Datum: 05.07.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragen der Bürgerinnen und Bürger
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 07.06.2019
3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 07.06.2019
4 Bericht der ersten Bürgermeisterin
5 Erlass einer Vorkaufssatzung nach § 25 BauGB im Bereich Zennhäuser Weg
6 Bebauungsplan Nr. 31 - Solarpark Mosbach II und 8. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ergebnisse aus den Beteiligungen nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
7 Erneuerung des Wasserrechtes für die Kläranlage Jobstgreuth
8 Sanierung des Neuen Weihers
9 Namensvergabe für zwei Gäßchen an der Hauptstraße
10 Fortbestand der Freiwilligen Feuerwehr Altselingsbach-Hagenhofen
11 Beschaffungen und Preisgestaltung beim Dämmerschoppen im Bürgerhaus
12 Annahme von Spenden
13 Verschiedenes

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1. Fragen der Bürgerinnen und Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 52. Marktgemeinderat 05.07.2019 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Robert Schindler, Anwohner und Inhaber der Bäckerei in der Hauptstraße 43, beklagt sich über den Umstand, dass der Lückenschluss im Nahwärmenetz zwischen der Neuen Straße und der Hauptstraße in den nächsten Wochen erfolgen soll, wenn die Hauptstraße noch nicht fertiggestellt ist und somit eine weitere Sperrung mit sich bringt. Die Errichtung einer Verkaufsstelle im Getränkemarkt von Edeka Wust hat er zum einen von der ursprünglich geplanten Bauzeit von 1,5 Jahren - was bereits am Anfang der Baumaßnahme überholt war - sowie von einer durchgängigen Befahrbarkeit der Neuen Straße abhängig gemacht, was ihm von der Verwaltung zugesagt wurde. Durch diese weitere Sperrung befürchtet er erhebliche Umsatzeinbußen und erinnert daran, dass er 17 Mitarbeiter beschäftigt, die er bezahlen muss. Er möchte daher wissen, ob die Hauptstraße mit Beginn der Sommerferien durchgängig befahrbar ist.
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass die Bauarbeiten in der Tat deutlich schneller vorangehen als geplant. Dies war vor Beginn der Baumaßnahme jedoch nicht zu erwarten und auch von keinem der Beteiligten in Aussicht gestellt worden. Die Anbindung der Neuen Straße an die Hauptstraße wurde beim wöchentlichen Baustellen-Jour fixe erstmals am 29.05.2019 zusammen mit dem für die Sperrung von Staatsstraßen zuständigen Vertreter des Landratsamtes besprochen. Die finale Festlegung der Bauzeiten (Aufgrabung in der KW 33, Verlegung Wasserleitung KW 33 und 34, Verlegung Nahwärme KW 34 und evtl. KW 35) erfolgte im Jour fixe am 03.07.2019. Die Hauptstraße ist mit Beginn der Sommerferien nicht durchgängig befahrbar. In der KW 31 wird mit dem letzten Bauabschnitt zwischen der Windsheimer Straße und der westlichen Ringstraße begonnen. Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim hat von Beginn an erklärt, dass eine Sperrung der Staatsstraße nur in den Sommerferien genehmigt wird.

Volker Rudolph fragt an, ob das Rosengässchen als Trasse für die Nahwärmeleitung genutzt werden kann. Dies ist aufgrund der zu geringen Breite nicht möglich.

Klaus Adelhardt erklärt, dass er bereits vor zwei Jahren den Bauzeitenplan moniert hat. Er hat den Eindruck, dass es auf der Baustelle zeitweise „drunter und drüber gehe“. Zur Lösung der von Robert Schindler beschriebenen Situation spricht er sich für die kurzzeitige Einstellung der Bauarbeiten in der Hauptstraße aus, solange die Windsheimer Straße/Ansbacher Straße gesperrt wird.

Aus Sicht von Inge Knörr haben die Verzögerungen beim Verlegen der Nahwärmeleitungen im letzten Jahr zur jetzigen Situation beigetragen, da bei einer zügigeren Abwicklung die Anbindung damals hätte durchgeführt werden können.

Franz Kirchdörfer regt an, an der Karlsbader Straße eine Beschilderung mit „Ortsmitte“ anzubringen, damit die Verkehrsteilnehmer nicht bis zur Sperre auffahren.

Sebastian Gaukler erklärt anhand von Plänen aus der verkehrsrechtlichen Anordnung des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim die Sperrungen und großräumigen Umleitungen. In nördliche Fahrtrichtung soll für Pkw immer eine Zufahrt von der Ansbacher Straße in die Neue Straße und umgekehrt gewährleistet werden.

Nach mehr als 30 Minuten schließt Dr. Birgit Kreß die Diskussion und sichert zu, die Thematik in der nächsten Baustellenbesprechung am 10.07.2019 vorzubringen.

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 07.06.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 52. Marktgemeinderat 05.07.2019 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift über die 51. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 07.06.2019 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 51. öffentliche Sitzung vom 07.06.2019.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 51. öffentliche Sitzung vom 07.06.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 07.06.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 52. Marktgemeinderat 05.07.2019 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Dr. Birgit Kreß gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung am 07.06.2019 gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind, der Öffentlichkeit bekannt.
TOP 13 - Beschaffung von neuen Helmen für die Feuerwehr
Der Marktgemeinderat beschließt, 80 Feuerwehrhelme des Typs „Heros-smart“ des Herstellers Rosenbauer bei der Firma Massong zum Angebotspreis von 16.802,80 Euro zu beschaffen.

TOP 14 - Beschaffung von neuen EDV-Komponenten für das Rathaus und weitere Einrichtungen
Der Marktgemeinderat beschließt, die erforderlichen EDV-Komponenten bei der Firma HS-Computer aus Diespeck zum Angebotspreis von 13.992,02 Euro brutto zu beschaffen.

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4. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 52. Marktgemeinderat 05.07.2019 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
1) Monika Zander wird am 16. Juli 2019 mit der Bundesverdienstmedaille ausgezeichnet.
2) Das Rangau-Museum wird einen neuen Namen erhalten: Museum Markt Erlbach Geschichte und Handwerk. Die offizielle Einweihung findet am Freitag, den 26.07.2019 um 18:00 Uhr statt.
3) Vom 27.06. bis 01.07.2019 fand eine Reise in die Partnerstadt Panazol statt. Aus Markt Erlbach sind 26 Personen mitgefahren. Dr. Birgit Kreß berichtet anhand einer Bilddokumentation über die verschiedenen Programmpunkte während des Aufenthalts in Panazol. Ein besonderer Dank geht an Franz Kirchdörfer für die unentgeltliche Restaurierung einer historischen Straßenlampe aus der Hauptstraße, die als Gastgeschenk übergeben wurde. Im Gegenzug haben wir einen Ring aus Kastanienholz erhalten, in dessen Mitte fünf weiße Friedenstauben aus Porzellan prangen.
Ein weiterer Dank geht an Herrn Klaus Deutschländer für die Modellierung der Lindener St. Leonhardskirche, was vom Gremium mit Applaus honoriert wird. Das Modell ist nun in der Kirche von St. Léonard de Nôblat ausgestellt. Herr Deutschländer erhält für seine Arbeit ein kleines Präsent.
4) Herr Thomas Fleischmann aus Mettelaurach hat beim Bundesentscheid im Berufswettbewerb der Deutschen Landjugend die Silbermedaille errungen. Hierfür wurde ihm im Namen des Marktes Markt Erlbach ein Präsent überreicht.
5) Werner Stieglitz hat in Vertretung für Dr. Birgit Kreß beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat in Nürnberg den Förderbescheid für den Breitbandanschluss der CLGMS über 60.189,62 Euro (90 % der förderfähigen Gesamtkosten) entgegen genommen.
6) Am morgigen Samstag, den 06.07.2019 kann beim TSV Markt Erlbach ab 16:00 Uhr das Sportabzeichen abgelegt werden. Sportlich Interessierte sind hierzu herzlich eingeladen.
7) Die Belegung der Kindertagesstätten stellt sich ab September wie folgt dar:
Krippe Spatzennest:        24 Kinder sowie jeweils ein Kind im November und Januar 2020
Krippe Wegfeld:        25 Kinder sowie zwei Kinder im Januar und ein Kind im Mai 2020
Kiga Wegfeld:                56 Kinder, vier Kinder auf der Warteliste
Kiga Hauptstraße:                66 Kinder sowie jeweils zwei Kinder im Januar und Mai 2020
Hort:        67 Kinder, Zahl wird sich vermutlich nach unten ändern, somit sind mindestens 8 Plätze frei
Ev. Kiga:        62 Kinder

In der CLGMS werden im neuen Schuljahr 182 Kinder die Grundschule in jeweils zwei Klassen von 1 bis 4 besuchen, in der Mittelschule sind es in den Klassen 5 bis 10 88 Schüler.
Im Mittelschulverbund Aurach-Zenn werden im neuen Schuljahr insgesamt 302 Kinder und Jugendliche die vier Schulstandorte besuchen (im Vergleich 2010/2011: 425).
8) Dieter Schönleben, Steinmetz aus Neuziegenrück, hat mit der Gravur für die Erlsteine begonnen. Für eine bessere Lesbarkeit und zum Schutz vor Verschmutzung werden die Buchstaben und Wappen mit einer schwarzen Hartgummimasse ausgegossen.

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5. Erlass einer Vorkaufssatzung nach § 25 BauGB im Bereich Zennhäuser Weg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 52. Marktgemeinderat 05.07.2019 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Am Zennhäuser Weg befindet sich ein ca. 6.000 m² großes Firmengelände, dessen Nutzung nahezu aufgegeben wurde. Es ist daher zu erwarten, dass die Fläche auf kurz oder lang verkauft wird.
Im Flächennutzungsplan wird die Fläche aktuell als Gewerbegebiet dargestellt, aber diese Nutzung ist nicht mehr zeitgemäß, da sich direkt angrenzend Wohngebäude befinden, so dass eine gewerbliche Nutzung nicht oder nur sehr eingeschränkt ausgeübt werden kann, wenn die gesetzlichen immissionsschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden sollen.

Die Fläche liegt sehr zentral und in direkter Nähe zu verschiedenen öffentlichen Einrichtungen und wäre daher prädestiniert für verschiedene Nutzungen, die sich besser in die nähere Umgebung integrieren würden. Hierdurch könnten die bestehenden Nutzungskonflikte (Gemengelage), die durch die direkte Nachbarschaft von Wohnen und Gewerbe in der Vergangenheit entstanden sind, langfristig gelöst werden. Dies würde ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Fläche begründen, was für die Ausübung des Vorkaufsrechtes eine Grundvoraussetzung wäre.

Die Verwaltung hat daher einen Entwurf für die Vorkaufssatzung erarbeitet. Dieser liegt inklusive Begründung in der Anlage bei.

Dr. Birgit Kreß bekräftigt, dass der Markt sein Vorkaufsrecht nicht zwingend ausüben muss, sondern dass man sich durch diese Satzung nur einen Einfluss für mögliche Nutzungen schaffen möchte.

Volker Rudolph spricht sich für eine Erweiterung der Fläche auf die Flurstücke südlich der von der Verwaltung vorgelegten Fläche sowie bis zur Ansbacher Straße aus.

Klaus Adelhardt findet diesen Umgriff zu groß und hält dies für eine willkürliche Festlegung. Somit könnte der Markt quasi überall eine Vorkaufssatzung erlassen.

Sebastian Gaukler erklärt, dass der alternative Umgriff ein Vorschlag aus der Fraktionssprechersitzung war und von der Verwaltung grafisch aufbereitet wurde, um allen MGRM bildlich darzustellen, welche Flächen einbezogen werden könnten.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung einer Vorkaufssatzung.

2. Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung einer Vorkaufssatzung für die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechtes gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
Der Geltungsbereich der Satzung soll die Flurstücke  372 und 372/1 der Gemarkung Markt Erlbach umfassen. Der hierzu von der Verwaltung vorgelegte Vorschlag wird als Satzung beschlossen und ist umgehend bekannt zu machen. Im Vorkaufsfall ist die Sache zur Entscheidung vorzulegen.

Beschluss 1

1. Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung einer Vorkaufssatzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 7

Beschluss 2

2. Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung einer Vorkaufssatzung für die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechtes gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
Der Geltungsbereich der Satzung soll die Flurstücke  372 und 372/1 der Gemarkung Markt Erlbach umfassen. Der hierzu von der Verwaltung vorgelegte Vorschlag wird als Satzung beschlossen und ist umgehend bekannt zu machen. Im Vorkaufsfall ist die Sache zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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6. Bebauungsplan Nr. 31 - Solarpark Mosbach II und 8. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ergebnisse aus den Beteiligungen nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 52. Marktgemeinderat 05.07.2019 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zu den beiden oben genannten Bauleitplänen wurde inzwischen durchgeführt und anders als bei vielen Verfahren gab es eine sehr rege Beteiligung der Öffentlichkeit.

Seit Bekanntwerden der Planung haben sich zwei verschiedene Interessensgruppen herausgebildet und es wurde eine Petition gegen und eine Petition für die Solaranlage gestartet.

Petitionen sind rechtlich nicht bindend und daher für den Markt Markt Erlbach zunächst nur als Meinungsspiegel relevant und haben auf die gemeindliche Bauleitplanung keinen rechtlichen Einfluss. Daher haben beide Interessensgruppen ihre Argumente zusätzlich noch im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingebracht, so dass sich der Marktgemeinderat mit diesen Argumenten auseinandersetzen muss.

Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung haben sich auch eine ganze Reihe von Stellen zu der Planung geäußert, der Tenor bei diesen Stellungnahmen ist aber grundsätzlich positiv, da die Energiewende nun einmal auf den weiteren Ausbau der Photovoltaik angewiesen ist.

Das Planungsbüro TEAM 4 (Nürnberg), das mit der Erarbeitung der Planungsunterlagen beauftragt ist, hat die Stellungnahmen ausgewertet und in tabellarischer Form zusammengefasst und in Rücksprache mit der Verwaltung Vorschläge zur Behandlung erarbeitet. Diese Zusammenfassung liegt in der Anlage bei. Die originalen Stellungnahmen können in der Sitzung eingesehen werden.

Bei entsprechender Berücksichtigung der Anregungen und Stellungnahmen müssen die Planungsentwürfe noch einmal angepasst werden.

Außerdem muss aktuell noch eine sogenannte „spezielle artenschutzrechtliche Prüfung“ (saP) erstellt werden und es sind auch noch Gespräche mit dem Landratsamt erforderlich, um bauordnungsrechtliche Fragestellungen (insbesondere die Überschneidung der Abstandsflächen zwischen Windrad und Solaranlage) zu erörtern, so dass der Beschluss für die Offenlage der Bauleitpläne noch nicht jetzt, sondern voraussichtlich erst nach der Sommerpause gefasst werden kann.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat nimmt die Anregungen und Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB eingegangen sind, zur Kenntnis.

2. Die Behandlung dieser Anregungen und Stellungnahmen wird entsprechend der mit der Verwaltung abgestimmten Vorschläge des Planungsbüros TEAM 4 durchgeführt. Die Planentwürfe sollen dementsprechend angepasst und ergänzt werden.

3. Die Planentwürfe sollen zum Beschluss über die Durchführung der Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB noch einmal vorgelegt werden, wenn die Ergebnisse der saP  vorliegen und die notwendigen Abstimmungen mit dem Landratsamt stattgefunden haben und sich hieraus ergebende Änderungen in die Planungen eingearbeitet wurden.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat nimmt die Anregungen und Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB eingegangen sind, zur Kenntnis.

2. Die Behandlung dieser Anregungen und Stellungnahmen wird entsprechend der mit der Verwaltung abgestimmten Vorschläge des Planungsbüros TEAM 4 durchgeführt. Die Planentwürfe sollen dementsprechend angepasst und ergänzt werden.

3. Die Planentwürfe sollen zum Beschluss über die Durchführung der Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB noch einmal vorgelegt werden, wenn die Ergebnisse der saP  vorliegen und die notwendigen Abstimmungen mit dem Landratsamt stattgefunden haben und sich hieraus ergebende Änderungen in die Planungen eingearbeitet wurden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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7. Erneuerung des Wasserrechtes für die Kläranlage Jobstgreuth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 52. Marktgemeinderat 05.07.2019 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Wasserrecht der Kläranlage in Jobstgreuth wäre bereits 2019 ausgelaufen, aber das Landratsamt hat die Frist auf Antrag der Verwaltung noch einmal bis Ende 2020 verlängert.

Das Ingenieurbüro Finster hat sich im Zusammenhang mit den Kläranlagen im westlichen Gemeindegebiet auch mit der Anlage in Jobstgreuth befasst und kommt zu dem Ergebnis, dass die Teichkläranlage voraussichtlich mit verhältnismäßig geringem finanziellem Aufwand noch einmal eine wasserrechtliche Erlaubnis für weitere 20 Jahre erhalten kann.

Nach Angabe des Ingenieurbüros müssen die Teiche entschlammt und eventuell noch erweitert werden, um die geltenden Anforderungen zu erfüllen. Näheres kann aber erst im Rahmen einer konkreten Planung in Zusammenarbeit mit dem WWA festgelegt werden.

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass das Ingenieurbüro Finster (Baudenbach) mit den Planungsarbeiten zur Verlängerung des Wasserrechts der Kläranlage betraut wird, da sich das Büro bereits mit der Anlage auseinandergesetzt hat.

Auf Nachfrage von Rudolf Born hinsichtlich der Belastung für die angeschlossenen Bürger erklärt Dr. Birgit Kreß, dass die Maßnahme wie bei anderen Anlagen in die Gebührenkalkulation einfließt.

Inge Knörr möchte wissen, ob der Markt aus Haushaltsmitteln einen Vorschuss leisten muss. Dies kann man durchaus so sehen, die Kosten werden anschließend über die Gebühren abgerechnet.

Beschlussvorschlag

1.  Das Ingenieurbüro Finster wird beauftragt, die Planungsarbeiten, die für eine Verlängerung des Wasserrechts der Teichkläranlage in Jobstgreuth erforderlich sind, durchzuführen. Das Büro soll außerdem in Rücksprache mit dem WWA eine Ausschreibung der notwendigen Arbeiten erarbeiten und die Bauüberwachung übernehmen. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.

2. Die notwendigen Haushaltsmittel sollen in den Haushalt eingestellt werden. Die für die Ertüchtigung erforderlichen Arbeiten sollen ausgeschrieben werden. Das Ausschreibungsergebnis ist zur Entscheidung über die Vergabe vorzulegen.

3. Für den Fall, dass eine Erweiterung der Abwasserteiche erforderlich ist, wird die erste Bürgermeisterin ermächtigt in Grunderwerbsverhandlungen mit den Eigentümern zu treten und die Kaufverträge zu den betreffenden Flächen zu unterzeichnen.

Beschluss

1.  Das Ingenieurbüro Finster wird beauftragt, die Planungsarbeiten, die für eine Verlängerung des Wasserrechts der Teichkläranlage in Jobstgreuth erforderlich sind, durchzuführen. Das Büro soll außerdem in Rücksprache mit dem WWA eine Ausschreibung der notwendigen Arbeiten erarbeiten und die Bauüberwachung übernehmen. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.

2. Die notwendigen Haushaltsmittel sollen in den Haushalt eingestellt werden. Die für die Ertüchtigung erforderlichen Arbeiten sollen ausgeschrieben werden. Das Ausschreibungsergebnis ist zur Entscheidung über die Vergabe vorzulegen.

3. Für den Fall, dass eine Erweiterung der Abwasserteiche erforderlich ist, wird die erste Bürgermeisterin ermächtigt in Grunderwerbsverhandlungen mit den Eigentümern zu treten und die Kaufverträge zu den betreffenden Flächen zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Sanierung des Neuen Weihers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 52. Marktgemeinderat 05.07.2019 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Neue Weiher ist seit vielen Jahrzehnten nicht mehr ausgebaggert worden und inzwischen sehr stark verschlammt. Darüber hinaus ist auch das Ufer schon an mehreren Stellen eingebrochen und auch entlang der Staatsstraße (Erlanger Straße) sind die Stützmauern und Uferbefestigungen in einem sehr schlechten Zustand, so dass umgehend Handlungsbedarf besteht.

Die Verwaltung hat daher Kontakt mit einer Fachfirma aufgenommen, die sich auf die Sanierung von Weihern spezialisiert hat. Die Firma hat sich die Situation vor Ort angesehen und mitgeteilt, dass eine Angebotserstellung nur möglich ist, wenn der Weiher abgelassen wurde, so dass die Massen an Schlamm und die Schäden unter der Wasseroberfläche sichtbar sind. Die Firma schätzt den finanziellen Aufwand zur Sanierung des Weihers aber auf einen hohen fünfstelligen Betrag, eventuell auch mehr.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass der Weiher, in Rücksprache mit dem Fischereiverein, abgelassen wird, so dass der Schlamm abtrocknen kann und dass für das kommende Jahr die entsprechenden Haushaltsmittel eingestellt werden, um den Weiher sanieren zu können.

Der Neue Weiher fungiert auch als Regenüberlaufbecken für das Kanalnetz des Abwasserzweckverbandes, so dass dieser auch eine anteilige Unterhaltspflicht an dem Weiher hat. Daher muss sich der Zweckverband auch an den Kosten der Weihersanierung beteiligen.

Mattias Mandel möchte wissen, ob eine Beteiligung des Zweckverbandes von 50 Prozent gewährleistet ist. Dr. Birgit Kreß erklärt, dass dies nicht sichergestellt ist, der Markt aber mit vier Personen (Vorsitzende plus drei Mitglieder) in der Verbandsversammlung vertreten ist und dadurch großen Einfluss nehmen kann.

Christine Hildner erwägt die Möglichkeit, den Weiher eventuell als Badeweiher oder Naturbad zu nutzen. Dies wird jedoch aufgrund der Zufuhr des Regenwassers aus dem Kanalnetz und auch aufgrund der hohen Kosten für einen Badebetrieb als sehr kritisch und schwierig umsetzbar gesehen.

Klaus Adelhardt bittet um Überprüfung, ob auch der Freistaat Bayern an den Kosten beteiligt werden kann, nachdem die Staatsstraße direkt an den Weiher angrenzt und es hierdurch eventuell zu Schäden in diesem Uferbereich gekommen ist.

Beschlussvorschlag

1. Der Neue Weiher soll in Rücksprache mit dem Fischereiverein abgelassen und trockengelegt werden, um die notwendigen Arbeiten zur Weihersanierung abschätzen zu können.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, anschließend Angebote für die Sanierung des Weihers und zur Befestigung der Ufer einzuholen.

3. Die für die Sanierung notwendigen Haushaltsmittel sollen in den Haushalt eingestellt werden.

4. Der Abwasserzweckverband soll sich mit einem Anteil von 50 % an den Sanierungsmaßnahmen beteiligen. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung zur Kostenübernahme mit dem Zweckverband abzuschließen.

Beschluss

1. Der Neue Weiher soll in Rücksprache mit dem Fischereiverein abgelassen und trockengelegt werden, um die notwendigen Arbeiten zur Weihersanierung abschätzen zu können.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, anschließend Angebote für die Sanierung des Weihers und zur Befestigung der Ufer einzuholen.

3. Die für die Sanierung notwendigen Haushaltsmittel sollen in den Haushalt eingestellt werden.

4. Der Abwasserzweckverband soll sich mit einem Anteil von 50 % an den Sanierungsmaßnahmen beteiligen. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung zur Kostenübernahme mit dem Zweckverband abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Namensvergabe für zwei Gäßchen an der Hauptstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 52. Marktgemeinderat 05.07.2019 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Rahmen der Hauptstraßensanierung wird derzeit der bei uns als Pfarrgässchen bezeichnete Fußweg zwischen dem Museum und der alten Apotheke (Hauptstraße 4) gepflastert, ebenso wird im nächsten Bauabschnitt auch der als Rosengässchen bezeichnete Fußweg zwischen den Anwesen Hauptstraße 65 und 67 (Verbindung von Hauptstraße zur Ansbacher Straße) neu gestaltet. An beiden Gassen gibt es keine Anlieger, die von einer Straßenbenennung betroffen sind. Trotzdem wäre eine feste Namensgebung hilfreich:
Das Rosengässchen könnte als solches gewidmet werden.
Das Gässchen am Museum allerdings kollidiert namensmäßig mit der Pfarrgasse in Linden. Hier wäre eine neue Namensgebung hilfreich. Nachdem das Museum früher das Dekanat war und der Eingang des Dekanats vom Kirchplatz her war, würde sich „Dekanatsgässchen“ anbieten, weil wir damit auch auf unseren Sitz eines Dekanats hinweisen könnten.

Der Vorschlag von Volker Rudolph, unter dem Straßennamenschild eine weitere Tafel zum geschichtlichen Hintergrund anzubringen, wird gerne aufgegriffen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, das Flurstück 68/4, Gemarkung Markt Erlbach, als Rosengässchen und das Flurstück 221/2, Gemarkung Markt Erlbach, als Dekanatsgässchen zu benennen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, das Flurstück 68/4, Gemarkung Markt Erlbach, als Rosengässchen und das Flurstück 221/2, Gemarkung Markt Erlbach, als Dekanatsgässchen zu benennen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Fortbestand der Freiwilligen Feuerwehr Altselingsbach-Hagenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 52. Marktgemeinderat 05.07.2019 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Am Samstag, den 09.03.2019 fand im Gasthaus "Hellwig" in Hagenhofen die Jahreshauptversammlung der FF Altselingsbach-Hagenhofen statt.
Tagesordnungspunkt 4 war die Neuwahl der Kommandanten. Die aktuelle Amtsperiode des Kommandanten Joachim Enkert und des stellvertretenden Kommandanten Peter Haubner lief bis zum 16.03.2019.

Bereits im Vorfeld hatte Joachim Enkert der Verwaltung mitgeteilt, dass sowohl er als auch sein Stellvertreter nicht mehr für das Amt des Kommandanten bzw. stv. Kommandanten zur Verfügung stehen werden. Dies wurde zu Beginn der Sitzung und der Wahl nochmals bekräftigt.
Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß übernahm die Aufgabe der Wahlleiterin und bat die elf anwesenden Kameraden um Vorschläge für die beiden Ämter. Aus den Reihen der Versammlung gab es keine Vorschläge und es entwickelte sich eine kurze Diskussion über das weitere Fortbestehen der Wehr. Das größte Problem liegt in der Altersstruktur der aktiven Mitglieder. In den nächsten Jahren werden mehrere Kameraden aus dem Feuerwehrdienst ausscheiden, so dass nur noch sechs bis acht zuverlässige Kameraden vorhanden sind. Bereits in der Stärkemeldung für 2019 wurde die Alarmbereitschaft "TAGS" mit nur vier und "NACHTS" mit nur acht Personen angegeben. Auch die Option einer Löschgruppe Altselingsbach-Hagenhofen unter der Federführung der FF Markt Erlbach wird kurz diskutiert, löst jedoch das Problem des fehlenden Nachwuchses nicht.

Dr. Birgit Kreß bedauert diese Entwicklung sehr.
Sie wird mit einem Aufruf im Mitteilungsblatt an die Bevölkerung appellieren und auf die Folgen einer möglichen Auflösung der Ortswehr hinweisen. Dieser Aufruf wurde im Mitteilungsblatt am 29.03.2019 veröffentlicht.

Am Donnerstag, den 13.06.2019 fand eine außerordentliche Versammlung zur Wahl der Kommandanten und zum weiteren Fortbestand der Feuerwehr statt. Neben zwölf aktiven Kameraden waren erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß, Geschäftsleiter Sebastian Gaukler und Kreisbrandinspektor Dieter Popp anwesend. Bei der Frage nach Kandidaten für die beiden vakanten Posten gab es erneut keine Vorschläge. Daraufhin entwickelte sich wieder eine Diskussion über die Bildung einer Löschgruppe oder den Anschluss an die Feuerwehren Markt Erlbach (Drei Aktive aus Hagenhofen) und Altziegenrück (Sechs Aktive aus Altselingsbach).
Sebastian Gaukler schilderte kurz die gesetzlich vorgeschriebene Sollstärke einer FF. Diese beträgt die dreifache Stärke einer Gruppe (9 Personen), in Ausnahmefällen die doppelte Stärke. Die FF Altselingsbach-Hagenhofen erreicht bei einer Alarmbereitschaft „NACHTS“ mit acht Personen nicht einmal die einfache Gruppenstärke.

Dr. Birgit Kreß fragte die Anwesenden daher, ob die FF Altselingsbach-Hagenhofen aufgrund der fehlenden Führungskräfte und der geringen Anzahl an Aktiven aufgelöst werden soll. Die Versammlung beschloss durch konkludentes Handeln (Nicken, keine Widersprache) somit die Auflösung der Freiwilligen Feuerwehr Altselingsbach-Hagenhofen und einen Anschluss der restlichen Aktiven an Markt Erlbach und Altziegenrück, siehe oben.
Kreisbrandinspektor Dieter Popp erklärte, dass das Landratsamt in einem nächsten Schritt die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung durch andere Wehren überprüfen und festlegen wird und anschließend die Alarmierungsplanung bei der Integrierten Leitstelle Ansbach angepasst werden muss.

Der in Altselingsbach stationierte Tragkraftspritzenanhänger bleibt vorerst weiter vor Ort.

Werner Stieglitz möchte wissen, warum der Kommandant der Stützpunktwehr nicht eingeladen war. Dr. Birgit Kreß erklärt, dass zu dieser Versammlung jeder eingeladen war, sie wurde der Öffentlichkeit im Mitteilungsblatt bekanntgegeben. Außerdem war Hermann Wendel die Situation bekannt, da er dies auf der Jahreshauptversammlung der FF Markt Erlbach selbst thematisiert hat. Danach kam aber kein weiteres Signal zu diesem Thema.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat bestätigt die Auflösung der FF Altselingsbach-Hagenhofen und nimmt diese mit Bedauern zur Kenntnis.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bestätigt die Auflösung der FF Altselingsbach-Hagenhofen und nimmt diese mit Bedauern zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Beschaffungen und Preisgestaltung beim Dämmerschoppen im Bürgerhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 52. Marktgemeinderat 05.07.2019 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat angemahnt, dass Preisfestsetzungen und Beschaffungen rund um den Dämmerschoppen durch das Stiftungsorgan, sprich den Marktgemeinderat, entschieden werden müssen.
Der Dämmerschoppen lebt von unserem Bürgerhausbeirat, federführend sind Wolfgang Heffner und Hannes Waßenberger, die hierfür ehrenamtlich alle Beschaffungen erledigen.
Die Verwaltung schlägt vor, die generelle Entscheidungsgewalt rund um die Preisfestsetzung beim Dämmerschoppen sowie alle dafür notwendigen Bewirtschaftungsbeschaffungen, welche dem Ablauf des Dämmerschoppen dienen, dem Bürgerhausbeirat und den Wirten des Dämmerschoppens in Zusammenarbeit mit der Stiftungsvertreterin Marianne Teichmann zu übertragen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt in seiner Funktion als Stiftungsverwalter, die Preisgestaltung und die Beschaffungen für den Dämmerschoppen auf den Bürgerhausbeirat in Zusammenarbeit mit der Stiftungsvertreterin Marianne Teichmann zu übertragen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt in seiner Funktion als Stiftungsverwalter, die Preisgestaltung und die Beschaffungen für den Dämmerschoppen auf den Bürgerhausbeirat in Zusammenarbeit mit der Stiftungsvertreterin Marianne Teichmann zu übertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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12. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 52. Marktgemeinderat 05.07.2019 ö 12

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Bei der Verwaltung sind folgende Spenden eingegangen:
Firma Breitsamer und Ulrich                             97,58 Euro Sachspenden
Raiffeisenbank Bad Windsheim eG                1.500,00 Euro Spielgeräte Waaggasse

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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13. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 52. Marktgemeinderat 05.07.2019 ö 13

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Jugendtreff gibt es vorübergehend einen Personalwechsel, da der Leiter Thomas Siegling für mehrere Monate seinen Wehrdienst ableistet. Für August und September übernimmt Stefan Arnold aus Emskirchen (aktuell Studium in Maschinenbau) die Leitung. Ab Oktober wird zusammen mit Thomas Siegling nach einer weiteren Besetzung gesucht.

Die Bayerische Staatsregierung hat einen Härtefallfonds für Bürger eingerichtet, die in den Jahren 2014 bis 2017 einen Bescheid über Straßenausbaubeiträge erhalten haben. Die Verwaltung wird alle betroffenen Grundstückseigentümer im Mühlweg und in der Sudetenstraße schriftlich über das weitere Vorgehen informieren. Die Entscheidung über Rückzahlungen obliegt einer eigens eingerichteten Härtefallkommission.

Im Landkreis wird ein Mobilitätskonzept in Form eines Rufbus-Systems eingeführt. Der Landkreis wird dabei in sechs Gebiete eingeteilt. In den einzelnen Gemeinden werden zusätzlich zu den bereits vorhandenen ÖPNV-Haltestellen weitere Haltestellen eingerichtet, die der Rufbus andienen wird, so dass jedes Anwesen eine fußläufige Entfernung von maximal 250 Metern zu einer Haltestelle hat. Sebastian Gaukler zeigt anhand einer Karte beispielhaft einige Haltepunkte für das Gemeindegebiet.

Franz Kirchdörfer bemängelt die unregelmäßige Zustellung des Mitteilungsblattes. Dr. Birgit Kreß wiederholt ihre Aussage, dass die Deutsche Post hier die alleinige Schuld trägt und mit dem Leiter des Logistikzentrums in Langenzenn bereits ein persönliches Gespräch geführt wurde. Beschwerden werden immer an den Verlag weitergemeldet, der sich dann mit der Post in Verbindung setzt.

Klaus Adelhardt regt an, die Fugen des Pflasters in der Waaggasse, Kirchgasse und Ringstraße für eine bessere Begehbarkeit zu verfüllen.
Des Weiteren fragt er, ob zum Torhaus Leitungen für die einzelnen Sparten verlegt wurden. Dr. Birgit Kreß bestätigt dies, damit der Bereich in ein paar Jahren nicht wieder aufgerissen werden muss. Franz Kirchdörfer findet, dass man dies auf Privatgrund hätte unterlassen sollen. Rudolf Born hingegen befürwortet den Anschluss als zukunftsweisend, da ein so bedeutendes Gebäude mittelfristig dem Markt gehören muss.

Heinz Schweigert bittet um Überprüfung der Fahrbahn in Mosbach in Richtung Mosbacher Mühle.

Matthias Mandel findet die Sichtverhältnisse mit dem Verkehrsspiegel im Bereich Ansbacher Straße/Neue Straße kritisch, da entgegenkommende Fahrzeuge sehr verzerrt dargestellt werden. Sebastian Gaukler bestätigt diese Einschätzung nach einer kürzlich erfolgten Vor-Ort-Begehung. Es ist jedoch schwierig, etwas zu ändern, denn es handelt sich um einen genormten Spiegel von einer Fachfirma aus dem Bereich Verkehrstechnik.

Datenstand vom 20.08.2019 11:17 Uhr