Datum: 07.07.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragen der Bürgerinnen und Bürger
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 02.06.2017
3 Bericht der ersten Bürgermeisterin
4 Entscheidung über den neuen Kindergarten in der Hauptstraße 57/59 und Abriss von Nebengebäuden
5 Billigung der Detailplanung zur Umgestaltung der Hauptstraße
6 Feuerwehrwesen - Bestätigung des neu gewählten stellvertretenden Kommandanten der FF Altziegenrück
7 Bestellung eines Wahlleiters und eines Stellvertreters für die Bundestagswahl
8 Breitbandausbau im Gemeindegebiet - weiteres Vorgehen und Antrag der Anwohner der Gänsleite Eschenbach
9 Bauantrag zum Bau einer Nutz- und Lagerhalle im Ortsteil Altziegenrück
9.1 Bauantrag zum Bau einer Maschinenhalle im Ortsteil Haidt
10 Bauvoranfrage zum Neubau eines Legehennenstalls bei Siedelbach
11 Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dietersheim
12 Verschiedenes

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1. Fragen der Bürgerinnen und Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 33. Marktgemeinderat 07.07.2017 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Vor Eröffnung der öffentlichen Sitzung bittet die erste Bürgermeisterin um Erweiterung der Tagesordnung gemäß § 25 Absatz 2 Nummer 1 der Geschäftsordnung (dringliche Angelegenheit und Mehrheitsbeschluss durch den Marktgemeinderat zur nachträglichen Aufnahme in die Tagesordnung) um den Punkt „Bauantrag zum Bau einer Maschinenhalle im Ortsteil Haidt“.

Seitens der anwesenden Bürgerinnen und Bürger gibt es keine Fragen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die Erweiterung der Tagesordnung gemäß § 25 Absatz 2 Nummer 1 der Geschäftsordnung (dringliche Angelegenheit und Mehrheitsbeschluss durch den Marktgemeinderat zur nachträglichen Aufnahme in die Tagesordnung) um den Punkt „Bauantrag zum Bau einer Maschinenhalle im Ortsteil Haidt “.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Erweiterung der Tagesordnung gemäß § 25 Absatz 2 Nummer 1 der Geschäftsordnung (dringliche Angelegenheit und Mehrheitsbeschluss durch den Marktgemeinderat zur nachträglichen Aufnahme in die Tagesordnung) um den Punkt „Bauantrag zum Bau einer Maschinenhalle im Ortsteil Haidt “.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 02.06.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 33. Marktgemeinderat 07.07.2017 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift über die 32. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 02.06.2017 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 32. öffentliche Sitzung vom 02.06.2017 .

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 32. öffentliche Sitzung vom 02.06.2017 .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 33. Marktgemeinderat 07.07.2017 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
1) Seit dem 01.07.2017 ist das Rathaus Service-Portal freigeschaltet. Die Bürgerinnen und Bürger haben über dieses Portal die Möglichkeit, mehrere Behördengänge online zu erledigen oder vorab über ein Formular in die Wege zu leiten, beispielsweise die Beantragung eines Führungszeugnisses.

2) Die Umgestaltung des Dorfplatzes in Jobstgreuth ist nahezu abgeschlossen. Mit dem Bau- und Umweltausschuss findet vor der nächsten Sitzung ein Ortstermin statt, im September findet dann ein kleines Einweihungsfest statt.

3) In einer gemeinsamen Initiative mit der Gemeinde Trautskirchen und dem Markt Neuhof wird unter Federführung von Stefanie Mandel und unserem Seniorenbeauftragten Peter Rösch in Kürze ein Seniorenwegweiser erscheinen.

4) Die Nachrüstung der Sirenen in Eschenbach, Hagenhofen und Losaurach mit Stabantennen aufgrund eingeschränkten Funkempfangs erfolgt am 13. und 14.07.2017.

5) In der letzten Bürgermeister-Dienstversammlung im Landratsamt wurde die sogenannte Notfalldose vorgestellt. Diese beinhaltet eine Übersicht über allgemeine Angaben zur Person, diverse Vorerkrankungen und die Einnahme von Medikamenten und dient als Hilfestellung für Rettungsdienste bei Einsätzen im häuslichen Bereich, insbesondere bei älteren, alleinstehenden Patienten. Die Beschaffung erfolgt über das Landratsamt, die Kosten belaufen sich pro Dose zwischen 1,05 Euro und 1,95 Euro. Bei runden Geburtstagen erhalten die Jubilare zukünftig eine solche Dose zusätzlich zu ihrem Präsent.

6) Für die Übernahme einer Schicht für den Bürgerbus haben sich bisher 9 Personen gemeldet. Es werden voraussichtlich 12 Personen benötigt, um die Schichten zu befüllen und zwei Fahrdienstleiter zu bestellen.

7) Am Sonntag, den 24.09.2017 findet die Bundestagswahl statt. In Kürze werden die Bestellungen der Wahlhelfer versandt, die Marktgemeinderatsmitglieder werden hier bevorzugt eingeteilt.

8) Im Schuljahr 2017/2018 wird es in der Caspar-Löner-Grund- und Mittelschule keine 6. Klasse und keine Klasse 10M geben. Insgesamt sind 182 Grund- und 88 Mittelschüler an der Schule eingeschrieben.

9) Thomas Fleischmann aus Mettelaurach belegte beim Bundeswettbewerb der Deutschen Landjugend im Bereich Landwirtschaft den 6. Platz. Zu diesem Erfolg wird - auch im Namen des Marktgemeinderates - ganz herzlich gratuliert.

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4. Entscheidung über den neuen Kindergarten in der Hauptstraße 57/59 und Abriss von Nebengebäuden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 33. Marktgemeinderat 07.07.2017 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Planungsbüro Wirsching und Madinger hat die beauftragte Machbarkeitsstudie zur Nachnutzung der Anwesen Hauptstraße 57 und 59 weitestgehend abgeschlossen.
Das Büro hat verschiedene Alternativen erarbeitet, wie die Gebäude sinnvoll genutzt werden können. Die Unterbringung der Räumlichkeiten für den Kindergarten ist sowohl im Gebäude der ehem. Gastwirtschaft Hagen, aber auch als Neubau anstelle der Scheune möglich.

Die Unterbringung des Kindergartens im Altbau ist jedoch mit folgenden Einschränkungen verbunden:
1. Das für einen dreigruppigen Kindergarten geforderte Raumprogramm lässt sich nur sehr knapp realisieren.
2. Die durch das Tragwerk vorgegebene Raumaufteilung ist nicht optimal für einen Kindergarten.
3. Die Erweiterbarkeit ist eingeschränkt.

Ein Kindergartenneubau anstelle der Scheune würde diesen Einschränkungen nicht unterliegen.

Das Büro schlägt daher vor, die ehemalige Scheune abzubrechen und an deren Stelle einen neuen Kindergarten mit ähnlicher Kubatur zu errichten.
Für die beiden Wohnhäuser an der Hauptstraße 57 und 59 kommen andere Nutzungen in Betracht (z.B. Tagespflege, Betreutes Wohnen…), für die parallel ein Investor gesucht werden sollte.

Die Verwaltung schlägt daher folgenden Ablauf vor:
1. Abbruch der Scheune, der weiteren nicht benötigten Nebengebäude und Abbruch nicht benötigter Bauteile /Wände in den Anwesen Nummer 57 und 59
2. Neubau eines Kindergartens anstelle der Scheune
3. Investorensuche für die Nachnutzung der Wohngebäude

Dieter Wirsching vom Planungsbüro Wirsching und Madinger erläutert zunächst die Vorgehensweise zur Erstellung der unterschiedlichen Varianten mittels der vorhandenen Gebäude- und Flächenstruktur. Eine Prüfung der Unterbringung des Kindergartens im Anwesen Nummer 57 hat ergeben, dass in diesem Gebäude lediglich eine Netto-Raumfläche von 355 m² erreicht werden kann. Für die Ausschöpfung der gesamten staatlichen Förderung ist jedoch eine Fläche von 377 m² erforderlich, so dass bei dieser Variante ein Förderungsdefizit von etwa 100.000 Euro zu verzeichnen wäre. Die Baukosten belaufen sich vermutlich auf 1,8 Millionen Euro, diese Schätzung ist jedoch aufgrund der vielen Unwägbarkeiten nur zu 80 % genau. Bei einer Freilegung der tragenden Mauern, Wände und Decken könnte eine Kostenschätzung mit einer Genauigkeit von 95 % erstellt werden.

Für das Anwesen Nummer 59 kommt ein Abbruch und Ersatzbau nur mit einem passenden Gesamtkonzept in Frage. Als zusätzliche Räumlichkeit für den Kindergarten kommt hier bestenfalls ein Mehrzweckraum in Betracht. Für eine Tagespflege mit Seniorenwohnungen wäre dieses Anwesen alleine zu klein. Auch eine Nutzung als Büroräume empfiehlt sich aufgrund der „Größe“ nicht unbedingt. Eine gemeinsame Nutzung der Anwesen 57 und 59 wäre sehr gut geeignet, um eine Tagespflege mit (seniorengerechten) Wohnungen zu kombinieren. Für einen privaten Investor hätte es zudem den Vorteil der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten. Herr Wirsching empfiehlt jedoch die Freilegung der Wände und Decken in Absprache mit dem Landesamt für Denkmalpflege (s.o.), damit für einen Investor mehr Planungssicherheit hinsichtlich der Kosten bestehe. Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß berichtet, dass es bereits Interesse von privater/karitativer Seite für eine solche Nutzung gibt.
Auf Nachfrage von MGRM Christine Hildner erklärt Herr Wirsching, dass eine Nutzung als Lagerräume oder Garagen nicht in Betracht komme, da dies kein stimmiges Konzept für die Denkmalbehörde sei und der ursprüngliche Hauptstraßencharakter verloren ginge.

Die Scheune im südlichen Bereich des Grundstücks hingegen kann komplett abgerissen werden, wenn ein Neubau in ähnlicher Kubatur und an der gleichen Örtlichkeit entsteht. Man wäre, die Dachform ausgenommen, frei in der Planung und könnte die erforderliche Raumfläche im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss für die Höchstfördersumme voll ausschöpfen (die Planung sieht etwas mehr Fläche vor). Im Dachgeschoss könnten Räumlichkeiten für eine mögliche Erweiterung des Hortes oder anderweitige Ausweichräume geschaffen werden. Bei Bedarf kann das Gebäude auch nach Westen erweitert werden, Platz hierfür wäre reichlich vorhanden. Die Gesamtkosten für einen Abbruch und Neubau mit komplettem Innenausbau (einschließlich Dachgeschoss) belaufen sich auf ca. 1,9 Millionen Euro. Diese Kostenschätzung wurde sehr genau kalkuliert, so dass nahezu keine Abweichungen oder Kostensteigerungen zu erwarten sind.
Die Kosten für den Abbruch der bestehenden Gebäude sowie der Freilegung der Wände und Decken betragen ca. 30.000 Euro.

Aus dem Topf der Städtebauförderung können nur Mittel für den Abbruch, nicht aber für den Neubau abgerufen werden. Diese ergeben sich nach dem BayKiBiG iVm dem FAG als Investitionskostenzuschuss.

Bei einer eventuellen Nutzung der Anwesen 57 und 59 als Kindergarten stellt MGRM Franz Kirchdörfer die Frage nach einem Standort für den Aufzug. Laut Herrn Wirsching müsste dieser zentral auf der Ost- oder Westseite angebracht werden. Ein Anbau an der Südseite würde zum einen die Belichtung stark einschränken, zum anderen wären im Inneren des Gebäudes zu viele Flurflächen ohne konkrete Nutzungsmöglichkeit vorhanden. MGRM Klaus Adelhardt könnte sich den Aufzug auch zwischen den Anwesen 57 und 59 vorstellen. Dies wird sehr kritisch gesehen, da mit großer Wahrscheinlichkeit das bestehende Fassaden-Ensemble nicht wieder abgebildet werden kann.

MGRM Volker Rudolph spricht sich aufgrund der Planungsfreiheit für einen Neubau aus und möchte wissen, mit welchem Zeitrahmen bei den jeweiligen Varianten zu rechnen ist. Für eine Unterbringung in den Anwesen 57 und 59 muss mit einer Bauzeit von etwa drei Jahren gerechnet werden. Bei einem Neubau wird der Baubeginn unter der Voraussetzung eines positiven Beschlusses und der zeitnahen Einreichung aller erforderlichen Anträge auf Januar 2018 datiert, die Fertigstellung und somit eine Nutzung als Kindergarten wäre nach ca. einem Jahr möglich. Bei einem Neubau könnten die Anwesen 57 und 59 zunächst in ihrem jetzigen Zustand bestehen bleiben, da eine Nutzung unabhängig vom Neubau des Kindergartens ist.

MGRM Edith Bayersdorfer sieht für einen Neubau ideale Voraussetzungen und bezeichnet dies als vernünftigste Lösung. Sie gibt zu bedenken, dass am aktuellen Standort in der Hauptstraße 20 erhebliche Kosten für Sanierungen anfallen werden und es somit sinnvoller wäre, dieses Geld in einen Neubau zu investieren.
Die Nutzung des Gesamtareals mit der Tagespflege und Seniorenwohnungen sieht sie als Mehrgenerationenprojekt, für das möglicherweise noch weitere Mittel aus einem neu aufgelegten Bundesförderprogramm abgerufen werden könnten. Laut Herrn Wirsching wäre dies auch dann möglich, wenn bereits ein privater Investor involviert ist. Man könnte die Tagespflege auch als Bürgerprojekt führen, was aber für die aktuelle Planung noch keine Rolle spielt.
Die Fläche zwischen dem Neubau und den Anwesen 57 und 59 kann zukünftig als gemeinschaftliche Fläche von Kindern und Senioren genutzt werden und stellt somit die Verbindung der Generationen her.

MGRM Volker Rudolph wünscht sich abschließend, dass die Mitarbeiter(innen) des Kindergartens in der Hauptstraße in die Planungen der Räume einbezogen werden. Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß sichert dies zu. Auch Herr Wirsching bekräftigt, dass er die Gespräche mit den Mitarbeiter(inne)n suchen und diese rege einbinden wird.

Beschlussvorschlag

1. Vorbehaltlich der Förderzusage durch die Städtebauförderung sollen die Scheune, die nicht benötigten Nebengebäude und auch die nicht benötigten (oder nicht erhaltenswerten) Bauteile in dem Wohngebäude Nummer 57 auf den Flst. 59, 61 und 63, Gemarkung Markt Erlbach, abgebrochen werden, um die Flächen für eine Nachnutzung vorzubereiten.
2. Anstelle der vorhandenen Scheune soll ein dreigruppiger Kindergarten errichtet werden. Die Vorplanung des Ingenieurbüros Wirsching und Madinger dazu wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die für den Neubau notwendigen Fördergelder zu beantragen.
3. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt, Investoren für die Umnutzung der Wohngebäude auf den Flst. 59 und 61, Gemarkung Markt Erlbach, zu suchen. In den Gebäuden sollen in erster Linie auch Räumlichkeiten für eine Senioren-Tagespflege entstehen.

Beschluss

1. Vorbehaltlich der Förderzusage durch die Städtebauförderung sollen die Scheune, die nicht benötigten Nebengebäude und auch die nicht benötigten (oder nicht erhaltenswerten) Bauteile in dem Wohngebäude Nummer 57 auf den Flst. 59, 61 und 63, Gemarkung Markt Erlbach, abgebrochen werden, um die Flächen für eine Nachnutzung vorzubereiten.
2. Anstelle der vorhandenen Scheune soll ein dreigruppiger Kindergarten errichtet werden. Die Vorplanung des Ingenieurbüros Wirsching und Madinger dazu wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die für den Neubau notwendigen Fördergelder zu beantragen.
3. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt, Investoren für die Umnutzung der Wohngebäude auf den Flst. 59 und 61, Gemarkung Markt Erlbach, zu suchen. In den Gebäuden sollen in erster Linie auch Räumlichkeiten für eine Senioren-Tagespflege entstehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Billigung der Detailplanung zur Umgestaltung der Hauptstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 33. Marktgemeinderat 07.07.2017 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Arbeitsgemeinschaft bauchplan+eyland 07 hat Deta ilpläne zur Hauptstraßensanierung erarbeitet und einen Zeitplan für das weitere Vorgehen zur Hauptstraße und der Musterfläche vorgelegt. Dieser sieht folgenden Ablauf vor:

1. Ausschreibung Musterfläche                                        August 2017
2. Gespräch mit den Gewerbetreibenden zum
Baustellenmanagement                                                September 2017
3. Vergabe Musterfläche im Bauausschuss                        September 2017
4. Baubeginn Musterfläche                                        Oktober 2017
5. Erarbeitung Ausschreibungsunterlagen Hauptstraße        ab Oktober 2017
6. Ausschreibung Hauptstraße                                        Dezember 2017
7. Vergabe Hauptstraße im Marktgemeinderat                        Februar 2018
8. Baubeginn Hauptstraße                                                Mai 2018
9. Bauende Hauptstraße                                                Sommer 2019

Bauamtsleiter Michael Schlag erklärt, dass es sich nahezu um die identischen Pläne handelt, die bereits in der Sitzung des Marktgemeinderates am 08.07.2016 vorgestellt wurden. In diese wurden alle Wünsche aus den Bürgergesprächen eingearbeitet, so dass eine nochmalige Beteiligung nicht geplant ist, zumal die Unterlagen jederzeit einsehbar sind. Weiterhin sind Radständer, unterirdische Stromkästen für Veranstaltungen sowie eine Ladestation für Elektrofahrzeuge eingeplant. Die eingezeichnete Verkehrsbeschilderung ist nur beispielhaft und stellt lediglich die Standorte der Bodenhülsen dar. Geschäftsleiter Sebastian Gaukler ergänzt, dass der Markt als Untere Verkehrsbehörde die Beschilderung eigenmächtig vornehmen wird. Angedacht ist eine eingeschränkte Haltverbotszone, in der außerhalb der markierten Parkflächen für kurze Erledigungen (Einkauf beim Bäcker, Geldabheben usw.) gehalten werden darf.
Im Bereich zwischen der Windsheimer Straße und dem Torhaus sollen insgesamt 52 Parkplätze, davon zwei Behindertenparkplätze, geschaffen werden. Im Bereich der Neuen Straße zwischen Edeka Wust und der Windsheimer Straße sind weitere 25 Parkplätze vorgesehen. Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß stellt klar, dass auf lange Sicht die Überwachung des ruhenden Verkehrs unumgänglich ist.
Nach Beauftragung der Ausführungsplanung werden anschließend die zu erwartenden Beiträge für die Anlieger (grob) ermittelt.

Abschließend entwickelt sich eine kurze Diskussion zum Thema Neubau/Umbau des Rathauses und der zeitlichen Abfolge der verschiedenen Bauprojekte. Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß entgegnet, dass der Ablauf in seiner jetzigen Form in mehreren Sitzungen des Marktgemeinderates beschlossen wurde.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat billigt die vorgestellten Detailpläne zur Hauptstraßensanierung und auch die angedachte Zeitplanung. Die zur Realisierung notwendigen nächsten Schritte sollen in die Wege geleitet werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat billigt die vorgestellten Detailpläne zur Hauptstraßensanierung und auch die angedachte Zeitplanung. Die zur Realisierung notwendigen nächsten Schritte sollen in die Wege geleitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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6. Feuerwehrwesen - Bestätigung des neu gewählten stellvertretenden Kommandanten der FF Altziegenrück

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 33. Marktgemeinderat 07.07.2017 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der außerordentlichen Dienstversammlung der FF Altziegenrück am 21.06.2017 wurde Herr Gerhard Gundacker zum stellvertretenden Kommandanten der FF Altziegenrück gewählt, nachdem Herr Thomas Gundacker im März sein Amt mit sofortiger Wirkung zur Verfügung gestellt hat. Gerhard Gundacker hat alle erforderlichen Lehrgänge (Gruppenführer, Leiter einer Feuerwehr) bereits vor etlichen Jahren erfolgreich abgelegt.
Vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme des Kreisbrandrates (von dieser ist auszugehen) soll der Gewählte in seinem Amt bestätigt werden.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat bestätigt nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG den neu gewählten Stellvertreter des Kommandanten der FF Altziegenrück, Herrn Gerhard Gundacker, für die Amtszeit vom 21.06.2017 bis 20.06.2023.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bestätigt nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG den neu gewählten Stellvertreter des Kommandanten der FF Altziegenrück, Herrn Gerhard Gundacker, für die Amtszeit vom 21.06.2017 bis 20.06.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Bestellung eines Wahlleiters und eines Stellvertreters für die Bundestagswahl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 33. Marktgemeinderat 07.07.2017 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Am Sonntag, den 24. September 2017 findet die Bundestagswahl statt. Hierzu ist ein Wahlleiter und ein Stellvertreter zu bestellen.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß zur Wahlleiterin und Geschäftsleiter Sebastian Gaukler zum Stellvertreter zu bestellen.

Gemäß § 10 der Bundeswahlordnung wird für die Wahlvorstände ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 Euro, für die restlichen Mitglieder in Höhe von 25,00 Euro empfohlen. Aus Gründen der Gleichbehandlung schlägt die Verwaltung vor, allen Wahlhelfern ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 Euro zu bezahlen.

Beschlussvorschlag

1. Für die Bundestagswahl am 24. September 2017 wird Frau Dr. Birgit Kreß zur Wahlleiterin und Herr Sebastian Gaukler zum Stellvertreter bestellt.

2. Die Wahlhelfer erhalten für die ehrenamtliche Teilnahme an der Bundestagswahl ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 Euro.

Beschluss

1. Für die Bundestagswahl am 24. September 2017 wird Frau Dr. Birgit Kreß zur Wahlleiterin und Herr Sebastian Gaukler zum Stellvertreter bestellt.

2. Die Wahlhelfer erhalten für die ehrenamtliche Teilnahme an der Bundestagswahl ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 Euro.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Breitbandausbau im Gemeindegebiet - weiteres Vorgehen und Antrag der Anwohner der Gänsleite Eschenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 33. Marktgemeinderat 07.07.2017 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Wie bereits mitgeteilt, haben sich die Anwohner der Gänsleite in Eschenbach darüber beklagt, dass Ihre Straße nicht Teil des Fördergebietes für den Breitbandausbau ist.

Da die Materie technisch komplex ist, wurden die Betroffenen zu einer Bürgerversammlung eingeladen, an der auch zwei Mitarbeiter der Deutschen Telekom teilnahmen. Dabei wurden die Gründe erläutert, warum die Gänsleite nicht ohne weiteres die im Breitbandförderprogramm erforderlichen 30 Mbit/s erhalten kann und daher ein Ausbau für die Telekom aktuell nicht wirtschaftlich realisierbar ist. Das Protokoll der Versammlung ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.

Auch wenn der Bereich Gänsleite nicht im Fördergebiet enthalten ist, so profitiert er dennoch vom Ausbau in Eschenbach. Statt der bisher maximal verfügbaren Bandbreite von 4-6 Mbit/s werden künftig laut Telekom 20 – 25 Mbit/s verfügbar sein. Das ist zwar weniger als im restlichen Ortsteil, aber immerhin viermal mehr als bisher und auch mehr als in vielen Bereichen im Hauptort Markt Erlbach (hier sind teilweise „nur“ 16 Mbit/s verfügbar). Somit ist auch dieser Bereich gut versorgt.

Die Anwohner waren damit aber nicht zufrieden, sondern haben den Antrag gestellt, dass die Gänsleite kurzfristig Glasfaserhausanschlüsse erhalten soll, da dies gemäß Telekom aktuell die einzige technisch machbare Möglichkeit wäre, Bandbreiten über 30 Mbit/s zu realisieren.

Aus Sicht der Verwaltung wäre es aber nicht gerechtfertigt, einem solchen Antrag statt zu geben. Ein Glasfaserausbau für die Gänsleite würde voraussichtlich mindestens 100.000 € (möglicherweise auch mehr) kosten und nur für lediglich ca. 20 Anwesen eine Verbesserung bringen. Das würde bedeuten, dass die gesamten Restmittel, die noch aus dem Bayerischen Breitbandförderprogramm vorhanden sind und die eigentlich dafür gedacht sind, einen Breitbandausbau für eine breitere Mehrheit zu realisieren, dafür verwendet werden, um einigen wenigen einen Premiumausbau zu finanzieren, auch wenn dafür kein akuter Anlass besteht.
Darüber hinaus gibt es keinerlei Anspruch der Bürger auf Breitbandausbau, da es sich dabei nicht um eine Pflichtaufgabe der Kommune handelt und die Bürger hierfür keinen eigenen Beitrag zahlen müssen.

Aktuell hat der Markt eine Förderzusage für das Breitbandprogramm des Bundes in Höhe von 50.000 € erhalten, um den weiteren Ausbau detailliert planen zu können. Denn dieses Thema wird die Kommunen sicher noch so lange beschäftigen, bis jedes Anwesen tatsächlich einen Glasfaserhausanschluss hat und es muss daher auch entsprechend langfristig gedacht werden Die Verwaltung hat bereits drei verschiedene Firmen angefragt, die eine solche Planung erstellen können (aufgrund der Förderrichtlinien darf die Leistung nicht ohne vorherige Angebotsabfrage direkt an einen bestimmten Anbieter vergeben werden).

Auf Grundlage einer solchen Planung können dann weitere Fördermittel vom Bund und auch vom Freistaat (dieser plant aktuell eine Aufstockung des bestehenden Förderprogrammes) beantragt werden, um damit auch noch die verbleibenden Versorgungslücken zu schließen und den langfristigen Ausbau koordiniert und wirtschaftlich sinnvoll fortzuführen.

Bauamtsleiter Michael Schlag hat noch einmal den Werdegang ab Beginn des Breitbandausbaus im gesamten Gemeindegebiet in einer Präsentation zusammengefasst, die er ausführlich vorstellt. Diese ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.

MGRM Inge Knörr gibt zu bedenken, dass der Ausbau immer teurer wird, je länger sich die Verfahren in die Länge ziehen. Im Fall der Gänsleite sieht sie hauptsächlich ein Problem der fehlenden Kommunikation, dass dieser Bereich von Beginn an vom Ausbau ausgenommen war, dies den Anwohnern aber nicht ausdrücklich mitgeteilt wurde. Die Anwohner dürfen sich nicht als Bürger zweiter Klasse fühlen. Sie fordert, dass die Gänsleite - falls nach dem Ausbau die in Aussicht gestellten 20 bis 25 Mbit/s nicht erreicht werden, im nächsten Ausbauverfahren erste Priorität hat, zumal es seit kurzem zusätzliche Fördermittel gibt (sog. „Höfebonus“).

Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß sieht für einen weiteren Ausbau einen Zeitrahmen von mindestens zwei Jahren. Die Anwohner der Gänsleite sollen jetzt erst einmal abwarten, welche Bandbreiten nach dem aktuellen Ausbauverfahren erreicht werden. Außerdem wurden auch in anderen Bereichen des Marktes keine Bürger explizit angeschrieben oder informiert.

MGRM Edith Bayersdorfer kann den Unmut in gewisser Weise nachvollziehen, verweist jedoch auf die vielen anderen Bereiche, die noch viel schlechter gestellt sind als die Gänsleite nach dem Ausbau. Insofern bittet sie MGRM Inge Knörr um Solidarität im Hinblick auf alle Bewohner des Gemeindegebietes.

Abschließend erklärt Bauamtsleiter Michael Schlag, dass die Deutsche Telekom in naher Zukunft das Vectoring freischalten wird, sobald dies wettbewerbsrechtlich möglich ist. Unabhängig davon wird der Breitbandausbau immer weiter fortgeführt, ein Ende ist noch nicht absehbar.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Antrag der Bürger der Gänsleite für einen kurzfristigen Glasfaserausbau wird aufgrund des geringen Kosten-/Nutzenverhältnisses abgelehnt.
3. Die weitere Breitbandausbauplanung (im Rahmen des Bundesförderprogrammes) soll an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben werden.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Antrag der Bürger der Gänsleite für einen kurzfristigen Glasfaserausbau wird aufgrund des geringen Kosten-/Nutzenverhältnisses abgelehnt.
3. Die weitere Breitbandausbauplanung (im Rahmen des Bundesförderprogrammes) soll an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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9. Bauantrag zum Bau einer Nutz- und Lagerhalle im Ortsteil Altziegenrück

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 33. Marktgemeinderat 07.07.2017 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Ortsteil Altziegenrück ist der Bau einer Nutz- und Lagerhalle mit ca. 1.300 m² geplant.
Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB und ist demnach dort zulässig, wenn es sich hinsichtlich Art und Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die nähere Umgebung ist als „Dorfgebiet“ einzuschätzen, in dem landwirtschaftliche Gebäude grundsätzlich zulässig sind. Da in der Umgebung bereits ähnlich große Gebäude vorhanden sind, fügt sich das Vorhaben auch in dieser Hinsicht mit ein.

Die Erschließung ist gesichert.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bau einer Nutz- und Lagerhalle auf den Flst. 501 und 699, Gemarkung Eschenbach, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bau einer Nutz- und Lagerhalle auf den Flst. 501 und 699, Gemarkung Eschenbach, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9.1. Bauantrag zum Bau einer Maschinenhalle im Ortsteil Haidt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 33. Marktgemeinderat 07.07.2017 ö 9.1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Ortsteil Haidt soll eine landwirtschaftliche Maschinenhalle errichtet werden. Die dafür vorgesehene Fläche befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Da das Vorhaben unter die privilegierten Vorhaben fällt (dient einem landwirtschaftlichen Betrieb), richtet sich die Zulässigkeit nach § 35 (1) BauGB. Demnach ist es zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.

Ein Entgegenstehen öffentlicher Belange ist aus Sicht der Verwaltung nicht ersichtlich. Zur Sicherheit wurde aber das Landratsamt dazu befragt. Die Aussage des Landratsamtes, sofern dieses zu einer anderen Einschätzung kommt, wird mitgeteilt.

Die straßenmäßige Erschließung ist gesichert. Hinsichtlich der Entwässerung ist es jedoch erforderlich, wegen der großen versiegelten Fläche, auf dem Grundstück eine Regenrückhaltung vorzusehen, um das anfallende Niederschlagswasser gedrosselt in den anliegenden öffentlichen Graben einzuleiten.

Der Bauherr hat auch angefragt, ob er den südlich an sein Grundstück angrenzenden öffentlichen Graben verrohren darf. Dies wird von der Verwaltung aber aus den folgenden Gründen nicht empfohlen:

1. Es liegt kein zwingender Grund vor, der eine Verrohrung dieses Grabens verlangt.
2. Ein offener Graben hat bei Starkregenfällen ein weit größeres Fassungsvermögen als eine Rohrleitung, kann abgeschwemmte Erde aufnehmen und eine Versickerung ist möglich.
3. Der Unterhalt eines offenen Grabens ist mittel- und langfristig einfacher und günstiger als bei einer Rohrleitung.
4. Im Falle einer Verstopfung oder Verlandung ist ein Graben problemlos und schnell zu reinigen

Die Verwaltung schlägt daher vor, das gemeindliche Einvernehmen unter dem Vorbehalt zu erteilen, dass der Bauherr, sofern das Niederschlagswasser nicht komplett versickert, eine entsprechende Regenrückhaltung auf dem Baugrundstück vornimmt, so dass das Wasser nur gedrosselt in den anliegenden öffentlichen Graben eingeleitet wird.

Beschlussvorschlag

1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, zum Bau einer Maschinenhalle auf dem Flst. 548, Gemarkung Siedelbach, wird unter folgendem Vorbehalt erteilt:
Sofern das auf dem Baugrundstück anfallende Niederschlagswasser nicht vollständig auf dem Baugrundstück versickert werden kann, ist vom Bauherrn auf eigenem Grund eine Regenrückhaltung vorzusehen, so dass das Niederschlagswasser gedrosselt in den Graben auf dem Flst. 525, Gemarkung Siedelbach eingeleitet wird.
2. Der Graben auf dem Flst. 525, Gemarkung Siedelbach, soll nicht verrohrt werden.

Beschluss

1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, zum Bau einer Maschinenhalle auf dem Flst. 548, Gemarkung Siedelbach, wird unter folgendem Vorbehalt erteilt:
Sofern das auf dem Baugrundstück anfallende Niederschlagswasser nicht vollständig auf dem Baugrundstück versickert werden kann, ist vom Bauherrn auf eigenem Grund eine Regenrückhaltung vorzusehen, so dass das Niederschlagswasser gedrosselt in den Graben auf dem Flst. 525, Gemarkung Siedelbach eingeleitet wird.
2. Der Graben auf dem Flst. 525, Gemarkung Siedelbach, soll nicht verrohrt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Bauvoranfrage zum Neubau eines Legehennenstalls bei Siedelbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 33. Marktgemeinderat 07.07.2017 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der östlich von Siedelbach bestehende Geflügelhaltungsbetrieb Zeilinger plant den Bau eines weiteren Legehennenstalles für 4.800 Hennen und hat hierfür eine Bauvoranfrage eingereicht. Bei Realisierung des Vorhabens würde sich die Betriebskapazität verdoppeln.

Der Betrieb befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB und ist privilegiert im Sinne des § 35 (1) BauGB.

Im Vorfeld haben bereits Gespräche mit den Bauherren und dem Landratsamt stattgefunden. Demnach kann das Vorhaben genehmigt werden, da voraussichtlich keine öffentlichen Belange berührt sind und die notwendige Erschließung gesichert ist.

Auf Nachfrage von MGRM Edith Bayersdorfer zur Verwertung des anfallenden Hühnermistes erklärt die Vorsitzende, dass dies keine Frage des Bau- und Planungsrechtes ist und somit den Beschluss des Marktes nicht tangiert.

MGRM Rudolf Meth erklärt, dass die Verwertung ausführlich in der Düngeverordnung (Bundesrecht, Umsetzung einer EU-Richtlinie) geregelt ist und befürwortet ausdrücklich die Erweiterung des Betriebes.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Bauvoranfrage zum Bau eines Legehennenstalles mit 4.800 Plätzen auf dem Flst. 133, Gemarkung Siedelbach, wird erteilt

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Bauvoranfrage zum Bau eines Legehennenstalles mit 4.800 Plätzen auf dem Flst. 133, Gemarkung Siedelbach, wird erteilt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dietersheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 33. Marktgemeinderat 07.07.2017 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Gemeinde Dietersheim schreibt Ihren Flächennutzungsplan fort und hat den Markt Markt Erlbach in diesem Zuge um Stellungnahme zu dem Plan gebeten.

Die Gemeinde Dietersheim plant die Ausweisung von insgesamt ca. 2 ha Wohnbaufläche, verteilt auf mehrere Ortsteile. Die Neuausweisung von Gewerbegebietsflächen ist nicht vorgesehen, da noch erhebliche Reserven bestehen.

Die Belange des Marktes Markt Erlbach werden durch die Planungen der Gemeinde Dietersheim nicht beeinträchtigt.

Beschlussvorschlag

Der Markt Markt Erlbach nimmt den Entwurf zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dietersheim zur Kenntnis. Es werden keine Einwände erhoben.

Beschluss

Der Markt Markt Erlbach nimmt den Entwurf zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dietersheim zur Kenntnis. Es werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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12. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 33. Marktgemeinderat 07.07.2017 ö 12

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß berichtet über den aktuellen Stand hinsichtlich des Wasseranschlusses von Kemmathen an die neue, noch zu verlegende Leitung der Fernwasserversorgung Franken. Nach dem Bau des Übergabeschachtes erfolgt eine weitere Prüfung, inwieweit ein Anschluss realisiert werden kann.

MGRM Heinz Schwemmer frägt an, ob Oberulsenbach auch angeschlossen wird. Dies ist eine reine Kostenfrage. Der Verwaltung ist nichts bekannt, dass das Wasser der dortigen Hausbrunnen belastet ist.

MGRM Georg Zeilinger möchte wissen, wann die Schulungen für die Wärter der Waschplätze stattfinden. Bauamtsleiter Michael Schlag erklärt, dass die Schulungen nach dem Abschluss der Sanierungsarbeiten abgehalten werden.

Datenstand vom 18.07.2017 13:52 Uhr