Datum: 21.11.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 16:45 Uhr bis 18:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
3 Wasserversorgung Linden - Verbesserung der Versorgungssicherheit
4 Bemusterung der Materialien für das Baugebiet "Kirchsteigfeld" bei Eschenbach (mit OT)
5 Bauvoranfragen
5.1 Bauvoranfrage zum Bau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle
6 Bauanträge
7 Sanierung des Kriegerdenkmals Eschenbach
8 Ersatz für den Spielplatz am Neuen Weiher
9 Innenbereichssatzung Oberulsenbach - Satzungsbeschluss
10 Einleitung weiterer Dorferneuerungsverfahren
11 Verschiedenes
11.1 Bauleitpläne der Gemeinde Trautskirchen

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 21.11.2018 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 26.09.2018 wurde ins Ratsinformationssystem eingestellt.

Beschlussvorschlag

Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 26.09.2018 wird genehmigt.

Beschluss

Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 26.09.2018 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 21.11.2018 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.09.2018 sind bei den Tagesordnungspunkten 17 und 19 die Gründe der Geheimhaltung weggefallen.

Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

TOP 17 – Regelung der Höhe der Kostensätze für die Verlegung von privaten Leitungen auf öffentlichem Grund

Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Abschluss von Gestattungsverträgen für die Verlegung von privaten Leitungen auf öffentlichem Grund, unabhängig von der Leitungslänge, ein einheitlicher Entschädigungssatz von 1,00 € je lfm und Jahr verlangt werden soll.

Die Ablösung der Beträge als Einmalzahlung ist möglich. Die Höhe der Einmalzahlung errechnet sich aus der Mindestlaufzeit des Vertrages multipliziert mit dem jährlichen Betrag, mindestens aber das 20-fache des Jahresbetrages.

TOP 19 – Verkauf eines defekten Bauhof-Fahrzeuges

Beschluss:
Der defekte Piaggio Ape des Bauhofes wird der Gemeinde Trautskirchen ohne jegliche Gewährleistung zum Verkaufspreis von 500 € angeboten. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Vertrag zum Verkauf zu unterzeichnen.

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3. Wasserversorgung Linden - Verbesserung der Versorgungssicherheit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 21.11.2018 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Wie schon in der vergangenen Gemeinderatssitzung mitgeteilt, sollte die Wasserversorgung Linden baldmöglichst an eine Fernwasserversorgung angeschlossen werden, da die Versorgungssicherheit in sehr trockenen Jahren nur mit erhöhtem Aufwand zu gewährleisten ist.

Darüber hinaus benötigt der Ortsteil Morbach ebenfalls einen Anschluss an die Wasserversorgung, da die Qualität des Brunnenwassers in diesem Ortsteil teils problematisch ist.

Aus diesem Grunde wurde das Ingenieurbüro Eichler beauftragt, nach Lösungsmöglichkeiten für die Wasserversorgung Linden und auch den Ortsteil Morbach zu suchen.

Zur Finanzierung einer Verbundwasserleitung können grundsätzlich Fördermittel nach der RZWas in Anspruch genommen werden. Diese kommen aber eigentlich nur in Frage, wenn die Wasserversorgung Linden die entsprechenden Voraussetzungen der Härtefallregelung einhält.

Die RZWas wurde in den vergangenen Wochen allerdings neu aufgelegt und darin sind nun der Neubau von Verbundleitungen für die Wasserversorgung ausdrücklich von der Härtefallregelung ausgenommen, so dass nun eine Förderung in Frage kommt.
Der Fördersatz beträgt 50 % der Zuwendungsfähigen Kosten, mindestens aber 80 € je lfm Verbundleitung.

Näheres zur ganzen Thematik, zur einer möglichen Trasse einer Verbundleitung und zu den zu erwartenden Kosten erläuterte das Ingenieurbüro Eichler in der Sitzung. Die geplante Trasse würde eine Länge von ca. 4 km haben und ca. 800 bis 850 T€ kosten. Davon würde die Hälfte gefördert werden.

Beschlussvorschlag

1. Zur Verbesserung der Versorgungssicherheit der Wasserversorgung Linden wird das Ingenieurbüro Eichler beauftragt eine konkrete Planung für den Neubau einer Verbundleitung zu erarbeiten und die notwendige Ausschreibung vorzubereiten.

2. Es sollen alle notwendigen Abstimmungen für eine Förderung des Baus der Verbundleitung nach der RZWas mit dem WWA getroffen und ein Förderantrag eingereicht werden. Die notwendigen Haushaltsmittel für die Planung und die Baumaßnahme sollen für 2019 eingestellt werden.

3. Die Maßnahme soll ausgeschrieben werden, wenn die für die Förderung nach der RZWas erforderlichen Vorbedingungen erfüllt sind, so dass eine Ausschreibung förderunschädlich möglich ist.

Beschluss

1. Zur Verbesserung der Versorgungssicherheit der Wasserversorgung Linden wird das Ingenieurbüro Eichler beauftragt eine konkrete Planung für den Neubau einer Verbundleitung zu erarbeiten und die notwendige Ausschreibung vorzubereiten.

2. Es sollen alle notwendigen Abstimmungen für eine Förderung des Baus der Verbundleitung nach der RZWas mit dem WWA getroffen und ein Förderantrag eingereicht werden. Die notwendigen Haushaltsmittel für die Planung und die Baumaßnahme sollen für 2019 eingestellt werden.

3. Die Maßnahme soll ausgeschrieben werden, wenn die für die Förderung nach der RZWas erforderlichen Vorbedingungen erfüllt sind, so dass eine Ausschreibung förderunschädlich möglich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bemusterung der Materialien für das Baugebiet "Kirchsteigfeld" bei Eschenbach (mit OT)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 21.11.2018 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Ingenieurbüro Inrotec, dass im Auftrag der Fa. Bayerngrund die Erschließungsplanung für das Baugebiet Eschenbach erarbeitet, hat darum gebeten, dass der Markt die wesentlichen Materialien vorab bemustert. Zu diesem Zweck sind am Bauhof einige Pflastermuster aufgestellt worden, die vor der Sitzung bei einem Ortstermin begutachtet werden sollen.

Außerdem soll auch entschieden werden, welche Straßenleuchten verwendet werden sollen. Hierzu werden in der Sitzung einige Beispielleuchten mit den zugehörigen Preisen vorgelegt.

Beschlussvorschlag

1. Für das Baugebiet „Kirchsteigfeld“ bei Eschenbach soll folgendes Pflastermaterial als Grundlage für die Ausschreibung verwendet werden: …………

2. Im Baugebiet sollen Straßenleuchten des folgenden Typs verwendet und bestellt werden:  ……………..

Beschluss 1

Für das Baugebiet „Kirchsteigfeld“ bei Eschenbach soll folgendes Pflastermaterial der Fa. Ruf als Grundlage für die Ausschreibung verwendet werden:
„il sentiero Muschelkalk“ für die Gehwege, „Drain-Verbund grau“ für die Stellplatzflächen und die Vorbereiche der Garagen/Carports im nördlichen Bereich. Die Stellplätze sollen außerdem mit a nthrazitfarbenen Steinen optisch gekennzeichnet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Im Baugebiet sollen Straßenleuchten des folgenden Typs verwendet und bestellt werden:  Pilzleuchten

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 5

Beschluss 3

Im Baugebiet sollen Straßenleuchten des folgenden Typs verwendet und bestellt werden:  SL 10 mini

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4

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5. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 21.11.2018 ö 5
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5.1. Bauvoranfrage zum Bau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 21.11.2018 ö 5.1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Etwa 300 m nördlich des ehemaligen Waschplatzes Markt Erlbach (zwischen dem Aussiedlerhof und der Staatsstraße nach Neustadt) soll eine landwirtschaftliche Halle errichtet werden. Hierzu wurde eine Bauvoranfrage eingereicht und es wird um die Beantwortung von folgenden Fragen gebeten:

1. Ist das Grundstück generell bebaubar?
2. Ist das Bauvorhaben gemäß dem beiliegenden Lageplan planungsrechtlich hinsichtlich Lage auf dem Grundstück, den geplanten Abmessungen und den entsprechenden Abstandsflächen zulässig.
3. Ist die beabsichtigte Art der baulichen Nutzung als landwirtschaftliche Lager- und Maschinenhalle zulässig.

Der Markt Markt Erlbach kann gemäß § 36 BauGB lediglich zur planungsrechtlichen Zulässigkeit des Bauvorhabens seine Stellungnahme abgeben. Die anderen Punkte sind durch das Landratsamt zu beantworten.

Hinsichtlich der planungsrechtlichen Zulässigkeit ist anzumerken, dass sich die angedachte Baufläche in einem Bereich ohne Bebauungsplan und auch außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles befindet. Somit bemisst sich die Zulässigkeit nach § 35 BauGB.

Als sogenanntes privilegiertes Bauvorhaben nach § 35 (1) BauGB könnte es zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gesichert ist. Aus Sicht der Verwaltung ist es aber sehr fragwürdig, ob der Bauherr die notwendigen Voraussetzungen für eine solche Privilegierung hat, da diese voraussetzt, dass ein nicht unerheblicher Teil seines Einkommens aus der Land- oder Forstwirtschaft kommen muss.  Das Eigentum von einigen ha Wald oder Einnahmen aus Pachten für landwirtschaftliche Flächen reichen dafür in der Regel nicht aus.

Wenn die Voraussetzungen für eine Privilegierung nicht vorliegen, dann müsste das Bauvorhaben als „sonstiges Vorhaben“ nach § 35 (2) BauGB eingeschätzt werden. Als solches wäre es zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. Das Vorhaben berührt jedoch verschiedene öffentliche Belange (Widerspruch zur Darstellung des FNP, Verfestigung eines Splittersiedlungsansatzes…) und wäre danach als „sonstiges Vorhaben“ unzulässig.

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass der Bauausschuss das Einvernehmen zu der Voranfrage nur unter der Voraussetzung erteilt, dass die entsprechende Privile gierung nachgewiesen werden kann.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zum Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle auf den Flst. 732/1 und 733/1, Gemarkung Markt Erlbach wird nur unter der Voraussetzung erteilt, dass die nach § 35 (1) BauGB notwendige Privilegierung nachgewiesen werden kann.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zum Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle auf den Flst. 732/1 und 733/1, Gemarkung Markt Erlbach wird nur unter der Voraussetzung erteilt, dass die nach § 35 (1) BauGB notwendige Privilegierung nachgewiesen werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 21.11.2018 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Bis zur Sitzung gingen keine Bauanträge ein, die vom Bauausschuss zu behandeln waren.

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7. Sanierung des Kriegerdenkmals Eschenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 21.11.2018 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Kriegerdenkmal in Eschenbach ist in einem sehr schlechten Zustand und sowohl die Gedenkplatte (mit den Namen der Gefallenen), als auch das Umfeld des Denkmals und der davorliegende Gehweg müssen erneuert werden.

Die Verwaltung hat in Rücksprache mit den ehrenamtlichen Helfern, die sich um das Denkmal kümmern, die künftige Gestaltung besprochen und die Kosten hierfür ermittelt.

Die Erneuerung der Gedenkplatte würde ca. 5.000 € brutto kosten und die Gestaltung des Umfeldes und die Sanierung des davor liegenden Gehweges insgesamt ca. 15.000 €.

Die e hrenamtlichen Mitarbeiter haben darum gebeten, dass die Erneuerung zügig umgesetzt wird, so dass das Denkmal zur Eschenbacher Kärwa fertig ist.

Beschlussvorschlag

Das Kriegerdenkmal in Eschenbach und auch das Umfeld des Denkmales sollen erneuert werden. Die Sanierung der Gedenkplatte soll vom Steinmetzbetrieb Schönleben ausgeführt werden. Für die Gestaltung des Umfeldes sollen von der Verwaltung Angebote eingeholt werden. Die Arbeiten sollen an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben werden. Die 1. Bürgermeisterin wird beauftragt die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen. Die Arbeiten sollen nach Möglichkeit bis zur Eschenbacher Kärwa 2019 abgeschlossen sein und die notwendigen Haushaltsmittel sollen für 2019 vorgesehen werden.

Beschluss

Das Kriegerdenkmal in Eschenbach und auch das Umfeld des Denkmales sollen erneuert werden. Die Sanierung der Gedenkplatte soll vom Steinmetzbetrieb Schönleben ausgeführt werden. Für die Gestaltung des Umfeldes sollen von der Verwaltung Angebote eingeholt werden. Die Arbeiten sollen an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben werden. Die 1. Bürgermeisterin wird beauftragt die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen. Die Arbeiten sollen nach Möglichkeit bis zur Eschenbacher Kärwa 2019 abgeschlossen sein und die notwendigen Haushaltsmittel sollen für 2019 vorgesehen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Ersatz für den Spielplatz am Neuen Weiher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 21.11.2018 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Spielplatz am Neuen Weiher musste, wie von der 1. Bürgermeisterin in der vergangenen Sitzung mitgeteilt, umgehend abgebaut werden, da er gravierende Mängel aufwies, die nicht mehr reparabel waren.

Wie vom Bauausschuss beschlossen, hat die Verwaltung Angebote für die Neuanlage eines Spielplatzes auf dem ehemaligen Gartengrundstück am Erlenbach (westlich des Neuen Weihers) eingeholt und auch die weiteren Kosten, die mit der Verlegung des Spielplatzes zusammenhängen, geschätzt. Weitere Details dazu wurden in der Sitzung mitgeteilt.

Der Neubau eines Spielplatzes westlich des Neuen Weihers würde (je nachdem welche Spielgerätekombination verwendet wird) ca. 60.000 – 90.000 € kosten. Darin enthalten sind auch die Kosten für Fallschutz, Bepflanzung, Sitzgelegenheiten und Aufweitung des Erlenbaches.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss beschließt ……….

Beschluss

1. Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass ein Rückbau der Spielgeräte am Neuen Weiher wegen gravierender Mängel erforderlich war.

2. Der Ersatz der Spielgeräte und die geplante Verlagerung des Spielplatzes auf das Flst. 589, Gemarkung Markt Erlbach (ehemaliger Garten westlich des Neuen Weihers) wird zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Innenbereichssatzung Oberulsenbach - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 21.11.2018 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 25.07.2018 die Abwägung zur Innenbereichssatzung für den Ortsteil Oberulsenbach durchgeführt und im Zusammenhang mit der Abwägung beschlossen, dass der Überschwemmungsbereich des Ulsenbaches, wie vom WWA gefordert, vorsichtshalber überprüft werden soll.

Der Antragsteller der Innenbereichssatzung hat deshalb ein Fachbüro mit der Ermittlung des Überschwemmungsbereiches beauftragt. Das inzwischen dazu erarbeitete Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Überschwemmungsbereich (HQ 100) des Ulsenbaches, keinen Einfluss auf den Bereich der Innenbereichssatzung hat.

Daher kann der entsprechend der Abwägung überarbeitete Planungsentwurf des Büros Lemkearchitektur (Schwabach) als Satzung beschlossen werden.

Der Planentwurf und die Begründung sind im Ratsinformationssystem hinterlegt.

Beschlussvorschlag

Der Entwurf des Büros Lemkearchitektur (Schwabach) zur Innenbereichssatzung für den Ortsteil Oberulsenbach wird als Satzung beschlossen und soll ausgefertigt und bekanntgemacht werden.

Beschluss

Der Entwurf des Büros Lemkearchitektur (Schwabach) zur Innenbereichssatzung für den Ortsteil Oberulsenbach wird als Satzung beschlossen und soll ausgefertigt und bekanntgemacht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Einleitung weiterer Dorferneuerungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 21.11.2018 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Amt für ländliche Entwicklung hat sich nun, nachdem der Markt bereits vor längerem einen Antrag auf weitere Dorferneuerungsverfahren im Gemeindegebiet gestellt hat, bereiterklärt das Dorferneuerungsverfahren „Linden 3“ (mit den Ortsteilen Linden und Klausaurach) mittelfristig ins Auge zu fassen. Da dieses Verfahren aber maßgeblich vom Zeitplan der Ortsumgehung Linden abhängig ist, wird sich die offizielle Einleitung dieser Dorferneuerung noch einige Jahre hinziehen.

Um diese Zeit aber nicht ungenutzt verstreichen zu lassen, hat das Amt außerdem angeboten, dass für zwei weitere Ortsteile eine „einfache Dorferneuerung“ durchgeführt werden kann.

Zur Auswahl stehen folgende Ortsteile:

Buchen, Mettelaurach, Oberulsenbach und Rimbach

Der Bauausschuss sollte daher entscheiden, welche beiden Ortsteile den Vorrang haben sollen.

Aus Sicht der Verwaltung sollten die Ortsteile Mettelaurach und Buchen in den Fokus genommen werden, da in beiden Ortsteilen die Straßen in einem ausgesprochen schlechten Zustand sind und auch die öffentliche Entwässerung in beiden Ortsteilen erhebliche Mängel aufweist. In Mettelaurach ist zusätzlich auch die Brücke zu sanieren.

Die Ortsteile Rimbach und Oberulsenbach haben zwar auch einen entsprechenden Erneuerungsbedarf, aber die Problemlage ist in beiden Ortsteilen auch ohne eine Dorferneuerung beherrschbar.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss beschließt, dass für die Ortsteile Mettelaurach und Buchen eine  „einfache Dorferneuerung“ kurzfristig eingeleitet werden soll.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dass für die Ortsteile Mettelaurach und Buchen eine „einfache Dorferneuerung“ kurzfristig eingeleitet werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Anträge an das Amt für Ländliche Entwicklung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 21.11.2018 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die 1. Bürgermeisterin teilt folgende Sachverhalte mit:

1. Im Anwesen Ringstraße 2 wird in den ehemaligen Räumlichkeiten der Fahrschule ein Baustellenbüro für die Hauptstraße eingerichtet.

2. Am 14.01.2019 ist um 19:00 Uhr, in der Rangauhalle, eine Informationsveranstaltung für die Anlieger der Hauptstraße geplant.

3. Die Fa. NATURSTROM plant am 22.01.2019 um 18:30 Uhr eine Informationsveranstaltung im Gasthaus Wick zum möglichen Bau eines Nahwärmenetzes in Eschenbach.

4. Der offizielle Spatenstich/Baggerriß für die Hauptstraße findet am 19.02.2019 statt.

5. Am 01.05.2019 wird durch die Cones voraussichtlich ein kleinerer Maibaum im Baustellenbereich aufgestellt und auch für die Kärwa wird es Änderungen durch die Baustelle geben.

6. Für den 12.10.2018 ist ein Baustellenfest in der Hauptstraße geplant.

7. Die neue Weihnachtsbeleuchtung wurde in der Kirchgasse angebracht und die Rückmeldungen dazu sind überwiegend positiv.

8. Das Amt für ländliche Entwicklung hat mitgeteilt, dass der Fördersatz für die Straßenbaumaßnahmen im Ortsteil Wilhelmsgreuth bei 66 % liegen wird. Das ist erfreulicherweise mehr als ursprünglich angenommen.

9. Das vor kurzem beschaffte Bauhoffahrzeug (mit Euro 6 Norm) ist aktuell schon in der Werkstatt, da sich Probleme mit der AdBlue Einspritzung ergeben haben. Bei den Kurzstrecken die der Bauhof mit dem Fahrzeug fährt, erreicht das Abgassystem häufig nicht die notwendige Solltemperatur für den Abgasreinigungsprozess was zu Problemen führt.

Marktgemeinderat Georg Zeilinger fragt nach, ob die Information, dass der Spielplatz an der Nelkenstraße Eschenbach aufgelassen wird, den Tatsachen entspricht.
Die 1. Bürgermeisterin erklärt, dass eine Auflassung des Spielplatzes an der Nelkenstraße im Moment nicht zur Debatte steht.

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11.1. Bauleitpläne der Gemeinde Trautskirchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 21.11.2018 ö 11.1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Gemeinde Trautskirchen hat mitgeteilt, dass für folgende Bauleitpläne die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und auch die Offenlage nach § 3 (2) BauGB durchgeführt wird:

1. Bebauungsplan Nr. 6 – Gewerbegebiet Ost II
2. Bebauungsplan Nr. 7 – Wohnbaugebiet Hohenrother Straße
3. Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Dagenbach
4. 1. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die Bebauungspläne Nr. 6 und 7, sowie auch die zugehörige Flächennutzungsplanänderung wurden dem Gemeinderat, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung,  bereits vor einiger Zeit vorgelegt. Die Entwürfe wurden in der Sitzung noch einmal erläutert. Die Belange des Marktes Markt Erlbach werden durch diese Planungen nicht berührt. Daher können die Pläne zur Kenntnis genommen werden.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt die Entwürfe im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB zu den Bebauungsplänen Nr. 6 und 7, sowie zur Einbeziehungssatzung Dagenbach und zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Trautskirchen zur Kenntnis.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die Entwürfe im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB zu den Bebauungsplänen Nr. 6 und 7, sowie zur Einbeziehungssatzung Dagenbach und zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Trautskirchen zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2018 11:40 Uhr