Datum: 23.01.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 16:15 Uhr bis 16:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
3 Bauvoranfragen
4 Bauanträge
4.1 Bauantrag zum Bau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle bei Mosbach
4.2 Antrag für eine Grundstücksauffüllung bei Linden
5 Kauf eines Spielgerätes für den künftigen Spielplatz am Neuen Weiher
6 Erwerb von Systemtrennern für den Bauhof und die Feuerwehr
7 Glasfaserausbau Schule - Stand des Förderverfahrens
8 Umgestaltung des Platzes am Kriegerdenkmal Eschenbach - Vorstellung der Planung
9 Information zum Bayerischen Förderprogramm Mobilfunkausbau
10 Verschiedenes

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 23.01.2019 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 21.11 .2018 wurde im Ratsinformationssystem eingestellt.

Beschlussvorschlag

Der öffentliche Teil der Niederschrift zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 21.11.2018 wird genehmigt.

Beschluss

Der öffentliche Teil der Niederschrift zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 21.11.2018 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 23.01.2019 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 21.11.2018 sind bei keinem der behandelten Tagesordnungspunkte die Gründe der Geheimhaltung weggefallen.

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3. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 23.01.2019 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Bis zur Sitzung wurden keine Bauvoranfragen eingereicht.

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 23.01.2019 ö 4
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4.1. Bauantrag zum Bau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle bei Mosbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 23.01.2019 ö 4.1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Nördlich des Ortsteiles Mosbach ist der Bau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle als Erweiterung eines bestehenden Aussiedlerhofes geplant. Die Halle hat eine Größe von ca. 840 m² (Lageplan siehe Anlage).

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und gehört zu den privilegierten Vorhaben nach § 35 (1) BauGB und ist demnach zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gesichert ist.

Die notwendige Erschließung (Zuwegung) ist gesichert. Ein Wasser- oder Abwasseranschluss ist nicht erforderlich.

Das Vorhaben befindet sich aber in einem Landschaftsschutzgebiet. In aller Regel fordert das Landratsamt in einem solchen Falle eine Eingrünung der Halle um eine Verträglichkeit
des Vorhabens herzustellen.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen, nach § 36 BauGB, zum Bau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem Flst. Nr. 420, Gemarkung Losaurach, wird unter der Voraussetzung erteilt, dass eine ausreichende Ersatzpflanzung zur Eingrünung/Kompensation realisiert wird.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen, nach § 36 BauGB, zum Bau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem Flst. Nr. 420, Gemarkung Losaurach, wird unter der Voraussetzung erteilt, dass eine ausreichende Ersatzpflanzung zur Eingrünung/Kompensation realisiert wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4.2. Antrag für eine Grundstücksauffüllung bei Linden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 23.01.2019 ö 4.2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Eigentümer einer landwirtschaftlichen Fläche südlich der Kläranlage bei Linden hat den Antrag auf Auffüllung einer ca. 7.000 m² großen Fläche gestellt. Die Fläche soll in Teilen mit einer Mächtigkeit von bis zu 2,00 m mit unbelastetem Aushub aufgefüllt werden (insgesamt ca. 7.000 m³ Aushub).

Eine solche Auffüllung bedarf der Baugenehmigung. Da sich die Fläche im Außenbereich befindet und das Vorhaben nicht unter die privilegierten Vorhaben nach § 35 (1) BauGB fällt, ist es als sonstiges Vorhaben nach § 35 (2) BauGB einzuschätzen. Als solches ist es zulässig, wenn keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.

Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist nicht erkennbar und die notwendige Erschließung (Zuwegung) ist gesichert, so dass das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen, nach § 36 BauGB, zur Grundstücksauffüllung des Flst. 495, Gemarkung Linden, wird e rteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen, nach § 36 BauGB, zur Grundstücksauffüllung des Flst. 495, Gemarkung Linden, wird e rteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Kauf eines Spielgerätes für den künftigen Spielplatz am Neuen Weiher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 23.01.2019 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Wie vom Bauausschuss beschlossen, wurde der Neubau eines Spielplatzes westlich des Neuen Weihers zunächst zurückgestellt. Der Bauhof wurde aber beauftragt, die Gartenflächen in diesem Winter zu roden, die Gebäude und den Wohnwagen zu entfernen und auch die Büsche und Bäume (soweit erforderlich und sinnvoll) zurückzuschneiden.
Außerdem wird der Bauhof das Ufer des Erlenbaches neu gestalten.

Für die Neugestaltung des Spielplatzes hatte die Verwaltung ein Angebot für eine Spielgerätekombination in Schiffsform eingeholt, da dieses thematisch sehr gut zum Thema Wasser gepasst hatte. Dabei handelte es sich um eine dreiteilige Kombination aus Bug, Mittelteil und Heck der Fa. Westfalia. Jedes Teil der Kombination wäre aber auch für sich allein gesehen ein vollwertiges Spielgerät, das mit den anderen Teilen nach Bedarf ergänzt werden könnte. (Siehe hierzu auch die Unterlagen in der Anlage)

Alle drei Teile zusammen hätten ohne Montage ca. 53.000 € brutto gekostet (Bug ca. 28.000 €, Mittelteil ca. 15.500 €, Heck ca. 9.500 €).

Die Fa. Westfalia hat das Bugteil der Kombination vor kurzem auf einer Messe ausgestellt und würde dem Markt das Ausstellungsstück für etwa 17.500 € anbieten (was einem Preisnachlass von 40 % entspricht). Das Bugteil hat von den drei Teilen den höchsten Spielwert und könnte zunächst auch problemlos eingelagert werden, bis der Spielplatz am Neuen Weiher in Angriff genommen wird.

Die Verwaltung schlägt vor, dass der Markt das Ausstellungsstück von der Fa. Westfalia erwirbt.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss beschließt……

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dass das angebotene Spielgerät von der Fa. Westfalia aktuell nicht erworben wird. Das Angebot zum Erwerb des Ausstellungsstückes aus der Spielgerätekombination „Hans Dampf“ wird nicht angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Erwerb von Systemtrennern für den Bauhof und die Feuerwehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 23.01.2019 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Gemäß den aktuellen Trinkwasserrichtlinien sind die Feuerwehr und auch der Bauhof dazu verpflichtet, bei der Wasserentnahme aus einem Hydranten (z.B. mit Schläuchen) einen sogenannten Systemtrenner zu verwenden. Dieses Bauteil arbeitet dem Prinzip nach wie ein Rückflussverhinderer, besteht aber im Gegensatz dazu aus mehreren hintereinander geschalteten Kammern, die jeweils einen eigenen Rückflussverhinderer beinhalten und arbeitet damit zuverlässiger als ein normaler Rückflussverhinderer.

Für den Bauhof und die Feuerwehr werden insgesamt 15 Stück dieser Systemtrenner benötigt. Die Kosten belaufen sich voraussichtlich auf 1.000 € /Stück. Diese Kosten sind bereits im Haushaltsentwurf für 2019 vorgesehen.

Beschlussvorschlag

Für den Bauhof und die Feuerwehr werden insgesamt 15 Systemtrenner beschafft. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Angebote einzuholen und die Bauteile bei dem wirtschaftlichsten Anbieter zu bestellen. Die not wendigen Haushaltsmittel werden für 2019 vorgesehen.

Beschluss

Für den Bauhof und die Feuerwehr werden insgesamt 15 Systemtrenner beschafft. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Angebote einzuholen und die Bauteile bei dem wirtschaftlichsten Anbieter zu bestellen. Die not wendigen Haushaltsmittel werden für 2019 vorgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Glasfaserausbau Schule - Stand des Förderverfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 23.01.2019 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Verwaltung hat die Angebote der Fa. Vodafone und Telekom zum Glasfaserausbau für die Schule noch einmal eingehend geprüft und beide Firmen aufgefordert, Ihre Angebote noch in einigen Punkten zu ergänzen, da diese noch nicht vollständig waren.

Aber lediglich die Telekom hat Ihr Angebot noch innerhalb der gesetzten Frist ergänzt, so dass nur das Angebot der Telekom gewertet werden konnte. Die Angebotssumme beläuft sich auf ca.  67.000  € brutto.

Laut dem zugehörigen Förderprogramm muss vor einer Auftragsvergabe aber noch der Förderantrag bei der Regierung eingereicht und die Vollständigkeit des Antrages bestätigt werden. Der Fördersatz beträgt 80 – 90 %.

Der Förderantrag wurde Anfang Januar 2019 eingereicht. Sobald die notwendige Rückmeldung eingegangen ist, wird die Vergabe erfolgen.

Die Verwaltung rechnet damit, dass der Auftrag im Februar vergeben werden und der Glasfaseranschluss der Schule bis Ende 2019 realisiert werden kann.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. Umgestaltung des Platzes am Kriegerdenkmal Eschenbach - Vorstellung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 23.01.2019 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Verwaltung hat in Rücksprache mit Marktgemeinderat Georg Zeilinger einen Vorschlag für die Umgestaltung des Bereiches am Kriegerdenkmal Eschenbach erarbeitet und das Ausschreibungsverfahren begonnen. Die Submission findet am 01.02.2019 statt. Laut Beschluss des Gremiums soll der wirtschaftlichste Anbieter beauftragt werden.

Der Entwurf sieht die Anlage eines mit Granit gepflasterten Weges in der Mitte der Fläche und begleitend dazu eine kleinere Hecke vor.

Die Pflanzbeete werden mit Granitschotter bedeckt und links und rechts des Weges sind zwei Flache Schächte vorgesehen, die mit einem überpflasterten Deckel abgedeckt sind.
Bei Bedarf können die Schachtdeckel entfernt werden z.B. um hier Bäume einzupflanzen oder um beispielsweise den Weihnachtsbaum aufzustellen. Bei geschlossenem Schachtdeckel können hier größere Pflanzschalen oder Topfpflanzen aufgestellt werden.

Der Bordstein vor dem Denkmal wird abgesenkt und der Gehweg neu gepflastert.
Näheres zur geplanten Neugestaltung wird in der Sitzung mitgeteilt.

Die Kosten für die Neugestaltung werden voraussichtlich in dem beschlossenen Finanzrahmen liegen. Das Ergebnis der Ausschreibung wird mitgeteilt.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt die Informationen zur geplanten Neugestaltung des Kriegerdenkmales Eschenbach zur Kenntnis.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die Informationen zur geplanten Neugestaltung des Kriegerdenkmales Eschenbach zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. Information zum Bayerischen Förderprogramm Mobilfunkausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 23.01.2019 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Freistaat Bayern hat zum 01.12.2018 ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen um den Mobilfunkausbau in den ländlichen Gebieten des Freistaates voranzubringen.

Hierzu wurde ein sogenanntes „Mobilfunkzentrum“ in Regensburg ins Leben gerufen, dass die Kommunen im Förderverfahren unterstützen soll.

In Markt Erlbach gibt es mehrere Bereiche, die augenscheinlich keine ausreichende Versorgung haben, da es für die Mobilfunkanbieter bisher aber offensichtlich nicht wirtschaftlich war diese Bereiche zu erschließen.

Das Förderprogramm sieht drei förderfähige Möglichkeiten vor:

1. Die Marktgemeinde baut selbst Mobilfunkmasten und die notwendige passive Infrastruktur und vermietet diese an einen Mobilfunkbetreiber

2. Der Markt schreibt den Bau und Betrieb des Mastes und der passiven Infrastruktur aus und der Baukonzessionär, der den Zuschlag erhält, vermietet die Anlagen

3. Die Netzbetreiber oder ein dritter (z.B. die Marktgemeinde) ertüchtigen auf eigene Kosten einen der BOS-Masten des Freistaates für den Mobilfunk

Der Fördersatz liegt bei 80 – 90 %.

In kommenden Monaten sollen im Regierungsbezirk Informationsveranstaltungen zu dem Förderprogramm stattfinden und die Verwaltung schlägt vor, dass diese zunächst einmal abgewartet werden sollten, bevor eine Entscheidung über die Teilnahme an dem Förderprogramm getroffen wird.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Vor einer weiteren Entscheidung in der Sache sollen die angekündigten Informationsveranstaltungen abgewartet werden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Vor einer weiteren Entscheidung in der Sache sollen die angekündigten Informationsveranstaltungen abgewartet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 23.01.2019 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die 1. Bürgermeisterin teilt folgende Punkte mit:

1. Für die Umgestaltung des Pausenhofes der Caspar-Löner-Schule wurde vom Büro Heffner + Müller ein Entwurf erarbeitet. Die Entwurfsinhalte wurden eng mit der Schule abgesprochen und auch die Regierung befürwortet den Entwurf und hat die notwendigen Fördergelder bereits bewilligt, so dass nun die Realisierung angegangen werden kann. Der Entwurf wurde in der Sitzung erläutert.

2.  Die defekte Rinne am Hagenhofer Weg / Kreuzung Windsheimer Straße, wird vom staatlichen Bauamt im Frühjahr repariert. Die Gemeinde muss hierbei aber die  Hälfte der Kosten tragen.

Marktgemeinderat Klaus Adelhardt weist darauf hin, dass an der Ausfahrt vom Haidter Weg auf die Staatsstraße 2252 ein Rinnenstein aufsteht. Die Verwaltung wird gebeten diesen Schaden zu beheben.

Datenstand vom 26.04.2019 10:43 Uhr