Datum: 01.02.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragen der Bürgerinnen und Bürger
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 07.12.2018
3 Bericht der ersten Bürgermeisterin
4 Beschlussfassung über den Feuerwehrbedarfsplan 2019 bis 2023
5 Fairtrade Gemeinde - Vorstellung durch die Kolpingsfamilie
6 Kommunale Strombeschaffung 2021 bis 2023 - Teilnahme an der Ausschreibung
7 Stand der Planungen für den Umbau des Pausenhofes der Caspar-Löner-Schule
8 Dorferneuerungsverfahren für die Ortsteile Mettelaurach und Buchen
9 Antrag auf Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für eine Solaranlage nördlich von Mosbach
10 Bericht über die Bürgerversammlungen 2018
11 Annahme von Spenden
12 Verlegung von Erlsteinen in der Hauptstraße
13 Verschiedenes

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1. Fragen der Bürgerinnen und Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 47. Marktgemeinderat 01.02.2019 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Seitens der anwesenden Bürgerinnen und Bürger gibt es keine Wortmeldungen.

Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß stellt - nach Absprache in der Fraktionssprechersitzung - gemäß § 25 Absatz 3 der Geschäftsordnung den Antrag, Tagesordnungspunkt 17 der nichtöffentlichen Sitzung im Hinblick auf die Erlsteine in der öffentlichen Sitzung als eigenen Tagesordnungspunkt zu behandeln und im Hinblick auf die Stolpersteine eine kurze Darstellung über den aktuellen Stand im Bericht der ersten Bürgermeisterin zu geben.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, den Tagesordnungspunkt 17 der nichtöffentlichen Sitzung wie oben dargestellt in der öffentlichen Sitzung zu behandeln bzw. bekannt zu geben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, den Tagesordnungspunkt 17 der nichtöffentlichen Sitzung wie oben dargestellt in der öffentlichen Sitzung zu behandeln bzw. bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 07.12.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 47. Marktgemeinderat 01.02.2019 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift über die 46. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 07.12.2018 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 46. öffentliche Sitzung vom 07.12 .2018.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 46. öffentliche Sitzung vom 07.12 .2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 47. Marktgemeinderat 01.02.2019 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
1. Vom 27.06. – 01.07.2019 organisieren die Freunde Panazols eine Reise nach Panazol. Die Einladung ist im RIS hinterlegt. Es wäre zu begrüßen, wenn Marktgemeinderatsmitglieder teilnehmen würden.
2. Die Staatsstraße zwischen Markt Erlbach und Linden wird im Februar für Rodungsarbeiten gesperrt, die Umbaumaßnahmen beginnen ab Mai 2019.
3. In diesem Sommer beginnen die Arbeiten für das Brückenbauwerk für die Umgehung von Eschenbach, die Straßenbauarbeiten folgen dann ab 2020.
4. Die Informationsveranstaltung am 22.01.2019 zu einem möglichen Nahwärmenetz in Eschenbach war sehr gut besucht.
5. Die Vorstellung des Entwurfes zur Ortsumgehung Linden erfolgt in einer weiteren Bürgerversammlung, der Termin hierfür ist noch nicht festgelegt.
6. Am Samstag, den 06.04.2019 findet die Putzaktion „Markt Erlbach ist putz-munter“ statt.
7. Das Staatliche Bauamt Ansbach wird an der Nürnberger Straße westlich der Apotheke Betonleitwände zur Sicherung des Gehwegs anbringen. Am Übergang zum Haidter Weg wird eine mobile Lichtsignalanlage aufgestellt.
8. Mit Schreiben vom 14.01.2019 hat Herr Staatsminister Dr. Hans Reichhart zum Schreiben vom 12.12.2018 bezüglich einer Ortsumgehung für Markt Erlbach Stellung genommen, eine konkrete Aussage bleibt aber aus. Das Schreiben wird verlesen.
9. Für den Bau der neuen Kindertagesstätte erhält der Markt, wie bereits bei den Bürgerversammlungen im November angekündigt - eine Förderung in Höhe 1,394 Millionen Euro.
10. In der letzten Besprechung mit der Firma Storz und den Spartenträgern wurde der Bauzeitenplan für die Hauptstraße final festgelegt. Er ist im RIS hinterlegt. Beginn ist am 18.02.2019, der offizielle Spatenstich (=“Baggerbiss“) findet am Dienstag, den 19.02.2019 um 16:00 Uhr statt.
11. Die Schüler der CLGM-Schule werden im Rahmen eines Schulprojektes die Fassade der Heizzentrale künstlerisch gestalten.
12. Am 20. und 21.02.2019 findet in Markt Erlbach die Tagungsreihe „Frauen führen Kommunen“ des Bayerischen Gemeindetages statt. Es handelt sich hierbei um ein regelmäßiges Treffen von Bürgermeisterinnen zum gemeinsamen Austausch ähnlich gelagerter Sachverhalte in den Kommunen.
13. In der Dezemberausgabe der monatlich erscheinenden Zeitschrift des Bayerischen Gemeindetages war auf der Titelseite das Bürgerhaus zur Zeit der Gestaltung als Adventskalender abgebildet.
14. Im Nachgang zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.12.2018 und dessen Beschluss zur Verlegung von Stolpersteinen hat die Verwaltung Kontakt mit dem ausführenden Künstler Herrn Gunter Demnig aufgenommen. Der aktuelle Sachstand ist hierbei wie folgt:
- In der Hauptstraße sollen für zwölf Personen Stolpersteine verlegt werden, die sich auf vier Anwesen verteilen. Die Verlegung erfolgt in der Regel direkt vor der Eingangstür. Die Verwaltung wird mit den jeweiligen Grundstückseigentümern Kontakt aufnehmen, ob einer solchen Verlegung zugestimmt wird.
- Seitens des Künstlers wird kein Kostenvoranschlag erstellt und im Vorfeld auch keine Kostenschätzung genannt. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der Verlegung und liegt im Ermessen des Künstlers.
- Der Markt Markt Erlbach hat keinerlei Einfluss auf die Gestaltung (Text auf dem Stein) der Stolpersteine. Die Entscheidung hierüber obliegt alleine Herrn Demnig, da die Stolpersteine sein Eigentum sind und dies auch bleiben.
- Der früheste Termin für eine Verlegung ist im November 2019, voraussichtlich aber erst im Frühjahr 2020.

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4. Beschlussfassung über den Feuerwehrbedarfsplan 2019 bis 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 47. Marktgemeinderat 01.02.2019 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In den Jahren 2017 und 2018 wurden durch umfangreiche Recherchearbeiten und Erfassungen - unter Mitwirkung unserer Stützpunkt- und unserer Ortswehren - die Datengrundlagen für den Feuerwehrbedarfsplan geschaffen. Diese wurden in einem umfassenden Projektbericht niedergeschrieben, aus dem letztendlich der Feuerwehrbedarfsplan entstanden ist. Der finale Entwurf ist im Ratsinformationssystem hinterlegt und wurde zusätzlich allen Marktgemeinderatsmitgliedern am 03.01.2019 per Mail zugesandt, so dass genug Zeit zum Einlesen bestand. Mit den Kommandanten wurde der Entwurf vorberaten und abgestimmt.

Herr Achim Ande vom Ingenieurbüro für Brandschutztechnik und Gefahrenabwehrplanung GmbH, kurz IBG, stellt im Rahmen einer Präsentation den Werdegang zum Feuerwehrbedarfsplan und abschließend die wesentlichen Ergebnisse des Feuerwehrbedarfsplans vor.

Auf Nachfrage von Matthias Mandel erklärt Herr Ande, dass sich der Markt Markt Erlbach im Vergleich zu anderen Kommunen hinsichtlich seines Feuerwehrwesens im Mittelfeld bewegt. Grundsätzlich ist ein Vergleich aber immer schwer zu ziehen, da jeder Kommune unterschiedliche Voraussetzungen (z.B. bei der Struktur der Wehren oder in baulicher Hinsicht) zugrunde liegen.

Steffen Bien möchte wissen, wie seitens IBG die personelle Entwicklung bei der Feuerwehr gesehen wird. Herr Ande spricht hier seine eigene persönliche Meinung aus und vermutet, dass es mittelfristig mehr hauptamtliche Wachen bzw. zentrale Stützpunkte mit hauptberuflichen Kräften geben wird.

Inge Knörr fragt, wie der Transport von Tragkraftspritzenanhängern zum Einsatzort geregelt ist. Hierfür gibt es keine Rechtsvorschrift. Nach Rücksprache mit den Kommandanten ist dies in jedem Ortsteil individuell organisiert. Heinz Schweigert sieht dennoch für jede Ortswehr den Bedarf an einem Fahrzeug, damit diese ordentlich arbeiten können.
Des Weiteren möchte Inge Knörr wissen, welche Konsequenzen eine Hilfsfristüberschreitung hat. Dies kann nicht pauschal beantwortet werden. Bisher ist bayernweit jedoch kein einziger Fall bekannt oder kein Gerichtsurteil gesprochen worden. Eine Kommune muss einfach im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit (= Haushalt) handeln.

Auf Nachfrage von Klaus Adelhardt erklärt Herr Ande, dass ein Ausrücken von Fahrzeugen ohne volle Besatzung nicht sinnvoll ist, da jedes Feuerwehrfahrzeug nach dem Prinzip „Einheit von Gerät und Mannschaft“ ausgelegt ist und jede Person im Fahrzeug eine zugeordnete Aufgabe hat.

Abschließend bedankt sich die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß bei allen aktiven Feuerwehrdienstleistenden für die hohe Verantwortung bei diesem ehrenamtlichen  Engagement und die Freizeit, die sie für die Einsätze, Ausbildung und Fortbildung investieren.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt den Feuerwehrbedarfsplan für die Jahre 2019 bis 2023.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den Feuerwehrbedarfsplan für die Jahre 2019 bis 2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Fairtrade Gemeinde - Vorstellung durch die Kolpingsfamilie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 47. Marktgemeinderat 01.02.2019 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Mit Schreiben vom 01.12.2018 hat die Kolpingsfamilie Markt Erlbach-Wilhermsdorf die Verwaltung darüber informiert, dass sie Markt Erlbach gerne zu einer Fairtrade Gemeinde zertifizieren lassen möchte. Das Schreiben ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Bei den sog. Fairtrade-Towns handelt es sich um Kommunen, die gezielt den fairen Handel auf kommunaler Ebene fördern und das Ergebnis einer erfolgreichen Vernetzung von Personen aus Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft, die sich für den fairen Handel in ihrer Heimat stark machen, fördern.
Um als Fairtrade-Town zertifiziert zu werden, müssen folgende fünf Kriterien erfüllt werden:
1) Beschluss des Marktgemeinderates
Der Marktgemeinderat beschließt die Unterstützung des fairen Handels.

2) Steuerungsgruppe
Eine lokale Steuerungsgruppe wird gebildet, die auf dem Weg zur Fairtrade-Town die Aktivitäten vor Ort koordiniert. Diese Gruppe besteht aus mindestens drei Personen aus den Bereichen Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft.

3) Fairtrade-Produkte im Sortiment
In den lokalen Einzelhandelsgeschäften und bei Floristen sowie in Cafés und Restaurants werden mindestens zwei Produkte aus fairem Handel angeboten. Richtwert ist hier die Einwohnerzahl der Kommune.

4) Zivilgesellschaft
Produkte aus fairem Handel werden in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen verwendet. Darüber hinaus werden Bildungsaktivitäten zum Thema fairer Handel umgesetzt, oft im Rahmen weiterer Kampagnen von TransFair z. B. der Kampagne Fairtrade-Schools.

5) Medien
Die regionalen Medien berichten über alle Aktivitäten auf dem Weg zur Fairtrade-Town.

Matthias Mandel stellt in seiner Funktion als 1. Vorsitzender der Kolpingsfamilie die fünf Punkte noch einmal ausführlich dar und beantwortet Rückfragen aus dem Gremium.
Bei Fairtrade-Produkten handelt es sich um Waren, bei deren Erstellung/Produktion gerechte Arbeitslöhne und rechtskonforme Arbeitsbedingungen zugrunde liegen. Der Punkt Regionalität spielt hier keine Rolle.

Die Ausarbeitung erfolgt durch eine Steuerungsgruppe, an der auch die Verwaltung beteiligt sein sollte. Der Antrag muss ohnehin von der Marktgemeinde abgegeben werden. Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß findet die Idee sehr gut, weist aber darauf hin, dass nicht jede Aufgabe an die Verwaltung abgewälzt werden kann und die Kapazitäten der Mitarbeiter für bereits bestehende Aufgaben eingesetzt werden sollen .

Georg Zeilinger sieht in gewisser Weise eine Bevormundung der Mitarbeiter, wenn bestimmte Produkte wie z.B. Kaffee vorgeschrieben werden.

Inge Knörr berichtet, dass ihre Schule bereits seit 6 Jahren das Gütesiegel Fairtrade-Schule trägt und bisher nichts Negatives aufgetreten ist.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat begrüßt die Idee, Markt Erlbach als Fairtrade-Gemeinde zertifizieren zu lassen. Vor einer entsprechenden Beschlussfassung sollen die Initiatoren die Mitwirkungsbereitschaft von Handel, Gastronomie und Kirche abfragen und das Ergebnis dem Marktgemeinderat vorlegen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat begrüßt die Idee, Markt Erlbach als Fairtrade-Gemeinde zertifizieren zu lassen. Vor einer entsprechenden Beschlussfassung sollen die Initiatoren die Mitwirkungsbereitschaft von Handel, Gastronomie und Kirche abfragen und das Ergebnis dem Marktgemeinderat vorlegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Kommunale Strombeschaffung 2021 bis 2023 - Teilnahme an der Ausschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 47. Marktgemeinderat 01.02.2019 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag bietet die KUBUS GmbH den bayerischen Kommunen und Zweckverbänden aktuell die Teilnahme an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung für die Lieferjahre 2021 bis 2023 an.
Aufgrund der Vielzahl der bisher regelmäßig teilnehmenden Kommunen und Zweckverbänden ist die frühzeitige Vorbereitung der Ausschreibung notwendig. Die bisherigen Erfahrungen der KUBUS GmbH haben gezeigt, dass zu Beginn eines Jahres ein guter Zeitraum für die Durchführung der Auktionen ist. Für eine vollumfängliche Ausarbeitung der Ausschreibungsunterlagen muss der Start der Bündelausschreibungen bereits im ersten Halbjahr 2019 erfolgen.
Zur Verfahrenserleichterung und zur Zeitersparnis bei der Organisation der Strom-bündelausschreibung wurden mit den Teilnehmern der letzten Strombündelausschreibung für die Lieferjahre 2018 bis 2020 unbefristete Dienstleistungsverträge geschlossen.

Aufgrund der Rückmeldefrist (28.02.2019) muss bereits jetzt ein Beschluss über die Strombeschaffung gefasst werden. Hierbei stehen die Varianten „Normalstrom“, „100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote“ oder „100% Ökostrom mit Neuanlagenquote“ zur Auswahl.
Aus Sicht der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass für den Markt Markt Erlbach 100% Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft wird.
Nähere Einzelheiten zum Ökostrom können der beigefügten Übersicht entnommen werden.

Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß gibt einen Überblick über die aktuellen Stromverbrauchsdaten des Marktes: Bei einer Strombezugsmenge von ca. 500.000 kWh betragen die Stromkosten ca. 120.000 Euro brutto im Jahr.
Hinsichtlich der Beschlussfassung ist folgendes zu beachten: Die Mehrkosten für Ökostrom ohne Neuanlagenquote gegenüber Normalstrom betragen ca. 2.500 Euro brutto pro Jahr, bei Ökostrom mit Neuanlagenquote etwa 5.000 Euro brutto pro Jahr.

Beschlussvorschlag

1. Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2021 bis 2023 „100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote“ beschafft werden.
2. Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu aktualisieren bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.

Beschluss

1. Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2021 bis 2023 „100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote“ beschafft werden.
2. Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu aktualisieren bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Stand der Planungen für den Umbau des Pausenhofes der Caspar-Löner-Schule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 47. Marktgemeinderat 01.02.2019 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Ingenieurbüro Heffner und Müller hat, unter Beteiligung der Schüler und Lehrkräfte  der Caspar-Löner-Schule einen Entwurf für die Umgestaltung des Pausenhofes erarbeitet. Dieser Entwurf wird in der Sitzung kurz erläutert.

Das gesamte Projekt wird in der vorliegenden Fassung voraussichtlich mit ca. 335.000 € brutto (inkl. Nebenkosten) zu Buche schlagen. Die Fördermittel für das Projekt wurden bereits beantragt.

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8. Dorferneuerungsverfahren für die Ortsteile Mettelaurach und Buchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 47. Marktgemeinderat 01.02.2019 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Amt für ländliche Entwicklung hat angekündigt, dass die „einfachen Dorferneuerungsverfahren“ für die Ortsteile Mettelaurach und Buchen ab 2021 eingeleitet werden können.

Da im Ortsteil Mettelaurach ein größerer Sanierungsumfang als in Buchen vorliegt, schlägt das Amt vor, dass mit diesem Ortsteil begonnen wird.

Ein „einfaches Dorferneuerungsverfahren“ hat folgenden Ablauf:

1. Die Marktgemeinde sucht und beauftragt einen Planer für die Erstellung der Planungsunterlagen für die öffentlichen Maßnahmen
2. Die Anlieger werden in den Planungsprozess mit eingebunden
3. Der Planentwurf wird zusammen mit dem Amt für ländliche Entwicklung überarbeitet
4. Zwischen dem Amt für ländliche Entwicklung und dem Markt wird eine Einleitungsvereinbarung geschlossen und der Förderantrag wird gestellt
5. Der Markt schreibt die Bauleistungen aus und vergibt diese
6. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird der Verwendungsnachweis geführt

Um das Verfahren beginnen zu können, sollten zunächst verschiedene geeignete Büros für die Planungsleistungen gesucht werden und der Planungsauftrag in der nächsten Bauausschusssitzung vergeben werden.

Franz Kirchdörfer bittet darum, die Planer für die Marktsituation und die gestiegenen Preise zu sensibilisieren, um realistische Angebote nahe dem Vergabewert zu erhalten.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt geeignete Planungsbüros für die „einfache Dorferneuerung“ in Mettelaurach zu suchen und die Vergabe des Planungsauftrages für die nächste Bauausschusssitzung vorzubereiten.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt geeignete Planungsbüros für die „einfache Dorferneuerung“ in Mettelaurach zu suchen und die Vergabe des Planungsauftrages für die nächste Bauausschusssitzung vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für eine Solaranlage nördlich von Mosbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 47. Marktgemeinderat 01.02.2019 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Fa. Wust- Wind & Sonne plant den Bau einer großen Freiflächen PV-Anlage auf dem Flst. 306, Gemarkung Mosbach. Das Flurstück hat eine Fläche von ca. 5,3 ha in befindet sich westlich des Windrades bei Mosbach.

Da sich die Fläche im Außenbereich nach § 35 BauGB befindet und die PV-Anlage dort nicht ohne weiteres zulässig ist, muss der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan für diese Nutzung aufgestellt werden.

Der Bauherr hat daher die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB und die Änderung des Flächennutzungsplanes beantragt und wäre bereit, die Kosten dafür zu tragen.

Da sich die Fläche jedoch nicht in seinem Eigentum befindet, sondern nur langfristig gepachtet wird, ist es in diesem Falle besser, einen gewöhnlichen Bebauungsplan aufzustellen und alles Weitere in einem städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB zu regeln.

Harald Eisenbeiß findet das Vorhaben aus ökologischer Sicht gut, aus landwirtschaftlicher Sicht kann er aber kaum zustimmen, da wieder wertvolle Flächen verloren gehen.

Inge Knörr spricht sich aufgrund des Eingriffs in die Natur dafür aus, Photovoltaikanlagen lieber auf Dachflächen zu installieren. Man sollte hier immer global denken, da durch die Gewinnung der hierfür erforderlichen Materialien viel Natur geopfert wird.

Christine Hildner sieht den Flächenverbrauch im Gemeindegebiet für Photovoltaikanlagen bisher als gering an und befürwortet den Antrag.

Michael Brunner hat keine Bedenken gegen die geplante Anlage, da sie sich an eine bereits bestehende Anlage anschließt und sich in die Umgebung einfügt.

Franz Kirchdörfer erinnert an einen möglichen Beschluss vor ca. 10 Jahren, nach dem keine Flächen mehr im Außenbereich für solche Projekte herangezogen werden sollen. Dem Gremium ist ein Beschluss dieser Art jedoch nicht bekannt. Auch eine Nachprüfung durch die Verwaltung war negativ.

Beschlussvorschlag

1. Für das Flurstück 306, Gemarkung Mosbach, soll ein Bebauungsplan zur Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage aufgestellt und die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden.

2. Die Übernahme der Kosten der Bauleitplanung, sowie alle mit der Angelegenheit in Verbindung stehenden Kosten z.B. für Gutachten, Erschließung, Ausgleichsmaßnahmen, Rückbauverpflichtung, Eingrünung etc. soll mit dem Antragsteller im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages vereinbart werden. Hinsichtlich der Rückbauverpflichtung soll eine Bürgschaft in angemessener Höhe vorgelegt werden. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt den städtebaulichen Vertrag zu unterzeichnen.

3. Für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung soll in Abstimmung mit der Verwaltung ein Entwurf erstellt werden. Dieser soll zur Entscheidung über die frühzeitige Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB vorgelegt werden.

Beschluss

1. Für das Flurstück 306, Gemarkung Mosbach, soll ein Bebauungsplan zur Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage aufgestellt und die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden.

2. Die Übernahme der Kosten der Bauleitplanung, sowie alle mit der Angelegenheit in Verbindung stehenden Kosten z.B. für Gutachten, Erschließung, Ausgleichsmaßnahmen, Rückbauverpflichtung, Eingrünung etc. soll mit dem Antragsteller im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages vereinbart werden. Hinsichtlich der Rückbauverpflichtung soll eine Bürgschaft in angemessener Höhe vorgelegt werden. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt den städtebaulichen Vertrag zu unterzeichnen.

3. Für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung soll in Abstimmung mit der Verwaltung ein Entwurf erstellt werden. Dieser soll zur Entscheidung über die frühzeitige Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

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10. Bericht über die Bürgerversammlungen 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 47. Marktgemeinderat 01.02.2019 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der Zeit vom 26 bis 28.11.2018 fanden die Bürgerversammlungen in Eschenbach, Markt Erlbach und Linden statt. Die Niederschriften über die drei Bürgerversammlungen sind im Ratsinformationssystem hinterlegt, auf deren Inhalte hiermit verwiesen wird.

Seitens der Bürgerinnen und Bürgern gab es insbesondere folgende Anliegen:
Eschenbach
- Beschaffung eines Fahrzeugs für die FF Eschenbach
- Anschaffung einer neuen Abdeckung für den Brunnen
- Fortbestand der Fürther Straße nach Fertigstellung der neuen Umgehung

Markt Erlbach
- Überwachung des ruhenden Verkehrs
- Einbahnstraßenregelung für die Windsheimer Straße
- Weiteres Vorgehen bei der Dorferneuerung Buchen
- Ausweisung eines weiteren Baugebietes

Linden
- Diskussion über die Wasserversorgung Linden
- Weiteres Vorgehen bei der Dorferneuerung Buchen
- Errichtung einer Fußgänger-LSA in der Hauptstraße in Linden

Der Bericht und die Niederschriften dienen zur Kenntnis.

Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß wird bezüglich der geforderten LSA in Linden noch einmal mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach Kontakt aufnehmen und eine Umsetzung beantragen, obwohl dieser Wunsch in der Vergangenheit bereits mangels Fußgängerfrequenz abgelehnt wurde.

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11. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 47. Marktgemeinderat 01.02.2019 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Bei der Verwaltung sind folgende Spenden eingegangen:

Spender
Betrag
Verwendungszweck
Bella Dienstleistungen GmbH
50,00 €
Kindergarten Wegfeld
Firma inrotec
500,00 €
Bürgerbus
Firma Adelhardt Transporte
250,00 €
50,00 € je Kita
Albrecht Kirchner-Zeitz
200,00 €
FF Eschenbach
Firma Breitsamer
65,06 €
Sachspenden (Honig)

Beschlussvorschlag

Die eingegangenen Spenden in Höhe von 1.065,06 Euro  werden angenommen.

Beschluss

Die eingegangenen Spenden in Höhe von 1.065,06 Euro  werden angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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12. Verlegung von Erlsteinen in der Hauptstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 47. Marktgemeinderat 01.02.2019 ö 12

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Zuge der Umgestaltung der Hauptstraße können alle Anlieger vor ihren jeweiligen Anwesen Erlsteine verlegen lassen. Der Markt Markt Erlbach selbst sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen. Aus Sicht der Verwaltung wäre es daher begrüßenswert, wenn für alle Ehrenbürger des Marktes (sowie evtl. für alle bereits verstorbenen Träger der Bürgermedaillen) im Gehwegbereich rund um den Marktplatz ein Erlstein verlegt wird.
Die Kosten für einen Erlstein belaufen sich auf rund 100 Euro.

Folgende Personen kommen hier in Frage:
Ehrenbürger
Friedrich Krafft von Crailsheim (Ministerpräsident 1890 bis 1903)
Dr. Karl von Schelling (Regierungspräsident von Mittelfranken 1897 bis 1902)
Ignaz Schneider (Apotheker und Unterstützer der Eisenbahn nach Markt Erlbach)
Dr. med. Richard Metzner (Arzt, Gründer Heimatmuseum, Heimatkunde)
Fritz Kirschbaum (Bürgermeister Altselingsbach)
Leonhard Teichmann (Förderer von Kunst und Kultur und Gönner des Marktes)

Träger der Bürgermedaille
Hermann Bub (Leiter Blaskapelle)
Heinz Feuerlein (Heimatgeschichte)
Fritz Güllich (Obmann Feldgeschworene)
Hermann Schaudi (langjähriges Marktgemeinderatsmitglied)


Volker Rudolph möchte den Kreis auf die Ehrenbürger beschränken, da seiner Meinung nach sonst zu viele Erlsteine verlegt sind und bei einer Neuvergabe von Bürgermedaillen oder dem Tod von bereits geehrten Trägern immer nachgebessert werden muss.

Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß sieht hierin überhaupt kein Problem, da eine Neuverlegung ohne großen Aufwand durchgeführt werden kann. Zudem fallen die vier zusätzlichen Erlsteine für die o.g. Personen bei dieser großen Fläche optisch überhaupt nicht ins Gewicht.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat beschließt, für alle Ehrenbürger des Marktes im Bereich rund um den Marktplatz einen Erlstein zu verlegen.

2. Der Marktgemeinderat beschließt, für alle verstorbenen Träger von Bürgermedaillen im Bereich rund um den Marktplatz einen Erlstein zu verlegen.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat beschließt, für alle Ehrenbürger des Marktes im Bereich rund um den Marktplatz einen Erlstein zu verlegen.

2. Der Marktgemeinderat beschließt, für alle verstorbenen Träger von Bürgermedaillen im Bereich rund um den Marktplatz einen Erlstein zu verlegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 7

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13. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 47. Marktgemeinderat 01.02.2019 ö 13

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Bauverwaltung hat die seit vielen Jahren bestehende Prioritätenliste für die Sanierung von Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen aktualisiert. Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß stellt die dringlichsten Maßnahmen sowie abgeschlossene Maßnahmen vor.
Volker Rudolph spricht Bauamtsleiter Michael Schlag ein großes Dankeschön für die Erstellung der geforderten Übersichtslisten aus.

Matthias Mandel bittet um Reparatur der defekten Straßenlaterne bei der Ausfahrt am Netto-Parkplatz. Die N-ERGIE  ist hierüber bereits informiert. Des Weiteren bemängelt er das Containerumfeld, in dem viel Müll und Glasscherben liegen. Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß informiert, dass sie einen schriftlichen Auftrag an den Bauhof gegeben hat, alle Flächen um die Containerstellplätze im gesamten Gemeindegebiet regelmäßig zu reinigen.

Heinz Schwemmer spricht noch einmal die Stolpersteine an. Seiner Meinung nach kommen diese in der Bevölkerung nicht sehr positiv an. Zudem hält er es für sehr bedenklich, dass eine Beschlussfassung ohne Kostenschätzung erfolgte. Dies wäre bei keiner anderen Thematik geschehen. Rudolf Born schließt sich dieser Argumentation an und erklärt, dass er den Beschluss jetzt nicht mehr fassen würde.
Georg Zeilinger bittet bei diesem sensiblen Thema um Respekt, da das Gedenken an ehemalige jüdische Bürger an erster Stelle steht.
Volker Rudolph und Michael Brunner sprechen sich unisono dafür aus, dass man gefasste Beschlüsse nicht wieder in Frage stellen sollte und es hiermit belassen sollte.

Georg Zeilinger berichtet, dass das Mitteilungsblatt in bestimmten Bereichen in Eschenbach spät oder gar nicht verteilt wird. Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß hat vor kurzem in einem Gespräch mit dem Leiter des Postverteilzentrums in Langenzenn die mangelhafte Postzustellung thematisiert und um sofortige Maßnahmen zur Verbesserung der Situation gebeten.

Datenstand vom 26.03.2019 07:50 Uhr