Datum: 15.03.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 17:56 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift
2 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Satzung gefassten Beschlüsse
3 Bauvoranfragen
3.1 Bauvoranfrage für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle in Mosbach
3.2 Informelle Bauvoranfrage zum Bau eines Wohnhauses am Kellerweg
4 Bauanträge
4.1 Bauantrag zur Errichtung einer Dachgaube auf einem bestehenden Wohnhaus im Quellenweg
4.2 Bau einer Güllegrube im Ortsteil Siedelbach
5 Sanierung Rangaumuseum - Innenausbau (mit Ortstermin)
6 Abbrucharbeiten am Anwesen Hauptstraße 57 und 59 (mit Ortstermin)
7 Dorferneuerung Wilhelmsgreuth - geplante Straßenbaumaßnahmen (mit Ortstermin)
8 Stromanschluss für den Bereich am Marktplatz
9 Bebauungsplan Trautskirchen - Gewerbegebiet Ost II und 1. Änderung FNP
10 Bebauungsplan Trautskirchen - Wohngebiet "Hohenrother Straße"
11 Verschiedenes

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 15.03.2018 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 23.01.2018 wurde im Ratsinformationssystem ei ngestellt.

Beschlussvorschlag

Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 23.01.2018 wird genehmigt.

Beschluss

Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 23.01.2018 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Satzung gefassten Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 15.03.2018 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.01.2018 sind bei dem Tagesordnungspunkt Nr. 9 „Vergabe der Arbeiten zum Abbruch der Nebengebäude auf dem Anwesen Hauptstraße 57 und 59“ die Gründe der Geheimhaltung weggefallen.


Unter Tagesordnungspunkt 9 wurde folgender Sachverhalt mitgeteilt :

Die Arbeiten zum Abbruch der Nebengebäude auf den Anwesen Hauptstraße 57 und 59 wurden ausgeschrieben und die Submission hat am 16.01.2018 stattgefunden.
Folgende Angebote wurden abgegeben (Summen brutto):
1. Fa. PKAbbruch (Gnodstadt) – Angebotssumme 127.024,17 € abzüglich 6 % Nachlass
2. Fa. FB Hoch-Tiefbau (Cadolzburg) – Angebotssumme 145.995,44 € abzüglich 5 % Nachlass
3. Fa. Georg Gerhäuser (Bad Windsheim) – Angebotssumme 165.515,85 €
Die Kostenschätzung lag bei ca. 130.000 € und das geprüfte Angebot der Fa. PKAbbruch liegt mit 127.024,17 € (inkl. Nachlass) erfreulicherweise ca. 3.000 € darunter.
Die Regierung von Mittelfranken hat inzwischen auch dem vorzeitigen Maßnahmebeginn zugestimmt, so dass die Abbrucharbeiten vergeben werden können.

Wie vom Gemeinderat in der Sitzung am 08.12.2017 beschlossen, werden die Arbeiten an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben. Eines gesonderten Beschlusses zur Vergabe bedarf es nicht mehr.

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3. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 15.03.2018 ö 3
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3.1. Bauvoranfrage für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle in Mosbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 15.03.2018 ö 3.1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Für den Bau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle in Mosbach wurde eine Bauvoranfrage eingereicht. Der Lageplan liegt in der Anlage bei.

Die betreffende Fläche befindet sich nach Auskunft des Landratsamtes im Außenbereich, so dass sich die Zulässigkeit des Bauvorhabens nach § 35 BauGB bemisst. Vorausgesetzt, dass das Amt für Landwirtschaft die Privilegierung des Vorhabens bestätigt, könnte die Halle nach § 35 (1) BauGB zugelassen werden. Eine Zulässigkeit als sonstiges Vorhaben nach § 35 (2) BauGB wäre schwierig.

Daher wird vorgeschlagen, das Einvernehmen zu der Bauvoranfrage unter Vorbehalt zu erteilen.

Beschlussvorschlag

Unter dem Vorbehalt, dass die Privilegierung nach § 35 (1) BauGB bestätigt werden kann, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Bauvoranfrage zum Bau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Flst. 481, Gemarkung Losaurach, erteilt.

Beschluss

Unter dem Vorbehalt, dass die Privilegierung nach § 35 (1) BauGB bestätigt werden kann, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Bauvoranfrage zum Bau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Flst. 481, Gemarkung Losaurach, erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.2. Informelle Bauvoranfrage zum Bau eines Wohnhauses am Kellerweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 15.03.2018 ö 3.2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Für das Anwesen Kellerweg 7 (Flst. 1360/4, Gemarkung Markt Erlbach) wurde eine informelle Voranfrage für den Bau eines Wohnhauses eingereicht, da der geplante Baukörper dem bestehenden Bebauungsplan in einigen Punkten erheblich widerspricht.

1. Anzahl der Vollgeschosse (zulässig 1 Vollgeschoss, hier beantragt 2 Vollgeschosse)
2. Kniestockhöhe (zulässig 25 cm, hier beantragt sind ca. 2,5 m Kniestock, da voraussichtlich keine separate Geschossdecke im Dachgeschoss eingebaut wird)

Die Bauherren bitten um eine Entscheidung, ob von Seiten des Marktes die notwendigen Befreiungen in Aussicht gestellt werden.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau eines Wohnhauses auf dem Flst. 1360/4, Gemarkung Markt Erlbach, inkl. der dafür notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Anzahl der Vollgeschosse und der Kniestockhöhe in Aussicht zu stellen.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau eines Wohnhauses auf dem Flst. 1360/4, Gemarkung Markt Erlbach, inkl. der dafür notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Anzahl der Vollgeschosse und der Kniestockhöhe in Aussicht zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 15.03.2018 ö 4
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4.1. Bauantrag zur Errichtung einer Dachgaube auf einem bestehenden Wohnhaus im Quellenweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 15.03.2018 ö 4.1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Für das Anwesen Quellenweg 6 (siehe Anlage), wurde der Bau einer Dachgaube beantragt, die einen Großteil des Daches einnimmt.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7a. Demnach ist das Vorhaben zulässig, wenn es dem Bebauungsplan nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

Die Erschließung ist gesichert, aber das Bauvorhaben widerspricht dem Bebauungsplan in folgenden Punkten:

1. Dachgauben, Dacherker und sonstige Dachaufbauten sind unzulässig.
(hier geplant ist eine Dachgaube mit ca. 9,5 m Breite)

2. Festgesetzte Anzahl der Vollgeschosse
(Festgesetzt ist ein Vollgeschoss – durch Dachneigung und Gaube wird das Dachgeschoss zum zweiten Vollgeschoss)

Nach § 31 (2) BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Befreiung unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Grundsätzlich würde die Überschreitung der Anzahl der festgesetzten Vollgeschosse und der Bau einer so großen Dachgaube die Grundzüge der Planung berühren. Nachdem in der Vergangenheit, im Geltungsbereich desselben Bebauungsplanes, aber bereits Vorhaben zugelassen wurden, die ähnlich große Gauben hatten, kann dem Bauherren wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes die Befreiung kaum verwehrt werden. Im Bezug auf die Dachgauben hat dieser Bebauungsplan, durch die Genehmigungspraxis, seine Regelungsfunktion eingebüßt.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen, nach § 36 BauGB, zur Errichtung einer Dachgaube auf dem bestehenden Wohnhaus auf dem Flst. 1360/29, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt. Auch die notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan, hinsichtlich Dachgauben und Vollgeschossigkeit können erteilt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen, nach § 36 BauGB, zur Errichtung einer Dachgaube auf dem bestehenden Wohnhaus auf dem Flst. 1360/29, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt. Auch die notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan, hinsichtlich Dachgauben und Vollgeschossigkeit können erteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4.2. Bau einer Güllegrube im Ortsteil Siedelbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 15.03.2018 ö 4.2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Ortsteil Siedelbach soll eine Güllegrube errichtet werden. Der Bauplan wird zur Sitzung vorgelegt und erläutert.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau einer Güllegrube auf dem Flst. 226, Gemarkung Siedelbach, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau einer Güllegrube auf dem Flst. 226, Gemarkung Siedelbach, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Sanierung Rangaumuseum - Innenausbau (mit Ortstermin)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 15.03.2018 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Heimatverein hat mitgeteilt, dass inzwischen die Empfangstheke im Rangaumuseum eingebaut wurde. Der Eingangsbereich wurde in einem Ortstermin vor der Sitzung vom Bauausschuss besichtigt.

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6. Abbrucharbeiten am Anwesen Hauptstraße 57 und 59 (mit Ortstermin)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 15.03.2018 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Abbrucharbeiten am ehemaligen Anwesen Hagen haben Anfang März begonnen und die Abbruchfirma ist gut vorangekommen. Sämtliche Nebengebäude wurden bereits abgebrochen. Die Ausbauten und Verkleidungen aus jüngerer Zeit wurden im Hauptgebäude entfernt und die historischen Wände und Decken wurden freigelegt und können besichtigt werden. Aus diesem Grunde fand vor der Sitzung ein Ortstermin am Anwesen Hagen statt.

Bei dem Ortstermin erläuterte der Architekt Herr Dieter Wirsching (Architekturbüro Wirsching und Madinger) die Arbeiten und auch Details zu den freigelegten Bauteilen, sowie die entdeckten Bauschäden und Möglichkeiten zur Nutzung des Gebäudes. Nach seiner Aussage ist das ehemalige Gasthaus Hagen für sein Alter (mehr als 300 Jahre) in einem guten Zustand und ein großer Teil der Substanz kann wiederverwendet werden.

In den nächsten Tagen und Wochen werden noch die Sicherungsarbeiten an den Nachbarwänden und verschiedene Erdarbeiten ausgeführt, um den Baugrund für den Kindergartenneubau vorzubereiten.

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7. Dorferneuerung Wilhelmsgreuth - geplante Straßenbaumaßnahmen (mit Ortstermin)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 15.03.2018 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das ALE hat zusammen mit dem Verband für ländliche Entwicklung einen Entwurf für die Straßensanierung im Ortsteil Wilhelmsgreuth erarbeitet und mit der Teilnehmergemeinschaft besprochen. Der Entwurf ist in der Anlage hinterlegt und die Planung soll bei einem Ortstermin vor der Sitzung besprochen werden.

Die Ausschreibung und Ausführung der Maßnahmen ist für 2019 vorgesehen. Die genauen Kosten werden mit ca. 800.000 € durch das ALE angegeben. Hierfür kann der Marktgemeinderat eine Förderung von maximal ca. 60 % erhalten.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den vom ALE vorgelegten Planentwurf für die Straßensanierung im Ortsteil Wilhelmsgreuth.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt den vom ALE vorgelegten Planentwurf für die Straßensanierung im Ortsteil Wilhelmsgreuth zur Kenntnis. Der Marktgemeinderat soll über die Maßnahme und die voraussichtlichen Kosten informiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. Stromanschluss für den Bereich am Marktplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 15.03.2018 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Bei der Sanierung der Hauptstraße werden für die Stromversorgung der verschiedenen Feste mehrere Standorte für Stromverteilerkästen vorgesehen. Diese sind, so wie in der Kirchgasse, durch Leerrohre mit einem Hauptverteiler verbunden, so dass keine oberirdischen Kabel über die Straßen verlegt werden müssen.

An dem zentralen Anschlusspunkt (nördlich des Marktbrunnens und westlich des Anwesens Hauptstraße 22) soll ein neuer Hauptverteiler (inkl. Zähler) aufgestellt werden, der außerdem auch für den Anschluss einer Fahrradladestation und die Brunnensteuerung vorgesehen ist.

Bisher wurde für die verschiedenen Feste und Veranstaltungen der Strom vom Kindergarten bezogen, aber der dort bestehende Hausanschluss ist kaum in der Lage die notwendige elektrische Leistung für die Feste bereitzustellen und hat keinerlei Reservekapazitäten.

Unser Elektriker hat eine Anschlussleistung des Hauptverteilers mit 173 kVA (3 x 250 A) empfohlen, so dass bei Festen der Hauptverteiler und die vier vorgesehenen Nebenverteiler jeweils mit 34 kVA (3 x 50 A) abgesichert werden können und somit genügend Reserven für diverse Veranstaltungen vorhanden sind.

Die Verwaltung hat die MDN um ein Angebot für diese Leistungsbereitstellung inkl. Wandlermessung gebeten. Die MDN hat mitgeteilt, dass die Leistungsbereitstellung für diesen Festplatzanschluss ca. 15.700 € brutto kosten würde.

Zusätzlich dazu müsste der Markt auch den Hauptverteiler für den zentralen Standort und die mobilen Nebenverteiler beschaffen. Der Hauptverteiler wird mit ca. 3.000 bis 5.000 €  veranschlagt, die Nebenverteiler mit ca. 1.000 € pro Standort.

Die notwendigen Haushaltsmittel sind in den Kosten für die Hauptstraßensanierung enthalten.

Beschlussvorschlag

Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt einen Vertrag mit der Main-Donau-Netzgesellschaft, zur Herstellung eines Festplatzanschlusses am Markt mit einer Leistung von 173 kVA (3 x 250 A), zu unterzeichnen. Der Hauptverteilerkasten und die vier mobilen Nebenverteiler sollen beschafft werden.

Beschluss

Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt einen Vertrag mit der Main-Donau-Netzgesellschaft, zur Herstellung eines Festplatzanschlusses am Markt mit einer Leistung von 173 kVA (3 x 250 A), zu unterzeichnen. Der Hauptverteilerkasten und die vier mobilen Nebenverteiler sollen beschafft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Bebauungsplan Trautskirchen - Gewerbegebiet Ost II und 1. Änderung FNP

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 15.03.2018 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Gemeinde Trautskirchen plant die Ausweisung eines Gewerbegebietes am östlichen Ortsrand mit den zugehörigen Ausgleichsflächen. Das Baugebiet hat eine Gesamtfläche von ca. 1,73 ha. Hierzu wird aktuell der Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan angepasst.

Aufgrund der Größe und Lage des Baugebietes ist nicht zu erwarten, dass die Planung einen negativen Einfluss auf die Belange des Marktes Markt Erlbach haben wird.

Beschlussvorschlag

Der Markt Markt Erlbach erhebt im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB keine Einwendungen gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ost II“ und die zugehörige 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Trautskirchen.

Beschluss

Der Markt Markt Erlbach erhebt im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB keine Einwendungen gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ost II“ und die zugehörige 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Trautskirchen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Bebauungsplan Trautskirchen - Wohngebiet "Hohenrother Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 15.03.2018 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Gemeinde Trautskirchen stellt aktuell einen Bebauungsplan zur Ausweisung eines Wohngebietes an der Hohenrother Straße auf. Der Geltungsbereich umfasst ca. 3,2 ha und es sollen insgesamt 33 Bauplätze, in voraussichtlich 2-3 Bauabschnitten, erschlossen werden.

Die Planung berührt die Belange des Marktes Markt Erlbach voraussichtlich nicht.

Beschlussvorschlag

Der Markt Markt Erlbach erhebt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB keine Einwendungen gegen den Bebauungsplan „Hohenrother Straße“ der Gemeinde Trautskirchen.

Beschluss

Der Markt Markt Erlbach erhebt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB keine Einwendungen gegen den Bebauungsplan „Hohenrother Straße“ der Gemeinde Trauts kirchen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 15.03.2018 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die 1. Bürgermeisterin teilt mit, dass sich der Ortssprecher von Linden bei Ihr darüber beklagt hatte, dass die Verwaltung in einem Schreiben mitgeteilt habe, dass es einen konkreten Beschluss des Gemeinderates zur Trassenführung der Ortsumgehung Linden gäbe. Sie habe daraufhin den vollständigen Schriftverkehr durchgesehen und keine entsprechende Aussage zu einem Beschluss finden können. Die Verwaltung hat gegenüber den Bürgern und dem staatlichen Bauamt lediglich sachlich und korrekt die Belange des Marktes Markt Erlbach, die für die Ortsumgehung Linden wichtig sind, herausgearbeitet und vorgebracht. Zum einen wurde darauf aufmerksam gemacht, dass für den Markt eine möglichst kurze Umgehungstrasse von Vorteil sei, da damit die Straßenanschlussstücke, die in die Baulast des Marktes übergehen (und auf Dauer auch unterhalten werden müssen) kürzer ausfallen würden. Darüber hinaus wäre eine kurze Umgehungstrasse auch für die Umweltbilanz (Flächenverbrauch, Landschaftszerschneidung, Kraftstoffverbrauch…) und die ansässigen Gewerbetreibenden (Metzger, Gastwirtschaften) wichtig. Daran sei nichts zu beanstanden. Von einem Beschluss des Gemeinderates war in keinem Schreiben die Rede.

Marktgemeinderat Franz Kirchdörfer regt an, dass bei dem teilweise abgebrochenen Anwesen Windsheimer Straße 8 die Hausnummer auch künftig an dem Mauerfragment angebracht werden sollte. Die Verwaltung wird sich darum kümmern.

Marktgemeinderat Georg Zeilinger erklärt:
1. Dass sich ein Anlieger an der Hauptstraße darüber beklagt habe, dass Baustellenmaterial vor seinem Grundstück abgelagert worden sei.
2. Er bittet darum, dass die Grünfläche am Denkmal in Eschenbach neu bepflanzt und gestaltet und die angrenzenden Gehsteigflächen repariert werden. Die Eschenbacher Bürger würden sich an den Arbeiten beteiligen.
Der Bauausschuss unterstützt das Anliegen und bittet die Verwaltung die Arbeiten zu koordinieren, so dass die Flächen bis zur Eschenbacher Kärwa 2018 wieder hergerichtet sind.

Datenstand vom 26.04.2018 12:11 Uhr