Datum: 16.03.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 16:50 Uhr bis 17:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift
2 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
3 Baugenehmigungen und Bauvoranfragen
3.1 Bauvoranfrage zum Bau eines Mehrfamilienwohnhauses am Zennhäuser Weg
3.2 Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses am Hagenhofer Weg
3.3 Bauantrag zum Bau einer Soccerhalle mit Fitnessstudio am Haidter Weg
3.4 Bauvoranfrage zum Bau eines Einfamilienhauses an der Ansbacher Straße
4 Sanierung Rangaumuseum (mit Ortstermin)
5 Spielplatz Eschenbach (mit Ortstermin)
6 Bebauungsplan Nr. 27 "Gewerbepark Lerchenfeld - Nord" und 7. Änderung des Flächennutzungsplanes - Offenlagebeschluss (mit Anlage)
7 Weiterer Umgang mit den Waschplätzen für landwirtschaftliche Fahrzeuge
8 Einstufung von zwei Objekten als Einzeldenkmäler im Ortsteil Linden (mit Anlage)
9 Antrag zur Aufstellung einer Innenbereichssatzung im Ortsteil Linden (mit Anlage)
10 Gehwegsanierung und Baumaßnahmen der Telekom im Ortsteil Linden
11 Kernweg Mosbach - Buchklingen (mit Anlage)
12 Verkauf des letzten Bauplatzes im Baugebiet Kastanienweg in Linden
13 Verschiedenes

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 16.03.2017 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 19.01.2017 wurde ins Ratsinformationssystem eingestellt.

Beschlussvorschlag

Der  öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 19.01.2017 wird genehmigt.

Beschluss

Der  öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 19.01.2017 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 16.03.2017 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der nichtöffentlichen Sitzung am 19.01.2017 sind bei keinem der behandelten Tagesordnungspunkte die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen.

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3. Baugenehmigungen und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 16.03.2017 ö 3
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3.1. Bauvoranfrage zum Bau eines Mehrfamilienwohnhauses am Zennhäuser Weg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 16.03.2017 ö 3.1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Für das Flst. 234/12, Gemarkung Markt Erlbach (Grundstück südlich der katholischen Kirche) soll bis zur Sitzung eine Bauvoranfrage zum Bau von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 20 Wohneinheiten (Mietwohnungen) vorgelegt werden.
Auf dem Grundstück sollen annähernd 40 Stellplätze entstehen, so dass es zu keinen Konflikten im Zennhäuser Weg kommen sollte.

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes sondern befindet sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Daher kann das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Bauvoranfrage zum Bau von Mehrfamilienhäusern auf dem Flst. 234/12, Gemarkung Markt Erlbach, wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass mindestens 35 Stellplätze auf dem Grundstück entstehen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Bauvoranfrage zum Bau von Mehrfamilienhäusern auf dem Flst. 234/12, Gemarkung Markt Erlbach, wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass mindestens 35 Stellplätze auf dem Grundstück entstehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.2. Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses am Hagenhofer Weg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 16.03.2017 ö 3.2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Auf dem Flst. 1372/5, Gemarkung Markt Erlbach (Baugrundstück gegenüber Hagenhofer Weg 13), soll ein Wohnhaus errichtet werden.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und widerspricht diesem in folgenden Punkt:

1. Der Bebauungsplan fordert hier Satteldächer mit einer Neigung von mindestens 24 Grad – hier beantragt ist ein Haus mit einem Pultdach mit einer Dachneigung von 20 Grad.

Bisher gibt es in Geltungsbereich des Bebauungsplanes noch kein Wohnhaus mit einem Pultdach. Aber es wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach Befreiungen hinsichtlich der Dachausbildung z.B. für Dachaufbauten, Dachneigung und Kniestöcke erteilt.
Aus Sicht der Verwaltung kann daher auch im vorliegenden eine Befreiung erteilt werden.

Da auch die Erschließung gesichert ist, kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau eines Wohnhauses auf dem Flst. 1372/5, Gemarkung Markt Erlbach wird erteilt. Auch die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich, der Abweichung von der Dachform, kann erteilt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau eines Wohnhauses auf dem Flst. 1372/5, Gemarkung Markt Erlbach wird erteilt. Auch die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich, der Abweichung von der Dachform, kann erteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.3. Bauantrag zum Bau einer Soccerhalle mit Fitnessstudio am Haidter Weg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 16.03.2017 ö 3.3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Auf dem Flst. 830/1, Gemarkung Markt Erlbach (Fläche östlich des Haidter Weges am Sportpark) soll eine Soccerhalle mit Fitnessstudio errichtet werden. Hierfür wurde vor kurzem der zugehörige Bebauungsplan „Sport- und Freizeitpark Haidter Weg“ seiner 2. Änderung unterzogen um Baurecht für diesen Vorhaben zu schaffen.
Die Planung wird in der Sitzung vorgestellt.

Beschlussvorschlag

Das  gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau einer Soccerhalle mit Fitnessstudio auf dem Flst. 830/1, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt.

Beschluss

Das  gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau einer Soccerhalle mit Fitnessstudio auf dem Flst. 830/1, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.4. Bauvoranfrage zum Bau eines Einfamilienhauses an der Ansbacher Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 16.03.2017 ö 3.4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück zwischen dem ehemaligen Amtsgericht (Ansbacher Straße 13) und dem Anwesen Ansbacher Straße 19 soll ein Wohnhaus gebaut werden. Die Fläche befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, sondern im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Da sich das Bauvorhaben hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung einfügt, ist es planungsrechtlich zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist.

Die Erschließung mit Wasser und Abwasser ist nach Aussage der Zweckverbände gesichert.

Das geplante Wohnhaus befindet sich aber in einem Bereich an der Staatsstraße 2255, der sich außerhalb der ODE (Ortsdurchfahrt Erschließungsbereich) befindet, so dass Grundstückszufahrten nur mit Sondergenehmigung des staatlichen Bauamtes zulässig sind. Außerdem besteht eine Anbauverbotszone mit einer Breite von 20 m. Daher soll im Rahmen der Bauvoranfrage geklärt werden, ob die Zufahrt möglich ist.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für die Bauvoranfrage zum Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flst. 384/3, Gemarkung Markt Erlbach, wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass das staatliche Bauamt die Zufahrt zur Staatsstraße 2255 befürwortet und für die Doppelgarage eine Ausnahme von der 20 m breiten Anbauverbotszone bewilligt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für die Bauvoranfrage zum Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flst. 384/3, Gemarkung Markt Erlbach, wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass das staatliche Bauamt die Zufahrt zur Staatsstraße 2255 befürwortet und für die Doppelgarage eine Ausnahme von der 20 m breiten Anbauverbotszone bewilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Sanierung Rangaumuseum (mit Ortstermin)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 16.03.2017 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Rangaumuseum findet vor der Sitzung wieder ein Ortstermin zum aktuellen Stand der Bauarbeiten statt.

Die Innenausbauarbeiten sind inzwischen auch nahezu abgeschlossen.
Die Mitglieder des Bauausschusses sind von der gelungenen Sanierung überzeugt.

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5. Spielplatz Eschenbach (mit Ortstermin)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 16.03.2017 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Spielplatz in Eschenbach wird, nachdem Herr Redlingshöfer die Betreuung des Platzes aus Altersgründen abgegeben hat, nun von Herrn Baumann betreut.

Der Spielplatz in Eschenbach ist mittlerweile in die Jahre gekommen und hat in den letzten Jahren an Attraktivität verloren.

Es wurde daher ein Ortstermin mit dem Bauausschuss angesetzt um gemeinsam zu beraten, welche Maßnahmen sinnvoll sind, um den Spielplatz aufzuwerten.

Bei dem Ortstermin waren Hr. Redlingshöfer und Hr. Baumann anwesend und erläuterten, dass ein Teil der Spielgeräte repariert, bzw. ersetzt werden müsste. Insbesondere ein Klettergerüst muss aufgrund seines Alters ersetzt werden und das Karussell muss repariert werden.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, dass der Bauhof die Reparaturen durchführt, die vom Spielplatzverein nicht geleistet werden können. Für den Ersatz von Spielgeräten sollen ausreichende Haushaltsmittel in den kommenden Jahren vorgesehen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. Bebauungsplan Nr. 27 "Gewerbepark Lerchenfeld - Nord" und 7. Änderung des Flächennutzungsplanes - Offenlagebeschluss (mit Anlage)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 16.03.2017 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit zu den beiden oben genannten Bauleitplänen für das neue Gewerbegebiet nördlich des Bereiches Lerchenfeld wurde in den vergangenen Wochen durchgeführt.

Die Verwaltung hat die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen zusammengefasst, ausgewertet  und Vorschläge für die Abwägung erarbeitet. Die Zusammenstellung ist als Anlage im Ratsinformationssystem hinterlegt. Die Originale der Stellungnahmen können in der Sitzung eingesehen werden.

Die entsprechend der Abwägungsvorschläge geänderten Entwürfe für den Bebauungsplan Nr. 27 und die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, sowie die jeweils zugehörige Begründung werden in der Sitzung vorgelegt und erläutert.

Mit den angepassten Entwürfen kann nun die Offenlage und die formelle Behördenbeteiligung durchgeführt werden.

Beschlussvorschlag

1. Die Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 27 „Gewerbepark Lerchenfeld – Nord“ und zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, zu den Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung durchgeführt.
2. Die entsprechend der Abwägung angepassten Planentwürfe werden gebilligt.
3. Mit den Planentwürfen zum Bebauungsplan Nr. 27 und zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.

Beschluss

1. Die Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 27 „Gewerbepark Lerchenfeld – Nord“ und zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, zu den Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung durchgeführt.
2. Die entsprechend der Abwägung angepassten Planentwürfe werden gebilligt.
3. Mit den Planentwürfen zum Bebauungsplan Nr. 27 und zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Weiterer Umgang mit den Waschplätzen für landwirtschaftliche Fahrzeuge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 16.03.2017 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Verwaltung hat von einer Fachfirma (Büro für Umwelttechnik – Rothenburg) Angebote für die Ertüchtigung der gemeindlichen Waschplätze/Abscheideanlagen eingeholt. Die Firma, die auch Abscheideanlagen saniert und prüft, hat die einzelnen Waschplätze vor Ort begutachtet. Demnach ergäben sich folgende Sanierungskosten für die einzelnen Waschplätze (alle Preise brutto):

1. Waschplatz Mettelaurach – ca. 2.400 €
Abdichtung Schachthälse, Abdichtung Schlammfang, Koaleszenzkassetten füllen, Abdeckblech Koaleszenzhalterung einbauen, Probenahmevorrichtung einbauen, Wiederholung Dichtheitsprüfung.

2. Waschplatz Hagenhofen – ca. 2.900 €
Abdichtung Schachthälse, Einbau Probenahmevorrichtung, Abdichtung Einlaufschacht, Wiederholung Dichtheitsprüfung

3. Abscheideanlage Feuerwehr Markt Erlbach -  ca. 1900 €
Abdichtung Schachthälse, Einbau Probenahmevorrichtung, Wiederholung Dichtheitsprüfung, Prallblech Schlammfang einbauen

4. Waschplatz Eschenbach – ca. 2.900 €
Abdichtung Schachthälse, Einbau Probenahmevorrichtung, Wiederholung Dichtheitsprüfung, Abdichtung des Monoliths des Schlammfangs, Koaleszenznachrüstung

5. Waschplatz Jobstgreuth – ca. 1.800 €
Abdichtung Schachthälse, Einbau Probenahmevorrichtung, Wiederholung Dichtheitsprüfung

6. Waschplatz Altziegenrück – ca. 15.000 €
Eine Sanierung des Ölabscheiders ist nicht möglich. Es müsste ein neuer Abscheider eingebaut werden.

7. Waschplatz Altselingsbach - ca. 15.000 €
Eine Sanierung des Ölabscheiders ist nicht möglich. Es müsste ein neuer Abscheider eingebaut werden.

Zuzüglich zu diesen Kosten müssen auch wasserrechtliche Erlaubnisse für die einzelnen Anlagen eingeholt werden (Kosten je Anlage ca. 500 €) und die jährlichen Kosten für Betrieb, Reinigung und Wartung berücksichtigt werden (ca. 2.000 – 2.500 €/Jahr)

Da die Abscheideanlagen der Waschplätze in Altselingsbach und Altziegenrück ohnehin nicht nachgerüstet werden können, schlägt die Verwaltung vor, die beiden Waschplätze endgültig außer Betrieb zu nehmen.

Die anderen vier Waschplätze in den Ortsteilen Mettelaurach, Hagenhofen, Eschenbach und Jobstgreuth können dagegen mit überschaubarem Aufwand ertüchtigt werden.

Im Ortsteil Mettelaurach hat sich bereits ein Freiwilliger gemeldet, der bereit wäre die monatliche und halbjährige Wartung, sowie die Führung des Betriebstagebuches und die Erstellung der Jahresberichte zu übernehmen, wenn der Markt die Kosten für die regelmäßige Schulung für den notwendigen Sachkundenachweis übernehmen würde. Schulungen zur Sachkunde sind alle 3 Jahre erforderlich und kosten je Person ca. 500 – 600 €.

Der Ölabscheider am Bauhof/Frankenstraße muss zwingend überarbeitet und auch weiterhin betrieben werden da dieser für den Bauhof und die Feuerwehr benötigt wird.  Hierfür müsste der Markt ohnehin den kompletten Unterhalt übernehmen.

Um die Betriebskosten für die Abscheideanlagen gering zu halten, schlägt die Verwaltung vor, dass die Waschplätze in Mettelaurach, Hagenhofen, Eschenbach und Jobstgreuth weiter betrieben werden, wenn sich in den genannten Ortsteilen je ein Freiwilliger findet der bereit ist, den Sachkundenachweis zu erwerben und die regelmäßigen Prüfungen und Wartung, sowie die Berichtführung zu übernehmen. Dies würde die jährlichen Betriebskosten je Waschplatz um etwa die Hälfte reduzieren.

Im Haushalt 2017 sind 15 .000 € für die Sanierung der Waschplätze vorgesehen.

Beschlussvorschlag

1. Die Waschplätze in Altselingsbach und Altziegenrück werden endgültig geschlossen.
2. Die Abscheideanlagen der Waschplätze in Mettelaurach, Hagenhofen, Eschenbach und Jobstgreuth sollen ertüchtigt werden, wenn sich je ein Freiwilliger je Anlage findet, der sich ehrenamtlich im Sinne der Eigenüberwachungsverordnung um die Anlage kümmern wird und der bereit ist den notwendigen Sachkundenachweis (auf Kosten des Marktes) zu erwerben. Die Fa. „Büro für Umwelttechnik“ aus Rothenburg wird in diesem Falle gemäß Angebot vom 03.03.2017 beauftragt, die Arbeiten auszuführen. Die wasserrechtliche Erlaubnis für diese Abscheideanlagen soll eingeholt werden, sofern sich pro Anlage je ein Freiwilliger findet.
3. Die Abscheideanlage an der Feuerwehr Markt Erlbach soll ertüchtigt werden. Die Fa. „Büro für Umwelttechnik“ aus Rothenburg wird gemäß Angebot vom 03.03.2017 beauftragt die Arbeiten auszuführen. Die wasserrechtliche Erlaubnis für diese Abscheideanlage soll eingeholt werden.

Beschluss

1. Die Waschplätze in Altselingsbach und Altziegenrück werden endgültig geschlossen.
2. Die Abscheideanlagen der Waschplätze in Mettelaurach, Hagenhofen, Eschenbach und Jobstgreuth sollen ertüchtigt werden, wenn sich je ein Freiwilliger je Anlage findet, der sich ehrenamtlich im Sinne der Eigenüberwachungsverordnung um die Anlage kümmern wird und der bereit ist den notwendigen Sachkundenachweis (auf Kosten des Marktes) zu erwerben. Die Fa. „Büro für Umwelttechnik“ aus Rothenburg wird in diesem Falle gemäß Angebot vom 03.03.2017 beauftragt, die Arbeiten auszuführen. Die wasserrechtliche Erlaubnis für diese Abscheideanlagen soll eingeholt werden, sofern sich pro Anlage je ein Freiwilliger findet.
3. Die Abscheideanlage an der Feuerwehr Markt Erlbach soll ertüchtigt werden. Die Fa. „Büro für Umwelttechnik“ aus Rothenburg wird gemäß Angebot vom 03.03.2017 beauftragt die Arbeiten auszuführen. Die wasserrechtliche Erlaubnis für diese Abscheideanlage soll eingeholt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Einstufung von zwei Objekten als Einzeldenkmäler im Ortsteil Linden (mit Anlage)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 16.03.2017 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat mitgeteilt, dass das Anwesen Linden, Hauptstraße 16 (Wohnhaus mit Backstube – Ende 17. Jh) und der Felsenkeller (Lagerkeller für Bier am Friedhof im Ortsteil Linden in die Denkmalliste aufgenommen werden. Die zugehörigen Schreiben des Landesamtes werden im Ratsinformationssystem hinterlegt.

Der Markt Markt Erlbach hat nun die Möglichkeit sich zu den beiden Baudenkmälern in fachlicher Hinsicht zu äußern.  Ein Einspruch von Seiten des Marktes oder des jeweiligen Eigentümers ist aber nicht direkt, sondern erst gegen einen Bescheid (zum Beispiel im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens) möglich.

Aus Sicht der Verwaltung ist dem fachlichen Vortrag des Landesamtes zu den beiden Objekten nichts hinzuzufügen. Die Baualtersdaten und die Baubeschreibung sind zutreffend.

Beschlussvorschlag

Der Markt Markt Erlbach stimmt den Ausführungen des Landesamtes zur Einschätzung der Denkmaleigenschaft des Hauses Linden, Hauptstraße 16 und des Felsenkellers am Friedhof Linden zu. Inhaltliche Ergänzungen oder Korrekturen hinsichtlich der Baubeschreibung und Denkmaleigenschaft sind nicht erforderlich.

Beschluss

Der Markt Markt Erlbach stimmt den Ausführungen des Landesamtes zur Einschätzung der Denkmaleigenschaft des Hauses Linden, Hauptstraße 16 und des Felsenkellers am Friedhof Linden zu. Inhaltliche Ergänzungen oder Korrekturen hinsichtlich der Baubeschreibung und Denkmaleigenschaft sind nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Antrag zur Aufstellung einer Innenbereichssatzung im Ortsteil Linden (mit Anlage)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 16.03.2017 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Eigentümer eines Grundstückes am westlichen Rand des Ortsteiles Linden (Flst. 212/2, Gemarkung Linden) hat angefragt, ob sein Grundstück bebaubar wäre. Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Außenbereich und ist demnach nicht bebaubar.
Nach Aussage des Landratsamtes wäre jedoch die Aufstellung einer Innenbereichssatzung möglich.

Der Eigentümer hat den Antrag auf Aufstellung einer solchen Satzung für den Bau von zwei Einfamilienhäuser gestellt und ist bereit die damit verbundenen Kosten zu tragen.

Beschlussvorschlag

1. Für das Flst. 212/2, Gemarkung Linden soll eine Innenbereichssatzung nach
§ 34  Abs. 4, Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgestellt werden.
2. Der Grundstückseigentümer soll sich im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages verpflichten sämtliche damit verbundenen Kosten (z.B. für Planung, Ausgleichsmaßnahmen, Gutachten, Erschließung…) zu übernehmen. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.
3. Das von dem Bauherren zu beauftragende Planungsbüro soll einen Satzungsentwurf erarbeiten und dem Bauausschuss zur Freigabe vorlegen, bevor die notwendigen Beteiligungen durchgeführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt den Entwurf vorab zu prüfen und zu korrigieren.

Beschluss

1. Für das Flst. 212/2, Gemarkung Linden soll eine Innenbereichssatzung nach § 34  Abs. 4, Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgestellt werden.
2. Der Grundstückseigentümer soll sich im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages verpflichten sämtliche damit verbundenen Kosten (z.B. für Planung, Ausgleichsmaßnahmen, Gutachten, Erschließung…) zu übernehmen. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.
3. Das von d em Bauherren zu beauftragende Planungsbüro soll einen Satzungsentwurf erarbeiten und dem Bauausschuss zur Freigabe vorlegen, bevor die notwendigen Beteiligungen durchgeführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt den Entwurf vorab zu prüfen und zu korrigieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Gehwegsanierung und Baumaßnahmen der Telekom im Ortsteil Linden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 16.03.2017 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Bauausschuss hat die Verwaltung beauftragt, die Sanierung des Gehweges im Ortsteil Linden in Abschnitten auszuschreiben. Die Verwaltung hat deshalb die entsprechenden Massen aufgenommen und schlägt vor, dass zunächst der Gehwegabschnitt nördlich der Staatsstraße, zwischen der Pfarrgasse und dem Forstweg saniert wird, da in diesem Bereich  (vor allem vor dem Gasthaus „Zum Stern“) erhebliche Schäden vorliegen.

Die Sanierung dieses Abschnittes würde etwa 34.000 € kosten. Laut Beschluss des Bauausschusses sollten 25.000 € dafür im Haushalt vorgesehen sein. Aber es wäre nicht sinnvoll, diesen Teilbereich noch in Abschnitte zu unterteilen.

Zwischenzeitlich hat die Telekom mitgeteilt, dass auch der Kabelverzweiger vor dem  Forsthaus Linden ausgebaut werden soll und dass dazu Leitungen entlang der Hauptstraße verlegt werden sollen. Die Verwaltung hat deshalb Kontakt mit der Telekom aufgenommen um zu klären, ob sich die geplanten Baumaßnahmen des Marktes mit denen der Telekom kombinieren lassen.

Wenn die Telekom ihre Arbeiten in offener Bauweise erledigen würde, dann müsste ein ca. 40 cm breiter Streifen auf der gesamten Strecke zwischen dem Anwesen Linden Hauptstraße 4 und Linden, Hauptstraße 66 geöffnet werden. Dann würde es für den Markt auch Sinn machen den gesamten Gehweg in diesem Bereich wieder herzustellen und die Telekom an den Kosten zu beteiligen. Dies würde insgesamt (nach Schätzung der Verwaltung) ca. 60.000 € kosten, wovon der Anteil der Telekom bei der genannten Grabenbreite etwa 10.000 € betragen würde.
Ob die Telekom die Arbeiten in offener Bauweise erledigt oder die Leitungen im Spülbohrverfahren verlegt, ist allerdings noch offen.

Vor der Sitzung fand noch ein Gespräch mit der Baufirma der Telekom statt. Dabei wurde deutlich, dass die Baufirma dem Markt leider kein günstiges Angebot für die Gehwegsanierung unterbreiten kann, so dass die Zusammenarbeit mit der Telekom finanziell keine Vorteile bringen würde und es sinnvoller wäre, dass der Markt und die Telekom unabhängig voneinander agieren. Daher schlägt die Verwaltung vor, dass zunächst nur der oben genannte Gehwegabschnitt zwischen Pfarrgasse und Forstweg saniert wird.

Die für die Maßnahme notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2017 vorgesehen.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss beschließt…..

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dass der Gehwegabschnitt auf der Nordseite der Staatsstraße 2252, zwischen der Pfarrgasse und dem Forstweg in Linden, saniert werden soll. Die voraussichtlichen Kosten in Höhe von ca. 34.000 € brutto werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt die Arbeiten auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Kernweg Mosbach - Buchklingen (mit Anlage)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 16.03.2017 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Sanierung des Kernweges Mosbach – Buchklingen wird in diesen Tagen beginnen.
Es ist angedacht den Bereich ab dem Aussiedlerhof Meyer bis zum Ortseingang Buchklingen zu sanieren.
Die Arbeiten wurden im vergangenen Herbst zum Preis von etwa 252.500 € an die Fa. Dienstbier vergeben. Davon entfallen etwa 84.000 € auf die Arbeiten im Emskirchener Bereich und 168.000 € (zzgl. 10 % Ingenieurhonorar) auf die Arbeiten in unserer Gemarkung. Der Fördersatz beträgt 75 Prozent, so dass dem Markt (nach Abzug der Förderungen) Aufwendungen in Höhe von etwa 46.000 € für die Sanierung des Weges entstehen werden.

Das Ingenieurbüro Eichler und die Baufirma haben nun darauf hingewiesen, dass auch der nicht ausgebaute Bereich (Länge ca. 230 m) zwischen Mosbach und dem Aussiedlerhof Meyer nach dem Winter noch weitere Schäden, Schlaglöcher und Netzrisse aufweist und dass dieser Abschnitt auch kurzfristig saniert werden müsste. (Siehe auch Fotos in der Anlage)
Die Baufirma schlägt daher vor, den Weg bis zum Orts eingangsschild komplett zu erneuern (mit Unterbau) und im Ortsbereich, bis zur Kreuzung, nur eine Deckensanierung durchzuführen. Bei diesem Vorgehen würden für die Anlieger keine Straßenausbaubeiträge anfallen, da eine reine Deckensanierung zu den Unterhaltsmaßnahmen zählt, die von der Straßenausbaubeitragssatzung nicht erfasst werden. Die Arbeiten außerhalb der Ortsdurchfahrt sind nicht umlagefähig.

Die Verwaltung hat deshalb beim Amt für ländliche Entwicklung angefragt, ob die Förderung auch auf diesen Bereich ausgeweitet werden kann. Das Amt für ländliche Entwicklung hat dies jedoch verneint, da sämtliche zur Verfügung stehenden Mittel für den Kernwegebau bereits anderweitig gebunden sind.

Die Firma Dienstbier wurde aber dennoch gebeten, dem Markt ein Angebot für die Sanierung dieses Teilabschnittes zu unterbreiten. Das Angebot beläuft sich auf insgesamt 34.434,11 € brutto und wird in der Sitzung vorgelegt.

Aus Sicht der Verwaltung sollte dieser noch fehlende Teilabschnitt auch im Zusammenhang mit dem Kernweg saniert werden, auch wenn dafür keine zusätzlichen Fördermittel zur Verfügung stehen werden. Die Sanierung wäre aktuell weit günstiger, als zu einem späteren Zeitpunkt, da diese in einem Arbeitsgang zusammen mit der Kernwegsanierung erledigt werden kann.

Im Haushalt für 2017 sind 200.000 € für den Kernweg vorgesehen. Für den ursprünglich zum Ausbau vorgesehenen Abschnitt werden die Kosten (Baukosten und Ing. Honorar) ca. 185.000 € betragen, so dass der Haushaltsansatz aktuell noch nicht ausgereizt ist und damit noch Haushaltsmittel in Höhe von 15.000 € für den vorgeschlagenen zusätzlichen Teilabschnitt zur Verfügung stünden. Vom Amt für ländliche Entwicklung werden Fördergelder in Höhe von ca. 139.000 € erwartet.

Beschlussvorschlag

Im Zuge des Kernwegeausbaus zwischen Mosbach und Buchklingen soll auch der Wegeabschnitt, beginnend am Aussiedlerhof Meyer bis einschließlich zur Kreuzung in Mosbach (Länge insgesamt ca. 230 m), von der Fa. Dienstbier saniert werden. Die beiden Angebote vom 09.03.2017 in Höhe von insgesamt 34.434,11 € Brutto werden angenommen. Die zusätzlichen Haushaltsmittel werden bereitgestellt.
Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.

Beschluss

Im Zuge des Kernwegeausbaus zwischen Mosbach und Buchklingen soll auch der Wegeabschnitt, beginnend am Aussiedlerhof Meyer bis einschließlich zur Kreuzung in Mosbach (Länge insgesamt ca. 230 m), von der Fa. Dienstbier saniert werden. Die beiden Angebote vom 09.03.2017 in Höhe von insgesamt 34.434,11 € Brutto werden angenommen. Die zusätzlichen Haushaltsmittel sollen bereitgestellt werden.
Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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12. Verkauf des letzten Bauplatzes im Baugebiet Kastanienweg in Linden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 16.03.2017 ö 12

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Für den letzten Bauplatz im Baugebiet „Kastanienweg“ in Linden konnte ein Kaufinteressent gefunden werden, der bereit ist, das 713 m² große Grundstück (Flst. Nr. 479/4, Gemarkung Linden) zu erwerben. Es gibt jedoch für dieses Baugebiet keinen generellen Beschluss, dass die 1. Bürgermeisterin zum Verkauf ermächtigt ist.
Es wird daher vorgeschlagen die 1. Bürgermeisterin zu ermächtigen, das Grundstück, wie in den vorhergehenden Fällen, zu einem Preis von 70 € / m² (erschlossen) zu verkaufen.

Beschlussvorschlag

Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt das Flst. Nr. 479/4, Gemarkung Linden zu einem Preis von 70 € / m² (inkl. Straßen-, Wasser- und Abwassererschließung) zu veräußern.

Beschluss

Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt das Flst. Nr. 479/4, Gemarkung Linden zu einem Preis von 70 € / m² (inkl. Straßen-, Wasser- und Abwassererschließung) zu veräußern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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13. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 16.03.2017 ö 13

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

1. Die 1. Bürgermeisterin teilt mit, dass der Markt Markt Erlbach als erste Kommune im Landkreis einen Förderbescheid zur Ertüchtigung einer Kläranlage (für die KA Linden) erhalten hat. Ein Bericht hierzu wurde in der FLZ veröffentlicht.

2. Marktgemeinderat Franz Kirchdörfer beklagt, dass am Hagenhofer Weg durch die Tiefbauarbeiten der Telekom im vergangenen Jahr Schäden an seiner Einfahrt entstanden sind. Diese sollen behoben werden. Die Verwaltung erklärt, dass die von der Telekom beauftragte Fa. Nibler die entstandenen Schäden im Rahmen der Gewährleistung beheben wird.

3. Marktgemeinderat Heinz Schwemmer weist auf die Straßensenkungen am Haidter Weg hin. Die Verwaltung erläutert, dass die Senkungen im Bereich der Hausanschlussleitungen bereits mehrfach bei der Baufirma moniert wurden.

4. Marktgemeinderat Georg Zeilinger erläutert, dass im Bereich Tulpenstraße/Nelkenstraße ein größeres Schlagloch vorhanden ist, dass saniert werden muss. Die Verwaltung wird sich der Sache annehmen.

Datenstand vom 29.03.2017 09:37 Uhr