Datum: 28.03.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neubau eines Nahwärmenetzes in Markt Erlbach - Anschluss der kommunalen Liegenschaften
2 Beauftragung der Realisierungsplanung und Bauüberwachung zur Hauptstraße Markt Erlbach, sowie Verlegung von Breitbandleerrohren
3 Rangaumuseum - Ausschreibung der Fluchttreppe

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1. Neubau eines Nahwärmenetzes in Markt Erlbach - Anschluss der kommunalen Liegenschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 29. Marktgemeinderat 28.03.2017 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Firma Naturstrom hat nach der Exkursion nach Lupburg noch eine weitere Informationsveranstaltung abgehalten, die auf sehr großes Interesse gestoßen ist. Es waren insgesamt etwa 110 Personen anwesend. Dabei wurden weitere Details zu einem möglichen Nahwärmenetz und auch Anschluss- und Wärmelieferungskosten für die privaten Haushalte mitgeteilt.

Zwischenzeitlich haben auch Einzelgesprächstermine stattgefunden und eine Anzahl von Bürgern haben bereits Vorverträge mit der Firma zum Anschluss an das Nahwärmenetz unterzeichnet.

Die Firma Naturstrom hat auf der Grundlage der Rückmeldungen der Bürger und der Gemeinde das voraussichtliche Netz konkretisiert und auch die Anschlusskosten für die gemeindlichen Liegenschaften kalkuliert.

Der Anschluss der kommunalen Liegenschaften würde je Anschlussstelle einmalig 5.000 € brutto kosten (inkl. Hausanschluss und Wärmetauscher für die Heizwärme) zzgl. etwa 2.000 € für eventuelle Warmwasser-Wärmetauscher und Umbindung der Hausinstallation. In manchen Gebäuden wird außerdem (sofern noch nicht vorhanden) auch der Einbau einer Enthärtungsanlage empfohlen (Kosten ca. 2.000 – 3.000 €). Weitere Details zur Preisgestaltung siehe auch in der Anlage (folgt). Für die Schule, das Rangaubad und die Rangauhalle wird es wegen der hohen notwendigen Wärmeabnahmemenge (ca. 500.000 KW/h pro Jahr) eine gesonderte Regelung geben.

Die genauen Details zum Stand der Planungen und zur Preis- und Vertragsgestaltung werden in der Sitzung näher erläutert.

Da eine überwiegende Anzahl der Anwesen in der Hauptstraße Interesse an einem Anschluss bekundet hat, wäre eine Mitverlegung der Wärmeleitungen im Zuge der Hauptstraßensanierung die beste Alternative. Im Vorfeld der Hauptstraßensanierung werden in diesem Jahr der Wasser- und der Abwasserzweckverband die Wasserleitungen sowie die Wasserhausanschlüsse und einen Teil der Kanalhausanschlüsse erneuern. Die Hauptwasserleitung wird in einem grabenlosen Verfahren erneuert, für die Abwasser- und Wasserhausanschlüsse muss aber die Straße an einigen Stellen gequert werden.
Um die Tiefbauarbeiten der Zweckverbände und der Firma Naturstrom bündeln zu können, haben bereits Abstimmungsgespräche zwischen den Beteiligten stattgefunden.
Die Zweckverbände wären demnach bereit, für die Fa. Naturstrom (soweit im Rahmen der anstehenden Tiefbauarbeiten möglich) bereits einen Teil der benötigten Leitungen mit zu verlegen und die Hausanschlussdurchführungen so auszulegen, dass auch die Wärmeleitung ohne weitere Tiefbauarbeiten in diesen Bereichen eingebracht werden kann. Darüber hinaus würden die Zweckverbände für den Markt auch schon einen Teil der für den Glasfaserausbau notwendigen Leerrohre mit verlegen.

Die Verlegung der Hauptwärmeleitungstrasse würde dann im Zuge der Hauptstraßensanierung erfolgen.

Die Firma Naturstrom ist aktuell auf der Suche nach Standorten für eine Wärmezentrale. Bei einer dezentralen Versorgung des Netzes können auch mehrere Standorte notwendig sein. In diesem Zuge hat die Verwaltung mehrere Vorschläge unterbreitet und unter anderem auch eines der bisher nicht verkauften Grundstücke im Gewerbepark Haidter Weg – Süd eingebracht, das von seiner Größe und Lage her (ca. 3.500 m²) hervorragend geeignet wäre um eine Wärmezentrale, eine Solarthermie Anlage und die notwendigen Lagerflächen für Hackschnitzel/Pellets mit aufzunehmen. Darüber hinaus könnten auch umliegende Gewerbebetriebe angeschlossen werden, was die Kosteneffizienz der Anlage und damit auch den Endverbraucherpreis verringern kann. Die Fläche ist gut mit LKW anfahrbar und es werden keine Anwohner durch Lärm, Staub oder Abgase belästigt.
Daher schlägt die Verwaltung vor, die Fläche für die Einrichtung des Nahwärmenetzes zur Verfügung zu stellen.

Durch einen Anschluss der kommunalen Liegenschaften an das Nahwärmenetz hätte der Markt folgende Vorteile:

1. Die Investitions-, Wartungs- und Reparaturkosten für die Heizungsanlagen des Marktes würden entfallen.
2. Die komplette Wärmeversorgung der kommunalen Liegenschaften würde mittels regenerativer Energien und unter Nutzung regionaler Ressourcen erfolgen (Holz aus der Region).
4. Die Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung würden auf lange Sicht sinken und der Markt wäre von der Preisentwicklung bei fossilen Energieträgern weniger abhängig.
3. Durch die Verlegung der Wärmeleitungen in der Hauptstraße kann ein Teil der Tiefbaukosten für die Hauptstraße auf die Firma Naturstrom umgelegt werden (je nach Grabenbreite muss die Firma für die Wiederherstellung des Unterbaus und der bestehenden Oberfläche mit aufkommen – diese Kosten können anteilig auch für die Sanierung angerechnet werden).
5. Der Markt erhält jährliche Konzessionsabgaben auf der Grundlage der durchgeleiteten Wärmemenge.

Herr Tobias Huter von der Firma Naturstrom gibt einen kurzen Überblick über den bisherigen Ablauf und die stattgefundenen Gesprächsterminen mit den Bürgerinnen und Bürgern. Bisher wurden 11 Vorverträge unterzeichnet und es gibt weitere 93 Interessenten, so dass die Trassenplanung noch nicht abgeschlossen ist und entsprechend verlängert oder anderweitig geführt werden könnte.
Fragen aus den Reihen des Marktgemeinderates werden von Herrn Huter und Frau Lisa Schug im Zuge ihrer Präsentation ausführlich und abschließend beantwortet. Hier werden insbesondere folgende Bereiche nochmals abgefragt:
  • Kosten in allen Bereichen (Anschluss, Arbeitspreise, Grundpreis)
  • Standort der Heizzentrale und die damit verbundene Leitungslänge
  • Standorte für Zwischenheizräume
  • Art der regenerativen Energien
  • Regionalität der verwendeten Produkte
  • Bau, Betrieb und Wartung des Netzes
  • Mögliche Insolvenz der Betreibergesellschaft
  • Laufzeit nach Inbetriebnahme

Abschließend präsentiert Herr Huter eine Übersicht der Kosten für die kommunalen Liegenschaften mit einer ölbetriebenen Heizanlage sowie mit dem Nahwärmenetz bei einem Heizenergiebedarf von ca. 1,23 Mio. kWh. Die Kosten sind aktuell annähernd gleich. Es ist jedoch zu erwarten, dass bei einem Anstieg des Ölpreises (sowie auch in geringerem Umfang für Pellets und Hackschnitzel) die Kosten für einen Betrieb mit Nahwärme für den Markt minimiert werden.
Insgesamt muss man aber auch die Auswirkungen auf die Umwelt bedenken und nicht nur die Ausgaben bzw. Einsparungen als Entscheidungsgrundlage heranziehen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat und (sofern das Bürgerhaus betroffen ist) der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter der Bürgerhausstiftung befürwortet die Einrichtung eines Nahwärmenetzes in Markt Erlbach und fasst folgende Beschlüsse:

1. Alle kommunalen Gebäude in Markt Erlbach und auch das Bürgerhaus sollen, sofern dies möglich ist, an das Nahwärmenetz der Firma Naturstrom angeschlossen werden.
Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, die dafür notwendigen Verträge mit der Fa. Naturstrom bzw. deren Tochterfirmen (z.B. NatCon Nordbayern GmbH & Co. KG) zu unterzeichnen. Die für die Anschlüsse notwendigen Haushaltsmittel werden bereitgestellt.
2. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, einen Konzessionsvertrag zur Verlegung und zum Betrieb des Nahwärmenetzes zu unterzeichnen.
3. Der Markt stellt bei Bedarf für das Nahwärmenetz die Heizräume in der Rangauhalle und der Caspar-Löner-Schule, gegen eine angemessene Miete/Pacht, zur Verfügung.
4. Der Markt stellt das Flst. 786, Gemarkung Markt Erlbach, für den Bau einer Heizzentrale zur Verfügung. Die Fläche soll zu denselben Konditionen wie die anderen Flächen im „Gewerbepark Haidter Weg – Süd“ verkauft werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Kaufvertrag zu unterzeichnen.
5. Im Zuge der Vorarbeiten der Zweckverbände zur Hauptstraßensanierung sollen Leerrohre für den Breitbandausbau mitverlegt werden. Bei der Verlegung von Wärmeleitungen sollen auch Leerrohre für den Breitbandausbau mit verlegt werden. Die notwendigen Haushaltsmittel dafür werden bereitgestellt. Die Leerrohrplanung soll an ein geeignetes Planungsbüro vergeben werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Planungsauftrag und die Vereinbarungen zur Verlegung der Leerrohre zu unterzeichnen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat und (sofern das Bürgerhaus betroffen ist) der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter der Bürgerhausstiftung befürwortet die Einrichtung eines Nahwärmenetzes in Markt Erlbach und fasst folgende Beschlüsse:

1. Alle kommunalen Gebäude in Markt Erlbach und auch das Bürgerhaus sollen, sofern dies möglich ist, an das Nahwärmenetz der Firma Naturstrom angeschlossen werden.
Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, die dafür notwendigen Verträge mit einer Betreibergesellschaft, an der ein Unternehmen der Naturstrom AG beteiligt ist, zu unterzeichnen. Die für die Anschlüsse notwendigen Haushaltsmittel werden bereitgestellt.
2. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, einen Gestattungsvertrag zur Verlegung und zum Betrieb des Nahwärmenetzes zu unterzeichnen.
3. Der Markt stellt bei Bedarf für das Nahwärmenetz die Heizräume in der Rangauhalle und der Caspar-Löner-Schule, gegen eine angemessene Miete/Pacht, zur Verfügung.
4. Der Markt stellt das Flst. 786, Gemarkung Markt Erlbach, für den Bau einer Heizzentrale zur Verfügung. Die Fläche soll zu denselben Konditionen wie die anderen Flächen im „Gewerbepark Haidter Weg – Süd“ verkauft werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Kaufvertrag zu unterzeichnen.
5. Im Zuge der Vorarbeiten der Zweckverbände zur Hauptstraßensanierung sollen Leerrohre für den Breitbandausbau mitverlegt werden. Bei der Verlegung von Wärmeleitungen sollen auch Leerrohre für den Breitbandausbau mit verlegt werden. Die notwendigen Haushaltsmittel dafür werden bereitgestellt. Die Leerrohrplanung soll an ein geeignetes Planungsbüro vergeben werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Planungsauftrag und die Vereinbarungen zur Verlegung der Leerrohre zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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2. Beauftragung der Realisierungsplanung und Bauüberwachung zur Hauptstraße Markt Erlbach, sowie Verlegung von Breitbandleerrohren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 29. Marktgemeinderat 28.03.2017 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Markt hat die Arbeitsgemeinschaft aus den Büros eyland 07 + bauchplan Anfang 2015 beauftragt, die Leistungsphasen 1-4 (Vorplanung) für die Hauptstraße zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang hat die Arbeitsgemeinschaft eine Vorplanung vorgelegt und die Öffentlichkeit wurde umfangreich im vergangenen Frühjahr zu der Planung befragt. Die Anregungen der Bürger wurden aufgegriffen und in die Planung eingearbeitet.

Um ein vergleichbares Beispiel für die Hauptstraßengestaltung zu besichtigen wurde vor einigen Wochen eine Exkursion nach Ochsenfurt durchgeführt, bei der Vertreter aller Fraktionen und auch einige Bürger anwesend waren.

In der Bürgerbeteiligung, aber auch von den MGRM, wurden Bedenken vorgebracht, ob die Stellplätze in der Hauptstraße nach der Sanierung in ausreichender Zahl vorhanden sind und ob Sie auch gut erkennbar sein werden.
Die Verwaltung hat zur Verbesserung der Stellplatzsituation vorgeschlagen, entlang der Neuen Straße noch weitere Parkplätze zu schaffen und der Bauausschuss hat beschlossen, dass an der Neuen Straße auch eine größere Musterfläche entstehen soll, um die Oberflächengestaltung und die Erkennbarkeit zu prüfen und um weitere Stellplatzflächen zu schaffen.

Aus Sicht der Verwaltung sind die notwendigen Vorarbeiten erledigt und aus den folgenden Gründen schlägt die Verwaltung vor, die Realisierung der Hauptstraße nun anzugehen:
1 .Die Zweckverbände werden in den kommenden Wochen ihre Leitungen sanieren. Dadurch wird die Oberfläche der Hauptstraße in Teilen aufgebrochen. Durch den inhomogenen Untergrund werden sich durch die Tiefbauarbeiten weitere Setzungen ergeben.
2. Die Gehwege entlang der Hauptstraße weisen mittlerweile starke Schäden auf, die nicht mehr mit sinnvollem Aufwand zu reparieren sind. Bei Frost werden die Gehwegplatten zu einer Gefahr und sind im letzten Winter großflächig durch den Frost locker gewesen, so dass in weiten Bereichen Stolpergefahr bestand.
3. Die Forderung nach Barrierefreiheit wird immer drängender. Eine Seniorin hat in der Ansbacher Straße in den vergangenen Monaten einen schweren Unfall erlitten, weil sie mit dem Rollator durch das „Rosengässlein“ aufgrund der hohen Bordsteine und der Unebenheiten nicht gehen konnte.
3. In der Hauptstraße ist der Bau eines Nahwärmenetzes geplant, der sinnvollerweise mit der Hauptstraßensanierung kombiniert werden sollte.

Die Verwaltung schlägt folgende Zeitplanung für die Hauptstraßensanierung vor:

  • Frühjahr 2017 - Beauftragung der Arbeitsgemeinschaft mit der Realisierungsplanung
  • Frühjahr/Sommer 2017 – Sanierungsarbeiten der Zweckverbände in der Hauptstraße
  • Sommer/Herbst  2017 – Bau der Musterfläche an der Neuen Straße
  • Winter 2017 – Bürgerinformation über die voraussichtlichen Straßenausbaubeiträge
  • Auf der Grundlage einer abgeschlossenen Planung und verlässlicher Kostenschätzungen
  • Winter 2017 – Ausschreibung der Hauptstraßensanierung
  • ca. Mai 2018 – Baubeginn Hauptstraßensanierung und Nahwärmenetz

Herr Otto und Herr Rissland von der Arbeitsgemeinschaft bauchplan und eyland 07 sind während der Sitzung anwesend, um den MGRM nochmals einen Überblick über die Entwicklung seit der Sitzung des Marktgemeinderates vom 08.07.2016 zu geben. Herr Otto geht hierbei insbesondere auf die Exkursion nach Ochsenfurt am 10.02.2017 ein, bei der verschiedene Bodenbeläge, die Verkehrsführung und die verkehrsrechtliche Seite betrachtet werden konnte.
Nachfolgend stellt Herr Otto anhand einer Präsentation dar, wie die geplante Musterfläche im Bereich der Neuen Straße Ecke Gartenstraße umgestaltet werden könnte und welche Elemnete für die spätere Sanierung der Hauptstraße dargestellt werden sollen (Beleuchtung, Rinnen, verschiedene Pflasterungen, Sitzmobiliar). Hierbei kann sowohl der Ober- als auch der Unterbau getestet werden. Die Regierung von Mittelfranken fördert dieses Projekt mit 60 % bei einem Kostenvolumen von maximal 110.000 €. Diese Summe stellt lediglich die Kosten für die Gestaltung der Parkflächen dar, es wäre jedoch sinnvoll, auch den Bereich bis zur Wiesenstraße und zur alten Gartenstraße mit einzubeziehen, um ein Gesamtbild zu erhalten.

Herr Otto zeigt die weiteren Schritte auf, die im Nachgang zur Musterfläche folgen und betont nochmals ausdrücklich, dass der Zeitrahmen sehr straff ist und dass nach der Ausschreibung zeitnah ein Beschluss des Marktgemeinderates gefasst werden sollte, damit die Bauarbeiten im Mai 2018 beginnen können. Die Umgestaltung der Hauptstraße soll dann im Herbst 2019 abgeschlossen sein.

Beschlussvorschlag

1. Die Arbeitsgemeinschaft bauchplan und eyland 07 wird, vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung zur Förderung, mit den Leistungsphasen 5-9 für die Hauptstraßensanierung und mit der örtlichen Bauüberwachung beauftragt. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.
2. Die Realisierungsplanung soll erarbeitet und zur Abstimmung vorgelegt werden. Die Bemusterung soll erfolgen, sobald die Musterfläche in der Neuen Straße fertiggestellt ist.
Als Bauzeit wird der Zeitraum zwischen Frühjahr 2018 und Ende 2019 anvisiert.
3. Die Bürger sollen, sobald die Planung abgeschlossen ist, anhand einer qualifizierten Kostenschätzung, über die voraussichtliche Höhe der Straßenausbaubeiträge und die Planung informiert werden.
4. Die Hauptstraßensanierung soll abschnittsweise erfolgen um die Belastung der Anwohner zu verringern und die Verkehrsbehinderungen zu minimieren. Es soll geprüft werden, ob ein Baustellenmanagement und Baustellenmarketing eingerichtet werden kann, um die Anwohner und Gewerbetreibenden in der Hauptstraße in der Bauphase zu unterstützen.
5. Im Zuge der Hauptstraßensanierung sollen Leerrohre für den Breitbandausbau mitverlegt werden.
6. Im Vorfeld der Baumaßnahmen soll eine Beweissicherung durchgeführt werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, den entsprechenden Auftrag zu erteilen.

Beschluss

1. Die Arbeitsgemeinschaft bauchplan und eyland 07 wird, vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung zur Förderung, mit den Leistungsphasen 5-9 für die Hauptstraßensanierung und mit der örtlichen Bauüberwachung beauftragt. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.
2. Die Realisierungsplanung soll erarbeitet und zur Abstimmung vorgelegt werden. Die Bemusterung soll erfolgen, sobald die Musterfläche in der Neuen Straße fertiggestellt ist.
Als Bauzeit wird der Zeitraum zwischen Frühjahr 2018 und Ende 2019 anvisiert.
3. Die Bürger sollen, sobald die Planung abgeschlossen ist, anhand einer qualifizierten Kostenschätzung, über die voraussichtliche Höhe der Straßenausbaubeiträge und die Planung informiert werden.
4. Die Hauptstraßensanierung soll abschnittsweise erfolgen um die Belastung der Anwohner zu verringern und die Verkehrsbehinderungen zu minimieren. Es soll geprüft werden, ob ein Baustellenmanagement und Baustellenmarketing eingerichtet werden kann, um die Anwohner und Gewerbetreibenden in der Hauptstraße in der Bauphase zu unterstützen.
5. Im Zuge der Hauptstraßensanierung sollen Leerrohre für den Breitbandausbau mitverlegt werden.
6. Im Vorfeld der Baumaßnahmen soll eine Beweissicherung durchgeführt werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, den entsprechenden Auftrag zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Rangaumuseum - Ausschreibung der Fluchttreppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 29. Marktgemeinderat 28.03.2017 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Ingenieurbüro Heffner + Müller hat eine Ausschreibung für die Flucht treppe am Rangaumuseum erarbeitet und die Ausführung muss innerhalb der nächsten Wochen erfolgen, da bereits am 13.05.2017 eine Ausstellung im Museum geplant ist.

Das Ingenieurbüro schätzt die Kosten für die Treppe auf ca. 17.000 € brutto zuzüglich Kosten für die Lackierung, die durch einen Maler auszuführen ist.
Die Ursprüngliche Kostenschätzung lag bei 18.000 € inkl. Anstrich.

Das Leistungsverzeichnis kann in der Sitzung eingesehen werden.

Da laut der mit dem Markt geschlossenen Sanierungsvereinbarung Ausschreibungen ab 10.000 € brutto zur Genehmigung vorgelegt werden müssen, bittet der Heimatverein um eine Genehmigung.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Ausschreibung der Fluchttreppe für das Rangaumuseum mit geschätzten Baukosten in Höhe von ca. 17.000  € brutto zzgl. Kosten für die Lackierung.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Ausschreibung der Fluchttreppe für das Rangaumuseum mit geschätzten Baukosten in Höhe von ca. 17.000  € brutto zzgl. Kosten für die Lackierung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2017 11:34 Uhr