Datum: 09.03.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragen der Bürgerinnen und Bürger
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 02.02.2018
3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 02.02.2018
4 Bericht der ersten Bürgermeisterin
5 Kostenschätzung zur Verlegung von Leerrohren und Micropipes für den Breitbandausbau im Zusammenhang mit dem Nahwärmenetz und der Hauptstraße
6 Kernwegeausbau - Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Mosbach - Schellert
7 Einrichtung eines Verfügungsfonds zur Hauptstraßensanierung mit Mitteln der Städtebauförderung
8 Bebauungsplan Nr. 30, Baugebiet Kirchsteigfeld Eschenbach - Beschluss der Offenlage
9 Dorferneuerung Jobstgreuth Wilhelmsgreuth - Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
10 Bauleitplanung des Marktes Ipsheim - 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan "Im kleinen Feld III"
11 Planungsstand Kindergartenneubau
12 Verschiedenes

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1. Fragen der Bürgerinnen und Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 39. Marktgemeinderat 09.03.2018 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Vor Beginn der öffentlichen Sitzung wird Herr Matthias Engelhardt als zusätzliches Mitglied des Feldgeschworenenkollegiums Altselingsbach vereidigt.

Gerd Eisenbeiß und Franz Kirchdörfer bitten um Überprüfung der Bankette und des Durchlasses bei der Gemeindeverbindungsstraße zur Blümleinsmühle.

Mangels anwesender Bürger entfällt dieser Tagesordnungspunkt.

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 02.02.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 39. Marktgemeinderat 09.03.2018 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift über die 38. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 02.02.2018 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschriften der vorangegangenen öffentlichen Sitzungen abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 38. öffentliche Sitzung vom 02.02.2018.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 38. öffentliche Sitzung vom 02.02.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 02.02.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 39. Marktgemeinderat 09.03.2018 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung am 02.02.2018 gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind, der Öffentlichkeit bekannt.

TOP 16 - Beschaffung eines Universal-Geräteträgers für den Bauhof - Vergabe
Der Marktgemeinderat beschließt, den Universal-Geräteträger für den Bauhof bei der Franz Kirchdörfer GmbH & Co. KG zu einem Angebotspreis in Höhe von 21.999,99 Euro zu beschaffen. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Kaufvertrag zu unterzeichnen.

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4. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 39. Marktgemeinderat 09.03.2018 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die erste Bürgermeisterin berichtet über folgende Angelegenheiten:
1) Für den Zeitraum vom 06.02.2018 bis 02.03.2018 haben die mittlerweile 15 ehrenamtlichen Fahrer des Bürgerbusses 158 Personen zu unterschiedlichsten Zielen befördert (gleichzeitig Anzahl an Fahrten). Die eingegangenen Spenden bis einschließlich 28.02.2018 belaufen sich auf 171,30 Euro.
2) Die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses findet am Donnerstag, den 15.03.2018 statt.
3) Für das Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur wurden bei der Regierung von Mittelfranken vorsorglich die Sanierung des Allwetterplatzes und des Pausenhofs an der Caspar-Löner-Grund- und Mittelschule angemeldet.
4) Im Ratsinformationssystem wurde unter der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.02.2018 eine Übersicht über die Liegenschaften des Marktes, die an das Nahwärmenetz angebunden werden, einschließlich der anfallenden Kosten als Anlage hinterlegt.

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5. Kostenschätzung zur Verlegung von Leerrohren und Micropipes für den Breitbandausbau im Zusammenhang mit dem Nahwärmenetz und der Hauptstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 39. Marktgemeinderat 09.03.2018 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat hat im Zusammenhang mit der Hauptstraßensanierung und dem Bau des Nahwärmenetzes festgelegt, dass vorsorglich Leerrohre und Micropipes für den Breitbandausbau mitverlegt werden sollen.

Die Telekom hat erst vor wenigen Tagen mitgeteilt, dass sie bei der Hauptstraßensanierung eigene Micropipes verlegen wird und auch die Firma Naturstrom würde eigene Micropipes verlegen, so dass der Markt Markt Erlbach hier kein eigenes Netz verlegen müsste. Dies spart dem Markt Markt Erlbach Kosten in voraussichtlich fünfstelliger Höhe.

Neben den Micropipes ist aber auch eine Verlegung von Leerrohren für die überörtliche Versorgung sinnvoll. In der Ausschreibung für die Hauptstraße sind bereits die entsprechenden Positionen vorgesehen.

Es ist angedacht, zwei parallele Leerrohre (DN 50) auf den betreffenden Strecken zu verlegen und an verschiedenen Abzweigpunkten Schächte zu setzen, durch die die Leerrohre verlaufen bzw. in denen sie enden. Dadurch könnten verschiedene Bereiche problemlos durch die Leerrohre erreicht werden und es wären auch bei Wartungsarbeiten zumeist keine weiteren Tiefbauarbeiten erforderlich.

Die Firma Naturstrom würde die Verlegung der Leerrohre und den Bau der Kabelschächte zusammen mit dem Nahwärmenetz ausschreiben und die dafür anstehenden Kosten an den Markt Markt Erlbach weiterverrechnen. Die Verwaltung schätzt den finanziellen Aufwand dafür auf etwa 200.000 € (Verlegung von ca. 3.300 m Leerrohre 2 x DN 50 und diverse Schächte).

Klaus Adelhardt befürchtet, dass mehrere Leitungen parallel voneinander zu einem Durcheinander führen. Die zusätzlichen Leerrohre dienen aber vorsorglich dem weiteren Breitbandausbau zur Erschließung weiterer Straßenzüge im Kernort. Sowohl die Micropipes der Telekom als auch die Leerrohre können von weiteren Anbietern genutzt werden.
Inge Knörr berichtet von einer Kommune aus dem Landkreis Ansbach, in deren Gebiet die Telekom vorhandene Leitungen nicht genutzt hat. Geschäftsleiter Sebastian Gaukler erklärt, dass die Telekom in diesem Fall nicht auf die von der Gemeinde in Eigeninitiative verlegten Leitungen zum Aufbau eines eigenen Breitbandnetzes zurückgreifen wollte und deswegen eigene Leitungen verlegt hat.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Da die Firma Naturstrom und die Telekom eigene Micropipes verlegen, verzichtet der Markt auf die Verlegung eines eigenen Micropipe-Netzes in dem betreffenden Bereich (Hauptstraße und Nahwärmetrassen in Markt Erlbach).
Zusammen mit dem Nahwärmenetz sollen aber Leerrohre verlegt und die notwendigen Kabelschächte errichtet werden, die für den überörtlichen Breitbandausbau erforderlich sind. Die der Firma Naturstrom dafür entstehenden Kosten werden erstattet. Die notwendigen Haushaltsmittel sind bereits im Haushalt 2018 eingestellt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Da die Firma Naturstrom und die Telekom eigene Micropipes verlegen, verzichtet der Markt auf die Verlegung eines eigenen Micropipe-Netzes in dem betreffenden Bereich (Hauptstraße und Nahwärmetrassen in Markt Erlbach).
Zusammen mit dem Nahwärmenetz sollen aber Leerrohre verlegt und die notwendigen Kabelschächte errichtet werden, die für den überörtlichen Breitbandausbau erforderlich sind. Die der Firma Naturstrom dafür entstehenden Kosten werden erstattet. Die notwendigen Haushaltsmittel sind bereits im Haushalt 2018 eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Kernwegeausbau - Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Mosbach - Schellert

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 39. Marktgemeinderat 09.03.2018 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Amt für ländliche Entwicklung hat mitgeteilt, dass die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Mosbach und Schellert ab dem Ortsausgang Mosbach bis zur Gemeindegrenze (ca. 400 m Länge) im Rahmen des Kernwegenetzes saniert werden kann. Hierzu ist ein 3,5 m breiter Teil der Fahrbahn mit 67 % förderfähig.

Das Amt für ländliche Entwicklung würde die Sanierung in einem vereinfachten Verfahren selbst planen, ausschreiben und durchführen, wenn der Markt bereit ist, die dafür notwendigen Grundstücksflächen und einen entsprechenden finanziellen Eigenanteil bereit zu stellen.

Aufgrund der Vorlaufzeit wird mit diesem Ausbau erst im Jahr 2020 zu rechnen sein.

Auf Nachfrage von Klaus Adelhardt erklärt die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß, dass die Förderung nur für eine Fahrbahnbreite von 3,50 Metern gilt, die Fahrbahn auf einer Breite von 4,20 Metern (bisherige Fahrbahnbreite) saniert wird. Die Mehrkosten für die 0,70 Meter trägt der Markt.

Beschlussvorschlag

Der Markt Markt Erlbach ist mit der Durchführung eines vereinfachten Verfahrens zum Kernwegeausbau zur Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Mosbach – Schellert einverstanden und die dafür notwendigen Kosten (Eigenanteil), Eigenleistung und Flächen aus dem Eigentum des Marktes werden für die Maßnahme bereitgestellt.

Beschluss

Der Markt Markt Erlbach ist mit der Durchführung eines vereinfachten Verfahrens zum Kernwegeausbau zur Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Mosbach – Schellert einverstanden und die dafür notwendigen Kosten (Eigenanteil), Eigenleistung und Flächen aus dem Eigentum des Marktes werden für die Maßnahme bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Einrichtung eines Verfügungsfonds zur Hauptstraßensanierung mit Mitteln der Städtebauförderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 39. Marktgemeinderat 09.03.2018 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Am 05.03. hat eine Versammlung mit den von der Hauptstraßensanierung betroffenen Gewerbetreibenden stattgefunden, um die Einrichtung eines sogenannten Verfügungsfonds vorzustellen. Die Resonanz aus der Versammlung wird in der Sitzung mitgeteilt.

Ein Verfügungsfonds ist ein Förderinstrument, aus dem Maßnahmen bezuschusst werden können, die ansonsten nicht über die Städtebauförderung finanziert werden können. Aber auch dieses Instrument hat natürlich Grenzen.

Ein solcher Verfügungsfonds finanziert sich zu 50 % aus Mitteln der daran beteiligten Eigentümer (auch der Markt und die Stiftung Bürgerhaus sind Eigentümer in diesem Sinne) und zu 50 % aus öffentlichen Mitteln (Aufteilung 60 % Regierung und 40 % Gemeinde). Die Gelder des Fonds werden von der Marktgemeinde verwaltet. Über die Auszahlung entscheidet auf Antrag ein Lenkungsgremium, das erfahrungsgemäß aus nicht mehr als fünf Personen bestehen sollte (zwei Vertreter der Verwaltung, zwei Vertreter Gewerbetreibende, Sanierungsplaner).

Die Mittel des Fonds setzen sich aus einem festen jährlichen Beitrag in zwei bis dreistelliger Höhe, aus Einzelspenden und den Mitteln der Marktgemeinde zusammen.
Der Fonds kann dafür genutzt werden um den Gewerbetreiben die Möglichkeit zu geben, sich besser aufzustellen und die Einschränkungen, die durch die Hauptstraßensanierung entstehen, abzumildern.

Gefördert werden können zum Beispiel:
Werbemaßnahmen, Mobiliar für den Außenbereich, Investitionen für zeitweise Betriebs- und Verkaufsanlagen (bei kommunalen Baumaßnahmen), Feste und Konzerte, Öffentlichkeitsarbeit, Internetauftritte, Beleuchtung und Bepflanzung….

Um den Fonds einzurichten sind folgende Schritte notwendig:
1. Zustimmung der Regierung
2. Einrichtung einer Lenkungsgruppe
3. Einhebung der Fondsgelder

Die Verwaltung schlägt vor, dass die Marktgemeinde und die Stiftung Bürgerhaus in Ihrer Funktion als betroffene Grundeigentümer einen Betrag von insgesamt 5.000 € (3.500 € Marktgemeinde und 1.500 € Stiftung Bürgerhaus) als Einzelspende in den Fonds einlegen und dass der Markt in seiner offiziellen Funktion diesen Beitrag verdoppelt, um den Fonds mit einer finanziellen Grundausstattung von 10.000 € zu versehen. Weiterhin sollten alle weiteren Einzelspenden und Mitgliedsbeiträge auch jeweils verdoppelt werden.

Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß berichtet, dass an der Versammlung am 05.03.2018 von 45 eingeladenen, unmittelbar betroffenen Gewerbetreibenden sieben anwesend waren. Im Falle der Einrichtung des Fonds sei ein Einstieg jedoch jederzeit möglich. Bei einer ersten Veranstaltung im Herbst war das Interesse in etwa gleich.
Sollte - im ungünstigsten Fall - nur der Markt diesem Fonds beitreten, erhält auch nur der Markt hieraus entsprechende Fördergelder.
Beschlüsse des Lenkungsgremiums sind keine Empfehlungsbeschlüsse an den Marktgemeinderat, diese entfalten an sich bereits Außenwirkung.

Klaus Adelhardt sieht einen solchen Fonds als nicht zielführend und sieht sich persönlich benachteiligt, wenn nur die Gewerbetreibenden aus der Hauptstraße davon profitieren. Er sei als Gewerbetreibender auch durch marode Straßen oder Baumaßnahmen benachteiligt und erhalte keine Unterstützung. Zudem befürchtet er einen hohen Kostenanteil für den Stadtplaner Matthias Rühl.
Die erste Bürgermeisterin erklärt, dass der Fonds nur für die Hauptstraße eingerichtet werden kann, da diese im Sanierungsgebiet liegt. Die Kosten für Herrn Rühl werden aus Mitteln der Städtebauförderung kofinanziert.

Inge Knörr befürchtet, dass die Verwaltung des Fonds eine zusätzliche Belastung für die Mitarbeiter im Rathaus darstellt. Sie bittet darum, Erfahrungen aus anderen Kommunen einzuholen.

Georg Zeilinger sieht eine Benachteiligung gegenüber vorherigen Straßensanierungen. Zudem sei das Lenkungsgremium in seiner geplanten Zusammensetzung befangen. Er möchte wissen, ob die Förderung auch über die Baumaßnahme hinaus verlängert werden kann. Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß bejaht dies und erklärt, dass eine Ausschüttung aus dem Fonds nicht mit Abschluss der Baumaßnahme beendet wird.

Edith Bayersdorfer fühlt sich aufgrund der zeitlichen Nähe zum Beginn der Baumaßnahme etwas unter Zugzwang und bittet darum, dass in der nächsten Sitzung durch Herrn Rühl über diesen Fonds ausführlich berichtet wird. Grundsätzlich sieht sie einen solchen Fonds als typische Angelegenheit für einen Gewerbeverband.
Die Vorsitzende erklärt, dass sie bereits im Jahr 2009 eine erste Initiative zur Gründung eines Gewerbeverbandes in die Wege geleitet habe. Das Interesse der Gewerbetreibenden sei jedoch immer sehr gering gewesen. Es habe sich zwar ein Bund der Selbstständigen geründet, diese Initiative hat sich jedoch im Laufe der Jahre aufgelöst.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu vertagen. In dieser soll Städteplaner Matthias Rühl ausführlich über die Einrichtung eines Verfügungsfonds berichten.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu vertagen. In dieser soll Städteplaner Matthias Rühl ausführlich über die Einrichtung eines Verfügungsfonds berichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Bebauungsplan Nr. 30, Baugebiet Kirchsteigfeld Eschenbach - Beschluss der Offenlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 39. Marktgemeinderat 09.03.2018 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Wie in der vergangenen Sitzung vom Marktgemeinderat beschlossen, hat die Verwaltung noch einmal mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach darüber verhandelt, ob der bestehende Radweg zwischen Markt Erlbach und Eschenbach (am nördlichen Rand des geplanten Baugebietes) nicht doch bestehen bleiben kann, da eine Verlegung in das Baugebiet hinein mehrere Nachteile mit sich bringen würde.

Bei einem Gesprächstermin am 15.02.2018 mit dem Leiter und weiteren Mitarbeitern des Staatlichen Bauamtes Ansbach wurde der Sachverhalt noch einmal diskutiert und es wurde vereinbart, dass der Radweg bestehen bleiben darf, wenn die Lärmschutzbebauung einen Abstand von 10 m zur Staatsstraße einhält und die Kreuzung zwischen Radweg und Baugebietsausfahrt etwas modifiziert wird, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Das Büro Heffner und Müller hat die Anregungen in die Planung eingearbeitet. Der so überarbeitete Planentwurf wird im Ratsinformationssystem hinterlegt.

Zur Nahwärmeversorgung hat die Verwaltung auch mit der Firma Naturstrom gesprochen und diese wäre bereit, das Baugebiet und darüber hinaus auch die angrenzenden Bereiche (wenn genügendes Interesse der Anlieger besteht) mit Nahwärme zu versorgen, da der vorgesehene Anschluss- und Benutzungszwang für das Baugebiet die Maßnahme wirtschaftlich macht.
Auf Nachfrage von Harald Eisenbeiß erklärt die Vorsitzende, dass sich an den Planungen zum Nahwärmenetz nichts geändert habe, entsprechende Beschlüsse wurden bereits in der le tzten Sitzung gefasst.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt den Entwurf des Planungsbüros Heffner und Müller zum Bebauungsplan Nr. 30 zustimmend zur Kenntnis. Mit dem Entwurf sollen die Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt den Entwurf des Planungsbüros Heffner und Müller zum Bebauungsplan Nr. 30 zustimmend zur Kenntnis. Mit dem Entwurf sollen die Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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9. Dorferneuerung Jobstgreuth Wilhelmsgreuth - Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 39. Marktgemeinderat 09.03.2018 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Am 14.03.2018 steht erneut die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft der Dorferneuerung Jobstgreuth/Wilhelmsgreuth an.

Neben den fünf gewählten Vorständen entsenden auch das Amt für ländliche Entwicklung und der Markt Markt Erlbach jeweils einen festen Vertreter, der nicht gewählt werden muss. Die Wahlperiode für den Vorstand beträgt sechs Jahre.

Das Amt für ländliche Entwicklung hat den Markt gebeten, für nächste Wahlperiode einen Vertreter der Marktgemeinde und dessen Stellvertreter zu benennen.

Das Amt für ländliche Entwicklung hat angeregt, dass in der kommenden Wahlperiode die erste Bürgermeisterin bei Bedarf durch Mitarbeiter der Verwaltung vertreten werden sollte, da größere Tiefbauarbeiten anstehen (Ortssanierung Wilhelmsgreuth), über die im Vorstand entschieden werden muss.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, dass die erste Bürgermeisterin den Markt Markt Erlbach im Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Dorferneuerung Jobstgreuth/Wilhelmsgreuth für die kommenden sechs Jahre repräsentieren soll. Als deren erster Stellvertreter wird Herr Michael Schlag (Leiter der Bauabteilung) und als zweiter Stellvertreter Herr Sebastian Gaukler (Geschäftsleiter) benannt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, dass die erste Bürgermeisterin den Markt Markt Erlbach im Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Dorferneuerung Jobstgreuth/Wilhelmsgreuth für die kommenden sechs Jahre repräsentieren soll. Als deren erster Stellvertreter wird Herr Michael Schlag (Leiter der Bauabteilung) und als zweiter Stellvertreter Herr Sebastian Gaukler (Geschäftsleiter) benannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Bauleitplanung des Marktes Ipsheim - 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan "Im kleinen Feld III"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 39. Marktgemeinderat 09.03.2018 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Gemeinde Ipsheim stellt aktuell den oben genannten Bebauungsplan auf und ändert hierzu auch den Flächennutzungsplan für den betreffenden Teilbereich.

Die Planung ist in der Anlage hinterlegt.

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine „Dental-Tagesklinik“, eines Sondergebietes für Gastronomie und Einzelhandel für die Vermarktung regionaler Produkte sowie eine kleine Wohngebietsfläche.

Der Geltungsbereich der Planung umfasst etwa zwei Hektar. Aufgrund der Größe des Baugebietes und der Lage an der Bundesstraße in Richtung Neustadt a.d.Aisch ist nicht zu erwarten, dass die Planung einen relevanten Einfluss auf die durch den Markt Markt Erlbach zu vertretenden Belange hat.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt die Bauleitplanung des Marktes Ipsheim zum Bebauungsplan „Im kleinen Feld III“ und die parallele 11. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis. Es werden keine Einwände erhoben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Bauleitplanung des Marktes Ipsheim zum Bebauungsplan „Im kleinen Feld III“ und die parallele 11. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis. Es werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Planungsstand Kindergartenneubau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 39. Marktgemeinderat 09.03.2018 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Büro Wirsching und Madinger hat seinen Entwurf für den Kindergartenneubau nach den Vorgaben der Kindergartenaufsicht, der Regierung von Mittelfranken und den Anregungen der Kindergartenleitung überarbeitet und wird in der Sitzung den zugehörigen Entwurf vorstellen.

Das gesamte Projekt hatte in der ersten Planungsvariante für einen Neubau einen Umfang von ca. 2,0 Mio. €. Da es sich um einen Ersatzbau für einen bestehenden Kindergarten handelt, beträgt der Fördersatz nach FAG 60 % der zuwendungsfähigen Kosten (ca. 930.000 € Fördermittel).

Da durch die Vorgaben der Denkmalpflege ein Baukörper mit einem steilen Dach erforderlich ist, entstehen im Dachgeschoss außerdem weitere Flächen, die über das notwendige Raumprogramm eines dreigruppigen Kindergartens hinausgehen.

Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß stellt den aktuellen Entwurf für den Neubau vor. Vor dem Hintergrund, dass die Geburtenzahlen in den letzten Jahren leicht ansteigen und auch mit dem neuen Baugebiet ein erhöhter Betreuungsbedarf von Kindern, insbesondere im Kleinkindalter besteht, wurden die Planungen noch einmal überarbeitet und im Erdgeschoss eine Krippengruppe integriert. Mit dieser zweiten Planungsvariante kann eine optimale Förderquote von ca. 67% der förderfähigen Kosten erzielt werden.
Die Gesamtkosten einschließlich der Außenanlagen, der Errichtung von 21 Parkflächen, der Verbindungsstraße Hauptstraße zur Neuen Straße sowie einer erforderlichen Stützwand zum westlichen Nachbaranwesen belaufen sich auf insgesamt 2,3 Millionen Euro (auch die nichtförderfähigen Kosten sind hier berücksichtigt). Die Fördersumme liegt in diesem Fall bei ca. 1,213 Millionen Euro.

Klaus Adelhardt bemängelt, dass der Planer bei einer ersten Präsentation des Neubaus eine Förderung von maximal 80% in Aussicht gestellt hat. Auf dieser Grundlage habe er damals seine Entscheidung getroffen. (Anmerkung der Verwaltung: Bei Generalsanierungen ist eine Förderung von maximal 80% möglich. Bei der allerersten Planung war eine Sanierung des Anwesens Hauptstraße 57 angedacht. Bei einem Neubau mit der Integration einer Krippe ist eine Förderung von ca. 67% der förderfähigen Kosten möglich).
Die Vorsitzende erklärt ausdrücklich, dass keine Grundsatzdiskussion mehr über einen Neubau geführt wird. Es war von vornherein klar, dass eine Sanierung im laufenden Betrieb nicht möglich ist und dass eine vorübergehende Unterbringung in Containern finanziell nicht darstellbar ist. Die Beschlüsse für einen Neubau an der gewählten Örtlichkeiten waren jeweils einstimmig.

Edith Bayersdorfer spricht sich für eine Deckelung der Kosten aus, um ein Ausufern zu vermeiden. So könnte man beispielsweise auf die Parkflächen verzichten. Dr. Birgit Kreß lehnt dies kategorisch ab und warnt vor einer solchen Entscheidung. Man werde ohnehin nur das bauen, was erforderlich ist und gefördert wird, es wird keinen Luxusbau geben. Zudem stellt sich die Frage, was bei einem Erreichen der Kostengrenze passiert. Die negativen Folgen einer solchen Entscheidung zeigen sich ja bereits beim Rangaubad.

Volker Rudolph wünscht sich, dass die Kosten ab Baubeginn transparent bleiben. Dr. Birgit Kreß versichert, dass - wie bei allen bisherigen Maßnahmen - vor, während und nach der Bauphase absolute Kostentransparenz gewährleistet sein wird.

Inge Knörr beantragt, dass die Gestaltung der Außenfassade gesondert behandelt und noch nicht in den heutigen Beschluss mit einfließt. Dies wird im Gremium befürwortet. Die Gestaltung muss ohnehin mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgesprochen werden und wird anschließend dem Marktgemeinderat vorgestellt.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt die Planung des Architekturbüros Wirsching und Madinger zustimmend zur Kenntnis. Vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Mittelfranken, dem Landratsamt Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim und dem Landesamt für Denkmalpflege soll auf dieser Grundlage der Eingabeplan erarbeitet werden. Über die Gestaltung der Fassade wird ein gesonderter Beschluss gefasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Planung des Architekturbüros Wirsching und Madinger zustimmend zur Kenntnis. Vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Mittelfranken, dem Landratsamt Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim und dem Landesamt für Denkmalpflege soll auf dieser Grundlage der Eingabeplan erarbeitet werden. Über die Gestaltung der Fassade wird ein gesonderter Beschluss gefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 39. Marktgemeinderat 09.03.2018 ö 12

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß berichtet, dass bei der Gestaltung des Panazolplatzes während der Umbauphase zunächst ein Stein anstelle eines Baumes gesetzt werden soll. Das Büro bauchplan wird hierzu einen Plan erarbeiten, der dem Gremium vorgelegt wird.

Auf Nachfrage von Gerd Eisenbeiß in der Fraktionssprechersitzung zur Umgehung Eschenbach erklärt die Vorsitzende, dass die Ausschreibung im Jahr 2019 durchgeführt wird und die Bauarbeiten frühestens 2020 beginnen. Nachdem die Bayerische Staatsregierung für einen früheren Baubeginn keine Mittel bereitgestellt hat, hat die Vorsitzende bei MdL Hans Herold interveniert mit der Bitte, sich für einen früheren Beginn einzusetzen.

Klaus Adelhardt moniert, dass die Baufelder für die Wasserleitung in der Hauptstraße in Teilen geteert, in anderen Teilen wie vorab besprochen geschottert wurden. Die Vorsitzende erklärt, dass der mittlere Teil nach Absprache zwischen dem begleitenden Ingenieurbüro, dem Zweckverband und der ausführenden Firma aufgrund der besseren Durchführbarkeit des Winterdienstes geteert wurde.

Zum wiederholten Male bittet Volker Rudolph um den Erwerb von Steckdosensystemen für die Tische im Sitzungssaal. Geschäftsleiter Sebastian Gaukler erklärt, dass eine Ausstattung ca. 550 Euro kostet. Nach einer Abfrage nach dem Bedarf durch die Vorsitzende benötigen zwei Marktgemeinderatsmitglieder eine Stromversorgung. Das bereits vorhandene Musterexemplar wird entsprechend befestigt.

Datenstand vom 27.03.2018 15:49 Uhr