Datum: 08.12.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragen der Bürgerinnen und Bürger
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 10.11.2017
3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 10.11.2017
4 Bericht der ersten Bürgermeisterin
5 Bauantrag zum Bau einer Klein-Windkraftanlage am Lerchenfeld
6 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogamms Bayern
7 Jahresantrag zur Städtebauförderung für 2018
8 Ortsumgehung Linden - Ergebnisse aus der Informationsversammlung vom 17.11.2017
9 Ausschreibung der Abbrucharbeiten zur Freilegung der Anwesen Hauptstraße 57 und 59
10 Information zu den Kosten und zur Inneneinrichtung im Rangau-Museum
11 Information zum aktuellen Stand des Breitbandausbaus
12 Verschiedenes

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1. Fragen der Bürgerinnen und Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 36. Marktgemeinderat 08.12.2017 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß vereidigt zu Beginn der Sitzung den neuen Feldgeschworenen der Siebenerei Klausaurach, Herrn Thomas Wehr.

Seitens der anwesenden Bürgerinnen und Bürger gibt es keine Fragen.

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 10.11.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 36. Marktgemeinderat 08.12.2017 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift über die 35. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 10.11.2017 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 35. öffentliche Sitzung vom 10.11.2017 .

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 35. öffentliche Sitzung vom 10.11.2017 .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 10.11.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 36. Marktgemeinderat 08.12.2017 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung am 10.11.2017 gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind, der Öffentlichkeit bekannt.
TOP 12 Beschaffung eines Fahrzeugs für den Bürgerbus - Weiteres Vorgehen
Der Marktgemeinderat beschließt, das Angebot des Autohauses Peter Klör für einen Fiat Talento über 28.900,00 Euro anzunehmen. Zusätzlich werden eine Winterbereifung sowie eine automatisch ausfahrbare Trittstufe erworben. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, die entsprechenden Kaufverträge zu unterzeichnen.

TOP 13 Vergabe zur Erstellung des Mitteilungsblattes ab 01.04.2018
Der Marktgemeinderat beschließt, die Erstellung des Mitteilungsblattes ab dem 01.04.2018 an den Linus Wittich Verlag zu vergeben. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, einen Vertrag zu den angebotenen Konditionen zu unterzeichnen.

TOP 14 Erneuerung Kläranlage Linden
1. Die Submission zur Ertüchtigung der Kläranlage Linden vom 21.09.2017 wird aufgehoben, da die Ausschreibung kein wirtschaftliches Ergebnis erbrachte.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Verlängerung des Wasserrechtes für die bestehende Teichkläranlage zunächst bis 2020 zu beantragen.
3. Das Ingenieurbüro Finster (Baudenbach) wird beauftragt, ein Abwasserbeseitigungskonzept für das westliche Gemeindegebiet zu erstellen, um zu ermitteln, ob und zu welchen Kosten eine Zentralisierung der Abwasserbeseitigung mehrerer Ortsteile möglich und sinnvoll ist.
4. Das Ingenieurbüro Finster wird beauftragt, die Ausschreibung für die Ausführung der Fremdwassersanierung im Frühjahr 2018 auszuarbeiten. Anschließend wird die Fremdwassersanierung ausgeschrieben.

TOP 16 Sanierung Rangaumuseum - Vergabe für den Einbau einer Empfangstheke
Der Marktgemeinderat genehmigt die Vergabe zum Einbau der Empfangstheke an die Bauereiß GmbH zu einem Angebotspreis in Höhe von 14.732,20 € brutto.

TOP 17 Annahme von Spenden
Die eingegangenen Spenden in Höhe von 260,00 Euro für den Markt Markt Erlbach werden angenommen.

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4. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 36. Marktgemeinderat 08.12.2017 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß berichtet den Marktgemeinderatsmitgliedern über folgende Angelegenheiten:
1) Kreisbrandinspektor Dieter Popp wurde vom Bayerischen Staatsminister des Innern Joachim Hermann für seine besonderen Verdienste im Feuerwehrwesen mit dem Steckkreuz ausgezeichnet, der höchsten Auszeichnung in Bayern. Dieter Popp wurde im Namen des Marktes und des Marktgemeinderates hierzu ganz herzlich gratuliert.
2) Mit Wirkung zum 27.02.2018 werden für den Bereich westliches Mittelfranken Änderungen beim ärztlichen Bereitschaftsdienst wirksam. Hierbei werden in einer maximalen Distanz von 30 km Bereitschaftspraxen direkt an Kliniken angesiedelt, um sowohl die Ärzte in ländlichen Regionen als auch die Notfallambulanzen in den Zeiten außerhalb der regulären Sprechzeiten der Hausärzte zu entlasten. Für unseren Bereich werden an der Klinik in Neustadt a.d. Aisch und am Klinikum Ansbach Bereitschaftspraxen eingerichtet. Zudem sollen für gesamt Mittelfranken Fahrdienste (=Ärzte in Rufbereitschaft) bereitgestellt werden. Dies wird aus haftungsrechtlicher Sicht als sehr kritisch angesehen.
3) In der letzten Dezemberwoche wird der Veranstaltungskalender 2018 an alle Haushalte per Post verschickt. Die Bürgerbroschüre wird ab sofort in dreijährigem Rhythmus erscheinen und Anfang Januar verteilt.
4) Der Sitzungskalender für das Jahr 2018 liegt allen Marktgemeinderatsmitgliedern vor. Die Sitzungen der Ausschüsse und der Zweckverbände sind noch nicht terminiert und werden jeweils rechtzeitig bekannt gegeben.

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5. Bauantrag zum Bau einer Klein-Windkraftanlage am Lerchenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 36. Marktgemeinderat 08.12.2017 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Auf dem Anwesen Lerchenfeld 13 soll eine Klein-Windkraftanlage als Versuchsanlage gebaut werden. Die Anlage hat eine Gesamthöhe von 24,50 m (Nabenhöhe 20,00 m) und eine elektrische Leistung von 8 KW.

Das Bauvorhaben wurde in dieser Form bereits 2008 mit Zustimmung des Marktes vom Landratsamt genehmigt. Gegen den Baubescheid hatte der Nachbar aber seinerzeit Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt. Dieses hat mit Urteil von 2009 aber die Klage zurückgewiesen und die Zulässigkeit des Bauvorhabens bestätigt.

Die Baugenehmigung ist, da das Vorhaben bisher nicht ausgeführt wurde, aber wieder erloschen. Deshalb hat der Bauherr erneut einen Antrag auf Baugenehmigung desselben Bauvorhabens eingereicht. Auch diesmal hat der Nachbar (hat inzwischen gewechselt) die Nachbarunterschrift verweigert und hat damit grundsätzlich die Möglichkeit, juristisch gegen das Vorhaben vorzugehen, auch wenn sich an der Rechtslage nichts verändert hat. Daher und auch weil das Bauvorhaben einer nicht unerheblichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bedarf, wird das Vorhaben dem Marktgemeinderat wieder zur Entscheidung vorgelegt.

Die Windkraftanlage ist ein Bauvorhaben im Sinne des § 29 BauGB. Da sich das Bauvorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes befindet, ist es nach § 30 (2) BauGB dann zulässig, wenn es dem Bebauungsplan nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

Die Erschließung ist gesichert. Das Bauvorhaben widerspricht aber dem Bebauungsplan hinsichtlich der zulässigen Höhe baulicher Anlagen. Gemäß Bebauungsplan sind im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 14 Gebäude mit einer maximalen Traufhöhe von 12 m zulässig. Die Höhe des Windrades von 24,50 m widerspricht dem.

Nach § 31 (2) BauGB können jedoch Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und

1. die Gründe des Wohles der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde
und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Die Abweichung von der festgesetzten Höhe widerspricht nicht den Grundzügen der Planung und ist auch städtebaulich vertretbar, da es sich hier lediglich um ein schlankes Windrad und nicht um ein massives Gebäude handelt und in diesem Bereich ein Industriegebiet festgesetzt ist, dass hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung eher eine zweckmäßige Bebauung impliziert.
Die Abweichung ist auch mit den nachbarlichen Interessen vereinbar (die Abstandsflächen werden eingehalten und auch die Anforderungen hinsichtlich Lärmemissionen und Schattenwurf können eingehalten werden) und es ist keine Beeinträchtigung anderer öffentlicher Belange erkennbar. Daher kann aus Sicht der Verwaltung die Befreiung erteilt werden und das Bauvorhaben wäre damit planungsrechtlich zulässig.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau einer Klein-Windkraftanlage als Versuchsanlage auf dem Flst. 779/9, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt. Die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Höhe der Anlage kann ebenfalls erteilt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau einer Klein-Windkraftanlage als Versuchsanlage auf dem Flst. 779/9, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt. Die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Höhe der Anlage kann ebenfalls erteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogamms Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 36. Marktgemeinderat 08.12.2017 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Aktuell wird das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) fortgeschrieben, das grundlegende Vorgaben für die Regionalplanung und auch teilweise direkte Vorgaben für die Kommunen enthält.
Der aktuelle Änderungsentwurf kann unter folgendem Link eingesehen werden:
www.landesentwicklung-bayern.de

Die wesentlichsten Änderungen betreffen folgende Kapitel:

2.1        Zentrale Orte
2.2.3        Teilräume mit besonderem Handlungsbedarf
2.2.4        Vorrangprinzip
3.3        Vermeidung von Zersiedelung
5.3.1        Lage im Raum (Einzelhandelsgroßprojekte)
Anlage Alpenplan

Aus diesen genannten Änderungen sind aus Sicht der Verwaltung nur wenige Bereiche von direkter oder mittelbarer Bedeutung für den Markt Markt Erlbach.

In Kapitel 3.3 werden Ausnahmen für das sogenannte „Anbindegebot“ an bestehende Siedlungsflächen für bestimmte Arten von Gewerbe- und Industriegebieten eingefügt, wenn hier der Einzelhandel ausgeschlossen wird. Außerdem wird die Möglichkeit eröffnet, dass in den Regionalplänen sog. „Trenngrün“ festgesetzt wird, um das Zusammenwachsen von Siedlungsflächen langfristig zu verhindern. Im Falle der Ortsteile Markt Erlbach und Eschenbach könnte dies langfristig von Bedeutung sein.

In Kapitel 5.3.1 wird die Definition für Einzelhandelsgroßbetriebe ersetzt, da die vorhergehende Beschreibung einen zu weiten Auslegungsraum bot. Wichtig für den Markt Markt Erlbach ist in diesem Zusammenhang aber lediglich die eingefügte Klarstellung, dass Betriebe für den Nahversorgungsbedarf in städtebaulich integrierten Lagen bis 1.200 m² in allen Gemeinden zulässig sind, unabhängig davon ob die zentralen Versorgungsbereiche benachbarter Gemeinden davon betroffen sind.
Auf Nachfrage von MGRM Inge Knörr erläutert die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß, dass sich im Falle einer Nicht-Zustimmung zunächst keine direkten Auswirkungen für Markt Erlbach ergeben. Konkrete Maßnahmen werden erst mit der Regionalplanung wirksam.

Beschlussvorschlag

Der Markt Markt Erlbach erhebt keine Einwände im Rahmen des Änderungsverfahrens zum Landesentwicklungsprogamm Bayern.

Beschluss

Der Markt Markt Erlbach erhebt keine Einwände im Rahmen des Änderungsverfahrens zum Landesentwicklungsprogamm Bayern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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7. Jahresantrag zur Städtebauförderung für 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 36. Marktgemeinderat 08.12.2017 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Verwaltung hat den Jahresantrag für die Städtebauförderung (Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“) für 2018 erstellt und wie üblich vorab mit der Regierung abgestimmt.
In dem Jahresantrag sind unter anderem die förderfähigen Kosten für die Sanierung der Hauptstraße, eventuellen Grunderwerb im Sanierungsgebiet, den Kindergartenneubau (inkl. Abbruch), die Kosten für das kommunale Förderprogramm und weitere kleinere Projekte enthalten. Die zugehörige Bedarfsmitteilung liegt in der Anlage bei.
Der vorgesehene Jahresansatz für 2018 beläuft sich auf 1.598.000 € förderfähige Kosten, wobei allein die Hauptstraße schon ca. 1.000.000 € an förderfähigen Kosten davon in Anspruch nimmt.
MGRM Brigitte Hegendörfer erklärt, dass sie aufgrund der Festsetzung unter 3.06 „Sanierung Anwesen Hauptstraße 20 mit Verwaltungsnutzung“ für die Jahre 2019 bis 2021 der Bedarfsmitteilung nicht zustimmen wird.

Beschlussvorschlag

Der Vorschlag der Verwaltung für den Jahresansatz für die Städtebauförderung für das Jahr 2018 für das Förderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ wird befürwortet. Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen für das Haushaltsjahr 2018 eingestellt werden.

Beschluss

Der Vorschlag der Verwaltung für den Jahresansatz für die Städtebauförderung für das Jahr 2018 für das Förderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ wird befürwortet. Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen für das Haushaltsjahr 2018 eingestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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8. Ortsumgehung Linden - Ergebnisse aus der Informationsversammlung vom 17.11.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 36. Marktgemeinderat 08.12.2017 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Am 17.11.2017 hat das Staatliche Bauamt Ansbach eine erste Bürgerversammlung zur geplanten Ortsumgehung Linden im Schützenhaus Linden abgehalten. Das Interesse der Bürger war sehr groß und es waren ca. 100 Teilnehmer anwesend.

Das Staatliche Bauamt stellte dabei alle aus seiner Sicht grundsätzlich möglichen Varianten einer Ortsumgehung vor. Aus verschiedenen fachlichen Gründen wäre aber eine Ortsumgehung südlich von Linden nur schwierig zu bewerkstelligen, so dass sich die Überlegungen auf den nördlichen Bereich konzentrieren sollten. Dies wurde von der überwiegenden Mehrzahl der anwesenden Bürger auch so gesehen und es wurde vereinbart, dass mögliche Trassen im Süden von den weiteren Überlegungen grundsätzlich ausgeschlossen werden.

Die Veranstaltung war teilweise kontrovers, da ein Teil der Bürger die Ansicht vertrat, dass das Staatliche Bauamt die Arbeiten für die Umgehung schon früher hätte aufnehmen müssen. Hierzu wurde erklärt, dass der Ortsumgehung Eschenbach wegen der dort höheren Verkehrsbelastung die größere Priorität eingeräumt wurde und dass diese daher vorgezogen worden sei.

Um das umfangreiche Planungsverfahren möglichst zügig und einvernehmlich abwickeln zu können, schlug das Staatliche Bauamt vor, dass die Bürger mehrere Vertreter aus ihrer Mitte benennen, die zusammen mit dem Bauamt und der Verwaltung des Marktes an einer Vorzugstrasse arbeiten. Hierzu wird voraussichtlich im Januar ein Workshop stattfinden.

Die vorliegenden Unterlagen zur Ortsumgehung (Präsentation und Trassenvarianten) können unter folgendem Link im Internet eingesehen werden:

http://www.stbaan.bayern.de/strassenbau/projekte/S_Projekte_NEA.php

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Ortsumgehung Linden zur Kenntnis. Die in dem Workshop erarbeitete Vorzugstrasse soll dem Marktgemeinderat zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.

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9. Ausschreibung der Abbrucharbeiten zur Freilegung der Anwesen Hauptstraße 57 und 59

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 36. Marktgemeinderat 08.12.2017 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Aktuell werden die Abbrucharbeiten auf dem Anwesen Hauptstraße 57 und 59 ausgeschrieben, um das Gelände für den Kindergartenneubau und die weiteren Nutzungen vorzubereiten. Da die Arbeiten im Januar beginnen sollen und bis dahin keine weitere Sitzung stattfindet, schlägt die Verwaltung vor, dass der Marktgemeinderat die erste Bürgermeisterin zur Vergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter ermächtigt.

Das Ingenieurbüro schätzt die Abbruchkosten inkl. aller zugehörigen Arbeiten (wie Absicherung der Nachbargebäude, Vorbereitung des Baugrundes, Entsorgung des Materials….) auf ca. 130.000 € (brutto). Die Arbeiten werden voraussichtlich von Januar bis April 2018 dauern und sollen zum Baubeginn der Hauptstraßensanierung abgeschlossen sein.

Beschlussvorschlag

Die erste Bürgermeisterin wird - vorbehaltlich der Zustimmung der Städtebauförderung - ermächtigt, die Abbrucharbeiten auf den Anwesen Hauptstraße 57 und 59 an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

Beschluss

Die erste Bürgermeisterin wird - vorbehaltlich der Zustimmung der Städtebauförderung - ermächtigt, die Abbrucharbeiten auf den Anwesen Hauptstraße 57 und 59 an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Information zu den Kosten und zur Inneneinrichtung im Rangau-Museum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 36. Marktgemeinderat 08.12.2017 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Nachdem die Umbauarbeiten im Rangau-Museum abgeschlossen sind, wird nun vom Heimatverein - in Zusammenarbeit mit einem Innenarchitekten - die Inneneinrichtung beschafft. Vor der Sitzung des Bau- und Umweltauschusses im Januar 2018 wird noch einmal ein Ortstermin stattfinden, um den aktuellen Stand zu besichtigen und um die weiteren Beschaffungen zu besprechen.

Die Kosten für die gesamte Baumaßnahme (Sanierung und Innenausstattung) werden voraussichtlich ca. 1.320.000 € (brutto) betragen. Darin enthalten sind etwa 207.000 € für die Inneneinrichtung sowie die Planungskosten.

Die Kostenverteilung wird voraussichtlich wie folgt aussehen:

Heimatverein:                                150.000 €
Regierung (Städtebauförderung):                550.000 €
Marktgemeinde (Städtebauförderung):        367.000 €
Landesstiftung Denkmalpflege:                  65.000 €
Stiftung nichtstaatliche Museen:                  70.000 €
Bezirk Mittelfranken:                          10.000 €
Landkreis NEA-BW:                          15.000 €
Defizitausgleich Marktgemeinde:                  93.000 €

Der Anteil des Marktes an der Gesamtmaßnahme beträgt damit voraussichtlich insgesamt ca. 460.000 €. Etwa 710.000 € sind Fördermittel Dritter.

Aktuell (Stand 28.11.2017) liegen dem Heimatverein Rechnungen in Höhe von insgesamt ca. 912.000 € vor. Hierfür sind bereits Fördergelder in Höhe von etwa 614.000 € (Regierung, Marktgemeinde, Stiftung nichtstaatliche Museen) ausbezahlt worden.

MGRM Inge Knörr möchte wissen, welche Summe in der ersten Kostenschätzung veranschlagt war. Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß erläutert, dass sich diese auf 380.000 € belief, zum damaligen Zeitpunkt allerdings nur eine Sanierung des Daches geplant war.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die noch für das Jahr 2018 notwendigen Haushaltsmittel des Marktes zur Sanierung des Rangau-Museums (ca. 230.000 € für den Eigenanteil an der Städtebauförderung und den Defizitausgleich) sollen eingestellt werden.

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11. Information zum aktuellen Stand des Breitbandausbaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 36. Marktgemeinderat 08.12.2017 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Bauarbeiten zum zweiten Teil des Breitbandausbaus sind inzwischen ebenso abgeschlossen wie auch die Restarbeiten zum ersten Teil (Nachbesserungen in den Ortsteilen Linden und Hagenhofen sowie im Bereich Kellerweg in Markt Erlbach). Aktuell werden die Breitbandanschlüsse noch in den Datenbanken der Telekom eingepflegt und freigeschaltet. Dieser Vorgang kann noch einige Wochen dauern, geplant ist die Umsetzung jedoch spätestens zum Ende des ersten Quartals 2018.
Anschließend können dann weitere 500 Haushalte in 13 Ortsteilen schnelles Internet mit Bandbreiten von 30-50 Mbit/s erhalten. Der genaue Termin der Inbetriebnahme wird noch mitgeteilt.

Nach Abschluss des zweiten Teils des Breitbandausbaus sind damit in Summe ca. 2.000 Haushalte auf einem aktuellen Ausbaustand. Bei ca. 800 weiteren Hausanschlüssen ist noch ein Ausbau erforderlich. Ein großer Teil dieser noch fehlenden Anschlüsse soll entweder über das Bundesprogramm zum Breitbandausbau bzw. mit dem so genannten „Höfebonus“, den es im Bayerischen Förderprogramm seit 2017 gibt, ausgebaut werden.

Hierfür wird aktuell ein Glasfaserausbauplan erstellt, der Grundlage für das weitere Vorgehen sein wird.

Die Telekom hat außerdem angekündigt, da ss im Bereich Eschenbach und möglicherweise auch in Markt Erlbach die sogenannte „Vectoring-Technologie“ zum Einsatz kommen wird. Hierdurch können auch eine Reihe von Hausanschlüssen, die im Rahmen der bestehenden Förderprogramme nicht ausgebaut werden konnten, Bandbreiten von mehr als 30 Mbit/s erhalten.

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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12. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 36. Marktgemeinderat 08.12.2017 ö 12

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß bittet die Marktgemeinderatsmitglieder, sich über einen zukünftigen Standort des Brunnens am Marktplatz Gedanken zu machen. Dieser muss im Zuge der Hauptstraßensanierung versetzt werden. Wenn kein geeigneter Standort ersichtlich ist, kommt auch ein Abbau mit anschließender Entsorgung in Betracht.

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 16.03.2017 wurde für den Bau zweier Mehrfamilienhäuser das gemeindliche Einvernehmen unter der Maßgabe erteilt, dass mindestens 35 Stellplätze errichtet werden. Der Bauantrag wurde dahingehend angepasst, dass für die 18 Wohneinheiten 36 Stellplätze errichtet werden. Eine nochmalige Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

Als Termin für die Besichtigung der Musterfläche an der Neuen Straße wird Samstag, der 30.12.2017 um 10:00 Uhr festgesetzt. Hierzu erfolgt aber noch eine schriftliche Einladung, da ein Beschluss über das zu verwendende Material in der Hauptstraße gefasst werden muss.

Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß spricht Harald Eisenbeiß die herzlichsten Glückwünsche zu seinem heutigen Geburtstag aus. Auf Wunsch des Jubilars wird aber auf ein Ständchen verzichtet.

Die erste Bürgermeisterin bei den Marktgemeinderatsmitgliedern für die gute Zusammenarbeit, die konstruktiven Sitzungen und die gefassten Beschlüsse in diesem Jahr. Für die anstehenden großen Aufgaben - sowohl eigene als auch die an Externe vergebenen - wünscht sie jederzeit ein glückliches Händchen und gutes Gelingen. Abschließend wünscht sie den Anwesenden sowie allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes Weihnachtsfest, ein gutes neues Jahr 2018 und viel Gesundheit.

Marktgemeinderatsmitglied Edith Bayersdorfer spricht der ersten Bürgermeisterin im Namen des gesamten Marktgemeinderates einen herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit im ablaufenden Jahr aus. Dieser Dank geht auch an die gesamte Verwaltung und alle Mitarbeiter des Marktes und der Zweckverbände. Auch sie richtet an alle Bürgerinnen und Bürger die besten Weihnachts- und Neujahrswünsche.

Datenstand vom 02.01.2018 13:58 Uhr