Datum: 13.04.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragen der Bürgerinnen und Bürger
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 09.03.2018
3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 09.03.2018
4 Bericht der ersten Bürgermeisterin
5 Einrichtung eines Verfügungsfonds zur Hauptstraßensanierung mit Mitteln der Städtebauförderung - Vorstellung des Konzeptes
6 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2018
7 Abwägung und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 27 - "Gewerbepark Lerchenfeld - Nord" und Feststellungsbeschluss zur 7. Änderung des FNP
8 Abwägung und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 14 - 1. Änderung - Industriegebiet "Am Haidter Weg"
9 Verordnung über verkaufsoffene Sonntage in 2018
10 Anpassung der Gebührenordnung des Bürgerhauses zum Löwen
11 Finanzielle Unterstützung des WIM-Projekts an der Caspar-Löner-Schule
12 Bedarfsanerkennung Kinderbetreuungsplätze
13 Verschiedenes

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1. Fragen der Bürgerinnen und Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 40. Marktgemeinderat 13.04.2018 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Seitens der anwesenden Bürgerinnen und Bürger gibt es keine Fragen.

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 09.03.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 40. Marktgemeinderat 13.04.2018 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift über die 39. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 09.03.2018 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung   abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 39. öffentliche Sitzung vom 09.03.2018.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 39. öffentliche Sitzung vom 09.03.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 09.03.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 40. Marktgemeinderat 13.04.2018 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung am 09.03.2018 gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind, der Öffentlichkeit bekannt.
TOP 14 - Vergabe der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes
1. Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes wird, vorbehaltlich der Zustimmung der Städtebauförderung, an das Büro Dr. Heider (Augsburg) zum Angebotspreis von 16.779,00 € (brutto) gemäß Angebot vom 21.02.2018 vergeben.
2. Die optional angebotene Online-Haushaltsbefragung wird nicht beauftragt.

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4. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 40. Marktgemeinderat 13.04.2018 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
1) Am Dienstag, den 01.05.2018 wird Frau Lee Pheng Hadlich die Friedenstaube überreicht. Die Übergabe findet um 14:30 Uhr auf dem Anwesen von Familie Hadlich (Simon-Frühwald-Straße 9) statt. Hierzu ergeht herzliche Einladung.
2) In der Bürgermeisterdienstversammlung am 21.03.2018 wurden die Schuldenstände zum 31.12.2017, die Beiträge zur Wasserversorgung und die Beiträge zur Abwasserbeseitigung der Kommunen im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim bekannt gegeben. Diese sind als Anlage im Ratsinformationssystem hinterlegt.
3) Der Vertrag mit der Deutschen Bahn AG zur Unterquerung der Bahnlinie mit einem Regenwasserkanal für das Baugebiet Kirchsteigfeld wurde von beiden Vertragsparteien unterzeichnet. Das Verfahren konnte somit deutlich zügiger als erwartet abgeschlossen werden.

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5. Einrichtung eines Verfügungsfonds zur Hauptstraßensanierung mit Mitteln der Städtebauförderung - Vorstellung des Konzeptes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 40. Marktgemeinderat 13.04.2018 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der Sitzung vom 09.03.2018 wurde bereits über die Einrichtung eines Verfügungsfonds zur Begleitung der Hauptstraßensanierung diskutiert. Dabei wurde vereinbart, dass Herr Matthias Rühl vom Büro Stadt & Land (Neustadt a.d.Aisch) noch einmal über dieses Thema referieren und auch Erfahrungsberichte aus anderen Kommunen mit diesem Instrument weitergeben soll.
Weitere Informationen zu einem möglichen Verfügungsfonds sind im Sachverhalt des Tagesordnungspunktes Nr. 7 aus der Sitzung vom 09.03.2018 geschildert und liegen erneut in der Anlage bei.

Herr Rühl stellt das Instrument „Verfügungsfonds“ anhand einer kleinen Präsentation dar. Diese ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.

Brigitte Hegendörfer möchte wissen, wer für Mittel aus dem Fonds antragsberechtigt ist. Herr Rühl erklärt, dass grundsätzlich jede Person einen Antrag stellen kann, ohne vorher eingezahlt zu haben. Er empfiehlt jedoch den Erlass einer Satzung, in der die Anspruchsberechtigten definiert werden, damit die Lenkungsgruppe, die letztendlich die Entscheidung trifft, eine Handlungsgrundlage hat.

Harald Eisenbeiß befürchtet, dass der Verwaltungsaufwand für den Markt letztendlich höher ist als der tatsächliche Nutzen. Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß sieht den Fonds nicht als statische Gruppe, sondern als ein stetig wachsendes Projekt. Die Personalkosten muss selbstverständlich der Markt tragen, diese betragen aber laut Herrn Rühl lediglich ca. 1% der Fördersumme.

Inge Knörr sieht in dem Verfügungsfonds viele versteckte Kosten, die jetzt noch nicht absehbar seien. Aus diesem Grund kann sie eine Einrichtung nicht befürworten. Daraufhin machte Herr Rühl deutlich, dass Städtebauförderung immer mit Kosten und Zeitaufwand für die Verwaltung verbunden sei. Wenn das nicht bewusst ist, soll man ganz aus der Städtebauförderung aussteigen, bevor man jetzt noch weiter nach Argumenten gegen den Verfügungsfonds sucht. Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß betont, dass es Aufgabe der Verwaltung ist, als Dienstleister für die Bürger tätig zu sein.

Edith Bayersdorfer spricht sich für die Einrichtung eines Fonds aus, auch wenn das Interesse der während der Bauphase Betroffenen aktuell nicht so hoch ist. Vielleicht kann mit dem Verfügungsfonds auch der Neuanfang für einen Gewerbeverband angeregt werden.

Rudolf Born unterstützt diese Sichtweise. Man hat in der Vergangenheit gemeinsam einen Beschluss zur Sanierung der Hauptstraße gefasst, somit müsse man jetzt auch sehen, wie man die Anlieger unterstützen kann. In Richtung Inge Knörr entgegnet er, dass die Verwaltung auch ohne den Fonds Maßnahmen zur Unterstützung koordinieren und ergreifen müsste.

Steffen Bien sieht in dem Fonds eine gute Möglichkeit, Werbeschilder und eine Wegweisung während der Bauzeit zu finanzieren.

Auf Nachfrage von Werner Stieglitz erklärt Herr Rühl, dass im hiesigen Landkreis bereits Langenfeld und Bad Windsheim einen Verfügungsfonds oder ähnliche Konzepte eingerichtet haben.

Beschlussvorschlag

1. Für die Abmilderung der Auswirkungen der Hauptstraßensanierung und die weitere Sanierung des Innenortes wird, vorbehaltlich der Zustimmung der Städtebauförderung, ein Verfügungsfonds eingerichtet. Der Entwurf der Förderleitlinie des Büros Stadt & Land vom 05.03.2018 wird dafür als Grundlage für den Fonds beschlossen.

 2. Der Marktgemeinderat (auch in seiner Funktion als Stiftungsverwalter) beschließt, dass die Marktgemeinde und die Stiftung Bürgerhaus in Ihrer Funktion als betroffene Grundeigentümer einen Betrag von insgesamt 5.000 € (3.500 € Marktgemeinde und 1.500 € Stiftung Bürgerhaus) als Einzelspende in den Fonds einlegen und dass diese Summe vom Markt in seiner offiziellen Funktion verdoppelt wird, um den Fonds mit einer Grundausstattung von 10.000 € zu versehen. Weitere eingelegte Mitgliedsbeiträge und Einzelspenden sollen künftig aus Mitteln des Marktes verdoppelt werden. Hierfür werden jährliche Haushaltsmittel von maximal 20.000 € zur Verfügung gestellt.

3. Über die Verwendung der Mittel des Fonds soll von einer Lenkungsgruppe entschieden werden. Die Fondsmittel werden von der Verwaltung des Marktes beaufsichtigt. Die Lenkungsgruppe des Fonds soll aus drei Vertretern der Gewerbetreibenden sowie der ersten Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß, dem Leiter der Bauabteilung Herrn Michael Schlag und Herrn Matthias Rühl vom Büro Stadt & Land bestehen.

4. Über die Tätigkeiten und Finanzen des Fonds soll jährlich Rechenschaft abgelegt werden und die Finanzen sollen vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss mit geprüft werden.

Beschluss

1. Für die Abmilderung der Auswirkungen der Hauptstraßensanierung und die weitere Sanierung des Innenortes wird, vorbehaltlich der Zustimmung der Städtebauförderung, ein Verfügungsfonds eingerichtet. Der Entwurf der Förderleitlinie des Büros Stadt & Land vom 05.03.2018 wird dafür als Grundlage für den Fonds beschlossen.

 2. Der Marktgemeinderat (auch in seiner Funktion als Stiftungsverwalter) beschließt, dass die Marktgemeinde und die Stiftung Bürgerhaus in Ihrer Funktion als betroffene Grundeigentümer einen Betrag von insgesamt 5.000 € (3.500 € Marktgemeinde und 1.500 € Stiftung Bürgerhaus) als Einzelspende in den Fonds einlegen und dass diese Summe vom Markt in seiner offiziellen Funktion verdoppelt wird, um den Fonds mit einer Grundausstattung von 10.000 € zu versehen. Weitere eingelegte Mitgliedsbeiträge und Einzelspenden sollen künftig aus Mitteln des Marktes verdoppelt werden. Hierfür werden jährliche Haushaltsmittel von maximal 20.000 € zur Verfügung gestellt.

3. Über die Verwendung der Mittel des Fonds soll von einer Lenkungsgruppe entschieden werden. Die Fondsmittel werden von der Verwaltung des Marktes beaufsichtigt. Die Lenkungsgruppe des Fonds soll aus drei Vertretern der Gewerbetreibenden sowie der ersten Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß, dem Leiter der Bauabteilung Herrn Michael Schlag und Herrn Matthias Rühl vom Büro Stadt & Land bestehen.

4. Über die Tätigkeiten und Finanzen des Fonds soll jährlich Rechenschaft abgelegt werden und die Finanzen sollen vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss mit geprüft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6

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6. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 40. Marktgemeinderat 13.04.2018 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit sämtlichen Anlagen für das Haushaltsjahr 2018 wurden den Marktgemeinderatsmitgliedern zeitnah am 27.03.2018 per Mail zugestellt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seinen Sitzungen am 18.12.2017 (Vermögenshaushalt) und am 27.02.2018 (Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt) den Haushaltsentwurf vorberaten. In beiden Sitzungen gab es seitens der Ausschussmitglieder keinerlei Nachfragen oder Anregungen.

Brigitte Hegendörfer bedankt sich bei der Verwaltung für die Erstellung des Haushalts. Sie moniert, dass der Vorbericht erst mit dem Haushaltsplan versandt wurde und nicht bereits in den Ausschüssen behandelt wurde. Nachfolgend eine Auflistung der Punkte, die von Brigitte Hegendörfer erwähnt wurden:
- Anstieg der Pro-Kopf-Verschuldung von 370 Euro auf 513 Euro
- Kreditaufnahme in Höhe von 1,4 Millionen Euro in 2019 und 1,6 Millionen Euro im Jahr 2020
- Keine Ausgleichszahlungen für Markt Erlbach nach Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
- Gesamtkosten für den Neubau der Kindertagesstätte von über 2 Millionen Euro
- Unklarheit über Neubau bzw. Sanierung und Zeitplan für das Rathaus
- Ansatz für Feuerwehr in den nächsten Jahren nur bei 10.000 Euro
- Für den Straßenbau muss eine Prioritätenliste erstellt werden
- Die Sanierung der Brücke in Mettelaurach ist erst für 2019 oder 2020 eingeplant
- Der Festplatz muss in den nächsten Jahren saniert werden
- Für die Leichenhalle am Friedhof muss zeitnah ein Neubau erfolgen


Wolfgang Stotz spricht der Verwaltung ebenfalls seinen Dank aus. Der Haushalt ist klar und übersichtlich dargestellt. Positiv sind insbesondere die Mehreinnahmen bei den Steuern und Schlüsselzuweisungen, wobei dies keine verlässlichen und planbaren Größen sind. Die Großprojekte Hauptstraße, Kindergarten, neues Baugebiet und Erweiterung des Gewerbegebietes sind richtige und wichtige Investitionen für die Bürgerinnen und Bürger. Dennoch sollte dann eine Phase der Konsolidierung folgen. Die Stellenmehrung von fünf Stellen ist aufgrund der stetig steigenden Personalkosten kritisch zu sehen. Die SPD-Fraktion spricht sich grundsätzlich für eine Gebührenfreiheit bei den Kindertagesstätten aus.

Rudolf Born bedankt sich für die ausführlichen Unterlagen, die den Marktgemeinderatsmitgliedern nicht nur bei den Haushaltsberatungen, sondern bei allen Tagesordnungspunkten zur Verfügung gestellt werden. Er erinnert das Gremium daran, dass alle herausragenden Positionen im Haushalt gemeinsam im Marktgemeinderat behandelt und beschlossen wurden. Der Vermögenshaushalt entspricht mit 4,6 Millionen Euro dabei dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre und ist somit auf einem normalen Niveau. Der Anstieg des Verwaltungshaushalts über 10 Millionen Euro ist nicht nur Ausfluss der Personalkosten, sondern bedingt sich durch die steigenden Einnahmen aus Steuern und Schlüsselzuweisungen. Die Überführung von 1,5 Millionen Euro in den Vermögenshaushalt zeigt, wie gut gewirtschaftet wird. Dem Schlusswort im Vorbericht des Haushalts ist nichts hinzuzufügen.
Abschließend bedankt er sich bei der ersten Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß für die herausragende Arbeit, die sie seit ihrem Amtsantritt geleistet hat. Für Markt Erlbach und seine Ortsteile wurden in diesem Zeitraum beachtliche und bleibende Werte geschaffen.

Inge Knörr bedankt sich bei der Verwaltung für die ausführlichen Unterlagen und bei Kämmerer Rainer Folgert für die ehrlichen Zahlen. Der Verwaltungshaushalt hat sich in den letzten 11 Jahren nahezu verdoppelt. Aufgrund der Personalmehrung in diesem Zeitraum sollen keine weiteren Aktionen in Form von Marktfest, Adventskalender usw. durchgeführt werden. Insgesamt erhöhen sich die Schulden um ca. 850.000 Euro. Aufgrund der nicht absehbaren Entwicklung bei der Grundsteuer und den Straßenausbaubeiträgen bleibt zu hoffen, dass die stabile Wirtschaftslage noch länger andauert. Sie appelliert an das Gremium, auch in Zukunft mit Weitsicht zu agieren und die Mittel der Steuerzahler sinnvoll einzusetzen. Aus diesem Grund sieht sie den Markt nicht in der Pflicht, jedes Gebäude, das auf dem Markt ist, zu erwerben.

Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß geht im Anschluss auf einige Punkte ein, die von den Fraktionen angesprochen wurden. Bezüglich der Straßenausbaubeiträge wurden bereits im Finanzplan zum Haushaltsplan 2017 entsprechende Einnahmen aus Beiträgen eingeplant, so dass der Markt hier keine Schlechterstellung erfahren sollte und alle geforderten Kriterien aus dem Gesetzesentwurf der Bayerischen Staatsregierung erfüllt.
In den letzten Jahren hat der Markt keinerlei Kredite aufgenommen. Aktuell wird nur noch das KfW-Darlehen mit einem Sollzinssatz von 1,18 %.
Der Neubau einer Leichenhalle kann im Moment nicht realisiert werden, da es dringlichere Projekte umzusetzen gilt.
Hinsichtlich der Personalmehrung ist festzuhalten, dass im Bereich der Kindertagesstätten in den letzten Jahren mit der Kinderkrippe Spatzennest eine Einrichtung neu hinzugekommen ist. Zudem wurde in den bestehenden Einrichtungen das Personal immer wieder gemäß Anstellungsschlüssel eingestellt. Für die Verwaltung ist es immer schwieriger, geeignetes und qualifiziertes Personal zu finden. Die Verwaltung ist aber im Moment fachlich hervorragend aufgestellt und arbeitet auf sehr hohem Niveau. Die Angebotspalette der Veranstaltungen betreibt die Verwaltung nicht zur Selbstbeschäftigung, sondern um den Bürgerinnen und Bürgern attraktive Freizeitgestaltungsmöglichkeiten zu bieten. Man muss hier einfach modern denken und darf sich nicht auf alten Mustern und Gepflogenheiten ausruhen.
Der Erwerb von Anwesen darf auf keinen Fall dem freien Markt überlassen werden. Der Markt Markt Erlbach ist hier in der Pflicht, entsprechende Gebäude zu erwerben und einer Nachnutzung zuzuführen, wenn er Städtebauförderung und Innenortsentwicklung- und belebung ernst meint.
Nach Abschluss der Dorferneuerung Jobstgreuth-Wilhelmsgreuth wird ein globales Dorferneuerungsverfahren für Rimbach, Linden, Mettelaurach und Klausaurach angestrebt. Mit dem Amt für ländliche Entwicklung  wurden bereits erste Vorgespräche geführt.

Kämmerer Rainer Folgert erklärt, dass die Summe für eine Darlehensaufnahme nur zum rechnerischen Haushaltsausgleich veranschlagt wurde und wie in den letzten Jahren auch vermutlich nicht in Anspruch genommen werden muss. Die Pro-Kopf-Verschuldung ist nicht aussagekräftig, da auch entsprechende Gegenwerte geschaffen wurden.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2018 in der vorgelegten Form zu verabschieden; der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.114.000 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.615.000 EUR ab.
Des Weiteren beschließt der Marktgemeinderat den Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021 sowie den Stellenplan für das Jahr 2018 in der vorgelegten Form.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2018 in der vorgelegten Form zu verabschieden; der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.114.000 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.615.000 EUR ab.
Des Weiteren beschließt der Marktgemeinderat den Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021 sowie den Stellenplan für das Jahr 2018 in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

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7. Abwägung und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 27 - "Gewerbepark Lerchenfeld - Nord" und Feststellungsbeschluss zur 7. Änderung des FNP

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 40. Marktgemeinderat 13.04.2018 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 27 (Gewerbepark Lerchenfeld – Nord) und für die parallele 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden durchgeführt und die Verwaltung hat die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und Vorschläge zur Abwägung erarbeitet. Die Zusammenfassung der Stellungnahmen mit der Stellungnahme der Verwaltung und den zugehörigen Abwägungsvorschlägen liegt in der Anlage bei. Die originalen Stellungnahmen können in der Sitzung eingesehen werden.

Die Verwaltung schlägt vor, die Abwägung der zu beiden Plänen vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung durchzuführen und die Planentwürfe entsprechend zu ergänzen.

Lediglich beim Bebauungsplan ergeben sich dadurch geringfügige Veränderungen im Bereich der textlichen Festsetzungen zu den Ausgleichsflächen und in den Aussagen dazu in der Begründung. Außerdem werden nachrichtliche Hinweise aufgenommen. Darüber hinaus werden auch die Zufahrtsstraßen, die sich im Geltungsbereich des südlich angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 14 – 1. Änderung befinden, aus dem Verfahren herausgelöst, da dies in dem anderen Bebauungsplan vollständig geregelt wird.

Beim Flächennutzungsplan ergeben sich keine Änderungen durch die Abwägung.

Der entsprechend den Vorschlägen geänderte Entwurf des Bebauungsplanes und der Entwurf des Flächennutzungsplanes liegen nebst Begründung in der Anlage bei und können als Satzung beschlossen werden, da keine erneute Offenlage im Sinne des § 4a (3) BauGB erforderlich ist.

Der Bebauungsplan kann in Kraft gesetzt werden, sobald die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes vom Landratsamt genehmigt wurde.

Inge Knörr spricht Bauamtsleiter Michael Schlag ihren herzlichen Dank und großen Respekt für die umfangreiche Ausarbeitung der Unterlagen aus.

Beschlussvorschlag

1. Die Abwägung zu den während der Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und nach § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen für den Bebauungsplan Nr. 27 und die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung durchgeführt. Die Planentwürfe sind entsprechend zu ergänzen.

2. Zum entsprechend der Abwägung angepassten Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Feststellungsbeschluss gefasst. Der festgestellte Plan soll dem Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim zur Genehmigung vorgelegt werden.

3. Der entsprechend der Abwägung ergänzte Bebauungsplan Nr. 27 „Gewerbepark Lerchenfeld – Nord“ wird als Satzung beschlossen und soll bekanntgemacht werden, sobald die notwendige Genehmigung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes vorliegt.

Beschluss

1. Die Abwägung zu den während der Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und nach § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen für den Bebauungsplan Nr. 27 und die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung durchgeführt. Die Planentwürfe sind entsprechend zu ergänzen.

2. Zum entsprechend der Abwägung angepassten Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Feststellungsbeschluss gefasst. Der festgestellte Plan soll dem Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim zur Genehmigung vorgelegt werden.

3. Der entsprechend der Abwägung ergänzte Bebauungsplan Nr. 27 „Gewerbepark Lerchenfeld – Nord“ wird als Satzung beschlossen und soll bekanntgemacht werden, sobald die notwendige Genehmigung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes vorliegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Abwägung und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 14 - 1. Änderung - Industriegebiet "Am Haidter Weg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 40. Marktgemeinderat 13.04.2018 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 14 – 1. Änderung wurden  durchgeführt und die Verwaltung hat die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und Vorschläge zur Abwägung erarbeitet. Die Zusammenfassung der Stellungnahmen mit der Stellungnahme der Verwaltung und den zugehörigen Abwägungsvorschlägen liegt in der Anlage bei. Die originalen Stellungnahmen können in der Sitzung eingesehen werden.

Die Verwaltung schlägt vor, die Abwägung der zu dem Plan vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung durchzuführen und den Planentwurf entsprechend zu ergänzen.

Durch die Abwägung ergeben sich nur minimale Veränderungen im Bereich der textlichen Festsetzungen und der nachrichtlichen Hinweise.

Der entsprechend den Vorschlägen geänderte Entwurf des Bebauungsplanes liegt nebst Begründung in der Anlage bei und kann als Satzung beschlossen werden, da keine erneute Offenlage im Sinne des § 4a (3) BauGB erforderlich ist.

Beschlussvorschlag

1. Die Abwägung zu den während der Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und nach § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen für den Bebauungsplan Nr. 14 – 1. Änderung wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung durchgeführt. Der Planentwurf ist entsprechend zu ergänzen.

2. Der entsprechend der Abwägung ergänzte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 – 1. Änderung wird als Satzung beschlossen und soll bekanntgemacht werden.

Beschluss

1. Die Abwägung zu den während der Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und nach § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen für den Bebauungsplan Nr. 14 – 1. Änderung wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung durchgeführt. Der Planentwurf ist entsprechend zu ergänzen.

2. Der entsprechend der Abwägung ergänzte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 – 1. Änderung wird als Satzung beschlossen und soll bekanntgemacht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Verordnung über verkaufsoffene Sonntage in 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 40. Marktgemeinderat 13.04.2018 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Am Wochenende des 12.05. und 13.05.2018 findet in Markt Erlbach das mittelalterliche Marktfest statt. Aus diesem Anlass sollen Verkaufsstellen im Hauptort in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Eine Anpassung an die Zeiten des Marktfestes an diesem Tag (10:30 Uhr bis 18:00 Uhr) ist aufgrund § 14 Absatz 2 Bundesladenschluss-gesetz nicht möglich, da der Öffnungszeitraum fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten darf. Die vorliegende Verordnung erfüllt die rechtlichen Rahmenbedingungen für verkaufsoffene Sonntage.
Des Weiteren soll in der Verordnung festgesetzt werden, dass die Verkaufsstellen auch am Adventsmarkt (Sonntag, 16.12.2018) in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein dürfen. In den vergangenen Jahren haben Einzelhändler in der Kirchgasse widerrechtlich ihr Geschäft geöffnet. Dies soll mit der zu erlassenden Verordnung legalisiert werden.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen am Sonntag des Marktfestes und am Sonntag des Adventsmarktes 2018 .

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen am Sonntag des Marktfestes und am Sonntag des Adventsmarktes 2018 .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. Anpassung der Gebührenordnung des Bürgerhauses zum Löwen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 40. Marktgemeinderat 13.04.2018 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Bürgerhausbeirat hat mit E-Mail vom 17.02.2018 darum gebeten, die Gebührensätze für die Räumlichkeiten und die Abrechnungsmodalitäten in Bezug auf die Aufbau- und Vorbereitungszeiten zu überprüfen. Diese Zeiten werden analog der tatsächlichen Nutzungszeiten abgerechnet.
Am 12.03.2018 hat Geschäftsleiter Sebastian Gaukler an der Sitzung des Bürgerhausbeirates teilgenommen, um die Thematik zu erörtern und eine bürgerfreundliche Lösung zu präsentieren. Seitens der Verwaltung wurde vorgeschlagen, die Gebührenordnung und auch Gebührenhöhe in seiner bisherigen Form beizubehalten. Für Zeiten des Aufbaus vor einer Veranstaltung soll zukünftig - im Falle der Zustimmung des Marktgemeinderates als Stiftungsverwalter - die Hälfte des Stundensatzes für die jeweilige Räumlichkeit abgerechnet werden. Ein entsprechender Passus wird in der Gebührenordnung neu aufgenommen. Der Vorschlag der Geschäftsleitung fand beim Bürgerhausbeirat einstimmigen Anklang mit der Bitte, diese Änderung dem Marktgemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Auf Nachfrage von Wolfgang Stotz bezüglich einer Regelung zu Abbauzeiten erklärt die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß, dass es bei diesen Zeiten bisher keine Probleme gab und eine Regelung nicht erforderlich sei.

Edith Bayersdorfer stellt gemäß § 25 Absatz 3 der Geschäftsordnung den Antrag, auch über die Gebührenordnung der Rangauhalle abzustimmen. Dieser Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Gebührenordnung für die Rangauhalle analog angepasst  werden soll.

2. Der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter beschließt die Anpassung der Gebührenordnung für die Stiftung Bürgerhaus zum Löwen in der vorgelegten Form.

Beschluss 1

1. Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Gebührenordnung für die Rangauhalle analog angepasst werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 10

Beschluss 2

2. Der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter beschließt die Anpassung der Gebührenordnung für die Stiftung Bürgerhaus zum Löwen in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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11. Finanzielle Unterstützung des WIM-Projekts an der Caspar-Löner-Schule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 40. Marktgemeinderat 13.04.2018 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der Caspar-Löner-Schule läuft, wie die letzten Jahre auch, das Projekt „WIM – Wir musizieren“ als zusätzliches Angebot für alle Kinder der Klassen 1a und 1b.
Die Gesamtkosten belaufen sich wie in den Vorjahren auf 4.612,00 Euro. Es ist bereits gelungen, eine verbindliche Zusage des Tonkünstlerverbandes Mittelfranken  in Höhe von 2.000,00 Euro zu erhalten.
Mit Schreiben vom 15.03.2018 bittet die EMP-Fachkraft Frau Anke Lechner um finanzielle Unterstützung in Höhe von 2.500,00 Euro für den nicht gedeckten Aufwand an der Gesamtkosten.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, die Finanzierungslücke für das Schuljahr 2018/2019 bis zu einer Höhe von 2.612,00 Euro zu übernehmen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die Finanzierungslücke für das Schuljahr 2018/2019 bis zu einer Höhe von 2.612,00 Euro zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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12. Bedarfsanerkennung Kinderbetreuungsplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 40. Marktgemeinderat 13.04.2018 ö 12

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Geburtenzahlen sind wieder auf ca. 50 – 60 Kinder pro Jahrgang angestiegen.
Ab einem Jahr besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, aber immer öfter
werden Kinder auch schon früher angemeldet. Ungefähr 50 % jedes Jahrgangs besuchen eine Krippe. Wenn man bis zum Alter von drei Jahren (entspricht etwa 2,5 Jahrgängen gleichzeitig) betreut, ergibt sich ein Bedarf von 64 Plätzen.

Weil es Elternentscheidung ist, ob Kinder mit zweieinhalb Jahren noch in der Krippe betreut werden oder bereits einen Kindergarten besuchen sollen (manchmal ist das eine Kostenfrage für die Eltern, oft geht es aber um einheitliche Betreuung von Geschwistern), sind in Kindergärten für nahezu 100 % aller Kinder von drei bis sechs Jahren sowie einige weitere Plätze für Jüngere bedarfsgerecht.

Im Hort sind die 75 Plätze vorerst ausreichend. Mit Einführung eines Rechtsanspruchs kommt es dann darauf an, ob dieser bei uns durch Einführung von Ganztagsklassen oder Hortbetreuung umgesetzt wird. Eine Bedarfsanpassung wird zu gegebener Zeit erfolgen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat erkennt ab 01.01.2019 als Bedarf folgende Plätze an:

56 Plätze im Wegfeld-Kindergarten für Kinder ab zweieinhalb Jahren
26 Plätze in der Krippe im Wegfeld-Kindergarten für Kinder unter drei Jahren
75 Plätze im (neuen) Kindergarten Hauptstraße für Kinder ab zweieinhalb Jahren und
12 Plätze in der Krippengruppe im Kindergarten Hauptstraße
52 Plätze im evangelischen Kindergarten für Kinder ab zwei Jahren
26 Plätze in der Krippe Spatzennest für Kinder unter drei Jahren
75 Plätze im Hort für Schulkinder bis Vollendung des 14. Lebensjahres

Das sind insgesamt 64 Krippenplätze und 183 Plätze für Kinder zwischen zwei Jahren
und der Einschulung.

Beschluss

Der Marktgemeinderat erkennt ab 01.01.2019 als Bedarf folgende Plätze an:

56 Plätze im Wegfeld-Kindergarten für Kinder ab zweieinhalb Jahren
26 Plätze in der Krippe im Wegfeld-Kindergarten für Kinder unter drei Jahren
75 Plätze im (neuen) Kindergarten Hauptstraße für Kinder ab zweieinhalb Jahren und
12 Plätze in der Krippengruppe im Kindergarten Hauptstraße
52 Plätze im evangelischen Kindergarten für Kinder ab zwei Jahren
26 Plätze in der Krippe Spatzennest für Kinder unter drei Jahren
75 Plätze im Hort für Schulkinder bis Vollendung des 14. Lebensjahres

Das sind insgesamt 64 Krippenplätze und 183 Plätze für Kinder zwischen zwei Jahren
und der Einschulung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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13. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 40. Marktgemeinderat 13.04.2018 ö 13

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß verliest einen Brief des 1. Vorsitzenden der Waldrechtlergemeinschaft der 99 Markt Erlbach e.V., Herrn Harald Boguth, der erneut einen Rückschnitt an den Rechtlerwäldern durch den Bauhof fordert. Zu dieser Thematik gab es am 15.05.2017 einen Ortstermin des Bau- und Umweltausschusses am Feuerbachtal. Es wurde vereinbart, dass der Bauhof den Rückschnitt an den Rechtlerwäldern zukünftig nicht mehr durchführt und die Rechtler zukünftig von der Verwaltung zum Rückschnitt aufgefordert werden. Hierzu wird auf das Protokoll der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 15.05.2017 verwiesen. Herr Boguth wurde schriftlich über diesen Sachverhalt informiert. Die Verwaltung hat ihn auch auf sein neuerliches Schreiben kontaktiert und nochmal ausführlich über die Vorgehensweise informiert.

Harald Eisenbeiß möchte wissen, wer die Räum- und Streupflicht für den Geh- und Radweg entlang des Waldes auf der Südseite der Staatsstraße 2252 östlich von Haaghof hat. Die Verwaltung wird dies überprüfen.
Anmerkung der Verwaltung: Die Räum- und Streupflicht für dieses Teilstück obliegt dem Markt Ipsheim. Nach Rücksprache mit dem Markt Ipsheim wird dieser Geh- und Radweg im Winter nicht geräumt und nicht gestreut.

Michael Brunner spricht erneut (wie bereits im Haupt- und Finanzausschuss am 27.02.2018) die Thematik des Waschplatzes in Altselingsbach an. Bei einem Gespräch dreier Altselingsbacher Bürger mit der ersten Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß über das weitere Vorgehen beim Waschplatz soll der Ausdruck gefallen sein, „ob die drei Marktgemeinderatsmitglieder wohl schlafen“. Die erste Bürgermeisterin bestreitet dies, da die Planungen, den Waschplatz in einen Spielplatz umzuwandeln, noch mit niemandem besprochen wurde. Der Mitarbeiter des Bauamtes, Herr Manfred Hofmann war bei diesem Gespräch ebenfalls anwesend und kann diesen Ausdruck nicht bestätigen. Letztendlich soll gemeinsam mit den drei örtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern eine Nachnutzung gefunden werden. Vorerst wird dort kein Rückbau erfolgen.  

Datenstand vom 04.05.2018 09:40 Uhr