Datum: 09.11.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragen der Bürgerinnen und Bürger
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 05.10.2018
3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 05.10.2018
4 Ausscheiden von Edith Bayersdorfer aus dem Marktgemeinderat
5 Vereidigung des nachrückenden Marktgemeinderatsmitglieds Matthias Mandel
6 Besetzung der Ausschüsse
7 Neubesetzung der Vertreter im Zweckverband Abwasserbeseitigung "Oberes Zenntal"
8 Bericht der ersten Bürgermeisterin
9 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes - Vorstellung des Entwurfes
10 Verkehrssituation im Bereich Nürnberger Straße / Erlanger Straße
11 Installation von Spielgeräten in der Waaggasse
12 Zwischenfinanzierung für den Heimatverein zur Sanierung des Rangaumuseums
13 Bauantrag für die Umwandlung eines Dachgeschosses zum Wohnraum in der Ringstraße
14 Bestellung eines Stiftungspflegers für die Stiftung „Bürgerhaus zum Löwen – Leonhard und Marianne Teichmann“
15 Terminfindung für das Marktfest 2020
16 Verwendung eines Teils des marktgemeindlichen Wappens auf der Standarte des Faschingskomitees
17 Verschiedenes

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1. Fragen der Bürgerinnen und Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 45. Marktgemeinderat 09.11.2018 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß bittet vor Eintritt in die Tagesordnung um Erweiterung dieser um den Punkt „Verwendung eines Teils des marktgemeindlichen Wappens auf der Standarte des Faschingskomitees“. Die Erweiterung der Tagesordnung wird einstimmig beschlossen.

Herr Bernd Löwinger, Erlanger Straße 7, spricht erneut die Thematik der Verkehrssituation im Bereich Nürnberger Straße/Erlanger Straße an und stellt dabei drei Forderungen an das Gremium:
1) (Erneute) Lärmpegelmessung bei den Anwesen Erlanger Straße 4, 4a, 5 und 7 sowie Hauptstraße 2 (Pfarramt)
2) Dokumentation der Schäden an der Pfostenreihe bei der Apotheke, die regelmäßig von Fahrzeugen beschädigt werden
3) Aufnahme einer Umgehung für Markt Erlbach in den Ausbauplan des Bayerischen Staatsministerium des Innern
Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß erklärt, dass sie seit vielen Jahren eine Umgehung für Markt Erlbach über Herrn MdL Hans Herold einfordert und dies auch weiterhin vehement tun werde. Eine Nutzen-Kosten-Analyse, die hierfür erforderlich ist, ergab bislang aber keine ausreichende Wirtschaftlichkeit.
Geschäftsleiter Sebastian Gaukler ergänzt, dass die Pfostenreihe ca. 12 bis 15 mal pro Jahr vom Bauhof instand gesetzt wird. Wenn ein Verursacher ermittelt wird, werden die entstandenen Reparaturkosten weiterverrechnet.

Herr Lukas Engel, Rimbach 22, bemängelt die Mobilfunkversorgung in Rimbach und möchte wissen, inwieweit der Markt hier tätig werden kann.
Aktuell gibt es seitens des Marktes keine Planungen, in Eigenregie einen Mobilfunkmast zur Versorgung von Rimbach und auch des Aurachgrundes zu errichten, erklärt die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß. Sobald ein entsprechendes Förderprogramm aufgesetzt ist, wird die Verwaltung prüfen, ob sich der Markt an einem solchen beteiligen kann.

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 05.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 45. Marktgemeinderat 09.11.2018 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift über die 44. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 05.10.2018 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 44. öffentliche Sitzung vom 05.10.2018.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 44. öffentliche Sitzung vom 05.10.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 05.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 45. Marktgemeinderat 09.11.2018 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung am 05.10.2018 gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind, der Öffentlichkeit bekannt.
TOP 13 - Einrichtung einer Begegnungsstätte "Jung und Alt" in der neuen Tagespflege

Der Marktgemeinderat beschließt, dem AWO Bezirksverband Ober- und Mittelfranken, für den Betrieb einer Tagespflegeeinrichtung und einer Begegnungsstätte für „Jung- und Alt“ auf den Anwesen Hauptstraße 57 und 59 einen jährlichen Zuschuss von 15.000 € zu den Betriebskosten der Einrichtung zu gewähren. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, den hierfür notwendigen Vertrag zu unterzeichnen. Die Zahlung wird zunächst auf eine Dauer von 20 Jahren begrenzt. Im Falle der Aufgabe der Einrichtung endet die Zahlungspflicht des Marktes. Bedingung für den Betriebskostenzuschuss ist, dass die AWO die Begegnungsstätte für “Jung und Alt“ mindestens einmal in der Woche für gemeinsame Veranstaltungen mit den örtlichen Kindertageseinrichtungen oder Schulen öffnet.

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4. Ausscheiden von Edith Bayersdorfer aus dem Marktgemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 45. Marktgemeinderat 09.11.2018 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Mit Schreiben vom 05.10.2018 hat Edith Bayersdorfer die Niederlegung ihres Amtes als Marktgemeinderatsmitglied zum nächstmöglichen Zeitpunkt beantragt. Dieser Antrag ist kommunalrechtlich als Antrag auf Entlassung aus dem Ehrenamt „Marktgemeinderatsmitglied“ zu sehen. Die von Frau Edith Bayersdorfer genannten Gründe sind dabei unerheblich, da es seit der Novellierung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) im Jahr 2014 keines wichtigen Grundes mehr für die Niederlegung des Amtes bei kommunalen Mandatsträgern bedarf.

Der Marktgemeinderat stellt gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 2 GLKrWG die Entlassung aus dem Ehrenamt fest und entscheidet über das Nachrücken des Listennachfolgers.

Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß gibt einen Überblick über die kommunalpolitischen Aktivitäten von Edith Bayersdorfer. Sie war im Jahr 1995 die erste Frau im Marktgemeinderat. In den Beratungen war sie immer eine sehr streitbare Person, die aber nie die Sachebene verlassen hat. Zum Abschied überreicht sie Edith Bayersdorfer die kommunale Verdienstmedaille und als kleines Präsent den neuen Regenschirm mit einer Collage von prägnanten Gebäuden in Markt Erlbach.

Edith Bayersdorfer berichtet zum Abschied, dass es für sie eine Ehre und Auszeichnung war, als Marktgemeinderatsmitglied wirken zu können. Dies war nicht nur eine Herausforderung, sondern manchmal auch eine Last, die nicht immer Spaß bereitet hat. Sie bejaht die Aussage, dass sie des Öfteren gestritten habe, aber sie ist deswegen keinem böse und nicht nachtragend. Dem Marktgemeinderat wünscht weiterhin ein gutes Miteinander und die richtigen Beschlüsse für eine positive Entwicklung von Markt Erlbach.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat stellt gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 2 GLKrWG die Entlassung von Frau Edith Bayersdorfer als Marktgemeinderatsmitglied mit Wirkung zum 09.11.2018 fest.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 2 GLKrWG die Entlassung von Frau Edith Bayersdorfer als Marktgemeinderatsmitglied mit Wirkung zum 09.11.2018 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Vereidigung des nachrückenden Marktgemeinderatsmitglieds Matthias Mandel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 45. Marktgemeinderat 09.11.2018 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Gemäß dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 16.03.2014 ist Herr Matthias Mandel, Quellenweg 4, 91459 Markt Erlbach, der nächste zu berücksichtigende Listennachfolger des Wahlvorschlags der SPD. Herr Matthias Mandel wurde gemäß Artikel 47 Absatz 4 Satz 2 GLKrWG mit Schreiben vom 24.10.2018 über die Listennachfolge verständigt. 

Mit Schreiben vom 25.10.2018 hat Herr Matthias Mandel seine Bereitschaft erklärt, das Amt anzunehmen und den Eid gemäß Artikel 31 Absatz 4 GO zu leisten.

Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß nimmt Herrn Matthias Mandel folgenden Eid ab:

"Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe."

Matthias Mandel stellt sich anschließend kurz vor und wünscht sich eine gute Zusammenarbeit im Gremium.

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6. Besetzung der Ausschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 45. Marktgemeinderat 09.11.2018 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Durch das Ausscheiden von Edith Bayersdorfer und die Vereidigung des neuen Marktgemeinderatsmitgliedes Matthias Mandel muss ein Sitz der SPD-Fraktion im Bau- und Umweltausschuss neu besetzt sowie für den Haupt- und Finanzausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss jeweils ein Stellvertreter neu bestellt werden.

Die Ausschüsse werden somit künftig wie folgt von der SPD-Fraktion besetzt:

Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
Fraktion
Ausschussmitglied
Reihenfolge der Stellvertretung
SPD-Fraktion
Julia Maj
1. Matthias Mandel
2. Volker Rudolph
3. Wolfgang Stotz
SPD-Fraktion
Steffen Bien


Bau- und Umweltausschuss (BUA)
Fraktion
Ausschussmitglied
Reihenfolge der Stellvertretung
SPD-Fraktion
Matthias Mandel
1. Steffen Bien
2. Julia Maj
3. Volker Rudolph
SPD-Fraktion
Wolfgang Stotz


Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)
Fraktion
Ausschussmitglied
Reihenfolge der Stellvertretung
SPD-Fraktion
Steffen Bien
1. Matthias Mandel
2. Julia Maj
3. Volker Rudolph
4. Wolfgang Stotz

Der Marktgemeinderat nimmt ohne konkrete Beschlussfassung Kenntnis von der neuen Besetzung der Ausschüsse durch die SPD-Fraktion.

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7. Neubesetzung der Vertreter im Zweckverband Abwasserbeseitigung "Oberes Zenntal"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 45. Marktgemeinderat 09.11.2018 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Zweckverband zur Abwasserbeseitigung „Oberes Zenntal“ muss die Entsendung von eines Vertreters in die Verbandsversammlungen ebenfalls neu geregelt werden.

Es wird vorgeschlagen, dass Herr Steffen Bien für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung „Oberes Zenntal“ als Stellvertreter für das ordentliche Mitglied Volker Rudolph benannt wird.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, Herrn Steffen Bien  für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung „Oberes Zenntal“ als Stellvertreter für das ordentliche Mitglied Volker Rudolph zu entsenden .

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, Herrn Steffen Bien  für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung „Oberes Zenntal“ als Stellvertreter für das ordentliche Mitglied Volker Rudolph zu entsenden .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 45. Marktgemeinderat 09.11.2018 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
1) Am Sonntag, den 18.11.2018 wird der Volkstrauertag begangen. Beginn ist um 10:00 Uhr mit einem Gottesdienst. Hierzu ergeht herzliche Einladung.
2) Die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses findet am Mittwoch, den 21.11.2018 um 16:00 Uhr statt.
3) Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses findet am Montag, den 17.12.2018 um 18:00 Uhr statt.
4) In der aktuellen Broschüre zur Städtebauförderung in Bayern wird über die Sanierung des Rangaumuseums berichtet.
5) Der Gehweg auf der Südseite der Neuen Straße westlich des Zennhäuser Wegs wird zusammen mit den Pflasterarbeiten am neuen Kindergarten ausgebessert.
6) Für den Bau der Begegnungsstätte Tagespflege - Kindergarten ist der Förderbescheid der Regierung von Mittelfranken über 242.000 Euro (=90% der förderfähigen Kosten) eingegangen.
7) Die Spielgeräte am „Neuen Weiher“ müssen nach einer Überprüfung durch den Bayerischen Sportstätten Service abgebaut werden, da erhebliche Sicherheitsbedenken bestehen. Die Tore bleiben jedoch stehen.
8) Am Sonntag, den 11.11.2018 findet um 11:11 Uhr die Stürmung der Rangauhalle statt. Es wird um zahlreiche Unterstützung zur „V erteidigung“ der Halle gebeten.

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9. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes - Vorstellung des Entwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 45. Marktgemeinderat 09.11.2018 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes beauftragte Büro Dr. Heider (Augsburg) hat seine Erhebungen abgeschlossen und einen ersten Konzeptentwurf erarbeitet. Im Rahmen einer kleinen Präsentation stellt Herr Dr. Manfred Heider die Ergebnisse vor. Die Präsentation wird im Ratsinformationssystem hinterlegt.

In einem nächsten Schritt wird eine Beteiligung der Öffentlichkeit und den maßgeblichen Behörden erfolgen und es sollen Einzelgespräche mit den Betreibern der großen Lebensmittelmärkte erfolgen.

Auf Nachfrage von Steffen Bien, welche Auswirkungen die Baumaßnahme in der Hauptstraße auf die Kaufkraft haben könnte, erklärt Herr Dr. Heider, gewisse Beeinträchtigungen immer mit einhergehen. Er spricht sich dafür aus, dass die Gewerbetreibenden in die Planungen einbezogen werden sollen und ein ständiger Austausch zielführend ist. Von den Geschäftsinhabern müssen während einer Baumaßnahme aber auch eigene Impulse kommen.
Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß ergänzt, dass der Markt in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro ein transparentes Baustellenmarketing entwickelt.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt den Entwurf des Büros Dr. Heider (Augsburg) zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes zur Kenntnis. Mit dem Entwurf soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage), den maßgeblichen Fachstellen, sowie den ansässigen Lebensmittelmärkten durchgeführt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt den Entwurf des Büros Dr. Heider (Augsburg) zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes zur Kenntnis. Mit dem Entwurf soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage), den maßgeblichen Fachstellen, sowie den ansässigen Lebensmittelmärkten durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Verkehrssituation im Bereich Nürnberger Straße / Erlanger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 45. Marktgemeinderat 09.11.2018 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Am 25.10.2018 fand ein Ortstermin zu der Verkehrsproblematik im Kreuzungsbereich der Nürnberger Straße und der Erlanger Straße statt. Im Juli hat das Staatliche Bauamt Ansbach eine 24- Stundenzählung an 7 Messstellen im Einzugsbereich der beiden Staatsstraßen 2244 und 2252 in Auftrag gegeben.
Die Ergebnisse der Verkehrszählung sind als Anlage zu diesem TOP hinterlegt.

Als erste und schnell umzusetzende Abhilfe wurde eine mobile Fußgängerampel über die Nürnberger Straße (in Höhe des Anwesens Nürnberger Straße 6) hinüber zur Erlanger Straße beschlossen. Das Staatliche Bauamt will diese bis spätestens im Februar 2019, eventuell auch schon im Dezember, anbringen. Zuvor muss die Marktgemeinde den Gehweg und Bordstein im Querungsbereich anpassen. Die mobile Fußgängerampel soll deshalb eingesetzt werden, um erst einmal die Akzeptanz durch die Fußgänger an dieser Stelle zu testen. Um mittelfristig die Verkehrsströme zu entzerren und mehr Sicherheit für die Fußgänger zu erreichen, sollte in einem weiteren Schritt die Verlagerung der Einmündung Erlanger Straße in Richtung Osten in die Nürnberger Straße angegangen werden. Schon vor einigen Jahren wurde diese Baumaßnahme diskutiert, allerdings muss dazu erst ein Grundstück erworben werden. Mit dem Eigentümer der Fläche wurden bereits Gespräche geführt.
Langfristig aber wird nur eine Ortsumfahrung Entlastung und Sicherheit in diesem Kreuzungsbereich bringen. Hierzu wäre es wünschenswert, wenn diese im nächsten Ausbauplan der Bayerischen Staatsregierung fixiert wird.

Im Bereich des Übergangs vom Geh- und Radweg an der Weed zum Sportpark Haidter Weg wird in Kürze ein dauerhaftes Geschwindigkeitsdisplay aufgestellt. Zur Verbesserung der baulichen Situation wird der Markt einen Antrag auf Errichtung einer Fußgängerquerung und/oder eines Kreisverkehrs beim Staatlichen Bauamt Ansbach einreichen.

Wolfgang Stotz regt an, die Ortstafel in westliche Richtung zu versetzen. In diesem Bereich ist jedoch bereits eine Streckenbeschränkung auf 50 km/h angeordnet.

Franz Kirchdörfer wünscht sich eine stationäre Blitzer-Säule, wie sie z.B. auch in Nürnberg an der Kreuzung bei der Firma Schöller aufgestellt ist. Die Polizei hat dies beim Ortstermin jedoch aus rechtlichen Gründen abgelehnt.

Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß ergänzt, dass die Beleuchtung an dieser Stelle verbessert wird, um bei den Fahrzeugführern eine höhere Aufmerksamkeit zu erzeugen.

Auf Nachfrage von Rudolf Meth erklärt sie, dass die Bushaltestellen bis auf weiteres an ihrem jetzigen Standort bestehen bleiben. Im Zuge der Verlegung der Erlanger Straße soll auch die ortsauswärtige Haltestelle in südostliche Richtung auf Höhe eines neuen Standortes des Denkmals verlegt werden.

Bezüglich der in der letzten Sitzung von Bürgern angeregten Einführung von Tempo 30 in der Ansbacher Straße/Windsheimer Straße wird das Staatliche Bauamt eine entsprechende Messung vornehmen, um hier eine fundierte Aussage treffen zu können.

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11. Installation von Spielgeräten in der Waaggasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 45. Marktgemeinderat 09.11.2018 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Am 04.10.2018 ist bei der Verwaltung ein Schreiben von Gewerbetreibenden, Anwohnern der Kirchgasse und Eltern eingegangen, in dem die Neuanlage eines kleinen Spielplatzes in der Waaggasse gewünscht wird. Beigefügt war zudem eine Liste mit 102 Unterschriften (darunter auch Kinder und Bürger anderer Gemeinden).
Hintergrund:
Bei der sicherheitstechnischen Prüfung des Spielplatzes am 21.06.2018 wurden erhebliche Mängel festgestellt, aufgrund derer der zeitnahe Abbau der Spielgeräte erfolgt ist. Nach DIN 18034 sind zum Spielen ausgewiesene Flächen gegenüber Straßen, Kraftfahrzeugabstellflächen etc. mit einer wirksamen Einfriedung zu versehen. Die Sitzbank hätte erdverbaut sein müssen und der Fallschutz der Schaukel war nicht mehr ausreichend. Eine zeitnahe Behebung der Mängel wurde gefordert.
Um die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten, hätte eine vom Parkplatzrand 50 cm – 70 cm zurückgesetzte Einfriedung mit einer Zugangsschleuse errichtet werden müssen. Dadurch wäre der Sicherheitsbereich der Doppel-Schaukel von 4,00 m x 8,00 m nicht mehr gegeben gewesen.
Ein Weiterbetrieb des Spielplatzes ohne Behebung der Mängel hätte eine Haftung der Gemeinde gem. § 823 BGB zur Folge gehabt. Um einen DIN-gerechten Spielplatz zu erstellen, sind umfangreiche Maßnahmen erforderlich.
Die Kosten für die erforderliche Einfriedung (in Holzlattenkonstruktion) mit einer Mindesthöhe von 1,00 m einschließlich einer Zugangsschleuse und Fundamenten belaufen sich auf ca. 3.000 Euro.

Da durch das notwendige Zurücksetzen des Zaunes (dies ist erforderlich, damit der Stellplatz uneingeschränkt nutzbar bleibt, das Öffnen der Autotüren und das Aussteigen aus dem Pkw erfordert einen gewissen Abstand) die nutzbare Spielplatzfläche geringer wird, können nur Spielgeräte mit einem relativ kleinen Sicherheitsbereich verwendet werden. Denkbar wäre z. B. ein ebenerdiges Trampolin mit der Sprungfläche von 1,25 m x 1,25 m (Sicherheitsbereich 4,25 m x 4,25 m), Kosten ca. 3.500 Euro und eine Wippe Premium zweisitzig mit den Maßen 0,85 m x 3,87 m (Sicherheitsbereich 2,25 mx 5,87 m), Kosten ca. 2.500 Euro, oder eine Doppel-Federwippe Speedy mit Hüpfplatte 1,00 m x 2,09 m (Sicherheitsbereich 3,00 m x 4,15 m), Kosten ca. 1.800 Euro.
Alternativ könnten auch einzelne Federwippen aufgestellt werden.
Zu den Gerätekosten kommen noch die Kosten für Fundamentierung, Montage der Geräte und Herstellung des Fallschutzes (Rasenansaat) hinzu, so dass sich die Gesamtkosten auf ca. 10.000 Euro belaufen.
Alle Arbeiten könnten durch den Bauhof ausgeführt werden.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen. Die Verwaltung soll die Fläche nach eigenem Ermessen im Rahmen der geltenden Sicherheitsbereiche mit Spielgeräten bestücken. Im Haushalt 2019 werden hierfür Haushaltsmittel in Höhe von 10.000,00 Euro eingestellt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen. Die Verwaltung soll die Fläche nach eigenem Ermessen im Rahmen der geltenden Sicherheitsbereiche mit Spielgeräten bestücken. Im Haushalt 2019 werden hierfür Haushaltsmittel in Höhe von 10.000,00 Euro eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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12. Zwischenfinanzierung für den Heimatverein zur Sanierung des Rangaumuseums

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 45. Marktgemeinderat 09.11.2018 ö 12

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Heimatverein hat im Zusammenhang mit der Sanierung des Rangaumuseums aktuell einen Betrag in Höhe von ca. 290.000 € für Rechnungen ausgelegt (zwischenfinanziert). Laut eigener Angabe ist der Verein langfristig aber nur in der Lage einen Eigenanteil von insgesamt ca. 150.000 € zu der Baumaßnahme beizutragen. Dies hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 28.02.2014 zustimmend zur Kenntnis genommen und der Sachverhalt ist auch in der Sanierungsvereinbarung zwischen dem Markt Markt Erlbach und dem Heimatverein vermerkt.
Der Verein bittet daher darum, dass die Marktgemeinde für den Betrag, der die Summe von 150.000 Euro übersteigt, eintritt.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, dass die über die 150.000 Euro Eigenmittel hinausgehenden Baukosten für das Rangaumuseum bis zur endgültigen Abrechnung der Baukosten und Fördermittel durch den Markt Ma rkt Erlbach zwischenfinanziert werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, dass die über die 150.000 Euro Eigenmittel hinausgehenden Baukosten für das Rangaumuseum bis zur endgültigen Abrechnung der Baukosten und Fördermittel durch den Markt Ma rkt Erlbach zwischenfinanziert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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13. Bauantrag für die Umwandlung eines Dachgeschosses zum Wohnraum in der Ringstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 45. Marktgemeinderat 09.11.2018 ö 13

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Für das Anwesen Ringstraße 3 wurde ein Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses erarbeitet.

Das Bauvorhaben befindet sich im Sanierungsgebiet, der städtebauliche Rahmenplan sieht für diesen Bereich jedoch keine konkrete Entwicklung vor, die dem Bauantrag entgegenstehen würden.

Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich daher nach § 34 BauGB. Demnach ist es zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Problematisch an dem Vorhaben sind jedoch die momentanen hygienischen Zustände in dem Gebäude und auch der Brandschutz, so dass aus Sicht der Verwaltung die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht gewahrt sind. Darüber hinaus verfügt das Grundstück aktuell schon nicht über eine ausreichende Anzahl an Stellplätzen, was durch zusätzlichen Wohnraum noch verschlimmert wird.

Daher schlägt die Verwaltung vor, das gemeindliche Einvernehmen im vorliegenden Fall zu verweigern.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Einbau von Wohnungen im Dachgeschoss  auf dem Flst. 161, Gemarkung Markt Erlbach, wird verweigert.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Einbau von Wohnungen im Dachgeschoss  auf dem Flst. 161, Gemarkung Markt Erlbach, wird verweigert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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14. Bestellung eines Stiftungspflegers für die Stiftung „Bürgerhaus zum Löwen – Leonhard und Marianne Teichmann“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 45. Marktgemeinderat 09.11.2018 ö 14

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Gemäß Artikel 14 Absatz1 Satz 2 des Bayerischen Stiftungsgesetzes ist ab dem 01.01.2019 wieder eine geeignete Person als Stiftungspfleger/in für die Stiftung „Bürgerhaus zum Löwen – Leonhard und Marianne Teichmann“ zu benennen.

Die bisherige Stiftungspflegerin, Frau Marianne Teichmann, steht für das Amt weiterhin zur Verfügung.

Es wird deshalb empfohlen , Frau Marianne Teichmann für die nächsten fünf Jahre als Stiftungspflegerin vorzuschlagen. Die Bestellung zur Stiftungspflegerin erfolgt dann durch das Landratsamt Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim als Stiftungsaufsichtsbehörde.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, Frau Marianne Teichmann als Stiftungspflegerin für die Stiftung „Bürgerhaus zum Löwen – Leonhard und Marianne Teichmann“ vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 vorzuschlagen .

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, Frau Marianne Teichmann als Stiftungspflegerin für die Stiftung „Bürgerhaus zum Löwen – Leonhard und Marianne Teichmann“ vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 vorzuschlagen .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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15. Terminfindung für das Marktfest 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 45. Marktgemeinderat 09.11.2018 ö 15

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Zur Gewährleistung einer reibungslosen Organisation des Marktfestes im Jahr 2020 sollte bereits jetzt ein Termin für das Marktfest 2020 festgelegt werden. In der nachfolgenden Tabelle sind mehrere Termine und zum gleichen Zeitpunkt stattfindende Parallel-Veranstaltungen aufgelistet.

Mögliche Termine (Sa. und So.)
Veranstaltung an diesem Wochenende
25.+26.04.2020
Konfirmation Markt Erlbach II. Sprengel
02.+03.05.2020
Konfirmation Markt Erlbach I. Sprengel
Kirchweih Jobstgreuth
09.+10.05.2020
Kirchweih Linden
16.+17.05.2020
Marktplatzfest Neuhof a.d.Zenn
23.+24.05.2020
Kirchweih Mosbach

Am Vormittag des Sitzungstages hat die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß die Thematik mit Pfarrerin Frau von Rotenhan in einem persönlichen Gespräch erörtert. Der Markt wird als Ergebnis aus diesem Gespräch einen schriftlichen Antrag an die evangelische Kirchengemeinde stellen, dass ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt die beiden Konfirmationssprengel auf einen Sonntag (nach Ostern) zusammengelegt werden.

Die Mehrheit im Gremium spricht sich dafür aus, dass Marktfest auf 2021 zu verschieben, auch im Hinblick auf die fehlende Planungssicherheit beim Bauforstschritt in der Hauptstraße.
Dies könnte sich als schwierig erweisen, da die Mittelaltergruppen für die jeweiligen Feste in einem bestimmten Turnus gebucht sind. Auch die Begrenzung des Festes auf einen Tag ist nicht sinnvoll, da viele auswärtige Händler nur für zwei Markttage anreisen. Man einigt sich auf den Vorschlag von Julia Maj, mit den Mittelalterfreunden Gespräche zu führen, ob eine Durchführung im Jahr 2021 sinnvoll ist.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat beschließt, bei der evangelischen Kirchengemeinde einen Antrag zu stellen, dass ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt die beiden Konfirmationssprengel dauerhaft auf einen Sonntag (nach Ostern) zusammengelegt werden.
2. Die Verwaltung soll Gespräche mit den Mittelalterfreunden führen, inwieweit eine Durchführung des Marktfestes im Jahr 2021 sinnvoll erscheint.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat beschließt, bei der evangelischen Kirchengemeinde einen Antrag zu stellen, dass ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt die beiden Konfirmationssprengel dauerhaft auf einen Sonntag (nach Ostern) zusammengelegt werden.
2. Die Verwaltung soll Gespräche mit den Mittelalterfreunden führen, inwieweit eine Durchführung des Marktfestes im Jahr 2021 sinnvoll erscheint.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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16. Verwendung eines Teils des marktgemeindlichen Wappens auf der Standarte des Faschingskomitees

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 45. Marktgemeinderat 09.11.2018 ö 16

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Franz Kirchdörfer hat darum gebeten, diesen Punkt auf die Tagesordnung zu setzen, da auf der Standarte, die er am 11.11.2018 an das Faschingskomitee überreichen wird, ein Teil des marktgemeindlichen Wappens abgebildet ist.
Eine Vorabprüfung durch die Verwaltung hat ergeben, dass es gegen die Verwendung keine Einwände gibt.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt dem Faschingskomitee die Verwendung eines Teils des marktgemeindlichen Wappens auf der neuen Standarte

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt dem Faschingskomitee die Verwendung eines Teils des marktgemeindlichen Wappens auf der neuen Standarte

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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17. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 45. Marktgemeinderat 09.11.2018 ö 17

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Am Pflanzwasen sind vier Bäume derart marode, dass sie entweder auf eine Höhe von ca. 5 Metern kahl geschnitten werden oder komplett entfernt werden müssen. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, die Bäume zu entfernen und Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Dies wird vom Gremium befürwortet. Die Fraktion BB/DuD erklärt sich bereit, die Kosten für die vier neuen Bäume zu übernehmen.

Aufgrund einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes ist es ab sofort möglich, Sitzungseinladungen unverschlüsselt per Mail zu versenden. In der Mail werden Zeit und Ort genannt sowie ein Link auf das Ratsinformationssystem hinterlegt. Nach einer entsprechenden Anpassung der Geschäftsordnung in der Sitzung im Dezember wird ab 2019 zu allen Sitzungen aller gemeindlichen Gremien per Mail geladen.

Inge Knörr bemängelt die grobe Vorgehensweise beim Rückschnitt von Straßenbegleitgrün durch den Bauhof. Sie wünscht sich etwas mehr Sensibilität. Dieser Punkt wird in der nichtöffentlichen Sitzung noch einmal aufgegriffen.

Datenstand vom 29.11.2018 09:38 Uhr