Datum: 10.11.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 21:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragen der Bürgerinnen und Bürger
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 06.10.2017
3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 06.10.2017
4 Bericht der ersten Bürgermeisterin
5 Ausführungsplanung zur Hauptstraße, Bemusterung der Beleuchtung und Gestaltung des Panazolplatzes
6 Standorte der Heizzentralen für das Nahwärmenetz
7 Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung
8 Anpassung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter
9 Einführung eines neuen "Corporate Design"
10 Verschiedenes

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1. Fragen der Bürgerinnen und Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 35. Marktgemeinderat 10.11.2017 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Benedikt Feuerlein berichtet von Ängsten der Anwohner und Gewerbetreibenden der Hauptstraße im Hinblick auf die Neugestaltung und der damit verbundenen Kosten, die auf die Anlieger umgelegt werden. Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß verweist darauf, dass die Maßnahme seit 2012 bekannt sei und damit nicht überraschend komme. Vor Beginn der Bauarbeiten wird es nochmal eine Anliegerversammlung geben, in der über den aktuellen Stand und die Auswirkungen - vor allem in finanzieller Hinsicht - auf die Anwohner informiert wird. Die Verwaltung wird dazu in den nächsten Wochen die Kostenschätzungen für die einzelnen Betroffenen ermitteln, die jeder (für seinen Fall) im Rathaus einsehen kann. Der Unrechtsempfinden der Bürgerinnen und Bürger sei teilweise nachvollziehbar, allerdings ist der Markt seitens des Landratsamtes verpflichtet, zur Finanzierung des Haushalts Straßenausbaubeiträge zu erheben. Die erste Bürgermeisterin sieht den Nachteil vielmehr im System des Länderfinanzausgleichs, da der Freistaat Bayern trotz jährlicher Rekordeinnahmen Maßnahmen und Beiträge in anderen Bundesländern wie beispielsweise Berlin finanzieren müsse. Das Geld sollte vielmehr auf die bayerischen Städte und Gemeinden verteilt werden.
Mehrere Anwohner sprechen sich für eine Vollsperrung bei der aktuellen Sanierung der Wasserleitung aus. Insbesondere zur Mittagszeit herrsche teilweise ein Verkehrschaos. Die erste Bürgermeisterin erklärt, dass die Maßnahme nicht wie geplant mittels Berstlining-Verfahren durchgeführt werden kann. Stattdessen werden auf der Südseite zwei getrennte Leitungen verlegt, die umfangreichere Aufgrabungen erfordern. Sie entkräftet, dass die kurzzeitigen Störungen nur dann auftreten, wenn die LKW mit Aushub beladen werden. Die Zeitspanne beträgt maximal 10 Minuten, während dieser die Verkehrsteilnehmer die Sperrung über die Waaggasse und Kirchgasse umfahren können. Sobald die Bauarbeiten im Bereich des Kindergartens abgeschlossen sind, werden sich die Beeinträchtigungen wieder minimieren.
Armin Kuhlmann kritisiert die Anwohner der Hauptstraße für ihr Verhalten, sich nicht mit der Gemeinde in Verbindung zu setzen, wenn Fragen oder Ängste bestehen.
Solange die Verwaltung nichts weiß, kann sie auch nicht reagieren. Im Hinblick auf die Bürgerversammlung in Linden am 17.11.2017 zur Ortsumfahrung wünscht er sich eine rege Teilnahme aller Fraktionen.
Helmut Sluzalek möchte wissen, wie der Ortssprecher von Linden zu der Thematik stehe. Hermann Hohmeier berichtet daraufhin von einer konstruktiven Sitzung einiger Lindener Bürger zur Vorbereitung auf die Bürgerversammlung. Man werde das Staatliche Bauamt mit mehreren Fragen konfrontieren, um möglichst viel Aufklärung zur Maßnahme und zum weiteren Vorgehen zu erhalten.

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 06.10.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 35. Marktgemeinderat 10.11.2017 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift über die 34. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 06.10.2017 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 34. öffentliche Sitzung vom 06.10.2017 .

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 34. öffentliche Sitzung vom 06.10.2017 .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 06.10.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 35. Marktgemeinderat 10.11.2017 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung am 06.10.2017 gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind, der Öffentlichkeit bekannt.

TOP 11 – Beschaffung eines Fahrzeugs für den Bürgerbus
1. Die Verwaltung wird beauftragt alternativ auch Angebote für geeignete Elektrofahrzeuge einzuholen. Darüber hinaus sollen auch die örtlichen Händler um Abgabe eines Angebotes gebeten werden.
2. Neben dem Kaufpreis sollen auch die Betriebskosten von der Verwaltung überschlagen werden, um die Wirtschaftlichkeit eines Elektrofahrzeuges im Vergleich zu einem herkömmlichen Fahrzeug gegenüberstellen zu können.

TOP 13 – Vergabe der Arbeiten zur Dacheindeckung der Fahrzeughalle des Bauhofes
Die Arbeiten zur Erneuerung des Daches der Fahrzeughalle des Bauhofes werden an die Fa. Kirchdörfer (Markt Erlbach) zum Angebotspreis von 29.300,54 € vergeben. Es wird die Materialvariante Roma gewählt.

TOP 16 – Zukünftige Entwicklung des Einzelhandels in Markt Erlbach
Der Marktgemeinderat beschließt, dass Angebote für die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes eingeholt werden sollen. Die notwendigen Kosten sollen für den Haushalt 2018 vorgesehen werden.

TOP 17 – Annahme von Spenden
Die eingegangenen Spenden in Höhe von 1.798,80 € werden angenommen.

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4. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 35. Marktgemeinderat 10.11.2017 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:

1) Das 5-jährige Partnerschaftsjubiläum mit Panazol soll anlässlich der Kärwa 2018 begangen werden. Am Marktfest sind sowohl die Freunde Panazols als auch der Heimatverein zu sehr eingebunden, um sich im erforderlichen und gebotenen Maße um die Gäste aus Frankreich zu kümmern.
2) Der Antrag zur Unterquerung der Bahnlinie bei Eschenbach für das Baugebiet „Kirchsteigfeld“ wurde am 27.10.2017 durch den ZV Abwasser bei der Bahn eingereicht.
3) Der aktuelle Stand hinsichtlich der Sanierung der Wasserleitung in der Hauptstraße wurde bei TOP 1 bereits ausführlich behandelt.
4) Am heutigen Vormittag fand ein Ortstermin mit bauchplan und der ausführenden Baufirma FNB aus Lehrberg am Parkplatz an der Neuen Straße statt. Die Arbeiten zur Anlage der Musterfläche für die Hauptstraße beginnen am 13.11.2017.
5) Die Straßensanierung im Kreuzungsbereich Nürnberger Straße / Neue Straße erfolgt im Frühjahr 2018 durch die Firma Dienstbier.
6) Eine Abfrage unter den Standbetreibern beim Adventsmarkt hat ergeben, dass 12 von 23 Teilnehmern auch am Samstag Abend ihren Stand öffnen würden. Aufgrund dieser Anzahl und der Verteilung dieser Stände auf der Marktfläche findet der Adventsmarkt auch in diesem Jahr nur am Sonntag statt.
7) Es ergeht herzliche Einladung zur / zum
       Rathausstürmung am 11.11.2017
       Bürgerversammlung zur Ortsumgehung Linden am 17.11.2017
       Konzert des Rangau-Musikzuges am 18.11.2017
       Volkstrauertag am 19.11.2017

MGRM Volker Rudolph bittet um Aufnahme des Berichts der ersten Bürgermeisterin in das Ratsinformationssystem vor Versand der Sitzungsunterlagen.

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5. Ausführungsplanung zur Hauptstraße, Bemusterung der Beleuchtung und Gestaltung des Panazolplatzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 35. Marktgemeinderat 10.11.2017 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Büro bauchplan hat die Ausführungsplanung für die Hauptstraße (inkl. Vorschlägen zur Art der Beleuchtung) vorbereitet und auch einen Gestaltungs-vorschlag für den Panazolplatz erarbeitet.

Der Vorschlag für den Panazolplatz sieht unter anderem eine Gestaltung mit Wegeflächen in wassergebundener Decke, einen „Partnerschaftsbaum“, Sitzelemente, ein Spielgerät, einen Wegweiser und einen gepflasterten Übergangsbereich mit Porzellansteinen (in Anlehnung an die Tradition der Porzellanmanufaktur im Limousin, ca. 2.000 Euro) vor.

Am 16.10.2017 hat auch eine Versammlung mit allen von der Baumaßnahme betroffenen Geschäftsleuten stattgefunden. Hierbei wurden die Planung erläutert und auch die Maßnahmen zum Baustellenmanagement dargestellt, die dazu dienen sollen, die Einschränkungen der Geschäftsleute zu verringern. Folgende Maßnahmen wurden vorgestellt:

1. Informationsveranstaltungen im Vorfeld und Nachgang zu jedem Bauabschnitt
2. Detailabstimmungen des Baugeschehens auf minimale Störzeiten
3. Verpflichtung der Baufirma zur Information der Anrainer bei Beeinträchtigungen und Maßnahmen wie beispielsweise die Verbringung der Abfallbehälter
4. Öffentlicher Jour-Fixe während der Bauzeit
5. Temporäre Ausschilderung der Geschäftslagen
6. „Kompensationsset“ zur Verteilung
7. „Erlsteine“ die zur Eigenwerbung im Gehweg eingepflastert werden können
8. Einweihungsfeste und Öffentlichkeitsarbeit zu jedem Bauabschnitt

Einige der Gewerbetreibenden brachten bei der Veranstaltung noch einmal vor, dass Sie die Anzahl der nach der Umgestaltung der Hauptstraße zur Verfügung stehenden Stellplätze für zu gering halten und dass Sie Umsatzeinbußen durch die Baumaßnahme befürchten, da die Zugänglichkeit und Anfahrbarkeit der Geschäfte zeitweise nicht gewährleistet werden kann.

Tatsächlich ist es jedoch so, dass sich die Anzahl der offiziell ausgezeichneten Stellplätze an der Hauptstraße im Vergleich zum Bestand nicht verringern wird (aktuell vorhanden sind ca. 45 gekennzeichnete Stellplätze – künftig werden es dann 50 gekennzeichnete Stellplätze sein). Eine wesentliche Erhöhung der Stellplatzanzahl ist aber nicht möglich, da sich die zur Verfügung stehende Fläche ja nicht verändert.
Die Bauarbeiten ohne Einschränkungen zu realisieren ist leider nicht möglich, aber es wird versucht diese so gering wie möglich zu halten.

Herr Florian Otto vom Büro bauchplan geht in seinen Ausführungen zunächst auf die Gestaltung des Panazolplatzes ein (s.o.) und zeigt den Bezug einzelner Elemente zur Region rund um Panazol auf.

Bei der Ausführung der Beleuchtung hat sich bauchplan auf zwei Varianten in Galgenform der Firma Bergmeister konzentriert. Beide werden dabei mit LED-Leuchten mittels Mastleuchten (5 Stück) und Auslegerleuchten an den Anwesen (15 Stück, Absprache mit den jeweiligen Eigentümern) umgesetzt. Zusätzlich sollen das Torhaus, der Kindergarten, das Anwesen Lamprecht und das Bürgerhaus einzeln angestrahlt und besonders hervorgehoben werden.
Bei der ersten Variante (B) sind die Ausleger halbkreisförmig gebogen, die Kosten belaufen sich auf ca. 66.000 Euro netto ohne Einbau. Bei der zweiten Variante (A) sind die Ausleger geradeförmig in einem Winkel von ca. 23 Grad nach oben angeordnet. Die Kosten für diese Variante betragen voraussichtlich 57.000 Euro netto ohne Einbau.
Geschäftsleiter Sebastian Gaukler stellt eine dritte Beleuchtungsvariante der Firma Schréder vor. Diese wurde der Verwaltung von der N-ERGIE empfohlen. Es handelt sich um eine Stelenleuchte, in der unterschiedliche Module wie W-LAN, Steckdosen, Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge usw. integriert werden können. Die N-ERGIE würde bei dieser Leuchte eine 100%ige Wartung übernehmen. Die Kosten belaufen sich - eine gleiche Anzahl an Lichtmasten wie bei den obigen Leuchten vorausgesetzt - auf ca. 48.000 Euro brutto. Herr Otto ergänzt, dass in der ersten Planung Stelenleuchten vorgesehen waren, diese aber wieder verworfen wurden, da sie sich nicht in das Gesamtensemble einer „neuen“ Hauptstraße einfügen. Für die Leuchte der Firma Schréder müsste zudem eine erneute Ausleuchtungsanalyse durchgeführt werden.
In der anschließenden Diskussion spricht sich die Mehrheit der MGRM für die Variante A mit dem geraden Ausleger aus, da sich diese optisch am besten einfügt und die Zahl der Lichtmasten durch die Auslegerleuchten direkt am Gebäude sehr gering ist. Grundsätzlich ist die Stelenleuchte mit ihrer Modulbauweise eine interessante Alternative, aber mehr für einen freien Raum oder eine freie Fläche geeignet.

Unabhängig von der Ausführung der Beleuchtung werden auf die Bürger nur die Kosten für eine Standardbeleuchtung umgelegt. Für eine Vorabinstallation einer Lampe an der Musterfläche findet sich keine Mehrheit, dies würde nur zu unnötigen Mehrkosten führen. Herr Otto führt aus, dass die Musterfläche ohnehin nur bedingt aussagekräftig ist. Es kann lediglich die Beschaffenheit der Oberfläche der Pflastersteine sowie die Entwässerungsrinne grob angedeutet werden.

Der Bauzeitenplan für die Hauptstraße sieht vor, dass im ersten Bauabschnitt (KW 20 bis KW 39 / 2018) die Fläche zwischen der westlichen Ringstraße und dem Kindergarten Hauptstraße umgebaut wird. Anschließend (KW 40 / 2018 bis KW 20 / 2019) erfolgt der Umbau im westlichen Bereich zur Windsheimer Straße, dann im östlichen Bereich zur Nürnberger Straße (KW 21 / 2019 bis KW 41 / 2019), wobei man hier flexibel agieren kann und die Bauabschnitte 2 und 3 auch tauschen könnte. Der Zeitplan ist realistisch ausgearbeitet, beinhaltet aber keine großen Puffer. Herr Otto hält eine halbseitige Sperrung der Hauptstraße während der gesamten Bauphase für ausreichend; dies wird jedoch vor Beginn noch einmal durch die Verwaltung überprüft.

Abschließend geht Herr Otto ausführlich auf die Baukosten und die Ausschreibung ein. Nach aktueller Berechnung betragen die Gesamtkosten für die Maßnahme insgesamt 2,708 Millionen Euro brutto zuzüglich 20 % Baunebenkosten. Hier sind bereits sämtliche Kostensteigerungen einkalkuliert. Die Mehrkosten in Höhe von 288.000 Euro im Vergleich zur letzten Kostenanalyse basieren auf der Erweiterung der Baufläche auf das Rosengäßchens, die Einbeziehung des Panazolplatzes sowie der Tatsache, dass die vorhandene Betondecke unter der Hauptstraße herausgebrochen werden muss, da die Schäden durch die aktuelle Sanierung der Wasserleitung sehr hoch sind und dies für die Zukunft immer Unwägbarkeiten birgt. Die Betondecke wird durch eine Drain-Beton-Schicht ersetzt. Allein diese Maßnahme schlägt mit 200.000 Euro Mehrkosten zu Buche.
Die Kosten, die auf die Bürger umgelegt werden, werden anhand einer fiktiven Berechnung auf der Grundlage eines standardisierten Ausbaus (diesen schätzt Herr Otto auf etwa 1,4 Millionen Euro) ermittelt und dann gemäß unserer bestehenden Satzung abgerechnet. Von den restlichen Kosten erhält der Markt Markt Erlbach eine Gesamtförderung in Höhe von 60 %, die dann noch verbleibenden Kosten werden vom Markt getragen.

Das Büro bauchplan wird auf Grundlage des heutigen Beschlusses eine Ausschreibung ausarbeiten. Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß ergänzt, dass im Dezember ein Ortstermin mit den MGRM an der Musterfläche stattfindet, anschließend wird das Leistungsverzeichnis konkretisiert, so dass die Ausschreibung Anfang Januar erfolgen kann. Auf Nachfrage von zweitem Bürgermeister Werner Stieglitz betonen sowohl die Vorsitzende als auch Herr Otto, dass mit allen Bürgern Kontakt aufgenommen wurde. Es bestand vielfach die Möglichkeit, Wünsche und Anliegen vorzutragen und einzubringen, sei es bei einer Bürgerversammlung in der Rangauhalle, bei den Vor-Ort-Terminen in der Hauptstraße, Besprechungen in den Büroräumen in Nürnberg, Erhebungen mittels Fragebögen oder auch hier im Rathaus. Alle Anregungen wurden - soweit rechtlich möglich und faktisch umsetzbar - in die Planungen eingearbeitet.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat genehmigt den vom Büro bauchplan vorgelegten Ausführungsplan zur Hauptstraße und nimmt die Kostenschätzung zur Kenntnis.
2. Für die Gestaltung des Panazolplatzes soll der Vorschlag des Büros bauchplan umgesetzt werden.
3. Die Arbeiten zur Umgestaltung der Hauptstraße und zur Gestaltung des Panazolplatzes sollen ausgeschrieben werden. Die notwendigen Haushaltsmittel werden in den Haushalt eingestellt.
4. Die Beleuchtung der Hauptstraße soll mit der Variante A ausgeführt werden.
5. Die Beleuchtung der Hauptstraße soll mit der Stelenleuchte der Firma Schréder ausgeführt werden.
6. Die Beleuchtung der Hauptstraße soll mit der Variante B ausgeführt werden.

Beschluss 1

1. Der Marktgemeinderat genehmigt den vom Büro bauchplan vorgelegten Ausführungsplan zur Hauptstraße und nimmt die Kostenschätzung zur Kenntnis.
2. Für die Gestaltung des Panazolplatzes soll der Vorschlag des Büros bauchplan umgesetzt werden.
3. Die Arbeiten zur Umgestaltung der Hauptstraße und zur Gestaltung des Panazolplatzes sollen ausgeschrieben werden. Die notwendigen Haushaltsmittel werden in den Haushalt eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Beschluss 2

4. Die Beleuchtung der Hauptstraße soll mit der Variante A ausgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

Beschluss 3

5. Die Beleuchtung der Hauptstraße soll mit der Stelenleuchte der Firma Schréder ausgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 17

Beschluss 4

6. Die Beleuchtung der Hauptstraße soll mit der Variante B ausgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 19

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6. Standorte der Heizzentralen für das Nahwärmenetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 35. Marktgemeinderat 10.11.2017 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Firma Naturstrom hat auf der Grundlage der zahlreichen Rückmeldungen das Nahwärmenetz für Markt Erlbach konzipiert und schlägt vor, nicht ein zentrales, sondern zwei dezentrale Standorte für die Nahwärmezentralen zu wählen. Ein Heizkraftwerk ist dabei südlich des Netto-Einkaufsmarktes auf dem Flurstück 704, Gemarkung Markt Erlbach vorgesehen. Das zweite Heizkraftwerk soll im Bereich der Schule platziert werden, da hier drei große Abnehmer direkt nebeneinander liegen (Schule, Rangaubad, Rangauhalle) und zudem der Hauptversorgungskanal liegt. Die Zurverfügungstellung der Flächen soll mittels Erbpachtvertrag erfolgen.
Es entsteht eine kurze Diskussion über die Sinnhaftigkeit der Standorte. Diese sollten allerdings nicht in Frage gestellt werden, da sie von Naturstrom auf ihre Wirtschaftlichkeit und Andienbarkeit geprüft und bewusst ausgewählt wurden.
Man einigt sich letztendlich darauf, einen kleinen Teilbereich im Nordwesten des Flurstücks 381, Gemarkung Markt Erlbach, unmittelbar westlich der Rangauhalle (aber baulich getrennt) zur Verfügung zu stellen. Für beide Standorte soll schriftlich fixiert werden, dass die Heizkraftwerke eine Einhausung erhalten müssen (kein „Bretterverschlag“) und die Firma Naturstrom die Zufahrtswege auf eigene Kosten ausbessern bzw. ausbauen muss, falls die Wege durch die Anlieferungen zu sehr beschädigt werden oder eine größere Traglast erforderlich wird.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat beschließt, das Flurstück 704, Gemarkung Markt Erlbach, als Standort für ein Heizkraftwerk an die Firma Naturstrom zur Verfügung zu stellen.
2. Der Marktgemeinderat beschließt, einen Teilbereich des Flurstücks 381, Gemarkung Markt Erlbach, als weiteren Standort für ein Heizkraftwerk an die Firma Naturstrom zur Verfügung zu stellen.
3. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, einen entsprechenden Erbpachtvertrag zu unterzeichnen. Dieser muss zwingend enthalten, dass die Heizkraftwerke jeweils eine ansprechende Einhausung erhalten müssen und die Firma Naturstrom die Zufahrtswege auf eigene Kosten ausbessern bzw. ausbauen muss, falls die Wege durch die Anlieferungen zu sehr beschädigt werden oder eine größere Traglast erforderlich wird.

Beschluss 1

1. Der Marktgemeinderat beschließt, das Flurstück 704, Gemarkung Markt Erlbach, als Standort für ein Heizkraftwerk an die Firma Naturstrom zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Beschluss 2

2. Der Marktgemeinderat beschließt, einen Teilbereich des Flurstücks 381, Gemarkung Markt Erlbach, als weiteren Standort für ein Heizkraftwerk an die Firma Naturstrom zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

Beschluss 3

3. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, einen entsprechenden Erbpachtvertrag zu unterzeichnen. Dieser muss zwingend enthalten, dass die Heizkraftwerke jeweils eine ansprechende Einhausung erhalten müssen und die Firma Naturstrom die Zufahrtswege auf eigene Kosten ausbessern bzw. ausbauen muss, falls die Wege durch die Anlieferungen zu sehr beschädigt werden oder eine größere Traglast erforderlich wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 35. Marktgemeinderat 10.11.2017 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Aus den Fraktionen des Marktgemeinderates sind mehrere Vorschläge zur Änderung bzw. Anpassung der Geschäftsordnung eingegangen. Diese werden in der beigefügten Übersicht der Reihenfolge der einzelnen Paragraphen der Geschäftsordnung dargestellt. Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß erläutert, dass einige Anträge nicht umgesetzt werden können, da diese nicht mit der Gemeindeordnung konform sind (z.B. Formulierungen, Personalentscheidungen). Alle weiteren Anträge werden gemäß der erstellten Synopse von Geschäftsleiter Sebastian Gaukler beraten, anschließend erfolgt jeweils eine Abstimmung zu den einzelnen Punkten.
MGRM Volker Rudolph erhofft sich durch die Anträge der SPD-Fraktion, dass der Marktgemeinderat dadurch mehr aufgewertet wird und die Öffentlichkeit mehr Informationen erhält, wobei z.B. Personalentscheidungen, Vergaben usw. zwingend nichtöffentlich behandelt werden und dieses Ziel damit nicht erreicht wird.

MGRM Rudolf Born entgegnet, dass die FWL-Fraktion keine Änderung der Geschäftsordnung wünscht und deshalb auch keinen Antrag bei der Verwaltung eingereicht hat. Er sieht den Marktgemeinderat und die Ausschüsse als Teil der Verwaltung, die zusammen alle ein Kollektiv bilden.
Geschäftsleiter Sebastian Gaukler ergänzt, dass die Ausschüsse den Marktgemeinderat als mit entsprechenden Fachleuten besetzte, beschließende Gremien in verkleinerter Form abbilden.

Hinweis: Über Anträge, die sich durch Beschlüsse zu vorherigen Anträgen zwingend erübrigen, werden keine gesonderten Beschlüsse gefasst.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat beschließt, den Passus „…ausgenommen alle Bebauungspläne und alle sonstigen Satzungen nach den Vorschriften des Ersten Kapitels des Baugesetzbuchs sowie alle örtlichen Bauvorschriften im Sinn des Art. 81 BayBO, auch in den Fällen des Art. 81 Abs. 2 BayBO…“ aus § 2 Nummer 8 der GeschO zu streichen.
2. Der Marktgemeinderat beschließt, die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln durch den Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 8 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a der GeschO auf 50.000 € zu begrenzen.
3. Der Marktgemeinderat beschließt, die Vergabe von Aufträgen für Bauvorhaben der Gemeinde durch den Bau- und Umweltausschuss gemäß § 8 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c der GeschO auf 50.000 € zu begrenzen.
4. Der Marktgemeinderat beschließt, § 8 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c der GeschO wie folgt zu ändern: „Vergabe von Aufträgen für Bauvorhaben der Gemeinde und die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel bei der Anschaffung von Gerätschaften und Fahrzeugen für den Bauhof“
5. Der Marktgemeinderat beschließt, den Passus „Ausübung von Vorkaufsrechten“ aus § 8 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe e der GeschO zu streichen.
6. Der Marktgemeinderat beschließt, § 22 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 der GeschO wie folgt zu ändern: „…; sie beginnen regelmäßig um 19:30 Uhr.“
7. Der Marktgemeinderat beschließt, § 6 Absatz 2 der GeschO wie folgt zu ändern: „
Für das Mitglied eines Ausschusses wird für den Fall seiner Verhinderung je ein Stellvertreter namentlich bestellt.“

Beschluss 1

1. Der Marktgemeinderat beschließt, den Passus „…ausgenommen alle Bebauungspläne und alle sonstigen Satzungen nach den Vorschriften des Ersten Kapitels des Baugesetzbuchs sowie alle örtlichen Bauvorschriften im Sinn des Art. 81 BayBO, auch in den Fällen des Art. 81 Abs. 2 BayBO…“ aus § 2 Nummer 8 der GeschO zu streichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 12

Beschluss 2

2. Der Marktgemeinderat beschließt, die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln durch den Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 8 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a der GeschO auf 50.000 € zu begrenzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 10

Beschluss 3

3. Der Marktgemeinderat beschließt, die Vergabe von Aufträgen für Bauvorhaben der Gemeinde durch den Bau- und Umweltausschuss gemäß § 8 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c der GeschO auf 50.000 € zu begrenzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 10

Beschluss 4

4. Der Marktgemeinderat beschließt, § 8 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c der GeschO wie folgt zu ändern: „Vergabe von Aufträgen für Bauvorhaben der Gemeinde und die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel bei der Anschaffung von Gerätschaften und Fahrzeugen für den Bauhof

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Beschluss 5

5. Der Marktgemeinderat beschließt, den Passus „Ausübung von Vorkaufsrechten“ aus § 8 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe e der GeschO zu streichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6

Beschluss 6

6. Der Marktgemeinderat beschließt, § 22 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 der GeschO wie folgt zu ändern: „…; sie beginnen regelmäßig um 19:30 Uhr.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 10

Beschluss 7

7. Der Marktgemeinderat beschließt, § 6 Absatz 2 der GeschO wie folgt zu ändern: „
Für das Mitglied eines Ausschusses wird für den Fall seiner Verhinderung je ein Stellvertreter namentlich bestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 17

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8. Anpassung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 35. Marktgemeinderat 10.11.2017 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Verordnung des Marktes Markt Erlbach über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter wurde im November 2005 erlassen. Eine solche Verordnung gilt zeitlich begrenzt und tritt nach Ablauf von 20 Jahren außer Kraft. Unsere derzeit gültige Verordnung greift demnach zwar noch bis November 2025, allerdings haben sich durch die Fortentwicklung der Rechtsprechung in den letzten Jahren einige Änderungen ergeben, die eine Anpassung an die aktuellen Verhältnisse erforderlich macht.
Die wichtigsten Änderungen - abgesehen von Formulierungen des Satzungstextes - werden im Folgenden aufgezeigt.

1) § 5 Reinigungsarbeiten
  1. Laut Rechtsprechung ist nur eine Regelung zulässig, die auf den entsprechenden Bedarf abzielt. d.h. wenn eine Reinigung „dringend erforderlich“ ist. Bisher war eine Reinigung an jedem Wochenende vorgeschrieben. Mit der neuen Regelung können die Bürger verpflichtet werden, die Reinigung in kürzeren Abständen durchzuführen (umgekehrt sind für die Bürger längere Zeitabstände möglich, wenn kein Schmutz anfällt).
  2. Die Pflicht zur Reinigung wird auf Grünstreifen erweitert. Dies gilt jedoch nicht für das Mähen, da dies eine Unterhalts- und keine Reinigungsmaßnahme ist.
  3. Des Weiteren wird die Entfernung von Laub gesondert aufgenommen, sobald dieses bei feuchter Witterung eine verkehrsgefährdende Situation herbeiführen kann (Beispiel: Kind fährt mit dem Fahrrad über feuchtes Laub und stürzt).
  4. Die Entfernung von Gras und Unkraut wird um Moos und sonstigen Anflug erweitert. Zudem erfolgt eine Klarstellung bezüglich dem „Auskratzen von Ritzen und Rissen im Straßenkörper (Fahrbahn, Gehwege, Radwege, Seitenstreifen).
  5. Aufgrund der immer häufiger auftretenden Unwetter wird die Reinigung von Abflussschächten und Kanaleinläufen nach solchen Wetterlagen gesondert aufgenommen. Die Gitter und Eimer sind dabei nicht herauszunehmen, es ist lediglich der Einlauf von Laub, angeschwemmten Ästen usw. freizumachen.

2) § 6 Reinigungsfläche
Die Reinigungsfläche der Fahrbahn betrug bisher 1,0 Meter ab der Bordsteinkante bei Straßen der Gruppe A gemäß Anlage 1 (=Hauptverkehrsstraßen). Es darf nur noch eine Fläche festgelegt werden, die ein Betreten der Fahrbahn nicht erforderlich macht, um eine Gefährdung der reinigenden Personen auszuschließen. Nach ständiger Rechtsprechung sind dies 0,5 Meter. Alle anderen Straßen sind der Gruppe B der Anlage 1 zugeordnet. Hier gilt weiterhin eine Reinigungspflicht bis zur Fahrbahnmitte.

§ 13 Ordnungswidrigkeiten

Der Bußgeldrahmen wird gemäß § 17 Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten zwischen 5,00 Euro und 1.000,00 Euro festgelegt.

Ein Entwurf einer neuen Verordnung mit den genannten Änderungen liegt als Anlage bei.
Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß hofft, dass mit der Veröffentlichung der neuen Satzung das Pflichtbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf die Einhaltung der Sauberkeit gestärkt wird.

MGRM Klaus Adelhardt moniert die Regelung bezüglich der Räum- und Streupflicht, da diese in der Praxis teilweise nicht umgesetzt werden kann.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die vorgelegte Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter zum 01.12.2017. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 09.11.2005 außer Kraft.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die vorgelegte Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter zum 01.12.2017. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 09.11.2005 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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9. Einführung eines neuen "Corporate Design"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 35. Marktgemeinderat 10.11.2017 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der Vergangenheit wurde mehrfach festgestellt, dass die Verwendung des bisherigen Logos auf Schriftstücken, Flyern usw. teils schwierig umzusetzen ist. Grund hierfür ist die Abmaßung des Logos mit seiner rechteckigen, langgezogenen Form.
Von der Verwaltung wurden mehrere Varianten eines neuen Logos in einer komprimierteren Form eingeholt. Wichtig war hierbei, die bisherigen Komponenten (Kilianskirche, Rangaumuseum und Torhaus) beizubehalten, aber stärker zur Geltung zu bringen. Die vier Entwürfe sind im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Bei einem positiven Beschluss soll dieses Logo zukünftig auf allen offiziellen Schreiben des Marktes Markt Erlbach und sonstigen Veröffentlichungen (Flyer, Dienstfahrzeuge, Öffentlichkeitsarbeit, Homepage usw.) verwendet werden, das bisherige Logo ersetzen und durchgängig als einheitliches Erscheinungsbild des Marktes Markt Erlbach dienen.

Die vorgelegten Entwürfe seien optisch zwar sehr ansprechend, so die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß. Allerdings sei die Ausführung zu filigran und für ein Logo eher unpassend.

Es besteht Einigkeit, dass das bisherige Logo verfeinert und angepasst werden soll, ein weiteres Logo als Vergleich entworfen wird und dann erneut im Marktgemeinderat vorgelegt wird.

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 35. Marktgemeinderat 10.11.2017 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

MGRM Inge Knörr trägt folgende Anliegen vor:
1) Auf die Frage zum Stand beim Breitbandausbau erklärt die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß, dass hierzu in der nächsten Sitzung berichtet wird.
2) Im Hinblick auf das immer höhere Verkehrsaufkommen beim Schwerlastverkehr spricht sie sich für ein gemeinsames Schreiben der von der Sperrung der B8 betroffenen Kommunen entlang der Ausweichrouten an das Bundesverkehrsministerium aus. Darin soll eine Aufhebung der Sperrung für Fahrzeuge über 12 t gefordert werden, damit die Staatsstraßen wieder entlastet werden.
MGRM Klaus Adelhardt erwartet hingegen eine Zunahme des Ausweichverkehrs, wenn ab dem 01.07.2018 die Maut auf Bundesstraßen eingeführt wird.
3) Die öffentliche Toilette in der Aussegnungshalle am Friedhof ist oft verschlossen. Das Problem der Toilette am Friedhof ist die Feuchtigkeit in den dortigen Räumen, eine oberflächliche Sanierung ist hier nicht möglich. Mit der evangelischen Kirchengemeinde soll über eine gangbare Lösung gesprochen werden.

MGRM Gerd Eisenbeiß möchte wissen, wann die Waschplätze wieder geöffnet werden. Die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß wird ihn zeitnah informieren.

Ortssprecher Hermann Hohmeier geht noch einmal auf die Diskussion zu Beginn der Sitzung ein und erklärt, dass die Lindener Bürger mit Spannung die Bürgerversammlung des Staatlichen Bauamtes Ansbach am 17.11.2017 erwarten.

Datenstand vom 22.11.2017 07:40 Uhr