Datum: 23.07.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
3 Bauvoranfragen
4 Bauanträge
5 Sanierung der Hauptstraße Markt Erlbach (mit OT)
6 Umbaumaßnahmen im Bereich des Bauhofgeländes
7 Straßenbeleuchtung in Markt Erlbach - Schaltzeiten der Beleuchtungsanlagen
8 Erforderliche Erneuerung des Regenwasserkanals bei Altziegenrück
9 Dorferneuerungsverfahren Jobstgreuth - Umbau des Feuerwehrhauses
10 Erweiterung der zentralen Schließanlage für die gemeindlichen Liegenschaften
11 Verschiedenes

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 23.07.2019 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der öffentliche Teil der Niederschrift des Bau- und Umweltausschusses vom 22.05.2019 wurde im Ratsinformationssystem eingestellt.

Beschlussvorschlag

Der öffentliche Teil der Niederschrift des Bau- und Umweltausschusses vom 22.05.2019 wird genehmigt.

Beschluss

Der öffentliche Teil der Niederschrift des Bau- und Umweltausschusses vom 22.05.2019 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 23.07.2019 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 22.05.2019 sind bei dem folgenden Punkt die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen und es wurde folgender Beschluss gefasst:

Tagesordnungspunkt 15 – Anfrage eines Bürgers zum Kauf von Natursteinpflaster

Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass aktu ell kein Natursteinpflaster verkauft werden soll. Über einen Verkauf des eventuell nicht benötigten Pflasters soll erst nach Abschluss der Hauptstraßensanierung entschieden werden. Bis dahin sollen auch keine Reservierungen für das Natursteinpflaster aufgenommen werden.

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3. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 23.07.2019 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Bis zur Sitzung gingen keine Bauvoranfragen ein, die im Ausschuss zu behandeln wären.

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 23.07.2019 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Bis zur Sitzung wurden keine Bauanträge vorgelegt, die im Bauausschuss behandelt werden müssten.

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5. Sanierung der Hauptstraße Markt Erlbach (mit OT)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 23.07.2019 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Sanierung des Hauptstraßenabschnittes zwischen der Waaggasse und der Nürnberger Straße ist nahezu abgeschlossen und wird Ende Juli wieder für den Verkehr freigegeben. Im Anschluss daran wird damit begonnen, den Straßenabschnitt zwischen Waaggasse und Ringstraße zu pflastern, so dass dieser auch bald wieder normal befahrbar ist. Darauf folgt dann der Bereich am Marktplatz inkl. Brunnen.

Außerdem wird die Fa. Storz damit beginnen, den westlichen Abschnitt der Hauptstraße (zwischen der westlichen Einmündung der Ringstraße und der Windsheimer Straße) zu sanieren. Dies soll voraussichtlich bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.

Ab dem 12. August ist eine ca. 3-wöchige Sperrung des Abschnittes der Ansbacher Straße/Windsheimer Straße zwischen der Neuen Straße und der Hauptstraße geplant um die Nahwärmeleitungen mit dem vorhandenen Netz in der Neuen Straße zusammenzuschließen und um die Wasserleitung in diesem Bereich zu erneuern.

Um die Beeinträchtigungen durch diese Sperrung zu verringern, werden die Absperrungen so positioniert, dass eine Ein- und Ausfahrt der Neuen Straße aus Richtung Süden mit PKWs noch möglich sein wird.

Im Zusammenhang mit der Hauptstraßensanierung wurde auch die Grundstückszufahrt zum Anwesen Hauptstraße 4 (das  sich im Eigentum des Marktes befindet) angepasst. Dabei entstand die Idee, dass auch die Grünfläche des Anwesens aufgewertet werden könnte und auch die Einfriedung im nördlichen Grundstücksteil so umgebaut werden kann, dass die Kilianskirche besser sichtbar ist. Die Überlegungen dazu sollen bei einem Ortstermin besprochen werden.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss beschließt …..

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dass der Außenbereich des Anwesens Hauptstraße 4 verschönert werden soll. Das Büro Stadt & Land (NEA) soll hierfür einen Gestaltungsvorschlag erarbeiten und vorlegen. Für die Umgestaltung sollen nach Möglichkeit Mittel aus dem kommunalen Förderprogramm in Anspruch genommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Umbaumaßnahmen im Bereich des Bauhofgeländes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 23.07.2019 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Bereich des Bauhofgeländes sind mittelfristig die folgenden Umbauarbeiten erforderlich.

1. Zum einen muss eine Garage/Carport errichtet werden um weitere Fahrzeuge unterstellen zu können. (Kosten ca. 20.000 €)

2. Um Maschinen und Zubehör unterstellen zu können, ist der Anbau einer offenen Lagerhalle mit Schubtoren angedacht. (Kosten ca. 50.000 €)

3. Der bestehende Waschplatz hat, wie bei Bauarbeiten festgestellt wurde, aktuell keinen Anschluss an den vorhandenen Ölabscheider und es ist auch nicht ohne weiteres möglich, eine Verbindung zu schaffen. Es wäre aber sinnvoll und notwendig den Waschplatz weiter zu betreiben. H ierzu muss ein Kanalanschluss und ein Ölabscheider eingebaut werden. (Kosten ca. 15.000 €)

4. Der Bauhof hat aktuell einen Aufenthaltsraum inkl. Büro. Bei der Anzahl der Bauhofmitarbeiter ist dieser aber schon lange nicht mehr groß genug um beide Funktionen unterzubringen. Daher ist es erforderlich, das Büro in einen eigenen Raum auszulagern.
Es sind jedoch keine entsprechenden Räume verfügbar.
Die Verwaltung hat zusammen mit dem Büro Heffner + Müller die Einrichtung eines Bürocontainers geprüft. Dieser ist aber aus verschiedenen Gründen keine Alternative. Das Büro Heffner + Müller schlägt stattdessen einen kleinen Anbau an der Südseite des Gebäudes vor. (Kosten ca. 20.000 €, wenn der Bauhof den größten Teil der Arbeit selbst erledigt).

Für die Umbaumaßnahmen am Bauhof sind im Haushalt für 2019 insgesamt 30.000 € vorgesehen und die mittelfristige Finanzplanung des Marktes sieht auch in den kommenden Jahren weitere Ausgaben vor.

Aus Sicht des Bauhofes und der Verwaltung sind der Büroraum und der Waschplatz die beiden Maßnahmen mit der größten Dringlichkeit. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass diese beiden Maßnahmen noch 2019 umgesetzt werden und die anderen Maßnahmen in den Folgejahren.

Marktgemeinderat Franz Kirchdörfer regt an, dass die Arbeiten nach Möglichkeit ausgeschrieben werden sollten, um den Bauhof zu entlasten.

Beschlussvorschlag

1. Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der erforderliche Anbau eines Büros und die Ertüchtigung des Waschplatzes sollen umgehend begonnen werden.  Die dafür notwendigen Leistungen (Planung, Bau, Material) sollen vergeben werden. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen (sofern notwendig) durch Umschichtung aus anderen Haushaltsstellen bereitgestellt werden.
3. Die Kosten für die weiteren Maßnahmen (Garage/Carport und Hallenanbau) sollen für den Haushalt 2020 vorgesehen werden.

Beschluss

1. Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der erforderliche Anbau eines Büros und die Ertüchtigung des Waschplatzes sollen umgehend begonnen werden.  Die dafür notwendigen Leistungen (Planung, Bau, Material) sollen (sofern möglich) vergeben werden. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen (sofern notwendig) durch Umschichtung aus anderen Haushaltsstellen bereitgestellt werden.
3. Die Kosten für die weiteren Maßnahmen (Garage/Carport und Hallenanbau) sollen für den Haushalt 2020 vorgesehen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Straßenbeleuchtung in Markt Erlbach - Schaltzeiten der Beleuchtungsanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 23.07.2019 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Bauausschuss hatte in der vergangenen Sitzung darum gebeten, dass die Verwaltung ermittelt, ob es möglich ist, die Schaltzeiten der Straßenbeleuchtung zu verändern, um Energie einzusparen.

Dies ist nach Aussage der N-ERGIE grundsätzlich möglich (Kosten ca. 300 € je Bereich), aber aus Sicht der Verwaltung nicht empfehlenswert.

In Markt Erlbach und Eschenbach ist die Beleuchtung in insgesamt 12 Steuerkreise unterteilt. Die anderen Ortsteile haben in der Regel jeweils einen eigenen Steuerkreis.

Innerhalb dieser Steuerbereiche kann die Straßenbeleuchtung jeweils mit einheitlichen Schaltzeiten versehen werden. Die Steuerung einzelner Leuchten oder einzelner Straßenzüge ist hingegen nicht möglich.

Die Steuerkreise beinhalten in der Regel aber nicht nur Wohngebiete (in denen das Licht nach Mitternacht grundsätzlich abgeschalten werden könnte) sondern auch Hauptverkehrsstraßen und öffentliche oder sensible Einrichtungen an denen auch n achts eine Beleuchtung erforderlich ist. Daher rät die Verwaltung davon ab, die Schaltzeiten zu verändern.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt die Aussagen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Schaltzeiten der Straßenbeleuchtung in den Ortsteilen Markt Erlbach und Eschenbach sollen nicht verändert werden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die Aussagen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Schaltzeiten der Straßenbeleuchtung in den Ortsteilen Markt Erlbach und Eschenbach sollen nicht verändert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

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8. Erforderliche Erneuerung des Regenwasserkanals bei Altziegenrück

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 23.07.2019 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Verwaltung wurde von Grundstückseigentümern auf Vernässungen im Bereich „Am Kiesel“ hingewiesen. Bei näherer Prüfung stellte sich heraus, das der Regenwasserkanal in diesem Bereich so sehr beschädigt war, dass dieser umgehend auf einer Länge von ca. 80 m ausgetauscht werden musste.

Trotz dieser Reparatur traten weitere Vernässungen ober- und unterhalb auf. Daher wurde eine Kamerabefahrung des Kanals, beginnend in Altziegenrück, in Auftrag gegeben. Diese ergab, dass der ca. 60 Jahre alte Betonkanal unterhalb vom Altziegenrück, auf einer Länge von ca. 350 m, insgesamt in einem schlechten Zustand ist und inkl. einiger Schächte umgehend erneuert werden muss. Der größte Teil des Kanals befindet sich im unbefestigten Bereich, so dass der finanzielle Aufwand verhältnismäßig gering ist. Die Erneuerung wird aber wegen der Kanallänge dennoch ca. 70.000 € kosten.

Die Verwaltung schlägt vor, dass die Erneuerung des Regenwasserkanales ausgeschrieben und 2020 ausgeführt wird.

Marktgemeinderätin Christine Hildner erklärt im Zusammenhang mit der Thematik, dass ein Stück des Regenwasserkanals am unteren Ende bereits erneuert worden sein müsste. Außerdem würde sich auch ein defekter Schacht in dem kleinen Waldstück zwischen der Straße und dem Ortsteil Altziegenrück befinden. Dieser sollte auch geprüft werden.

Beschlussvorschlag

Die Regenwasserkanal unterhalb von Altziegenrück soll, soweit erforderlich, erneuert werden. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen für 2020 eingestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt Angebote für die Erneuerung einzuholen.

Beschluss

Die Regenwasserkanal unterhalb von Altziegenrück soll, soweit erforderlich, erneuert werden. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen für 2020 eingestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt Angebote für die Erneuerung einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Dorferneuerungsverfahren Jobstgreuth - Umbau des Feuerwehrhauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 23.07.2019 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Sanierung des Gemeinschaftsraumes im Feuerwehrhaus in Jobstgreuth ist eine der größeren Dorferneuerungsmaßnahmen,  die in dem Ortsteil noch umgesetzt werden sollen und nach Aussage des Amtes für ländliche Entwicklung sind noch ausreichende Fördergelder für diese Hochbaumaßnahme vorhanden.

Das Ingenieurbüro Heffner + Müller hat das Gebäude begutachtet und bei einem Sitzungstermin mit der Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft die Möglichkeiten erläutert, die sich für die Sanierung des Hauses und den Ausbau des Außenbereiches anbieten. Da die Grundmauern feucht sind, ist die Sanierung auch finanziell recht aufwändig. Näheres wurde in der Sitzung erläutert.

Wie auch bei der Umgestaltung der Außenbereiche an der Kirche in Jobstgreuth, ist es von der Abwicklung her erforderlich, dass der Markt (auch als Eigentümer des Feuerwehrhauses) die Umgestaltung des Feuerwehrhauses in eigener Trägerschaft durchführt.

Die Verwaltung schlägt daher folgendes Vorgehen vor:

1. Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn
2. Beauftragung des Ingenieurbüros Heffner + Müller mit der Erarbeitung eines Umbaukonzeptes und einer Kostenschätzung
3. Abstimmung des Konzeptes mit der Teilnehmergemeinschaft und dem Bauausschuss
4. Abschluss einer Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft zur Kostenbeteiligung/Förderung
5. Ausschreibung und Vergabe der Baumaßnahmen

Die für die Planung erforderlichen Haushaltsmittel sind vorhanden.

Beschlussvorschlag

1. Das Ingenieurbüro Heffner + Müller wird, vorbehaltlich der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn mit der Umplanung des Feuerwehrhauses in Jobstgreuth beauftragt.
2. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt den Ingenieurvertrag und auch den zugehörigen Vertrag mit der Teilnehmergemeinschaft zu unterzeichnen.
3. Die Planungskonzeption soll mit der Teilnehmergemeinschaft abgestimmt und dem Bauausschuss zur Zustimmung vorgelegt werden.
4. Die für die Baumaßnahme erforderlichen Haushaltsmittel sollen eingeplant werden.
5. Die Jobstgreuther Bürger sollen sich, soweit möglich und sinnvoll mit Eigenleistungen in die Baumaßnahme mit einbringen.

Beschluss

1. Das Ingenieurbüro Heffner + Müller wird, vorbehaltlich der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn mit der Umplanung des Feuerwehrhauses in Jobstgreuth beauftragt.
2. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt den Ingenieurvertrag und auch den zugehörigen Vertrag mit der Teilnehmergemeinschaft zu unterzeichnen.
3. Die Planungskonzeption soll mit der Teilnehmergemeinschaft abgestimmt und dem Bauausschuss zur Zustimmung vorgelegt werden.
4. Die für die Baumaßnahme erforderlichen Haushaltsmittel sollen eingeplant werden.
5. Die Jobstgreuther Bürger sollen sich, soweit möglich und sinnvoll mit Eigenleistungen in die Baumaßnahme mit einbringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Erweiterung der zentralen Schließanlage für die gemeindlichen Liegenschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 23.07.2019 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Markt Markt Erlbach hat aktuell nur für die Liegenschaften im Bereich des Schulzentrums eine zentrale elektromechanische Schließanlage. Für alle anderen Liegenschaften gibt es separate mechanische Schließanlagen und bei der Fülle der Liegenschaften ist es schwierig den Überblick zu behalten geschweige denn zu sagen, wie viele Schlüssel denn tatsächlich im Umlauf sind und wer tatsächlich Nachschlüssel besitzt und Zugang hat. Auch im Notfall ist die Fülle der Schlüssel ein Problem, denn die örtliche Feuerwehr kann nicht Schlüssel für alle gemeindlichen Liegenschaften mit sich führen.

Um dies zu verbessern und um auch neue Einrichtungen (z.B. Kindergartenneubau) mit einzubinden, schlägt die Verwaltung vor, dass analog zur Schließanlage des Schulzentrums auch für alle anderen Liegenschaften des Marktes mittelfristig auf eine zentrale elektromechanische Schließanlage umgestellt wird.

Das System der Fa. Ammon (Schließanlage Schulzentrum) hat sich bewährt und bietet die Möglichkeit einzelne Schlüssel hinsichtlich ihrer Zugangsrechte zu programmieren und bei Verlust (oder z.B. im Falle eines Mitarbeiterwechsels) zu sperren. Daher sollte dieses System fortgeführt werden.

Die Erarbeitung der grundlegenden Konzeption einer solchen Schließanlage kostet ca. 1.500 €. Die Kosten für die Umrüstung einer Liegenschaft sind davon abhängig, wie viele Schlösser und Schließgruppen erforderlich sind. Bei einer Liegenschaft von der Größe des Rathauses dürften die Kosten der Umstellung im unteren vierstelligen Bereich liegen.

Beschlussvorschlag

Für die Liegenschaften des Marktes Markt Erlbach soll ein zentrales elektromechanisches Schließsystem eingerichtet werden. Die Fa. Ammon (Nürnberg) soll hierfür eine Konzeption erarbeiten. Die Liegenschaften sollen bei Neu- oder Umbau auf das neue Schließsystem der Fa. Ammon (Nürnberg) umgestellt werden. Bei allen anderen Liegenschaften soll mittelfristig eine Umstellung erfolgen. Die notwendigen Haushaltsmittel sollen vorgesehen werden.

Beschluss

Für die Liegenschaften des Marktes Markt Erlbach soll ein zentrales elektromechanisches Schließsystem eingerichtet werden. Die Fa. Ammon (Nürnberg) soll hierfür eine Konzeption erarbeiten. Die Liegenschaften sollen bei Neu- oder Umbau auf das neue Schließsystem der Fa. Ammon (Nürnberg) umgestellt werden. Bei allen anderen Liegenschaften soll m ittelfristig eine Umstellung erfolgen. Die notwendigen Haushaltsmittel sollen vorgesehen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 23.07.2019 ö 11
Datenstand vom 12.08.2019 08:26 Uhr