Datum: 19.11.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 16:45 Uhr bis 18:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
3 Bauvoranfragen
4 Bauanträge
4.1 Bauantrag zur Nutzungsänderung von zwei Ställen zu Lagerfläche nördlich von Markt Erlbach
4.2 Umnutzung einer vorhandenen Produktionshalle in eine Moschee im Bereich Lerchenfeld
4.3 Bau eines Einfamilienhauses am Kirchsteig
5 Sanierung der Konsul-Lindner-Straße, Rangaustraße und Gartenstraße
6 Sanierung der Hauptstraße Markt Erlbach (mit OT)
7 Anlage von Stellplätzen am Hagenhofer Weg (mit OT)
8 Containerstandplätze im Baugebiet Eschenbach
9 Information zur Radwegeerneuerung zwischen Markt Erlbach und Eschenbach
10 Antrag auf Aufstellung einer Innenbereichssatzung für den Ortsteil Eschenbach
11 Verschiedenes

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 19.11.2019 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 25.09.2019 wurde im Ratsinformationssystem eingestellt.

Beschlussvorschlag

Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 25.09.2019 wird genehmigt .

Beschluss

Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 25.09.2019 wird genehmigt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 19.11.2019 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 25.09.2019 sind bei den folgenden Punkten die Gründe der Geheimhaltung weggefallen und es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Tagesordnungspunkt 15 – Bau einer Trinkwasserverbundleitung zwischen Losaurach und Klausaurach – Beschaffung der Fernmeldetechnik und Nachtragsangebot für die Verlegung eines weiteren Leerrohres

Beschluss:
1.  Das Nachtragsangebot „NA 01“ der Fa. Walter Bauer GmbH & Co.KG (Runding) in Höhe von 38.291,58 € brutto, zur Verlegung eines zweiten Kabelschutzrohres wird angenommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die im Zusammenhang mit dem Bau der Verbundleitung notwendige Fernmeldetechnik und die Trübungsmessung zu beschaffen und installieren zu lassen.

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3. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 19.11.2019 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Bis zur Sitzung wurden keine Bauvoranfragen eingereicht.

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 19.11.2019 ö 4
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4.1. Bauantrag zur Nutzungsänderung von zwei Ställen zu Lagerfläche nördlich von Markt Erlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 19.11.2019 ö 4.1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Nördlich des Ortsteiles Markt Erlbach sollen zwei Gebäude, die ehemals als Hühnerställe genutzt wurden,  zu Lagerhallen umgenutzt werden. Die Hallen haben eine Fläche 640 m² und 860 m² und befinden sich im unbeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB.

Die Umnutzung ist keine privilegierte Nutzung nach § 35 (1) BauGB, sondern als sonstiges Vorhaben nach § 35 (2) BauGB einzuschätzen. Demnach wäre Sie zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist und öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Die Erschließung (insbesondere Zufahrt) ist gesichert. Und hinsichtlich der verschiedenen öffentlichen Belange kann dem Vorhaben zu Gute gehalten werden, dass es sich hierbei um eine Umnutzung erhaltenswerter und genehmigter Bausubstanz handelt, so dass das Vorhaben eine sogenannte Teilprivilegierung nach § 35 (4) BauGB hat. Dadurch verringert sich die Anzahl der öffentlichen Belange, die dem Vorhaben entgegenstehen können.

Im vorliegenden Falle sind aufgrund der Teilprivilegierung keine der zu prüfenden öffentlichen Belange beeinträchtigt und das Vorhaben ist damit planungsrechtlich zulässig.

Beschlussvorschlag

Für die Nutzungsänderung von zwei Ställen zu Lagerfläche auf dem Flst. 1045, Gemarkung Markt Erlbach, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB  erteilt.

Beschluss

Für die Nutzungsänderung von zwei Ställen zu Lagerfläche auf dem Flst. 1045, Gemarkung Markt Erlbach, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB  erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4.2. Umnutzung einer vorhandenen Produktionshalle in eine Moschee im Bereich Lerchenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 19.11.2019 ö 4.2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Türkisch-Islamische Union (D.I.T.I.B) hat eine ehemalige Produktionshalle am Lerchenfeld (ehemals Fa. Gühring) erworben und plant darin die Einrichtung einer Moschee und den Bau eines Minaretts mit 17 m Höhe an der Straßenseite.

Der Bereich Lerchenfeld liegt in einem festgesetzten Gewerbegebiet und Moscheen sind als Anlage für „kirchliche Zwecke“ gemäß § 8 (3) BauNVO ausnahmsweise in Gewerbegebieten zulässig.

Aus Sicht der Verwaltung kann die entsprechende Ausnahme erteilt werden, da der Standort gut für eine solche Nutzung geeignet ist und keine unzumutbaren Beeinträchtigungen von dem Vorhaben ausgehen.

Die Anzahl der nachgewiesenen Stellplätze ist nur gering (insgesamt 6 Stück), entspricht aber dem Schlüssel, der nach der Bayerischen Stellplatzverordnung für kirchliche Einrichtungen gefordert ist.

Das Bauvorhaben entspricht, abgesehen von der Traufhöhe und der Dachneigung des geplanten Minaretts (zulässige Traufhöhe 12 m – hier beantragt 15 m, zulässige Dachneigung max. 30 Grad – hier beantragt ca. 55 Grad) ansonsten den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 14 – 1. Änderung und die Erschließung ist gesichert. Die Befreiungen und die Ausnahme könnten aus Sicht der Verwaltung zugelassen werden.

In der Diskussion zu dem Tagesordnungspunkt äußern mehrere Ausschussmitglieder Ihre Bedenken, ob die nachgewiesenen Stellplätze tatsächlich ausreichend sind. Denn aus der Erfahrung heraus kommen die wenigsten Besucher der Moschee tatsächlich zu Fuß und es ist daher zu erwarten, dass sich die Situation des ruhenden Verkehrs im Lerchenfeld und Haidter Weg wesentlich verschlechtert.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Umnutzung einer Produktionshalle zu einer Moschee auf dem Flst. 779/11, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt. Der Erteilung einer Ausnahme im Sinne des § 8 (3) BauNVO wird zugestimmt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Umnutzung einer Produktionshalle zu einer Moschee auf dem Flst. 779/11, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt. Der Erteilung einer Ausnahme im Sinne des § 8 (3) BauNVO und der Befreiungen hinsichtlich Traufhöhe und Dachneigung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 6

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4.3. Bau eines Einfamilienhauses am Kirchsteig

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 19.11.2019 ö 4.3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Eigentümer des Anwesens Kirchsteig 6 möchte auf dem Grundstück ein Wohnhaus errichten.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 und widerspricht dem Bebauungsplan in einer ganzen Reihe von Punkten, von denen einige erheblich sind. Folgende Befreiungen werden beantragt:

1. Zwei Vollgeschosse (zulässig sind Häuser mit einem Vollgeschoss plus Dach – im vorliegenden Falle wäre das Dachgeschoss durch den hohen Kniestock auch ein Vollgeschoss)
2. Überschreitung der Baugrenze um 10 m (Das Haus soll 10 m südlich der Baugrenze errichtet werden und würde damit deutlich aus der Bauflucht herausfallen)
3.  Bau einer Doppelgarage außerhalb der dafür vorgesehenen Fläche (die Garage ist im Bebauungsplan an der Westseite vorgesehen – hier geplant an der Ostseite)
4. Kniestock von 0,85 m (zulässig sind Kniestöcke mit 0,25 m Höhe)
5. Dachneigung von 17 Grad (zulässig sind Dachneigungen ab 22 Grad – hier beantragt 17 Grad für die Gauben)
6. Errichtung von zwei Erkern (laut Bebauungsplan sind keine Erker zulässig – hier beantragt zwei Erker mit ca. 3 m und 4,5 m)

Für die meisten der oben genannten Abweichungen vom Bebauungsplan gibt es einzelne Präzedenzfälle im Geltungsbereich des Bebauungsplanes, aber die Summe der notwendigen Befreiungen ist allein schon erheblich.

Von den Befreiungen an sich ist die Abweichung Nr. 2 (Errichtung des Wohnhauses außerhalb der Baugrenze) aus Sicht der Verwaltung besonders kritisch zu sehen, weil  das Gebäude völlig aus der vorgegebenen Bauflucht der angrenzenden Wohnhäuser heraustreten würde. Und das in einem Maße, für das es in dem Baugebiet kein Vorbild gibt. Diese Befreiung würde daher den Grundzügen der Planung widersprechen und wäre damit unzulässig.

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben verweigert, die Befreiungen 1, 3, 4, 5 und 6 aber in Aussicht gestellt werden.

Beschlussvorschlag

1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude auf dem Flst. 296/25, Gemarkung Eschenbach, wird nicht erteilt, da die dafür beantragte Überschreitung der Baugrenze die Grundzüge der Planung berührt und damit planungsrechtlich unzulässig ist. Die anderen erforderlichen Befreiungen können aber in Aussicht gestellt werden.

2. Für den Fall, dass eine Tektur zu dem Plan, hinsichtlich der Lage des Wohnhauses eingereicht wird, darf das Einvernehmen durch die Verwaltung erteilt werden, wenn das Wohnhaus die südliche Baugrenze nicht mehr als 3 m überschreitet.

Beschluss

1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude auf dem Flst. 296/25, Gemarkung Eschenbach, wird nicht erteilt, da die dafür beantragte Überschreitung der Baugrenze die Grundzüge der Planung erheblich berührt und damit planungsrechtlich unzulässig ist. Die anderen erforderlichen Befreiungen können aber in Aussicht gestellt werden.

2. Für den Fall, dass eine Tektur zu dem Plan, hinsichtlich der Lage des Wohnhauses eingereicht wird, darf das Einvernehmen durch die Verwaltung erteilt werden, wenn das Wohnhaus die südliche Baugrenze nicht mehr als 5  m überschreitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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5. Sanierung der Konsul-Lindner-Straße, Rangaustraße und Gartenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 19.11.2019 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Planungsbüro Inrotec hat im Auftrag des Marktes zwei verschiedene Planungsvarianten zur Sanierung der oben genannten Straßenzüge erarbeitet.
Hierbei wurden auch die beiden Zweckverbände und die Fa. Naturstrom mit einbezogen, die Leitungen erneuern, bzw. neu verlegen möchten. Die Telekom und die MDN, sowie die Fa. Vodafone wurden auch über die Tiefbaumaßnahmen informiert. Durch die Zusammenarbeit bei der Straßensanierung mit den jeweiligen Versorgern kann der Markt erhebliche Kosten einsparen, da die Versorger einen Anteil der Straßenerneuerung mittragen müssen.

Aufgrund der sehr geringen Breite des Verkehrsraumes kommen eigentlich nur die beiden folgenden Planungsvarianten in Frage:

1. Der Gehweg und die Straßenfläche werden in derselben Breite wie im Bestand wieder hergestellt. Das Parken wird nicht gesondert eingeschränkt.

2. Der Gehweg wird (soweit möglich) mit einer gewissen einheitlichen Mindestbreite gebaut und die Breite der Straße wird variiert. Stellplätze werden nur in den etwas breiteren Straßenabschnitten festgelegt.

Die beiden in Frage kommenden Varianten werden vom Büro Inrotec in der Sitzung vorgestellt.

Im Bereich der Rangaustraße ist voraussichtlich eine Deckensanierung ausreichend, aber hier sollte der bisher nicht vollständige Gehweg komplettiert werden. Dazu ist auch ein Grunderwerb erforderlich.

Die Verwaltung schlägt vor, dass die beiden Planungsvarianten auch den Anliegern vorgestellt werden und dass die Variante ausgeführt wird, für die sich die Mehrheit der Anlieger in einer Bürgerversammlung ausspricht.

Für die Straßenbeleuchtung sollte, wie auch schon in verschiedenen anderen Bereichen entweder eine Pilzleuchte (mit LED) wie im Bestand oder aber Leuchten des Typs Siteco SL 10/11 eingesetzt werden (die in verschiedenen anderen Straßenzügen in Markt Erlbach zum Einsatz gekommen sind). Die Entscheidung darüber könnte auch den Anliegern vorgelegt werden. Der Preisunterschied zwischen beiden Varianten beträgt nur einige Tausend Euro den gesamten Sanierungsbereich.

Beschlussvorschlag

1. Der Bauausschuss nimmt die Planung des Ingenieurbüros Inrotec zu Kenntnis und befürwortet die beiden Planungsvarianten und die vorgeschlagenen Leuchtentypen.

2. Die Anlieger der betroffenen Straßenzüge sollen in einer Bürgerversammlung über die beiden Planungsvarianten und die in Frage kommende Straßenbeleuchtung informiert und befragt werden. Die von den anwesenden Bürgern jeweils mehrheitlich befürwortete Variante soll zur Ausführung kommen.

3. Das Ingenieurbüro Inrotec soll auf dieser Grundlage die Ausführungsplanung erarbeiten und die Ausschreibung soll durchgeführt werden. Das Ausschreibungsergebnis ist zur Entscheidung über die Vergabe vorzulegen.

4. Die 1. Bürgermeisterin wird beauftragt einen Vertrag zur Bestellung der gewählten Straßenbeleuchtung zu unterzeichnen.

5. Der für die Verbreiterung/Ergänzung des Gehweges an der Rangaustraße notwendige Grunderwerb soll getätigt werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt die entsprechenden Kaufverträge zu unterzeichnen.

Beschluss

1. Der Bauausschuss nimmt die Planung des Ingenieurbüros Inrotec zu Kenntnis und befürwortet die beiden Planungsvarianten und die vorgeschlagenen Leuchtentypen.
Die Straßenbreite soll einheitlich mindestens 5 m betragen und der Gehweg soll in der Gartenstraße eine Breite von ca. 1,30 m haben. In der Konsul-Lindner- und der Rangaustraße soll der Gehweg (unter Einhaltung der oben genannten Straßenbreite) so breit wie möglich sein. Der Gehsteig soll mit einem Hochbord (in Granit) versehen und mit Betonpflaster (mit engen Fugen) gepflastert werden. Eine Einbahnstraßenregelung soll nicht vorgesehen werden. In den Kreuzungsbereichen sollen außerdem die Eigentümer aufgefordert werden die Hecken zurückzuschneiden.

2. Die Anlieger der betroffenen Straßenzüge sollen in einer Bürgerversammlung über die Planung und die in Frage kommende Straßenbeleuchtung informiert und befragt werden. Die von den anwesenden Bürgern jeweils mehrheitlich befürwortete Variante der Beleuchtung soll zur Ausführung kommen.

3. Das Ingenieurbüro Inrotec soll auf dieser Grundlage die Ausführungsplanung erarbeiten und die Ausschreibung soll durchgeführt werden. Das Ausschreibungsergebnis ist zur Entscheidung über die Vergabe vorzulegen.

4. Die 1. Bürgermeisterin wird beauftragt einen Vertrag zur Bestellung der gewählten Straßenbeleuchtung zu unterzeichnen.

5. Der für die Verbreiterung/Ergänzung des Gehweges an der Rangaustraße notwendige Grunderwerb soll getätigt werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt die entsprechenden Kaufverträge zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Sanierung der Hauptstraße Markt Erlbach (mit OT)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 19.11.2019 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Hauptstraße ist inzwischen fast fertig gestellt und die Baufirma wird in den folgenden Tagen die Ausfahrt zur Windsheimer Straße wieder freigeben und damit beginnen den Bereich am Torhaus zu pflastern.

Aktuell wird der Panazolplatz hergerichtet und mit einer Platane bepflanzt und die Pflanzbeete und die Pflanztröge werden mit Substrat befüllt. Die weitere Bepflanzung wird dann im Winter ausgeschrieben und separat vergeben.

Die Straßenleuchten sind inzwischen installiert und auch angeschlossen. Im Auslieger der Leuchten können Haken eingeschraubt werden, um beispielsweise Fahnen anbringen zu können. Am Marktplatz wurden auch zusätzliche Masthülsen verbaut, die verwendet werden können, um ein Sonnensegel aufzuspannen.

Das Büro Bauchplan hat außerdem einen Vorschlag zur einheitlichen Hinweisbeschilderung erarbeitet. Die Vorschläge wurden in der Sitzung vorgestellt.

Es war ursprünglich auch geplant noch den Kreuzungsbereich an der Hauptstraße/Nürnberger Straße zu asphaltieren. Dem hat die Verkehrsbehörde beim Landratsamt aber nicht zugestimmt, weil aktuell mehrere Baustellenumleitungen über diese Kreuzung gehen. Eine Sperrung und die Asphaltierung wären damit voraussichtlich erst in den Osterferien 2020 möglich.

Die Firma Storz möchte Ihre Arbeiten allerdings noch in diesem Jahr abschließen und anschließend die Schlussrechnung stellen. Aus diesem Grunde hat die Fa. Storz vorgeschlagen, dass der Markt Markt Erlbach selbst die Straßenbaufirma mit dieser Leistung beauftragt und abrechnet. Die Vergabe der Arbeiten ist als Tagesordnungspunkt im nichtöffentlichen Teil vorgesehen.

Die Straßenbeschilderung für die Hauptstraße wird in den nächsten Wochen aufgestellt und es ist vorgesehen das Parken nur in gekennzeichneten Bereichen (also Bereiche mit gesägtem Großsteinpflaster) zuzulassen. Es ist, vor allem aus der Erfahrung der letzten Wochen heraus, allerdings fraglich, ob die Anwohner und Besucher der Hauptstraße diese Regelung auch beachten (selbst wenn sie bekannt ist). Daher sollte aus Sicht der Verwaltung folgendes getan werden um den ruhenden Verkehr in geordnete Bahnen zu lenken:

1. Aufstellung von Pflanztrögen am Markt um diesen Bereich freizuhalten.

2. Wie bereits im Gemeinderat vorberaten, könnte später auch eine Überwachung des ruhenden Verkehrs im Kernort ins Auge gefasst werden, wenn sich die Gesamtsituation nicht bessert.

Das Büro Bauchplan hat einen Vorschlag zu den oben genannten Pflanztrögen erstellt, die eine ähnliche Optik und ein passendes Design wie die Marktmöbel haben sollten. Diese könnten von der Fa. Stangl zum Preis von ca. 2.100 € brutto /Stück gefertigt und geliefert werden. Der Vorschlag wird in der Sitzung erläutert.
Um den Marktbereich mit den Pflanztrögen zu bestücken würden etwa 10 – 12 davon benötigt. Die Gesamtkosten würden sich damit auf 21.000 bis 25.000 € zusätzlich belaufen. Dies würde eine dauerhafte Verbesserung der Situation am Markt mit sich bringen.

Die Verwaltung stellte in der Sitzung auch den aktuellen Kostenstand zur Hauptstraße vor und erläuterte welche Mehrkosten voraussichtlich zu erwarten sind. Die Kosten für die Fa. Storz werden sich voraussichtlich auf ca. 3.900.000 € belaufen. Eine Aufstellung der Mehrkosten liegt in der Anlage bei.

Beschlussvorschlag

1. Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

2. Für den Marktbereich sollen 12 Pflanztröge von der Fa. Stangl bestellt werden, die aus demselben Material und vom selben Design sind, wie die Marktmöbel. Der Gestaltungsvorschlag des Büros bauchplan wird angenommen. Die notwendigen Haushaltsmittel sollen vorgesehen werden.

Beschluss

1. Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die Aufstellung zu den Mehrkosten zur Kenntnis.

2. Für den Marktbereich sollen 12 Pflanztröge von der Fa. Stangl bestellt werden, die aus demselben Material und vom selben Design sind, wie die Marktmöbel. Der Gestaltungsvorschlag des Büros bauchplan wird angenommen. Die notwendigen Haushaltsmittel sollen vorgesehen werden.

3. Für die Hinweisbeschilderung sollen entsprechende Angebote eingeholt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

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7. Anlage von Stellplätzen am Hagenhofer Weg (mit OT)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 19.11.2019 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im westlichen Bereich des Hagenhofer Weges (südlich der Anwesen Hagenhofer Weg 26 und An der Brunnenstube 5) befindet sich an der Straße eine ca. 80 m lange und recht schmale Grünfläche die immer wieder zugeparkt wird. Daher ist die Fläche auch sehr unansehnlich und sollte umgestaltet werden. Die Fläche wurde vor  der Sitzung besichtigt.

In diesem Bereich existierte vormals ein Graben, der aber offensichtlich zugeschüttet und verrohrt wurde. Über den Zustand der Verrohrung ist nichts genaues bekannt, aber bei stärkeren Regenereignissen kam es hier bereits schon zu Wasseraustritten, so dass davon ausgegangen werden muss, dass die Leitungen verstopft oder beschädigt sind.

Aus Sicht der Verwaltung gibt es zwei Möglichkeiten zum Umgang mit der Situation:

1. Ausbau der Grabenverrohrung und Wiederherstellung des Grabens

2. Untersuchung und Reparatur, bzw. gegebenenfalls Erneuerung der Grabenverrohrung und Anlage von Stellplätzen in diesem Bereich

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt den Zustand der Grabenverrohrung auf dem Flst. 549/2, Gemarkung Markt Erlbach zu prüfen und die Kosten für die Reparatur/Erneuerung zu überschlagen. Die Verwaltung soll außerdem eine Planung für die Anlage von Stellplätzen erarbeiten und die Kosten dafür überschlagen. Das Ergebnis soll zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt den Zustand der Grabenverrohrung auf dem Flst. 549/2, Gemarkung Markt Erlbach zu prüfen. Das Ergebnis soll zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Containerstandplätze im Baugebiet Eschenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 19.11.2019 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Erschließung des Baugebietes Kirchsteigfeld bei Eschenbach wird in den nächsten Monaten abgeschlossen werden und es ist zu überlegen, ob in dem Baugebiet oder in der näheren Umgebung noch ein Containerstellplatz (Glas und Altkleider) eingerichtet werden könnte.

In Eschenbach existiert bereits ein solcher Containerstandort an der Bahnhofstraße (nähe Spielplatz) und grundsätzlich wäre dieser für einen Ortsteil wie Eschenbach (auch nach Entwicklung des neuen Baugebietes) ausreichend.

Da die Entfernung zwischen dem neuen Baugebiet und dem bestehenden Containerstandort relativ groß ist (500 – 800 m) wäre es aber sinnvoll dennoch über einen weiteren Standort nachzudenken.

Ein weiterer Containerstandort muss folgende Standortkriterien erfüllen:

1. Muss gut einsehbar sein um unerlaubte Müllablagerung zu vermei den
2. Gute Erreichbarkeit (für PKW und auch Entsorgungs-LKW)
3. Mindestabstand zum nächsten Wohngebäude

Die Verwaltung hat mehrere Standorte im Baugebiet und der näheren Umgebung ermittelt und erläuterte diese in der Sitzung.

 

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss beschießt……

Beschluss

Der Bauausschuss beschießt, dass auf der der Versorgungsfläche im nordöstlichen Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 30 – Baugebiet Kirchsteigfeld, Flächen für die Aufstellung von Wertstoffcontainern vorgesehen werden sollen. Für den Bau von versenkbaren Containern sollen entsprechende Angebote eingeholt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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9. Information zur Radwegeerneuerung zwischen Markt Erlbach und Eschenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 19.11.2019 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Bauausschuss hatte beschlossen, dass die Erneuerung des Radweges zwischen Markt Erlbach und Eschenbach an die Fa. Wolff & Müller vergeben werden soll.

Diese hat bereits etwa 2/3 des alten Radweges ausgebaut und den notwendigen Voraushub erledigt.

Bei den Arbeiten wurde festgestellt, dass der Untergrund des Weges in verschiedenen Teilabschnitten aber nicht gut tragfähig ist und noch zusätzlich verbessert werden muss, um eine lange Haltbarkeit zu gewährleisten.

Die Verwaltung hat daher zusammen mit der Firma Wolff & Müller verschiedene Möglichkeiten der Untergrundverbesserung durchgespielt (z.B. stärkere Frostschutz/Tragschicht oder Einbau von Geogitter). Die mit Abstand günstigste Variante war aber das flächige Einfräsen von Kalk.

Da Mehrkosten dafür unterhalb des Verfügungsrahmens der 1. Bürgermeisterin lagen (unter 15.000 €), wurde das entsprechende Nachtragsangebot bereits unterzeichnet.

Die Asphalttragschicht für die ersten 550 m des Radweges wird noch in diesem Jahr eingebaut. Der restliche Wegeabschnitt mit 400 m Länge und die Asphaltdeckschicht werden  im kommenden Frühjahr fertiggestellt.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Aufstellung einer Innenbereichssatzung für den Ortsteil Eschenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 19.11.2019 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Einige Eigentümer möchten zwischen der Straße Kirchsteig und der Bahnlinie ein Grundstück erwerben und darauf ein oder zwei Wohnhäuser errichten. Die betreffende Fläche liegt aber im Außenbereich und ist daher aktuell nicht bebaubar und momentan auch nicht erschlossen. Die Fläche ist in der Anlage dargestellt.

Der aktuelle Eigentümer (der die Fläche verkaufen möchte) hat daher angefragt, ob die Fläche in den Ortsbereich mit einbezogen werden kann.

Eine Entwicklung der Fläche wäre über eine Innenbereichssatzung denkbar, wenn die Erschließung gesichert wird. Zur Sicherung der Erschließung ist folgendes erforderlich:

1. Ausbau des bisher kaum befestigten Zufahrtsweges zu einer öffentlichen Erschließungsstraße (Mindestbreite 4,75 m), da der Weg auch von breiteren landwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt wird) mit entsprechendem Unterbau, Straßenentwässerung, Randeinfassung, Rinnen und Beleuchtung, so dass diese als öffentliche Straße gewidmet werden kann.

2. Bau der erforderlichen öffentlichen Entwässerungskanäle mit einer Länge von ca. 50 m und die zugehörigen Schächte für den Mischwasserkanal nach den Vorgaben des Abwasserzweckverbandes

3. Bau einer Wasserleitung mit ca. 70 m Länge mit Hydranten und Schiebern nach den Vorgaben des Wasserzweckverbandes

Die oben genannten Kosten müssten im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages (Erschließungsvertrag) durch die künftigen Eigentümer übernommen werden. Zusätzlich müssten diese auch die Aufstellung der Innenbereichssatzung beauftragen und auch die notwendigen Ausgleichsflächen bereitstellen und herstellen.

Die Gesamtkosten für die genannten Punkte dürften sich auf einen sehr hohen fünf- oder eventuell auch einen niedrigen sechsstelligen Betrag summieren. Hierzu kommen auch noch die Herstellungsbeiträge, die von den beiden Zweckverbänden verlangt werden, so dass die Bauplatzflächen in Summe sicher nicht günstiger sein werden, als im Baugebiet Kirchsteigfeld.

Beschlussvorschlag

1. Der Bauausschuss beschließt, dass für den östlichen Teil des Flst.  63, Gemarkung Eschenbach, eine Innenbereichssatzung nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgestellt werden soll. Auch das Flst. 61, Gemarkung Eschenbach soll, soweit erforderlich, in den Geltungsbereich mit einbezogen werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss wird unter dem Vorbehalt gefasst, dass sich die künftigen Eigentümer in einem städtebaulichen Vertrag (Erschließungsvertrag) gegenüber dem Markt und den beiden Zweckverbänden bereiterklären, die von der Verwaltung aufgeführten Erschließungsanlagen auf eigene Kosten herzustellen und auch die Kosten des Verfahrens (z.B. Innenbereichssatzung, Gutachten, Ausgleichsflächen…) zu tragen.
3. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den städtebaulichen Vertrag zu unterzeichnen. Die beiden Zweckverbände sollen hinsichtlich der Erschließung mit Wasser und Abwasser mit eingebunden werden.
4. Der Entwurf für die Innenbereichssatzung soll erarbeitet und zur Entscheidung über die Offenlage vorgelegt werden.

Beschluss

1. Der Bauausschuss beschließt, dass für den östlichen  Teil des Flst.  63, Gemarkung Eschenbach, eine Innenbereichssatzung nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgestellt werden soll. Auch das Flst. 61, Gemarkung Eschenbach soll, soweit erforderlich, in den Geltungsbereich mit einbezogen werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss wird unter dem Vorbehalt gefasst, dass sich die künftigen Eigentümer in einem städtebaulichen Vertrag (Erschließungsvertrag) gegenüber dem Markt und den beiden Zweckverbänden bereiterklären, die von der Verwaltung aufgeführten Erschließungsanlagen auf eigene Kosten herzustellen und auch die Kosten des Verfahrens (z.B. Innenbereichssatzung, Gutachten, Ausgleichsflächen…) zu tragen.
3. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den städtebaulichen Vertrag zu unterzeichnen. Die beiden Zweckverbände sollen hinsichtlich der Erschließung mit Wasser und Abwasser mit eingebunden werden.
4. Der Entwurf für die Innenbereichssatzung soll erarbeitet und zur Entscheidung über die Offenlage vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 19.11.2019 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die 1. Bürgermeisterin teilt folgendes mit:

1. Das Radwegekonzept des Landkreises wurde nach mehreren Jahren Bearbeitungszeit inzwischen umgesetzt und in unserem Gemeindegebiet wurden an ca. 100 Standorten neue und einheitliche Wegweiser für die Radfahrer gesetzt.

2. Im Ortsteil Kotzenaurach wurde die Böschung des Mühlbaches teilweise abgeschwemmt und es war zu befürchten, dass auch die Straße und der Durchlass in Mitleidenschaft gezogen worden sind.
Die Eigentümerin des Mühlbaches hat die Reparatur des Schadens aber bereits veranlasst. Nach aktuellen Erkenntnissen scheinen die Straße und die Brücke glücklicherweise nicht beschädigt worden zu sein.

3. Die Staatsstraße zwischen Markt Erlbach und Linden wird voraussichtlich bis zur 51. Kalenderwoche 2019 gesperrt sein. Im Bereich des Waldes werden die Arbeiten im Frühjahr fortgesetzt.

Marktgemeinderat Gerd Eisenbeiß teilt mit, dass der Brunnen im Ortsteil Mettelaurach Wasser verliert. Er bittet die Verwaltung die Ursache dafür zu ermitteln. Außerdem fragt er an, ob die Ortsgemeinschaft eine neue Weihnachtsbaumbeleuchtung kaufen darf. Dies wird befürwortet. Die Kosten für den Kauf der Beleuchtung wird, auf entsprechenden Nachweis hin, die Marktgemeinde erstatten.

Marktgemeinderat Heinz Schwemmer erklärt, dass die Ortsstraße in Job stgreuth an der Steigung, auf der Höhe des Trafohauses, stärkere Schaden hat. Er bittet darum, dass diese im Frühjahr repariert wird.

Datenstand vom 20.12.2019 08:48 Uhr