Datum: 04.05.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragen der Bürgerinnen und Bürger
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 13.04.2018
3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 13.04.2018
4 Bericht der ersten Bürgermeisterin
5 Feuerwehrwesen - Bestätigung des neu gewählten Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der FF Eschenbach
6 Bericht der Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2016 des Marktes Markt Erlbach und der Stiftung Bürgerhaus zum Löwen Lhd. und M. Teichmann
7 Feststellung der Jahresrechnung 2016 des Marktes Markt Erlbach
8 Entlastung der Jahresrechnung 2016 des Marktes Markt Erlbach
9 Feststellung der Jahresrechnung 2016 der Stiftung Bürgerhaus zum Löwen Lhd. u. M. Teichmann
10 Entlastung der Jahresrechnung 2016 der Stiftung Bürgerhaus zum Löwen Lhd. u. M. Teichmann
11 Vorstellung des geplanten Straßenausbaus im Rahmen der Dorferneuerung in Wilhelmsgreuth
12 Verschiedenes

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1. Fragen der Bürgerinnen und Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 41. Marktgemeinderat 04.05.2018 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Seitens des einzigen anwesenden Bürgers gibt es keine Wortmeldung.

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 13.04.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 41. Marktgemeinderat 04.05.2018 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift über die 40. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 13.04.2018 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 40. öffentliche Sitzung vom 13.04 .2018.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 40. öffentliche Sitzung vom 13.04 .2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 13.04.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 41. Marktgemeinderat 04.05.2018 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung am 13.04.2018 gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind, der Öffentlichkeit bekannt.
TOP 15 - Vergabe der Arbeiten zur Sanierung der Hauptstraße Markt Erlbach
Die Arbeiten zur Sanierung der Hauptstraße werden an die Firma J. Friedrich Storz Verkehrswegebau GmbH & Co. KG gemäß Angebot vom 10.04.2018 zum Angebotspreis von 3.139.675,97 Euro (brutto) vergeben. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.

TOP 19 - Benennung von Schöffen für die Schöffenwahl 2018
Der Marktgemeinderat beschließt, folgende vier Personen für die Wahl der Schöffen vorzuschlagen:
Herr Günter Langkafel
Herr Gero Kühn
Frau Maria Janetschke-Rudolph
Frau Anette Ströbel

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4. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 41. Marktgemeinderat 04.05.2018 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten/Termine:
1) Am Mittwoch, den 09.05.2018 findet um 19:30 Uhr im Schützenheim Linden die nächste Informationsveranstaltung des Staatlichen Bauamtes Ansbach zur Ortsumgehung Linden statt.
2) Am Montag, den 14.05.2018 findet um 17:00 Uhr die Einweihung des Parkplatzes an der Windsheimer Straße statt. Hierzu ergeht herzliche Einladung. Franz Kirchdörfer regt an, das vorhandene absolute Haltverbot in nördliche Richtung bis auf Höhe des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses zu erweitern. Geschäftsleiter Sebastian Gaukler wird die Situation mit dem Landratsamt vor Ort besprechen.
Anmerkung der Verwaltung:
Am Montag, den 07.05.2018 fand ein Ortstermin mit dem Verkehrssachbearbeiter der Polizeiinspektion Neustadt an der Aisch und dem Landratsamt zu dieser Thematik statt. Von beiden Seiten wurde eine Erweiterung bis zum ehemaligen Feuerwehrgerätehaus abgelehnt, da keine Gefährdung ersichtlich und die Strecke gut einsehbar ist. Das absolute Haltverbot wird aber um ca. 8 Meter erweitert, um eine ungehinderte Ausfahrt ohne Sichtbehinderungen durch parkende Fahrzeuge aus dem neuen Parkplatz zu gewährleisten. Die Polizei wird den ruhenden Verkehr weiterhin im Rahmen ihrer personellen Kapazitäten überwachen.
3) Am Donnerstag, den 17.05.2018 findet die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Beginn ist um 16:00 Uhr.
4) Der Parkplatz an der Neuen Straße („Musterfläche“) wird am Mittwoch, den 30.05.2018 um 17:00 Uhr eingeweiht. Hierzu ergeht herzliche Einladung.
5) Am Dienstag, den 01.05.2018 wurde unter großem Andrang der Bevölkerung, darunter viele Asylbewerber, die Friedenstaube an Lee Pheng Hadlich verliehen.
6) Am Samstag, den 21.07.2018 findet im Schußbachwald eine Katastrophenschutzübung des Landkreises statt. Die Verwaltung wurde in einer ersten Besprechung vom Landratsamt über den Ablauf unterrichtet.

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5. Feuerwehrwesen - Bestätigung des neu gewählten Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der FF Eschenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 41. Marktgemeinderat 04.05.2018 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der Mitgliederversammlung der FF Eschenbach am 20.04.2018 wurde Herr Johann Wehr zum neuen Kommandanten gewählt und Herr Manfred Wurm zum stellvertretenden Kommandanten der FF Eschenbach  wiedergewählt. Johann Wehr wird die erforderlichen Lehrgänge besuchen, Manfred Wurm hat diese Lehrgänge bereits erfolgreich abgeschlossen.
Vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme des Kreisbrandrates (von dieser ist auszugehen) sollen die beiden Gewählten in ihrem Amt bestätigt werden.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat bestätigt nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG den neu gewählten Kommandanten der FF Eschenbach, Herrn Johann Wehr, für die Amtszeit vom 04.05.2018 bis 30.04.2024.
2. Der Marktgemeinderat bestätigt nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG den wiedergewählten Stellvertreter des Kommandanten der FF Eschenbach, Herrn Manfred Wurm, für die Amtszeit vom 04.05.2018 bis 30.04.2024.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat bestätigt nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG den neu gewählten Kommandanten der FF Eschenbach, Herrn Johann Wehr, für die Amtszeit vom 04.05.2018 bis 30.04.2024.
2. Der Marktgemeinderat bestätigt nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG den wiedergewählten Stellvertreter des Kommandanten der FF Eschenbach, Herrn Manfred Wurm, für die Amtszeit vom 04.05.2018 bis 30.04.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Bericht der Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2016 des Marktes Markt Erlbach und der Stiftung Bürgerhaus zum Löwen Lhd. und M. Teichmann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 41. Marktgemeinderat 04.05.2018 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Jahresrechnung 2016 des Marktes Markt Erlbach und der Stiftung Bürgerhaus zum Löwen Leonhard und Marianne Teichmann wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft.
MGRM Steffen Bien, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, berichtet über das Ergebnis der Prüfungen. Er bedankt sich bei der Verwaltung für die angenehme, unkomplizierte Zusammenarbeit und die Unterstützung. Die aufgeworfenen Fragen konnten durch die Verwaltung vollständig geklärt und beantwortet werden.
Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß geht kurz auf die vier Textziffern ein, die von der Verwaltung im Vorfeld erläutert  wurden.
Volker Rudolph bittet hinsichtlich der teilweise schlechten baulichen Zustände einiger Immobilien um einen Verzicht bzw. um eine moderate Anhebung der Mieten.

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7. Feststellung der Jahresrechnung 2016 des Marktes Markt Erlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 41. Marktgemeinderat 04.05.2018 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Über das Ergebnis der Prüfungshandlung wird dem Marktgemeinderat von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Steffen Bien, berichtet.
Die Aufstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß erläutert detailliert alle aufgeführten Überschreitungen der gelisteten Haushaltsstellen. Für jede Haushaltsstelle liegt ein entsprechender Beschluss vor.
Inge Knörr möchte aufgrund der Mehrausgaben in Höhe von ca. 150.000 Euro wissen, ab wann ein Nachtragshaushalt erforderlich wäre. Geschäftsleiter Sebastian Gaukler erklärt anhand eines Beispiels, dass eine Nachtragshaushaltssatzung dann zu erlassen wäre, wenn Ausgaben des Vermögenshaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen geleistet werden sollen.

Beschlussvorschlag

Nach durchgeführter Rechnungsprüfung stellt der Marktgemeinderat das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt fest.


 
Verwaltungs-
haushalt
EUR
Vermögens-
haushalt
EUR
Gesamthaushalt
EUR
 
 
 
 
Solleinnahmen (= Anordnungssoll)
8.540.413,60
4.294.589,24
12.835.002,84
+ neue Haushaltseinnahmereste
 
440.500,00
440.500,00
./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste
 
1.000.000,00
1.000.000,00
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
11.679,20
0,00
11.679,20
Summe bereinigter Solleinnahmen
8.528.734,40
3.735.089,24
12.263.823,64
Sollausgaben (= Anordnungssoll)
8.528.734,40
3.735.089,24
12.263.823,64
+ neue Haushaltsausgabereste
0,00
0,00
0,00
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste
0,00
0,00
0,00
./. Abgang alter Kassenausgabereste
0,00
0,00
0,00
Summe bereinigter Sollausgaben
8.528.734,40
3.735.089,24
12.263.823,64
Fehlbetrag
0,00
0,00
0,00
 
 
 
 
Nachrichtlich:


 
Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt
 
949.460,38
Zuführung vom VmH zum VwH
 
 
0,00
Zuführung zur allgemeinen Rücklage
 
 
74.356,54
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
 
 
2.040.312,15


Die einzelnen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt, soweit sie nicht schon durch einen separaten Beschluss genehmigt sind.

Beschluss

Nach durchgeführter Rechnungsprüfung stellt der Marktgemeinderat das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt fest.


 
Verwaltungs-
haushalt
EUR
Vermögens-
haushalt
EUR
Gesamthaushalt
EUR
 
 
 
 
Solleinnahmen (= Anordnungssoll)
8.540.413,60
4.294.589,24
12.835.002,84
+ neue Haushaltseinnahmereste
 
440.500,00
440.500,00
./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste
 
1.000.000,00
1.000.000,00
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
11.679,20
0,00
11.679,20
Summe bereinigter Solleinnahmen
8.528.734,40
3.735.089,24
12.263.823,64
Sollausgaben (= Anordnungssoll)
8.528.734,40
3.735.089,24
12.263.823,64
+ neue Haushaltsausgabereste
0,00
0,00
0,00
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste
0,00
0,00
0,00
./. Abgang alter Kassenausgabereste
0,00
0,00
0,00
Summe bereinigter Sollausgaben
8.528.734,40
3.735.089,24
12.263.823,64
Fehlbetrag
0,00
0,00
0,00
 
 
 
 
Nachrichtlich:


 
Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt
 
949.460,38
Zuführung vom VmH zum VwH
 
 
0,00
Zuführung zur allgemeinen Rücklage
 
 
74.356,54
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
 
 
2.040.312,15


Die einzelnen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt, soweit sie nicht schon durch einen separaten Beschluss genehmigt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Entlastung der Jahresrechnung 2016 des Marktes Markt Erlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 41. Marktgemeinderat 04.05.2018 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt zweiter Bürgermeister Werner Stieglitz den Vorsitz, da die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit an der Beratung und Abstimmung gemäß Art. 49 der Gemeindeordnung als Leiterin der Verwaltung nicht teilnehmen darf.
Zweiter Bürgermeister Werner Stieglitz schlägt vor, nach der vorangegangenen Feststellung der Jahresrechnung 2016 die Entlastung zu erteilen.

Beschlussvorschlag

Nach durchgeführter Rechnungsprüfung und nach der Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 beschließt der Marktgemeinderat die Entlastung.

Beschluss

Nach durchgeführter Rechnungsprüfung und nach der Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 beschließt der Marktgemeinderat die Entlastung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Feststellung der Jahresrechnung 2016 der Stiftung Bürgerhaus zum Löwen Lhd. u. M. Teichmann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 41. Marktgemeinderat 04.05.2018 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Für die Stiftung Bürgerhaus zum Löwen Leonhard und Marianne Teichmann soll ebenfalls die Jahresrechnung 2016 festgestellt werden.

Beschlussvorschlag

Nach durgeführter Rechnungsprüfung, bei der es zu keinen grundsätzlichen Beanstandungen kam, stellt der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt fest.

 
Verwaltungs-
haushalt
EUR
Vermögens-
haushalt
EUR
Gesamthaushalt
EUR
 
 
 
 
Solleinnahmen (= Anordnungssoll)
167.173,21
591.054,06
758.227,27
+ neue Haushaltseinnahmereste
 
0,00
0,00
./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste
 
0,00
0,00
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
0,00
0,00
0,00
Summe bereinigter Solleinnahmen
167.173,21
591.054,06
758.227,27
Sollausgaben (= Anordnungssoll)
167.173,21
591.054,06
758.227,27
+ neue Haushaltsausgabereste
0,00
0,00
0,00
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste
0,00
0,00
0,00
./. Abgang alter Kassenausgabereste
0,00
0,00
0,00
Summe bereinigter Sollausgaben
167.173,21
591.054,06
758.227,27
Fehlbetrag
0,00
0,00
0,00
 
 
 
 
Nachrichtlich:


 
Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt
 
93.213,77
Zuführung vom VmH zum VwH
 
 
0,00
Zuführung zur allgemeinen Rücklage
 
 
586.062,97
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
 
 
477.840,29

Die einzelnen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt, soweit sie nicht schon durch einen separaten Beschluss genehmigt sind.

Beschluss

Nach durgeführter Rechnungsprüfung, bei der es zu keinen grundsätzlichen Beanstandungen kam, stellt der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt fest.

 
Verwaltungs-
haushalt
EUR
Vermögens-
haushalt
EUR
Gesamthaushalt
EUR
 
 
 
 
Solleinnahmen (= Anordnungssoll)
167.173,21
591.054,06
758.227,27
+ neue Haushaltseinnahmereste
 
0,00
0,00
./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste
 
0,00
0,00
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
0,00
0,00
0,00
Summe bereinigter Solleinnahmen
167.173,21
591.054,06
758.227,27
Sollausgaben (= Anordnungssoll)
167.173,21
591.054,06
758.227,27
+ neue Haushaltsausgabereste
0,00
0,00
0,00
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste
0,00
0,00
0,00
./. Abgang alter Kassenausgabereste
0,00
0,00
0,00
Summe bereinigter Sollausgaben
167.173,21
591.054,06
758.227,27
Fehlbetrag
0,00
0,00
0,00
 
 
 
 
Nachrichtlich:


 
Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt
 
93.213,77
Zuführung vom VmH zum VwH
 
 
0,00
Zuführung zur allgemeinen Rücklage
 
 
586.062,97
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
 
 
477.840,29

Die einzelnen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt, soweit sie nicht schon durch einen separaten Beschluss genehmigt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Entlastung der Jahresrechnung 2016 der Stiftung Bürgerhaus zum Löwen Lhd. u. M. Teichmann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 41. Marktgemeinderat 04.05.2018 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt zweiter Bürgermeister Werner Stieglitz den Vorsitz, da die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit an der Beratung und Abstimmung gemäß Art. 49 der Gemeindeordnung als Leiterin der Verwaltung nicht teilnehmen darf.
Zweiter Bürgermeister Werner Stieglitz schlägt vor, nach der vorangegangenen Feststellung der Jahresrechnung 2016 die Entlastung zu erteilen

Beschlussvorschlag

Nach durchgeführter Rechnungsprüfung und nach der Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 beschließt der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter  die Entlastung.

Beschluss

Nach durchgeführter Rechnungsprüfung und nach der Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 beschließt der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter  die Entlastung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Vorstellung des geplanten Straßenausbaus im Rahmen der Dorferneuerung in Wilhelmsgreuth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 41. Marktgemeinderat 04.05.2018 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Amt und der Verband für ländliche Entwicklung haben in Rücksprache mit der Teilnehmergemeinschaft eine Planung für die Umgestaltung der Ortsstraße im Ortsteil Wilhelmsgreuth ausgearbeitet. Der Planungsentwurf ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Das Amt für ländliche Entwicklung schätzt die Gesamtkosten auf ca. 800.000 €. Eine detaillierte Aufschlüsselung kann in der Sitzung mitgeteilt werden.
Das ALE fördert die Maßnahme mit einem maximalen Fördersatz von ca. 60 % und hat darum gebeten, dass sich der Marktgemeinderat entscheidet, ob hier der maximale Fördersatz zum Tragen kommen soll oder ein geringerer.

Hintergrund dafür ist der Umstand, dass für alle Maßnahmen der Dorferneuerung insgesamt Fördermittel in Höhe von 680.000 € zur Verfügung stehen. Durch die Maßnahmen an der Kirche in Jobstgreuth wurden daraus Fördermittel in Höhe von ca. 64.000 € abgerufen, so dass aktuell noch etwa 616.000 € zur Verfügung stehen.

Würde die Maßnahme in Wilhelmsgreuth mit ca. 60 % gefördert, dann würden Fördergelder in Höhe von ca. 480.000 € benötigt, so dass noch etwa 136.000 € für andere Maßnahmen (z.B. Wegebau, Feuerwehrhaus, Spielplatz, Grünflächen) zur Verfügung stünden.

Nach Abzug der Förderung müsste der Markt an der Maßnahme in Wilhelmsgreuth einen Anteil von etwa 320.000 € tragen. Da die Straßenausbaubeiträge künftig voraussichtlich entfallen werden und bisher noch keine Nachfolgeregelung zur Finanzierung des Straßenausbaus festgelegt wurde, empfiehlt die Verwaltung, dass hier der maximal mögliche Fördersatz gewählt werden sollte, um den Eigenanteil des Marktes für die Maßnahme möglichst gering zu halten. Dadurch verringert sich zwar das verfügbare Fördervolumen für andere Maßnahmen und es müssen Prioritäten gesetzt werden, aber die meisten verbleibenden Maßnahmen sind, im Gegensatz zur dringenden Sanierung der Ortsstraße in Wilhelmsgreuth, nicht zwingend erforderlich.

Im Zuge der Straßensanierung muss auch die Straßenbeleuchtung erneuert und erweitert werden, da die Anzahl der vorhandenen Leuchten nicht ausreichend ist, um den Straßenraum normgerecht auszuleuchten.
Die Verwaltung hat daher mehrere Kostenangebote von der Main-Donau-Netzgesellschaft eingeholt.

1. Das erste Angebot berücksichtigt eine Erhaltung von sechs bestehenden Pilzleuchten (da diese erst ca. 12 Jahre alt sind) und einen Tausch des Beleuchtungskopfes auf LED-Technik. Eine mehr als 20 Jahre alte Pilzleuchte älterer Bauart wird zurückgebaut.
Weiterhin ist der Neubau von 11 Pilzleuchten (mit LED) vorgesehen.
Die Kosten für dieses Angebot belaufen sich auf ca. 21.500 €.

2. Beim zweiten Angebot ist der Rückbau der bestehenden sieben Pilzleuchten vorgesehen und ein Neubau von 17 Leuchten des Typs „SL 10 mini LED“ (wie im Mühlweg oder in der Eva-Sichermann-Straße). Dieses Angebot würde ca. 34.000 € kosten.

3. Das dritte Angebot beinhaltet den Rückbau der sieben vorhandenen Leuchten und den Neubau von 17 Leuchten des Typs „City-Light Plus LED“ (Designleuchten ähnlich den Leuchten, die vor der Rangauhalle eingebaut wurden) und würde etwa 37.600 € kosten.

Die Verwaltung empfiehlt die Variante 1 (Erhalt von sechs Leuchten und Neubau von 11 Pilzleuchten), da dies zum einen die wirtschaftlichste Variante wäre und die Pilzleuchten darüber hinaus auch ansprechend aussehen. Der Unterschied zwischen den erhaltenen alten und den neuen Pilzleuchten dürfte nicht wahrnehmbar sein.

Aktuell liegt auch eine Bauvoranfrage für eine Fläche im nördlichen Teil von Wilhelmsgreuth vor. Diese wird in nächsten Bauausschuss behandelt. Für den Fall, dass sich der Bauausschuss für eine Bebauung in diesem Bereich ausspricht bzw. eine Erweiterung der Innenbereichssatzung befürwortet, müssten die bestehenden Kanal- und Wasserleitungstrassen verlängert werden. Dies würde weitere Baukosten verursachen, die nicht förderfähig sind.

Auch die geplante Verlegung von Leerrohren und Micropipes für den Breitbandausbau ist nicht förderfähig und muss durch den Markt getragen werden.

Klaus Adelhardt bittet um Auskunft, warum beim Fördersatz eine Wahlmöglichkeit besteht. Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß erläutert, dass bei der Wahl eines niedrigeren Fördersatzes als den maximalen von 60 % eine höhere Restsumme für weitere Ausgaben verbleibt. Hierunter fallen in Jobstgreuth die Behebung eines Wasserschadens am Feuerwehrgerätehaus, die Sanierung eines Wirtschaftsweges, die Schaffung eines Platzes für Müll-/Glascontainer sowie die Errichtung eines Vordaches (als Regenschutz). Nachdem diese Maßnahmen mit einer Kostensumme verbunden sind, die durch den Restbetrag auch bei Ausschöpfung der maximalen Förderung noch gedeckt ist, soll ein Fördersatz von 60 % gewählt werden.
Auf Nachfrage von Wolfgang Stotz zu den ausbleibenden Straßenausbaubeiträgen erklärt die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß, dass Einnahmen hieraus im jeweiligen Finanzplan der Vorjahre veranschlagt sind und dadurch Ersatzleistungen durchaus möglich sind. Zudem sind die Kosten für die Kanal- und Wasseranschlüsse in der Regel durch die Herstellungsbeiträge gedeckt.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Mit dem Entwurf für die Ortsgestaltung in Wilhelmsgreuth besteht Einverständnis.
2. Die Förderung der Straßenbaumaßnahmen in Wilhelmsgreuth soll mit dem höchstmöglichen Fördersatz erfolgen.
3. Die notwendigen Haushaltsmittel für den Eigenanteil für die Maßnahme in Höhe von ca. 320.000 €, zuzüglich der Kosten für nicht zuschussfähige Maßnahmen wie Leerrohre (Breitbandausbau), Beleuchtung, Erschließungsleitungen…, werden bereitgestellt. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt, die entsprechende Vereinbarung zur Kostenbeteiligung des Marktes mit dem ALE bzw. der Teilnehmergemeinschaft abzuschließen.
4. Hinsichtlich der Beleuchtung soll sich die ersten Bürgermeisterin im Vorstand der Teilnehmergemeinschaft für die Variante 1 (Erhalt von 6 Pilzleuchten mit Tausch des Leuchtenkopfes und Neubau von 11 Pilzleuchten mit LED) aussprechen und den entsprechenden Vertrag mit der Main-Donau-Netzgesellschaft abschließen.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Mit dem Entwurf für die Ortsgestaltung in Wilhelmsgreuth besteht Einverständnis.
2. Die Förderung der Straßenbaumaßnahmen in Wilhelmsgreuth soll mit dem höchstmöglichen Fördersatz erfolgen.
3. Die notwendigen Haushaltsmittel für den Eigenanteil für die Maßnahme in Höhe von ca. 320.000 €, zuzüglich der Kosten für nicht zuschussfähige Maßnahmen wie Leerrohre (Breitbandausbau), Beleuchtung, Erschließungsleitungen…, werden bereitgestellt. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt, die entsprechende Vereinbarung zur Kostenbeteiligung des Marktes mit dem ALE bzw. der Teilnehmergemeinschaft abzuschließen.
4. Hinsichtlich der Beleuchtung soll sich die ersten Bürgermeisterin im Vorstand der Teilnehmergemeinschaft für die Variante 1 (Erhalt von 6 Pilzleuchten mit Tausch des Leuchtenkopfes und Neubau von 11 Pilzleuchten mit LED) aussprechen und den entsprechenden Vertrag mit der Main-Donau-Netzgesellschaft abschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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12. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 41. Marktgemeinderat 04.05.2018 ö 12

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß gibt einen Überblick über den Zeitplan der anstehenden Baumaßnahmen. Diese sollen - Stand heute - wie geplant durchgeführt werden:

Die Arbeiten an der Wasserleitung wurden diese Woche weitestgehend abgeschlossen, im Anschluss an das Marktfest erfolgt noch die Anbindung/Überleitung der Windsheimer Straße sowie zweier Hausanschlüsse. Die Fahrbahn wurde mit einer dünnen Schicht asphaltiert.

14./15.05. (nach Abbau Marktfest) bis Anfang/Mitte Juni
Sanierung des Kreuzungsbereiches Neue Straße/Nürnberger Straße/Weingartenweg

Mitte Juni bis Mitte/Ende August
Sanierung des westlichen Teils der Neuen Straße und Verlegung von Leitungen für das Nahwärmenetz von der Ansbacher Straße bis zur Einmündung Frankenstraße (je nach Bauablauf evtl. auch kürzere Strecke)

Mitte September
Beginn der Arbeiten im mittleren Bauabschnitt der Hauptstraße
Nächste Woche finden Gespräche mit der Firma Storz statt, in denen die Maßnahme und der Ablauf konkret besprochen werden. Die Sanierung der Schmutzwasser-Hausanschlüsse soll, wenn möglich, zeitgleich mit diesen Arbeiten in den jeweiligen Baufeldern erfolgen.

Klaus Adelhardt bemerkt, dass er bereits vor einigen Monaten auf die Verzögerung der Arbeiten in der Hauptstraße hingewiesen hat. Zu seinem Anliegen bezüglich der Erweiterung des absoluten Haltverbots in der Windsheimer Straße wird auf TOP 4 verwiesen. Weiterhin bittet er um Überprüfung, ob am Lerchenfeld in der Verlängerung des Haidter Wegs in Richtung Knochenhof ein Hundekotbeutelbehälter aufgestellt werden kann.

Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß gibt bekannt, dass die Anwohner der Bahnhofstraße in Eschenbach einen Antrag samt Unterschriftenliste zur Sanierung der Fahrbahn eingereicht haben. In einem persönlichen Gespräch mit dem Initiator Werner Meyerhöfer wurde ihm erklärt, dass der Wasserbeschaffungsverband Eschenbach zunächst die alten Leitungen sanieren muss, bevor eine Sanierung der Fahrbahn durchgeführt wird.



Volker Rudolph greift noch einmal das Thema der Überwachung des ruhenden Verkehrs auf und fra gt, ob im Moment eine Überwachung stattfindet. Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß erklärt, dass man nach der Sanierung der Hauptstraße dieses Thema ernsthaft angehen muss. Aktuell wird der ruhende Verkehr ausschließlich von der Polizei überwacht.

Steffen Bien weist auf das Abschlusskonzert der Blaskapelle am Samstag, den 26.05.2018 hin, die sich im Anschluss auflöst. Er bittet die Verwaltung um Beachtung bei der Planung von Rahmenprogrammen anlässlich gemeindlicher Veranstaltungen.

Inge Knörr möchte wissen, ob die Verkehrsteilnehmerin, die in der neuen Straße einen Schaden an ihrem Fahrzeug erlitten hat, bereits in Kontakt mit der Verwaltung getreten ist. Geschäftsleiter Sebastian Gaukler erklärt, dass sie ihren Schaden bereits am Schadenstag der Verwaltung angezeigt hat, seitdem aber keine Rückmeldung mehr erfolgt ist. Im Falle eines zu leistenden Schadensersatzes wird dieser bei unserer kommunalen Haftpflichtversicherung geltend gemacht.

Rudolf Born bittet aufgrund der Veröffentlichung der Firma Feuerlein zum neuen Mitteilungsblatt um eine Gegendarstellung in Form eines offenen Briefes. Die Verwaltung wird einen entsprechenden Bericht verfassen.

Christine Hildner regt die Errichtung eines Schließfachs für Helme am Bahnhof an. Nach einer kurzen Diskussion ist man sich einig, hiervon abzusehen.

Datenstand vom 17.05.2018 10:40 Uhr