Datum: 17.05.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 16:45 Uhr bis 17:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift
2 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
3 Spielplatz Linden - Neuanschaffung von Spielgeräten (mit Ortstermin)
4 Breitbandausbau Teil 3 - Ergebnisse der Markterkundung und Beginn des Auswahlverfahrens
5 Bauvoranfragen
5.1 Informelle Bauvoranfrage und Antrag auf Änderung/Ergänzung der Innenbereichssatzung zum Bau eines Wohnhauses im Ortsteil Wilhelmsgreuth
6 Bauanträge
6.1 Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle westlich von Linden
6.2 Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle in Kemmathen
7 Antrag auf Aufstellung einer Innenbereichssatzung für den Ortsteil Oberulsenbach
8 Deckensanierung der Staatsstraße in Linden
9 Informationen zu den Baumaßnahmen an der Neuen Straße
10 Verschiedenes

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 17.05.2018 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 15.03.2018 wurde ins Ratsinformationssystem eingestellt.

Beschlussvorschlag

Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 15.03.2018 wird genehmigt.

Beschluss

Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 15.03.2018 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 17.05.2018 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.03.2018 sind bei den Tagesordnungspunkten Nr. 13 - 16 die Gründe der Geheimhaltung weggefallen.

Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

TOP 13 – Vergabe der Arbeiten zur Fremdwasser-Sanierung Linden

Beschluss:
Die Arbeiten zur Fremdwasser-Sanierung Linden werden an die Fa. Ochs (Nürnberg) zum Angebotspreis von 175.734,52 € (brutto) vergeben.

TOP 14 – Vergabe der Arbeiten zur Sanierung des Gehweges in Linden – Teilabschnitt 2

Beschluss:
Die Arbeiten zur Sanierung des 2. Teilabschnittes des Gehweges in Linden werden an die Fa. Hirschmann (Treuchtlingen), zum Angebotspreis von 47.668,43 € brutto, vergeben.

TOP 15 – Ersatzbeschaffung für das Hügelspielgerät am Kindergarten Wegfeld

Beschluss:
Das bestehende Hügel-Spielgerät des Kindergarten Wegfeld wird durch den Bauhof abgebrochen und entsorgt. Die Firma Westfalia Spielgeräte GmbH wird mit der Lieferung und Montage der Spielkombination – Exoticcs „Dargaville“ gem. Angebot Nr. 2181450 vom 20.02.2018 zum Bruttoangebotspreis von 35.387,03 € beauftragt. 

TOP 16 – Ersatzbeschaffung für die defekten Spielgeräte am Spielplatz Eschenbach – Bahnhof/Waldstraße

Beschluss:
1. Am Spielplatz Eschenbach Bahnhofstraße/Waldstraße sind die abgebrochenen und defekten Spielgeräte im Haushaltsjahr 2018 zu ersetzen. Der Auftrag für die Lieferung und Montage für die neuen Spielkombinationen wird an die Fa. Westfalia-Spielgeräte gem. Angebot Nr. 2174676 vom 20.02.2018 zum Bruttoangebotspreis von 51.058,14 € vergeben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Fa. Westfalia-Spielgeräte über einen Nachlass zu verhandeln, nachdem die Firma sowohl für den Kindergarten Wegfeld, als auch für den Spielplatz Eschenbach den Auftrag erhalten hat.

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3. Spielplatz Linden - Neuanschaffung von Spielgeräten (mit Ortstermin)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 17.05.2018 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Ein Großteil der Geräte am Spielplatz Linden wird wegen des schlechten Zustandes keine weitere Zulassung mehr erhalten und muss daher ersetzt werden. Im Vorfeld der Sitzung gab es deshalb einen Ortstermin am Spielplatz Linden . Die Entscheidung über Neubeschaffung von Spielgeräten wird im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt.

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4. Breitbandausbau Teil 3 - Ergebnisse der Markterkundung und Beginn des Auswahlverfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 17.05.2018 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Für den 3. Teil des Breitbandausbaus wurde die vorgeschriebene Markterkundung durchgeführt. Dabei wurden die verschiedenen Telekommunikationsanbieter, die bereits Netze in Markt Erlbach betreiben, abgefragt, ob sie in den kommenden drei Jahren eigenwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen geplant haben. Hierbei hat lediglich die Telekom die Rückmeldung gegeben, dass sie im Hauptort verschiedene Kabelverzweigerstandorte mit Glasfaser anschließen und sowohl in Markt Erlbach, als auch in mehreren Ortsteilen (in denen der Ausbau schon erfolgt ist) Vectoring freischalten wird, um höhere Bandbreiten zu erzielen.

In diesen von der Telekom benannten Bereichen ist ein geförderter Ausbau nicht möglich.

Das Büro Breitbandberatung Bayern hat auf der Grundlage der Ergebnisse der Markterkundung einen Vorschlag für die Ausbaubereiche für das Auswahlverfahren zum 3. Teil des Breitbandausbaus erarbeitet. Herr Langer vom Büro Breitbandberatung Bayern stellte diesen Vorschlag in der Sitzung vor.

Ein Ausbau mit Fördergeldern ist nach aktuellem Stand noch bei ca. 20 Hausanschlüssen (hauptsächlich Einzelweiler) möglich. Dies sind weit weniger als noch vor etwa einem Jahr erwartet. Die Anzahl der förderfähigen Anschlüsse hat sich vor allem deshalb verringert, weil die Telekom in weiten Teilen des Gemeindegebietes die Vectoring-Technologie einsetzen wird und damit eine Grundversorgung mit 30 Mbit/s nach Aussage der Telekom fast flächendeckend erreicht werden kann.

Für den Ausbau der verbleibenden Hausanschlüsse stehen noch insgesamt etwa 930.000 € an förderfähigen Kosten zur Verfügung, die sicher nicht ausgeschöpft werden.

Herr Langer informiert auch darüber, dass es in der zweiten Jahreshälfte ein neues Förderprogramm für den Glasfaserausbau speziell für Schulen geben soll. Je Schule soll hieraus ein Betrag von 50.000 € (zzgl. 5.000 € für WLAN-Hotspots)  zur Verfügung stehen.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt den Vorschlag des Büros Breitbandberatung Bayern für die Ausbaubereiche für den 3. Teil des Förderverfahrens zum Breitbandausbau zustimmend zur Kenntnis. Auf dieser Grundlage soll das Auswahlverfahren durchgeführt werden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt den Vorschlag des Büros Breitbandberatung Bayern für die Ausbaubereiche für den 3. Teil des Förderverfahrens zum Breitbandausbau zustimmend zur Kenntnis. Auf dieser Grundlage soll das Auswahlverfahren durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 17.05.2018 ö 5
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5.1. Informelle Bauvoranfrage und Antrag auf Änderung/Ergänzung der Innenbereichssatzung zum Bau eines Wohnhauses im Ortsteil Wilhelmsgreuth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 17.05.2018 ö 5.1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der neue Eigentümer des Flst. 217, Gemarkung Jobstgreuth hat eine informelle Bauvoranfrage zum Bau eines Wohnhauses auf der der Fläche gestellt. Der Antrag, sowie ein Lageplan des Grundstückes liegen in der Anlage bei.

Die Fläche liegt nicht im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung, sondern im Außenbereich und die Erschließung (Kanal und Wasser) ist aktuell auch nicht gesichert, so dass die Bauvoranfrage nicht genehmigt werden kann.

Grundsätzlich wäre eine Bebauung möglich, vorausgesetzt es würde eine Erweiterung/Änderung der Innenbereichssatzung und die Erschließung zusammen mit dem Straßenbau im kommenden Jahr erfolgen.

Der Marktgemeinderat hat jedoch in seiner Sitzung am 02.02.2018 beschlossen, dass wegen der vorhandenen Leerstände im Ortsteil ausdrücklich keine zusätzlichen Bauflächen in Wilhelmsgreuth ausgewiesen werden sollen, solange ein Gebäudeleerstand oder eine Baufläche im Ortsteil zur Verfügung stehen. An diesen Beschluss ist der Bauausschuss gebunden, wenn der Marktgemeinderat seinen getroffenen Beschluss nicht aufhebt.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Anfrage dem Marktgemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

Beschlussvorschlag

Die informelle Bauvoranfrage zum Bau eines Wohnhauses auf dem Flst. 217, Gemarkung Jobstgreuth wird zur Entscheidung an den Marktgemeinderat verwiesen.

Beschluss

Die informelle Bauvoranfrage zum Bau eines Wohnhauses auf dem Flst. 217, Gemarkung Jobstgreuth wird zur Entscheidung an den Marktgemeinderat verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 17.05.2018 ö 6
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6.1. Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle westlich von Linden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 17.05.2018 ö 6.1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Auf dem Flst 151, Gemarkung Linden, soll eine  landwirtschaftliche Halle mit ca. 750 m² Grundfläche an dem bestehenden Aussiedlerhof (ca. 700 m westlich von Linden) errichtet werden.

Die Fläche befindet sich im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet. Das Bauvorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und ist privilegiert im Sinne des § 35 (1) BauGB.

Gemäß § 35 (1) BauGB ist das Vorhaben zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist und öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Die Erschließung kann unter der Voraussetzung gesichert werden, dass der Bauherr den öffentlichen Graben vor der Halle verrohrt. Da der Markt als Eigentümer des Grabens aber künftig für den Unterhalt der Verrohrung verantwortlich wäre und die Kosten dafür nicht umlegen kann, sollte hierzu eine schriftliche Vereinbarung mit dem Bauantragsteller getroffen werden. Zur Kompensation wurden Ausgleichspflanzungen vorgesehen. Ob hinsichtlich des Eingriffes in das Landschaftsschutzgebiet noch weitere Maßnahmen notwendig sind, muss im Baugenehmigungsverfahren mit der unteren Naturschutzbehörde geklärt werden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, zum Bau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle auf dem Flst. 151, Gemarkung Linden, wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der Bauantragsteller sich in einer schriftlichen Vereinbarung für sich und seine Rechtsnachfolger verpflichtet, die notwendige Verrohrung des öffentlichen Grabens (Flst. 156, Gemarkung Linden) auf eigene Kosten fachgerecht herzustellen und auf Dauer zu unterhalten. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Vereinbarung zu erarbeiten und abzuschließen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, zum Bau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle auf dem Flst. 151, Gemarkung Linden, wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der Bauantragsteller sich in einer schriftlichen Vereinbarung für sich und seine Rechtsnachfolger verpflichtet, die notwendige Verrohrung des öffentlichen Grabens (Flst. 156, Gemarkung Linden) auf eigene Kosten fachgerecht herzustellen und auf Dauer zu unterhalten. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Vereinbarung zu erarbeiten und abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6.2. Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle in Kemmathen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 17.05.2018 ö 6.2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Auf einem landwirtschaftlichen Anwesen am südöstlichen Rand des Ortsteiles Kemmathen soll eine ca. 100 m² große Maschinenhalle an eine bestehende Halle angebaut werden.

Da der Ortsteil Kemmathen zu klein ist für einen im „Zusammenhang bebauten Ortsteil mit einigem Gewicht“ im Sinne des § 34 BauGB, richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 35 BauGB. Das Bauvorhaben ist, da es einem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb dient, aber privilegiert im Sinne des § 35 (1) BauGB und kann daher zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.

Die Erschließung ist gesichert und ein Entgegenstehen öffentlicher Belange ist nicht erkennbar. Daher kann das Vorhaben zugelassen werden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, zum Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Flst. 347, Gemarkung Siedelbach, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, zum Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Flst. 347, Gemarkung Siedelbach, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Aufstellung einer Innenbereichssatzung für den Ortsteil Oberulsenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 17.05.2018 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Eigentümer des Flurstückes 236, Gemarkung Buchen im Ortsteil Oberulsenbach (siehe Anlage), möchte auf der Fläche ein Einfamilienhaus errichten. Das Grundstück befindet sich jedoch im Außenbereich und eine Bebauung ist nach Rücksprache mit dem Landratsamt nur im Zusammenhang mit der Aufstellung einer Innenbereichssatzung möglich.

Der Antragsteller ist bereit die mit der Satzung verbundenen Kosten zu tragen und hat einen Planer mit der Erarbeitung eines Planungsentwurfes beauftragt. Der Entwurf wird in der Sitzung vorgelegt.

Bei der Fläche ist anzumerken, dass im westlichen Teil des Grundstückes ein öffentlicher Oberflächenwasserkanal (mit verdecktem Schacht) verläuft, der nicht überbaut werden darf. Daher sollte die Ausweisung einer Innenbereichssatzung nur unter der Prämisse erfolgen, dass die Leitungstrasse (inkl. Schutzstreifen) in der Satzung festgesetzt und auch grundbuchlich gesichert wird.

Auf der Grundlage des vorgelegten Planungsentwurfes können die Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.

Beschlussvorschlag

1. Der Bauausschuss beschließt, dass für den Bau eines Wohnhauses auf dem Flst. 236, Gemarkung Buchen, eine Innenbereichssatzung nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgestellt werden soll.
2. Die mit der Satzung verbundenen Kosten für Planung, Ausgleich, Gutachten, Erschließung, etc… hat der Antragsteller zu tragen. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag zu unterzeichnen.
3. Die auf dem Grundstück befindliche öffentliche Entwässerungsleitung (mit verdecktem Schacht) soll in der Satzung mit einem entsprechenden Schutzstreifen festgesetzt und grundbuchlich, zu Gunsten des Marktes, mit einem Leitungsrecht gesichert werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den hierfür notwendigen Notarvertrag zu unterzeichnen.
4. Mit dem Entwurf der Innenbereichssatzung besteht Einverständnis. Hiermit sollen die Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.

Beschluss

1. Der Bauausschuss beschließt, dass für den Bau eines Wohnhauses auf dem Flst. 236, Gemarkung Buchen, eine Innenbereichssatzung nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgestellt werden soll.
2. Die mit der Satzung verbundenen Kosten für Planung, Ausgleich, Gutachten, Erschließung, etc… hat der Antragsteller zu tragen. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag zu unterzeichnen.
3. Die auf dem Grundstück befindliche öffentliche Entwässerungsleitung (mit verdecktem Schacht) soll in der Satzung mit einem entsprechenden Schutzstreifen festgesetzt und grundbuchlich, zu Gunsten des Marktes, mit einem Leitungsrecht gesichert werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den hierfür notwendigen Notarvertrag zu unterzeichnen.
4. Mit dem Entwurf der Innenbereichssatzung besteht Einverständnis. Hiermit sollen die Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Deckensanierung der Staatsstraße in Linden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 17.05.2018 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das staatliche Bauamt Ansbach hat angekündigt, dass die Deckensanierung an der Staatsstraße in Linden voraussichtlich in den ersten beiden Augustwochen dieses Jahres stattfinden soll.

Da die meisten Wasserschieberkappen, Schachtringe und Abdeckungen in der Hauptstraße defekt sind, ist es sinnvoll, diese von der beauftragten Baufirma mit reparieren zu lassen. Diese Arbeiten würde das staatliche Bauamt ausschreiben und dann dem Markt verrechnen.

Der Tausch der ca. 30 Schieberkappen würde ca. 19.500 € und die Reparatur von 11 Schachtabdeckungen ca. 11.000 € kosten (alle Kosten brutto). Die notwendigen Haushaltsmittel für die Schachtabdeckungen sind vorhanden die Kosten für die Schieberkappen können aus Umschichtungen aus anderen Haushaltsstellen (z.B. Fremdwassersanierung Linden, da diese Kosten voraussichtlich noch nicht in voller Höhe in diesem Jahr abgerufen werden) generiert werden.

Da die Ortsumgehung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird und die Hauptstraße Linden damit noch für einen längeren Zeitraum als Staatsstraße fungiert, macht es Sinn, diese Aufwendungen noch zu tätigen, nachdem der Staat die Straßendecke noch einmal herrichtet.

In den Bürgerversammlungen in Linden wurde von den Bürgern auch der Einbau einer Querungshilfe gewünscht. Die Verwaltung hat daher einen Vorschlag hierfür an das staatliche Bauamt weitergegeben, aber das Amt hat den Vorschlag mit Verweis auf den engen zeitlichen und finanziellen Rahmen, der für die bestehende Staatsstraße noch zur Verfügung steht, zurückgewiesen und wird daher keine Querungshilfe einrichten.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass die defekten Schieberkappen, Schachtringe und Schachtabdeckungen in der Hauptstraße Linden, im Zuge der Deckenbauarbeiten des Freistaates Bayern, mit repariert werden sollen. Die Arbeiten sollen zusammen mit den Deckenbauarbeiten ausgeschrieben und vergeben werden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass die defekten Schieberkappen, Schachtringe und Schachtabdeckungen in der Hauptstraße Linden, im Zuge der Deckenbauarbeiten des Freistaates Bayern,  mit repariert werden sollen. Die Arbeiten sollen zusammen mit den Deckenbauarbeiten ausgeschrieben und vergeben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Informationen zu den Baumaßnahmen an der Neuen Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 17.05.2018 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Bauausschuss hat Ende 2016 beschlossen, dass die Arbeiten zur Sanierung des östlichen Teils der Neuen Straße an die Fa. Dienstbier vergeben werden sollen und dass hier eine Asphaltarmierung eingebaut, die angrenzenden Gehwegbereiche, wo notwendig repariert und auch der Zufahrtsbereich zum Weingartenweg, erneuert werden sollen.

In der damaligen Sitzung wurden die Baukosten ohne die oben genannten Ergänzungen mit ca. 32.000 € geschätzt. Dabei wurde die Erneuerung einer Asphaltfläche von ca. 750 m² in Ansatz gebracht. Zuzüglich Asphaltarmierung lagen die geschätzten Kosten bei ca. 37.000 €.

Durch die Hinzunahme des etwa 50 m langen schadhaften Stückes des Weingartenweges und weitere Schäden, die in den vergangenen beiden Jahren aufgetreten sind, hat sich der notwendige Umfang der Asphaltarbeiten auf insgesamt ca. 1200 m² erhöht. Hinzu kommt außerdem noch der Umstand, dass die Raiffeisenbank die angrenzenden Flächen am Lagerhaus und auf der gegenüberliegenden Seite, nicht wie angekündigt auf eigene Kosten erneuern wird, was Synergieeffekte erzeugt und die Kosten verringert hätte. Daher müssen weitere Maßnahmen getroffen werden um die Randbegrenzung und Wasserführung auf Gemeindegrund zu gewährleisten.

Die Mehrkosten die aus den vom Bauausschuss beschlossenen Änderungen gegenüber der damaligen Schätzung resultieren, belaufen sich auf ca. 19.000 €, die weiteren Maßnahmen, die aus dem Rückzug der Raiffeisenbank herrühren, schlagen mit ca. 15.000 € zu Buche, so dass die gesamte Baumaßnahme im Endeffekt ca. 71.000 € kosten wird.

Die von der Maßnahme direkt durch Sperrungen betroffenen Firmen wurden rechtzeitig per Brief und auch persönlich informiert und im Mitteilungsblatt wurde auf die Arbeiten und Sperrungen hingewiesen. Soweit es möglich war, wurde auf die Belange der Firmen im Weingartenweg eingegangen um die Beeinträchtigungen zu reduzieren.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 17.05.2018 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

1. Marktgemeinderat Heinz Schwemmer teilt mit, dass es wegen der Sperrung des östlichen Teils der Neuen Straße und wegen den Bauarbeiten in der Hauptstraße, trotz Parkverboten in der Wiesenstraße, bereits mehrfach zu Komplikationen gekommen ist.
Die Verwaltung erklärt dazu, dass die Wiesenstraße nicht die offizielle Umleitungsstrecke ist, sondern dass die Umleitung über die Staatsstraße 2252 und 2255 ausgeschildert ist um die Sperrungen zu umgehen.

Herr Schwemmer teilt außerdem mit, dass ein Anwohner des Forstweges in Linden darum gebeten hat, dass am nördlichen Ende des Forstweges an der Einmündung in den Flurbereinigungsweg ein „Vorfahrt beachten“ - Schild aufgestellt werden soll.
Die Verwaltung wird sich die Situation ansehen, sieht hier aber wenig Aussicht auf Erfolg.

2. Marktgemeinderat Franz Kirchdörfer regt an, die Wiesenstraße, während der Bauarbeiten in der neuen Straße, zur Einbahnstraße zu erklären.
Die Verwaltung wird den Vorschlag prüfen.

Er regt außerdem an, dass vor dem Speicherhaus in der Windsheimer Straße eine Sperrfläche eingezeichnet werden sollte, um die Verkehrssicherheit an der Ausfahrt Hagenhofer Weg zu verbessern.

3. Die 1. Bürgermeisterin teilt mit, dass die Park- und Halteverbote an der Windsheimer Straße meist nicht eingehalten werden. Nach dem Neubau des Parkplatzes Windsheimer Straße 8 sollte eigentlich ein Halteverbot bis zur Einmündung Hagenhofer Weg ausgesprochen werden, aber die obere Verkehrsbehörde (Landratsamt)  hat dem nicht zugestimmt. Daher wird das Halteverbot lediglich bis zur Einfahrt des neuen Parkplatzes erweitert. Um die Einhaltung des Halteverbotes an der Windsheimer Straße zu forcieren, wurde vor kurzem von der Gemeinde der Abschleppdienst gerufen. Dies prägt sich möglicherweise besser ein.

Datenstand vom 20.06.2018 10:19 Uhr