Datum: 06.10.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragen der Bürgerinnen und Bürger
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 07.07.2017
3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 07.07.2017
4 Bericht der ersten Bürgermeisterin
5 Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Markt Erlbach
6 Einführung eines Bürgerbusses - Beschaffung eines Fahrzeugs
7 Benennung des Platzes am ehemaligen Anwesen Windsheimer Straße 2
8 Wasserentnahme aus Hydranten
9 Verschiedenes

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1. Fragen der Bürgerinnen und Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 34. Marktgemeinderat 06.10.2017 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Herr Armin Kuhlmann  (Linden, Hauptstraße 32) erklärt, dass er die Verkehrszählungen, die im Rahmen der Voruntersuchungen zur Ortsumgehung Linden vom staatlichen Bauamt beauftragt wurden, anzweifelt. Aus seiner Sicht sei es nicht ausreichend, nur die Spitzenstunden zu messen und die Verkehrszahlen daraus hochzurechnen, da sich der tatsächliche Anteil des Schwerlastverkehrs daraus nicht ermitteln ließe.
Des Weiteren zweifelt er an, dass das staatliche Bauamt die Baumaßnahme mit dem notwendigen Nachdruck bearbeiten würde. Seiner Meinung nach sollte ein Bauvorhaben, das wie die Ortsumgehung Linden in der Ausbaupriorität 1 eingeteilt ist, schon mindestens auf demselben Stand wie die Ortsumgehung Eschenbach sein .

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 07.07.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 34. Marktgemeinderat 06.10.2017 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift über die 33. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 07.07.2017 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 33. öffentliche Sitzung vom 07 .07.2017 .

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 33. öffentliche Sitzung vom 07 .07.2017 .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 07.07.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 34. Marktgemeinderat 06.10.2017 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung am 07.0 7.2017 gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind, der Öffentlichkeit bekannt.

TOP 14: Vergabe der Abbrucharbeiten zum Anwesen Windsheimer Straße 8
Die Arbeiten zum Abbruch des Anwesens Windsheimer Straße 8 werden an die Firma PKAbbruch (Gnodstadt), gemäß Angebot vom 25.05.2017, zum Angebotspreis von 22.671,04 € (brutto) vergeben.

TOP 15: Vergabe von Maler-/Verputzerarbeiten zum Abbruch des Anwesens Windsheimer Straße 8
Die Maler-/Verputzerarbeiten im Anschluss an den Abbruch des Anwesens Windsheimer Straße 8 werden an die Firma Malerfachbetrieb Klaus Meier (Markt Erlbach), gemäß Angebot vom 14.06.2017, zum Angebotspreis von 10.582,62 € (brutto) vergeben.

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4. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 34. Marktgemeinderat 06.10.2017 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:

  • Vorstellung des Buches von Robert Zöllner (Mettelaurach) „Hausgeschichten aus dem Aurachgrund“
  • Buch von Stefanie Strebel  (ehem. Klausauracherin): „Landwirtschaft in aller Welt“
  • Info von der Freundschaftsfahrt Panazol Picanya – Porzellantaler
  • Dank Bürgerhausteam für die tolle Kerwabewirtung!
  • Resümee Caspar Löner Ausstellung  - rund 700 Besucher bisher – Dankesbrief aus Schwarzenbach. Die von Frau Fleischmann dazu konzipierte Theateraufführung wird wegen der guten Resonanz am Reformationstag (31.10.2017) noch einmal aufgeführt.
  • Einladung Gesangverein zur Serenade am 21.10. um 20 Uhr im Foyer der Rangauhalle
  • Einladung zum Rathaussturm des Faschingskomitees am Samstag, 11.11. um 11.11 Uhr!
  • Haupt- und Finanzausschusssitzung am 24.10. entfällt
  • Bauhof hat Spielhäuschen im Hauptstr. KIGA gebaut und Büchertaschenregal im Hort, Kiga Wegfeld zus. Parkflächen, Zaun am Spielplatz in ESB
  • Heidi Böhringer wird Nachfolgerin von Grit Bach und wird künftig den Tag der Volksmusik im Freilandtheater moderieren
  • Glückwunsch an die Seifenkistenfahrer bei der Dt. und Europameisterschaft – Sebastian Strohmaier vom SV Losaurach hat beide Titel errungen
  • Louis Feinauer hat in seiner Disziplin den 6. Platz belegt
  • Am kommenden Sonntag, 8.10. werden beim Erntedankfestumzug zur Fürther Kirchweih 3 Gruppen aus Markt Erlbach teilnehmen: Die Volkstanzgruppe Eschenbach, der Rangau-Musikzug und der Heimatverein Markt Erlbach
  • Der Planfeststellungsbeschluss zur Ortsumgehung Eschenbach liegt vor und wird in er Zeit vom 17.10. – 30.10.2017 öffentlich ausgelegt. Dies wird auch mit Mitteilungsblatt bekannt gemacht.

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5. Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Markt Erlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 34. Marktgemeinderat 06.10.2017 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat für die Entwässerungseinrichtung Altselingsbach/Altziegenrück in einem Gutachten die Herstellungsbeitragssätze und den erforderlichen Gebührenbedarf ermittelt. Bei der Berechnung der Herstellungsbeiträge wurden als Maßstab die Grundstücksfläche und die zulässige Geschossfläche herangezogen. Die ausführlichen Berechnungsgrundlagen können gerne im Gutachten eingesehen werden.

Im Ergebnis wurden dabei folgende Beträge errechnet:

Herstellungsbeitragssätze
Pro m² Grundstücksfläche                        0,85 €
Pro m² zulässiger Geschossfläche        7,12 €

Einleitungsgebühr pro m³ Abwasser        3,90 €

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband empfiehlt, diese errechneten Beträge bei der Abrechnung anzuwenden.

Um die Abrechnung rechtssicher durchführen zu können, bedarf es einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS), in der die o.g. Beträge aufgenommen werden. Zur besseren Übersicht wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die bestehende Beitrags- und Gebührensatzung vom 10.12.2009 einschließlich aller Änderungssatzungen außer Kraft zu setzen und eine neue Satzung zu erlassen. Die Entwässerungssatzung, die zum 01.01.2014 in Kraft getreten ist, muss nicht neu erlassen werden.
Der Entwurf der neuen Satzung entspricht der aktuellen Rechtsprechung und liegt als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt bei. In diesen wurden, wie bisher auch, die übrigen Ortsteile (außer Wilhelmsgreuth, eigene BGS/EWS) aufgenommen.
Mit Erlass dieser neuen Satzung kann die seit mittlerweile über 9 Jahre bestehende Thematik der Zuschussrückforderung für den Neubau der Kläranlage Altselingsbach/Altziegenrück rechtssicher abgewickelt und abgeschlossen werden.
Die Bürger aus Altselingsbach und Altziegenrück wurden über ihren rechtlichen Vertreter, Herrn Rechtsanwalt Sebastian Heidorn aus München, bereits über die Ergebnisse aus dem Prüfungsbericht informiert. Einwände gegen die weitere Vorgehensweise der Verwaltung sind bis zum heutigen Tag nicht bekannt.

Die 1. Bürgermeisterin erläutert in der Sitzung, dass es Stimmen aus der Bevölkerung gibt, die behaupten, dass für die Kläranlage Altselingsbach/Altziegenrück eine besonders günstige „Sonderlösung“ getroffen wurde. Dies muss aber ausdrücklich zurückgewiesen werden. So wie auch bei allen anderen Kläranlagen, wurden im vorliegenden Fall ausschließlich die geltenden Gesetze und aktuelle Rechtsprechung angewendet.
Hinsichtlich der Bodenfilterbecken wurde beispielsweise in Rücksprache mit dem WWA und den Fachleuten des Bayerischen Gemeindetages (aus dem Bereich Abwasserentsorgung) der Anteil ermittelt, der ausschließlich dem Hochwasserschutz dient und nicht lediglich der Abwasserentsorgung. Dieser Anteil wurde als nicht umlagefähig herausgerechnet. Hierzu gibt es bereits mehrere Bezugsfälle aus der Beitragsrechtsprechung die dieses Vorgehen legitimieren.
Um dem Vorwurf vorzubeugen, dass die Gemeinde einen Sonderweg geht und um auch im Hinblick auf eine spätere Rechnungsprüfung oder eventuelle Klagen der Beitragszahler keine Angriffsfläche zu bieten, wurden die Herstellungsbeiträge/Gebühren nicht von der Verwaltung, sondern vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband kalkuliert. Dieser steht in seiner Funktion als unabhängiger Rechnungsprüfer und Gutachter bei Beitragsrechtstreitigkeiten für ein unparteiisches Kalkulationsergebnis.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in der vorgelegten Form. Diese tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung vom 10.12.2009 einschließlich aller Änderungssatzungen außer Kraft.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in der vorgelegten Form. Diese tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung vom 10.12.2009 einschließlich aller Änderungssatzungen außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Einführung eines Bürgerbusses - Beschaffung eines Fahrzeugs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 34. Marktgemeinderat 06.10.2017 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates am 02.06.2017 wurde von unserem Seniorenbeauftragten Peter Rösch ein erstes Konzept zur Einführung und Verwirklichung eines Bürgerbusses vorgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Aufruf zur Gewinnung von ehrenamtlichen Fahrern zu starten. Es haben sich insgesamt 12 Personen gemeldet, die sich bei unserem Projekt engagieren möchten, davon eine Bürgerin als Organisatorin des Fahrerpools. Am 13.09.2017 fand ein erstes Treffen aller ehrenamtlichen Fahrer im Rathaus mit der ersten Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß, Geschäftsleiter Sebastian Gaukler sowie den beiden Initiatoren Stefanie Mandel und Peter Rösch statt. Neben dem gegenseitigen Kennenlernen wurde das entworfene Konzept ausführlich vorgestellt.
Im nächsten Schritt muss beschlossen werden, in welcher Form die Beschaffung des Busses erfolgen soll. Hierzu sind folgende drei Varianten denkbar:
1) Werbefinanzierte Zurverfügungstellung (evtl. durch die Firma Sichelschmidt Bus- und Sportwerbung, 73760 Ostfildern)
2) Leasing eines Neu-Fahrzeugs
3) Kauf eines Neu-Fahrzeugs

Bezüglich Kauf oder Leasing eines Fahrzeugs werden in der Sitzung nähere Einzelheiten erläutert.

Des Weiteren führte die erste Bürgermeisterin ein Gespräch mit Herrn Dr. Alexander Nothaft von der N-ERGIE AG hinsichtlich einer Kooperation im Falle der Beschaffung eines Elektrofahrzeuges. Ergebnisse aus diesem Gespräch werden ebenfalls in der Sitzung dargelegt.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt…

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. Benennung des Platzes am ehemaligen Anwesen Windsheimer Straße 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 34. Marktgemeinderat 06.10.2017 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der öffentlichen Sitzung am 25.07.2017 hat der Bau- und Umweltausschuss den Empfehlungsbeschluss gefasst, das Eckgrundstück Hauptstraße/Windsheimer Straße (ehemals Anwesen Windsheimer Straße 2 ) anlässlich des 5-jährigen Jubiläums der Städtepartnerschaft als Panazolplatz zu benennen.
Die Unterzeichnung des Vertrages zur Städtepartnerschaft erfolgte am 27.04.2013, so dass eine Namensgebung anlässlich des Wochenendes unseres Marktfestes am 12. und 13.05.2018 ins Auge gefasst wird.

Hinsichtlich der Schreibweise kommen dabei grundsätzlich die Varianten „Panazolplatz“, „Panazol-Platz“ oder „Panazoler Platz“ in Betracht. Bei der Benennung nach Ortschaften wird jedoch in der Regel die getrennte Schreibweise angewandt, also „Panazoler Platz“.
Anschließend wird der Platz gemäß Artikel 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz gewidmet, so dass er den Charakter einer öffentlichen Straße erhält.

Die Gestaltung des Platzes erfolgt dann im Zuge der Baumaßnahmen in der Hauptstraße, ein Planungsvorschlag hierzu wird noch erarbeitet und vorgestellt.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, das Flurstück 95/6 als „…“ zu benennen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, dass das Flurstück 95/6, Gemarkung Markt Erlbach, als „Panazolplatz“ zu widmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Wasserentnahme aus Hydranten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 34. Marktgemeinderat 06.10.2017 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Seit einiger Zeit wird wieder vermehrt die Wasserentnahme aus Über- und Unterflurhydranten beobachtet. Hierzu ist anzumerken, dass dies gesetzlich verboten ist und des Weiteren zu erheblichen Beeinträchtigungen des Trinkwassers führen kann. Die öffentliche Wasserversorgung dient in erster Linie der Trinkwasserversorgung und nicht der Entnahme für betriebliche Belange.

Beeinträchtigungen des Trinkwassers
Durch eine Wasserentnahme kann es unter ungünstigen Umständen beim Fehlen geeigneter Sicherungseinrichtungen infolge des Rückflusses zu Verunreinigungen im Rohrnetz kommen und dadurch die Trinkwasserqualität erheblich gestört werden. Im ungünstigsten Fall könnten durch die dynamischen Druckänderungen (Druckstöße) bei der Wasserentnahme Rohrbrüche entstehen. Die gesetzliche Notwendigkeit von Sicherungseinrichtungen ergibt sich aus § 17 Absatz 6 Trinkwasserverordnung. Der Bauhof, die Feuerwehr sowie die beiden Zweckverbände arbeiten hierbei u.a. mit Systemtrennern, Druckbegrenzungsventilen und/oder Rückflussverhinderern, um Verunreinigungen zu vermeiden.

Unerlaubte Wasserentnahme ist eine Straftat
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der unerlaubten Wasserentnahme durch Private, auch im landwirtschaftlichen Bereich, im strafrechtlichen Sinne um einen Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch handelt.

Seitens der Verwaltung wird grundsätzlich keine Genehmigung zur Wasserentnahme erteilt. Bei Feststellungen durch den Bauhof oder die Zweckverbände müssen die vor Ort durch Private angebrachten Installationen und Aufbauten unverzüglich entfernt werden (Handlungsanweisung des Landratsamtes, Abteilung 5 - Gesundheitsamt).

Die Ausführungen dienen zur Kenntnis.

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 34. Marktgemeinderat 06.10.2017 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

1. Die 1. Bürgermeisterin teilt folgendes mit:

  • Die Arbeiten zum Bau der Musterfläche wurden mit einem etwas geänderten Umfang nochmals ausgeschrieben, nachdem die erste Ausschreibung kein wirtschaftliches Angebot ergeben hatte. Es gingen zwei Angebote ein. Das günstigste Angebot hat die Fa. FNB (Lehrberg) abgegeben. Der Angebotspreis liegt bei ca. 101.000 € brutto.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme werden daher einen Umfang von insgesamt ca. 146.000 € haben. Die Kosten teilen sich folgendermaßen auf:

1. Pflasterarbeiten                        101.000 €
2. Natursteinmaterial                22.500 €
3. Betonformsteine (Rinnen)        1.250 €
4. Leuchte versetzen                1.250 €
5. Planungskosten                        20.000 €

Summe                                146.000 €

Ursprünglich wurde der Umfang der Maßnahmen auf ca. 120.000 € geschätzt. Durch den Beschluss des Bauausschusses den Umgriff der Maßnahme aber von etwa 300 m² auf 350 m² zu erweitern hat sich auch der Kostenumfang in Relation dazu erhöht.

Von diesen Kosten sind voraussichtlich ca. 120.000 € förderfähig und werden mit einem Satz von 60 % (72.000 € bezuschusst), so dass die Musterfläche den Markt letztendlich ca. 74.000 € kosten wird. Hierfür erhält der Markt eine nutzbare Musterfläche die tatsächlich Rückschlüsse für die Gestaltung der Hauptstraße geben kann und mehrere neue Stellplätze, als Ersatz für die Verringerung der Stellplatzanzahl in der Hauptstraße.

  • Die Vereine und Standbetreiber die sich am Adventsmarkt beteiligen, wurden angefragt ob aus Ihrer Sicht der Markt künftig an zwei Tagen stattfinden soll (Sa. + So.). Eine neue Weihnachtsbeleuchtung  wurde bisher noch nicht beschafft, da die Befestigung der Lichterketten problematisch ist.

  • Die Verwaltung holt aktuell Vorschläge für ein „Corporate-Design“ für den Markt Markt Erlbach ein. Die Vorschläge werden in der kommenden Sitzung zur Abstimmung vorgelegt.

2. Marktgemeinderat Volker Rudolph fragt nach, wann die Nebengebäude des ehemaligen Gasthaues Hagen abgebrochen werden. Die Verwaltung erläutert, dass hierzu erst die denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegen muss. Diese wurde bereits vor einigen Wochen beantragt. Erst wenn diese vorliegt, kann der Abbruch ausgeschrieben werden.

3. Marktgemeinderätin Edith Bayersdorfer bittet die 1. Bürgermeisterin dem Ehepaar Gaukler die besten Grüße des Marktgemeinderates zur Vermählung auszurichten.

Datenstand vom 20.10.2017 09:04 Uhr