Datum: 06.12.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragen der Bürgerinnen und Bürger
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 8. November 2019
3 Bericht der ersten Bürgermeisterin
4 Bau der Nahwärmezentrale für das Baugebiet Eschenbach
5 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes - Beschluss des Konzeptes als Handlungsgrundlage für den Markt Markt Erlbach
6 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 und 9. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Verlagerung eines Lebensmittelmarktes
7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 32 "Sondergebiet Lebensmittelmarkt am Zimmerplatz" - Offenlagebeschluss
8 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 "Gewerbepark Lerchenfeld - Nord" und Erschließung des Gewerbegebietes
9 Teilnahme des Marktes Markt Erlbach an der Kampagne Fairtrade-Town
10 Stand des Förderverfahrens zum Mobilfunkausbau
11 Jahresantrag für das Jahr 2020 zur Städtebauförderung
12 Annahme von Spenden
13 Verschiedenes

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1. Fragen der Bürgerinnen und Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 55. Marktgemeinderat 06.12.2019 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Marianne Schwarz  bemängelt die geringe Beteiligung der Mitglieder des Marktgemeinderates zum Volkstrauertag und bittet darum, dass die Veranstaltung künftig besser besucht wird, um der Gefallenen würdig zu gedenken. Sie bittet außerdem auch darum, dass die bei der Veranstaltung abgelegten Kränze baldmöglichst wieder abgeräumt werden.

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 8. November 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 55. Marktgemeinderat 06.12.2019 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift über die 54. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 8. November 2019 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 54. öffentliche Sitzung vom 8. November 2019.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 54. öffentliche Sitzung vom 8. November 2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 55. Marktgemeinderat 06.12.2019 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die 1. Bürgermeisterin teilt folgendes mit:

1. Die Sitzungstermine für 2020 werden ausgehändigt.
2. Die Anliegerversammlung der Konsul-Lindner-Straße/Gartenstraße und Rangaustraße findet am 10.12. um 19 Uhr in der Rangauhalle statt.
3. Der Haupt- und Finanzausschuss tagt am 16.12. um 16.30 Uhr.
4. Die Bürgerinformationsveranstaltung von Naturstrom findet am 16.12. um 18.30 Uhr in der Rangauhalle statt. Hinsichtlich einer möglichen Nahwärmeversorgung für die bestehenden Siedlungsbereiche in Eschenbach wird es voraussichtlich Anfang 2020 noch eine eigene Bürgerversammlung geben.
5. Leo Callens, ein Schüler der Caspar-Löner-Mittelschule, hat sehr erfolgreich auf Landes-, Bundes- und sogar auf europäischer Ebene an einem  Businesswettbewerb teilgenommen und dabei einen Preis für seine Geschäftsidee in Berlin und Barcelona erhalten.

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4. Bau der Nahwärmezentrale für das Baugebiet Eschenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 55. Marktgemeinderat 06.12.2019 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der vergangenen Gemeinderatssitzung wurde beschlossen, dass die Firma Naturstrom zwei Doppelhausbauplätze im Baugebiet Kirchsteigfeld zur Verfügung gestellt bekommt (in Erbpacht), um ein provisorisches Heizkraftwerk zu errichten, dass die Wärmeversorgung des Baugebietes sicherstellen soll.

Weiterhin wurde beschlossen, dass diese Fläche nur so lange in Anspruch genommen werden soll, bis die Ortsumgebung Eschenbach gebaut und die eigentlich für die Nahwärme vorgesehene Fläche tatsächlich zur Verfügung steht.

Die Firma Naturstrom hat nun mitgeteilt, dass der Bau eines provisorischen Heizkraftwerkes und dessen spätere Umsetzung zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 280.000 € netto bedeutet, die in irgendeiner Form auf die Anschlussnehmer umgelegt werden müssen.

Daher hatte die Firma vorgeschlagen, dass Heizwerk dauerhaft auf den Doppelhausgrundstücken zu belassen und es nicht als Provisorium, sondern als Dauerlösung auszulegen.

Vor diesem Hintergrund wurde die Verwaltung beauftragt noch einmal zu prüfen, ob die ursprünglich geplante Versorgungsfläche, die sich aktuell noch nördlich der Staatsstraße befindet, nicht doch bereits bebaut werden kann, auch wenn die Ortsumgehung noch nicht realisiert wurde, um das Heizwerk bereits jetzt außerhalb des Baugebietes bauen zu können.

Die Verwaltung hat deshalb noch einmal Kontakt mit dem staatlichen Bauamt aufgenommen und kurzfristig eine positive Rückmeldung erhalten. Das staatliche Bauamt würde dem Bau der Heizzentrale an der gewünschten Stelle unter Auflagen zustimmen, wenn dies den Bau der Ortsumgehung nicht wesentlich beeinträchtigt.

Die Fa. Naturstrom begrüßte diese positive Entwicklung und erläuterte die Planungen für den Neubau einer modernen und optisch ansprechenden Heizzentrale, die natürlich auch in dieser Form auf der gewünschten Fläche, außerhalb des Baugebietes, errichtet werden kann.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Heizzentrale für die Nahwärmeversorgung des Baugebietes Kirchsteigfeld auf Dauer auf den Flst. 74/43 und 74/44, Gemarkung Eschenbach verbleiben darf.
2. Die Fläche soll nicht in Erbpacht weitergegeben, sondern für den regulären (noch festzulegenden) Bauplatzpreis für diesen Zweck verkauft werden. In den Kaufvertrag ist eine Klausel einzuarbeiten, die eine Rückübertragung an den Markt Markt Erlbach bei Bedarf ermöglicht. Außerdem soll die Realisierung des heute vorgestellten Heizkraftwerkes mit einer Bauverpflichtung im Kaufvertrag verankert werden.
3. Der Beschluss Nr. 1 des Tagesordnungspunktes 16, aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 08.11.2019,  wird entsprechend ersetzt.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Heizzentrale für die Nahwärmeversorgung des Baugebietes Kirchsteigfeld auf Dauer auf den Flst. 100 und 101, Gemarkung Eschenbach errichtet werden soll.
2. Die Fläche soll nicht in Erbpacht weitergegeben, sondern für den regulären (noch festzulegenden) Bauplatzpreis für diesen Zweck verkauft werden. In den Kaufvertrag ist eine Klausel einzuarbeiten, die eine Rückübertragung an den Markt Markt Erlbach bei Bedarf ermöglicht. Außerdem soll die Realisierung des heute vorgestellten Heizkraftwerkes mit einer Bauverpflichtung im Kaufvertrag verankert werden.
3. Der Beschluss Nr. 1 des Tagesordnungspunktes 16, aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 08.11.2019, wird entsprechend ersetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes - Beschluss des Konzeptes als Handlungsgrundlage für den Markt Markt Erlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 55. Marktgemeinderat 06.12.2019 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Büro Dr. Heider hat den Entwurf des Einzelhandelskonzeptes auf der Grundlage der Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung noch einmal überarbeitet und stellte das Konzept noch einmal in der Sitzung vor . Das Konzept ist außerdem in der Anlage mit hinterlegt.

Aus Sicht der Verwaltung kann das Konzept in der vorliegenden Fassung als Handlungsgrundlage für die weitere Einzelhandelsentwicklung beschlossen werden.

Beschlussvorschlag

Der vom Büro Dr. Heider (Augsburg) vorgelegte Entwurf zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes wird angenommen und soll künftig als Handlungsgrundlage für den Marktgemeinderat und die Verwaltung dienen und bei allen relevanten Entscheidungen berücksichtigt werden.

Beschluss

Der vom Büro Dr. Heider (Augsburg) vorgelegte Entwurf zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes wird angenommen und soll künftig als Handlungsgrundlage für den Marktgemeinderat und die Verwaltung dienen und bei allen relevanten Entscheidungen berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 und 9. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Verlagerung eines Lebensmittelmarktes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 55. Marktgemeinderat 06.12.2019 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Fa. Mayr Bau (Ingolstadt) hat die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zum Bau eines großflächigen Lebensmittelmarktes (EDEKA) an der Nürnberger Straße beantragt.  Die für den Bau vorgesehene Fläche ist im Einzelhandelskonzept für eine solche Nutzung vorgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt in der Anlage bei und wurde in der Sitzung noch einmal näher erläutert.

Marktgemeinderat Klaus Adelhardt fordert, dass bei der Planung auch der Bau von LKW-Stellplätzen an der Staatsstraße geprüft werden soll.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat nimmt den Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bau eines großflächigen Lebensmittelmarktes (EDEKA) an und beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB, für die Ausweisung eines Sondergebietes gemäß § 11 (3) BauNVO  mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“ und einer maximalen Gesamtverkaufsfläche von 2.300 m².
2.  Der Geltungsbereich soll die Flst. 251, 259/5, sowie Teile der Flst. 259/4 und 253, (alle Gemarkung Markt Erlbach) sowie die notwendigen Verkehrsflächen und die Flächen für die Ver- und Entsorgung enthalten. Außerdem sollen eine Ortsrandeingrünung und die notwendigen Ausgleichsflächen mit in den Geltungsbereich einbezogen werden.
3. Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren entsprechend geändert werden.
4. Die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger und alle weiteren relevanten Punkte sollen im entsprechenden Durchführungsvertrag vereinbart werden. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt diesen zu unterzeichnen.
5. Mit dem Betreiber des EDEKA-Marktes (Familie Wust) soll ein städtebaulicher Vertrag zur Nachnutzung des bestehenden EDEKA-Standortes an der Hauptstraße geschlossen werden, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung dieses Bereiches im Innenort zu gewährleisten. Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Vertrag zu erarbeiten und zur Abstimmung vorzulegen.

Beschluss 1

1. Der Marktgemeinderat nimmt den Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bau eines großflächigen Lebensmittelmarktes (EDEKA) an und beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB, für die Ausweisung eines Sondergebietes gemäß § 11 (3) BauNVO  mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“ und einer maximalen Gesamtverkaufsfläche von 2.300 m².
2.  Der Geltungsbereich soll die Flst. 251, 259/5, sowie Teile der Flst. 259/4 und 253, (alle Gemarkung Markt Erlbach) sowie die notwendigen Verkehrsflächen und die Flächen für die Ver- und Entsorgung enthalten. Außerdem sollen eine Ortsrandeingrünung und die notwendigen Ausgleichsflächen mit in den Geltungsbereich einbezogen werden.
3. Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren entsprechend geändert werden.
4. Die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger und alle weiteren relevanten Punkte sollen im entsprechenden Durchführungsvertrag vereinbart werden. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt diesen zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Mit dem Betreiber des EDEKA-Marktes (Familie Wust) soll ein städtebaulicher Vertrag zur Nachnutzung des bestehenden EDEKA-Standortes an der Hauptstraße geschlossen werden, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung dieses Bereiches im Innenort zu gewährleisten. Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Vertrag zu erarbeiten und zur Abstimmung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 8

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7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 32 "Sondergebiet Lebensmittelmarkt am Zimmerplatz" - Offenlagebeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 55. Marktgemeinderat 06.12.2019 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 04.10.2019 beschlossen, dass für die Erweiterung des NETTO-Marktes ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden soll. In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, dass der Planentwurf vor Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung noch einmal zur Billigung durch den Marktgemeinderat vorgelegt werden soll.

Das Planungsbüro TB Markert hat im Auftrag des Investors inzwischen einen Bebauungsplanentwurf erarbeitet. Der Entwurf liegt in der Anlage mit bei und wurde in der Sitzung erläutert. Um den Lärmschutz zu gewährleisten, darf der Markt nur außerhalb der Ruhezeiten geöffnet und beliefert werden. Dies war auch bisher schon so.

Das Gremium merkt an, dass der NETTO-Markt bisher auch oft von Lieferfahrzeugen in den Nachtstunden angefahren wurde, auch wenn die Warenauslieferung dann erst ab 06:00 Uhr morgens stattfand . Die Verwaltung ist der Ansicht, dass sich dies kaum unterbinden lassen wird, da die Fahrer oft auch keine andere Möglichkeit haben, ihre Fahrzeuge über Nacht woanders abzustellen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat billigt den vorgelegten Planentwurf des Büros TB Markert für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 32 „Sondergebiet Lebensmittelmarkt am Zimmerplatz“. Mit dem Entwurf sollen die Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat billigt den vorgelegten Planentwurf des Büros TB Markert für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 32 „Sondergebiet Lebensmittelmarkt am Zimmerplatz“. Mit dem Entwurf sollen die Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 "Gewerbepark Lerchenfeld - Nord" und Erschließung des Gewerbegebietes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 55. Marktgemeinderat 06.12.2019 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der vergangenen Gemeinderatssitzung wurde im nichtöffentlichen Teil besprochen, dass der Bebauungsplan Nr. 27 einer Änderung unterzogen werden soll, um die grundsätzliche Aufteilung der Gewerbebauplätze und die Lage der Erschließungsanlagen anzupassen, so dass größere zusammenhängende Bauflächen entstehen und der Erschließungsaufwand etwas reduziert werden kann. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist es möglich, die Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen, so dass sich der Planungsaufwand und auch die Verfahrensdauer in Grenzen halten werden.

Der Planentwurf wurde in der Sitzung nochmals erläutert. Der Planentwurf zur ersten Änderung und auch der aktuell gültige Bebauungsplan liegen in der Anlage bei.

Marktgemeinderat Klaus Adelhardt merkt an, dass es sinnvoll wäre, die Stellplätze entlang der Erschließungsstraße auf ca. 3,5 m zu verbreitern,  um reguläre LKW-Stellplätze zu realisieren.

Aus Sicht der Verwaltung wäre das zwar machbar, würde aber die Baukosten der Erschließungsanlagen um einen hohen fünfstelligen Betrag erhöhen. Auch in der Straße am Gewerbepark wurden Stellplätze mit einer Breite von 2,5 m realisiert, die auch von LKW genutzt werden. Bisher hat das aber zu keinen Problemen geführt, auch wenn die LKW teilweise leicht in die Fahrbahn hineinragen. Daher ist eine Verbreiterung der Stellplätze nach Ansicht der Verwaltung nicht zwingend erforderlich oder geboten.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat beschließt, dass der Bebauungsplan Nr. 27 „Gewerbegebiet Lerchenfeld – Nord“ seiner ersten Änderung unterzogen werden soll. Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt den vorgelegten Planentwurf weiter auszuarbeiten und damit die Offenlage nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB durchzuführen.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat beschließt, dass der Bebauungsplan Nr. 27 „Gewerbegebiet Lerchenfeld – Nord“ seiner ersten Änderung unterzogen werden soll. Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt den vorgelegten Planentwurf weiter auszuarbeiten und damit die Offenlage nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6

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9. Teilnahme des Marktes Markt Erlbach an der Kampagne Fairtrade-Town

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 55. Marktgemeinderat 06.12.2019 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Mit Schreiben vom 01.12.2018 hat die Kolpingsfamilie Markt Erlbach-Wilhermsdorf die Verwaltung darüber informiert, dass sie Markt Erlbach gerne zu einer Fairtrade Gemeinde zertifizieren lassen möchte. Bei den sog. Fairtrade-Towns handelt es sich um Kommunen, die gezielt den fairen Handel auf kommunaler Ebene fördern und das Ergebnis einer erfolgreichen Vernetzung von Personen aus Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft, die sich für den fairen Handel in ihrer Heimat stark machen, fördern. Matthias Mandel (in seiner Funktion als 1. Vorsitzender der Kolpingsfamilie) berichtete ausführlich über die Bewerbungsvoraussetzungen. In der Sitzung am 01.02.2019 wurde beschlossen, dass die Initiatoren die Mitwirkungsbereitschaft von Handel, Gastronomie und Kirche abfragen und das Ergebnis dem Marktgemeinderat vorlegen sollen.

Es konnten für alle Bereiche (Steuerungsgruppe, Fairtrade-Produkte im Einzelhandel und der Gastronomie, Fairtrade-Produkte in Schule, Vereinen und Kirchen, Berichterstattung über die Medien) die notwendigen Teilnehmer für die Kampagne gewonnen werden. Lediglich der Beschluss des Marktgemeinderates ist noch notwendig, um die erforderlichen Anträge für die Teilnahme an der Kampagne „Fairtrade Town“ zu stellen.
Herr Matthias Mandel wird den Vorsitz der Steuerungsgruppe übernehmen. Aus dem Rathaus wird Frau Andrea Tiefel als Vertreterin der Verwaltung in die lokale Steuerungsgruppe für die Koordination lokaler Aktivitäten entsandt.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat beschließt, dass der Markt Markt Erlbach an der Kampagne „FairTrade-Towns“ teilnimmt. Die Verwaltung soll die erforderlichen Anträge bei der TransFair e.V. - Fairtrade Deutschland einreichen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, künftig bei allen Sitzungen des Marktgemeinderates und seiner Ausschüsse sowie im Bürgermeisterbüro Fairtrade-Kaffee auszuschenken sowie ein weiteres Produkt (Fairtrade Tee, Fairtrade Zucker, Fairtrade Kakao, Fairtrade Orangensaft) aus fairem Handel zu verwenden.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat beschließt, dass der Markt Markt Erlbach an der Kampagne „FairTrade-Towns“ teilnimmt. Die Verwaltung soll die erforderlichen Anträge bei der TransFair e.V. - Fairtrade Deutschland einreichen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, künftig bei allen Sitzungen des Marktgemeinderates und seiner Ausschüsse sowie im Bürgermeisterbüro Fairtrade-Kaffee auszuschenken sowie ein weiteres Produkt (Fairtrade Tee, Fairtrade Zucker, Fairtrade Kakao, Fairtrade Orangensaft) aus fairem Handel zu verwenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Stand des Förderverfahrens zum Mobilfunkausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 55. Marktgemeinderat 06.12.2019 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Bayerische Mobilfunkzentrum hat bei den verschiedenen Mobilfunkbetreibern angefragt, ob ein geförderter Mobilfunkausbau der „weißen Flecken“ im Gebiet des Marktes Markt Erlbach in Betracht käme.

Daraufhin haben verschiedene Betreiber sogenannte Suchkreise für die Standorte mitgeteilt, die aus Ihrer Sicht für den Bau von Mobilfunkmasten in Frage kommen würden.
Die Suchkreise wurden in der Sitzung vorgestellt.

Das Mobilfunkzentrum hat mitgeteilt, dass nun die Voraussetzungen vorliegen, um einen Förderantrag zum Ausbau zu stellen.

Die Verwaltung schlägt aber vor, dass zunächst einmal geprüft werden sollte, ob ein Ausbau an den genannten Standorten auch praktisch überhaupt in Betracht kommt und ob hier Grundstücke des Marktes verfügbar sind, oder ob die Eigentümer in den betreffenden Bereichen einverstanden wären, die notwendigen Flächen bereitzustellen.

Vorher sollte in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt anhand von Messungen ermittelt werden, ob die vom Mobilfunkzentrum übermittelten „weißen Flecken“ auch der Realität entsprechen, denn der Mobilfunkempfang ist augenscheinlich auch in weiteren Bereichen des Marktes Markt Erlbach nicht gegeben.

Darüber hinaus hat die Verwaltung auch bereits die entsprechenden Bewerbungen für die Aktion der Telekom „Wir jagen Funklöcher“ eingereicht. Eine Entscheidung der Telekom, wo ein eigenwirtschaftlicher Ausbau stattfinden wird, soll im kommenden Frühjahr erfolgen. Da aber bundesweit nur der Ausbau von 50 Standorten vorgesehen ist, sind die Chancen des Marktes Markt Erlbach eher gering hierbei zum Zuge zu kommen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt die von den Mobilfunkbetreibern mitgeteilten Suchkreise zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob in den Suchkreisen entsprechende Gemeindegrundstücke verfügbar sind, oder ob geeignete private Flächen in diesen Bereichen zur Verfügung gestellt werden würden. Das Ergebnis soll dem Mobilfunkzentrum mitgeteilt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die von den Mobilfunkbetreibern mitgeteilten Suchkreise zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob in den Suchkreisen entsprechende Gemeindegrundstücke verfügbar sind, oder ob geeignete private Flächen in diesen Bereichen zur Verfügung gestellt werden würden. Vorher soll aber in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt geprüft werden, ob die vom Mobilfunkzentrum angegebenen „weißen Flecken“  der Realität entsprechen, oder eventuell noch weit größer sind. Das Ergebnis soll dem Mobilfunkzentrum mitgeteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Jahresantrag für das Jahr 2020 zur Städtebauförderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 55. Marktgemeinderat 06.12.2019 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Verwaltung hat in Rücksprache mit der Städtebauförderung die Bedarfsmitteilung für das Jahr 2020 erarbeitet.

Der Jahresantrag sieht für 2020 förderfähige Kosten in Höhe von etwa 3,3 Millionen Euro vor. Davon sind allein 2,9 Millionen Euro zur Förderung der Baumaßnahme „Sanierung der Hauptstraße“ vorgesehen. Für diese Baumaßnahme werden 2020 zwar kaum noch Kosten anfallen, aber bis heute hat die Städtebauförderung lediglich f örderfähige Kosten in Höhe von etwa 1,0 Millionen Euro bewilligen und die Förderung (ca. 600.000 €) hierfür auszahlen können, da noch nicht mehr Mittel zur Verfügung standen. Die Bewilligung und Auszahlung der restlichen Fördergelder sollen nach Möglichkeit 2020 erfolgen.

Beschlussvorschlag

Der Vorschlag der Verwaltung für den Jahresansatz für die Städtebauförderung für das Jahr 2020 für das Förderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ wird befürwortet. Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen für das Haushaltsjahr 2020 eingestellt werden.

Beschluss

Der Vorschlag der Verwaltung für den Jahresansatz für die Städtebauförderung für das Jahr 2020 für das Förderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ wird befürwortet. Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen für das Haushaltsjahr 2020 eingestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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12. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 55. Marktgemeinderat 06.12.2019 ö 12

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Bei der Verwaltung sind folgende Spenden eingegangen:

Raiffeisenbank Bad Windsheim eG        2.500,00 Euro   Wärmebildkamera FF Linden
Erich Lunz                                           200,00 Euro   Unterhalt Bürgerhaus

Beschlussvorschlag

1. Die eingegangene Spende für die FF Linden wird angenommen.
2.  Der Marktgemeinderat nimmt die eingegangene Spende für die Stiftung Bürgerhaus in seiner Funktion als Stiftungsverwalter an.

Beschluss

1. Die eingegangene Spende für die FF Linden wird angenommen.
2. Der Marktgemeinderat nimmt die eingegangene Spende für die Stiftung Bürgerhaus in seiner Funktion als Stiftungsverwalter an .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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13. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 55. Marktgemeinderat 06.12.2019 ö 13

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

1. Die 1. Bürgermeisterin teilt mit, dass der Markt Wilhermsdorf aktuell einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den „Solarpark Unterulsenbach“ und die zugehörige Änderung des Flächennutzungsplanes aufstellen lässt. Aktuell finden hierzu die Offenlage und die Behördenbeteiligung statt.
Der Marktgemeinderat hatte sich in einer der vergangenen Sitzungen bereits mit dem Vorhaben befasst und beschlossen, dass keine Einwände erhoben werden, da die Belange des Marktes Markt Erlbach durch das Vorhaben nicht betroffen sind. Die Planung hat sich seitdem nicht wesentlich verändert. Daher wird vorgeschlagen, dass der Markt auch jetzt keine Einwände gegen die Planung erhebt. Dies wird allgemein befürwortet.

2. Marktgemeinderat Matthias Mandel fragt nach, weshalb im Park am Torhaus eine Tanne und kein Laubbaum nachgepflanzt wurde. Die 1. Bürgermeisterin erklärt, dass die gepflanzte Tanne künftig als Weihnachtsbaum am Ortseingang dienen soll und in der Adventszeit geschmückt werden kann.

Marktgemeinderat Mandel möchte auch wissen, wann die Straßenleuchte an der Kreuzung Windsheimer Straße / Hagenhofer Weg erneuert wird. Nach Aussage der Verwaltung wurde die Leuchte umgefahren und der Schadensverursacher ist bekannt und wurde der MDN übermittelt. Die Abwicklung über die Versicherung wird aber offensichtlich leider noch etwas dauern.

3. Marktgemeinderat Wolfgang Stotz bittet um Auskunft, wie der Sachstand zu dem feuchten Sockel an einem Anwesen in der Hauptstraße ist und ob der Markt den Schaden beheben wird. Die Verwaltung erläutert, dass aktuell nicht klar ist, wer tatsächlich für die Behebung des Schadens verantwortlich ist. Es ist zwar richtig, dass das Straßenniveau an dem Anwesen um 16 – 19 cm angehoben wurde, aber die Straße ist zur Mitte hin geneigt, so dass kein Oberflächenwasser zur Fassade hin abgeleitet wird. Außerdem müssen Gebäudesockel grundsätzlich bis zu einer Höhe von 30 cm gegen Wasser abgedichtet werden. Die Abdichtung der Haussockel liegt außerdem in der Verantwortung des jeweiligen Eigentümers. So lange die Schuldfrage nicht geklärt ist, wird hier auch verständlicherweise nichts von der Marktgemeinde übernommen. Die Sache wurde aber vorsorglich der Haftpflichtversicherung gemeldet. Diese wird die Sache voraussichtlich durch einen unabhängigen Gutachter untersuchen und einschätzen lassen.

4. Marktgemeinderätin Christine Hildner bedankt sich im Namen der Dorfgemeinschaft Altziegenrück dafür, dass die Pflasterarbeiten am Milchhaus so schnell und unkompliziert erledigt wurden. Das Gemeinschaftshaus hat dadurch enorm an Attraktivität gewonnen. Am 22.12. wird ein Fest zur Wintersonnenwende im Milchhaus stattfinden. Die Mitglieder des Marktgemeinderates sind hierzu herzlich eingeladen.

5. Die 1. Bürgermeisterin bedankt sich beim Marktgemeinderat und den Ortssprechern für die gute und konstruktive Zusammenarbeit im vergangenen Jahr und gibt einen kurzen Rückblick über die Maßnahmen, die 2019 gemeinsam durch die Entscheidungen des Marktgemeinderates und die Arbeit der Verwaltung realisiert werden konnten und einen Ausblick auf die Maßnahmen die 2020 anstehen. Sie wünscht allen Mitgliedern des Marktgemeinderates, den Ortssprechern und den Mitarbeitern der Verwaltung ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr.

6. Markgemeinderätin Brigitte Hegendörfer bedankt sich für die gute Zusammenarbeit bei den Mitgliedern des Marktgemeinderates, den Ortssprechern, der 1. Bürgermeisterin, der Verwaltung, sowie allen Ehrenamtlichen und Vereinen, für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2019.

Datenstand vom 20.12.2019 08:38 Uhr