Datum: 05.05.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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31. Marktgemeinderat
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05.05.2017
|
ö
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|
1 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Seitens der anwesenden Bürger gibt es keine Fragen.
Franz Kirchdörfer moniert erneut die mangelhafte Zustellung des Mitteilungsblattes. Nähere Ausführungen hierzu in der nichtöffentlichen Sitzung unter TOP 22.
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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07.04.2017
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
|
31. Marktgemeinderat
|
05.05.2017
|
ö
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|
2 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Niederschrift über die 30. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 07.04.2017 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die
30. öffentliche Sitzung vom 07.04.2017
.
Beschluss
Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die
30. öffentliche Sitzung vom 07.04.2017
.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 07.04.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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31. Marktgemeinderat
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05.05.2017
|
ö
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3 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Vorsitzende gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung am 07.04.2017 gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind, der Öffentlichkeit bekannt.
TOP 12: Vergabe der Arbeiten zum Neubau der Kläranlage Linden
1. Die Ausschreibung zur Ertüchtigung der Kläranlage Linden soll nach Rücksprache mit einem auf Vergaberecht spezialisierten Juristen aufgehoben werden.
Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt, eine geeignete Rechtsanwaltskanzlei zu beauftragen.
2. Die Ausschreibung soll
Mitte 2017 wiederholt werden. Die Ausführungszeit soll bis Ende 2018 verlängert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, dies vorab mit dem Wasserwirtschaftsamt und dem Landratsamt abzustimmen, um eventuelle Probleme mit der wasserrechtlichen Erlaubnis und der Förderung auszuschließen.
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4. Bericht der ersten Bürgermeisterin
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
|
31. Marktgemeinderat
|
05.05.2017
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß berichtet den Marktgemeinderatsmitgliedern über folgende Angelegenheiten:
1) Zwischen dem Wasserturm und dem Pumpwerk in Hagenhofen wurde ein neues Steuerungskabel verlegt und die Wegstrecke wieder verdichtet und hergerichtet. Aufgrund des Einpflügens und der nassen Witterung bleibt der Weg vorerst gesperrt.
2) Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Wasserversorgung Linden (Aurachquelle)
wurde mittels Bescheid des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch - Bad Windsheim um weitere 20 Jahre erteilt.
3) Im Laufe des Jahres wird ein Rathaus-Service-Portal freigeschalten. Die Bürgerinnen und Bürger können dann viele Anträge online stellen und online bezahlen (Wahlschein, Passwesen usw.).
4) Es ergeht hiermit nochmals herzliche Einladung zum Ehrungsabend am Donnerstag, den 11.05.2017 in der Rangauhalle (Beginn 19:00 Uhr) und zur trinationalen Bilderausstellung im Rangaumuseum am Freitag, den 12.05.2017 (Beginn ebenfalls um 19:00 Uhr).
5) In Linden wurde der letzte freie Bauplatz im Kastanienweg veräußert.
6) Die Fernwasserversorgung Franken wird aufgrund ihres geplanten Baus einer Wasserleitung (nach der Getreideernte) zeitnah eine Anliegerversammlung abhalten.
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5. Verlängerung der Ausfallbürgschaftsübernahme für den Heimatverein Markt Erlbach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
|
31. Marktgemeinderat
|
05.05.2017
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Da die Zuweisungen und Zuschüsse für den Umbau des Museums verspätet fließen, hat der Heimatverein zur rechtzeitigen Zahlung von Rechnungen die Verlängerung bzw. Aufstockung des vorhandenen Überziehungskredits in Höhe von 200.000 Euro auf 300.000 Euro bei der Raiffeisenbank Markt Erlbach beantragt. Gemäß Schreiben vom 25.04.2017 benötigt der Heimatverein zur Gewährung eines Überziehungskredites befristet auf vier Jahre
bei der Raiffeisenbank Markt Erlbach aber eine Ausfallbürgschaft. Die Bürgschaft dient zur Sicherung aller Forderungen der Raiffeisenbank im Rahmen des Überziehungskredites gegenüber dem Heimatverein Markt Erlbach und Umgebung e.V..
Die ursprüngliche Ausfallbürgschaft zur rechtzeitigen Zahlung der Handwerkerrechnungen wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates am 17.04.2015 unter TOP 10 befristet auf zwei Jahre beschlossen.
Steffen Bien erklärt, dass die SPD-Fraktion dem Antrag zustimmen wird, er aber in der nichtöffentlichen Sitzung Fragen zu den Kreditmodalitäten geklärt haben möchte.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat beschließt, die Ausfallbürgschaft befristet auf vier Jahre für den Heimatverein Markt Erlbach und Umgebung e.V. in Höhe von 300.000 Euro gegenüber der Raiffeisenbank Markt Erlbach zu übernehmen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, die Ausfallbürgschaft befristet auf vier Jahre für den Heimatverein Markt Erlbach und Umgebung e.V. in Höhe von 300.000 Euro gegenüber der Raiffeisenbank Markt Erlbach zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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6. Bericht der Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2015
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
|
31. Marktgemeinderat
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05.05.2017
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Jahresrechnung 2015 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft.
MGRM Steffen Bien, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, berichtet über das Ergebnis der Prüfung. Er bedankt sich bei der Verwaltung für die angenehme, unkomplizierte Zusammenarbeit und die Unterstützung. Die drei aufgeworfenen Fragen wurden zur vollsten Zufriedenheit von der Verwaltung beantwortet.
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7. Feststellung der Jahresrechnung 2015 des Marktes Markt Erlbach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
|
31. Marktgemeinderat
|
05.05.2017
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt dritter Bürgermeister Wolfgang Stotz
den Vorsitz, nachdem erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß an der Beratung und Abstimmung nicht teilnimmt.
Über das Ergebnis der Prüfungshandlung wird dem Marktgemeinderat von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, MGRM Steffen Bien, berichtet.
Beschlussvorschlag
Nach durgeführter Rechnungsprüfung stellt der Marktgemeinderat das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt fest.
|
Verwaltungs-haushalt
EUR
|
Vermögens-haushalt
EUR
|
Gesamthaushalt
EUR
|
Solleinnahmen (=Anordnungssoll)
|
8.695.734,35
|
4.164.392,97
|
12.860.127,32
|
+ neue Haushalts-einnahmereste
|
0,00
|
1.000.000,00
|
1.000.000,00
|
- Abgang alter Haus-haltseinnahmereste
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
- Abgang alter Kassen-einnahmereste
|
162.962,76
|
0,00
|
162.962,76
|
Summe bereinigter Solleinnahmen
|
8.532.771,59
|
5.164.392,97
|
13.697.164,56
|
Sollausgaben (=Anordnungssoll)
|
8.532.771,59
|
5.164.392,97
|
13.697.164,56
|
+ neue Haushalts-ausgabereste
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
- Abgang alter Haus-haltsausgabereste
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
- Abgang alter Kassen-ausgabereste
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Summe bereinigter Sollausgaben
|
8.532.771,59
|
5.164.392,97
|
13.697.164,56
|
Unterschied/Fehl-betrag
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Nachrichtlich:
|
Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt
|
1.064.950,30
|
Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt
|
0,00
|
Zuführung zur allgemeinen Rücklage
|
2.282.886,48
|
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
|
1.430.938,07
|
Die einzelnen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (siehe Anlage „Aufstellung über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben“) werden genehmigt, soweit sie nicht schon durch einen separaten Beschluss genehmigt sind.
Beschluss
Nach durgeführter Rechnungsprüfung stellt der Marktgemeinderat das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt fest.
|
Verwaltungs-haushalt
EUR
|
Vermögens-haushalt
EUR
|
Gesamthaushalt
EUR
|
Solleinnahmen (=Anordnungssoll)
|
8.695.734,35
|
4.164.392,97
|
12.860.127,32
|
+ neue Haushalts-einnahmereste
|
0,00
|
1.000.000,00
|
1.000.000,00
|
- Abgang alter Haus-haltseinnahmereste
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
- Abgang alter Kassen-einnahmereste
|
162.962,76
|
0,00
|
162.962,76
|
Summe bereinigter Solleinnahmen
|
8.532.771,59
|
5.164.392,97
|
13.697.164,56
|
Sollausgaben (=Anordnungssoll)
|
8.532.771,59
|
5.164.392,97
|
13.697.164,56
|
+ neue Haushalts-ausgabereste
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
- Abgang alter Haus-haltsausgabereste
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
- Abgang alter Kassen-ausgabereste
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Summe bereinigter Sollausgaben
|
8.532.771,59
|
5.164.392,97
|
13.697.164,56
|
Unterschied/Fehl-betrag
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Nachrichtlich:
|
Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt
|
1.064.950,30
|
Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt
|
0,00
|
Zuführung zur allgemeinen Rücklage
|
2.282.886,48
|
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
|
1.430.938,07
|
Die einzelnen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (siehe Anlage „Aufstellung über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben“) werden genehmigt, soweit sie nicht schon durch einen separaten Beschluss genehmigt sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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8. Entlastung der Jahresrechnung 2015 des Marktes Markt Erlbach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
|
31. Marktgemeinderat
|
05.05.2017
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Dritter Bürgermeister W
olfgang Stotz
schlägt vor, nach der vorangegangenen Feststellung der Jahresrechnung 2015 die Entlastung zu erteilen.
Beschlussvorschlag
Nach durchgeführter Rechnungsprüfung und nach der Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 beschließt der Marktgemeinderat, die Entlastung zu erteilen.
Beschluss
Nach durchgeführter Rechnungsprüfung und nach der Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 beschließt der Marktgemeinderat, die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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9. Feststellung der Jahresrechnung 2015 der Stiftung Bürgerhaus zum Löwen Lhd. u. M. Teichmann
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
|
31. Marktgemeinderat
|
05.05.2017
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt dritter Bürgermeister Wolfgang Stotz
den Vorsitz, nachdem erste Bürgermeisterin Dr. Birgit
Kreß an der Beratung und Abstimmung nicht teilnimmt.
Über das Ergebnis der Prüfungshandlung wird dem Marktgemeinderat von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, MGRM Steffen Bien, berichtet.
Beschlussvorschlag
Nach durchgeführter Rechnungsprüfung, bei der es zu keinen grundsätzlichen Beanstandungen kam, stellt der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter die Jahresrechnung für das Haushaltjahr 2015 wie folgt fest:
|
Verwaltungshaushalt
E
|
Vermögenshaushalt
E
|
Gesamthaushalt
EUR
|
Einnahmen
Solleinnahmen ( = Anordnungssoll)
+ neue Haushaltseinnahmereste
./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
Summe bereinigter Solleinnahmen
|
54.355,42
0,00
0,00
0,00
54.355,42
|
485.851,89
0,00
0,00
0,00
485.851,89
|
540.207,31
0,00
0,00
0,00
540.207,31
|
Ausgaben
Sollausgaben ( = Anordnungssoll)
+ neue Haushaltsausgabereste
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste
./. Abgang alter Kassenausgabereste
Summe bereinigter Sollausgaben
|
54.355,42
0,00
0,00
0,00
54.355,42
|
485.851,89
0,00
0,00
0,00
485.851,89
|
540.207,31
0,00
0,00
0,00
540.207,31
|
Unterschied
Etwaiger Unterschied bereinigte Solleinnahmen
./. bereinigte Sollausgaben
Fehlbetrag
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Nachrichtlich:
Zuführung vom VwH zum VmH 0,00
Zuführung vom VmH zum VwH 0,00
Zuführung zur allgemeinen Rücklage 477.840,29
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 465.851,89
|
Die einzelnen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt, soweit sie nicht schon durch einen separaten Beschluss genehmigt sind.
Beschluss
Nach durchgeführter Rechnungsprüfung, bei der es zu keinen grundsätzlichen Beanstandungen kam, stellt der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter die Jahresrechnung für das Haushaltjahr 2015 wie folgt fest:
|
Verwaltungshaushalt
E
|
Vermögenshaushalt
E
|
Gesamthaushalt
EUR
|
Einnahmen
Solleinnahmen ( = Anordnungssoll)
+ neue Haushaltseinnahmereste
./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
Summe bereinigter Solleinnahmen
|
54.355,42
0,00
0,00
0,00
54.355,42
|
485.851,89
0,00
0,00
0,00
485.851,89
|
540.207,31
0,00
0,00
0,00
540.207,31
|
Ausgaben
Sollausgaben ( = Anordnungssoll)
+ neue Haushaltsausgabereste
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste
./. Abgang alter Kassenausgabereste
Summe bereinigter Sollausgaben
|
54.355,42
0,00
0,00
0,00
54.355,42
|
485.851,89
0,00
0,00
0,00
485.851,89
|
540.207,31
0,00
0,00
0,00
540.207,31
|
Unterschied
Etwaiger Unterschied bereinigte Solleinnahmen
./. bereinigte Sollausgaben
Fehlbetrag
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Nachrichtlich:
Zuführung vom VwH zum VmH 0,00
Zuführung vom VmH zum VwH 0,00
Zuführung zur allgemeinen Rücklage 477.840,29
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 465.851,89
|
Die einzelnen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt, soweit sie nicht schon durch einen separaten Beschluss genehmigt sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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10. Entlastung der Jahresrechnung 2015 der Stiftung Bürgerhaus zum Löwen Lhd. u. M. Teichmann
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
|
31. Marktgemeinderat
|
05.05.2017
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Dritter Bürgermeister W
olfgang Stotz schlägt vor, nach der vorangegangenen Feststellung der Jahresrechnung 2015 die Entlastung zu erteilen.
Beschlussvorschlag
Nach durchgeführter Rechnungsprüfung und nach der Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 beschließt der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter, die Entlastung zu erteilen.
Beschluss
Nach durchgeführter Rechnungsprüfung und nach der Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015
beschließt der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter, die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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11. Bauleitplanung der Stadt Bad Windsheim - BP Nr. 74 "Im Häspelein"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
|
31. Marktgemeinderat
|
05.05.2017
|
ö
|
|
11 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Stadt Bad Windsheim plant die Ausweisung eines Sondergebietes für Einzelhandel nördlich des BayWa-Areals in Bad Windsheim. Die Planung soll den Bau eines Lebensmittel/Getränkemarktes, sowie Flächen für Drogerie- und Backshop ermöglichen.
Der Bebauungsplanentwurf dazu ist im RIS hinterlegt.
Bei dem Vorhaben handelt es sich zwar um sogenannten „großflächigen Einzelhandel“, aber bei dem vorgesehenen Sortiment wird das Vorhaben keinen relevanten negativen Einfluss auf den Einzelhandel in Markt Erlbach haben. Daher schlägt die Verwaltung vor, dass der Markt hierzu keine Einwände erhebt.
Beschlussvorschlag
Der Markt Markt Erlbach erhebt keine Einwendungen im Rahmen der Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Im Häspelein“ der Stadt Bad Windsheim.
Beschluss
Der Markt Markt Erlbach erhebt keine Einwendungen im Rahmen der Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Im Häspelein“ der Stadt Bad Windsheim.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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12. Bauleitplanung der Stadt Neustadt (Aisch) - BP "Brauhaus 2.0"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
|
31. Marktgemeinderat
|
05.05.2017
|
ö
|
|
12 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Das Brauhausareal in Neustadt (Aisch) soll überplant werden und es sollen darauf Wohn- und Mischgebietsflächen entstehen, die den Bau von Ein- und Mehrfamilienhäusern, aber auch von wohnverträglichem Gewerbe, ermöglichen sollen. Der Bebauungsplanentwurf liegt im RIS bei.
Das geplante Vorhaben berührt die durch den Markt Markt Erlbach zu vertretenden Belange nicht.
Beschlussvorschlag
Der Markt Markt Erlbach erhebt keine Einwände im Rahmen der Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Brauhaus 2.0“ der Stadt Neustadt (Aisch).
Beschluss
Der Markt Markt Erlbach erhebt keine Einwände im Rahmen der Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Brauhaus 2.0“ der Stadt Neustadt (Aisch).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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13. Mühlweg/Sudetenstraße - Aktueller Stand der Abrechnung der Vorauszahlung des Straßenausbaubeitrages
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
|
31. Marktgemeinderat
|
05.05.2017
|
ö
|
|
13 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Verwaltung hat Anfang April die angekündigte Vorauszahlung in Höhe von ca. 50 % (insgesamt 210.000 €) für den Straßenausbaubeitrag Mühlweg/Sudetenstraße per Bescheid von den Anliegern eingefordert und die Mehrzahl der Beitragspflichtigen hat bereits die Vorauszahlung entrichtet.
Die Ende 2015 den Bürgern mitgeteilten Schätzkostenkosten (ca. 390.000 € Umlage) wurden von der Verwaltung zur Sicherheit noch etwas nach oben korrigiert (auf 420.000 €), da im Zuge der Baumaßnahme zusätzliche Maßnahmen zur Untergrundverbesserung nötig waren und die Ausführung in einigen wenigen Details, aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, angepasst werden musste. Eine exakte Aussage zu den tatsächlichen Kosten ist aber bislang nicht möglich, da die Schlussrechnung der Baumaßnahme noch nicht vorliegt.
Neben dieser Anpassung der Kostenschätzung um ca. 7,5 % haben sich, durch die Anfang Februar vom Gemeinderat beschlossene Straßenausbaubeitragssatzung, noch weitere Veränderungen ergeben, die dafür sorgen, dass sich die Beiträge für die einzelnen Anlieger unterschiedlich stark geändert haben.
Den stärksten Einfluss in diesem Zusammenhang hat dabei der Umstand, dass in dem verwendeten Satzungsmuster des bayerischen Gemeindetages (für Gebiete ohne Bebauungsplan) nicht mehr auf die zulässige Anzahl der Vollgeschosse abgestellt wird, sondern auf die tatsächliche Anzahl. Der Begriff Vollgeschoss ist dabei aus der Definition der Bayerischen Bauordnung abgeleitet, nach der auch Dachgeschosse zum Teil Vollgeschosse sind.
Die 2015 angefertigte Beitragsschätzung basierte darauf, dass für alle Grundstücke im Bereich Mühlweg/Sudetenstraße eine zulässige Bebauung von zwei Vollgeschossen angesetzt wurde, so dass die anrechenbare Grundstücksfläche aller Anwesen mit einem Faktor von 1,3 zu multiplizieren war. Nach der neuen Satzungsregelung sind nun etwa 1/3 der Anwesen mit einem Vollgeschoss zu berechnen (Faktor 1,0) und 2/3 mit zwei Vollgeschossen (Faktor 1,3).
Bei Anpassung der umlagefähigen Kosten um 7,5 % (siehe oben) bedeutet dies, dass die tatsächlich zweigeschossig bebauten Anwesen im Verhältnis ca. 16-17 % mehr und die tatsächlich eingeschossig bebauten Anwesen im Verhältnis ca. 10-11 % weniger zahlen als 2015 von der Verwaltung geschätzt.
Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß erläutert, dass sich nach aktuellem Stand für den Mühlweg ein Beitrag von 15,94 Euro/m² und für die Sudetenstraße von 12,27 Euro/m² ergibt und Markt Erlbach damit im Vergleich mit anderen Kommunen (als Beispiel wird der Markt Ammerndorf, Landkreis Fürth, zitiert) absolut im Durchschnitt liegt.
Inge Knörr bittet zu beachten, dass Vergleiche immer schwierig seien und mit Vorsicht zu sehen sind.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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14. Anträge von Bürgern zur Verwendung des Wappens/Logo der Marktgemeinde
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
|
31. Marktgemeinderat
|
05.05.2017
|
ö
|
|
14 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Für die Verwendung des Wappens der Marktgemeinde sind drei Anträge in der Verwaltung eingegangen:
1) Familie Bianca und Klaus Leitner, Ringstraße 18 a, beantragen die Verwendung des Wappens für ein T-Shirt für ihren Sohn mit dem schriftlichen Zusatz „Wir sind Markt Erlbach“.
2) Herr Bernd Leitner, An der Kappel 20, möchte das Wappen auf einer Fahne, einem T-Shirt, einem Pullover und einer Schirmmütze abdrucken.
3) Der DLRG möchte zum Bedrucken von T-Shirts unser Logo verwenden.
Seitens der Verwaltung wird das Bedrucken einer Fahne und das Aufhängen dieser am Wohnhaus, im Garten oder Schrebergarten als unbedenklich eingestuft. In der Vergangenheit wurden bereits mehrfach Anträge dieser Art genehmigt.
Bezüglich der Verwendung des Wappens/Logo auf Shirts und Schirmmützen ist anzumerken, dass dies der reinen Selbstdarstellung dient (wenn auch im Fall des DLRG einem örtlichen Verein) und gemäß den Richtlinien des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.09.2015 nicht genehmigt wird. Daher wird für diese Verwendung von der Erteilung einer Genehmigung abgeraten, zumal der einer der Antragsteller regelmäßig bei der Verwaltung Schirmmützen mit dem Wappen des Martes käuflich erwirbt.
Es besteht Einigkeit, dass die Verwendung des Logos ohne Zusätze zu erfolgen hat und nicht mit anderen, möglicherweise verfassungswidrigen Symbolen, kombiniert werden darf.
Beschlussvorschlag
1. Der Marktgemeinderat beschließt, den Antrag von Familie Leitner und der DLRG auf Verwendung des Wappens/Logo auf einem T-Shirt abzulehnen.
2. Der Marktgemeinderat beschließt, den Antrag von Herrn Bernd Leitner auf Verwendung des Wappens lediglich auf einer Fahne ohne weitere Zusätze
zu erlauben. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Beschluss
1. Der Marktgemeinderat beschließt, den Antrag von Familie Leitner und der DLRG auf Verwendung des Wappens/Logo auf einem T-Shirt abzulehnen.
2. Der Marktgemeinderat beschließt, den Antrag von Herrn Bernd Leitner auf Verwendung des Wappens lediglich auf einer Fahne ohne weitere Zusätze
zu erlauben. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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15. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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31. Marktgemeinderat
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05.05.2017
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ö
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15 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Inge Knörr bittet um eine Übersicht der Geschäftsstruktur und Beteiligungen der Naturstrom AG. Diese wird in der nächsten Sitzung dargestellt.
Volker Rudolph bedankt sich für den zeitnahen Ortstermin mit der Deleagtion aus Sachsen (bei Ansbach) zur Besichtigung der Kinderkrippe Spatzennest.
Harald Eisenbeiß möchte wissen, ob die Firma BayernGrund in regelmäßigen Kontakt mit der Verwaltung tritt, was von der ersten Bürgermeisterin bejaht wird. Hintergrund sind die durchgeführten Probebohrungen auf den Flächen des neuen Baugebietes westlich von Eschenbach. Seiner Meinung nach wäre ein örtlicher Ansprechpartner wünschenswert.
Des Weiteren bittet er um Überprüfung der Frostschäden i
m Stolzweg nördlich der Fürther Straße beim Anwesen der Familie Zorn.
Steffen Bien möchte den aktuellen Stand zum Nahwärmenetz wissen. Es findet ein reger Austausch mit der Naturstrom AG statt. Zudem werden die rechtlichen Möglichkeiten der Vergabe und die Trassenverläufe geprüft.
Datenstand vom 18.05.2017 15:47 Uhr