Datum: 15.05.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgerhaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 18:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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15.05.2017
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ö
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1 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 16.03.2017 wurde ins Ratsinformationssystem eingestellt.
Beschlussvorschlag
Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 16.03.2017 wird genehmigt.
Beschluss
Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 16.03.2017 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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2 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
In der nichtöffentlichen Sitzung am 16.03.2017 sind bei den folgenden Tagesordnungspunkten die Gründe der Geheimhaltung weggefallen und es wurden folgende Beschlüsse gefasst:
TOP 15 - Vergabe der Tiefbauarbeiten für den westlichen Teil der N
euen Straße
Beschluss: Die Fa. Dienstbier wird auf der Grundlage des Angebotes vom 28.02.2017 (ergänzt am 03.03.2017), zum Angebotspreis von 38.881,32 € beauftragt, den westlichen Teil der Neuen Straße (inkl. Einbau einer Asphaltarmierung) zu sanieren.
TOP 16 – Reparatur der Straße am Kiesel
Beschluss: Die Arbeiten zur Reparatur der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Hagenhofen/Altselingsbach und Altziegenrück (Am Kiesel), werden an die Fa. Dienstbier (Markt Erlbach), gemäß Angebot vom 02.03.2017, zum Angebotspreis von 16.766,39 € brutto vergeben.
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3. Baumschnitt und Heckenpflege durch den Bauhof (mit Ortstermin)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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15.05.2017
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3 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
In der vergangenen Zeit gab es wiederholt Unstimmigkeiten zum Rückschnitt entlang von öffentlichen Wegen (z.B. am Feuerbachtal). Daher hat die Verwaltung vorgeschlagen, zusammen mit dem Bauhof einen Ortstermin durchzuführen und die Angelegenheit an einem praktischen Beispiel zu besprechen.
Vor der Sitzung wurde die Angelegenheit den anwesenden Marktgemeinderäten am Feuerbachtal erläutert. Da der Bauhof Rückschnitt an enorm vielen Wegen in den Wintermonaten durchführen muss, kann der Rückschnitt nur maschinell erfolgen, auch wenn es von Hand genauer ginge.
Marktgemeinderat Franz Kirchdörfer bemängelt, dass bei dem Rückschnitt durch den Bauhof nicht die Grundstücksgrenzen berücksichtigt wurden und dass daher auch Aufwuchs auf den Flächen der Rechtler zurückgeschnitten wurde. Der Aufwuchs ist Eigentum der Rechtler. Diese hätten vor der Rückschnittaktion gefragt, bzw. aufgefordert werden müssen, den Rückschnitt selbst vorzunehmen.
Der Bauhof und die Verwaltung erläutern, dass der Markt im Zusammenhang mit der Verkehrssicherung, ähnlich wie auch das staatliche Bauamt, die Wege selbst maschinell freischneidet, da es aufgrund der vielen Beteiligten nicht sinnvoll wäre, alle Eigentümer zu ermitteln, anzuschreiben, eventuell nachzuhaken und die Ersatzvorname anzuordnen. Dies würde mehr Zeit in Anspruch nehmen, als der eigentliche Rückschnitt, der aufgrund der naturschutzrechtlichen Vorgaben nur in einem relativ kurzen Zeitfenster stattfinden kann (November bis Februar bei trockener Witterung oder längerem Frost).
Beschluss
Die Rechtler sollen künftig von der Verwaltung aufgefordert werden, den notwendigen Rückschnitt an Straßen und Wegen selbst durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. Sanierung Rangaumuseum (mit Ortstermin)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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15.05.2017
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ö
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4 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Vor der Sitzung fand wieder ein Ortstermin am Rangaumuseum zum aktuellen Stand der Baumaßnahme statt.
Die Sanierung ist weitestgehend abgeschlossen und die Mitglieder des Bauausschusses waren von dem Ergebnis sehr angetan.
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5. Dorferneuerung Jobstgreuth - Umgestaltung des Kirchplatzes (mit Ortstermin)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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15.05.2017
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ö
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Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Fa. Luthardt hat vor einigen Wochen begonnen den Kirchplatz in Jobstgreuth umzugestalten und mittlerweile ist der Platz weitestgehend fertiggestellt.
Bei den Tiefbauarbeiten mussten die Ver- und Entsorgungsleitungen auf dem Platz vollständig neu geordnet und teilweise umverlegt werden, da diese im Laufe der Jahrzehnte ohne Plan oder Konzept quer über den Platz verlegt wurden und wegen ihres schlechten baulichen Zustandes weitestgehend nicht mehr nutzbar waren. Die Lage der Leitungen war bis auf wenige Ausnahmen vorab nicht bestimmbar, da hierzu keine Unterlagen vorlagen. Aufgrund der beengten Verhältnisse haben diese Arbeiten verhältnismäßig viel Zeit in Anspruch genommen, so dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Regiestunden angefallen ist. Bislang sind hierdurch Mehrkosten in Höhe von ca. 10.000 € angefallen. Damit liegt die Maßnahme (wegen des sehr günstigen Angebotes der Fa. Luthardt in Höhe von 124.000 € brutto) aber immer noch unterhalb der vorab erstellten Kostenschätzung des Büros Freiraumplanung Gruber in Höhe von 140.000 €.
Der aktuelle Baufortschritt der Baumaßnahme wurde bei einem Ortstermin besichtigt und erläutert.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltungen zur Kenntnis.
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6. Reparatur des Pausenhofes an der Caspar-Löner-Schule (mit Ortstermin)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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15.05.2017
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6 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Der Pausenhof der Caspar-Löner-Schule weist an mehreren Stellen Schäden auf, die die Verkehrssicherheit des Platzes beeinträchtigen. Die Schäden wurden vor Ort mit dem Bauausschuss begutachtet.
Nach dem Ortstermin vertreten einige Gemeinderäte die Ansicht, dass keine Planung für die Umgestaltung des Pausenhofes erforderlich ist, sondern dass diese direkt ausgeschrieben werden könnte.
Die Verwaltung erläutert, dass nicht nur die Platzoberfläche, sondern voraussichtlich auch die Entwässerungseinrichtungen (Einläufe, Rohrleitungen) aufgrund Ihres Alters erneuert werden müssen. Um Ausschreibungsunterlagen für die Erneuerung erarbeiten zu können, muss eine konkrete Planung vorliegen, aus der die Höhenlage der Flächen und der Entwässerungseinrichtungen hervorgeht, inkl. Grundriss und verschiedenen Schnitten um die Leistung korrekt und nachvollziehbar beschreiben zu können.
Aufgrund der Größe der Fläche (über 2.000 m²) und der hohen gestalterischen und nutzungsspezifischen Anforderungen an die Fläche, ist die Verwaltung nicht in der Lage die Fläche selbst umzuplanen und die Arbeiten auszuschreiben. Daher empfiehlt die Verwaltung die Umplanung durch ein geeignetes Ingenieurbüro vornehmen zu lassen.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss beschließt ….
Beschluss
Die Verwaltung soll das Planungshonorar für eine mögliche Sanierung
/Umgestaltung des Pausenhofes der Caspar-Löner-Schule ermitteln.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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7. Bauanträge/Bauvoranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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15.05.2017
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ö
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7 |
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7.1. Bauvoranfrage zum Bau eines Wohnhauses bei Jobstgreuth
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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15.05.2017
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ö
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7.1 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Für das Flst. 26, Gemarkung Jobstgreuth (Anwesen Jobstgreuth 11) wurde eine Bauvoranfrage zum Bau eines Einfamilienhauses mit Garage gestellt. Das Haus soll südwestlich an die bestehende Bebauung angrenzen und würde sich im Außenbereich nach § 35 BauGB befinden.
Der Bauherr hat im Vorfeld bereits angefragt ob der Bau eines Hauses hier möglich wäre. Das Landratsamt hat hierzu, nach interner Fachstellenbeteiligung mitgeteilt, dass das Bauvorhaben aus folgenden Gründen als Bauvorhaben im Außenbereich nach § 35 (2) BauGB unzulässig wäre:
1. Die Erschließung (Wasser, Abwasser, Straße) ist nicht gesichert. Kanal- und Wasserleitung sind ca. 60 m entfernt und der vorhandene gepflasterte Feldweg ist nicht als Ortsstraße ausgebaut (Beleuchtung und Entwässerung fehlt.
2. Das Orts-/Landschaftsbild wird beeinträchtigt, da es über den historisch gewachsenen Ortsrand hinausgehen würde.
3. Durch die Bebauung in zweiter Reihe würde ein sogenannter Splittersiedlungsansatz begründet werden, der mit seiner Vorbildwirkung die Zulässigkeit weiterer Bauvorhaben zu Folge hätte.
Das Bauvorhaben ist damit planungsrechtlich unzulässig und kann deshalb nicht genehmigt werden. Auch die Aufstellung einer Innenbereichssatzung sollte aus Sicht der Verwaltung in diesem Falle nicht in Aussicht gestellt werden, um den historisch gewachsenen Ort Jobstgreuth in seiner Struktur (Straßendorf mit einreihiger Wohnbebauung und Streuobstwiesen am Ortsrand) langfristig zu erhalten.
Als alternative Varianten
kämen aus Sicht der Verwaltung die drei folgenden Möglichkeiten in Frage, die in der Sitzung noch näher erläutert werden:
1. Ersatz eines der auf dem Grundstück bestehenden Nebengebäude durch ein Wohnhaus.
2. Bau eines Wohnhauses im rückwärtigen noch unbebauten Bereich des Grundstückes bis maximal auf Höhe der bereits darauf bestehenden Gebäude .
3. Kauf eines Teils des nebenliegenden Grundstückes (Flst. 331), das sich an der Kreisstraße befindet und Aufstellung einer Innenbereichssatzung um Baurecht für ein Wohnhaus zu schaffen.
Alle drei Alternativen wären aus Sicht der Verwaltung möglich. Hinsichtlich der Alternative Nr. 3 ist anzumerken, dass sich der Bauausschuss in seiner Sitzung am 26.03.2013 bereits mit einer Anfrage zur Aufstellung einer Innenbereichssatzung für die Fläche beschäftigt hat. Nur weil seinerzeit der Bauausschuss keinen tatsächlichen Eigenbedarf des Eigentümers sah, wurde der Antrag abgelehnt. Das Landratsamt hat seinerzeit die Aufstellung einer Satzung für diese Teilfläche aber befürwortet. Da nun ein tatsächlicher Bedarf bestünde, könnte vor diesem Hintergrund erneut über diese Frage befunden werden.
Beschlussvorschlag
1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, zur Bauvoranfrage zum Bau eines Einfamilienhauses auf dem Flst. 26, Gemarkung Jobstgreuth, wird nicht erteilt.
2. Die Aufstellung einer Innenbereichssatzung für den beantragten Teil des Flst. 26, Gemarkung Jobstgreuth, wird nicht in Aussicht gestellt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Antragsteller die vorgeschlagenen Alternativen zu unterbreiten.
Beschluss
1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, zur Bauvoranfrage zum Bau eines Einfamilienhauses auf dem Flst. 26, Gemarkung Jobstgreuth, wird nicht erteilt.
2. Die Aufstellung einer Innenbereichssatzung für den beantragten Teil des Flst. 26, Gemarkung Jobstgreuth, wird nicht in Aussicht gestellt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Antragsteller die vorgeschlagenen Alternativen zu unterbreiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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7.2. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zum Bau eines Carports am Himmeläckerring
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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15.05.2017
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ö
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7.2 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Eigentümer des Anwesens Himmeläckerring 39 haben in der Vergangenheit bereits einen Antrag zum Bau einer Doppelgarage an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Straßenraum gestellt. Der Antrag wurde in der Bauausschusssitzung am 12.05.2015 abgelehnt, da das Vorhaben zum einen den Festsetzungen des Bebauungsplanes und zum anderen den Vorgaben der Bayerischen Garagen- und Stellplatzverordnung widersprochen hätte.
Nun haben die Eigentümer, nach vorheriger Rücksprache mit der Verwaltung, einen geänderten Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, zum Bau eines Doppelcarports eingereicht (Ein Bauantrag ist für den Bau dieses Carports gemäß Art. 57 der Bayerischen Bauordnung nicht erforderlich)
Der Bau des Carports würde den Festsetzungen des Bebauungsplanes zwar wi
dersprechen, aber die dafür benötigten Befreiungen wären weit geringer als bei dem ursprünglichen Antrag.
Das Vorhaben würde folgende Befreiungen benötigen:
1. Lage des Carports außerhalb der Baugrenzen (Überschreitung um ca. 2 m)
2. Lage des Carports außerhalb der dafür vorgesehenen Fläche
3. Unterschreitung des vorgeschriebenen Vorfeldes für Garagen/Carports von 5 m (Unterschreitung um ca. 2 m)
Die Bauherren begründen die Notwendigkeit der Befreiungen damit, dass sich im Dachgeschoss der angrenzenden Garage eine Zugangstür für den Dachbodenn befindet, die nur von außen, über eine Leiter, zugänglich sei. Daher müsse der Carport etwas zur Straßenseite hinausgerückt werden um diesen Zugang nicht zu verbauen.
Die Verwaltung hat sich die baulichen Gegebenheiten vor Ort angesehen und kann die Argumentation nachvollziehen. Aus Sicht der Verwaltung könnte dem Antrag zugestimmt werden, da die Befreiungen nicht die Grundzüge des Bebauungsplanes berühren und noch ein ausreichendes Vorfeld zur öffentlichen Straße hin verbleibt.
Beschlussvorschlag
Die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11 – Baugebiet Himmeläcker, zum Bau eines Doppelcarports mit einem Vorfeld von ca. 3 m zum öffentlichen Grund, auf dem Flst. 283/4, Gemarkung Markt Erlbach, werden erteilt.
Beschluss
Die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11 – Baugebiet Himmeläcker, zum Bau eines Doppelcarports mit einem Vorfeld von ca. 3 m zum öffentlichen Grund, auf dem Flst. 283/4, Gemarkung Markt Erlbach, werden erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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7.3. Bauantrag zum Wiederaufbau eines Wohnhauses mit Garagenanbau in der Simon-Frühwald-Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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15.05.2017
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ö
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7.3 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
In der Simon-Frühwald-Straße ist vor einiger Zeit das in Umbau befindliche Wohnhaus mit der Hausnummer 6 niedergebrannt. Das Haus soll nun mit einigen Veränderungen wieder aufgebaut werden.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, sondern im unbeplanten Innenbereich. Es ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Diese genannten Voraussetzungen liegen vor, so dass das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, zum Wiederaufbau eines Wohnhauses mit Garagenneubau auf dem Flst. 408/15, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, zum Wiederaufbau eines Wohnhauses mit Garagenneubau auf dem Flst. 408/15, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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7.4. Bauantrag zum Bau eines Mehrfamilienhauses am Erlengraben (Tekturplanung)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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15.05.2017
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ö
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7.4 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Für das Grundstück am Ende der Straße „Am Erlengraben“ wurde bereits im letzten Jahr ein Bauantrag zum Bau eines Mehrfamilienhauses gestellt. Das Bauvorhaben wurde auf Antrag des Marktes vom Landratsamt wegen einer zu geringen Anzahl an Stellplätzen zunächst zurückgestellt. Erst nachdem sich der Bauherr verpflichtet hatte mindestens 2 Stellplätze je Wohneinheit anzulegen, hat der Markt sein Einvernehmen dazu erteilt.
Der Bauherr hat nun noch einmal eine Tektur zu dem Vorhaben eingereicht. Darin ist nun der Bau eines Hauses mit 8 Wohneinheiten vorgesehen, sowie die Errichtung von 16 Stellplätzen, so dass die Vorgabe des Marktes (mind. 2 Stellplätze je Wohneinheit) eingehalten ist. Daher kann das g
emeindliche Einvernehmen auch zu dieser Tektur erteilt werden.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, zum Neubau eines Mehrfamilienhauses (Tekturplanung) mit 8 Wohneinheiten und 16 privaten Stellplätzen auf dem Flst. 1374/8, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, zum Neubau eines Mehrfamilienhauses (Tekturplanung) mit 8 Wohneinheiten und 16 privaten Stellplätzen auf dem Flst. 1374/8, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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7.5. Bauvoranfrage zum Bau eines Hauses im Ortsteil Morbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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15.05.2017
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ö
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7.5 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Für den Ortsteil Morbach wurde eine Bauvoranfrage zum Bau eines Wohnhauses eingereicht. Das Landratsamt hat dazu mitgeteilt, dass noch keine abschließende Aussage getroffen werden kann, ob der Bau des Hauses an dieser Stelle zulässig ist, da noch verschiedene
Fragen in einer Fachstellenbeteiligung zu klären sind.
Insbesondere bedürfen folgende Aspekte der Prüfung:
1. Lage im Außenbereich
2. Lage im Landschaftsschutzgebiet
3. Abstand zu bestehenden Stallanlagen
4. Erschließung
Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Außenbereich und ist nicht privilegiert im Sinne des § 35 (1) BauGB, sondern fällt unter die „sonstigen Bauvorhaben“ nach § 35 (2) BauGB und muss daher einer Reihe von Vorgaben entsprechen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass das gemeindliche Einvernehmen unter dem Vorbehalt erteilt wird, dass die Erschließung gesichert werden kann (eigener Brunnen und Kleinkläranlage) und durch das Vorhaben keine öffentlichen Belange berührt werden.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen, nach § 36 BauGB, zur Bauvoranfrage zum Bau eines Wohnhauses mit Garage im südlichen Teil des Flst. 514, Gemarkung Buchen, wird vorbehaltlich der Sicherstellung der Erschließung (Wasser und Abwasser) und unter dem Vorbehalt, dass das Vorhaben keine öffentlichen Belange im Sinne des § 35 (3) BauGB beeinträchtigt, erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen, nach § 36 BauGB, zur Bauvoranfrage zum Bau eines Wohnhauses mit Garage im südlichen Teil des Flst. 514, Gemarkung Buchen, wird vorbehaltlich der Sicherstellung der Erschließung (Wasser und Abwasser) und unter dem Vorbehalt, dass das Vorhaben keine öffentlichen Belange im Sinne des § 35 (3) BauGB beeinträchtigt, erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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8. Gestaltungsvorschlag für die Musterfläche für die Hauptstraßensanierung (mit Anlage)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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15.05.2017
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ö
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8 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Das Büro Bauchplan (München) hat einen Gestaltungsvorschlag für die Musterfläche an der Neuen Straße erarbeitet und dabei nicht nur einen Vorschlag für den Parkplatz an sich, sondern auch einen Vorschlag für die Umgestaltung der angrenzenden Verkehrsflächen (Zufahrtsbereich zum alten Teil der Gartenstraße) erarbeitet.
Die Planung wurde in der Sitzung erläutert.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss stimmt dem Planungsvorschlag des Büros Bauchplan (München) für die Musterfläche an der Neuen Straße zu. Es soll zunächst folgender Bereich der Planung realisiert werden: ………..
Die Arbeiten zur Realisierung der Fläche sollen ausgeschrieben und an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben werden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Planungsvorschlag des Büros Bauchplan (München) für die Musterfläche an der Neuen Straße grundsätzlich zu. Es soll derzeit
nur die Musterfläche, nicht aber nicht die weiteren Verkehrsflächen, umgestaltet werden. Die Stellplätze südlich des Trafos sollen mit Granit-Kleinstein-Pflaster (wie Bestand in der Hauptstraße) und die anderen Stellplätze mit gesägtem Granit-Großstein-Pflaster gestaltet werden.
Die Arbeiten zur Realisierung der Fläche sollen ausgeschrieben und an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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9. Anhörung zur 23. Änderung des Regionalplanes - Teilkapitel Windkraft
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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15.05.2017
|
ö
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9 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Der Planungsverband Mittelfranken hat dem Markt mitgeteilt, dass der Regionalplan für die Region Westmittelfranken seiner 23. Änderung unterzogen werden soll, um eine Vorbehaltsfläche für Windkraft bei Ippesheim geringfügig zu erweitern. Die Planung wird in der Sitzung erläutert.
Da Ippesheim jedoch ca. 40 k
m von Markt Erlbach entfernt ist, dürfte der Markt Markt Erlbach schwerlich davon betroffen sein.
Beschlussvorschlag
Der Markt Markt Erlbach erhebt keine Einwände im Rahmen des Anhörungsverfahrens gegen die 23. Änderung des Regionalplanes der Region Westmittelfranken.
Beschluss
Der Markt Markt Erlbach erhebt keine Einwände im Rahmen des Anhörungsverfahrens gegen die 23. Änderung des Regionalplanes der Region Westmittelfranken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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10. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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15.05.2017
|
ö
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10 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die 1. Bürgermeisterin teilt folgende Sachverhalte mit:
1. Einige Anlieger der Gänsleite haben sich darüber beschwert, dass Sie nach dem Breitbandausbau voraussichtlich nicht mindestens 30 Mbit/s Bandbreite (im Download) erhalten werden. Um diesen Anliegern die Möglichkeit zu geben, sich aus erster Hand darüber zu informieren, welche Bandbreiten tatsächlich verfügbar sein werden, wird am 14.06.2017 eine Informationsveranstaltung mit der Telekom stattfinden.
2. Ein großer Teil der Anwohner aus der „Jakob-Trapp-Straße“ und der Straße „Am Gehäuwald“ haben sich darüber beklagt, dass dort zu schnell gefahren wird und fordern eine weitergehende Geschwindigkeitsbegrenzung und bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. Das Schreiben der Anlieger und auch die Antwort der Verwaltung werden verlesen.
3. In Kemmathen hat, nach dem schweren Verkehrsunfall vor einigen Wochen,
eine Verkehrsschau stattgefunden.
Gemeinderat Gerd Eisenbeiß fragt nach, wann die Waschplätze saniert werden. Die Verwaltung erklärt, dass die beauftragte Firma in den kommenden Tagen die Arbeiten beginnen und die dafür zuständigen Bürger für die Wartung der Ölabscheider geschult werden.
Datenstand vom 30.05.2017 13:41 Uhr