Datum: 08.06.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragen der Bürgerinnen und Bürger
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2018
3 Bericht der ersten Bürgermeisterin
4 Vorstellung des integrierten Klimaschutzkonzeptes des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
5 Informelle Bauvoranfrage bzw. Antrag auf Änderung der Innenbereichssatzung für ein Wohnhaus im Ortsteil Wilhelmsgreuth
6 Aktueller Planungsstand der Ortsumgehung Linden
7 24. und 25. Änderung des Regionalplanes der Region Westmittelfranken
8 Bebauungsplan Nr. 78 "Raiffeisenstraße" der Stadt Bad Windsheim
9 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stiftung Bürgerhaus zum Löwen 2018
10 Annahme von Spenden
11 Antrag eines Bürgers zur Verwendung des Wappens des Marktes Markt Erlbach
12 Verschiedenes

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1. Fragen der Bürgerinnen und Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 42. Marktgemeinderat 08.06.2018 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß bittet vor Eintritt in die Tagesordnung um Erweiterung dieser um den Punkt „Verwendung des Wappens des Marktes Markt Erlbach auf einer Fahne - Antrag eines Bürgers“. Die Erweiterung der Tagesordnung wird einstimmig beschlossen.

Benjamin Hecht trägt mündlich seine Bauvoranfrage vor, die in TOP 5 behandelt wird. Er geht dabei insbesondere auf die geplanten baulichen Veränderungen auf dem erworbenen Anwesen gegenüber der Althofstelle seiner Familie ein (ehemals Anwesen Müller). Hier sollen Lager- und Büroräume für sein nebenberufliches Gewerbe im IT-Bereich entstehen sowie eine Einliegerwohnung für seine Schwester ausgebaut werden.

Franz Kirchdörfer moniert die verkehrliche Situation bezüglich der Lichtsignalanlage in der Windsheimer Straße/Ansbacher Straße. Seiner Meinung nach hätte auf der Ostseite der Windsheimer Straße nördlich der Hauptstraße ein Z 283 angeordnet werden müssen. Sebastian Gaukler erklärt, dass die verkehrsrechtliche Anordnung durch das Landratsamt erlassen wurde, der Markt Ma rkt Erlbach ist hier nicht Straßenbaulastträger.

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 42. Marktgemeinderat 08.06.2018 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift über die 41. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 04.05.2018 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 41. öffentliche Sitzung vom 04.05.2018.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 41. öffentliche Sitzung vom 04.05.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 42. Marktgemeinderat 08.06.2018 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß berichtet den Marktgemeinderatsmitgliedern über folgende Angelegenheiten:
1) Nach Intervention bei MdL Hans Herold konnte für den Bau der Ortsumgehung Eschenbach nun eine frühzeitigere Mittelbereitstellung erreicht werden, so dass mit einem Baubeginn in 2019 zu rechnen ist (ursprünglich 2020).
2) Auf Nachfrage bei MdL Hans Herold bezüglich der Elektrifizierung der Zenngrundbahn und des aktuellen Sachstandes in dieser Angelegenheit wurde der ersten Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß erklärt, dass der Bund ein Sonderförderprogramm auflegen wird. Gemäß Beschluss des Ministerrats der Bayerischen Staatsregierung gehört die Zenngrundbahn dabei zu den vier vorrangig vorgesehen Linien, die im Sonderförderprogramm berücksichtigt werden sollen.
3) Die 1. Damenmannschaft des SV Losaurach (Fußball) ist in die Bezirksliga aufgestiegen. Im Rahmen der Aufstiegsfeier wurden die Glückwünsche des Marktes überbracht. Die offizielle Auszeichnung erfolgt am Ehrungsabend.
4) Am Kirchweihsamstag, den 18.08.2018 finden die offiziellen Feierlichkeiten anlässlich des 5-jährigen Partnerschaftsjubiläums mit Panazol statt. Um 11:00 Uhr wird im Foyer der Rangauhalle die Partnerschaft mit einem kleinen Festakt bekräftigt. Gegen 13:00 Uhr erfolgt der Umzug zum Panazolplatz, der mit der Enthüllung eines Platzschildes offiziell gewidmet wird.
5) Im Jahr 2017 wurde bei der kommunalen Verkehrsüberwachung ein Überschuss von 7.333,74 Euro erzielt. Einnahmen in Höhe von 36.489,27 Euro stehen Ausgaben in Höhe von 29.155,53 Euro gegenüber.
6) Aufgrund des Befalls mit dem Eichenprozessionsspinner musste der Spielplatz in Hagenhofen sowie teilweise die Dorfmitte in Linden gesperrt werden. Auf Nachfrage von Rudolf Born erklärt die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß, dass alle befallenen Eichen abgesaugt werden müssen, die in der Unterhaltspflicht des Marktes liegen.
7) Das Staatliche Bauamt Ansbach hat mitgeteilt, dass die Entschärfung der Unfallhäufungsstelle zwischen Markt Erlbach und Linden  in 2019 erfolgen soll. Gleichzeitig wird die Fahrbahn zwischen dem Wertstoffhof und dem Waldstück in Fahrtrichtung Linden saniert. Im Bereich des Wertstoffhofes wird eine Aufstellfläche für Linksabbieger eingerichtet. Hierzu ist ein Grunderwerb von ca. 500 m ² durch den Markt erforderlich.
8) Die Spielplatzfreunde Eschenbach weihen am Samstag, den 23.06.2018 um 16:00 Uhr die neuen Spielgeräte ein. Hierzu ergeht herzliche Einladung.

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4. Vorstellung des integrierten Klimaschutzkonzeptes des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 42. Marktgemeinderat 08.06.2018 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim hat zusammen mit der Umwelt- und Energieagentur Karlsruhe ein integriertes Klimaschutzkonzept erarbeitet, in dem ein u.a. ein Leitbild und Ziele bezüglich der Energiepolitik bis 2050 definiert wurden.
Auf der Homepage des Landkreises kann das Konzept (200 Seiten) unter
https://www.kreis-nea.de/region-wirtschaft/energie/integriertes-klimaschutzkonzept.html
eingesehen werden.
Frau Dr. Renate Kapune von der Stabstelle Kreisentwicklung im Landratsamt, die bei der Erstellung und Erfassung der Daten mitgewirkt hat, bedankt sich für die Einladung und stellt sich und ihren beruflichen Werdegang kurz vor. Das Klimaschutzkonzept wird in jeder Gemeinde vorgestellt, Markt Erlbach ist dabei die erste Station.
Die Themenbereiche der Präsentation sind u.a.:
- aktuelle Daten aus den Kommunen
- Einsparpotenziale für Strom und Wärme bei privaten Haushalten, kommunalen Liegenschaften und im Verkehr
- Potenzialanalyse Photovoltaik, Solarthermie, Geothermie, Biomasse und Abwärme
- Energie- und Wärmebedarf sowie CO2-Emissionen im Landkreis
- Maßnahmenkatalog und Förderprogramme

Während und nach der Präsentation auftretende Fragen zu den Themenbereichen Parkflächen, Flächenfraß, Biogasanlagen, Abwärme aus der Industrie sowie Nahwärmenetze werden von Frau Dr. Kapune - soweit möglich - beantwortet.

Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß erklärt, dass Markt Erlbach mit der Installation eines Nahwärmenetzes auf einem sehr guten Weg sei, der komplexe Themenbereich Klimaschutz jedoch nur step by step umgesetzt werden kann.

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5. Informelle Bauvoranfrage bzw. Antrag auf Änderung der Innenbereichssatzung für ein Wohnhaus im Ortsteil Wilhelmsgreuth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 42. Marktgemeinderat 08.06.2018 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der neue Eigentümer des Flst. 217, Gemarkung Jobstgreuth, hat eine informelle Bauvoranfrage zum Bau eines Wohnhauses auf der genannten Fläche gestellt. Der Antrag sowie ein Lageplan des Grundstückes liegen in der Anlage bei.

Die Fläche liegt nicht im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung, sondern im Außenbereich und die Erschließung (Kanal und Wasser) ist aktuell auch nicht gesichert, so dass die Bauvoranfrage nicht genehmigt werden kann. Die Herstellung der Erschließung (Verlängerung der Wasserleitung um ca. 70 m und der Schmutzwasserleitung um ca. 45 m, zzgl. Schächte und Hydranten) würde auch im Zuge des Ausbaus der Ortsstraßen dennoch etwa 40.000 – 50.000 € kosten. Diese Kosten sind nicht einmal zur Hälfte über die Herstellungsbeiträge abgedeckt und daher in jedem Falle unwirtschaftlich.

Grundsätzlich wäre eine Bebauung möglich, vorausgesetzt es würde eine Erweiterung/Änderung der Innenbereichssatzung und die Erschließung zusammen mit dem Straßenbau im kommenden Jahr erfolgen.

Der Marktgemeinderat hat jedoch in seiner Sitzung am 02.02.2018 beschlossen, dass wegen der vorhandenen Leerstände im Ortsteil ausdrücklich keine zusätzlichen Bauflächen in Wilhelmsgreuth ausgewiesen werden sollen, solange ein Gebäudeleerstand oder eine Baufläche im Ortsteil zur Verfügung stehen.

Im Ortsteil Wilhelmsgreuth stehen aktuell noch mehrere Anwesen leer (Wilhelmsgreuth 3 und 9) und es sind noch mehrere bereits erschlossene Erweiterungsflächen in der bestehenden Innenbereichssatzung enthalten, die noch nicht bebaut sind, so dass die Ausweisung weiterer Bauflächen in dem Ortsteil diesem Grundsatzbeschluss widersprechen würde.

Da der Bauausschuss, an den die Voranfrage adressiert war, daher hierzu keine Entscheidung treffen konnte, wurde der Sachverhalt an den Marktgemeinderat verwiesen.

Auch aus Sicht der Verwaltung sollten erst die vorhandenen Baulandpotenziale ausgeschöpft werden, bevor weitere Bauflächen in dem Ortsteil erschlossen werden.
Auch eine Nachverdichtung des Anwesens Wilhelmsgreuth 2 kommt grundsätzlich in Betracht und wäre weit wirtschaftlicher für den Markt und die Antragsteller, da hierfür bereits alle Erschließungsbeiträge entrichtet wurden und die Herstellung der notwendigen Hausanschlüsse (wegen der geringeren Länge) nur etwa ein Drittel von der oben genannten Summe kosten würde.

Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß erläutert die Situation im Ortsteil Wilhelmsgreuth zunächst anhand eines Luftbildes und zeigt hierbei mögliche Flächen mit Leerständen auf, die für eine Bebauung geeignet wären. Sie verweist auf den Grundsatzbeschluss, den der Marktgemeinderat erst vor vier Monaten gefasst hat (s.o.). Bei ähnlichen Bauanträgen/Bauvoranfragen konnte in der Vergangenheit bis auf einen einzigen Fall immer eine Lösung gefunden werden. Sie gibt zu bedenken, dass im Falle einer Zustimmung die Infrastruktur in Wilhelmsgreuth immer mehr ausgebaut wird und zudem ein Präzedenzfall geschaffen wird. Abschließend verliest sie noch einmal die Bauvoranfrage und betont, dass Herr Benjamin Hecht im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages sämtliche Kosten zu tragen hat, die durch das Verfahren entstehen (Erschließung des Grundstücks, Kosten für Innenbereichssatzung und Änderung des Flächennutzungsplans, Schaffung von Ersatzflächen usw.).
Inge Knörr möchte wissen, welche Auswirkungen die Erweiterung auf den Herstellungsbeitrag hat, ob für das Grundstück der Familie Schuh der Kanal ebenfalls erweitert wurde und mit welchen Kosten für den FNP gerechnet werden muss. Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß erklärt, dass
a) die Kostensteigerung des Beitrags ohne konkrete Bausumme für die Erweiterung logischerweise noch nicht ermittelt werden kann
b) das Grundstück Schuh bereits an die Entwässerung angeschlossen war und
c) für den Flächennutzungsplan mit Kosten von mindestens 5.000 Euro gerechnet werden muss.
Heinz Schwemmer plädiert dafür, die Anfrage zu genehmigen, um ein weiteres Aussterben der Dörfer zu verhindern.
Klaus Adelhardt befindet das Bauvorhaben grundsätzlich für gut und unproblematisch, sieht jedoch in der Erweiterung der Infrastruktur und den damit verbundenen Folgen ein großes Problem.
Harald Eisenbeiß ergänzt, dass die Folgen irgendwann von der Dorfgemeinschaft in Form höherer Beiträge zu tragen sind.
Inge Knörr appelliert an die Familie Hecht, die bereits bestehenden Anwesen und den Hof optisch aufzuwerten.
Christine Hildner sorgt sich, dass bereits jetzt viel Bausubstanz erhalten werden muss und zieht Parallelen zu einem ähnlichen Fall in Altziegenrück, bei dem vermutlich eine Anfrage analog zu dieser kommen wird.
Die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß erinnert noch einmal daran, dass der Familie Hecht genügend eigene Flächen zur Verfügung stehen, die bebaut werden könnten.
Abschließend verliest Geschäftsleiter Sebastian Gaukler den Beschluss des Marktgemeinderates vom 02.02.2018, auf den an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen wird.

Beschlussvorschlag

1. Die Bauvoranfrage zum Bau eines Wohnhauses auf dem Flurstück 217, Gemarkung Jobstgreuth wird nicht befürwortet, da das Bauvorhaben planungsrechtlich nicht zulässig ist.
2. Die Innenbereichssatzung für den Ortsteil Wilhelmsgreuth soll um das Flurstück 217, Gemarkung Jobstgreuth sowie die notwendigen Verkehrs- und Ausgleichsflächen zum Bau eines Wohnhauses erweitert werden. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens sowie anfallende Erschließungskosten zu tragen. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt,  den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.
Es soll in Abstimmung mit der Verwaltung ein Satzungsentwurf erstellt werden. Mit dem Entwurf sollen die Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Erschließungsarbeiten mit dem Amt für ländliche Entwicklung abzustimmen. Die notwendigen Leitungen sollen im Zuge der Dorferneuerungsmaßnahmen verlegt und mit dem Antragsteller verrechnet werden.

Beschluss 1

1. Die Bauvoranfrage zum Bau eines Wohnhauses auf dem Flurstück 217, Gemarkung Jobstgreuth wird nicht befürwortet, da das Bauvorhaben planungsrechtlich nicht zulässig ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Die Innenbereichssatzung für den Ortsteil Wilhelmsgreuth soll um das Flurstück 217, Gemarkung Jobstgreuth sowie die notwendigen Verkehrs- und Ausgleichsflächen zum Bau eines Wohnhauses erweitert werden. Der Antragsteller soll die Kosten des Verfahrens sowie anfallende Erschließungskosten tragen. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.
Es soll in Abstimmung mit der Verwaltung ein Satzungsentwurf erstellt werden. Mit dem Entwurf sollen die Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Erschließungsarbeiten mit dem Amt für ländliche Entwicklung abzustimmen. Die notwendigen Leitungen sollen im Zuge der Dorferneuerungsmaßnahmen verlegt und mit dem Antragsteller verrechnet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4

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6. Aktueller Planungsstand der Ortsumgehung Linden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 42. Marktgemeinderat 08.06.2018 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Staatliche Bauamt Ansbach hatte am 09.05.2018 zu einer weiteren Informationsveranstaltung zur Ortsumgehung Linden eingeladen. Bei der Veranstaltung wurde eine Trassenvariante vorgestellt, die die Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppe aus Linden und auch die Anregungen der Behörden soweit wie möglich berücksichtigt.
Bei dieser Trassenvariante gibt es folgende Möglichkeiten, wie die Kreisstraße im Norden (Richtung NEA) angebunden werden kann:

Variante 7 a)
Einmündung der Kreisstraße von Norden her in die Ortsumgehung. Querung der Ortsumgehung nach Norden mit einer Brücke in Verlängerung des landwirtschaftlichen Weges neben dem Friedhof.

Variante 7 b)
Bau eines Kreisverkehrs zur Anbindung der Kreisstraße in Richtung NEA und der Ortstraße Linden.

Variante 7 c)
Bau einer Brücke zur Überführung der Kreisstraße über die Ortsumgehung. Anbindung mittels Auffahrt. Bei dieser Variante müssen aus Kostengründen der östliche und westliche Ortsanschluss entfallen.

Die Trassenvarianten werden in der Sitzung vorgelegt.

Die Mehrheit der Lindener Bürger hat sich auf Nachfrage des Staatlichen Bauamtes für die Trassenvariante 7 b) ausgesprochen und auch die Verwaltung würde diese favorisieren, da der Markt hierbei verhältnismäßig wenig Straßenflächen in seine Baulast übernehmen muss und der Kreisverkehr darüber hinaus auch eine hohe Verkehrssicherheit gewährleistet.

Klaus Adelhardt bittet darum, den Kreisverkehr hinsichtlich des Radius‘ für Schwerlastverkehr auszulegen. Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß erklärt, dass hierüber das Staatliche Bauamt in eigener Zuständigkeit  entscheidet und der Markt wenig bis keinen Einfluss hat.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt die vom Staatlichen Bauamt vorgeschlagenen Varianten und auch das Votum der Lindener Bürger zur Ortsumgehung Linden zur Kenntnis. Aus Sicht des Marktgemeinderates soll auch ausschließlich die Variante 7 b) (Anbindung der Kreisstraße mit einem Kreisverkehr) für die weitere Planung weiterverfolgt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die vom Staatlichen Bauamt vorgeschlagenen Varianten und auch das Votum der Lindener Bürger zur Ortsumgehung Linden zur Kenntnis. Aus Sicht des Marktgemeinderates soll auch ausschließlich die Variante 7 b) (Anbindung der Kreisstraße mit einem Kreisverkehr) für die weitere Planung weiterverfolgt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. 24. und 25. Änderung des Regionalplanes der Region Westmittelfranken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 42. Marktgemeinderat 08.06.2018 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Regionale Planungsverband Westmittelfranken hat beschlossen, dass der Regionalplan seiner 24. und 25. Änderung unterzogen werden soll und den Markt gebeten, sich hierzu zu äußern.

Die Änderungsentwürfe können unter der Adresse www.region-westmittelfranken.de eingesehen werden.

Die 24. Änderung beinhaltet die Aufnahme der Teilkapitel 7.1.3.1 „Regionale Grünzüge“ und 7.1.3.3 „Trenngrün“.
Im Bereich von Markt Erlbach soll hierbei ein sogenanntes Trenngrün eingetragen werden, um den südlichen Teil des Pilsenbaches (an der Gemeindegrenze nach Neuhof) von einer Bebauung langfristig freizuhalten.

Weiterhin werden durch die Änderung diverse Vorgaben aus dem Landesentwicklungsprogramm Bayern eingearbeitet.

Die 25. Änderung sieht eine Anpassung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Gewinnung von Gips im Bereich der Stadt Bad Windsheim, des Marktes Markt Nordheim und der Gemeinde Weigenheim vor.

Beide Änderungen betreffen den Markt Markt Erlbach nur in untergeordnetem Maße.

Beschlussvorschlag

Der Markt Markt Erlbach erhebt keine Einwände im Rahmen der Beteiligung zur 24. und 25. Änderung des Regionalplanes der Region Westmittelfranken.

Beschluss

Der Markt Markt Erlbach erhebt keine Einwände im Rahmen der Beteiligung zur 24. und 25. Änderung des Regionalplanes der Region Westmittelfranken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Bebauungsplan Nr. 78 "Raiffeisenstraße" der Stadt Bad Windsheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 42. Marktgemeinderat 08.06.2018 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Stadt Bad Windsheim stellt aktuell den Bebauungsplan Nr. 78 „Raiffeisenstraße“ auf und plant offensichtlich die Ausweisung von Gewerbe- und Sondergebietsflächen für Einzelhandel. Der Lageplan liegt in der Anlage bei. Nähere Informationen sind aktuell nicht bekannt.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt die Bauleitplanung der Stadt Bad Windsheim zur Kenntnis und erhebt keine Einwände.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Bauleitplanung der Stadt Bad Windsheim zur Kenntnis und erhebt keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stiftung Bürgerhaus zum Löwen 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 42. Marktgemeinderat 08.06.2018 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wurden in das Ratsinformationssystem eingestellt.
Der Haushalt umfasst insgesamt 90.800 Euro, davon 70.800 Euro im Verwaltungshaushalt und 20.000 Euro im Vermögenshaushalt.
In der Sitzung werden nähere Einzelheiten erläutert.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter beschließt, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2018 in der vorgelegten Form zu genehmigen. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 70.800 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 20.000 Euro ab.

2. Der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter beschließt den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2017 bis 2021 mit der Maßgabe, dass die Ausgaben für den Anschluss an das Nahwärmenetz eingepflegt werden.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter beschließt, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2018 in der vorgelegten Form zu genehmigen. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 70.800 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 20.000 Euro ab.

2. Der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter beschließt den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2017 bis 2021 mit der Maßgabe, dass die Ausgaben für den Anschluss an das Nahwärmenetz eingepflegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 42. Marktgemeinderat 08.06.2018 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Bei der Verwaltung sind folgende Spenden eingegangen:

Spender
Betrag
Verwendungszweck
BB/DuD
100,00 €
Kinderkrippe Spatzennest
Sparkasse im Landkreis
250,00 €
Seniorenwegweiser
Deutsche Stiftungstreuhand
1.467,00 €
Bekleidung Bürgerbusfahrer

Beschlussvorschlag

Die eingegangenen Spenden in Höhe von 1.817,00 € werden angenommen.

Beschluss

Die eingegangenen Spenden in Höhe von 1.817,00 € werden angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Antrag eines Bürgers zur Verwendung des Wappens des Marktes Markt Erlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 42. Marktgemeinderat 08.06.2018 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Manfred Möbius, wohnhaft in Hagenhofen 135, möchte auf seinem Grundstück in Hagenhofen eine Flagge mit dem Wappen des Markt Markt Erlbach anbringen/aufhängen. Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen den Antrag keine Bedenken, in der Vergangenheit wurden Anträge dieser Art einstimmig beschlossen und genehmigt. Die Verwaltung wird mit der Erlaubniserteilung entsprechende Auflagen verbinden.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, den Antrag von Herrn Manfred Möbius auf Verwendung des Wappens auf einer Fahne ohne weitere Zusätze zu erlaub en.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, den Antrag von Herrn Manfred Möbius auf Verwendung des Wappens auf einer Fahne ohne weitere Zusätze zu erlaub en.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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12. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 42. Marktgemeinderat 08.06.2018 ö 12

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß berichtet, dass in der vergangenen Woche ein Gespräch mit der zur Sanierung der Hauptstraße beauftragten Baufirma Storz sowie allen beteiligten Spartenträgern stattgefunden hat. Hierbei wurde einstimmig festgelegt, dass der Baubeginn erst im Frühjahr 2019 erfolgen soll. Hintergrund ist, dass zunächst sämtliche Sparten verlegt werden müssen und bei einem Baubeginn im September 2018 wäre die Folge, dass der erste Bauabschnitt über den Winter eine offene Baugrube wäre, der für die Anwohner nur unter erschwerten Bedingungen zu begehen wäre. Die Telekom hat in dem Gespräch zudem erklärt, alle Haushalte in der Hauptstraße in Eigenregie mit Glasfaserleitungen zu erschließen.
Im Anschluss entwickelt sich eine intensive und lautstarke Diskussion über die aktuelle Baustellensituation und die damit verbundenen Straßensperrungen. Aufgrund der Vielzahl an Wortmeldungen zu unterschiedlichsten Örtlichkeiten und Themenbereichen wird auf die Niederschrift einzelner Aussagen verzichtet.
Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass es beim Bau des Nahwärmenetzes, bei den Arbeiten in der Hauptstraße sowie im Falle eines möglichen Wasserrohrbruchs im Bereich Windsheimer Straße zu weitaus größeren Behinderungen kommen wird und noch umfangreichere Verkehrsmaßnahmen erforderlich sind.

Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß gibt bekannt, dass die Ape (Dreirad) im Bauhof nicht mehr einsatzfähig ist. In der nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses wird über die Vergabe für ein Ersatzfahrzeug entschieden.

Datenstand vom 27.06.2018 13:31 Uhr