Datum: 04.10.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragen der Bürgerinnen und Bürger
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 05.07.2019
3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
4 Bericht der ersten Bürgermeisterin
5 Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und parallele Änderung des Flächennutzungsplanes für ein "Sondergebiet Lebensmittelmarkt Am Zimmerplatz"
6 Antrag des Faschingskomitees Markt Erlbach e. V. auf Nutzung des Gemeindewappens
7 Antrag des Rangau-Musikzuges auf Bezuschussung eines Auftritts in Berlin
8 Bestellung von Wahlleitern für die Kommunalwahlen 2020
9 Annahme von Spenden
10 Verschiedenes

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1. Fragen der Bürgerinnen und Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 53. Marktgemeinderat 04.10.2019 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Seitens eines einzig anwesenden Bürgers gibt es keine Fragen.

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 05.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 53. Marktgemeinderat 04.10.2019 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift über die 52. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 05.07.2019 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 52. öffentliche Sitzung vom 05.07.2019.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 52. öffentliche Sitzung vom 05.07.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 53. Marktgemeinderat 04.10.2019 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Dr. Birgit Kreß gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung am 05.07.2019 gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind, der Öffentlichkeit bekannt.
TOP 17 – Vergabe zur Pflasterung eines Gehweges
Die Fa. FMC Baggerbetrieb (Trautskirchen) wird beauftragt, den ca. 45 m langen Verbindungsweg, westlich der Rangauhalle, zu pflastern. Das Angebot der Firma vom 27.06.2019 in Höhe von 8.181,62 € brutto wird angenommen.

TOP 19 – Anschaffung eines Gießarmes zur Grünpflege
Der Marktgemeinderat beschließt die Anschaffung eines Fiedler Gießarmes FGA 1000 Hybrid zum Brutto-Gesamtpreis in Höhe von 17.021,76 Euro.

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4. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 53. Marktgemeinderat 04.10.2019 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
1) Der Gesangverein Liederkranz lädt am 12.10.2019 zu seiner Serenade ein. Die Einladung wurde bereits per Mail versandt.
2) Dr. Birgit Kreß verliest ein Schreiben an den Bayerischen Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr, Herrn Dr. Hans Reichhart, das in Zusammenarbeit den Bürgermeistern aus Langenzenn, Veitsbronn, Wilhermsdorf, Markt Erlbach und Neuhof sowie den beiden Landräten Matthias Dießl und Helmut Weiß entstanden ist. Mit dem Brief werden zeitnahe Umsetzungen der immer wieder angekündigten Taktverbesserungen, Elektrifizierung und Barrierefreiheit an der Zenngrundlinie gefordert.
3) Die erste Bürgermeisterin berichtet aus der Besprechung mit den Führungskräften der Feuerwehren Losaurach, Buchen und Mettelaurach über einen möglichen Zusammenschluss vom 24.09.2019.
4) Im Nachgang zum Ortstermin des Bau- und Umweltausschusses am 25.09.2019 im Bauhof wird über dortige räumliche Veränderungen und Erweiterungsbauten berichtet.
5) Am Mittwoch, den 23.10.2019 findet in der Aula der CLGM-Schule ein Informationsabend der Fair Trade-Steuerungsgruppe statt. Hierzu ergeht herzliche Einladung.
6) Wie vor einiger Zeit beschlossen tritt Markt Erlbach dem Verein zum Interkommunalen Kompensationsmanagement bei. Aus dem Bereich des „mittelfränkischen Beckens“ nehmen von ca. 170 Gemeinden acht teil, darunter aus der näheren Umgebung u.a. Emskirchen, Hagenbüchach und Wilhelmsdorf. Sollte absehbar sein, dass die Mitgliedschaft in diesem Verein für uns keinen Mehrwert bringt, kann man jederzeit wieder austreten.
7) Die Arbeiten für die Wasserverbundleitung Klausaurach-Losaurach wurden vergeben, die Auftragssumme liegt erfreulicherweise unter der Kostenschätzung. Mit den Arbeiten wird in den nächsten zwei Wochen begonnen.
8) Die Inbetriebnahme des Saugbehälters am Haidter Weg für die Wasserversorgung mit FWF-Wasser erfolgt am 06.11.2019. Die FWF und der Zweckverband Wasserversorgung „Markt Erlbacher Gruppe“ werden anlässlich der Inbetriebnahme eine kleine Einweihungsfeier veranstalten.
9) Die DLRG kann die Wachzeiten nicht mehr im bisherigen Umfang leisten und für die Zeiten des öffentlichen Badebetriebs nicht mehr das erforderliche Personal einstellen. Aus diesem Grund wird die Verwaltung mit Herrn Oliver Fink, Geschäftsführer der Aquafun Bäderbetriebe GmbH, eine Vereinbarung über Bereitstellung von Personal abschließen. Die Kosten belaufen sich auf 35,00 Euro pro Stunde. Die Öffnungszeiten werden auf jeden Fall beibehalten und nicht gekürzt. Hierfür spricht sich auch Klaus Adelhardt aus.

Werner Stieglitz spricht im Hinblick auf die gemeinsame Sitzung der Allianzkommunen von einer sehr guten Veranstaltung. Dies sollte seiner Meinung nach in regelmäßigen Abständen zu abwechselnden Themen wieder durchgeführt werden.

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5. Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und parallele Änderung des Flächennutzungsplanes für ein "Sondergebiet Lebensmittelmarkt Am Zimmerplatz"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 53. Marktgemeinderat 04.10.2019 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der NETTO-Markt in Markt Erlbach möchte seine Verkaufsfläche erweitern, um seine Produktpräsentation zeitgemäß gestalten zu können (breitere Gänge).
Da das Bauvorhaben damit die von der Rechtsprechung festgelegte Grenze von 800 m² Verkaufsfläche und 1.200 m² Bruttogeschossfläche überschreitet, muss hierfür ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um in diesem Bereich ein sogenanntes „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel“ auszuweisen.

Da die Fläche innerörtlich liegt, kann der Bebauungsplan auch im Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden, was die Verfahrenszeit und den Umfang der zu erstellenden Unterlagen reduzieren würde (beschleunigtes Verfahren).

Mit der Regierung von Mittelfranken (Höhere Landesplanung) und dem Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim wurden wesentliche Punkte bereits vorab geklärt.

Die Antragsunterlagen zu dem Bebauungsplan liegen in der Anlage bei. Sämtliche Kosten trägt der Antragsteller.

Beschlussvorschlag

1. Für die Erweiterung des NETTO-Marktes soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB aufgestellt werden. Der Geltungsbereich soll die Flurstücke 698, 704 und 705 umfassen.

2. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB erfolgen. Der Flächennutzungsplan soll nachrichtlich angepasst werden

3. Der Bebauungsplan soll ein „Sondergebiet“ gemäß § 11 (3) BauNVO für den Lebensmitteleinzelhandel ausweisen. Die gesamte realisierbare Verkaufsfläche darf 1.200 m² nicht überschreiten.

4. Die Kosten des Verfahrens sind durch den Antragsteller zu tragen. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt eine entsprechende Vereinbarung zur Kostenübernahme zu unterzeichnen. Der erforderliche Durchführungsvertrag soll vor der Beschlussfassung zum Satzungsbeschluss erarbeitet und zur Entscheidung vorgelegt werden.

5. Vor Beginn der Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB soll der Bebauungsplanentwurf zum Beschluss der Offenlage vorgelegt werden. Auch der Vorhaben- und Erschließungsplan soll vor Beginn der Offenlage vorgelegt werden.

6. Die Erweiterung des NETTO-Marktes soll im Entwurf des Einzelhandelskonzeptes entsprechend berücksichtigt werden.

Beschluss

1. Für die Erweiterung des NETTO-Marktes soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB aufgestellt werden. Der Geltungsbereich soll die Flurstücke 698, 704 und 705 umfassen.

2. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB erfolgen. Der Flächennutzungsplan soll nachrichtlich angepasst werden

3. Der Bebauungsplan soll ein „Sondergebiet“ gemäß § 11 (3) BauNVO für den Lebensmitteleinzelhandel ausweisen. Die gesamte realisierbare Verkaufsfläche darf 1.200 m² nicht überschreiten.

4. Die Kosten des Verfahrens sind durch den Antragsteller zu tragen. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt eine entsprechende Vereinbarung zur Kostenübernahme zu unterzeichnen. Der erforderliche Durchführungsvertrag soll vor der Beschlussfassung zum Satzungsbeschluss erarbeitet und zur Entscheidung vorgelegt werden.

5. Vor Beginn der Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB soll der Bebauungsplanentwurf zum Beschluss der Offenlage vorgelegt werden. Auch der Vorhaben- und Erschließungsplan soll vor Beginn der Offenlage vorgelegt werden.

6. Die Erweiterung des NETTO-Marktes soll im Entwurf des Einzelhandelskonzeptes entsprechend berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Antrag des Faschingskomitees Markt Erlbach e. V. auf Nutzung des Gemeindewappens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 53. Marktgemeinderat 04.10.2019 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Mit E-Mail vom 05.09.2019 beantragt das Faschingskomitee Markt Erlbach e.V. die Nutzung des gemeindlichen Wappens zur Abbildung auf den jährlichen Orden, die zu jeder Faschingssession erstellt werden. Die Orden zeigten in der Vergangenheit zahlreiche Markt Erlbacher Gebäude und Sehenswürdigkeiten wie die Rangauhalle, das Rangaubad, das Torhaus, das Museum und das Bürgerhaus oder auch kulturelle Verbindungen wie die Städtepartnerschaft mit Panazol.
Das Faschingskomitee möchte das Wappen auch zukünftig auf den Orden abbilden und bittet daher um Einverständnis der Marktgemeinde. Nach internen Richtlinien ist für die Genehmigung der Marktgemeinderat zuständig.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen den Antrag keine Bedenken. Die Erlaubniserteilung wird mit entsprechenden Auflagen verbunden.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt dem Faschingskomitee Markt Erlbach e.V. die Verwendung des marktgemeindlichen Wappens auf den Faschingsorden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt dem Faschingskomitee Markt Erlbach e.V. die Verwendung des marktgemeindlichen Wappens auf den Faschingsorden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Antrag des Rangau-Musikzuges auf Bezuschussung eines Auftritts in Berlin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 53. Marktgemeinderat 04.10.2019 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Rangau-Musikzug hat die Möglichkeit erhalten, an der Internationalen Grünen Woche in Berlin teilzunehmen und dort aufzutreten. Diese findet vom 17. bis 26. Januar 2020 statt, wovon der Musikzug an drei Tagen teilnimmt.

Hildegard Boguth, die 1. Vorsitzende des Rangau-Musikzuges, hat mit Schreiben vom 26. Juli 2019 einen Antrag auf Bezuschussung dieses Ausfluges gestellt. Nach eigenen Angaben belaufen sich die Kosten für die Reise für 20 Personen auf ca. 6.000,00 Euro.

Es ist sehr zu begrüßen, dass der Rangau-Musikzug mit seinem Auftritt auf der Grünen Woche Markt Erlbach vertritt. Aus Sicht der Verwaltung sollte zur Vermeidung eines Präzedenzfalles eine Bezuschussung allerdings gut überlegt werden.

Dr. Birgit Kreß schlägt vor, analog des Zuschusses durch den Landkreis ebenfalls einen Anerkennungsbetrag in Höhe von 200,00 Euro zu gewähren.

Klaus Adelhardt erinnert, dass es bisher keine Anträge dieser Art gab und rät dazu, vorsichtig zu agieren und von einem Zuschuss abzusehen.

Georg Zeilinger würde ebenfalls keine Zuwendung gewähren. Es handelt sich um einen reinen Vereinsausflug, wie ihn viele andere Vereine im Gemeindegebiet durchführen und dabei auch den Markt repräsentieren, so beispielsweise die Volkstanzgruppe Eschenbach.

Julia Maj schließt sich den beiden Meinungen an.

Wolfgang Stotz gibt zu bedenken, dass das Thema mit der heutigen Beratung öffentlich wird und jeder Verein bei einem positiven Beschluss einen Antrag stellen kann. Seiner Meinung nach sollten Zuschüsse zum Erhalt von Vereinen gewährt werden.

Heinz Schweigert schlägt vor, dass für diesen Zweck (Vereinsausflug) kein Zuschuss durch den Markt gegeben werden sollte. Vielmehr sollten Vereine anderweitig eine Zuwendung erhalten, z.B. in Form von kleinen Geldbeträgen anlässlich von Vereinsfeierlichkeiten oder für die Jugendarbeit.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt den Antrag des Rangau-Musikzuges zur Kenntnis. Aufgrund der Vielzahl an Vereinen und zur Vermeidung eines Präzedenzfalles wird kein Zuschuss gewährt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt den Antrag des Rangau-Musikzuges zur Kenntnis. Aufgrund der Vielzahl an Vereinen und zur Vermeidung eines Präzedenzfalles wird kein Zuschuss gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Bestellung von Wahlleitern für die Kommunalwahlen 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 53. Marktgemeinderat 04.10.2019 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Für die Kommunalwahlen am 15.03.2020 ist nach Artikel 5 Absatz 1 Sätze 1 und 3 des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) der erste Bürgermeister, einer der weiteren Bürgermeister, einer der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Marktgemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten vom Marktgemeinderat zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen zu berufen. Aus diesem Personenkreis ist auch eine stellvertretende Person zu berufen. Nicht berufen werden können Personen, die bei der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl kandidieren, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung leiten/geleitet haben oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung sind. Die Berufung ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Für eine ordnungsgemäße Vorbereitung und Abwicklung der Kommunalwahlen erscheint es sinnvoll, Personen aus dem Kreis der Bediensteten zu berufen. Die Verwaltung schlägt vor, Geschäftsleiter Sebastian Gaukler als Wahlleiter und Frau Vanessa Bereska als stellvertretende Wahlleiterin für die Gemeindewahlen zu berufen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beruft für die Kommunalwahlen am 15.03.2020 Herrn Sebastian Gaukler als Wahlleiter und Frau Vanessa Bereska als stellvertretende Wahlleiterin.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beruft für die Kommunalwahlen am 15.03.2020 Herrn Sebastian Gaukler als Wahlleiter und Frau Vanessa Bereska als stellvertretende Wahlleiterin.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 53. Marktgemeinderat 04.10.2019 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der Verwaltung sind folgende Spenden eingegangen:

Spender
Betrag
Verwendungszweck
Foto Boutique Karin, Neustadt a.d.Aisch
175,00 €
Kita Wegfeld für Fotoaktion
Lederwaren Hagen
40,00 €
Sachspende Bürgerschießen
Edeka Wust
62,97 €
Geldspende Bürgerschießen
Metzgerei Zeller
14,80 €
Sachspende Bürgerschießen
Eva-Maria Hildner, Altziegenrück
33,00 €
Sachspende Bürgerschießen
Sonderpreisbaumarkt
91,48 €
Sachspende Bürgerschießen
1A Autoservice Schuster
25,00 €
Gutscheine Bürgerschießen
Gubesch Engineering & Production GmbH
100,00 €
Geldspende Bürgerbus

Beschlussvorschlag

Die eingegangenen Spenden werden angenommen.

Beschluss

Die eingegangenen Spenden werden angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 53. Marktgemeinderat 04.10.2019 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Dr. Birgit Kreß berichtet, dass aufgrund des Sturms in der Nacht von Sonntag auf Montag zwei stärkere Äste von der Esche am Torhaus abgebrochen und auf die Staatsstraße gefallen sind. Aus Sicherheitsgründen hat Sebastian Gaukler am Montagmorgen die Fällung des Baumes angeordnet, da weitere Äste und die Baumkrone abzubrechen drohten. Bei der Fällung am Dienstag hat sich dann gezeigt, dass der Baum im Inneren durchgehend einen Hohlraum mit einem Durchmesser von ca. 30 cm hatte. Der Bauhof wird eine Ersatzpflanzung vornehmen.
Des Weiteren ist auch die Linde im Pfarrhof stark beschädigt und muss mittelfristig wahrscheinlich auch entfernt werden.

Klaus Adelhardt berichtet, dass die Sicht in nördliche Richtung durch den neuen Saugbehälter am Haidter Weg eingeschränkt ist. Die Verwaltung wird dies überprüfen.

Steffen Bien moniert die nicht barrierefreie Zugangsmöglichkeit zum Bahngleis am Bahnhof. Die Verwaltung hat diese Situation bereits an die Deutsche Bahn weitergegeben, wird aber nochmal Kontakt aufnehmen, um das Hindernis zu beheben.

Georg Zeilinger schlägt vor, bei den Kommunalwahlen im nächsten Jahr im Kernort anstatt mehrerer kleiner Plakate an verschiedenen Stellen nur einen Standort für alle Parteien zu verwenden.

Werner Stieglitz bemängelt, dass in der Hauptstraße sehr nahe an den Hauswänden geparkt wird. Des Weiteren sollte die Ladesäule ausgeschildert werden.
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass Flyer produziert werden, die an allen falsch parkenden Fahrzeugen angebracht werden. Bei einer direkten Ansprache der Verkehrsteilnehmer reagieren diese teilweise sehr frech. Nach dem Abschluss der Baumaßnahme sollen die roten Teppiche zur Verdeutlichung der Gehwegbereiche für einen kurzen Zeitraum liegen bleiben, was von Wolfgang Stotz sehr begrüßt wird. Die Beschilderung der gesamten Hauptstraße wird demnächst mit der Polizei vor Ort festgelegt.

Datenstand vom 29.10.2019 09:09 Uhr