Datum: 07.12.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragen der Bürgerinnen und Bürger
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 09.11.2018
3 Bericht der ersten Bürgermeisterin
4 Jahresantrag zur Städtebauförderung für 2019
5 Dorferneuerung in Wilhelmsgreuth - Vereinbarung zur Übernahme des Eigenanteils der Marktgemeinde zum Straßenbau
6 Neubau einer Solarthermieanlage im Innenort - Abweichung von der Gestaltungssatzung
7 Bauleitplanung der Stadt Neustadt/Aisch - Bebauungsplan Nr. 63
8 Regionalplanung - 26. Änderung des Regionalplanes
9 Neubau einer Leichtbauhalle im Gewerbepark Haidter Weg
10 Bauantrag für ein Einfamilienhaus im Zennhäuser Weg
11 Beschaffung eines Fahrzeugs für den Bauhof
12 Änderung der Geschäftsordnung bezüglich der Sitzungsladung
13 Besetzung des Stiftungsrates der "Stiftung unser Markt Erlbach"
14 Annahme von Spenden
15 Verschiedenes

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1. Fragen der Bürgerinnen und Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 46. Marktgemeinderat 07.12.2018 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Vor Beginn der Sitzung werden Herr Günther Zeilinger (Siebenerei Markt Erlbach) und Herr Reinhold Buchner (Siebenerei Siedelbach) als neue Feldgeschworene vereidigt.

Die Tagesordnung wird aus dringlichen Gründen um den Punkt „Beschaffung eines Fahrzeugs für den Bauhof“ erweitert.

Herr Christian Reisch vom Marktfest-Team spricht sich ausdrücklich für eine Durchführung im Jahr 2020 aus, bevorzugt am 23. und 24.05.2020. Eine Verschiebung um ein Jahr hält er für schwierig, da viele Händler Markt Erlbach für 2020 eingeplant haben.
Dr. Birgit Kreß erläutert, dass bei der evangelischen Kirchengemeinde ein Antrag auf Zusammenlegung der Konfirmationssprengel beantragt wurde und über diesen am 12.12.2018 im Kirchenvorstand entscheiden wird. Anschließend wird der Haupt- und Finanzausschuss einen Termin festlegen, wobei das letzte April-Wochenende favorisiert wird.

Herr Martin Zeilinger möchte wissen, wie das Abstimmungsergebnis über die Weihnachtsbeleuchtung in der Kirchgasse ausgefallen ist. Dr. Birgit Kreß erklärt, dass hierüber kein Beschluss gefasst wurde, da der Anschaffungspreis unterhalb der Wertgrenze von 15.000 Euro liegt und somit ein Geschäft der laufenden Verwaltung ist. Die Weihnachtsbeleuchtung wurde jedoch im Haushalt 2018 eingestellt und als eigener Posten ausgewiesen sowie in den Vorberatungen im Haupt- und Finanzausschuss und in den Haushaltsberatungen im Marktgemeinderat explizit angesprochen.

Inge Knörr und Volker Rudolph finden es dennoch schade, dass die Beschaffung nicht separat im Marktgemeinderat behandelt und beschlossen wurde.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, die Tagesordnung um den Punkt „Beschaffung eines Fahrzeugs für den Bauhof“ zu erweitern.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die Tagesordnung um den Punkt „Beschaffung eines Fahrzeugs für den Bauhof“ zu erweitern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 09.11.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 46. Marktgemeinderat 07.12.2018 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift über die 45. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 09.11.2018 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.

Werner Stieglitz berichtet, dass er sich bei Herrn Landtagsabgeordneten Hans Herold nach den Anträgen für eine Ortsumfahrung Markt Erlbach erkundigt hat, diesem jedoch nichts bekannt sei. Außerdem wurde vor Jahren im Marktgemeinderat ein Beschluss gefasst, dass ein entsprechender Antrag gestellt werden soll.
Dr. Birgit Kreß widerspricht dieser Aussage: Hans Herold wurde in der Vergangenheit mehrfach in elektronischer Schriftform darum gebeten, eine Ortsumfahrung für Markt Erlbach in den nächsten Ausbauplan einzubringen, zuletzt im Oktober 2018 . Die Schriftstücke können gerne vorgelegt werden. Aktuell erarbeitet die Verwaltung einen weiteren Antrag an das Staatliche Bauamt Ansbach.
Zudem wurde im Marktgemeinderat kein Beschluss über eine Antragstellung gefasst, sondern vielmehr über eine Änderung des Flächennutzungsplans und Realisierung einer Ortsumfahrung in kommunaler Sonderbaulast.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 45. öffentliche Sitzung vom 09.11.2018.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 45. öffentliche Sitzung vom 09.11.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 46. Marktgemeinderat 07.12.2018 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die erste Bürgermeisterin berichtet über folgende Angelegenheiten:
1) Die Sitzungen des Marktgemeinderates für 2019 wurden terminiert, der Sitzungskalender liegt als Tischvorlage aus.
2) Aktuelle Infos zur Hauptstraßensanierung:
-Während der Bauzeit wird im Anwesen Ringstraße 2 (ehem. Ebersberger) im Erdgeschoss das Baustellenbüro eingerichtet
- Am Montag, den 14.01.2019 findet in der Rangauhalle eine Bürgerversammlung zur Sanierung statt (Bauzeitenplan, Erlsteine, Verfügungsfonds und Workshop zur Beschriftung der Marktmöbel).
- Am Montag, den 18.02.2019 beginnt die Firma Storz mit den Bauarbeiten, am Dienstag, den 19.02.2019 findet der symbolische Spatenstich /Baggerriss statt.
3) Am Dienstag, den 22.01.2019 wird eine Bürgerinformationsveranstaltung der Firma Naturstrom zum Nahwärmenetz für Eschenbach im Saal des Gasthauses „Wick“ abgehalten.
Auf Nachfrage von Volker Rudolph, ob die Heizzentrale in der Frankenstraße auf dem Gelände der Firma Breitsamer auch für Eschenbach genutzt werden kann, erklärt Dr. Birgit Kreß, dass die Entscheidung hierüber bei der Firma Naturstrom liegt. Für Eschenbach gibt es Überlegungen, ein kaltes Nahwärmenetz zu betreiben, so dass die Heizzentrale bei der Firma Breitsamer nicht genutzt werden kann/muss.
4) Alle MGRM erhalten als kleines Weihnachtspräsent den neuen R egenschirm des Marktes.

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4. Jahresantrag zur Städtebauförderung für 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 46. Marktgemeinderat 07.12.2018 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Verwaltung hat in Rücksprache mit der Regierung die Bedarfsmitteilung für die Städtebauförderung für das Jahr 2019 vorbereitet.

Der Jahresantrag sieht für 2019 förderfähige Kosten in Höhe von 1.510.000 € für die verschiedenen Projekte der Marktgemeinde vor. Allein für die Hauptstraßensanierung ist davon ein Anteil von ca. 1.000.000 € angedacht. Die gesamte Aufstellung dazu wird im Ratsinformationssystem hinterlegt.

Beschlussvorschlag

Der Vorschlag der Verwaltung für den Jahresansatz für die Städtebauförderung für das Jahr 2019 für das Förderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ wird befürwortet. Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen für das Haushaltsjahr 2019  eingestellt werden.

Beschluss

Der Vorschlag der Verwaltung für den Jahresansatz für die Städtebauförderung für das Jahr 2019 für das Förderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ wird befürwortet. Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen für das Haushaltsjahr 2019  eingestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Dorferneuerung in Wilhelmsgreuth - Vereinbarung zur Übernahme des Eigenanteils der Marktgemeinde zum Straßenbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 46. Marktgemeinderat 07.12.2018 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Amt für ländliche Entwicklung hat einen Entwurf für eine Kostenübernahmeerklärung für die Tiefbaumaßnahmen im Ortsteil Wilhelmsgreuth vorbereitet. Der Entwurf wird in der Sitzung erläutert.

Die Gesamtkosten der Maßnahmen, die durch die Dorferneuerung beauftragt werden, belaufen sich auf ca. 800.000 €. Die Förderung beträgt 66 %, da die Fördermittel noch einmal aufgestockt wurden (ursprünglich stand ein Fördersatz von 50 – 60 % im Raum).
Dadurch beläuft sich der Eigenanteil des Marktes auf ca. 272.000 €. Hinzu kommen außerdem auch noch die Kosten für die Straßenbeleuchtung, die Erweiterung des Kanal- und Wassernetzes, sowie der Leerrohre (insgesamt ca. 150.000 €, von denen der Markt  im Endeffekt noch etwa die Hälfte tragen muss).

Der Anteil des Marktes an allen Baumaßnahmen im Ortsteil Wilhelmsgreuth beträgt damit in Summe etwa 350.000 €. Wie viel davon noch vom Freistaat als Ersatz für den entgangenen Straßenausbaubeitrag ersetzt wird ist aktuell noch nicht klar.

Beschlussvorschlag

Der Markt stimmt der vorgelegten Vereinbarung zur Kostenübernahme des Eigenanteils für die Maßnahmen der Dorferneuerung im Ortsteil Wilhelmsgreuth zu. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt,  die Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft der Dorferneuerung Jobstgreuth/Wilhelmsgreuth zu unterzeichnen. Die notwendigen Haushaltsmittel sollen eingestellt werden.

Beschluss

Der Markt stimmt der vorgelegten Vereinbarung zur Kostenübernahme des Eigenanteils für die Maßnahmen der Dorferneuerung im Ortsteil Wilhelmsgreuth zu. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt,  die Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft der Dorferneuerung Jobstgreuth/Wilhelmsgreuth zu unterzeichnen. Die notwendigen Haushaltsmittel sollen eingestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Neubau einer Solarthermieanlage im Innenort - Abweichung von der Gestaltungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 46. Marktgemeinderat 07.12.2018 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Innenort ist auf dem Anwesen Hauptstraße 25 der Bau einer Solarthermieanlage geplant. Da sich das Anwesen im Sanierungsgebiet und im denkmalgeschützten Ensemble befindet, müssen das Landratsamt und der Markt das Vorhaben genehmigen.

Darüber hinaus hat sich der Markt Markt Erlbach eine sogenannte Ortsgestaltungssatzung für Solaranlagen gegeben, die zu beachten ist.

Geplant ist die Aufstellung von mehreren aufgeständerten Solarthermieelementen auf dem Dach eines Nebengebäudes an der Grundstücksgrenze. Ein Lageplan liegt im Ratsinformationssystem bei.

Nach der Solaranlagensatzung erfüllt die Anlage folgende Voraussetzungen:

1. Die Anlage ist (fast nicht) von der Straße aus zu sehen.
2. Blickbezüge oder Sichtachsen werden nicht gestört.
3. Sie ist blendfrei.
4. Sie wird auf Nebengebäuden errichtet.

Folgende Punkte der Satzung werden aber nicht erfüllt:

1. Die aufgeständerten Anlagen ordnen sich nach Werkstoff, Form und Farbe nicht dem
umliegenden Gebäudebestand unter, da sie stark von der Dachfläche abstehen.
2. Die Anlage ist nicht parallel und mit einem minimalen Abstand zur Dachfläche errichtet.
3. Die Farbe der Halterung entspricht nicht der Farbe der Kollektorfläche.

Allein nach der Satzung müsste das Vorhaben eigentlich abgelehnt werden, außer der Bauherr wäre bereit die Anlage parallel zur Dachfläche anzulegen. Da die Dachfläche aber nur sehr schwach geneigt ist, dürfte der Wirkungsgrad der Anlage dann nicht sehr hoch sein. Andere Dachflächen auf dem Grundstück kommen nicht in Frage, da sie ansonsten alle von der Straße aus sichtbar sind, bzw. auf dem denkmalgeschützten Hauptgebäude liegen würden.

Die Verwaltung hat in der Sache bereits das Landratsamt als untere Denkmalbehörde konsultiert und dieses hat erklärt, dass es hierfür trotzdem die notwendige denkmalrechtliche Erlaubnis erteilen würde. Daher kommt es nun darauf an, ob die Marktgemeinde gemäß § 4 der Solaranlagensatzung eine Ausnahme befürwortet, da die Anlage kaum bzw. gar nicht vom öffentlichen Verkehrsraum aus zu sehen ist.

Wenn der Markt allerdings eine Ausnahme erteilt, dann schafft dies einen Präzedenzfall für andere ähnlich gelagerte Vorhaben im Innenort.

Es entwickelt sich eine Diskussion über bereits vorhandene Photovoltaikanlagen, die vor Erlass der Satzung errichtet wurden und über in der Vergangenheit abgelehnte Fälle. Diese Anlagen waren jedoch vom Straßenraum aus sichtbar, so dass keine Abweichung erteilt werden konnte.
Eine Änderung oder Aufhebung der Satzung kommt keinesfalls in Betracht, da sie dem Ensembleschutz dient.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, eine Befreiung gemäß § 4 der Solaranlagensatzung zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, eine Befreiung gemäß § 4 der Solaranlagensatzung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Bauleitplanung der Stadt Neustadt/Aisch - Bebauungsplan Nr. 63

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 46. Marktgemeinderat 07.12.2018 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Stadt Neustadt hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Sondergebietes zum Neubau eines Feuerwehrhauses an der Rothenburger Straße (B 470) beschlossen und muss hierzu auch den Flächennutzungsplan anpassen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt in der Anlage bei.

Aus Sicht der Verwaltung berührt die Planung nicht die Belange des Marktes Markt Erlbach.

Beschlussvorschlag

Im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB werden zum Beba uungsplan Nr. 63 und zur zugehörigen 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt (Aisch) keine Einwände erhoben.

Beschluss

Im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB werden zum Beba uungsplan Nr. 63 und zur zugehörigen 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt (Aisch) keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Regionalplanung - 26. Änderung des Regionalplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 46. Marktgemeinderat 07.12.2018 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Regionale Planungsverband Westmittelfranken hat mitgeteilt, dass der Regionalplan seiner 26. Änderung unterzogen werden soll. Durch die Änderung sollen im Gebiet des Marktes Markt Taschendorf Vorbehaltsflächen für die Windenergienutzung ausgewiesen werden.
Die Planunterlagen zur 26. Änderung können im Internet unter dem folgenden Link eingesehen werden:

www.region-westmittelfranken.de/Regionalplan/Regionalplan-Aenderungen.html

Die Änderung berührt die Belange des Marktes Markt Erlbach nicht.

Beschlussvorschlag

Der Markt Markt Erlbach erhebt keine Einwände gegen die 26. Änderung des Regionalplanes der Region Westmittelfranken.

Beschluss

Der Markt Markt Erlbach erhebt keine Einwände gegen die 26. Änderung des Regionalplanes der Region Westmittelfranken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Neubau einer Leichtbauhalle im Gewerbepark Haidter Weg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 46. Marktgemeinderat 07.12.2018 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbepark Haidter Weg – Süd“ soll eine Leichtbauhalle mit einer Aluminiumkonstruktion mit Planenverkleidung errichtet werden. Solche zeltartigen „fliegenden Bauten“ dürfen eigentlich ohne Genehmigung vorübergehend errichtet werden. Da die Halle für einen längeren Zeitraum aufgestellt werden soll, ist hierfür dennoch eine Baugenehmigung erforderlich.

Das Bauvorhaben entspricht aber den Festsetzungen des Bebauungsplanes und kann daher genehmigt werden. Ein Lageplan der Halle ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.

Anmerkung der Verwaltung: Die Entscheidung über das Einvernehmen nach § 36 BauGB wird deshalb dem Marktgemeinderat vorgelegt, da es sich um einen für Markt Erlbach nicht alltäglichen Sonderbau handelt.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB  zum Neubau einer Leichtbauhalle auf dem Flst. 782/2, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB  zum Neubau einer Leichtbauhalle auf dem Flst. 782/2, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Bauantrag für ein Einfamilienhaus im Zennhäuser Weg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 46. Marktgemeinderat 07.12.2018 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Für den Bau eines Einfamilienhauses am Zennhäuser Weg wurde ein Bauantrag angekündigt. Dieser lag bis zum Ende der Ladungsfrist aber noch nicht vor.

Ein Beschluss des Marktgemeinderates ist nicht erforderlich, da es sich um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt. Der Bauantrag wurde von der Verwaltung in eigener Zuständigkeit bearbeitet.

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11. Beschaffung eines Fahrzeugs für den Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 46. Marktgemeinderat 07.12.2018 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Beschaffung eines Dreiseitenkippers für den Bauhof als Ersatzbeschaffung muss aus gegebenem Anlass nochmals aufgegriffen werden.
Das Thema wurde in mehreren Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses bzw. Marktgemeinderates ausführlich diskutiert.
Gemäß erstem Beschluss des Bau- und Umweltausschuss vom 26.09.2018 soll als Ersatz ein gebrauchtes Fahrzeug für ca. 17.000 Euro beschafft werden.
Als zweites Fahrzeug (Ersatz für Piaggio) sollte auf Grund der momentanen Abgasdiskussion ein Fahrzeug mit der Abgasnorm Euro 6 bis maximal 30.000 Euro beschafft werden.
Da zu diesem Preis kein Fahrzeug mit Abgasnorm Euro 6 besorgt werden konnte, wurde in der Sitzung des Markgemeinderates am 05.10.2018 der Kaufpreis auf 50.000 Euro erhöht.

Im ersten Schritt wurde ein entsprechendes Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 31.500 Euro erworben.

Im zweiten Schritt sollte nun das andere Fahrzeug für ca. 17.000 Euro (gemäß Beschluss) besorgt werden. Das avisierte Fahrzeug gab es aber bereits im September nicht mehr und auch die Suche nach einem anderen Fahrzeug für diesen Preis konnte nicht positiv gestaltet werden.
Die zu diesem Preis angebotenen Fahrzeuge sind schon in die Jahre gekommen. Auch nach verschiedenen Besichtigungen konnte kein geeignetes Fahrzeug gefunden werden.

Auf Grund dieser Sachlage sind sich die Verwaltung und der Bauhof einig, dass nur noch neuere Fahrzeuge als Ersatzbeschaffung ins Auge gefasst werden sollten und dadurch natürlich auch der Finanzrahmen auf 50.000 – 60.000 Euro erhöht werden muss.

Die Haushaltsmittel sind für die Investition vorhanden.

Generell ist zu Beschaffungen folgendes anzumerken. Der Bau- und Umweltausschuss und der Marktgemeinderat sollten den Rahmen einer Investition durch Beschluss bestimmen. Alles andere sollten die zuständigen Sachgebiete erledigen. Bei dieser Vorgehensweise ist die Verwaltung wesentlich flexibler und effektiver und kann somit auch besser auf die dann gegebene Marktsituation reagieren.

Inge Knörr moniert, dass die Verwaltung sich nicht nur auf die Internetrecherche konzentrieren soll, sondern auch örtliche Händler einbezogen werden.
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass die Verwaltung bei der Beschaffung immer örtliche und umliegende Händler befragt, diese aber aufgrund der erforderlichen Sonderfahrzeuge überhaupt kein Angebot machen können.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat ändert den Beschluss des Bau-und Umweltausschuss vom 26.09.2018 dahingehend, dass das Budget von 17.000 Euro auf maximal 60.000 Euro zum Erwerb eines Ersatzfahrzeuges erhöht wird.

Beschluss

Der Marktgemeinderat ändert den Beschluss des Bau-und Umweltausschuss vom 26.09.2018 dahingehend, dass das Budget von 17.000 Euro auf maximal 60.000 Euro zum Erwerb eines Ersatzfahrzeuges erhöht wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

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12. Änderung der Geschäftsordnung bezüglich der Sitzungsladung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 46. Marktgemeinderat 07.12.2018 ö 12

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Mit Urteil vom 20. Juni 2018 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof begrüßenswerte Aussagen zur Zulässigkeit einer Ladung per Ratsinformationssystem (RIS) getroffen und damit eine seit Jahren bestehende Rechtsunsicherheit beseitigt, was zu positiven Erleichterungen in der Praxis führt. 

In dem zugrundeliegenden Fall ging es um einen Normkontrollantrag gegen eine gemeindliche Satzung. Der erste Bürgermeister hatte zu der maßgeblichen Sitzung, in der die Satzung beschlossen wurde, in der Form geladen, dass den Ratsmitgliedern, die sich mit der elektronischen Kommunikation einverstanden erklärt hatten, der Sitzungstermin und der Sitzungsort durch eine (unverschlüsselte) E-Mail und die Tagesordnung durch einen mit dieser E-Mail versandten Link auf ein im Ratsinformationssystem abrufbares Dokument mitgeteilt wurden. Diese E-Mail enthielt noch den Hinweis, dass der Ladungsempfänger „bitte eigenverantwortlich die Tagesordnung und ggf. Anlagen zur Sitzung als angemeldeter Nutzer im RIS einsehen“ müsse. Der BayVGH hat nunmehr entschieden, dass dieses Verfahren im Einklang mit den in der Gemeindeordnung zwingend vorgeschriebenen Anforderungen stehe.
Nachdem die bisher bestehenden Rechtsunsicherheiten in Bezug auf die Ordnungsgemäßheit einer Ladung per Ratsinformationssystem endlich beseitigt sind, besteht nun die Möglichkeit, bei der Ladung auf ein rein elektronisches Verfahren umzustellen. In diesem Fall sind allerdings zwingend die entsprechenden Formulierungen in § 24 unserer Geschäftsordnungen anzupassen.
Dieser muss wie folgt abgeändert werden:

(1) 1Die Marktgemeinderatsmitglieder werden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung oder mit ihrem Einverständnis elektronisch zu den Sitzungen eingeladen. 2Im Falle einer elektronischen Einladung werden der Sitzungstermin und der Sitzungsort durch eine E-Mail und die Tagesordnung durch einen mit dieser E-Mail versandten Link auf ein in einem technisch individuell gegen Zugriffe Dritter geschützten Bereich (Ratsinformationssystem) eingestelltes und abrufbares Dokument mitgeteilt. 3Die Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf des 3. Tages vor der Sitzung ergänzt werden.

(2) Im Falle der elektronischen Ladung geht die Tagesordnung zu, wenn die E-Mail nach Absatz 1 Satz 2 im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.

(3) 1Der Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen, beigefügt werden, wenn und soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit nicht entgegenstehen. 2Die weiteren Unterlagen können schriftlich oder elektronisch im Ratsinformationssystem im Sinne von Absatz 1 Satz 2 zur Verfügung gestellt werden. 3Hat das Marktgemeinderatsmitglied sein Einverständnis zur elektronischen Ladung erklärt, werden die weiteren Unterlagen grundsätzlich nur elektronisch bereitgestellt.

(4) 1Die Ladungsfrist beträgt 5 Tage; sie kann in dringenden Fällen auf 3 Tage verkürzt werden. 2Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet.

Mit dieser Änderung wird zu den Sitzungen unserer Gremien ab sofort ausschließlich per Mail geladen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, § 24 der Geschäftsordnung gemäß obiger Formulierung zu ändern.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, § 24 der Geschäftsordnung gemäß obiger Formulierung zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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13. Besetzung des Stiftungsrates der "Stiftung unser Markt Erlbach"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 46. Marktgemeinderat 07.12.2018 ö 13

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der Errichtungsurkunde für die „Stiftung unser Markt Erlbach“ ist festgelegt, dass der erste Stiftungsrat bis 31.12.2018 bestellt ist. Die künftigen Mitglieder des Stiftungsrates werden für die Dauer von vier Jahren, vom 01.01.2019 bis 31.12.2022, durch den Marktgemeinderat bestellt.
In der letzten Sitzung des Stiftungsrates waren sich die Mitglieder einig, dass die Besetzung mit den bisherigen Personen fortgeführt werden soll. Durch die Vereidigung von Matthias Mandel zum Marktgemeinderatsmitglied in der Sitzung des Marktgemeinderates am 09.11.2018 ergibt sich jedoch das Problem, dass der Beschluss des Marktgemeinderates vom 03.07.2015 zur Besetzung des Stiftungsrates nicht mehr umgesetzt werden kann. Dieser besagt, dass der Stiftungsrat mit dem/der jeweils amtierenden ersten Bürgermeister/in, vier Personen des Marktgemeinderates und zwei Personen aus der Bürgerschaft besetzt wird.
Aus diesem Grund ist es erforderlich, den Beschluss aufzuheben. Seitens der Verwaltung wird folgende neue Formulierung vorgeschlagen:
„Der Stiftungsrat wird mit bis zu sieben Personen besetzt und besteht aus dem/der jeweils amtierenden ersten Bürgermeister/in sowie bis zu sechs weiteren Personen aus den Reihen des Marktgemeinderates und der Bürgerschaft, wobei mindestens eine Person aus den Reihen der Bürgerschaft bestellt werden muss.“

Mit Umsetzung dieses Beschlusses werden für die nächste Amtsperiode des Stiftungsrates neben der ersten Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß folgende Personen bestellt:
Herr Rudolf Born
Herr Thomas Feuerlein
Frau Inge Knörr
Herr Matthias Mandel
Herr Werner Stieglitz
Herr Wolfgang Stotz

Es entwickelt sich eine kurze Diskussion, ob im Stiftungsrat mehr Bürger und weniger Marktgemeinderatsmitglieder vertreten sein sollten. Hierfür findet sich jedoch keine Mehrheit.

Beschlussvorschlag

1. Der Beschluss des Marktgemeinderates vom 03.07.2015 zur Besetzung des Stiftungsrates wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Der Stiftungsrat wird mit bis zu sieben Personen besetzt und besteht aus dem/der jeweils amtierenden ersten Bürgermeister/in sowie bis zu sechs weiteren Personen aus den Reihen des Marktgemeinderates und der Bürgerschaft, wobei mindestens eine Person aus den Reihen der Bürgerschaft bestellt werden muss.
2. Für die Amtsperiode vom 01.01.2019 bis 31.12.2022 werden neben der ersten Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß folgende Personen in den Stiftungsrat bestellt:
Herr Rudolf Born
Herr Thomas Feuerlein
Frau Inge Knörr
Herr Matthias Mandel
Herr Werner Stieglitz
Herr Wolfgang Stotz

Beschluss 1

1. Der Beschluss des Marktgemeinderates vom 03.07.2015 zur Besetzung des Stiftungsrates wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Der Stiftungsrat wird mit bis zu sieben Personen besetzt und besteht aus dem/der jeweils amtierenden ersten Bürgermeister/in sowie bis zu sechs weiteren Personen aus den Reihen des Marktgemeinderates und der Bürgerschaft, wobei mindestens eine Person aus den Reihen der Bürgerschaft bestellt werden muss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Beschluss 2

2. Für die Amtsperiode vom 01.01.2019 bis 31.12.2022 werden neben der ersten Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß folgende Personen in den Stiftungsrat bestellt:
Herr Rudolf Born
Herr Thomas Feuerlein
Frau Inge Knörr
Herr Matthias Mandel
Herr Werner Stieglitz
Herr Wolfgang Stotz

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

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14. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 46. Marktgemeinderat 07.12.2018 ö 14

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Bei der Verwaltung sind folgende Spenden eingegangen:

Spender
Betrag
Verwendungszweck
Bechmann, Bernd
200,00 €
Kindergarten Wegfeld
Cesinger, Bernhard
250,00 €
Kindergarten Hauptstraße
Cesinger, Bernhard
250,00 €
Kindergarten Wegfeld
Cesinger Bernhard
250,00 €
Kinderkrippe Spatzennest
Farben Spiegel, Neustadt a.d.Aisch
70,00 €
Sachspenden Kindergarten Hauptstraße

Beschlussvorschlag

Die eingegangenen Spenden in Höhe von 1.020,00 Euro werden angenommen.

Beschluss

Die eingegangenen Spenden in Höhe von 1.020,00 Euro werden angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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15. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 46. Marktgemeinderat 07.12.2018 ö 15

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
1) Der Stiftungsrat der Bürgerstiftung hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, für das Rangaubad eine Badeinsel für Kindernachmittage der DLRG zu finanzieren.
2) Der Feuerwehrbedarfsplan wird voraussichtlich in der nächsten Sitzung (01.02.2019) vorgestellt. Es wurden noch einige redaktionelle Änderungen eingepflegt.
3) Im Frühjahr 2019 ist eine Müllsammelaktion entlang der Felder und Wege geplant. Beteiligen sollen sich die Schule, die Kindergärten, die Freiwilligen Feuerwehren, der Bauhof und die Marktgemeinderatsmitglieder.
4) Bezüglich des „wilden“ Parkens wird die Verwaltung Zettel für die Windschutzscheibe mit einem freundlichen Hinweis auf den Parkverstoß erstellen. Die Kommunale Verkehrsüberwachung hat nach eigener Auskunft aktuell keine personellen Kapazitäten, den ruhenden Verkehr zu überwachen.
5) Der Termin für das Marktfest soll in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.12.2018 festgelegt werden. Georg Zeilinger bittet hierbei um Rücksichtnahme auf die Kirchweihen in den Ortsteilen.

Heinz Schweigert bittet um einen Zuschuss für die Weihnachtsbeleuchtung am Weihnachtsbaum in Losaurach. Dieser kann nach Vorlage eines Angebots in der Verwaltung gewährt werden.

Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß bedankt sich bei allen Marktgemeinderatsmitgliedern für die Zusammenarbeit in diesem Jahr, das von teils schwierigen Baustellen und den damit verbundenen Sperrmaßnahmen geprägt war. Auch in 2019 stehen viele Baumaßnahmen auf dem Programm, darunter das Großprojekt „Hauptstraße“. Abschließend wünscht sie allen ein gesegnetes Weihnachtsfest im Kreise der Familien und einen guten Start in das neue Jahr.

Franz Kirchdörfer spricht als dienstältestes Marktgemeinderatsmitglied die diesjährigen Weihnachtsgrüße. Auch er bedankt sich zunächst für die Zusammenarbeit im Gremium. Der Marktgemeinderat hat sich viele Ziele gesteckt und auf den Weg gebracht, u.a. die Verlegung der Nahwärmeleitungen, die Sanierung der Hauptstraße, die Dorferneuerung Jobstgreuth-Wilhelmsgreuth, der Anschluss der FWF an den Haidter Weg oder die Wasserversorgung in Linden. Deswegen bleibt zu hoffen, dass sich die Steuereinnahmen auch zukünftig positiv entwickeln. Alle Marktgemeinderatsmitglieder sind zum Wohle des Marktes tätig, so dass auch das ein oder andere Wort, das vielleicht unglücklich formuliert war, verziehen werden sollte. Nach einem kurzen Überblick über die aktuelle weltpolitische Lage bedankt sich Franz Kirchdörfer bei der Verwaltung und allen Mitarbeitern des Marktes, ebenso bei allen Vereinen und den ehrenamtlichen Helfern. Er wünscht allen eine stille und besinnliche Weihnachtszeit, ein gutes neues Jahr 2019 und weiterhin ein  gutes Miteinander.

Datenstand vom 28.12.2018 10:27 Uhr