Datum: 25.07.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 18:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
3 Rangau Handwerkermuseum - Ausschreibung der Inneneinrichtung (mit OT)
4 Erneuerung des Spielplatzes am Neuen Weiher (mit OT)
5 Bauvoranfragen
5.1 Gestaltung der Nahwärmezentrale an der Rangauhalle und Information zum geplanten Nahwärmenetz im Baugebiet "Kirchsteigfeld" (mit OT)
5.2 Informelle Bauvoranfrage zum Bau eines Wohnhauses in der Nelkenstraße
6 Bauanträge
6.1 Bauantrag für ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage in der Hochstraße Linden
6.2 Bau eines Carports am Pilsenmühler Weg - Befreiungen vom Bebauungsplan
6.3 Neubau eines Wohnhauses in Kappersberg
6.4 Bau einer Dachgaube an der Nelkenstraße
7 Innenbereichssatzung Oberulsenbach - Abwägung und Satzungsbeschluss
8 Vorschlag für Standorte für Wohnmobilstellplätze
9 Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für den Bauhof
10 Information zum Spielplatz Waaggasse
11 Information zu den Ausbaukosten für den östlichen Abschnitt der Neuen Straße und eines Teils des Weingartenweges
12 Verschiedenes

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 25.07.2018 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 17.05.2018 wurde ins Ratsinformationssystem eingestellt.

Beschlussvorschlag

Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 17.05.2018 wird genehmigt.

Beschluss

Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 17.05.2018 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 25.07.2018 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.05 .2018 sind bei den Tagesordnungspunkten Nr. 12-14 die Gründe der Geheimhaltung weggefallen.

Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

TOP 12 – Vergabe zur Neuanschaffung einer Kehrmaschine

Beschluss:
Die Kehrmaschine wird von der Firma Bucher, gemäß Angebot vom 21.02.2018, zum Angebotspreis von 110.075 € (brutto) beschafft.

TOP 13 – Spielplatz Linden – Neuanschaffung von Spielgeräten

Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass die Spielgerätekombination „Patumahoe“ sowie eine Schaukel von der Firma Westfalia, gemäß Angebot vom 08.05.2018, zum Preis von insgesamt 19.856,34 € (brutto) beschafft werden soll

TOP 14 – Vergabe der Arbeiten zum Neubau einer Mauer zwischen den Anwesen Hauptstraße 55 und 57

Beschluss:
Die Arbeiten zur Sanierung der bestehenden Natursteinmauer und zum Neubau einer ca. 20 m langen Ziegelmauer, auf der Grenze zwischen den Anwesen Hauptstraße 55 und 57, sollen als Folgeauftrag an die Fa. PKAbbruch zum Angebotspreis von 14.998,05 € brutto vergeben werden. Die weiteren notwendigen Arbeiten (Flaschner- und Natursteinarbeiten) sollen nach Einholung von Vergleichsangeboten freihändig vergeben werden. Die Auftragserteilung soll jeweils unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Städtebauförderung erfolgen.

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3. Rangau Handwerkermuseum - Ausschreibung der Inneneinrichtung (mit OT)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 25.07.2018 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der vom Heimatverein beauftragte Innenarchitekt hat die Planung für die Innenausstattung des Rangaumuseums abgeschlossen und die Leistungen sollen ausgeschrieben werden. Vor der Sitzung fand daher ein Ortstermin im Museum statt, bei dem der Innenarchitekt die geplanten Leistungen und auch die geschätzten Kosten erläuterte. Die Inneneinrichtung wird nach aktueller Berechnung in Summe (inkl. Nebenkosten) ca. 266.000 € kosten. Das ist weit mehr als ursprünglich veranschlagt. Der Heimatverein erhält nach eigener Aussage aber ca. 50.000 € durch zusätzliche Fördergelder und  Spenden und kann daher insgesamt einen Eigenanteil von 200.000 € an den Gesamtkosten für die Sanierung beitragen (ursprünglich nur 150.000 € Eigenanteil).

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur geplanten Innenausstattung des Rangaumuseums zur Kenntnis. Die Leistungen dürfen ausgeschrieben werden. Das Ergebnis der Ausschreibungen soll zur Entscheidung vorgelegt werden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur geplanten Innenausstattung des Rangaumuseums zur Kenntnis. Die Leistungen dürfen ausgeschrieben werden. Das Ergebnis der Ausschreibungen soll zur Entscheidung vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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4. Erneuerung des Spielplatzes am Neuen Weiher (mit OT)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 25.07.2018 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Bei der letzten Überprüfung des Spielplatzes am Neuen Weiher wurde der Zustand der meisten Spielgeräte bemängelt und eine Reparatur lohnt kaum noch. Daher sollten hier neue Spielgeräte beschafft werden.

Darüber hinaus ist der Markt inzwischen im Besitz eines ehemaligen Gartengrundstückes am Neuen Weiher (am Einlauf des Erlenbaches) so dass darüber nachgedacht werden kann,  wie man diese Fläche in den öffentlichen Grünbereich einbeziehen und gestalten kann.

Näheres soll bei einem Ortstermin vor der Sitzung erörtert werden.

Beschlussvorschlag

1. Der Bauausschuss beschließt…..

Beschluss

Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung Varianten zur Neugestaltung des Spielplatzes am Neuen Weiher bzw. am Erlengraben zu erarbeiten und vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 25.07.2018 ö 5
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5.1. Gestaltung der Nahwärmezentrale an der Rangauhalle und Information zum geplanten Nahwärmenetz im Baugebiet "Kirchsteigfeld" (mit OT)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 25.07.2018 ö 5.1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Firma Naturstrom hat inzwischen Gestaltungsvorschläge für die Nahwärmezentrale an der Rangauhalle erarbeitet und hat diese bei einem Ortstermin vor der Sitzung erläutert.

Der Bau der Wärmezentrale ist im Hebst 2018 geplant, so dass ein Teil des Nahwärmenetzes schon Ende 2018 in Betrieb gehen könnte.

Hinsichtlich der Nahwärmeversorgung zum Baugebiet „Kirchsteigfeld“ bei Eschenbach ist voraussichtlich der Bau eines Netzes für sogenannte „Kalte Nahwärme“ angedacht. Dabei werden unisolierte Leitungen im Boden als Kollektor verlegt um die oberflächennahe Erdwärme zu nutzen. Auf den Baugrundstücken würde dann ein Wärmetauscher dieses Wasser für die Heizungsanlagen auf Temperatur bringen. Bei diesem Vorgehen wird kein separates Heizkraftwerk benötigt. Wenn die Planungen konkreter werden, wird der Bauausschuss darüber informiert.

Beschlussvorschlag

1. Der Bauausschuss stimmt der Gestaltungsvariante ………. für die Nahwärmezentrale an der Rangauhalle zu.
2. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu dem zugehörigen Bauantrag für das Flst. 381/13, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt.

Beschluss 1

Die Nahwärmezentrale an der Rangauhalle soll zweigeschossig (3 Container ebenerdig und 2 Container darüber) errichtet und von der Straße nach Süden hin abgerückt werden. Nach Westen hin soll der Baukörper abgestuft sein. Der Schichtwasserspeicher soll sich auf der Südostseite (hinter dem Gebäude) befinden. Die Anlagen sind im Süden und Westen mit Bäumen und Büschen einzugrünen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Beschluss 2

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu dem zugehörigen Bauantrag für das Flst. 381/13, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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5.2. Informelle Bauvoranfrage zum Bau eines Wohnhauses in der Nelkenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 25.07.2018 ö 5.2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Nelkenstraße 3 soll ein Wohnhaus mit Satteldach und einem sogenannten Zwerchgiebel errichtet werden (siehe Bild in der Anlage). Der Kniestock des Dachgeschosses soll dabei etwa 1,00 m hoch sein, der Kniestock des Zwerchgiebels würde ca. 2,00 m hoch sein.

Laut Bebauungsplan sind in diesem Bereich des Baugebietes Häuser mit einem Vollgeschoss und einem Kniestock von 0,25 m zulässig. Diesen Festsetzungen würde das Bauvorhaben widersprechen.

In  Bezug auf die Dachausbildung, Kniestockhöhe und Vollgeschossigkeit wurden im Baugebiet Eschenbach-West bereits diverse Befreiungen erteilt, so dass hier verschiedene Bezugsfälle vorliegen. Darüber hinaus fällt das geplante Gebäude optisch nicht aus dem vorhandenen Rahmen, so dass aus Sicht der Verwaltung die Befreiungen erteilt werden könnten.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau eines Wohnhauses auf dem Flst. 296/22, Gemarkung Eschenbach, wird in Aussicht gestellt und soll bei Vorlage des Bauantrages von der Verwaltung erteilt werden. Die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Vollgeschossigkeit und Kniestockhöhe werden ebenfalls befürwortet.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau eines Wohnhauses auf dem Flst. 296/22, Gemarkung Eschenbach, wird in Aussicht gestellt und soll bei Vorlage des Bauantrages von der Verwaltung erteilt werden. Die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Vollgeschossigkeit und Kniestockhöhe werden ebenfalls befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 25.07.2018 ö 6
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6.1. Bauantrag für ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage in der Hochstraße Linden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 25.07.2018 ö 6.1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

An der Hochstraße in Linden soll ein Einfamilienhaus errichtet werden. Das Bauvorhaben widerspricht dem dort vorhandenen Bebauungsplan aber in mehreren Punkten, so dass eine Baugenehmigung nur in Frage kommt, wenn die notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt werden.

Das Bauvorhaben widerspricht dem Bebauungsplan in folgenden Punkten:

1. Abweichung von der maximalen Kniestockhöhe (zulässig 25 cm, hier beantragt 2,00 m)
2. Abweichung von der zulässigen Dachneigung (zulässig  25 – 42 Grad, hier beantragt 15 Grad Neigung)
3.  Anzahl der Vollgeschosse (zulässig ist ein Vollgeschoss, hier beantragt sind zwei Vollgeschosse)

Die für das Bauvorhaben notwendigen Befreiungen sind nicht unerheblich (besonders die Höhe des Kniestockes und die daraus resultierende Anzahl von zwei Vollgeschossen). Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden jedoch bereits mehrere Gebäude in der Vergangenheit zugelassen, die ebenfalls nach der Definition zwei Vollgeschosse haben. Daher können die Befreiungen kaum verwehrt werden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Flst. 357/13, Gemarkung Linden, wird erteilt. Die Befreiungen hinsichtlich der Abweichung von der Dachneigung, Kniestockhöhe und Vollgeschossigkeit werden ebenfalls befürwortet.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Flst. 357/13, Gemarkung Linden, wird erteilt. Die Befreiungen hinsichtlich der Abweichung von der Dachneigung, Kniestockhöhe und Vollgeschossigkeit werden ebenfalls befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6.2. Bau eines Carports am Pilsenmühler Weg - Befreiungen vom Bebauungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 25.07.2018 ö 6.2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Auf dem Anwesen Pilsenmühler Weg 10 soll ein Carport angrenzend an den Gehweg, hinter einer bestehenden Hecke errichtet werden (ca. 1,6  m Abstand zum Gehweg). Der Carport soll allerdings keine direkte Zufahrt von der Straße her erhalten, sondern von der Seite, über die bestehende Zufahrt, befahrbar sein.

Der Carport an sich ist zwar grundsätzlich nicht baugenehmigungspflichtig, aber da er den Festsetzungen des dort bestehenden Bebauungsplanes widerspricht, müssen diese Befreiungen vom Markt erteilt werden.

Das Vorhaben widerspricht dem Bebauungsplan in folgenden Punkten:

1. Lage des Carports außerhalb des Bereiches, der für Garagen und Stellplätze im Bebauungsplan vorgesehen ist.

2. Lage des Gebäudes außerhalb der Baugrenzen.

Aus Sicht der Verwaltung können die Befreiungen erteilt werden, da der Carport nur indirekt angefahren werden kann und daher keine Gefahr für Fußgänger und Radfahrer wegen des geringen Vorfeldes besteht und zum anderen verdeckt die Hecke die Ansicht.

Beschlussvorschlag

Die für den Bau eines Carport auf dem Flst. 567/3, Gemarkung Markt Erlbach notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Lage außerhalb der Baugrenzen und der für Garagen und Stellplätze vorgesehenen Flächen werden erteilt.

Beschluss

Die für den Bau eines Carport auf dem Flst. 567/3, Gemarkung Markt Erlbach notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Lage außerhalb der Baugrenzen und der für Garagen und Stellplätze vorgesehenen Flächen werden erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6.3. Neubau eines Wohnhauses in Kappersberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 25.07.2018 ö 6.3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Neben dem Anwesen Kappersberg 14 soll ein Wohngebäude errichtet werden. Dieses würde sich im unbeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB befinden und dürfte als sogenanntes „sonstiges Vorhaben“ öffentliche Belange nicht beeinträchtigen.

Durch das Vorhaben werden jedoch folgende Belange beeinträchtigt:

1. Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich als Ackerland dar
2. Der östliche Teil des Grundstückes befindet sich im Landschaftsschutzgebiet
3. Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes

Zur notwendigen Erschließung ist anzumerken, dass das Grundwasser im Ortsteil Kappersberg hohe Nitratwerte aufweist und die Bauherren daher beim Bau eines Brunnens entsprechende Nitratfilter einbauen müssten, um das Wasser nutzen zu können.

Aus diesen Gründen hatte die Verwaltung bereits in der Bauausschusssitzung vom 17.07.2013 empfohlen, das Einvernehmen zu einer ähnlichen Bauvoranfrage auf diesem Grundstück nicht zu erteilen. Aber der Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

„Das gemeindliche Einvernehmen zum Bau von zwei Doppelhäusern auf dem östlichen Teil des Flst. 283, Gemarkung Siedelbach, soll in Aussicht gestellt werden, wenn das Landratsamt seine Zustimmung zu dem Vorhaben gibt und die notwendigen Auflagen/Ausgleichsmaßnahmen zum Landschaftsschutzgebiet befürwortet.“

Das Landratsamt hatte die Bauvoranfrage seinerzeit abgelehnt, aber im vergangenen Jahr fand ein Ortstermin mit dem LRA statt. Dabei wurde erörtert, unter welchen Voraussetzungen ein Neubau genehmigungsfähig wäre. (k leiner Baukörper, der sehr nah an bestehender Bebauung errichtet wird, Pflanzung einer Hecke zur Ortsrandeingrünung)

Der nun vorliegende Bauantrag entspricht dem vorgeschlagenen Kompromiss, so dass das Einvernehmen nun erteilt werden kann.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau eines Wohnhauses auf dem Flst. 283, Gemarkung Kotzenaurach wird unter der Auflage erteilt, dass der Bauherr zur Sicherstellung der Wasserversorgung die notwendigen Maßnahmen auf eigene Kosten vornimmt, so dass sein Brunnenwasser der Trinkwasserverordnung entspricht.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau eines Wohnhauses auf dem Flst. 283, Gemarkung Kotzenaurach wird unter der Auflage erteilt, dass der Bauherr zur Sicherstellung der Wasserversorgung die notwendigen Maßnahmen auf eigene Kosten vornimmt, so dass sein Brunnenwasser der Trinkwasserverordnung entspricht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6.4. Bau einer Dachgaube an der Nelkenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 25.07.2018 ö 6.4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

An der Nelkenstraße soll auf einem bestehenden Wohnhaus eine Dachgaube errichtet werden. Die Dachgaube widerspricht dem Bebauungsplan jedoch in folgenden Punkten.

1. Abweichung von der Dachneigung (zulässig sind 22 – 38 Grad – hier 4 Grad)
2. Dachaufbauten sind gemäß Bebauungsplan unzulässig
3. Abweichung von der zulässigen Dacheindeckung (zulässig e ngobierte Flachdachpfannen – hier Metalleindeckung)

Nachdem jedoch im Geltungsbereich desselben Bebauungsplanes bereits mehrfach entsprechende Befreiungen erteilt wurden, wird man diese hier kaum verwehren können.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau einer Dachgaube auf dem Flst. 276/3, Gemarkung Eschenbach, sowie die hierfür notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, werden erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau einer Dachgaube auf dem Flst. 276/3, Gemarkung Eschenbach, sowie die hierfür notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, werden erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Innenbereichssatzung Oberulsenbach - Abwägung und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 25.07.2018 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Offenlage der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Oberulsenbach wurde am 20.07.2018 abgeschlossen und die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und die Verwaltung hat hierzu Abwägungsvorschläge erarbeitet. Die Stellungnahmen in zusammengefasster Form, sowie die Abwägungsvorschlage werden als Anlage im Ratsinformationssystem hinterlegt. Die originalen Stellungnahmen können in der Sitzung eingesehen werden.

Das vom Bauherren beauftragte Planungsbüro hat den Satzungsentwurf entsprechend der Abwägungsvorschläge überarbeitet. Dieser Entwurf wird in der Sitzung erläutert.

Das WWA und das LRA haben Bedenken geäußert, dass der Baubereich der Satzung innerhalb eines Überschwemmungsgebietes liegen könnte. Dies ist aus Sicht der Verwaltung zwar sehr unwahrscheinlich, da die Baufläche etwa 15 m vom Bach entfernt ist und ca. 2 m höher liegt, aber vollständig ausgeschlossen werden kann es nicht und die Stellungnahme der Fachbehörden sollte hier nicht außer Acht gelassen werden.
Bevor das Satzungsverfahren abgeschlossen wird, sollte daher dieser Anregung nachgegangen werden.

Da der Hochwasserschutz Änderungen der Planung bedeuten kann, ist eine Entscheidung über den Satzungsbeschluss noch nicht möglich .

Beschlussvorschlag

1. Die Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen gemäß § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB zur Innenbereichssatzung für den Ortsteil Oberulsenbach wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung durchgeführt. Es soll geprüft werden, ob sich der Baubereich tatsächlich in einem Überschwemmungsgebiet befindet.

2. Wenn sich ergibt, dass der Überschwemmungsbereich des Ulsenbaches keinen Einfluss auf die Planung hat, soll die Angelegenheit zum Satzungsbeschluss vorgelegt werden. Andernfalls ist die Satzung anzupassen und der Entwurf, sofern erforderlich, gemäß § 4 a (3) BauGB erneut auszulegen.

Beschluss

1. Die Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen gemäß § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB zur Innenbereichssatzung für den Ortsteil Oberulsenbach wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung durchgeführt. Es soll geprüft werden, ob sich der Baubereich tatsächlich in einem Überschwemmungsgebiet befindet.

2. Wenn sich ergibt, dass der Überschwemmungsbereich des Ulsenbaches keinen Einfluss auf die Planung hat, soll die Angelegenheit zum Satzungsbeschluss vorgelegt werden. Andernfalls ist die Satzung anzupassen und der Entwurf, sofern erforderlich, gemäß § 4 a (3) BauGB erneut auszulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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8. Vorschlag für Standorte für Wohnmobilstellplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 25.07.2018 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Vor einiger Zeit wurde die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob es die Möglichkeit zur Einrichtung von Wohnmobilstellplätzen gibt.

Wohnmobilstellplätze haben in der Regel eine Größe von ca. 4 x 9 m oder 5 x 10 m und sollten sowohl verkehrsgünstig, aber auch landschaftlich reizvoll liegen und zumindest über einen Strom- und Wasseranschluss verfügen.

Die Verwaltung hat verschiedene Bereiche in Augenschein genommen und hält verschiedene Bereiche am Neuen Weiher am ehesten für solche Stellplätze für geeignet. Zum einen, weil der Bereich landschaftlich sehr reizvoll ist und eine Erschließung mit verhältnismäßig geringem Aufwand realisierbar ist.

In der Anlage sind diese Bereiche in einem Übersichtsplan dargestellt.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt die von der Verwaltung vorgeschlagenen Flächen für Wohnmobilstellplätze zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt die genannten Flächen näher zu beleuchten und die jeweiligen Kosten für die Herstellung und Erschließung zu ermitteln. Das Ergebnis soll vorgelegt werden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die von der Verwaltung vorgeschlagenen Flächen für Wohnmobilstellplätze zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt für das Flst. 590, Gemarkung Markt Erlbach und den Festplatz die Einrichtung von Wohnmobilstellplätzen zu prüfen und die jeweiligen Kosten für die Herstellung und Erschließung zu ermitteln. Auch die Einrichtung einer öffentlichen Toilette soll geprüft werden. Das Ergebnis soll vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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9. Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für den Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 25.07.2018 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Für den Bauhof wird ein Fahrzeug als Ersatzbeschaffung benötigt (Kastenwagen). Der Bauhof hat sich hierfür ein Elektrofahrzeug vorführen lassen, dass die entsprechende Größe hat. Die Reichweite beträgt nach Herstellerangaben etwa 130 km und das Fahrzeug würde ca. 40.000 € kosten. Nähere Details und Informationen zu eventuellen Fördermöglichkeiten werden in der Sitzung erläutert.

Es wäre auch möglich, ein gutes gebrauchtes Fahrzeug herkömmlicher Bauart zu beschaffen. Dies würde nur etwa die Hälfte kosten. Die Verwaltung und der Bauhof bitten um eine Entscheidung was für ein Fahrzeug beschafft werden soll.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss beschließt ….

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dass ein Elektrofahrzeug für den Bauhof für ca. 40.000 € beschafft werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 5

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10. Information zum Spielplatz Waaggasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 25.07.2018 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Gutachter, der für die Prüfung der Spielplätze zuständig ist, hat für den kleinen Spielplatz an der Waaggasse aus Sicherheitsgründen den Bau einer Umzäunung gefordert. Da die Kosten für eine Umzäunung aber in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen, wird die Spielfläche aufgelöst und die beiden Spielgeräte (Schaukel und Federwippe) werden auf andere Spielplätze verteilt .

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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11. Information zu den Ausbaukosten für den östlichen Abschnitt der Neuen Straße und eines Teils des Weingartenweges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 25.07.2018 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Erneuerung des östlichen Teils der Neuen Straße und eines Teilstückes des Weingartenweges ist abgeschlossen und die Fa. Dienstbier hat inzwischen die Schlussrechnung gestellt und das Ergebnis der Straßensanierung kann sich wirklich sehen lassen.

Wie bereits in der vergangenen Sitzung mitgeteilt, ist die Baumaßnahme weit teurer geworden, als ursprünglich veranschlagt wurde.

In Summe hat die Sanierung des Straßenabschnittes insgesamt 107.000 € gekostet.

Dies hat folgende Gründe:

1. Auf Wunsch des Bauausschusses wurde das nördliche Teilstück des Weingartenweges in den Sanierungsumgriff mit aufgenommen.

2. Da die Raiffeisenbank sich nicht wie geplant an der Maßnahme beteiligt hat, mussten die Randbereiche vom Markt selbst überarbeitet werden. Die Raiffeisenbank hat sich glücklicherweise noch entschieden die notwendigsten Maßnahmen durchzuführen, aber der Umfang blieb hinter dem ursprünglichen Konzept zurück.

3. Um die Entwässerung besser als bisher zu regeln, mussten mehrere Straßeneinläufe, Rinnen und Borde gesetzt werden, um eine Pfützenbildung und das abfließen des Wassers auf Privatgrund zu verhindern.

4. Der Straßenunterbau war auf einer weit größeren Fläche, als die oberflächlichen Schäden vermuten ließen, in einem desolaten Zustand, bzw. auf etwa einem Drittel der Fläche war lediglich eine dünne Asphaltdeckschicht (ca. 5 cm) aber keinerlei Asphalttragschicht, geschweige denn ein Unterbau unter der Straße vorhanden. Dies wurde erst nach dem Abfräsen der Oberflächen sichtbar und konnte daher nicht vorhergesehen werden.

5. Unter der Straßendecke waren mehrere verdeckte Schächte vorhanden, die freigelegt und mit einem Schachtoberteil versehen werden mussten.

6. Die angrenzenden Gehsteigbereiche an der Nürnberger Straße mussten erneuert werden.

7. Für einen eventuellen Breitbandausbau und eine mögliche Straßenbeleuchtung im Weingartenweg (denn hier gibt es bislang noch keine Beleuchtung) wurden Leerrohre mitverlegt.

Ursprünglich wurde die Baumaßnahme auf etwa 37.000 € geschätzt. Zu diesem Zeitpunkt (Ende 2016) wurde davon ausgegangen, dass lediglich eine Deckensanierung ausreichend sei. Dem war aber wie oben dargelegt nicht so.

Die Zusatzkosten für die Punkte 1 bis 3 beliefen sich auf ca. 35.000 €.
Die erforderliche Verbesserung des Straßenunterbaus (Punkt 4) ist auf ca. 20.000 € zu beziffern. Die restlichen Maßnahmen (Punkte 5 bis 7) schlugen in Summe mit etwa 15.000 € zu Buche.

Da die Hauptstraßensanierung in diesem Jahr aber noch nicht begonnen wurde können die angefallenen Mehrkosten durch Umschichtung von Haushaltsmitteln aus dieser Maßnahme bereitgestellt werden.

Aktuell laufen die Vorarbeiten zur Sanierung des westlichen Abschnittes der neuen Straße und es ist aufgrund der Erfahrungen aus dem ersten Sanierungsabschnitt zu vermuten, dass der Kostenansatz von 2017 in Höhe von 44.000 € auch nicht genügen wird, wenn der Straßenunterbau ähnlich marode ist.

Die Fa. Dienstbier hat deshalb vorgeschlagen den Bereich vollständig zweischichtig (mit neuer Trag- und Deckschicht) auszubauen. Dies wird ca. 64.000 € kosten.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Kosten für die Sanierung des östlichen und westlichen Teils der neuen Straße zur Kenntnis.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Kosten für die Sanierung des östlichen und westlichen Teils der neuen Straße zur Kenntnis.
Der westliche Teil der neuen Straße soll wegen der sehr schwachen Asphaltdecke zweischichtig (mit neuer Trag- und Deckschicht) von der Fa. Dienstbier erneuert werden. Das Nachtragsangebot hierfür, in Höhe von ca. 64.000 €, wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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12. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 25.07.2018 ö 12

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die 1. Bürgermeisterin teilt folgendes mit:

1. Der Markt hat sich für die Neugestaltung des Pausenhofes der Caspar-Löner Grund- und Mittelschule um Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) beworben und von der Regierung wurde inzwischen mitgeteilt, dass hier eine Förderung in Höhe von insgesamt 233.000 € in Aussicht gestellt werden würde. Das Ingenieurbüro Heffner und Müller hatte die Kosten für Neugestaltung des Platzes auf ca. 300.000 € geschätzt. Mit der Förderung verbliebe damit nur ein verhältnismäßig überschaubarer Kostenanteil bei der Gemeinde.

2. Der zweite Teil des Breitbandausbaus ist abgeschlossen. Die Ortsteile Altselingsbach, Altziegenrück, Eschenbach, Haaghof, Haidt, Jobstgreuth, Kappersberg, Kemmathen, Knochenhof, Oberulsenbach, Siedelbach, Wilhelmsgreuth und Ziegelhütte können nun Bandbreiten von mindestens 30 Mbit/s (teilweise auch bis zu 100 Mbit/s) abrufen. Auch Bereiche wie z.B. die Gänsleite in Eschenbach, deren Versorgung vorher unklar war, erhalten mehr als 30 Mbit/s.

3. Die nächste Sitzung des Bauausschusses findet am Mittwoch, den 26.09.2018 um 16:00 Uhr statt.

4. Der Spielplatz in Linden wurde erneuert. Daher wird am Donnerstag, den 26.07.2018 um 16:00 Uhr eine kleine Einweihungsfeier stattfinden.

Marktgemeinderätin Edith Bayernsdorfer erklärt, dass im Wald bei Hagenhofen  (östlich des Ortsteiles) Beton im Straßengraben abgeladen wurde. Sie bittet die Verwaltung dem nachzugehen.

Datenstand vom 05.10.2018 08:40 Uhr