Datum: 25.09.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
3 Baumaßnahmen zur Erweiterung der Gebäude des Bauhofes (mit OT)
4 Grünpflege durch den gemeindlichen Bauhof
5 Bauvoranfragen
6 Bauanträge
6.1 Bauantrag zur Erweiterung eines Milchviehstalles bei Oberulsenbach
6.2 Bau einer Doppelgarage in Eschenbach - Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
7 Sanierung der Hauptstraße (mit OT)
8 Umgestaltung der Zufahrt der Wiesenstraße zur Nürnberger Straße (mit OT)
9 Bauleitplanung des Marktes Wilhermsdorf - Frühzeitige Beteiligung zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und Änderung des FNP "Solarpark Unterulsenbach"
10 Löschwasserversorgung für den Ortsteil Wilhelmsgreuth
11 Verschiedenes

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 25.09.2019 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 23.07.2019 wurde im Ratsinformationssystem eingestellt.

Beschlussvorschlag

Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 23.07.2019 wird genehmigt.

Beschluss

Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 23.07.2019 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 25.09.2019 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 23.07.2019 sind bei den folgenden Punkten die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen und es wurden folgende Beschlüsse gefasst.

Tagesordnungspunkt 14 – Ausschreibung der Trinkwasserverbundleitung zwischen Losaurach und Klausaurach

Beschluss:
1. Die Arbeiten für die Trinkwasserverbundleitung zwischen Losaurach und Klausaurach sollen an den jeweils wirtschaftlichsten Anbieter vergeben werden.
2. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt die entsprechenden Aufträge zu unterzeichnen

Tagesordnungspunkt 16 – Sanierung des Radweges zwischen Markt Erlbach und Eschenbach

Beschluss:
Die Komplettsanierung des Radweges zwischen Markt Erlbach und Eschenbach wird als Folgeauftrag an die Fa. Wolff & Müller, gemäß Angebot vom 22.07.2019, in Höhe von 271.545,73 € (brutto) vergeben. Die Verwaltung wird aber beauftragt über einen möglichen Nachlass zu verhandeln. Die notwendigen Haushaltsmittel sollen für 2020 eingestellt werden.

Tagesordnungspunkt 17 – Sanierung der Kläranlage Linden – Durchführung einer Messreihe zur Ermittlung der Schmutzfracht

Beschluss:
1. Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2. An der Kläranlage soll ein Messprogramm durchgeführt werden um die tatsächliche Schmutzfracht zu ermitteln. Das Ergebnis soll vorgelegt werden.
3. Das Ingenieurbüro Finster wird beauftragt, auf der Grundlage der erhobenen Daten, die Planung und die Genehmigungsunterlagen für die Ertüchtigung der Teichkläranlage zu erarbeiten.
4. Die Lindener Bürger sollen über die Maßnahme informiert werden.

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3. Baumaßnahmen zur Erweiterung der Gebäude des Bauhofes (mit OT)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 25.09.2019 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der vergangenen Bauausschusssitzung würde der einstimmige Beschluss gefasst, dass der Bauhof noch um einige Anbauten erweitert werden soll (Anbau Büro, Hallenüberdachung und Waschplatz). Etwa 5 Wochen nach der Sitzung hat sich die Fraktion BB/DUD an die Verwaltung und die Mitglieder des Gemeinderates gewandt um eine Aussetzung der geplanten Arbeiten zu erwirken, weil aus Ihrer Sicht noch Klärungsbedarf besteht.

Die Einwendungsfirst gegen die Beschlüsse von Ausschüssen beträgt jedoch nur eine Woche, so dass der gefasste Beschluss Bestand hat und nicht mehr angefochten werden kann.

Für den geplanten Büroanbau konnte jedoch inzwischen noch eine bessere Lösung aufgetan werden, bei der mit geringerem Aufwand Bürofläche geschaffen werden kann. Diese Lösung wurde bei einem Ortstermin von der Bauhofleitung erläutert. Demnach ist es möglich, die erforderliche Bürofläche durch eine interne Umnutzung verschiedener Räume zur Verfügung zu stellen.

Die Bauhofleitung erläuterte bei dem Ortstermin auch die weiteren notwendigen Um- und Anbauten, die kurz bis Mittelfristig erforderlich sind.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss beschließt, …….

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dass am Bauhofgelände kein Büroanbau erstellt werden soll. Die für die Bauhofleitung erforderliche Bürofläche soll  durch interne Umnutzung der vorhandenen Räumlichkeiten bereitgestellt werden. Der Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 23.07.2019 unter TOP 6 wird in dieser Hinsicht geändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Grünpflege durch den gemeindlichen Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 25.09.2019 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der Vergangenheit wurden immer wieder Anfragen zur Grünpflege von Mitgliedern des Bauausschusses an den Bauhof herangetragen.

Daher wurde die Bauhofleitung gebeten, die Fragen direkt im Gremium zu beantworten.

In der Sitzung wurden daraufhin folgende Sachverhalte erörtert:

1. Die ohne Rücksprache mit der Verwaltung angepflanzte Eiche auf der Insel in der Weed musste entfernt werden, da diese langfristig die Einfassung der Insel beschädigen würde.

2. Der am Pflanzwasen kürzlich zurückgeschnittene und dann gänzlich entfernte Baum musste entfernt werden, weil er schon zu stark geschädigt war.

3. Das Mulchen von Grünflächen wurde vom Bauhof bereits auf ein Minimum reduziert und erfolgt, soweit möglich, in Abschnitten. Es ist aber nicht möglich das Mulchen mehrere Jahre auszusetzen, weil die Flächen sonst verbuschen.

4. Am Holzberg in Eschenbach war ein Rückschnitt eines Teils der Hecken erforderlich. Aus Kapazitätsgründen musste der Rückschnitt maschinell erfolgen, auch wenn dies weniger genau ist als in Handarbeit.

5. Der Boden der Blühwiese an der Weed ist relativ fruchtbar. Da die Blühmischung aber nährstoffarmen Boden bevorzugt, setzten sich immer wieder nur bestimmte Arten durch. Daher muss die Blühweise im Abstand von einigen Jahren immer wieder neu angelegt werden.

6. Der Bauhof ist durch seine vielen verschiedenen Aufgaben und krankheitsbedingt in den vergangenen Monaten nicht dazu gekommen, die Straßen umfangreich zu kehren. Dies wurde in den vergangenen Wochen nachgeholt, da durch die Einstellung des neuen Hausmeisters wieder genügende Kapazitäten vorhanden waren.

7. Für das Wässern der Pflanzen kann leider nur sauberes Wasser verwendet werden, weil sich sonst die Pumpen, Schläuche und Armaturen der Gießeinrichtungen zusetzen. Eine Nutzung von Wasser aus Weihern scheidet daher leider aus.

8. Das staatliche Bauamt entnimmt für seine Baumaßnahmen im Gemeindegebiet aktuell Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung. Hierbei werden die vorgeschriebenen Systemtrenner verwendet und die Wassermenge wird erfasst und verrechnet.

9. Am Kriegerdenkmal in Eschenbach muss der Bauhof vorerst nicht gießen. Die generelle Pflege der neu angelegten Pflanzung übernimmt die Ortsgemeinschaft.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung und des Bauhofes zur Kenntnis.

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5. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 25.09.2019 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Bis zur Sitzung gingen keine Bauvoranfragen ein.

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6. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 25.09.2019 ö 6
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6.1. Bauantrag zur Erweiterung eines Milchviehstalles bei Oberulsenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 25.09.2019 ö 6.1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Westlich des Ortsteiles Oberulsenbach soll ein bestehender Milchviehstall erweitert werden. Die Erweiterung hat eine Fläche von ca. 1.100 m².

Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB und dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und gehört zu den nach § 35 (1) BauGB privilegierten Vorhaben.

Demnach ist es zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.

Die Erschließung (Zufahrt) ist gesichert und aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben auch keine öffentlichen Belange entgegen, so dass das Vorhaben zulässig ist.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Erweiterung eines Milchviehstalles mit Laufhof,  auf dem Flst. 386, Gemarkung Buchen, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Erweiterung eines Milchviehstalles mit Laufhof,  auf dem Flst. 386, Gemarkung Buchen, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6.2. Bau einer Doppelgarage in Eschenbach - Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 25.09.2019 ö 6.2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Eigentümer eines Anwesens an der Waldstraße in Eschenbach plant den Bau einer Doppelgarage. Die Garage bedarf aufgrund Ihrer Größe (weniger als 50 m²) keiner Baugenehmigung. Das Vorhaben widerspricht aber dem Bebauungsplan für diesen Bereich in folgenden Punkten:

1. Laut Bebauungsplan wäre die Garage an der westlichen Grundstücksgrenze zu errichten (hier geplant an der östlichen Seite).

2. Der Bebauungsplan legt eine Baugrenze fest. Diese wird durch das geplante Vorhaben um ca. 9 m überschritten und die Garage würde damit vollständig außerhalb der Baugrenze liegen und nur ca. 2 m Vorfeld zur Straße haben.

Der Bauherr begründet die Abweichungen vom Bebauungsplan mit den Erschwernissen, die sich durch das nach Norden hin ansteigende Gelände ergeben und damit, dass er keinen barrierefreien Zugang zum Wohnhaus hätte, wenn er die Garage weiter nach Norden verschieben würde.

Aus Sicht der Verwaltung wäre es aber sinnvoll, mindestens ein Garagenvorfeld von 5 m einzufordern, so dass die vor der Garage parkenden PKW nicht auf den Gehweg hinausragen. Auf dem Nachbaranwesen wurde auch eine Garage zugelassen, die über die Baugrenzen hinausgeht, aber diese hält ein Vorfeld von knapp über 5 m ein.

Der Mehraufwand, der dem Bauherrn durch Verschiebung der Garage um ca. 3 m nach Norden entstehen würde, ist zwar nicht unerheblich (der Zugang zum Haus müsste mit größerem Aufwand angepasst werden), aber die Garage könnte alternativ auch an der westlichen Grundstücksgrenze positioniert werden. Dann wäre ein barrierefreier Zugang realisierbar.

Der Bauherr hat außerdem den Wunsch geäußert, dass der Markt den öffentlichen Bereich bis zu seiner Garagenzufahrt hin auf eigene Kosten asphaltiert oder pflastert, da dieser aktuell nur geschottert ist.

Nach Ansicht der Verwaltung ist dies aber weder zwingend notwendig noch ist der Markt dazu verpflichtet, da der Bereich bis zur Garagenzufahrt gut befahrbar ist und das Baugrundstück an der südwestlichen Ecke einen Straßenanschluss hat. Der Bauherr könnte seine Garage auch ohne weiteres, wie oben schon angesprochen, an der Westseite seines Grundstückes positionieren.

In der Bauausschusssitzung erteilte der Ausschuss dem Bauherren das Rederecht um darzulegen  weshalb die beantragten Befreiungen notwendig sind.

Der Bauherr bittet außerdem darum, dass der gemeindliche Bauhof den Schnee auch bis zu seiner Gerageneinfahrt räumt.

Die Verwaltung erläutert, dass dies nur eingeschränkt möglich ist, weil auf dem Schotterweg nur sehr grob geräumt werden kann. Die Bitte wird aber an den Bauhof weitergegeben.

Beschlussvorschlag

1. Die geplante Doppelgarage an der östlichen Grenze des Flst. 54/1, Gemarkung Eschenbach soll ein Vorfeld von mindestens 5 m zum öffentlichen Grund einhalten. Die dafür erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden erteilt.

2. Alternativ darf die Garage auch an der Westseite des Grundstückes positioniert werden. Auch hier ist ein Vorfeld von 5 m einzuhalten.

3. Eine Asphaltierung oder Pflasterung des öffentlichen Weges südlich des Flst. 54/1, Gemarkung Eschenbach, auf Kosten des Marktes, wird nicht in Aussicht gestellt.

Beschluss

1. Die geplante Doppelgarage an der östlichen Grenze des Flst. 54/1, Gemarkung Eschenbach soll ein Vorfeld von mindestens 2 m zum öffentlichen Grund einhalten. Die dafür erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden erteilt. Ein Vorfeld von 5 m wird nicht gefordert, da sich das Bauvorhaben am Ende einer Sackgasse befindet und daher keine Konflikte mit dem Durchfahrtsverkehr zu erwarten sind.

2. Eine Asphaltierung oder Pflasterung des öffentlichen Weges südlich des Flst. 54/1, Gemarkung Eschenbach, auf Kosten des Marktes, wird nicht in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Sanierung der Hauptstraße (mit OT)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 25.09.2019 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Hauptstraße ist inzwischen schon etwa zu 2/3 fertiggestellt und das Nahwärmenetz wurde komplett verlegt und an die Leitung in der Neuen Straße angeschlossen, so dass die Anschlussnehmer in nächster Zeit Wärme aus dem Netz beziehen können.

Der aktuelle Baufortschritt wurde bei einem Ortstermin erläutert. Das von einem Eigentümer nachträglich gewünschte Marktmöbel am Anwesen Hauptstraße 46 konnte leider nicht realisiert werden, weil dies eine unverhältnismäßig umfangreiche Anpassung der geplanten und bereits realisierten Pflasterhöhen, sowie der Straßenentwässerung erfordert hätte.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. Umgestaltung der Zufahrt der Wiesenstraße zur Nürnberger Straße (mit OT)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 25.09.2019 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Zusammenhang mit der Hauptstraßensanierung wird auch der Zufahrtsbereich der Wiesenstraße mit angeglichen.

Wegen der vielen ungünstig einmündenden Straßen ist die Kreuzung an der Nürnberger Straße problematisch und es wäre sinnvoll die Verkehrsregelung für diesen Bereich zu vereinfachen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Wiesenstraße im östlichen Teil zu einer Einbahnstraße zu erklären und nur noch Fahrzeuge aus der Nürnberger Straße ein- aber nicht mehr ausfahren zu lassen.

Um das auch baulich deutlich zu machen, sollte bei den aktuell anstehenden Straßenbauarbeiten die Ausfahrt der Wiesenstraße verschmälert werden. Der bauliche Mehraufwand dafür ist nur minimal.

Die Angelegenheit wurde bei einem Ortstermin vor der Sitzung besprochen. Dabei wurden auch verschiedene Varianten zur Beschilderung erläutert.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss beschließt, dass der östliche Teil der Wiesenstraße (beginnend hinter der Zufahrt des Baumarktes bis zur Kreuzung mit der Nürnberger Straße) zu einer Einbahnstraße erklärt werden soll und die Verkehrssituation an der Kreuzung zu entschärfen. Im Zuge der Straßenbauarbeiten zur Hauptstraße soll der Einmündungsbereich der Wiesenstraße in die Nürnberger Straße verengt werden. Die Firma Storz soll die dafür notwendigen Arbeiten ausführen.

Beschluss 1

Im Zuge der Straßenbauarbeiten zur Hauptstraße soll der Einmündungsbereich der Wiesenstraße in die Nürnberger Straße verengt werden. Die Firma Storz soll die dafür notwendigen Arbeiten ausführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

Beschluss 2

Der Bauausschuss beschließt, dass der östliche Teil der Wiesenstraße (beginnend hinter der Zufahrt des Baumarktes bis zur Kreuzung mit der Nürnberger Straße) zu einer „unechten“ Einbahnstraße erklärt werden soll um die Verkehrssituation an der Kreuzung zu entschärfen. Hierzu soll östlich der Zufahrt zum Sonderpreisbaumarkt die Durchfahrt in Richtung Nürnberger Straße, mittels Verkehrszeichen, verboten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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9. Bauleitplanung des Marktes Wilhermsdorf - Frühzeitige Beteiligung zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und Änderung des FNP "Solarpark Unterulsenbach"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 25.09.2019 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Markt Wilhermsdorf hat die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Solarfeld zwischen Markt Erlbach und Unterulsenbach beschlossen. Die zugehörigen Pläne liegen in der Anlage mit bei.

Der Geltungsbereich der Planung hat eine Fläche von insgesamt ca. 20 ha. Davon sind etwa 3,5 ha für Eingrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen.

Die Solaranlage dürfte durch die bestehenden umgebenden Waldflächen und die geplante Eingrünung von Markt Erlbach oder Eschenbach aus nicht sichtbar sein.

Beschlussvorschlag

Der Markt Markt Erlbach erhebt keine Einwände gegen die Bauleitplanung des Marktes Wilhermsdorf.

Beschluss

Der Markt Markt Erlbach erhebt keine Einwände gegen die Bauleitplanung des Marktes Wilhermsdorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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10. Löschwasserversorgung für den Ortsteil Wilhelmsgreuth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 25.09.2019 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Wegen der Umgestaltung des zentralen Platzes in der Ortsmitte von Wilhelmsgreuth muss der bestehende Löschwasserteich verfüllt werden und es ist vorgesehen, zwei ehemalige Güllebehälter künftig für den Löschwasservorrat zu nutzen. Dies wurde auch mit der Feuerwehr und dem Kreisbrandrat abgestimmt.

Mit dem Eigentümer der beiden Betonbehälter konnte bereits eine rechtsverbindliche Vereinbarung getroffen werden und der Markt hat das Recht die Behälter anzupassen und zu benutzen und wird nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens im Grundbuch als Eigentümer vorgetragen sein.

Um die beiden Behälter nach den einschlägigen Normen für die Löschwasserentnahme nutzen zu können, sind aber noch folgende Anpassungen notwendig:

1. Bau eines frostsicheren Löschwasserentnahmeschachtes und Herstellung von Verbindungsleitungen zu den Behältern.
2. Herstellung eines Wasseranschlusses zur Nachspeisung
3. Anschluss des Regenfallrohres des benachbarten Gebäudes um das Becken mit Niederschlagswasser füllen zu können.
4. Einbau eines Überlaufes mit Anschluss an den Regenwasserkanal
5. Abdichtung der Becken mit einem Dichtungsanstrich/Beschichtung

Die genauen Kosten, die für Maßnahmen anfallen, sind noch nicht bekannt, die Verwaltung schätzt den Aufwand aber auf ca. 20.000 – 30.000 €.

Die Kosten stehen zwar im Zusammenhang mit der Dorferneuerung, sind aber nicht förderfähig, da der vorbeugende Brandschutz Pflichtaufgabe der Gemeinde ist.

Die notwendigen Haushaltsmittel sind vorhanden.

Beschlussvorschlag

Die beiden ehemaligen Güllebehälter in Wilhelmsgreuth (Flst. 165, Gemarkung Jobstgreuth) sollen zu Löschwasserbehältern umgebaut werden. Die Verwaltung wird beauftragt die dafür notwendigen Arbeiten zu vergeben.

Beschluss

Die beiden ehemaligen Güllebehälter in Wilhelmsgreuth (Flst. 165, Gemarkung Jobstgreuth) sollen zu Löschwasserbehältern umgebaut werden. Die Verwaltung wird beauftragt die dafür notwendigen Arbeiten zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 25.09.2019 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Folgende Anliegen wurden vorgebracht:

1. Marktgemeinderat Heinz Schwemmer möchte wissen, ob bei den Tiefbauarbeiten in Wilhelmsgreuth auch daran gedacht wurde, die bereits vorhandenen Baulücken mit zu erschließen.

Die Verwaltung teilt dazu mit, dass bei insgesamt drei Baulücken im Ortsteil Wilhelmsgreuth noch die entsprechenden Hausanschlüsse für Wasser, Schmutzwasser und Regenwasser vorgesehen wurden, da diese Flächen bebaut werden könnten und die Eigentümer im Falle einer Grundstücksteilung ohnehin einen Rechtsanspruch auf die entsprechenden Hausanschlüsse hätten, weil Sie die Erschließungsbeiträge für diese Flächen bereits bezahlt haben.

Marktgemeinderat Schwemmer fragt außerdem an, ob es möglich wäre, einen Verkehrsspiegel an der Kreuzung Neue Straße / Frankenstraße anzubringen, da die Einsicht in die Kreuzung schwierig ist.

2. Marktgemeinderat Klaus Adelhardt schlägt vor, dass zuerst einmal die Bäume und Hecken im genannten Kreuzungsbereich Neue Straße / Wiesenstraße zurückgeschnitten werden sollten um die Sichtdreiecke freizuhalten.

3. Marktgemeinderat Harald Eisenbeiß weist darauf hin, dass die Absperrelemente der Baustelle auf der Windsheimer Straße die Sichtverbindung ungünstig beeinträchtigen, so dass die Schulkinder nur schwer zu sehen sind. Er bittet hier um Abhilfe.

Datenstand vom 29.10.2019 08:26 Uhr