Datum: 02.06.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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32. Marktgemeinderat
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02.06.2017
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Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Herr Carlos da Aira Alvarez, wohnhaft in der Gänsleite 3a, möchte wissen, warum der gesamte Straßenzug der Gänsleite vom DSL-Ausbau ausgenommen ist. Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß erläutert zunächst kurz das Ausschreibungsverfahren, das in zwei Teilen durchgeführt wurde und für das Fördergelder in Höhe von ca. 860.000 € zur Verfügung stehen. Die Deutsche Telekom, an die der Auftrag vergeben wurde, hat im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung festgestellt, dass ein Ausbau der Gänsleite mit 30 Mbit/s wirtschaftlich nicht darstellbar ist und deshalb von einer Versorgung dieses Straßenzuges absieht.
Markus Engst, wohnhaft in der Gänsleite 10, hofft auf eine gemeinsame Lösung mit der Deutschen Telekom, auch wenn er grundsätzlich wenig Vertrauen in diese hat. Dennoch sei jetzt die Chance für einen Ausbau gegeben und diese muss genutzt werden. Die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß versichert, dass man bei dem Gesprächstermin mit der Telekom und den Anwohnern am 14.06.2017 um 17:00 Uhr im Rathaus alle Möglichkeiten erörtern werde, im besten Fall auch die Installation eines dritten Kabelverzweigers. Der Markt wird auf jeden Fall die kompletten Fördergelder ausschöpfen, um möglichst alle schlechtversorgten Gebiete zu verbessern.
Auf Nachfrage von Inge Knörr erklärt die erste Bürgermeisterin, dass es keine Sanktionsmöglichkeiten im Falle einer niedrigeren Geschwindigkeit außerhalb der geförderten Gebiete
gibt, da seitens der Telekom keine Garantien für bestimmte Übertragungsraten gegeben werden. Im Rathaus sind alle Unterlagen zum Thema DSL-Ausbau jederzeit einsehbar.
Boris Fischer, wohnhaft in der Hauptstraße 30 in Linden, berichtet über Beschwerden seiner Übernachtungsgäste über die Kirchenglocken. Die erste Bürgermeisterin verweist auf die Zuständigkeit der evangelischen Kirchengemeinde, der Markt ist hier der falsche Ansprechpartner.
Des Weiteren bemängelt er die Bezeichnung der Hauptstraße als solche sowohl in Linden als auch in Markt Erlbach, was das Auffinden seiner Gaststätte erschwert. Viele Gäste werden mittels Navigationssystem oder Routenplaner nach Markt Erlbach gelotst. Dieses Problem ist bekannt und muss in den nächsten Jahren behoben werden, auch wenn hierbei große Widerstände zu erwarten sind.
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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 05.05.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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32. Marktgemeinderat
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02.06.2017
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Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Niederschrift über die 31. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 05.05.2017 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 31. öffentliche Sitzung vom 05.05.2017.
Beschluss
Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die
31. öffentliche Sitzung vom 05.05.2017
.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3. Bericht der ersten Bürgermeisterin
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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32. Marktgemeinderat
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02.06.2017
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Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß berichtet den Marktgemeinderatsmitgliedern über folgende Angelegenheiten:
1) Es ergeht herzliche Einladung zur Eröffnung der Sonderausstellung „Caspar Löner - 500 Jahre Reformation“ am 30.06.2017 um 19:00 Uhr im Rangau-Museum.
2) Die Stadt Bad Windsheim hat die Schußbachquelle aufgelassen, zusammen mit der Forstverwaltung neu gefasst und einen kleinen Platz zum Verweilen für Wanderer und Erholungssuchende mit einer Trinkstelle und einem kleinen Kneippbecken errichtet.
3) Die Anwohner der Gänsleite wurden schriftlich zu einer Informationsveranstaltung am 14.06.2017 um 17:00 Uhr zum Breitbandausbau eingeladen (siehe TOP 1).
4) Der Helferkreis „MiiMe“ hat sich mit einem umfangreichen Schreiben über die Arbeit der hiesigen Asylhelfer um den Mittelfränkischen Integrationspreis 2017 beworben. Für diese Arbeit gebührt allen Helfern ein großer Dank.
5) Am gestrigen Vormittag
fand in Eschenbach die Anhörung zur Ortsumgehung statt. Hier wurden insbesondere die Themen Radweg und Lärmschutz erörtert. Es war für alle Anwesenden eine sehr gute Veranstaltung.
6) Die nächste Fraktionssprechersitzung findet bereits am Donnerstag, den 29.06.2017 um 17:00 Uhr statt.
7) Die Sitzung des Haupt- und Finanzauschusses am Donnerstag, den 13.07.2017 entfällt ersatzlos.
8) Die Neuanlage des Boule-Platzes am Friedhof ist sehr gut gelungen, hierfür ein herzlicher Dank an die BB/D.u.D.. Inge Knörr berichtet, dass das Auftaktturnier mit 30 Mannschaften eine sehr schöne Veranstaltung war.
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4. Einrichtung eines Bürgerbusses - Vorstellung eines ersten Konzepts
Gremium
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Sitzung
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Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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32. Marktgemeinderat
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Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Seit mehreren Jahren steht immer wieder die Einführung eines Bürgermobils oder eines Bürgerbusses im Raum. Insbesondere durch die immer häufiger stattfindenden Seniorentreffs und -mittagstische steht dieses Thema mehr denn je im Vordergrund. Seniorenbeauftragter Peter Rösch und Stefanie Mandel vom AWO Sozialzentrum haben sich in die Thematik eingearbeitet und stellen im Marktgemeinderat einen Entwurf für ein mögliches Konzept vor (die Präsentation wird im Ratsinformationssystem hinterlegt). Grundlage hierfür ist das Modell aus Wilhermsdorf. Im Vorfeld erfolgte ein reger Austausch mit den dortigen Verantwortlichen.
Im Anschluss an die Präsentation gibt Stefanie Mandel noch nähere Einzelheiten zu Beförderungszahlen, Fahrtzielen und Einnahmen in Wilhermsdorf bekannt. Hieraus ist ersichtlich, dass die Anzahl der Fahrgäste monatlich ansteigt und der Bürgerbus immer besser angenommen wird.
Volker Rudolph sieht in diesem Ansatz ein sehr schlüssiges Konzept, das ihn überzeugt. Er sieht das größte Problem in der Gewinnung von ehrenamtlichen Fahrern.
Harald Eisenbeiß sieht hier ebenfalls die größte Hürde. Sein Vorschlag, Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes zu engagieren, scheitert vermutlich an den damit verbundenen Kosten. Peter Rösch berichtet, dass in Wilhermsdorf innerhalb kurzer Zeit genügend Fahrer gefunden wurden und die Schichten mittlerweile fest vergeben sind.
Edith Bayersdorfer ist zwar grundsätzlich von werbefinanzierten Fahrzeugen nicht begeistert, findet aber das vorgestellte Konzept sehr gut. Stefanie Mandel hat sich über die Firma bei mehreren Vertragspartnern erkundigt und es wurde ihr von allen ein professionelles Arbeiten mit sehr guten Rezensionen bescheinigt.
Volker Rudolph ergänzt abschließend, dass ein mögliches Finanzierungsdefizit durch den Markt ausgeglichen werden sollte.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat befürwortet das vorgestellte Konzept mit der Maßgabe, die Fahrten auf das Gemeindegebiet zu beschränken. Im nächsten Schritt soll nun ein öffentlicher Aufruf erfolgen, um einen Pool an freiwilligen Fahrern und Fahrdienstleitern bilden zu können. Anschließend soll das Konzept weiter verfeinert werden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat befürwortet das vorgestellte Konzept mit der Maßgabe, die Fahrten auf das Gemeindegebiet zu beschränken. Im nächsten Schritt soll nun ein öffentlicher Aufruf erfolgen, um einen Pool an freiwilligen Fahrern und Fahrdienstleitern bilden zu können. Anschließend soll das Konzept weiter verfeinert werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stiftung Bürgerhaus zum Löwen 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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32. Marktgemeinderat
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02.06.2017
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Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wurden in das Ratsinformationssystem eingestellt.
Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß berichtet, dass der Haushalt in 2017 94.700 € umfasst, davon 74.700 € im Verwaltungshaushalt und 20.000 € im Vermögenshaushalt. Auf der Einnahmenseite sind die größten Posten die Umsätze bei den Aktivitäten des Bürgerhausbeirates (hauptsächlich der Dämmerschoppen) sowie der Zuschuss des Marktes zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes.
Auf der Ausgabenseite zählen die Kosten für das Personal (Hausmeister), die Lebensmitteleinkäufe, die Reinigung sowie die abzuführende Umsatzsteuer zu den größten Posten. Diese wurden jedoch im Zuge der Baumaßnahmen anteilig erstattet.
Der Einbau der Wärmepumpe war mit 2.600 € erfreulicherweise um 900 € billiger als geplant.
Die Stiftung ist schuldenfrei und hat einen Vermögensstock in Höhe von 735.000 €, die Rücklagen werden am Jahresende nach einer Zuführung über 15.000 € ca. 601.000 € betragen.
Beschlussvorschlag
1.
Der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter beschließt, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2017 in der vorgelegten Form zu genehmigen. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 74.700 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 20.000 Euro ab.
2.
Der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter beschließt den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2016 bis 2020 in der vorgelegten Form.
Beschluss
1.
Der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter beschließt, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2017 in der vorgelegten Form zu genehmigen. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 74.700 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 20.000 Euro ab.
2.
Der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter beschließt den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2016 bis 2020 in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Aufhebung des Beschlusses zur Bereitstellung einer Instandhaltungsrücklage für das Bürgerhaus zum Löwen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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32. Marktgemeinderat
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02.06.2017
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Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
In der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates am 02.12.2011 wurde beschlossen, für die Instandhaltung des Bürgerhauses jährlich 20.000,00 Euro aus dem kommunalen Haushalt dem Haushalt der Stiftung Bürgerhaus zum Löwen zuzuführen. Aufgrund der sehr guten Haushaltslage der Stiftung ist die Zuführung aktuell nicht erforderlich. Aus diesem Grund soll ab dem Haushaltsjahr 2018 keine Instandhaltungsrücklage mehr in den Haushalt der Stiftung und des Marktes mehr eingestellt werden.
An dieser Stelle bedankt sich Inge Knörr beim Bürgerhausbeirat recht herzlich für die großartige Arbeit in den letzten Jahren. Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß ergänzt, der Dämmerschoppen hat sich mittlerweile zu einem geselligen Treffpunkt für Jung und Alt entwickelt.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat (auch in seiner Funktion als Stiftungsverwalter) beschließt, den Beschluss vom 02.12.2011 hinsichtlich der Instandhaltungsrücklage aufzuheben und ab dem Haushaltsjahr 2018 diese nicht mehr aus dem kommunalen Haushalt in den Haushalt der Bürgerhausstiftung zu überführen. Dies soll im Haushalt der Stiftung ab dem Haushaltsjahr 2018 berücksichtigt werden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat (auch in seiner Funktion als Stiftungsverwalter) beschließt, den Beschluss vom 02.12.2011 hinsichtlich der Instandhaltungsrücklage aufzuheben und ab dem Haushaltsjahr 2018 diese nicht mehr aus dem kommunalen Haushalt in den Haushalt der Bürgerhausstiftung zu überführen. Dies soll im Haushalt der Stiftung ab dem Haushaltsjahr 2018 berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Allgemeine Informationen zur Erhebung von Grundgebühren auf unbebauten Grundstücken
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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32. Marktgemeinderat
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02.06.2017
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Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Verwaltung wurde gebeten zu ermitteln, ob die Erhebung von Grundgebühren für einen vorhandenen Kanal- und Wasseranschluss, auf einem unbebauten Grundstück, rechtlich zulässig ist. Hierzu liegt folgende Stellungnahme der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch - Bad Windsheim vor, aus der ersichtlich wird, dass eine Erhebung rechtlich unzulässig ist und nicht praktiziert werden kann:
Mit der Grundgebühr nach Art. 8 Abs. 2 Satz 3 KAG sollen die Vorhaltekosten, also die "stehenden", "invariablen", "fixen", "verbrauchsunabhängigen" Kosten abgedeckt werden. Sie werden für die Inanspruchnahme der bloßen Lieferungs-, Abnahme- und Betriebsbereitschaft der öffentlichen Wasserversorgungsund Entwässerungseinrichtung von allen Eigentümern erhoben, deren Grundstücke an die Einrichtung "angeschlossen" sind.
Die Grundgebühr ist ihrem Wesen nach eine (wenn auch vom Umfang der tatsächlichen Benutzung unabhängige) Benutzungsgebühr im Sinn des Art. 8 KAG. Benutzungsgebühren können nur für die tatsächliche Inanspruchnahme einer Einrichtung und damit nur für tatsächlich angeschlossene Grundstücke erhoben werden. Das setzt beim Abwasser grundsätzlich voraus, dass das Grundstück durch eine betriebsfertige Anschlussleitung im Sinn des § 3 EWS mit dem Entwässerungskanal verbunden ist, sodass jederzeit Abwasser eingeleitet werden kann. Das Grundstück muss bei der Wasserversorgung durch eine betriebsfertige Grundstücksanschlussleitung im Sinn des § 3 WAS mit der Versorgungsleitung verbunden sein, sodass jederzeit Wasser entnommen werden kann. Die (für die Beitragserhebung ausreichende abstrakte) Anschlussmöglichkeit oder die Anschlussverpflichtung (Anschlusszwang) reichen für sich allein für die Erhebung der Grundgebühr nicht aus. Eine entsprechende Satzungsbestimmung wäre nichtig.
Auch ein sog. Blindanschluss, der mitunter bei unbebauten Grundstücken im Zuge von Baumaßnahmen verlegt wird, um ein späteres Wiederaufreißen der Straßendecke zu vermeiden, begründet keinen Benutzungstatbestand und damit kein Recht zur Erhebung von Grundgebühren.
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8. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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32. Marktgemeinderat
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02.06.2017
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Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß erinnert an die Beschaffung der Preise für das Bürgerschießen. In diesem Jahr ist die Fraktion des BB/D.u.D. an der Reihe. Das Gremium ist sich einig, dass eine Beschaffung zukünftig zentral über die Verwaltung erfolgen soll.
Inge Knörr möchte wissen, ob der Kanal in der Karlsbader Straße vor kurzem saniert wurde, da Franz Kirchdörfer und ihr entsprechende Meldungen zugetragen wurden. Bei einer Kamerabefahrung für die Endabnahme wurden im Kanal zwei kleine Risse festgestellt, die im Rahmen der Gewährleistung behoben wurden.
Eine weitere Frage betrifft die Gewährleistung hinsichtlich der Anschlüsse im Haidter Weg, die sich gesetzt haben.
Hier bestehen mit der ausführenden Firma noch Unstimmigkeiten.
Harald Eisenbeiß bittet um Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Sirene in Eschenbach, da diese beim letzten Probealarm nicht ausgelöst hat. Nach Rücksprache mit dem Kommandanten der FF Markt Erlbach wurde dies bereits an die Firma Leicht Funktechnik weitergegeben, die Antenne mit dem Signalempfänger soll an der Außenwand des Anwesens Fürther Straße 10 installiert werden.
Volker Rudolph erklärt, dass er kein Mitteilungsblatt erhalten hat.
Datenstand vom 14.06.2017 10:24 Uhr