Datum: 10.05.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragen der Bürgerinnen und Bürger
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 05.04.2019
3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 05.04.2019
4 Bericht der ersten Bürgermeisterin
5 Neubau einer Kindertagesstätte - Gründung des Gebäudes
6 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stiftung Bürgerhaus zum Löwen 2019
7 Bestätigung des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der FF Buchen
8 Bericht der Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2017 des Marktes Markt Erlbach und der Stiftung Bürgerhaus zum Löwen
9 Feststellung der Jahresrechnung 2017 des Marktes Markt Erlbach
10 Entlastung der Jahresrechnung 2017 des Marktes Markt Erlbach
11 Feststellung der Jahresrechnung 2017 der Stiftung Bürgerhaus zum Löwen
12 Entlastung der Jahresrechnung 2017 der Stiftung Bürgerhaus zum Löwen
13 Annahme von Spenden
14 Antrag eines Bürgers zur Verpflichtung der Bauwerber im Baugebiet Kirchsteigfeld für die Herstellung der Grundstücksbepflanzung
15 Verschiedenes

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1. Fragen der Bürgerinnen und Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 50. Marktgemeinderat 10.05.2019 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Aus den Reihen der anwesenden Bürgerinnen und Bürger gibt es keine Fragen.

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 05.04.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 50. Marktgemeinderat 10.05.2019 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift über die 49. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 05.04.2019 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 49. öffentliche Sitzung vom 05.04.2019.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 49. öffentliche Sitzung vom 05.04.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 05.04.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 50. Marktgemeinderat 10.05.2019 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung am 05.04.2019 gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind, der Öffentlichkeit bekannt.
TOP 13 - Bestellung eines Leiters und einer stellvertretenden Leiterin für das Standesamt
1. Der Marktgemeinderat bestellt Herrn Sebastian Gaukler mit Wirkung zum 15.04.2019 zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk des Marktes Markt Erlbach .
2. Der Marktgemeinderat bestellt Herrn Sebastian Gaukler mit Wirkung zum 15.04.2019 zum Leiter des Standesamtes für den Standesamtsbezirk des Marktes Markt Erlbach.
3. Der Marktgemeinderat bestellt Frau Vanessa Bereska mit Wirkung zum 15.04.2019 zur stellvertretenden Leiterin des Standesamtes für den Standesamtsbezirk des Marktes Markt Erlbach.
4. Der Marktgemeinderat beschließt, die Bestellung von Frau Karin Buchfellner zur stellvertretenden Leiterin des Standesamtes für den Standesamtsbezirk des Marktes Markt Erlbach mit Wirkung zum 15.04.2019 zurück zu nehmen.

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4. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 50. Marktgemeinderat 10.05.2019 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
1) Thomas Fleischmann aus Mettelaurach hat den Landesentscheid der Berufswettbewerbe der grünen Berufe (Bereich Landwirtschaft) gewonnen, der an den landwirtschaftlichen Lehranstalten in Triesdorf ausgetragen wurde.
2) Der Spielplatz an der Waaggasse wurde neu angelegt und mit neuen Spielgeräten ausgestattet. Am Dienstag, den 14. Mai um 16:00 Uhr wird er für die Kinder wieder zum Spielen freigegeben. Hierzu sind alle Kinder, Anlieger und interessierte Bürgerinnen und Bürger ganz herzlich eingeladen.
3) Die vier betroffenen Hauseigentümer, vor deren Anwesen Stolpersteine verlegt werden sollen, wurden von der Verwaltung über das Vorhaben schriftlich informiert und um Rückmeldung hierzu gebeten. Zwei Eigentümer haben ihre Zustimmung zur Verlegung der Stolpersteine verweigert.
4) Am Sonntag, den 02.06.2019 findet um 10:00 Uhr ein Weihgottesdienst in der St. Leonhardskirche Linden für ein Kirchenmodell der Lindener Kirche statt. Dieses „wandert“ nach Panazol, wo eine Ausstellung über Leonhardskirchen stattfindet. Es ergeht herzliche Einladung.
5) Der Stiftungsrat der Bürgerstiftung hat der vom Brand in der Jakob-Trapp-Straße betroffenen Familie Schuster eine Spenden über 14.016,30 Euro übergeben.
6) Am Übergang zum Haidter Weg und in der Nürnberger Straße wurden die beiden Lichtsignalanlagen aufgebaut. In der nächsten Woche werden die entsprechenden Schaltsignale programmiert, anschließend erfolgt die Freigabe.
7) Franz Kirchdörfer moniert erneut den Zeitzusatz beim Z 283 (absolutes Haltverbot) vor der Apotheke in der Erlanger Straße Straße. Die Vorsitzende teilt mit, dass das Landratsamt die Entfernung bereits im letzten Herbst gegenüber dem Staatlichen Bauamt Ansbach als zuständiger Straßenbaulastträger angeordnet hat.
(Anmerkung der Verwaltung: Der Bauhof hat das Zusatzzeichen auf Anordnung der Geschäftsleitung entfernt, das Landratsamt wurde darüber informiert.)
8) Der neue Förster, Herr Jan Rebele, stellt sich im MGR vor. Er hat seinen Dienst im Forstrevier Markt Erlbach zum 01.04.2019 angetreten. Nach dem Studium im Bereich Forstingenieurwesen in Weihenstephan war er mehreren Dienststellen in Bayern zugeteilt. Sein Eindruck von den hiesigen Wäldern ist sehr positiv. Hier trägt die gute Arbeit von Herrn Billmann Früchte, der durch jahrelange Pflege und Verjüngung des Baumbestandes zukunftswirksam tätig war. Dies ist auch weiterhin erforderlich, um die Qualität des Waldes zu erhalten. Als zuständiger Förster ist Herr R ebele auch Ansprechpartner für die in Privateigentum befindlichen Wälder.
Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß bedankt sich für die Vorstellung und freut sich, dass die gute Qualität der Wälder auch von externer Seite bestätigt werden kann.

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5. Neubau einer Kindertagesstätte - Gründung des Gebäudes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 50. Marktgemeinderat 10.05.2019 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Anfang diesen Jahres wurde ein Bodengutachten für den Neubau des Kindergartens an der Neuen Straße erstellt und es wurde ein Statiker beauftragt, die Erkenntnisse aus dem Gutachten in die Ausführungsplanung mit einzuarbeiten.
Der Statiker hat inzwischen seine Berechnungen vorgelegt. Da der Baugrund wegen das ehemaligen Ortsgrabens sehr schlecht ist, ist eine aufwändigere Gründung erforderlich.

Architekt und Planer Dieter Wirsching erläutert in der Sitzung, dass im Untergrund mehrere Hohlräume gefunden wurden. Aufgrund dieses Umstands hat das Bodengutachten ergeben, dass sowohl 21 tiefe Brunnenfundamente als auch eine geänderte Lastabtragung im Gebäude erforderlich sind. Die Mehrkosten hierfür betragen ca. 100.000 Euro.
Die bessere Alternative aus Sicht von Herrn Wirsching wäre der Bau eines Kellerraums mit 80 bis 90 m² und eine Fortführung des Aufzugs in das Kellergeschoss. Die Kosten hierfür betragen einschließlich der geänderten Lastabtragung etwa 155.000 Euro.
Die Raumhöhe beträgt 2,50 Meter, Fenster sind nicht vorgesehen und in diesem Fall nicht zielführend (Straße, Spielplatz). Es ist hier eine Entlüftung vorgesehen.
Bei ähnlich gelagerten Fällen haben die jeweiligen Bauherren in der Regel eine höhere Förderung durch die Regierung von Mittelfranken erhalten. Dies sollte mit der Regierung auf jeden Fall besprochen werden. Grundsätzlich ist die bisher in Aussicht gestellte Förderung nicht in Gefahr, da es sich bei dem zusätzlichen Aufwand um eine baulich erforderliche Maßnahme handelt.
Dieter Wirsching würde nach einem entsprechenden Beschluss umgehend mit der Regierung Kontakt aufnehmen, um das das weitere Vorgehen zu besprechen. Eine nochmalige Genehmigung ist aus seiner Sicht nicht erforderlich, da es sich lediglich um eine Tektur handelt.

Eine Versetzung des Gebäudes, wie von Klaus Adelhardt vorgeschlagen, wird für schwierig erachtet, da die Außenfläche anderweitig genutzt werden muss (Raum für Grün und Spielplatz).

Auf Nachfrage von Rudolf Born erklärt Dieter Wirsching; dass die oben genannten Änderungen keine Auswirkungen auf die geplante Durchfahrtsstraße haben werden.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat beschließt den Bau eines Kellerraumes anstatt der Gründung mittels Brunnenfundamenten.
2. Der geplante Aufzug soll bis in das Untergeschoss fortgeführt werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken bezüglich möglicher Auswirkungen dieser Beschlüsse auf die Gesamtförderung zu halten.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat beschließt den Bau eines Kellerraumes anstatt der Gründung mittels Brunnenfundamenten.
2. Der geplante Aufzug soll bis in das Untergeschoss fortgeführt werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken bezüglich möglicher Auswirkungen dieser Beschlüsse auf die Gesamtförderung zu halten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stiftung Bürgerhaus zum Löwen 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 50. Marktgemeinderat 10.05.2019 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 sind als Anlage zu diesem TOP im Ratsinformationssystem eingestellt.
Der Haushalt umfasst insgesamt 250.700 Euro, davon 194.300 Euro im Verwaltungshaushalt und 56.400 Euro im Vermögenshaushalt.
In der Sitzung werden nähere Einzelheiten erläutert.
Der Ansatz über 10.000 Euro für die Lüftungsanlage unter der Haushaltsstelle 34000.94000 ist für die bessere Entlüftung der Gastwirtschaft vorgesehen.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter beschließt, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2018 bis 2022 und die dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2019 in der vorgelegten Form zu genehmigen. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 194.300 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 56.400 Euro ab.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter beschließt, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2018 bis 2022 und die dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2019 in der vorgelegten Form zu genehmigen. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 194.300 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 56.400 Euro ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Bestätigung des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der FF Buchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 50. Marktgemeinderat 10.05.2019 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der Mitgliederversammlung der FF Buchen am 04.04.2019 wurden Herr Uwe Brunner zum Kommandanten und Herr Christian Mederer zum stellvertretenden Kommandanten der FF Buchen wiedergewählt. Die Gewählten können die erforderlichen Lehrgänge nachweisen. Die neue Amtsperiode begann am 01.05.2019.
Vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme des Kreisbrandrates (von dieser ist auszugehen) sollen die beiden Gewählten in ihrem Amt bestätigt werden.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat bestätigt nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG den wiedergewählten Kommandanten der FF Buchen, Herrn Uwe Brunner, für die Amtszeit vom 01.05.2019 bis 30.04.2025.
2. Der Marktgemeinderat bestätigt nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG den wiedergewählten Stellvertreter des Kommandanten der FF Buchen, Herrn Christian Mederer, für die Amtszeit vom 01.05.2019 bis 30.04.2025 .

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat bestätigt nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG den wiedergewählten Kommandanten der FF Buchen, Herrn Uwe Brunner, für die Amtszeit vom 01.05.2019 bis 30.04.2025.
2. Der Marktgemeinderat bestätigt nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG den wiedergewählten Stellvertreter des Kommandanten der FF Buchen, Herrn Christian Mederer, für die Amtszeit vom 01.05.2019 bis 30.04.2025 .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Bericht der Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2017 des Marktes Markt Erlbach und der Stiftung Bürgerhaus zum Löwen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 50. Marktgemeinderat 10.05.2019 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Jahresrechnung 2017 des Marktes Markt Erlbach und der Stiftung Bürgerhaus zum Löwen Leonhard und Marianne Teichmann wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft.
MGRM Steffen Bien, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, erklärt, dass alle Textziffern im Bericht (als Anlage im RIS hinterlegt) in einem Gespräch mit der Verwaltung am 30.04.2019 nochmals abschließend erörtert wurden. Er bedankt sich bei der Verwaltung für die unkomplizierte Zusammenarbeit und die Bereitstellung der Unterlagen sowie bei allen Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses.
Inge Knörr möchte wissen, auf welcher Grundlage die Erstellung von Besprechungsprotokollen bei Baumaßnahmen beruht, ob dies von der Bausumme oder von der Bauzeit abhängig gemacht wird. Erste Bürgermeisterin erklärt, dass es hier keine Festlegungen innerhalb der Verwaltung gibt. Es wird jedoch zukünftig darauf geachtet, dass bei Baumaßnahmen wie der Sanierung der GVS Kappersberg - Kotzenaurach Niederschriften gefertigt werden.

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9. Feststellung der Jahresrechnung 2017 des Marktes Markt Erlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 50. Marktgemeinderat 10.05.2019 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Nachfolgend ist das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 dargestellt. Erfreulich ist, dass für dieses Haushal tsjahr keine außerplanmäßigen Ausgaben angefallen sind.


 
Verwaltungs-
haushalt
EUR
Vermögens-
haushalt
EUR
Gesamthaushalt
EUR
 
 
 
 
Solleinnahmen (= Anordnungssoll)
10.499.090,23
3.355.402,68
13.854.492,91
+ neue Haushaltseinnahmereste
 
459.500,00
459.500,00
./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste
 
440.500,00
440.500,00
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
20.849,48
3.144,19
23.993,67
Summe bereinigter Solleinnahmen
10.478.240,75
3.371.258,49
13.849.499,24
Sollausgaben (= Anordnungssoll)
10.478.240,75
3.366.581,71
13.844.822,46
+ neue Haushaltsausgabereste
0,00
0,00
0,00
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste
0,00
0,00
0,00
./. Abgang alter Kassenausgabereste
0,00
-4.696,78
-4.696,78
Summe bereinigter Sollausgaben
10.478.240,75
3.371.278,49
13.849.519,24
Fehlbetrag
0,00
0,00
0,00
 
 
 
 
Nachrichtlich:


 
Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt
1.979.946,20
Zuführung vom VmH zum VwH
 
 
0,00
Zuführung zur allgemeinen Rücklage
 
 
1.121.426,55
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
 
 
81.728,30

Beschlussvorschlag

Nach durchgeführter Rechnungsprüfung stellt der Marktgemeinderat das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 wie oben dargestellt fest.

Beschluss

Nach durchgeführter Rechnungsprüfung stellt der Marktgemeinderat das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 wie oben dargestellt fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Entlastung der Jahresrechnung 2017 des Marktes Markt Erlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 50. Marktgemeinderat 10.05.2019 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt dritter Bürgermeister Wolfgang Stotz den Vorsitz, da die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit an der Beratung und Abstimmung gemäß Art. 49 der Gemeindeordnung als Leiterin der Verwaltung nicht teilnehmen darf.
Dritter Bürgermeister Wolfgang Stotz schlägt vor, nach der vorangegangenen Feststellung der Jahresrechnung 2017 die Entlastung zu erteilen.

Beschlussvorschlag

Nach durchgeführter Rechnungsprüfung und nach Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 beschließt der Marktgemeinderat die Entlastung.

Beschluss

Nach durchgeführter Rechnungsprüfung und nach Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 beschließt der Marktgemeinderat die Entlastung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Feststellung der Jahresrechnung 2017 der Stiftung Bürgerhaus zum Löwen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 50. Marktgemeinderat 10.05.2019 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Nachfolgend ist das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 der Stiftung Bürgerhaus zum Löwen dargestellt. Auch hier sind keine außerplanmäßigen Ausgaben angefallen.
 
Verwaltungs-
haushalt
EUR
Vermögens-
haushalt
EUR
Gesamthaushalt
EUR
 
 
 
 
Solleinnahmen (= Anordnungssoll)
164.206,44
606.062,97
770.269,41
+ neue Haushaltseinnahmereste
 
0,00
0,00
./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste
 
0,00
0,00
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
0,00
0,00
0,00
Summe bereinigter Solleinnahmen
164.206,44
606.062,97
770.269,41
Sollausgaben (= Anordnungssoll)
164.206,44
606.062,97
770.269,41
+ neue Haushaltsausgabereste
0,00
0,00
0,00
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste
0,00
0,00
0,00
./. Abgang alter Kassenausgabereste
0,00
0,00
0,00
Summe bereinigter Sollausgaben
164.206,44
606.062,97
770.269,41
Fehlbetrag
0,00
0,00
0,00
 
 
 
 
Nachrichtlich:


 
Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt
0,00
Zuführung vom VmH zum VwH
 
 
5.366,91
Zuführung zur allgemeinen Rücklage
 
 
595.789,36
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
 
 
586.062,97

Beschlussvorschlag

Nach durchgeführter Rechnungsprüfung stellt der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 wie oben dargestellt fest.

Beschluss

Nach durchgeführter Rechnungsprüfung stellt der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 wie oben dargestellt fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Entlastung der Jahresrechnung 2017 der Stiftung Bürgerhaus zum Löwen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 50. Marktgemeinderat 10.05.2019 ö 12

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt dritter Bürgermeister Wolfgang Stotz den Vorsitz, da die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit an der Beratung und Abstimmung gemäß Art. 49 der Gemeindeordnung als Leiterin der Verwaltung nicht teilnehmen darf.
Dritter Bürgermeister Wolfgang Stotz schlägt vor, nach der vorangegangenen Feststellung der Jahresrechnung 2017 die Entlastung für die Stiftung Bürgerhaus zum Löwen zu erteilen.

Beschlussvorschlag

Nach durchgeführter Rechnungsprüfung und nach Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 beschließt der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter die Entlastung für die Stiftung Bürgerhaus zum Löwen.

Beschluss

Nach durchgeführter Rechnungsprüfung und nach Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 beschließt der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter die Entlastung für die Stiftung Bürgerhaus zum Löwen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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13. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 50. Marktgemeinderat 10.05.2019 ö 13

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Bei der Verwaltung sind folgende Spenden eingegangen:
Faschingskomitee Markt Erlbach                200,00 Euro für die Stiftung Bürgerhaus
Firma Breitsamer und Ulrich                  65,06 Euro Sachspenden

Beschlussvorschlag

Die eingegangene Sachspende im Wert von 65,06 Euro wird angenommen.
Der Marktgemeinderat nimmt die eingegangene Spende für die Stiftung Bürgerhaus zum Löwen in Höhe von 200,00 Euro in seiner Funktion als Stiftungsverwalter an.

Beschluss

Die eingegangene Sachspende im Wert von 65,06 Euro wird angenommen.
Der Marktgemeinderat nimmt die eingegangene Spende für die Stiftung Bürgerhaus zum Löwen in Höhe von 200,00 Euro in seiner Funktion als Stiftungsverwalter an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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14. Antrag eines Bürgers zur Verpflichtung der Bauwerber im Baugebiet Kirchsteigfeld für die Herstellung der Grundstücksbepflanzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 50. Marktgemeinderat 10.05.2019 ö 14

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Ein Markt Erlbacher Bürger hat einen Antrag an den Markt Markt Erlbach gestellt, in dem er formuliert, dass der Markt beim Baugebiet Kirchsteigfeld verbindliche Vorgaben zur Gestaltung, Versiegelung und Bepflanzung der privaten Baugrundstücke machen soll, um zu verhindern, dass die Grundstücke so sehr versiegelt werden, dass kein Platz mehr für Flora und Fauna ist. Der Antrag liegt in der Anlage bei.

Im Bebauungsplan ist zur Bepflanzung des Baugebietes bereits festgesetzt, dass an der Süd- und Ostseite (teils auf Privatgrund) eine Ortsrandeingrünung (Heckenpflanzung mit heimischen Gehölzen) herzustellen ist. Die Pflicht zur Herstellung soll laut Beschluss des MGR (im Rahmen der Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange) in die Notarverträge aufgenommen werden. Weiterhin beinhaltet der Bebauungsplan auch die Pflicht zur Pflanzung von Bäumen auf den Grundstücken und setzt externe Ausgleichsflächen fest, die für die Natur aufgewertet werden, um den Eingriff zu kompensieren.

Über diese Festlegungen des Bebauungsplanes hinaus können im Rahmen der Grundstückskaufverträge grundsätzlich auch weitere Auflagen mit aufgenommen werden, nachdem im privatrechtlichen Bereich Vertragsfreiheit herrscht. Die Verwaltung rät aus nachfolgenden Gründen aber ausdrücklich davon ab, den künftigen Bauwerbern eine solche Last aufzuerlegen:
1. In keinem anderen Baugebiet wurden bisher so weitreichende Verpflichtungen in die Kaufverträge aufgenommen.
2. Die Auflagen würden einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Eigentümer darstellen.
3. Die Verwaltung kann und wird die Einhaltung der Auflagen nicht kontrollieren können, da die Mitarbeiter kein Betretungsrecht für die privaten Grundstücke haben. Vorgaben, die nicht kontrolliert werden können, sind von vornherein zum Scheitern verurteilt.

Die Verwaltung schlägt daher vor, einen ökologischen Ansatz bei der Grundstücksgestaltung eher auf freiwilliger Basis z.B. mit folgenden Mitteln zu fördern:

1. Übergabe von Informationsmaterial und Saatgut für Blühflächen beim Verkauf der Grundstücke
2. Anbieten von Informationsveranstaltungen zur naturverträglichen Anlage von Baugrundstücken

Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß verliest Auszüge und Festsetzungen aus dem Bebauungsplan zu den Themenbereichen Begrünung, Einbau von Zisternen, der Anlage der Gärten, zu Nistmöglichkeiten usw. und erklärt, dass bereits Vieles geregelt ist.

Volker Rudolph bittet grundsätzlich darauf hinzuweisen, dass gesammeltes Wasser aus Zisternen als Brauchwasser genutzt werden kann. Er hält es für sinnvoll, wenn in den Notarverträgen eine Maximalflächenbegrenzung für die Anlage von „Steingärten“ sowie die Verlegung von wasserdurchlässigem Pflaster festgeschrieben wird.

Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß erinnert daran, dass sie in ihrer ersten Amtsperiode die Ausführung der vorgeschriebenen Begrünung im Gewerbegebiet durchgesetzt hat, was damals zu sehr viel Unmut bei den Grundstückseigentümern geführt hat.

Klaus Adelhardt spricht sich dafür aus, keine Vorschriften zu erlassen, wenn diese nicht wirkungsvoll kontrolliert werden können.

Matthias Mandel möchte wissen, wie eine Kontrolle durchgeführt werden könnte und ob es sich dann um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß erklärt, dass nur eine Sichtkontrolle von außerhalb des Grundstücks durchgeführt werden kann. Die Verwaltung hätte lediglich die Möglichkeit der schriftlichen Rüge, da keine bewehrte Satzung greift.

Rudolf Born findet die Anregung des Bürgers grundsätzlich sehr gut, bezweifelt aber eine wirksame Umsetzung.

Geschäftsleiter Sebastian Gaukler erklärt anhand eines privaten Beispiels, dass man den Grundstückseigentümern und Bauherren keine Vorgaben bezüglich der Gartengestaltung machen sollte, wenn diese einen mittleren bis hohen sechsstelligen Betrag für Grundstückskauf, Neubau und Gestaltung aufwenden.

Heinz Schwemmer schließt sich dessen Aussagen an und spricht sich gegen Vorschriften in den Notarverträgen aus.

Volker Rudolph findet, dass die Grundstücke sehr wohl von außerhalb kontrolliert werden können. Des Weiteren bittet er Sebastian Gaukler, private Äußerungen zu unterlassen und hier nicht wie ein MGRM aufzutreten. Er könne  hierzu gerne die Bürgerfragestunde nutzen.

Julia Maj erklärt, dass die Einhaltung der Vorschriften auch in anderen Städten kontrolliert werde.

Heinz Schweigert erkennt bereits ein Umdenken in der Gesellschaft bei diesem Thema und findet, dass man den Bürgern keine Vorschriften machen sollte.

Georg Zeilinger spricht sich ebenfalls gegen eine Bevormundung aus. Er fragt, ob für diese Anfrage überhaupt ein Beschluss erforderlich ist. Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß erklärt, dass die Verwaltung die Anfrage als Tagesordnungspunkt aufgenommen hat und hierfür ein Beschluss des MGR gewünscht wird, um Klarheit beim zukünftigen Umgang mit diesem Thema zu haben.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt den Antrag eines Bürgers zur naturverträglichen Gestaltung der Grundstücke im Baugebiet Kirchsteigfeld zur Kenntnis. In den Notarverträgen sollen aber keine verbindlichen Vorgaben zur Grundstücksgestaltung getroffen werden, die über die Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 30 hinausgehen. Stattdessen sollen die Bauwerber auf freiwilliger Basis, z.B. durch Informationsveranstaltungen, kostenloses Saatgut usw. dazu animiert werden, der Natur den entsprechenden Raum auf ihren Grundstücken einzuräumen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt den Antrag eines Bürgers zur naturverträglichen Gestaltung der Grundstücke im Baugebiet Kirchsteigfeld zur Kenntnis. In den Notarverträgen sollen aber keine verbindlichen Vorgaben zur Grundstücksgestaltung getroffen werden, die über die Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 30 hinausgehen. Stattdessen sollen die Bauwerber auf freiwilliger Basis, z.B. durch Informationsveranstaltungen, kostenloses Saatgut usw. dazu animiert werden, der Natur den entsprechenden Raum auf ihren Grundstücken einzuräumen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7

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15. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 50. Marktgemeinderat 10.05.2019 ö 15

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Für die neuen Leuchten in der Hauptstraße hat die Verwaltung Farbmuster angefordert. Die Leuchten werden in perlbeige (RAL 1035) ausgeliefert.

Die Sanierung der Hauptstraße wird deutlich zügiger als geplant abgewickelt. Aus diesem Grund werden die ursprünglich vorgesehenen Bauabschnitte immer wieder angepasst. Ab dem 22.05.2019 wird der Bereich zwischen dem Torhaus und der Waaggasse gesperrt, um dort mit den Arbeiten beginnen zu können.
Im Bereich Ringstraße, Hauptstraße, Waaggasse und Kirchgasse wird eine Einbahnstraßenregelung entgegen dem Uhrzeigersinn eingerichtet.
Der Bereich zwischen der westlichen Ringstraße und dem Bürgerhaus wird wieder für den Verkehr freigegeben.

Die Oktober-Sitzung des Marktgemeinderates muss aufgrund eines Paralleltermins von Freitag, den 11.10.2019 auf Freitag, den 04.10.2019 verschoben werden.

Michael Brunner bittet darum, dass der Bauhof nicht mehr so intensiv mulcht und abmäht wie in den Vorjahren. Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß erklärt, dass es hierzu eine schriftliche Anweisung an den Bauhof gibt. Es wird nur an Stellen gemäht, bei denen es für die Verkehrssicherheit erforderlich ist.

Auf Nachfrage von Wolfgang Stotz bejaht die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß, dass es für die Ansiedlung eines Einzelhandelsmarktes im Osten von Markt Erlbach eine Standortanfrage gibt.

Steffen Bien berichtet, dass Markt Erlbach nicht nur bayernweit bekannt ist (Firma Kühnl), sondern auch in der Welt bekannt gemacht wird (Vier Vertreter des CVJM).

Datenstand vom 04.06.2019 11:49 Uhr