Datum: 01.03.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragen der Bürgerinnen und Bürger
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 01.02.2019
3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 01.02.2019
4 Bericht der ersten Bürgermeisterin
5 Haushaltsplan 2019 - Vorberatung Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt
6 Zweckvereinbarung mit dem Landkreis über einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten
7 Bestätigung des neu gewählten Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der FF Klausaurach
8 Information zum Förderprogramm Mobilfunkausbau
9 Kernwegeausbau - Beantragung eines vereinfachten Verfahrens nach § 86 Nr. 1 des Flurbereinigungsgesetzes
10 Annahme von Spenden
11 Verschiedenes

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1. Fragen der Bürgerinnen und Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 48. Marktgemeinderat 01.03.2019 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Manfred Wurm aus Eschenbach findet den 14-tägigen Erscheinungsturnus des Mitteilungsblattes für die Vereine manchmal als schwierig an, wenn bestimmte Termine anstehen und hierzu geladen werden muss. Geschäftsleiter Sebastian Gaukler erklärt, dass das Mitteilungsblatt grundsätzlich nicht das richtige Medium für Vereinsvorsitzende zur Ladung zu Jahreshauptversammlungen o.ä. ist. Es sollte kein Problem sein, die Berichte rechtzeitig online zu stellen, da die Annahmefrist der Donnerstag vor der Erscheinungswoche ist.
Georg Zeilinger schlägt vor, die Thematik in den nächsten Wochen zu beobachten und bei Bedarf den 14-tägigen Turnus eventuell zu überdenken.

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 01.02.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 48. Marktgemeinderat 01.03.2019 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift über die 47. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 01.02.2019 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 47. öffentliche Sitzung vom 01.02.2019.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 47. öffentliche Sitzung vom 01.02.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 01.02.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 48. Marktgemeinderat 01.03.2019 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung am 01.02.2019 gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind, der Öffentlichkeit bekannt.
TOP 18 – Erneute Entscheidung über die Erteil ung des gemeindlichen Einvernehmens zu einem Bauvorhaben

Das gemeindliche Einvernehmen, nach § 36 BauGB, zur Tektur zum Bauantrag der unter der Nr. 35/2018 im Bautenverzeichnis des Marktes Markt Erlbach geführt wird, wird nicht erteilt.

TOP 19 - Ergebnisse der Ausschreibung für die Dorferneuerung im Ortsteil Wilhelmsgreuth

1. Der Marktgemeinderat nimmt das Ausschreibungsergebnis für die Dorferneuerungsmaßnahmen im Ortsteil Jobstgreuth zur Kenntnis.

2. Die Gemeindemaßnahmen zum Preis von ca. 205.400 € brutto sollen an die Fa. Dienstbier vergeben werden. Einer Vergabe der Maßnahmen der Teilnehmergemeinschaft durch die Teilnehmergemeinschaft für ca. 794.300 € brutto an die Fa. Dienstbier wird zugestimmt.

3. Die erste  Bürgermeisterin wird beauftragt die entsprechenden Verträge mit der Fa. Dienstbier und der Teilnehmergemeinschaft zu unterzeichnen und im Vorstand der Teilnehmergemeinschaft ein entsprechendes Votum für die Vergabe abzugeben.

4. Die für die Maßnahmen notwendigen Haushaltsmittel sollen für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 eingestellt werden.

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4. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 48. Marktgemeinderat 01.03.2019 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
1) Am Sonntag, den 17.03.2019 findet um 10:00 Uhr in der St.-Kilians-Kirche die Amtseinführung für die neue Pfarrerin der Pfarrstelle Markt Erlbach II mit Linden und Jobstgreuth, Frau Kirsten Kemmerer, statt. Hierzu ergeht herzliche Einladung.

2) Unter https://vdktv.de/2019/02/25/die-demenzfreundliche-kommune-eine-orientierungshilfe/ ist ein Fernsehbeitrag über unsere Demenzfreundliche Kommune zu finden.

3) Die Überprüfung unseres Rangaubades durch das Gesundheitsamt war im Ergebnis ohne Beanstandungen. Die neu eingebaute Türe für Wartungsarbeiten wurde ausdrücklich begrüßt.

4) Am Sonntag, den 10.03.2019 findet in der Rangauhalle der nächste Heimatfilmabend statt. Beginn der Vorführungen ist um 18:00 Uhr.

5) Am Samstag, den 06.04.2019 findet ab 9:00 Uhr die Aktion „Markt Erlbach ist putz-munter“ statt. Die Marktgemeinderatsmitglieder werden um Teilnahme gebeten.

6) Am Dienstag, den 26.03.2019 wird um 19:00 Uhr im Schützenhaus Linden eine Bürgerversammlung zur Wasserversorgung und der geplanten Verbundleitung abgehalten.

7) Unter dem Motto „Markt Erlbach summt und brummt“ können Interessierte eine Packung Blühwiesensamen für eine Fläche von ca. 1 m² erwerben. Die Aktion erfolgt in Abstimmung mit dem Kleingartenverein und dem Imkerverein.

8) Für das Dorferneuerungsverfahren Jobstgreuth/Wilhelmsgreuth standen zwei Entwürfe zur Auswahl. Die Teilnehmergemeinschaft hat sich für den Entwurf mit der höheren Anzahl an Sitzgelegenheiten des Künstlers Uli Olpp entschieden.

9) Das Baugebiet in Eschenbach wurde aufgrund einer Auflage der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim abtrassiert, um feldbrütende Vogelarten während der Brutzeit (in der Regel zwischen März und August) zu vertreiben. In der Verwaltung gab es aufgrund des dadurch entstehenden Lärms bereits Beschwerden. Alternative Maßnahmen sind auf Nachfrage von Franz Kirchdörfer aufgrund der Größe von 6 ha kaum durchführbar (z.B. 14-tägiges Grubbern). In Absprache mit der UNB wurden die Flatterbänder auf einer Breite von 50 Metern  zur Wohnbebauung wieder entfernt.

10) Zur finanziellen Unterstützung der betroffenen Familie des Wohnhausbrandes in der Jakob-Trapp-Straße kann über die Bürgerstiftung unter dem Betreff „Wohnhausbrand Familie Schuster“ gespendet werden. Spendenquittungen werden ab einem Betrag von 201,00 Euro ausgestellt.

11) Der o.g. Wohnhausbrand wurde mit den beiden Kommandanten und der Kreisfeuerwehrführung im Nachgang besprochen. Dabei wurde von allen Seiten bestätigt, dass es zu keiner Zeit Probleme mit der Löschwasserversorgung gab und die Dimension des Feuers alleine der wärmedämmenden Hausfassade geschuldet war.

12) In diesem Gespräch wurde auch die Baustelle in der Hauptstraße im Hinblick auf Rettungswege und entsprechende Zufahrtsmöglichkeiten erörtert. Als zusätzliche Maßnahme wird im Hof des Anwesens Hauptstraße 28 eine Tragkraftspritze für den Erstangriff platziert. In diesem Hof befindet sich ein unterirdischer Wasserbehälter mit ca. 1.800 m³ Fassungsvermögen.
In diesem Zusammenhang gibt es seitens der MGRM mehrere Anregungen zur Optimierung der Verkehrs- und Parksituation: Bewohnerparkplätze (Inge Knörr), Kurzzeitparkplätze (Werner Stieglitz) oder das Befahren der Umleitung nur für Anlieger  (Wolfgang Stotz). Grundsätzlich wären alle diese Maßnahmen denkbar. Eine Beschilderung ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn sie auch konsequent überprüft wird und Vergehen entsprechend geahndet werden. Dies kann aber durch die Polizei nicht gewährleistet werden. Die Verwaltung hat diese Woche aber bereits ein Fahrzeug abschleppen lassen und wird dies auch zukünftig veranlassen.
Es war von Beginn an klar, dass es während der Bauzeit zu erheblichen Einschränkungen kommen wird. Sowohl den Anwohnern als auch den Kunden der Gewerbetreibenden ist ein gewisser Fußweg zumutbar.
Auf Nachfrage von Inge Knörr erklärt die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß, dass das Entleeren der Mülltonnen bisher sehr gut funktioniert habe.
Franz Kirchdörfer möchte wissen, warum der zum Anwesen Ringstraße 2 zugehörige Hinterhof oftmals versperrt bleibt. Es handelt sich hier - im Gegensatz zum Parkplatz am Bürgerhaus - um eine private Fläche des Marktes, die von den Mietern und den Mitarbeitern des Kindergartens Hauptstraße als Parkplatz genutzt wird.

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5. Haushaltsplan 2019 - Vorberatung Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 48. Marktgemeinderat 01.03.2019 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Vorfeld der endgültigen Aufstellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 sollen der Verwaltungshaushalt und im Nachgang zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.12.2018 nochmals die wesentlichen Eckdaten des Vermögenshaushalts vorberaten werden. Die entsprechenden Dokumente sind im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß erklärt die beiden Haushalte jeweils Seite für Seite und geht dabei auf die wichtigsten Ansätze näher ein. Im Verwaltungshaushalt besteht kaum Gestaltungsspielraum, die Zahlen sind hier nahezu eine fixe Größe (Personalkosten, Kreisumlage, Schlüsselzuweisungen usw.). Durch die um 700.000 Euro höhere Kreisumlage und die um 500.000 Euro geminderten Schlüsselzuweisungen beträgt die Zuführung zum Vermögenshaushalt zum heutigen Stand 380.000 Euro.

Auf Nachfrage von Inge Knörr bezüglich der Gebühren im Hort erklärt Andrea Eber, dass diese analog der Gebühren für einen Kindergartenplatz sind.

Michael Brunner zeigt sich hinsichtlich der Beschaffung des Hubsteigers für den Bauhof mit einem Ansatz von 30.000 Euro skeptisch, wofür dieser benötigt wird. Vor dem endgültigen Beschluss zur Beschaffung wird es eine Vorführung im Bauhof geben, an der auch die interessierten MGRM gerne teilnehmen dürfen. Franz Kirchdörfer bittet darum, bei der Entscheidung die richtigen Ansprechpartner einzubinden.

Volker Rudolph möchte wissen, ob es bereits ein Angebot für die Übernahme des Friedhofs gibt, über welche Rücklagen der Markt verfügt und ob manche Kindertagesstätten gemäß Ansatz für 1.500 Euro an das Nahwärmenetz angeschlossen werden können.
Bezüglich des Friedhofs gibt es noch kein Angebot, ein Ansatz im Haushalt ist ohnehin erst 2020 relevant.
Die Rücklagen werden immer nur in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestrücklage gebildet, der Überschuss wird sofort ins nächste Haushaltsjahr überführt.
In diesem Jahr wird lediglich die Kinderkrippe Spatzennest an das Nahwärmenetz angeschlossen, bei den anderen Kindertagesstätten ist der Haushaltsansatz für allgemeine Sanierungsmaßnahmen gedacht .

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6. Zweckvereinbarung mit dem Landkreis über einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 48. Marktgemeinderat 01.03.2019 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Vor dem Hintergrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der damit verbundenen Verpflichtung für jede Kommune, einen eigenen Datenschutzbeauftragten zu benennen, hat der Landkreis Ende des vergangenen Jahres einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für die Kommunen des Landkreises eingestellt. Der Aufgabenbereich umfasst grundsätzlich alle gesetzlichen Regelungen aus der DSGVO.
Die Finanzierung dieses Postens erfolgt je zur Hälfte durch den Landkreis und die beteiligten Gemeinden, gemessen an der amtlichen Einwohnerzahl.

Der Entwurf der Zweckvereinbarung ist im RIS hinterlegt.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat stimmt der Zweckvereinbarung mit dem Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim zur Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten zu.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Zweckvereinbarung mit dem Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim zur Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Bestätigung des neu gewählten Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der FF Klausaurach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 48. Marktgemeinderat 01.03.2019 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der Mitgliederversammlung der FF Klausaurach am 13.02.2019 wurden Herr Thomas Wehr zum Kommandanten und Herr Bernd Trapp zum stellvertretenden Kommandanten der FF Klausaurach wiedergewählt. Die Gewählten sind seit 24 Jahren im Amt und können die erforderlichen Lehrgänge nachweisen.
Die neue Amtsperiode beginnt am 22.03.2019.
Vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme des Kreisbrandrates (von dieser ist auszugehen) sollen die beiden Gewählten in ihrem Amt bestätigt werden.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat bestätigt nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG den wiedergewählten Kommandanten der FF Klausaurach, Herrn Thomas Wehr, für die Amtszeit vom 22.03.2019 bis 21.03.2025.
2. Der Marktgemeinderat bestätigt nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG den wiedergewählten Stellvertreter des Kommandanten der FF Klausaurach, Herrn Bernd Trapp, für die Amtszeit vom 22.03.2019 bis 21.03.2025.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat bestätigt nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG den wiedergewählten Kommandanten der FF Klausaurach, Herrn Thomas Wehr, für die Amtszeit vom 22.03.2019 bis 21.03.2025.
2. Der Marktgemeinderat bestätigt nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG den wiedergewählten Stellvertreter des Kommandanten der FF Klausaurach, Herrn Bernd Trapp, für die Amtszeit vom 22.03.2019 bis 21.03.2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Information zum Förderprogramm Mobilfunkausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 48. Marktgemeinderat 01.03.2019 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Bayerische Staatsregierung hat vor kurzem ein Förderprogramm für den Mobilfunkausbau gestartet, das es den Kommunen ermöglichen soll, den Mobilfunkausbau in den Gebieten voranzutreiben, die aktuell keinerlei Versorgung haben.

Zu diesen Gebieten gehört der Aurachgrund und auch Bereiche in Jobstgreuth und Wilhelmsgreuth. Ein Ausbau von Bereichen mit „schlechter“ Versorgung ist in dem Förderprogramm nicht vorgesehen, aber diese Bereiche werden teilweise indirekt auch von einem Ausbau der unversorgten Gebiete profitieren.

Die Verwaltung hat das Mobilfunkzentrum bereits darum gebeten, ein sogenanntes Markterkundungsverfahren zu starten, um zu ermitteln, ob einer der Mobilfunkanbieter einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant. Das Ergebnis dazu steht aber noch aus.

In einem weiteren Schritt sind die Mobilfunkunternehmen (die ein Interesse an einem Ausbau im Förderverfahren haben) aufgefordert, sogenannte Suchkreise zu benennen, in denen aus ihrer Sicht Mobilfunkmaststandorte sinnvoll sind.

Erst danach ist eine Entscheidung darüber erforderlich, nach welchem Modell ein Ausbau erfolgen soll (Bauauftrags- oder Konzessionsmodell) und ob ein Förderantrag gestellt wird.

Der Fördersatz für das Programm liegt bei 80 – 90 % der förderfähigen Kosten. Der Förderhöchstsatz beträgt 500.000 € (bei Zusammenarbeit mit einer weiteren Kommune 550.000 €)

Aus Sicht der Verwaltung wäre eine Zusammenarbeit mit folgenden Nachbargemeinden sinnvoll:

Neustadt a.d.Aisch, Bad Windsheim, Obernzenn, Trautskirchen

Für die Erhöhung des Förderhöchstsatzes genügt die Zusammenarbeit mit einer benachbarten Kommune.

Beschlussvorschlag

1. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte, die zur Einleitung eines Förderverfahrens für den Mobilfunkausbau in den nicht versorgten Gebieten erforderlich sind, vorzubereiten.
2. Sofern die Einschaltung von externen Planern oder Beratern erforderlich ist, wird die erste Bürgermeisterin ermächtigt, die entsprechenden Aufträge zu vergeben.
3. Die Verwaltung wird beauftragt eine Interkommunale Zusammenarbeit mit den benachbarten Gemeinden für den Mobilfunkausbau zu prüfen.
4. Die notwendigen Haushaltsmittel für die Planungs-/Beratungsleistungen werden bereitgestellt.

Beschluss 1

1. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte, die zur Einleitung eines Förderverfahrens für den Mobilfunkausbau in den nicht versorgten Gebieten erforderlich sind, vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Sofern die Einschaltung von externen Planern oder Beratern erforderlich ist, wird die erste Bürgermeisterin ermächtigt, die entsprechenden Aufträge zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Beschluss 3

3. Die Verwaltung wird beauftragt eine Interkommunale Zusammenarbeit mit den benachbarten Gemeinden für den Mobilfunkausbau zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 4

4. Die notwendigen Haushaltsmittel für die Planungs-/Beratungsleistungen werden bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Kernwegeausbau - Beantragung eines vereinfachten Verfahrens nach § 86 Nr. 1 des Flurbereinigungsgesetzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 48. Marktgemeinderat 01.03.2019 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Gebiet der Allianz Aurachzenn haben sich durch den fortgeschrittenen Strukturwandel der Landwirtschaft die Verkehrsverhältnisse auf den Wegenetzen erheblich verändert. Der deutliche Anstieg der bewirtschafteten Flächen pro verbleibender landwirtschaftlicher Betriebe ist ein Grund dafür, dass immer größere Anfahrtsstrecken zur Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen nötig sind. Gleichzeitig werden die landwirtschaftlichen Maschinen größer und schwerer und erreichen zwischenzeitlich die gesetzlich geregelten Höchstmaße. Aus diesen Gründen ist der Ausbau eines leistungsfähigen Kernwegenetzes für die Land- und Forstwirtschaft zwingend erforderlich.

In unserem Gemeindegebiet sind eine Reihe von solchen Kernwegen mit unterschiedlicher Priorität festgelegt worden und die Gemeindeverbindungsstraße von Mosbach nach Schellert (Teilstück im Gebiet des Marktes Markt Erlbach bis zur Gemeindegrenze) soll als nächstes über das Förderprogramm für den Kernwegeausbau realisiert werden.

Da das Amt für ländliche Entwicklung die Kernwege aus mehreren Gemeinden der Allianz zu einem größeren Verfahren zusammenfassen möchte, wurde angefragt, ob der Markt Markt Erlbach bereit wäre, noch weitere Wege kurzfristig in das Verfahren einzubringen.

Aus Sicht der Verwaltung wäre dies eine sehr gute Möglichkeit, um weitere Wege mit einem hohen Fördersatz zu sanieren bzw. noch weitere sinnvolle Wegeverknüpfungen zu realisieren. Ein weiterer Vorteil ist, dass sich das ALE in der Hauptsache um die Planung und Umsetzung der Maßnahmen kümmert.

Die Maßnahmen, die der Umsetzung der Kernwege dienen, können voraussichtlich mit bis zu 85 % bei Kernwegen der Priorität 1 und bis zu 75 % bei Kernwegen der Priorität 2 gefördert werden.

Die Gesamtkosten der möglichen Maßnahmen zur Umsetzung der Kernwege und der Gesamtkostenanteil des Marktes können vom ALE derzeit nicht mit der erforderlichen Genauigkeit ermittelt werden. Im Rahmen des Verfahrens werden jedoch je nach Priorität verschiedene Bauabschnitte gebildet, für die die voraussichtlichen Kosten und der voraussichtliche Kostenanteil des Marktes rechtzeitig abgeschätzt und abgestimmt werden.


Kernwege, die vom ALE mit einer hohen Priorität eingestuft wurden und deren Sanierung bzw. Ausbau aus Sicht der Verwaltung sinnvoll wäre, sind Folgende (der Kernweg bei Mosbach ist in der Aufstellung auch enthalten):

1. GVS Mosbach – Schellert (Wegenummer 346.1)
2. Weg zwischen Oberulsenbach und den „Schneidersweihern“
(Wegenummern 860.1 und 860.2)
3. Weg südlich von Buchen (Wegenummern 859.1, 859.2 und 859.3)

Für diese Wege sollte die Aufnahme in das vereinfachte Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz beantragt werden. Die Wege sind in der beiliegenden Karte dargestellt.

Inge Knörr fragt an, ob nicht noch mehr Wege aufgenommen werden sollten. Dies macht bei sieben teilnehmenden Kommunen eigentlich kaum Sinn. Es können jedoch bei Bedarf Wege nachgemeldet werden, da sich das gesamte Verfahren über mehrere Jahre hinziehen wird.

Beschlussvorschlag

Für den Markt Markt Erlbach sind kurzfristig folgende Kernwege zur Umsetzung vorgesehen:

Gemarkung
Kernweg Nr.
Priorität gem. Kernwegenetzkonzept
Länge
(m)
Losaurach
346.1
1
530 m
Buchen und Klausaurach
860.1
1
970 m
Buchen
860.2
1
695 m
Buchen
859.1
1
210 m
Buchen
859.2
1
140 m
Buchen
859.3
2
570 m

Hierfür beantragt der Markt Markt Erlbach die Einleitung eines vereinfachten Verfahrens nach § 86 Nr. 1 des Flurbereinigungsgesetzes beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken.
Im Verfahren werden die Gemeinde Trautskirchen und die Marktgemeinden Markt Emskirchen, Markt Markt Erlbach, Markt Neuhof a.d.  Zenn und Markt Obernzenn beteiligt sein.

Der Markt Markt Erlbach stimmt der Einbeziehung der betroffenen Verkehrsflächen sowie insbesondere seiner Eigentumsflächen in das Verfahrensgebiet grundsätzlich zu, sofern diese als Tauschland für die Umsetzung der Kernwege und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen benötigt werden. Zunächst werden die entsprechenden Flächen für die geplanten Maßnahmen einbezogen. Im Zuge des Verfahrensfortgangs können, abhängig von der Planung, weitere Flächen beigezogen werden („wachsendes Verfahren“). Der Einbeziehung geht jedoch immer die Zusammenstellung der konkret benötigten Flächen durch das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken und die erforderliche Zustimmungserklärung zur Einbeziehung durch den Markt Markt Erlbach voraus.

Der Markt Markt Erlbach verpflichtet sich grundsätzlich, die nicht durch Fördermittel abgedeckten, anteiligen Kosten für die Planung und die Umsetzung der gemeinschaftlichen und/oder öffentlichen Maßnahmen sowie für die Ausgleichsmaßnahmen zum Kernwegenetz einschließlich des dafür erforderlichen Landerwerbs (Erwerb der Maßnahmentrasse oder Erwerb von Tauschland) zu übernehmen. Die Höhe der tatsächlichen Kostenbeteiligung des Marktes Markt Erlbach an den Maßnahmen wird nach Art, Umfang und Fortgang im jeweils konkreten Fall mit Kostenvereinbarungen geregelt.

Beschluss

Für den Markt Markt Erlbach sind kurzfristig folgende Kernwege zur Umsetzung vorgesehen:

Gemarkung
Kernweg Nr.
Priorität gem. Kernwegenetzkonzept
Länge
(m)
Losaurach
346.1
1
530 m
Buchen und Klausaurach
860.1
1
970 m
Buchen
860.2
1
695 m
Buchen
859.1
1
210 m
Buchen
859.2
1
140 m
Buchen
859.3
2
570 m

Hierfür beantragt der Markt Markt Erlbach die Einleitung eines vereinfachten Verfahrens nach § 86 Nr. 1 des Flurbereinigungsgesetzes beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken.
Im Verfahren werden die Gemeinde Trautskirchen und die Marktgemeinden Markt Emskirchen, Markt Markt Erlbach, Markt Neuhof a.d.  Zenn und Markt Obernzenn beteiligt sein.

Der Markt Markt Erlbach stimmt der Einbeziehung der betroffenen Verkehrsflächen sowie insbesondere seiner Eigentumsflächen in das Verfahrensgebiet grundsätzlich zu, sofern diese als Tauschland für die Umsetzung der Kernwege und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen benötigt werden. Zunächst werden die entsprechenden Flächen für die geplanten Maßnahmen einbezogen. Im Zuge des Verfahrensfortgangs können, abhängig von der Planung, weitere Flächen beigezogen werden („wachsendes Verfahren“). Der Einbeziehung geht jedoch immer die Zusammenstellung der konkret benötigten Flächen durch das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken und die erforderliche Zustimmungserklärung zur Einbeziehung durch den Markt Markt Erlbach voraus.

Der Markt Markt Erlbach verpflichtet sich grundsätzlich, die nicht durch Fördermittel abgedeckten, anteiligen Kosten für die Planung und die Umsetzung der gemeinschaftlichen und/oder öffentlichen Maßnahmen sowie für die Ausgleichsmaßnahmen zum Kernwegenetz einschließlich des dafür erforderlichen Landerwerbs (Erwerb der Maßnahmentrasse oder Erwerb von Tauschland) zu übernehmen. Die Höhe der tatsächlichen Kostenbeteiligung des Marktes Markt Erlbach an den Maßnahmen wird nach Art, Umfang und Fortgang im jeweils konkreten Fall mit Kostenvereinbarungen geregelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 48. Marktgemeinderat 01.03.2019 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Bei der Verwaltung sind folgende Spenden eingegangen:

Sparkasse Markt Erlbach                        1.000,00 Euro        200,00 Euro pro Kita
Raiffeisenbank Bad Windsheim eG           250,00 Euro         Krippe Spatzennest

Beschlussvorschlag

Die eingegangenen Spenden in Höhe von 1.250,00 Euro werden angenommen.

Beschluss

Die eingegangenen Spenden in Höhe von 1.250,00 Euro werden angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 48. Marktgemeinderat 01.03.2019 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Franz Kirchdörfer bittet um Sachstandsbericht zu folgenden Angelegenheiten:
1) Weiteres Vorgehen Industriegebiet Lerchenfeld-Nord aufgrund vorhandener Vormerkungen:
Kurzfristig ist keine Erschließung der Flächen geplant. Zwar sind die Parzellen im Gebiet Haidter Weg Süd alle veräußert, aber die Käufer agieren mit Bauaktivitäten teils sehr vorsichtig, so dass nicht auszuschließen ist, dass Flächen wieder an den Markt zurückfallen.
2) Beschilderung der Wiesenstraße zur Einbahnstraße:
Dies ist nicht in Vergessenheit geraten, soll aber aufgrund der Sperrungen in der Hauptstraße erst nach deren Fertigstellung umgesetzt werden.
3) Zusatzzeichen am absoluten Haltverbot auf der Nordseite der Erlanger Straße:
Die Verkehrsbehörde am LRA hat bereits die Entfernung angeordnet. Die Umsetzung obliegt dem Staatlichen Bauamt Ansbach (hier: Straßenmeisterei Neustadt a.d.Aisch).

Auf Nachfrage von Wolfgang Stotz erklärt Geschäftsleiter Sebastian Gaukler, dass der Sonderpreisbaumarkt für die Lagerung seiner Waren auf der öffentlichen Parkfläche in der Wiesenstraße Sondernutzungsgebühren bezahlen muss.

Volker Rudolph möchte wissen, ob der Markt eine Prüfung der elektrischen Geräte durchführt. Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß bejaht dies mit dem Hinwei s, dass hierfür eigens entsprechende Geräte angeschafft wurden.

Datenstand vom 20.03.2019 17:13 Uhr