Datum: 02.02.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragen der Bürgerinnen und Bürger
2 Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen des Marktgemeinderates vom 08.12.2017 und 30.12.2017
3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.12.2017
4 Bericht der ersten Bürgermeisterin
5 Berichte über die Bürgerversammlungen 2017
6 Anpassung des bisherigen Logos und Einführung eines "Corporate Design"
7 Bebauungsplan Nr. 30 "Kirchsteigfeld" - Auswertung frühzeitige Beteiligung und Beschluss zur Offenlage
8 1. Änderung der Innenbereichssatzung Haidt - Abwägung und Satzungsbeschluss
9 Umsatzsteuerpflicht für das Rangaubad und Auswirkungen auf die Gebührensatzung
10 Verschiedenes

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1. Fragen der Bürgerinnen und Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 38. Marktgemeinderat 02.02.2018 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Seitens der anwesenden Bürger gibt es keine Wortmeldungen.

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2. Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen des Marktgemeinderates vom 08.12.2017 und 30.12.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 38. Marktgemeinderat 02.02.2018 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschriften über die 36. und 37. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 08.12.2017 und 30.12.2017 wurden im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschriften der vorangegangenen öffentlichen Sitzungen abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschriften über die 36. und 37. öffentliche Sitzung vom 08.12.2017 und 30.12.2017.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschriften über die 36. und 37. öffentliche Sitzung vom 08.12.2017 und 30.12.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.12.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 38. Marktgemeinderat 02.02.2018 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung am 08.12.2017 gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind, der Öffentlichkeit bekannt.

TOP 15 Vergabe der Mitverlegung von Leerrohren für den Breitbandausbau
Parallel zur Verlegung von Stromkabeln zwischen Oberulsenbach und dem Fallhaus sollen auf einer Länge von ca. 400 m Leerrohre für den künftigen Glasfaserausbau im öffentlichen Bereich mitverlegt werden. Das Angebot der Fa. Endreß (Trautskirchen) in Höhe von 19.416,53 € für die Verlegung der Leerrohre wird angenommen.

TOP 17 Stellenbewertungen der Beschäftigten im Rathaus
Der Marktgemeinderat beschließt, für die Stellen in der Kernverwaltung eine Stellenbewertung durchführen zu lassen. Die Durchführung wird an das Büro Schneider & Zajontz Consult GmbH aus Heilbronn zu einem Angebotspreis in Höhe von 3.546,20 € vergeben.

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4. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 38. Marktgemeinderat 02.02.2018 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die erste Bürgermeisterin berichtet den MGRM über folgende Angelegenheiten:
1) Aus Panazol sind wieder Neujahrsgrüße eingegangen, die hiermit weitergegeben werden.
2) Am Faschingsdienstag findet traditionsgemäß der Faschingszug statt. Start ist um 13:30 Uhr in der Neuen Straße. Hierzu werden alle MGRM herzlich eingeladen.
3) Informationen zur Einführung der „Gelben Tonne“ im Landkreis für die Abgabe bestimmter Wertstoffe ab 2020 sowie mögliche Auswirkungen auf das Personal in den Wertstoffhöfen.
4) Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses findet am Dienstag, den 27.02.2018 um 18:00 Uhr mit einem Ortstermin im Feuerwehrgerätehaus Markt Erlbach statt.
5) Für den Bürgerbus, der am 06.02.2018 seinen Fahrbetrieb aufnimmt, wurde ein eigenes Logo entworfen. Für die Bürgerinnen und Bürger wird es einen Flyer mit den wichtigsten Informationen sowie Visitenkarten geben.
6) Am Mittwoch, den 07.02.2018 findet um 19:00 Uhr in der Rangauhalle eine weitere Informationsveranstaltung für die Anschlussnehmer des Nahwärmenetzes und alle Interessierten statt.
7) Die Schlüsselzuweisungen für das laufende Haushaltsjahr betragen voraussichtlich 1,624 Millionen Euro.
8) Für die Zenngrundbahn soll in den nächsten Jahren die Elektrifizierung umgesetzt werden. Ein genauer Zeitplan ist nicht bekannt. Die Bürgermeister der entlang der Strecke befindlichen Gemeinden werden einen gemeinsamen Vorstoß zur zeitnahen Umsetzung in die Wege leiten.
9) Die Fahrbahndecke der Staatstraße 2252 durch Linden wird im August saniert. Leider hat man hiervon als erstes aus der Presse erfahren, ohne dass im Vorfeld die Verantwortlichen des Staatlichen Bauamtes Ansbach mit der Verwaltungsspitze Kontakt aufgenommen haben.
10) Hinsichtlich der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gibt es aktuell keine aussagekräftigen Informationen. Das Landratsamt wird entsprechende Anfragen von Kommunen nicht beantworten, da auch dort keine weiteren Erkenntnisse vorliegen.

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5. Berichte über die Bürgerversammlungen 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 38. Marktgemeinderat 02.02.2018 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Vom 27.11. bis 29.11.2017 fanden die Bürgerversammlungen in Eschenbach, Markt Erlbach und Linden statt. Die Niederschriften der einzelnen Bürgerversammlungen sind im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Bei der Versammlung in Markt Erlbach wurde erneut angeregt, die Hauptstraße in Linden oder Markt Erlbach umzubenennen, um bei Einsätzen von Notärzten und Rettungsdiensten Verwechslungen zu vermeiden. Aus Sicht der Verwaltung sollte sich der Marktgemeinderat mittelfristig mit dieser Thematik befassen.
Alle weiteren Wortmeldungen der Bürger bedürfen keiner Behandlung im Marktgemeinderat.
Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß sieht mit der Fertigstellung der Sanierung der Hauptstraße einen guten Zeitpunkt für eine Namensgebung. In diesem Zuge sollte man sich dann auch über eine konkrete Benennung von Straßen in unseren größeren Ortsteilen wie Hagenhofen oder Losaurach Gedanken machen, da hier die Hausnummern jeweils sehr verstreut im Ort liegen.

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6. Anpassung des bisherigen Logos und Einführung eines "Corporate Design"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 38. Marktgemeinderat 02.02.2018 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 10.11.2017 wurden dem Gremium mehrere Vorschläge eines neuen Logos vorgelegt. Es wurde übereinstimmend festgestellt, dass die Entwürfe zwar optisch ansprechend, aber nicht für die Verwendung als Logo auf Briefköpfen etc. nutzbar sind. Die Verwaltung wurde beauftragt, das bisherige Logo überarbeiten und ein weiteres Logo zum Vergleich anfertigen zu lassen.
Im Ratsinformationssystem sind drei Entwürfe hinterlegt.
Aus Sicht der Verwaltung wird die Variante 2 der Entwürfe bevorzugt, da in dieser die drei markanten baulichen Wahrzeichen des Marktes (Kirchturm, Rangau-Museum und Torhaus) optisch am ansprechendsten ausgearbeitet sind.
Auf den Schriftzug „auf Frankens Höhe“ wurde bewusst verzichtet, da dieser Begriff kein Alleinstellungsmerkmal für Markt Erlbach darstellt und für eine Vielzahl von Kommunen verwendet werden könnte.
Nach der Entscheidung für ein neues Logo soll dieses auch für ein „Corporate Design“ verwendet werden. Dadurch soll ein einheitliches Erscheinungsbild verschiedener Kommunikationsmittel, allen voran offiziellen Schreiben aus dem Rathaus, Bescheiden und Internetauftritten, aber auch bei Werbe- und Informationsmaterial gewährleistet werden, wodurch diese als zusammengehörig wahrgenommen und mit (dem Markt) Markt Erlbach assoziiert werden.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die zukünftige Nutzung des Logos in der Variante 2 anstelle des „alten“ Logos für alle bisherigen Verwendungszwecke.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die zukünftige Nutzung des Logos in der Variante 2 anstelle des „alten“ Logos für alle bisherigen Verwendungszwecke.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Bebauungsplan Nr. 30 "Kirchsteigfeld" - Auswertung frühzeitige Beteiligung und Beschluss zur Offenlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 38. Marktgemeinderat 02.02.2018 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 30 wurde im August/September 2017 durchgeführt. Im Nachgang waren außerdem noch Verhandlungen mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach erforderlich, um die Gestaltung des nördlichen Bereiches des Baugebietes einvernehmlich zu regeln.

Die Verwaltung hat, nachdem alle wesentlichen Informationen vorlagen, nun die Stellungnahmen der Bürger und Träger öffentlicher Belange ausgewertet und Vorschläge für die Abwägung erarbeitet. Die original Stellungnahmen können während der Sitzung eingesehen werden.

Die Abwägungsvorschläge liegen in der Anlage bei. Um den Bebauungsplanentwurf entsprechend der Abwägungsvorschläge anzupassen, sind einige Änderungen an der Planung erforderlich. Die relevanten Änderungen sind im Abwägungsvorschlag zur besseren Erkennbarkeit unterstrichen.

Insbesondere die folgenden Änderungen sind besonders relevant:

  • Moderate Erhöhung der Anzahl der Stellplätze im öffentlichen Straßenraum
  • Aufnahme weiterer Ausgleichsflächen in die Planung (ca. 3.000 m²)
  • Ergänzung der Begründung um verschiedene Aussagen
  • Anpassung des Lärmschutzes/Bebauung im nördlichen Bereich

Dem Bebauungsplan werden aktuell die Flst. 107/1, Gemarkung Eschenbach, die Flst. 469 und 855 aus der Gemarkung Markt Erlbach, sowie Flächen für den artenschutzrechtlichen Ausgleich auf dem Flst. 195, Gemarkung Kotzenaurach zugeordnet. Durch die Erhöhung des Ausgleichsfaktors von 0,25 auf 0,3 sind noch ca. 3.000 m² weitere Ausgleichsfläche erforderlich. Die Verwaltung schlägt vor, hierfür eine Teilfläche des Flst. 745, Gemarkung Markt Erlbach zu verwenden. Diese Wiesenfläche befindet sich zwischen Markt Erlbach und Oberulsenbach und ist nach Aussage des LRA als Ausgleichsfläche geeignet und der Pachtvertrag kann entschädigungslos jährlich gekündigt werden.

Neben diesen Planänderungen auf der Grundlage der frühzeitigen Beteiligung sind aus Sicht der Verwaltung außerdem noch die folgenden Punkte zu bedenken:

1.) Ausweisung von Flächen für geförderten sozialen Wohnraum
2.) Anschluss- und Benutzungspflicht für ein Nahwärmenetz

Zu 1.) Das Baugesetzbuch gibt die Möglichkeit, konkrete Flächen in einem Baugebiet zur Bebauung mit Gebäuden der sozialen Wohnraumförderung zu reservieren.
Nachdem der Bau von sozialem Wohnraum kein Selbstläufer ist, schlägt die Verwaltung vor, ein bis zwei der drei im Baugebiet vorgesehenen Mehrfamilienhausgrundstücke mit einer solchen Festsetzung (§ 9 (1) Nr. 7 und 8 BauGB) zu versehen. Weitere Details sollten außerdem im Grundstückskaufvertrag geregelt werden (z.B. Dauer der Bindung, Wohnbelegungsrecht der Kommune, Deckelung der Miethöhe…) und durch eine Dienstbarkeit gesichert werden.
Um die Grundstücke für Investoren dennoch interessant zu machen, sollte bei den betreffenden Grundstücken der Kaufpreis z.B. um 1/3 gegenüber den anderen Grundstücken reduziert oder die Flächen in Erbpacht angeboten werden.

Zu 2.) Im Bebauungsplan ist eine Fläche für ein Nahwärmekraftwerk vorgesehen und es wurde auch mehrfach angesprochen, dass ein Nahwärmenetz in dem Baugebiet gebaut werden soll, um jedes einzelne Grundstück anzuschließen zu können. Um eine möglichst wirtschaftliche Nutzung des Wärmenetzes zu gewährleisten muss aber auch die tatsächliche Nutzung rechtlich gesichert werden. Der § 16 EEWärmeG in Verbindung mit Art. 24 (1) Nr. 3 GO ermächtigt die Kommunen einen Anschluss- und Benutzungszwang für die Versorgung mit Fernwärme in Neubau- oder Sanierungsgebieten per Satzung zu regeln.

Das bedeutet, dass hierzu eine Regelung in den Bebauungsplan aufgenommen werden könnte. Da der Bebauungsplan selbst später aber nur in einem umfangreichen Verfahren wieder geändert werden kann und zum aktuellen Zeitpunkt noch keine vertragliche Regelung mit einem Nahwärmebetreiber besteht, schlägt die Verwaltung vor, dass ein Anschluss – und Benutzungszwang in einer eigenständigen Satzung geregelt wird und die Bauwerber im Kaufvertrag zusätzlich auf privatrechtlicher Basis zum Anschluss verpflichtet werden, wenn ein Nahwärmenetz tatsächlich zustande kommt. Dann wäre ein Hinweis im Bebauungsplan zu dieser Thematik zunächst ausreichend, um die Bauwerber vorzubereiten.

Es entwickelt sich eine rege Diskussion über die im Bebauungsplanentwurf eingetragene Wegeführung des Radweges Markt Erlbach <-> Eschenbach. Die Maßgabe des Staatlichen Bauamtes Ansbach, den Radweg aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf den Fahrbahnast zwischen Garagenhöfen/Carports und der Wohnbebauung zu legen, wird vom Gremium als sehr bedenklich und Verschlechterung der jetzigen Wegeführung eingestuft. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Thematik nochmals eingehend mit dem Planer zu analysieren und mit ihm eine besser geeignete Radwegeführung außerhalb der Wohnbebauung zu suchen.
Hinsichtlich der geplanten Sozialwohnungen schlägt MGR Rudolf Born vor, zunächst ein Baugrundstück hierfür auszuweisen und für ein weiteres Grundstück die Bedingung festzusetzen, dass einem Investor für sozialen Wohnungsbau Vorrang vor anderen Bauwerbern gewährt wird.
MGR Volker Rudolph spricht sich ebenfalls für diese Lösung aus, da er durchaus Bedarf für sozialen Wohnraum sieht.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat nimmt die während der Beteiligungen nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen zur Kenntnis und führt die Abwägung entsprechend den Vorschlagen der Verwaltung mit der Maßgabe durch, dass der Radweg zwischen der Staatstraße/zukünftigen Umgehungsstraße und der ersten angrenzenden Bebauung des Baugebietes verläuft. Eine Teilfläche des Flst. 745, Gemarkung Markt Erlbach zur Bereitstellung der weiteren Ausgleichsflächen soll in die Satzung einbezogen werden. Mit dem entsprechend der Abwägung geänderten Bebauungsplanentwurf und nach nochmaliger Vorlage zur Entscheidung über den Streckenverlauf des Radweges sollen die Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.

2. Eines der drei für Mehrfamilienhäuser vorgesehenen Grundstücksflächen soll gemäß § 9 (1) Nr. 7 BauGB als Fläche festgesetzt werden, auf der nur Wohngebäude errichtet werden dürfen, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten. Dieses Grundstück soll zu einem etwa 1/3 ermäßigten Kaufpreis (gegenüber den anderen Bauplätzen in dem Baugebiet) angeboten oder bei Bedarf in Erbpacht veräußert werden. Im Grundstückskaufvertrag sollen nähere Details wie z.B. zur Bindung, Wohnungsbelegungsrecht der Kommune oder Deckelung der Miethöhe geregelt und durch Dienstbarkeit gesichert werden. Für ein weiteres Mehrfamilienhaus soll einem Investor für sozialen Wohnungsbau Vorrang gegenüber einem anderen Bauwerber gewährt werden. Die vorstehend genannten Konditionen gelten analog.

3. Es soll ein Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen werden, dass die Errichtung eines Nahwärmenetzes in dem Baugebiet geplant ist und dass hierzu in einer eigenständigen Satzung ein Anschluss- und Benutzungszwang geregelt wird. Sofern der Betreiber eines Nahwärmenetzes gefunden wird, soll eine eigenständige Satzung zum Anschluss- und Benutzungszwang aufgestellt werden. Die Regelungen sollen zusätzlich auch in den Grundstückskaufverträgen verankert werden.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat nimmt die während der Beteiligungen nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen zur Kenntnis und führt die Abwägung entsprechend den Vorschlagen der Verwaltung mit der Maßgabe durch, dass der Radweg zwischen der Staatstraße/zukünftigen Umgehungsstraße und der ersten angrenzenden Bebauung des Baugebietes verläuft. Eine Teilfläche des Flst. 745, Gemarkung Markt Erlbach zur Bereitstellung der weiteren Ausgleichsflächen soll in die Satzung einbezogen werden. Mit dem entsprechend der Abwägung geänderten Bebauungsplanentwurf und nach nochmaliger Vorlage zur Entscheidung über den Streckenverlauf des Radweges sollen die Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.

2. Eines der drei für Mehrfamilienhäuser vorgesehenen Grundstücksflächen soll gemäß § 9 (1) Nr. 7 BauGB als Fläche festgesetzt werden, auf der nur Wohngebäude errichtet werden dürfen, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten. Dieses Grundstück soll zu einem etwa 1/3 ermäßigten Kaufpreis (gegenüber den anderen Bauplätzen in dem Baugebiet) angeboten oder bei Bedarf in Erbpacht veräußert werden. Im Grundstückskaufvertrag sollen nähere Details wie z.B. zur Bindung, Wohnungsbelegungsrecht der Kommune oder Deckelung der Miethöhe geregelt und durch Dienstbarkeit gesichert werden. Für ein weiteres Mehrfamilienhaus soll einem Investor für sozialen Wohnungsbau Vorrang gegenüber einem anderen Bauwerber gewährt werden. Die vorstehend genannten Konditionen gelten analog.

3. Es soll ein Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen werden, dass die Errichtung eines Nahwärmenetzes in dem Baugebiet geplant ist und dass hierzu in einer eigenständigen Satzung ein Anschluss- und Benutzungszwang geregelt wird. Sofern der Betreiber eines Nahwärmenetzes gefunden wird, soll eine eigenständige Satzung zum Anschluss- und Benutzungszwang aufgestellt werden. Die Regelungen sollen zusätzlich auch in den Grundstückskaufverträgen verankert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. 1. Änderung der Innenbereichssatzung Haidt - Abwägung und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 38. Marktgemeinderat 02.02.2018 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wurden im November/Dezember 2017 zu der oben genannten Satzungsänderung durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen können in der Sitzung eingesehen werden.

Während der Beteiligung wurden nur verhältnismäßig wenige Stellungnahmen abgegeben. Die Verwaltung hat diese Zusammengefasst und Abwägungsvorschläge erarbeitet. Die Abwägungsvorschläge sind in der Anlage beigelegt. Bis auf die nachrichtliche Ergänzung einer 20-KV-Kabeltrasse ergeben sich dadurch aber keine Änderungen, so dass keine erneute Offenlage erforderlich ist und der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

Dem Antragsteller für die Satzungsänderung der Innenbereichssatzung Haidt wurde bereits ein Vertragsentwurf zu Kostenübernahme für die Planung und die Ausgleichsflächen zugesandt. Der Satzungsbeschluss sollte unter dem Vorbehalt gefasst werden, dass dieser städtebauliche Vertrag in unterzeichneter Form vorgelegt wird.

MGR Inge Knörr spricht sich dafür aus, die Maschinenhalle zwischen die beiden Wohnbebauungen im Süden der Ortschaft zu integrieren, um eine Öffnung der Baugrenzen im östlichen Teil zu vermeiden. Sie sieht durch diese Öffnung eine Schlechterstellung ähnlicher Fälle in anderen Ortsteilen, die in dieser Form nicht genehmigt wurden oder werden konnten. Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß erklärt, dass dieser Fall nicht mit Bauanträgen für ein Wohnhaus vergleichbar ist, da dieser Antrag ohnehin eine Privilegierung als landwirtschaftliches Vorhaben im Außenbereich erhalten hätte.
MGR Rudolf Meth sieht zwischen den beiden Wohnhäusern keine geeignete Lage für eine landwirtschaftlich genutzte Maschinenhalle.
MGR Gerd Eisenbeiß erklärt, dass er ebenso wie im Bau- und Umweltausschuss gegen den Antrag stimmen werde, da dieser vom Pächter und nicht vom Eigentümer stammt.

Beschlussvorschlag

1.  Die Abwägung der während der Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen wird entsprechend dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung durchgeführt.

2. Der entsprechend der Abwägung angepasste Satzungsentwurf wird unter dem Vorbehalt als Satzung beschlossen, dass der zugehörige städtebauliche Vertrag zur Kostenübernahme durch den Antragsteller in unterzeichneter Form vorgelegt wird.
Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, soll die Satzung ausgefertigt und bekannt gemacht werden.

Beschluss

1.  Die Abwägung der während der Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen wird entsprechend dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung durchgeführt.

2. Der entsprechend der Abwägung angepasste Satzungsentwurf wird unter dem Vorbehalt als Satzung beschlossen, dass der zugehörige städtebauliche Vertrag zur Kostenübernahme durch den Antragsteller in unterzeichneter Form vorgelegt wird.
Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, soll die Satzung ausgefertigt und bekannt gemacht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 5

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9. Umsatzsteuerpflicht für das Rangaubad und Auswirkungen auf die Gebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 38. Marktgemeinderat 02.02.2018 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Jahresumsatz beim Rangaubad beträgt mittlerweile - bedingt durch einen Vertrag mit
einem privaten Anbieter von Schwimmkursen - über 35.000 €. Gemäß § 1 Absatz 1
Nummer 6 in Verbindung mit § 4 Körperschaftssteuergesetz führt dies zu einer
Steuerpflicht für das Rangaubad, da es in diesem Fall als Betrieb gewerblicher Art gilt.
Vorteil ist, dass der Markt dadurch anteiligen Abzug der Vorsteuer entsprechend der
Verwendungsabsicht bei den Baukosten des Rangaubades berechtigt ist.
Die Umsatzsteuerpflicht führt aber auch dazu, dass die Gebührensatzung für die Nutzung
entsprechend angepasst werden muss. Hierzu ist der Erlass einer Änderungssatzung der
Gebührensatzung rückwirkend zum 01.01.2018 erforderlich. Ein Entwurf der Änderungssatzung ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt hinterlegt.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die 1. Änderungssatzung der
Hallenbadgebührensatzung vom 24.02.2014 in der vorgelegten Form rückwirkend zum 01.01.2018.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die 1. Änderungssatzung der
Hallenbadgebührensatzung vom 24.02.2014 in der vorgelegten Form rückwirkend zum 01.01.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 38. Marktgemeinderat 02.02.2018 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß gibt einen Überblick über die Kulturveranstaltungen des abgelaufenen Jahres. Die neun Veranstaltungen wurden von über 700 Gästen besucht. Insgesamt ergab sich ein Defizit von ca. 1.200 Euro. Hierin sind aber sämtliche Ausgaben - auch die Personalkosten für die Hausmeister und die Raummieten - eingerechnet.

MGR Volker Rudolph übermittelt im Auftrag von Hermann Hohmeier die Grüße der Arbeitsgruppe aus Linden zur Ortsumgehung, die bereits zweimal getagt hat. Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß erklärt, dass in zwei Wochen ein Gesprächstermin der Verwaltung mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach stattfindet.

Datenstand vom 16.02.2018 16:45 Uhr