Datum: 20.09.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 16:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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20.09.2017
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ö
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Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 25.07.2017 wurde im Ratsinformationssystem eingestellt.
Beschlussvorschlag
Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- um Umweltausschusses vom 25.07.2017 wird genehmigt.
Beschluss
Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und
Umweltausschusses vom 25.07.2017 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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20.09.2017
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Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
In der nichtöffentlichen Sitzung am 25.07.2017 sind bei folgenden Tagesordnungspunkten die Gründe der Geheimhaltung weggefallen und es wurden folgende Beschlüsse gefasst:
TOP 13 – Wegebauarbeiten bei Eschenbach
Beschluss: Die Arbeiten zur Herstellung und Befestigung der öffentlichen Waldwege und die Befestigung des Grabens auf dem Flst. 235, Gemarkung Eschenbach, sollen an die Fa. Dienstbier, gemäß Angebot vom 19.06.2017, zum Angebotspreis von 15.565,20 € (brutto) vergeben werden. Die notwendigen Haushaltsmittel sollen eingestellt werden.
TOP 14 – Vergabe des Neubaus eines Parkplatzes auf dem Anwesen Windsheimer Straße 8
Beschluss: Die Arbeiten zur Herstellung eines Parkplatzes auf dem Anwesen Windsheimer Straße 8 werden, an die Firma Zapf (Marktbergel), gemäß Angebot vom 21.07.2017, zum Angebotspreis von 46.841,97 € (brutto) vergeben. Der Auftrag soll, vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn, erteilt werden.
TOP 15 – Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung des Gehweges im Ortsteil Linden – Bauabschnitt 1
Beschluss: Die Arbeiten zur Reparatur des Gehwegabschnittes zwischen der Pfarrgasse und dem Forstweg in Linden werden an die Fa. Dienstbier (Markt Erlbach), gemäß Angebot vom 21.07.2017, zum Angebotspreis von 40.023,89 € (brutto) vergeben. Die Arbeiten sollen im Anschluss an die Tiefbauarbeiten der Telekom im Ortsteil Linden ausgeführt werden.
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3. Bauvoranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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20.09.2017
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ö
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3 |
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3.1. Bauvoranfrage zum Bau eines Hauses in Losaurach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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20.09.2017
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ö
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3.1 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Für das Grundstück südlich des Anwesens Losaurach 9 wurde eine informelle Bauvoranfrage eingereicht.
Das Vorhaben würde sich im Außenbereich nach § 35 BauGB befinden und wäre als sonstiges Vorhaben nach § 35 (2) BauGB einzuschätzen. Es wäre zulässig, wenn es öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Das Bauvorhaben beeinträchtigt jedoch die folgenden öffentlichen Belange:
1. Es widerspricht der Darstellung des Flächennutzungsplanes (hier sind Ackerfläche und ein Landschaftsschutzgebiet dargestellt)
2. Es widerspricht Belangen des Naturschutzes (Lage in einem Landschaftsschutzgebiet)
3. Es lässt die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten (durch den Bau würde ein Ansatz für eine weitere Entwicklung der Bebauung nach Süden geschaffen)
4. Das Bauvorhaben kann schädlichen Umweltauswirkungen ausgesetzt werden kann (z.B. Lärm und Staub vom bestehenden Lagerplatz der Fa. Dienstbier)
Die Erschließung (Kanal, Wasser, Straßenbeleuchtung) ist aktuell nicht gesichert, aber die Bauherren wären bereit, die dafür entstehenden Aufwendungen zu tragen.
Da das Bauvorhaben eine ganze Reihe von Belangen berührt, ist es planungsrechtlich unzulässig. Die Voranfrage ist daher abzulehnen.
Es ist theoretisch möglich, hier Baurecht über eine Innenbereichssatzung zu schaffen. Das Landratsamt wurde zu dieser Möglichkeit bereits befragt. Vor allem wegen der exponierten Lage im Landschaftsschutzgebiet (und eventuell auch wegen der Nähe zum Lagerplatz der Fa. Dienstbier), sieht das Landratsamt nach erster Einschätzung aber keine Möglichkeit das Verfahren erfolgreich durchzuführen.
Beschlussvorschlag
1. Die informelle Bauvoranfrage zum Bau eines Wohnhauses auf dem Flst. 67, Gemarkung Losaurach wird nicht befürwortet, da das Bauvorhaben planungsrechtlich nicht zulässig ist.
2. Auch die Aufstellung einer Innenbereichssatzung wird, vor allem wegen der Lage der Fläche im Landschaftsschutzgebiet, nicht befürwortet.
Beschluss
1. Die informelle Bauvoranfrage zum Bau eines Wohnhauses auf dem Flst. 67, Gemarkung Losaurach wird nicht befürwortet, da das Bauvorhaben planungsrechtlich nicht zulässig ist.
2. Auch die Aufstellung einer Innenbereichssatzung wird, vor allem wegen der Lage der Fläche im Landschaftsschutzgebiet, nicht befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2
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4. Baugenehmigungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Bis zur Sitzung wurden keine Bauanträge vorgelegt, die im Bauausschuss zu behandeln wären.
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5. Antrag auf Aufstellung einer Innenbereichssatzung im Ortsteil Eschenbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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20.09.2017
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Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Eigentümer zweier Grundstücke östlich des Anwesens Stolzweg 2b in Eschenbach haben den Antrag auf Aufstellung einer Innenbereichssatzung gestellt und auch den Antrag auf einen Kanalanschluss in diesem Bereich. Für den Kanalanschluss ist jedoch nicht der Markt, sondern der Zweckverband zuständig.
Aus Sicht der Verwaltung wäre die Aufstellung einer Innenbereichssatzung, in dem in der Anlage dargestellten Bereich,
grundsätzlich möglich, aber der Anschluss der Grundstücke an den öffentlichen Kanal wäre problematisch, da damit auch andere Grundstücke am Stolzweg erschlossen werden würden und damit erstmalig zu hohen Herstellungsbeiträgen heranzuziehen wären. Dies soll jedoch vermieden werden.
Die Antragsteller möchten daher einen Kanalhausanschluss über Privatgrund führen. Näheres hierzu wird in der Sitzung erläutert.
Beschlussvorschlag
Für die Flst. 475/3 und 475/4, Gemarkung Eschenbach, soll eine Innenbereichssatzung aufgestellt werden, wenn die Antragsteller mit dem Abwasserzweckverband eine Lösung für die Erschließung finden können, bei der die benachbarten Anwesen nicht zu Herstellungsbeiträgen herangezogen werden müssen. Sämtliche mit der Innenbereichssatzung verbundenen Kosten und die Erschließungskosten haben die Antragsteller zu tragen. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt die entsprechenden Vereinbarungen zu unterzeichnen. Es soll in Abstimmung mit der Verwaltung ein Satzungsentwurf erarbeitet werden. Mit dem Satzungsentwurf sollen die Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.
Beschluss
Für die Flst. 475/3 und 475/4, Gemarkung Eschenbach, soll eine Innenbereichssatzung aufgestellt werden, wenn die Antragsteller mit dem Abwasserzweckverband eine Lösung für die Erschließung finden können, bei der die benachbarten Anwesen nicht zu Herstellungsbeiträgen herangezogen werden müssen. Sämtliche mit der Innenbereichssatzung verbundenen Kosten und die Erschließungskosten haben die Antragsteller zu tragen. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt die entsprechenden Vereinbarungen zu unterzeichnen. Es soll in Abstimmung mit der Verwaltung ein Satzungsentwurf erarbeitet werden. Mit dem Satzungsentwurf sollen die Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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6. Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Haidt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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20.09.2017
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Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
In der vergangenen Sitzung des Marktgemeinderates wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle in Haidt erteilt. Im Zuge der Beteiligung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens hat das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aber mitgeteilt, dass die Privilegierung des Bauvorhabens fraglich ist, da der Betriebsleiter aktuell lediglich Pächter der Eigentumsflächen (ca. 30 ha) seines Vaters ist.
Die Verwaltung teilt diese ablehnende Haltung des Landwirtschaftsamtes nicht, aber es ist zu erwarten, dass aus diesem Grunde das Bauvorhaben durch das Landratsamt abgelehnt werden muss.
Das Landratsamt hat deshalb vorgeschlagen, die bestehende Innenbereichssatzung für den Ortsteil Haidt zu erweitern, um auf diesem Wege Baurecht für die Halle zu schaffen.
Beschlussvorschlag
Die Innenbereichssatzung für den Ortsteil Haidt soll um einen Teil des Flst. 548, Gemarkung Siedelbach zum Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle, erweitert werden. Der Antragsteller soll die Kosten des Verfahrens, sowie auch eventuell anfallende Erschließungskosten tragen. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.
Es soll in Abstimmung mit der Verwaltung
ein Satzungsentwurf erstellt werden. Mit dem Entwurf sollen die Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.
Beschluss
Die Innenbereichssatzung für den Ortsteil Haidt soll um einen Teil des Flst. 548, Gemarkung Siedelbach zum Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle, erweitert werden. Der Antragsteller soll die Kosten des Verfahrens, sowie auch eventuell anfallende Erschließungskosten tragen. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.
Es soll in Abstimmung mit der Verwaltung
ein Satzungsentwurf erstellt werden. Mit dem Entwurf sollen die Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3
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7. Antrag auf Aufstellung einer Innenbereichssatzung im Ortsteil Jobstgreuth
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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20.09.2017
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Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
In der Sitzung des Bauausschusses am 15.05.2017 wurde eine Bauvoranfrage zum Bau eines Wohnhauses südlich des Anwesens Jobstgreuth 11 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen dazu wurde nicht erteilt.
Die Verwaltung erhielt aber den Auftrag den Bauherren verschiedene alternative Standorte für ein Wohnhaus vorzuschlagen.
Zwischenzeitlich haben auch Gespräche mit dem Landratsamt und den Bauherren über die Angelegenheit stattgefunden. Die Bauherren haben dabei mitgeteilt, dass die vom Markt vorgeschlagenen Alternativen aus verschiedenen praktischen Gründen nicht in Frage kommen. Die Gründe (siehe auch beiliegenden Antrag in der Anlage) sind nachvollziehbar. Daher hat das Landratsamt nochmals die mögliche Aufstellung einer Innenbereichssatzung angesprochen.
Um die Beeinträchtigung für das Landschaftsbild zu verringern, wurde vorgeschlagen, dass die geplanten Gebäude weiter nördlich (also näher an der bestehenden Bebauung) positioniert werden (Abstand Wohnhaus und bestehendes Nebengebäude bisher ca. 35 m - Abstand laut neuem Vorschlag ca. 20 m). Die Bauherren haben hierfür einen entsprechenden Antrag auf Aufstellung einer Innenbereichssatzung vorgelegt.
In dem Antrag wird vorgeschlagen, die Ausgleichsfläche in einer Entfernung von ca. 150 m zur bestehenden Bebauung zu realisieren. Um das Ortsbild aber abzurunden, ist dies viel zu weit weg. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Ausgleichsfläche in direktem Anschluss an die vorgesehene Baufläche festzulegen um eine wirksame Ortsrandeingrünung zu erreichen.
Die Bauherren schlagen weiterhin vor, dass das Baurecht nicht über eine Innenbereichssatzung, sondern über einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB geschaffen werden soll. Als Begründung wird angegeben, dass sich dadurch das Verfahren kompakter gestalten ließe. Das ist jedoch aus Sicht der Verwaltung nicht zutreffend, da zum einen die Regelungen zur notwendigen Bürger- und Behördenbeteiligung dieselben sind, wie bei einer Innenbereichssatzung und auch der Umfang der für die Satzung notwendigen Unterlagen annähernd gleich ist. Lediglich hinsichtlich des zu schaffenden Naturschutzausgleichs sind die Regelungen zu Gunsten der Antragsteller, da kein Ausgleich erfolgen muss.
Aus Sicht der Verwaltung sollte, auch im Hinblick auf die Gleichbehandlung der anderen bisherigen Antragsteller, kein anderes Verfahren gewählt und vor allem auch nicht auf die Ausgleichsflächen (die auch zur Ortsrandeingrünung dienen) verzichtet werden.
Beschlussvorschlag
1. Für einen Teil im nördlichen Bereich des Flst. 26, Gemarkung Jobstgreuth, soll eine Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB zum Bau eines Wohnhauses mit Garage aufgestellt werden. Das Wohnhaus soll dabei maximal 20 m von der bestehenden Bebauung auf dem Flst. 26, eingeplant werden. Die notwendige Ausgleichsfläche soll direkt an den geplanten Baubereich anschließen und der Ortsrandeingrünung dienen.
2. Die Kosten des Planungsverfahrens und die Erschließungskosten haben die Antragsteller zu tragen. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt die entsprechenden Verträge hierzu zu unterzeichnen.
3. Es soll in Abstimmung mit der Verwaltung
ein Entwurf für die Innenbereichssatzung erarbeitet werden. Mit dem Entwurf sollen die Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Beschluss
1. Für einen Teil im nördlichen Bereich des Flst. 26, Gemarkung Jobstgreuth, soll eine Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB zum Bau eines Wohnhauses mit Garage aufgestellt werden. Das Wohnhaus soll dabei maximal 20 m von der bestehenden Bebauung auf dem Flst. 26, eingeplant werden. Die notwendige Ausgleichsfläche soll direkt an den geplanten Baubereich anschließen und der Ortsrandeingrünung dienen.
2. Die Kosten des Planungsverfahrens und die Erschließungskosten haben die Antragsteller zu tragen. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt die entsprechenden Verträge hierzu zu unterzeichnen.
3. Es soll in Abstimmung mit der Verwaltung
ein Entwurf für die Innenbereichssatzung erarbeitet werden. Mit dem Entwurf sollen die Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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20.09.2017
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ö
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8 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
1. Die Vorsitzende teilt mit, dass der Bauhof in den vergangenen Wochen verschiedene Arbeiten im Bereich der Kindergärten (Stellplätze pflastern, Zaunreparatur, Bau von Möbeln…) und Spielplätze (Reparatur und Neubau von Geräten) durchgeführt hat und für die gute und gewissenhafte Ausführung viel Lob erhalten hat.
2. Marktgemeinderat Georg Zeilinger weist darauf hin, dass der Gehsteig vor dem Anwesen Nelkenstraße 3 stark beschädigt ist und repariert werden müsste.
3. Marktgemeinderat Wolfgang Stotz bittet um Prüfung der Heizanlage im Bürgerhaus, da die Räume oft viel zu warm sind und fragt an, ob die Veranstaltung zur Nahwärme am 05.10.2017 auch im Mitteilungsblatt bekannt gemacht wird. Die Verwaltung teilt mit, dass ein Hinweis darauf in dieser und der kommenden Woche im Mitteilungsblatt erscheinen wird.
4. Marktgemeinderat Gerd Eisenbeiß möchte wissen, wann die Sachkundeschulung für die Waschplätze stattfindet.
Nachtrag der Verwaltung: Die Schulung findet am Samstag den
14.10.2017 um 09:00 Uhr im Schulungsraum der Feuerwehr in Markt Erlbach statt.
5. Marktgemeinderat Heinz Schweigert erläutert, dass es den Vorschlag gibt in Losaurach entweder am Feuerwehrhaus oder an der Aurach eine Feuerstelle einzurichten. Der Vorschlag wird begrüßt, aber es sollen zunächst die Anlieger gefragt werden, ob sie damit einverstanden sind.
Datenstand vom 25.09.2017 11:44 Uhr