Datum: 13.07.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragen der Bürgerinnen und Bürger
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 08.06.2018
3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.06.2018
4 Bericht der ersten Bürgermeisterin
5 Bebauungsplan Nr. 30 "Kirchsteigfeld" - Abwägung und Satzungsbeschluss
6 Umlegungsverfahren zur Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 30 "Kirchsteigfeld"
7 Bauantrag für einen Scheunenersatzbau in Kotzenaurach
7.1 Gestaltung der Kindertagesstätte an der Neuen Straße
8 Unterstützung für bayerische Kommunen beim Flächensparen über die Städtebauförderung und Dorferneuerung
9 Zeitplan für den 1. Bauabschnitt des Nahwärmenetzes und Gestaltung der Nahwärmezentrale an der Rangauhalle
10 Glasfaserausbau Schule - Teilnahme am Förderverfahren
11 Bedarfsanerkennung Kinderbetreuungsplätze
12 Antrag der SPD-Fraktion zur Verlegung von "Stolpersteinen" im öffentlichen Raum
13 Annahme von Spenden
14 Verschiedenes

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1. Fragen der Bürgerinnen und Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 43. Marktgemeinderat 13.07.2018 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß bittet vor Eintritt in die Tagesordnung um Erweiterung dieser um den Punkt „Gestaltung der Kindertagesstätte an der Neuen Straße“. Die Erweiterung der Tagesordnung wird einstimmig beschlossen.

Seitens der anwesenden Bürger gibt es keine Wortmeldungen .

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 08.06.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 43. Marktgemeinderat 13.07.2018 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift über die 42. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 08.06.2018 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 42. öffentliche Sitzung vom 08.06 .2018.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 42. öffentliche Sitzung vom 08.06 .2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.06.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 43. Marktgemeinderat 13.07.2018 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung am 08.06.2018 gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind, der Öffentlichkeit bekannt.
TOP 14 - Auftrag für den Anschluss der Straßenbeleuchtung in der Hauptstraße Markt Erlbach
Der Markt Markt Erlbach nimmt das Angebot der MDN zum Anschluss der neuen Straßenleuchten in der Hauptstraße zum Angebotspreis von 19.598,41 € brutto an. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt, den Auftrag zu unterzeichnen.

TOP 15 - Weitere baulic he Entwicklung nach Abschluss des Baugebietes westlich von Eschenbach.
1. Die Verwaltung wird beauftragt noch einmal die Eigentümer der unbebauten, aber bebaubaren Wohnbaugrundstücke in Markt Erlbach, Eschenbach und Linden hinsichtlich Verkaufs- oder Tauschbereitschaft anzufragen, um die Möglichkeiten der Innenentwicklung abzuprüfen. Das Ergebnis soll mitgeteilt werden.
2. Die Entscheidung über die weitere bauliche Entwicklung wird zunächst zurückgestellt.

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4. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 43. Marktgemeinderat 13.07.2018 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß berichtet den Marktgemeinderatsmitgliedern über folgende Angelegenheiten:
1) Im Schuljahr 2018/2019 werden insgesamt 272 Schüler die Caspar-Löner-Grund- und Mittelschule besuchen. Die 181 Grundschüler teilen sich in acht Klassen auf, in der Mittelschule werden fünf Klassen mit 91 Schülern gebildet. Die Plätze in den Kindertagesstätten sind mit Ausnahme des Kindergartens in der Hauptstraße alle belegt. Dieser ist noch bedingt aufnahmefähig, bei allen anderen Einrichtungen werden die Anmeldungen auf einer Warteliste geführt. Die Quote der Kinder mit Migrationshintergrund liegt zwischen 3% im evangelischen Kindergarten und 40% im Kindergarten Hauptstraße. Bezüglich der konkreten Zahlen wird auf das Handout verwiesen, das an die Fraktionssprecher verteilt wurde.
2) Der Bürgerbus war seit seinem Start am 06.02.2018 an 98 Tagen im Einsatz. Dabei wurden 1.241 Personen befördert. Die Hauptfahrziele waren „Einkauf/Friseur/Bank“ (208 Fahrten), „Essen/Mittagstische“ (171 Fahrten) sowie „Medizinische Ziele“ (112 Fahrten). Die Gesamteinnahmen belaufen sich auf 1.265,51 Euro sowie einer privaten Spende über 300,00 Euro.
3) Bei der Überarbeitung des Einzelhandelskonzeptes werden aktuell die Daten der örtlichen Gewerbetreibenden (eigene sowie Kundendaten) erhoben.
4) Für die Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans wurde der Projektbericht an alle Kommandanten zur Stellungnahme weitergeleitet. Diese werden jetzt eingearbeitet, im Nachgang erfolgt eine gemeinsame Besprechung mit allen Beteiligten.
5) Am Dienstag, den 17.07.2018 erfolgt um 9:30 Uhr im Zennhäuser Weg am neu geplanten Mehrfamilienhaus der offizielle Spatenstich zum Nahwärmenetz. Aufgrund der Teilnahme von Herrn Landrat Helmut Weiß war leider kein anderweitiger Termin möglich. Hierzu ergeht herzliche Einladung.
6) An der Kirchweih wird in diesem Jahr neben dem Zelt des TSV Markt Erlbach auch in der Hauptstraße ein Festbetrieb stattfinden. Das Bürgerhaus öffnet am Donnerstagabend sowie ganztägig montags und die Cones werden die Gäste rund um den Marktplatz verköstigen (ebenfalls donnerstags und montags). Details hierzu werden in Kürze mit den Cones besprochen. Zusätzlich wird die Familie Wehner an diesen Tagen einen Ausschank anbieten. Ein Kirchweihbetrieb unter Federführung des Marktes oder der „Stiftung zum Bürgerhaus“ scheidet sowohl aus organisatorischen als auch insbesondere haushaltsrechtlichen Gründen aus.
7) In der Fränkischen Landeszeitung wurde am 28.06.2018 über Nitratwerte von Brunnen aus dem hiesigen Landkreis berichtet. Eine Probe bezieht sich auf einen Brunnen in Hagenhofen mit einem Nitratwert von 67mg/l. Die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß stellt klar, dass es sich hier um einen privaten Brunnen und nicht um eine Quelle der gemeindlichen Wasserversorgung handelt.
8) Am Samstag, den 18.08.2018 findet das 5-jährige Partnerschaftsjubiläum mit Panazol statt. Nach einem kleinen Festakt in der Rangauhalle (Beginn 11:00 Uhr) begeben sich alle Teilnehmer zum Panazolplatz, der um 13:00 Uhr offiziell gewidmet  wird. Aufgrund der großen Anzahl an Gästen aus Frankreich wird um eine zahlreiche Teilnahme der Marktgemeinderatsmitglieder gebeten.

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5. Bebauungsplan Nr. 30 "Kirchsteigfeld" - Abwägung und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 43. Marktgemeinderat 13.07.2018 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Offenlage nach § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB wurde in den vergangenen Wochen durchgeführt.
Während der Offenlage wurden durch die Öffentlichkeit keine Anregungen oder Bedenken gegen die Planung vorgebracht und auch bei den Trägern öffentlicher Belange waren die Reaktionen auf die vorgelegte Planung moderat. Die originalen Stellungnahmen können in der Sitzung eingesehen werden.

Die Verwaltung hat inzwischen die eingegangenen Stellungnahmen zusammengefasst, ausgewertet und Vorschläge zu deren Abwägung erarbeitet. Diese Zusammenstellung liegt in der Anlage bei. Der gemäß den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung geänderte Satzungsentwurf liegt ebenfalls in der Anlage bei und kann bei Bedarf in der Sitzung noch einmal erörtert werden.
Die eingearbeiteten Änderungen sind nur unwesentlich und beinhalten in der Hauptsache die Aufnahme nachrichtlicher Hinweise und einige Änderungen ohne nennenswerte Relevanz in der Begründung, so dass eine erneute Beteiligung nach § 4a (3) BauGB nicht erforderlich ist und der Plan somit als Satzung beschlossen werden kann.

Aktuell laufen bereits die Planungen zur Erschließung des Baugebietes und die Ausschreibung soll Ende 2018 erfolgen. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2019 angesetzt und auch die Ortsumgehung Eschenbach soll nach Aussage des Staatlichen Bauamtes im kommenden Jahr begonnen werden.

Um die Grundstücksneuordnung abzuschließen ist ein Umlegungsverfahren notwendig. Dieses wird in einem separaten Tagesordnungspunkt behandelt.

Nachtrag der Verwaltung: In den vergangenen Tagen haben bereits Gespräche mit einer lokalen Wohnungsbaugenossenschaft stattgefunden, um über das im Bebauungsplanentwurf geplante Wohnhaus für sozial geförderten Wohnraum zu verhandeln. Die Genossenschaft hat dabei klargestellt, dass selbst sie mit den Auflagen für sozial geförderten Wohnraum nicht zurechtkommt, weil die in den Förderrichtlinien vorgeschriebene Belegungsbindung und Mietpreisstaffelung nur auf dem Papier funktioniert, aber nicht in der Praxis. Weiterhin gibt es mittlerweile kaum noch Wohnungsbauträger, die tatsächlich sozialen Wohnungsbau betreiben und die aktuell hohen Baukosten tragen ihr Übriges dazu bei, dass es schwierig werden wird, hier einen geeigneten Bauträger zu finden.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die für sozialen Wohnungsbau vorgesehene Fläche als normale Fläche für ein Mehrfamilienhaus zu kennzeichnen und stattdessen zu versuchen, über den Kaufvertrag zu einer Regelung zu kommen, die dem Markt Markt Erlbach ein Belegungsrecht für einen Teil auf dem Grundstück entstehenden Wohnungen einräumt.

Volker Rudolph spricht sich dafür aus, die Fläche für sozialen Wohnungsbau und somit auch den entsprechenden Passus in der Begründung beizubehalten, da er in den nächsten Jahren eine entsprechende Entwicklung in der Gesetzgebung auf Bundesebene in diesem Bereich erwartet. Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß  erklärt, dass man für diesen Fall den Bebauungsplan entsprechend abändern könnte, im Moment die Vermarktung des Flurstücks ohne diese Maßgabe jedoch deutlich größer ist.

Harald Eisenbeiß moniert den Anschlusszwang an die zukünftige Nahwärmeversorgung. Seiner Meinung nach ist hier aufgrund des Eigentums an Waldflächen mit viel Widerstand der Eschenbacher Grundstückseigentümer zu rechnen, so dass kein grundsätzlicher Benutzungszwang für alle Bauplätze vorgegeben werden kann.
Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß erinnert in diesem Zusammenhang an die Sitzung vom 02.02.2018, in der ein einstimmiger Beschluss zum Erlass einer Satzung zum Anschluss- und Benutzungszwang an die Nahwärme gefasst wurde. Zudem sei es für die Bauherren ein Vorteil, wenn die Wärmeversorgung von vornherein definiert ist, da man sich hierüber dann keine Gedanken mehr machen muss.

Beschlussvorschlag

1. Die Abwägung zu den während der Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und nach § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen für den Bebauungsplan Nr. 30 „Kirchsteigfeld“ wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung durchgeführt. Der ursprünglich ausschließlich für sozial geförderten Wohnraum vorgesehene Bauplatz wird als gewöhnliche Wohnbaufläche (Allgemeines Wohngebiet) ohne besondere Einschränkungen deklariert.

2. Der entsprechend der Abwägung ergänzte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 „Kirchsteigfeld“ wird als Satzung beschlossen und soll ausgefertigt und bekanntgemacht werden.

3. Die Erschließung des Baugebietes soll vorbereitet und von der Firma Bayerngrund vertragsgemäß abgewickelt werden.

4. Beim Verkauf der Grundstücke für die Mehrfamilienhäuser wird den Käufern ein um ein Drittel reduzierter Kaufpreis (im Vergleich zum Kaufpreis der anderen Bauflächen im Baugebiet) angeboten, wenn der Erwerber sich zum Bau eines Mehrfamilienhauses verpflichtet und dem Markt Markt Erlbach darin ein Belegungsrecht und eine Mietpreisbindung für mindestens ein Drittel der Wohnungen auf eine Dauer von 10 Jahren einräumt. Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen darf auch ein entsprechender Erbpachtvertrag für die betroffenen Baugrundstücke abgeschlossen werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen.

Beschluss 1

1. Die Abwägung zu den während der Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und nach § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen für den Bebauungsplan Nr. 30 „Kirchsteigfeld“ wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung durchgeführt. Der ursprünglich ausschließlich für sozial geförderten Wohnraum vorgesehene Bauplatz wird als gewöhnliche Wohnbaufläche (Allgemeines Wohngebiet) ohne besondere Einschränkungen deklariert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Beschluss 2

2. Der entsprechend der Abwägung ergänzte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 „Kirchsteigfeld“ wird als Satzung beschlossen und soll ausgefertigt und bekanntgemacht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

Beschluss 3

3. Die Erschließung des Baugebietes soll vorbereitet und von der Firma Bayerngrund vertragsgemäß abgewickelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 4

4. Beim Verkauf der Grundstücke für die Mehrfamilienhäuser wird den Käufern ein um ein Drittel reduzierter Kaufpreis (im Vergleich zum Kaufpreis der anderen Bauflächen im Baugebiet) angeboten, wenn der Erwerber sich zum Bau eines Mehrfamilienhauses verpflichtet und dem Markt Markt Erlbach darin ein Belegungsrecht und eine Mietpreisbindung für mindestens ein Drittel der Wohnungen auf eine Dauer von 10 Jahren einräumt. Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen darf auch ein entsprechender Erbpachtvertrag für die betroffenen Baugrundstücke abgeschlossen werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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6. Umlegungsverfahren zur Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 30 "Kirchsteigfeld"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 43. Marktgemeinderat 13.07.2018 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Um den Bebauungsplan Nr. 30 „Kirchsteigfeld“ realisieren zu können, ist die Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens erforderlich, da es wegen der vielen Beteiligten nicht möglich ist, eine Neuordnung der Grundstücke auf privatrechtlicher Basis durchzuführen. Die Durchführung einer Umlegung nach § 45 ff BauGB ist daher die einzige Möglichkeit (eine vereinfachte Umlegung nach § 80 ff BauGB scheidet aber aus), um die Voraussetzung für die Erschließung und Entwicklung des Baugebietes zu schaffen.

Die Firma Bayerngrund hat im Auftrag des Marktes (gemäß Beschluss vom 03.07.2015) bereits die Erörterungsgespräche geführt, die Umlegung mit allen Beteiligten erörtert und entsprechende Umlegungsvereinbarungen geschlossen (hinsichtlich Ausgleich in Geld oder Land), die der Marktgemeinderat mit seinen Beschlüssen vom 10.11.2016 und 06.10.2017 bestätigt hat. Die nach § 47 (1) BauGB erforderliche Anhörung der Eigentümer hat damit bereits stattgefunden.

Um keine Zeit zu verlieren, sollte nun das förmliche Umlegungsverfahren eingeleitet werden, um die notwendigen Eigentumsänderungen nach dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes zügig zu vollziehen. Bei der förmlichen Umlegung nach dem BauGB hat der Markt die Auswahl, diese Aufgabe an den noch zu bildenden Umlegungsausschuss oder alternativ an das Vermessungsamt zu übertragen.
Die Durchführung des Umlegungsverfahrens durch einen eigenen Umlegungsausschuss würde in Summe (inkl. Zuarbeit des Vermessungsamtes zur Neuzuteilung der Grundstücke) ca. 40.000 € kosten. Bei der Übertragung dieser Aufgabe auf das Vermessungsamt ist mit Gesamtkosten von ca. 60.000 € zu rechnen.

Aus Kostengründen und aufgrund der Tatsache, dass ein Umlegungsausschuss diese Aufgabe voraussichtlich in kürzerer Zeit als das Vermessungsamt erledigen kann, schlägt die Verwaltung vor, hierfür einen Umlegungsausschuss ins Leben zu rufen und mit dem Verfahren zu betrauen.

Gemäß Umlegungsausschussverordnung muss der Umlegungsausschuss aus folgenden Personen bestehen:

1. Einem Vorsitzenden
2. Einem Mitgliedes des Marktgemeinderates
3. Einem Vermessungsbeamten (mind. Besoldungsgruppe A 14)
4. Einem Beamten mit der Befähigung zum Richteramt
5. Einem Sachverständigen der Grundstücksbewertung oder eines Bausachverständigen auf dem Gebiet des Baurechts, insbesondere der Bauleitplanung

Den Vorsitz des Ausschusses übernimmt gemäß Umlegungsausschussverordnung jeweils der erste Bürgermeister, als Vertreter jeweils der zweite Bürgermeister. Hinsichtlich der anderen Beteiligten hat die Verwaltung bereits Kontakt mit in Frage kommenden externen Fachleuten sowie deren Vertretern aufgenommen und empfiehlt die im Beschlussvorschlag genannte Besetzung.

Der Ausschuss muss voraussichtlich zu zwei Sitzungen in diesem Jahr zusammenkommen und eventuell auch noch einmal, wenn die Erschließung abgeschlossen ist. Die erste Sitzung des Ausschusses könnte voraussichtlich Ende Juli stattfinden.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat des Marktes Markt Erlbach ordnet gemäß § 46 Absatz 1 Baugesetzbuch für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 30 „Kirchsteigfeld“ in der Gemarkung Eschenbach, die Umlegung von Grundstücken nach den Vorschriften des vierten Teiles (§§ 45 bis 79) des Baugesetzbuches an.
 
Das Umlegungsgebiet umfasst folgende Flurstücke: 71, 72, 73, 74, 75, 75/1, 75/2, 75/3, 76, 86, 87, 88, 89 sowie einen Teil des Flurstücks 77. Alle Flurstücke sind Teil der Gemarkung Eschenbach. Die genaue Abgrenzung des Gebietes ist in der anliegenden Übersichtskarte dargestellt. Die Umlegung erhält die Bezeichnung „Kirchsteigfeld“

2. Für die Umlegung wird ein Umlegungsausschuss gemäß § 1 (1) der Umlegungsausschussverordnung (UmlegAusschV) gebildet. Der Umlegungsausschuss wird beauftragt, das Umlegungsverfahren durchzuführen.

Der Vorsitz des Ausschusses wird der ersten Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß übertragen. Als Vertreter wird der zweite Bürgermeister Werner Stieglitz bestellt.

Als Mitglied des Marktgemeinderates wird Herr Rudolf Born bestimmt, als dessen Vertreter Herr Steffen Bien.

Als beratende Sachverständige gemäß § 2 (1) der Umlegungsausschussverordnung werden bestellt:

- als Beamter mit dem fachlichen Schwerpunkt Vermessung Frau Uta Kubaschek-Arz (Leiterin des Vermessungsamtes Neustadt/Aisch), als deren Vertreterin Valentina Kurtovic (Stellvertretende Leiterin des Vermessungsamtes Neustadt/Aisch)

- als Beamter mit der Befähigung zum Richteramt Herr Thomas Wittmann (Abteilungsleiter im Landratsamt Neustadt/Aisch – Bad Windsheim), als dessen Vertreter Herr Tanju Cetinkaya

- als Bausachverständiger auf dem Gebiet des Baurechts insbesondere der Bauleitplanung Herr Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Heffner (Markt Erlbach), als dessen Vertreter Herr Dipl. Ing. (FH) Wolfgang Teufel (Emskirchen)

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat des Marktes Markt Erlbach ordnet gemäß § 46 Absatz 1 Baugesetzbuch für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 30 „Kirchsteigfeld“ in der Gemarkung Eschenbach, die Umlegung von Grundstücken nach den Vorschriften des vierten Teiles (§§ 45 bis 79) des Baugesetzbuches an.
 
Das Umlegungsgebiet umfasst folgende Flurstücke: 71, 72, 73, 74, 75, 75/1, 75/2, 75/3, 76, 86, 87, 88, 89 sowie einen Teil des Flurstücks 77. Alle Flurstücke sind Teil der Gemarkung Eschenbach. Die genaue Abgrenzung des Gebietes ist in der anliegenden Übersichtskarte dargestellt. Die Umlegung erhält die Bezeichnung „Kirchsteigfeld“

2. Für die Umlegung wird ein Umlegungsausschuss gemäß § 1 (1) der Umlegungsausschussverordnung (UmlegAusschV) gebildet. Der Umlegungsausschuss wird beauftragt, das Umlegungsverfahren durchzuführen.

Der Vorsitz des Ausschusses wird der ersten Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß übertragen. Als Vertreter wird der zweite Bürgermeister Werner Stieglitz bestellt.

Als Mitglied des Marktgemeinderates wird Herr Rudolf Born bestimmt, als dessen Vertreter Herr Steffen Bien.

Als beratende Sachverständige gemäß § 2 (1) der Umlegungsausschussverordnung werden bestellt:

- als Beamter mit dem fachlichen Schwerpunkt Vermessung Frau Uta Kubaschek-Arz (Leiterin des Vermessungsamtes Neustadt/Aisch), als deren Vertreterin Valentina Kurtovic (Stellvertretende Leiterin des Vermessungsamtes Neustadt/Aisch)

- als Beamter mit der Befähigung zum Richteramt Herr Thomas Wittmann (Abteilungsleiter im Landratsamt Neustadt/Aisch – Bad Windsheim), als dessen Vertreter Herr Tanju Cetinkaya

- als Bausachverständiger auf dem Gebiet des Baurechts insbesondere der Bauleitplanung Herr Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Heffner (Markt Erlbach), als dessen Vertreter Herr Dipl. Ing. (FH) Wolfgang Teufel (Emskirchen)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Bauantrag für einen Scheunenersatzbau in Kotzenaurach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 43. Marktgemeinderat 13.07.2018 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Auf dem Anwesen Kotzenaurach 2 war ursprünglich die Sanierung einer bestehenden Scheune geplant. Nachdem das Dach abgedeckt und auch ein Teil der Wände freigelegt wurde, hat sich jedoch gezeigt, dass die Bausubstanz schlechter als erwartet ist. Daher soll nun die Scheune abgebrochen und durch einen Neubau gleicher Größe und Kubatur ersetzt werden. Die Dacheindeckung soll mit Biberschwanzziegeln erfolgen.

Da das Vorhaben sehr eilt, hat die Bauherrin um eine schnelle Bearbeitung des Antrages gebeten. Daher wird der Antrag in diesem Falle auch dem Marktgemeinderat und nicht dem Bauausschuss vorgelegt, der erst Ende Juli tagt.

Nach Aussage des Landratsamtes befindet sich das Anwesen nicht im Innenbereich nach § 34 BauGB, sondern im Außenbereich nach § 35 BauGB, da dieser Bereich von Kotzenaurach als sogenannte „Splittersiedlung im Außenbereich“ zu werten ist. Da das Anwesen nicht mehr landwirtschaftlich genutzt wird, handelt es sich bei dem Ersatzbau nicht um ein „privilegiertes“, sondern um eine sogenanntes „sonstiges Vorhaben“, das hier nur zulässig ist, wenn keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.

Die Erschließung ist gesichert und öffentliche Belange werden durch den Ersatzbau nicht berührt. Daher kann das Einvernehmen dazu erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Errichtung eines Ersatzbaus für eine Scheune auf dem Flurstück 3, Gemarkung Kotzenaurach, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Errichtung eines Ersatzbaus für eine Scheune auf dem Flurstück 3, Gemarkung Kotzenaurach, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7.1. Gestaltung der Kindertagesstätte an der Neuen Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 43. Marktgemeinderat 13.07.2018 ö 7.1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In den vergangenen Tagen haben Abstimmungen mit der Denkmalpflege zur Gestaltung des Kindergartenneubaus auf dem Anwesen Hauptstraße 57/59 stattgefunden. Dabei wurden die Gestaltung der Fassade und auch die Gestaltung der Belichtung in den Dachgeschossen besprochen.

Die Denkmalpflege begrüßte ausdrücklich die vom Architekturbüro vorgeschlagene Holzverkleidung der Fassade, da diese mit einfachen Mitteln an den Charakter der ehemaligen Scheue (als Wirtschaftsgebäude) anknüpft. Es wäre auch prinzipiell möglich mit Sichtmauerwerk zu arbeiten, die Mehrkosten für die Fassade betragen jedoch ca. 200.000 Euro. Eine verputzte Fassade scheidet nach Aussage der Denkmalpflege aus.

Hinsichtlich der Dachgestaltung präferiert die Denkmalpflege die Verwendung von wenigen bandartigen (sehr flachen) Dachgauben. Aufgrund der Randlage des Gebäudes im Ensemblebereich und der vorherrschenden Bausubstanz entlang der Neuen Straße wären aber auch Dachflächenfenster genehmigungsfähig.

Wegen der besseren Belichtungsmöglichkeiten und geringeren Baukosten sollten aus Sicht des Architekten und der Verwaltung Dachflächenfenster verwendet werden.

Volker Rudolph möchte von einem Neubau absehen, falls die Denkmalpflege auf die Dachgauben besteht. Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß erklärt, dass bereits entsprechende Gespräche mit der Denkmalpflege geführt wurden und der Einbau von Dachflächenfenstern bei einer entsprechenden Begründung genehmigungsfähig ist.

Michael Brunner kann die Forderungen nach Dachgauben nicht nachvollziehen. Bei seinem privaten, landwirtschaftlichen Bauvorhaben für Schweinehaltung werden Dachflächenfenster vorgeschrieben, für einen Kindergarten soll dies dann aber nicht gelten.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat stimmt dem Gestaltungsvorschlag des Architekturbüros Wirsching und Madinger für den Neubau der Kindertagesstätte zu. Die Fassade soll wie vorgeschlagen mit Holz verkleidet werden. Im Dachgeschoss sollen Dachflächenfenster verwendet werden.

2. Auf dieser Grundlage soll der Bauantrag erarbeitet und zur Genehmigung eingereicht werden.

3. Vorbehaltlich der Baugenehmigung und der Zustimmung der Förderbehörde sollen die Arbeiten zum Neubau ausgeschrieben werden.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat stimmt dem Gestaltungsvorschlag des Architekturbüros Wirsching und Madinger für den Neubau der Kindertagesstätte zu. Die Fassade soll wie vorgeschlagen mit Holz verkleidet werden. Im Dachgeschoss sollen Dachflächenfenster verwendet werden.

2. Auf dieser Grundlage soll der Bauantrag erarbeitet und zur Genehmigung eingereicht werden.

3. Vorbehaltlich der Baugenehmigung und der Zustimmung der Förderbehörde sollen die Arbeiten zum Neubau ausgeschrieben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Unterstützung für bayerische Kommunen beim Flächensparen über die Städtebauförderung und Dorferneuerung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 43. Marktgemeinderat 13.07.2018 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Freistaat Bayern hat für die Unterstützung der Kommunen beim Flächensparen insgesamt 100 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt. Diese Mittel können dazu genutzt werden, um Maßnahmen zum Flächensparen und zur Entsiegelung mit einem höheren Fördersatz in den bereits bestehenden Förderprogrammen zu bezuschussen (80 bzw. 90 Prozent anstatt der sonst üblichen 60 Prozent).

Die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Mittel sind folgende:

1. Die Gemeinde fasst einen Selbstbindungsbeschluss zum Flächensparen und zur vorrangigen Innenentwicklung (vorrangige Nutzung von Brache- und Konversionsflächen, Gebäudeleerständen und eventuell Rücknahme von Bauflächen, die lang- bis mittelfristig nicht benötigt werden)
2. Vorliegen eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
3. Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen worden sein.
4. Der Antrag muss bis zum 16.07.2018 vorgelegt werden.

Die Verwaltung hält die Initiative durchaus für sinnvoll, aber eine Teilnahme ist aufgrund der sehr kurzen Frist schwierig und es sind aktuell keine Maßnahmen greifbar, die der Zielsetzung des Programmes entsprechen und die so weit entwickelt sind, dass eine Antragstellung lohnt.

Es ist jedoch im Gespräch, dass diese Initiative in den kommenden Jahren grundsätzlicher Bestandteil der Förderlandschaft werden soll. Daher schlägt die Verwaltung vor,  dies abzuwarten und dann weitere Schritte in diese Richtung zu gehen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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9. Zeitplan für den 1. Bauabschnitt des Nahwärmenetzes und Gestaltung der Nahwärmezentrale an der Rangauhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 43. Marktgemeinderat 13.07.2018 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Firma Naturstrom wird in Zusammenarbeit mit der Firma Dienstbier und der Firma Rotec Mitte Juli 2018 damit beginnen, den ersten Teil des Nahwärmenetzes für Markt Erlbach zu bauen. Geplant ist zunächst die Verlegung der Leitungen in der Neuen Straße (zwischen Einmündung Zennhäuser Weg und der Ansbacher Straße) und im Zennhäuser Weg. Anschließend soll dann in diesem Jahr auch die Verlegung in der Neuen Straße bis zum Rathaus und eventuell auch (je nach Baufortschritt) in der Konsul-Lindner-Straße erfolgen.
Vom 16.07. bis 20.07.2018 werden in der Neuen Straße (zwischen Ansbacher Straße und Zennhäuser Weg) zwei Hausanschlüsse gelegt und die Entwässerungsrinne entfernt, am 23.07.2018 wird im Zennhäuser Weg auf Höhe der Busbucht der Hausanschluss für das neue Mehrfamilienhaus gelegt und vom 30.07. bis 07.09.2018 erfolgt der Einbau der Leitungsrohre für die Nahwärme und die Sanierung der Fahrbahndecke (zwischen Ansbacher Straße und Zennhäuser Weg). Geschäftsleiter Sebastian Gaukler erläutert die Verkehrsmaßnahmen, die für diese Arbeiten erforderlich sind. Bei allen weiteren Arbeiten zur Aushebung der Gräben für das Nahwärmenetz werden aller Voraussicht nach ebenfalls Vollsperrungen erforderlich sein.

Bereits in diesem Jahr soll auch die Nahwärmezentrale an der Rangauhalle errichtet werden, um den fertiggestellten Teil des Nahwärmenetzes schon zum Ende des Jahres in Betrieb zu nehmen.
Die Firma Naturstrom erarbeitet aktuell die Genehmigungsunterlagen für die Nahwärmezentrale an der Rangauhalle. Nachdem diese bis zum heutigen Tag leider nicht eingegangen sind, wird hierüber in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 25.07.2018 beraten.

Der symbolische Spatenstich erfolgt am Dienstag, den 17.07.2018 um 9:30 Uhr zusammen mit Herrn Landrat Helmut Weiß im Zennhäuser Weg. Der Neubau des dortigen Mehrfamilienhauses erhält den ersten Anschluss an das Nahwärmenetz. Hierzu ergeht herzliche Einladung.

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10. Glasfaserausbau Schule - Teilnahme am Förderverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 43. Marktgemeinderat 13.07.2018 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Freistaat Bayern hat ein Förderprogramm für den Glasfaserausbau für Schulen aufgelegt, um für diese Einrichtungen die Möglichkeit zum Bau eines Gigabitfähigen Anschlusses wirtschaftlicher zu machen. Das Antragsverfahren ist verhältnismäßig überschaubar und der Regelfördersatz beträgt 80 % der förderfähigen Kosten.
Der Glasfaserausbau ist auch eine der wesentlichen Voraussetzungen für das Konzept „Digitales Klassenzimmer“, das an allen bayerischen Schulen realisiert werden soll.

Die Verwaltung hat bereits in Rücksprache mit dem Büro Breitbandberatung Bayern den groben Kostenrahmen ermittelt und schätzt diesen auf ca. 50.000 € brutto (abzüglich Förderung ca. 10.000 € Eigenanteil des Marktes). Da in den nächsten Wochen aber auch Leerrohre parallel zum Nahwärmenetz verlegt werden, kann der Ausbau auch günstiger sein, weil kein größerer Tiefbau mehr erforderlich ist.

Der Ausbau könnte in den kommenden Wochen ausgeschrieben werden und würde dann voraussichtlich im kommenden Jahr realisiert werden.

Bei der Wertung der Angebote sollte neben dem Angebotspreis auch das technische Konzept (z.B. Nutzung von gemeindlichen Leerrohren zur Vermeidung von Tiefbauarbeiten) und die monatlichen Bezugskosten für einen schnellen Internetanschluss eine Rolle spielen um zu vermeiden, dass das Unternehmen den Zuschlag erhalten müsste, das  zwar für den Bau der Leitungen wenig verlangt, aber dann später hohe monatliche Gebühren fordert.

Beschlussvorschlag

1. Der Markt Markt Erlbach nimmt an dem Förderverfahren zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen teil.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeiten auszuschreiben und den notwendigen Förderantrag einzureichen. Als Wertungskriterien sollen neben dem Angebotspreis auch das technische Konzept und die laufenden monatlichen Kosten (für einen schnellen Internetanschluss) in die Wertung einfließen. Der Auftrag soll, vorbehaltlich der Einhaltung der Fördervoraussetzungen, an den Anbieter vergeben werden, dessen Angebot nach Berücksichtigung dieser Kriterien das wirtschaftlichste ist. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt, den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.

3. Die notwendigen Haushaltsmittel werden für den Haushalt 2019 vorgesehen.

Beschluss

1. Der Markt Markt Erlbach nimmt an dem Förderverfahren zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen teil.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeiten auszuschreiben und den notwendigen Förderantrag einzureichen. Als Wertungskriterien sollen neben dem Angebotspreis auch das technische Konzept und die laufenden monatlichen Kosten (für einen schnellen Internetanschluss) in die Wertung einfließen. Der Auftrag soll, vorbehaltlich der Einhaltung der Fördervoraussetzungen, an den Anbieter vergeben werden, dessen Angebot nach Berücksichtigung dieser Kriterien das wirtschaftlichste ist. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt, den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.

3. Die notwendigen Haushaltsmittel werden für den Haushalt 2019 vorgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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11. Bedarfsanerkennung Kinderbetreuungsplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 43. Marktgemeinderat 13.07.2018 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Mit Mail vom 07.06.2018 hat Frau Pfarrerin Christiana von Rotenhan den Antrag auf Bedarfsanerkennung von 70 Plätzen für Kinder im Alter von zwei Jahren bis zum Schuleintritt gestellt. Die entsprechende Betriebserlaubnis für 70 Plätze liegt vor.
Die Bedarfsanerkennung aus der öffentlichen Sitzung vom 13.04.2018 wird dahingehend aktualisiert, dass für den evangelischen Kindergarten ab sofort 70 (anstatt 52) Plätze anerkannt werden.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat erkennt für den evangelischen Kindergarten als Bedarf ab sofort 70 Plätze an.

Beschluss

Der Marktgemeinderat erkennt für den evangelischen Kindergarten als Bedarf ab sofort 70 Plätze an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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12. Antrag der SPD-Fraktion zur Verlegung von "Stolpersteinen" im öffentlichen Raum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 43. Marktgemeinderat 13.07.2018 ö 12

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Mit Schreiben vom 03.07.2018 beantragt die SPD-Fraktion die Verlegung von sogenannten „Stolpersteinen“ im öffentlichen Raum, insbesondere in der Hauptstraße nach deren Umbau.
Der Antrag ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.

Die Stolpersteine sind ein Projekt des Künstlers Gunter Demnig, mit dem an die Opfer der Zeit des Nationalsozialismus erinnert werden soll. Hierbei werden Messingplatten mit einer Inschrift vor dem letzten Wohnsitz der Opfer vor ihrer Deportation in den Gehweg eingebaut.

Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß verliest zunächst den Antrag der SPD-Fraktion. Sie erläutert, dass aus Markt Erlbach und Ortsteilen keine jüdischen Bürger deportiert wurden.

Edith Bayersdorfer meint, dass die Verlegung nicht zwingend vor der letzten Wohnstätte, sondern auch vor dem Geburtshaus oder einem vorübergehenden Wohnsitz erfolgen kann.

Die Verwaltung wird zusammen mit dem Heimatverein und Herrn Ralf Rossmeissl vom Fränkischen Freilandmuseum eine Liste mit in Frage kommender Personen erstellen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat stimmt dem Antrag auf Verlegung Stolpersteinen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Übersicht ehemaliger jüdischer Bürger mit deren Wohnsitzen zu erarbeiten.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Antrag auf Verlegung Stolpersteinen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Übersicht ehemaliger jüdischer Bürger mit deren Wohnsitzen zu erarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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13. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 43. Marktgemeinderat 13.07.2018 ö 13

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Bei der Verwaltung sind folgende Spenden eingegangen:

Spender
Betrag
Verwendungszweck
Lederwaren Hagen,
Markt Erlbach
66,00 €
Sachspenden für Tombola
„25 Jahre Kindergarten Wegfeld“
Schaeffler Technologies AG & Co KG, Herzogenaurach
39,66 €
Sachspenden für Tombola
„25 Jahre Kindergarten Wegfeld“
Zahnarztpraxis Lenz,
Markt Erlbach
159,29 €
Sachspenden für Tombola
„25 Jahre Kindergarten Wegfeld“
Elektro Förster, Veitsbronn
70,70 €
Sachspenden für Tombola
„25 Jahre Kindergarten Wegfeld“
Bärenkeller, Markt Erlbach
102,13 €
Sachspenden für Tombola
„25 Jahre Kindergarten Wegfeld“
Friseur Hairstyling,
Markt Erlbach
15,00 €
Gutschein für Tombola
„25 Jahre Kindergarten Wegfeld“
Bäckerei Schindler,
Markt Erlbach
25,00 €
Gutscheine für Tombola
„25 Jahre Kindergarten Wegfeld
Avia Station Klör,
Markt Erlbach
40,00 €
Gutscheine für Tombola
„25 Jahre Kindergarten Wegfeld
Marianne Schwarz
540,00 €
FF Markt Erlbach

Beschlussvorschlag

Die eingegangenen Spenden in Höhe/im Wert  von 1.057,78 € werden angenommen.

Beschluss

Die eingegangenen Spenden in Höhe/im Wert  von 1.057,78 € werden angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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14. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 43. Marktgemeinderat 13.07.2018 ö 14

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß erinnert an die Landtags- und Bezirkswahl am Sonntag, den 14.10.2018. Für die voraussichtlich sieben Stimmbezirke und drei Briefwahlbezirke werden wieder Wahlhelfer benötigt. Die Marktgemeinderatsmitglieder werden dabei vornehmlich eingeteilt.

Christine Hildner bittet um Überprüfung des neu geschotterten Weges zwischen dem Wasserturm und Altziegenrück. Dieser ist für Radfahrer schwer zu befahren. Eventuell kann der Weg noch einmal planiert werden.

Die Preise für das Bürgerschießen werden in diesem Jahr und auch zukünftig von der Verwaltung organisiert. Es dürfen jedoch alle Fraktionen unterstützen und Geschenke im Rathaus abgeben.

Harald Eisenbeiß moniert erneut ein fehlendes Transportfahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr Eschenbach. Bei Einsätzen muss weiterhin mit privaten Fahrzeugen ausgerückt werden. Geschäftsleiter Sebastian Gaukler erklärt, dass zunächst die Ergebnisse aus dem Feuerwehrbedarfsplan abgewartet werden. Er macht jedoch deutlich, dass bereits im Vorbericht kein Fahrzeug für Eschenbach vorgesehen ist. Außerdem wurde mit dem stellvertretenden Kommandanten Manfred Wurm an der Jahreshauptversammlung besprochen, dass der MTW der FF Markt Erlbach von der FF Eschenbach als Transportfahrzeug ohne Funk- und Signalanlage (!) genutzt werden kann, wenn die Kosten für die Reparatur des defekten Getriebes vom Feuerwehrverein Eschenbach getragen werden.

Datenstand vom 23.07.2018 14:34 Uhr