Datum: 07.02.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragen der Bürgerinnen und Bürger
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 6. Dezember 2019
3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 6. Dezember 2019
4 Bericht der ersten Bürgermeisterin
5 Bürgerbegehren - Keine Einrichtung "Solarpark Mosbach II"
6 Bebauungsplan Nr. 31 - Solarpark Mosbach II und 8. Änderung des FNP - Abwägung und Satzungsbeschluss
7 Bedarfsanerkennung der Kinderbetreuungsplätze ab dem 1. September 2020
8 Übernahme einer Ausfallbürgschaft für den Sportfischerverein Markt Erlbach e.V.
9 Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer bei der Kommunalwahl
10 Annahme von Spenden
11 Verschiedenes

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1. Fragen der Bürgerinnen und Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 56. Marktgemeinderat 07.02.2020 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Seitens der drei anwesenden Bürger gibt es keine Wortmeldungen.

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 6. Dezember 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 56. Marktgemeinderat 07.02.2020 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift über die 55. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 6. Dezember 2019 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 55. öffentliche Sitzung vom 6. Dezember 2019.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 55. öffentliche Sitzung vom 6. Dezember 2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 6. Dezember 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 56. Marktgemeinderat 07.02.2020 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Dr. Birgit Kreß gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung am 6. Dezember 2019 gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind, der Öffentlichkeit bekannt.
TOP 15: Neubau einer Kindertagesstätte in Markt Erlbach, Neue Straße 36, Auftragsvergabe Zimmererarbeiten
Der Auftrag für den Neubau einer Kindertagesstätte – Gewerk Zimmererarbeiten wird an den wirtschaftlichsten Bieter Zimmerei Reiß, Rosenau 8 in 91616 Neuhof/Zenn zum Bruttoangebotspreis von 133.120,33 € vergeben.

TOP 16: Neubau einer Kindertagesstätte in Markt Erlbach, Neue Straße 36, Auftragsvergabe Spengler- und Dachdeckerarbeiten
Der Auftrag für den Neubau einer Kindertagesstätte – Gewerk Spengler- / Dachdeckerarbeiten wird an die Zimmerei Reiß, Rosenau 8 in 90616 Neuhof/Zenn zum Bruttoangebotspreis von 61.183,14 € vergeben.

TOP 17: Angebot zum Bau von Wasserleitungen
1. Das Angebot der Fa. Walter Bauer (Runding) in Höhe von 62.496,30 € brutto zum Bau einer Wasserversorgung für den Ortsteil Kemmathen wird angenommen.
2. Die Ortsteile Morbach und Kemmathen sollen der Wasserversorgung Linden zugeordnet werden.
3. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt einen Wasserliefervertrag mit der FWF für den Ortsteil Kemmathen abzuschließen.

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4. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 56. Marktgemeinderat 07.02.2020 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
1) Die erste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses in diesem Jahr findet am Dienstag, den 18. Februar 2020 um 16:00 Uhr statt.
2) Am Samstag, den 7. März 2020 findet die Verlegung der Stolpersteine durch den Künstler Gunter Demnig statt. Um 14:00 Uhr werden vor dem Anwesen Hauptstraße 37 zwei Stolpersteine verlegt.
3) Die N-ERGIE Kinotour kommt wieder nach Markt Erlbach. Termin ist Samstag, der 5. September 2020 (letztes Wochenende in den Sommerferien).
4) Für den geplanten Standort des Mobilfunkmasten in Linden ist bei der Verwaltung eine Unterschriftenliste gegen diesen Standort abgebeben worden. Auf der Liste haben sich 70 Personen eingetragen. Mittlerweile wurde ein neuer Standort gefunden, der etwa 450 Meter von der Wohnbebauung entfernt ist. Die Lindener Bürger werden am 3. März 2020 im Rahmen einer Informationsveranstaltung, bei der auch ein Vertreter der Telekom anwesend sein wird, über den neuen Standort und das gesamte Verfahren informiert.
5) Aus der Bürgerschaft in Mosbach kam der Wunsch nach Tempo „30“ für die gesamte Ortsdurchfahrt auf. Die Verwaltung wird dies prüfen.
6) Die kommunale Verkehrsüberwachung hat im fließenden Verkehr in Markt Erlbach im letzten Jahr 1.781 Fahrzeuge erfasst. Die Einnahmen betragen 37.000 Euro, die Ausgaben etwa 25.000 Euro.
Gerd Eisenbeiß moniert, dass das Geld in den allgemeinen Haushalt fließt und nicht für die Schulwegsicherheit verwendet wird. Dr. Birgit Kreß widerspricht dieser Aussage und erklärt, dass u.a. der Rad-und Gehweg von/nach Eschenbach saniert wird oder der Gehweg um das Anwesen Neue Straße 43 erneuert wurde. Bei beiden Wegen handelt es sich um Schulwege. Mit dem letztjährigen Überschuss von 12.000 Euro ist eine konkrete Einzelmaßnahme kaum realisierbar.
7) Das Staatliche Bauamt Ansbach hat am Ortsausgang von Eschenbach in Richtung Markt Erlbach eine kaputte Pappel gefällt. Die Verwaltung wurde hierüber in Kenntnis gesetzt.
8) An die Kollegin Julia Maj werden im Namen des gesamten Gremiums die herzlichsten Glückwünsche zur Geburt Ihres Sohnes Jonathan am 9. Januar 2020 ausgesprochen.

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5. Bürgerbegehren - Keine Einrichtung "Solarpark Mosbach II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 56. Marktgemeinderat 07.02.2020 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Am Freitag, den 24.01.2020 wurde im Rathaus ein Bürgerbegehren zum Solarpark Mosbach II abgegeben. Ziel dieses Bürgerbegehrens ist es, die Errichtung der geplanten Photovoltaikanlage zu verhindern.
Aufgrund mehrerer Formfehler haben Bauamtsleiter Michael Schlag und Geschäftsleiter Sebastian Gaukler am 30.01.2020 mit einem der Vertreter des Bürgerbegehrens, Herrn Paul Wiegel, ein Gespräch bezüglich des weiteren Vorgehens geführt. Herr Wiegel wurde ausführlich über die Rechtslage informiert und hat sich einige Tage Bedenkzeit zum weiteren Vorgehen erbeten.
Sebastian Gaukler erläutert, dass - nachdem es nicht zurückgenommen wurde - das Bürgerbegehren durch den Marktgemeinderat auf seine Zulässigkeit geprüft werden muss. Die materiellen Voraussetzungen wurden im Rahmen der Abwägung durch das Büro TEAM 4 behandelt.
Die formellen Voraussetzungen sind wie folgt:
1) Ordnungsgemäße Einreichung (+)
Diese hat in der Verwaltung zu erfolgen, nicht bei der ersten Bürgermeisterin. Das Begehren wurde am Tag der Einreichung durch Dr. Birgit Kreß an die Bauverwaltung übergeben.
2) Korrekte Fragestellung (-)
Dieser Punkt ist nicht erfüllt, da in der Fragestellung nichtbetroffene Flurstücke genannt werden.
3) Begründung (+)
Aus Sicht der Verwaltung wurde das Bürgerbegehren hinreichend begründet. Die Prüfung erfolgte in der Abwägung, s.o..
4) Drei vertretungsberechtigte Personen (-)
Gemäß Artikel 18a Absatz 4 Satz 1 dürfen bis zu drei vertretungsberechtigte Personen benannt werden. Im Bürgerbegehren sind jedoch vier Personen benannt.
5) Erforderliche Anzahl an Unterschriften (-)
Für die Größenordnung des Marktes Markt Erlbach ist gemäß Artikel 18a Absatz 6 ein Quorum von 10 Prozent der Gemeindebürger erforderlich. Gemeindebürger ist, wer das Recht zur Teilnahme an den Gemeindewahlen hat. Zum Stichtag 24.01.2020 zählt Markt Erlbach 4.614 Gemeindebürger, so dass 461 Unterschriften erforderlich sind. Nach Prüfung der Listen liegen jedoch nur 253 gültige Unterschriften vor. Dies sind 5,5 Prozent der Gemeindebürger.

Aufgrund der erheblichen formellen Mängel kann das Bürgerbegehren nicht zugelassen werden.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat stellt gemäß Artikel 18a Absatz 8 Satz 1 GO fest, dass das Bürgerbegehren aus formellen Gründen nicht zulässig ist.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt gemäß Artikel 18a Absatz 8 Satz 1 GO fest, dass das Bürgerbegehren aus formellen Gründen nicht zulässig ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Bebauungsplan Nr. 31 - Solarpark Mosbach II und 8. Änderung des FNP - Abwägung und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 56. Marktgemeinderat 07.02.2020 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB zur Aufstellung des oben genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Änderung des Flächennutzungsplanes wurden durchgeführt und das Büro TEAM 4 hat die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen ausgewertet und Abwägungsvorschläge erarbeitet. Diese ist als Anlage im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Die Originale der Stellungnahmen können in der Sitzung eingesehen werden.

In der Anlage wurden außerdem auch die Planentwürfe des Bebauungsplanes und Flächennutzungsplanes hinterlegt, die dem Satzungs- und Feststellungsbeschluss zugrunde liegen.

Von Seiten der beteiligten Träger öffentlicher Belange besteht (mit einigen Ausnahmen weitestgehend Einverständnis) mit der Planung.

Von Seiten der Öffentlichkeit haben sich jedoch eine Einzelperson und eine Bürgerinitiative gegen die Planung gewandt. Die hierbei vorgebrachten Argumente gegen die Planung entsprechen im Wesentlichen denen, die bereits bei der frühzeitigen Beteiligung aufgeführt wurden.

Die Bürgerinitiative hat insgesamt 370 Unterschriften beigebracht, wobei hiervon insgesamt etwa 100 der Unterzeichnenden aus anderen Gemeinden stammen und daher schwerlich durch die Anlage betroffen sind.

Von den Unterzeichnern aus unserem Gemeindegebiet stammen nur etwa 55 Personen aus Ortsteilen, die in Sichtentfernung an die Solaranlage angrenzen (Mosbach, Kotzenaurach und Losaurach). Dies entspricht etwa nur knapp einem Viertel der dort ansässigen (und volljährigen) Anwohner.
Die anderen Unterzeichner aus unserem Gemeindegebiet sind faktisch nicht direkt von den Auswirkungen der Anlage betroffen.

Aus Sicht der Verwaltung sollte an der Planung trotz des Widerstandes eines Teils der Anwohner festgehalten werden. Denn zum einen wird die Anlage in einem Bereich gebaut, der bereits durch andere Anlagen (Windrad und PV-Anlagen) vorbelastet ist und zum anderen ist der Standort durch die vorherrschende Topographie nur von wenigen Punkten aus direkt sichtbar.

Es mag zwar sein, dass in Markt Erlbach bereits mehr Energie erzeugt als verbraucht wird, aber das ist bei einer Flächengemeinde wie der unseren, die eine relativ geringe Einwohnerdichte und nur wenig Gewerbe vorweisen kann, kaum verwunderlich. Betrachtet man allerdings die gesamte Region, so sieht das Bild anders aus und es besteht durchaus ein regionaler Bedarf für den in Markt Erlbach produzierten Strom.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Abwägung entsprechend den Vorschlägen des Büros TEAM 4 vorzunehmen und den Satzungs- bzw. Feststellungsbeschluss zu fassen.

Dr. Birgit Kreß möchte den Einwänden der Antragsteller des gescheiterten Bürgerbegehrens Rechnung tragen und die Beschlussfassung dahingehend ergänzen, dass im Bereich dieser Freiflächenphotovoltaikanlage keine weiteren Flächen mehr für weitere Anlagen genutzt werden dürfen.

Inge Knörr schließt sich dieser Meinung an, da sie eine Bewirtschaftung der Flächen bevorzugt.

Volker Rudolph spricht sich gegen eine solche Festlegung aus. Er steht grundsätzlich für den Bau von Photovoltaikanlagen, da sich die Flächen dadurch erholen können.

Beschlussvorschlag

1. Die Abwägung der im Rahmen der Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wird entsprechend dem Vorschlag des Büros TEAM 4 (Nürnberg) durchgeführt. Der Planentwurf soll entsprechend angepasst werden.

2. Der entsprechend der Abwägung angepasste Bebauungsplanentwurf des Bebauungsplanes Nr. 31 wird als Satzung beschlossen.

3. Für den entsprechend der Abwägung angepassten Planentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Feststellungsbeschluss gefasst. Der festgestellte Plan soll dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt werden.

4. Der Marktgemeinderat beschließt, dass im Bereich Mosbach keine weiteren Freiflächenphotovoltaikanlagen zugelassen werden.

Beschluss 1

1. Die Abwägung der im Rahmen der Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wird entsprechend dem Vorschlag des Büros TEAM 4 (Nürnberg) durchgeführt. Der Planentwurf soll entsprechend angepasst werden.

2. Der entsprechend der Abwägung angepasste Bebauungsplanentwurf des Bebauungsplanes Nr. 31 wird als Satzung beschlossen.

3. Für den entsprechend der Abwägung angepassten Planentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Feststellungsbeschluss gefasst. Der festgestellte Plan soll dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6

Beschluss 2

4. Der Marktgemeinderat beschließt, dass im Bereich Mosbach keine weiteren Freiflächenphotovoltaikanlagen zugelassen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 7

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7. Bedarfsanerkennung der Kinderbetreuungsplätze ab dem 1. September 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 56. Marktgemeinderat 07.02.2020 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Bedingt durch den Zuzug mehrerer kinderreicher Familien reichen uns die Betreuungsplätze für drei- bis sechsjährige Kinder nicht mehr aus. Zweieinhalb- und dreijährige Kinder bleiben deshalb oft länger als pädagogisch sinnvoll in der Krippe und blockieren dadurch Plätze für andere Kinder, die ab dem 2. Lebensjahr nun auch einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben.

Die schnellste und kostengünstigste Lösung, zusätzliche Betreuungsplätze zu
schaffen ist, eine sogenannte Vorschulgruppe vom Wegfeld-Kindergarten in Schulräume auszulagern. Diese Gruppe bleibt unter Leitung des Wegfeld-Kindergartens und
soll nur befristet vom 1.9.2020 bis 31.8.2025 in die Schule ausgelagert werden.
Danach greift der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Schulkinder und
die Schule hat evtl. eigenen Bedarf für diese beiden Zimmer.

Für Krippenkinder sind dann die vorhandenen Plätze wieder ausreichend, bis
die neue Krippe in der Hauptstraße/Neuen Straße fertig gebaut ist.

Der evangelische Kindergarten hat seine Betriebserlaubnis erweitern lassen, die zusätzlichen Plätze für die Kleinkindgruppe werden dringend benötigt.

Im Hort sind die 75 Plätze vorerst ausreichend, dort sind noch wenige Plätze frei.

Eine umfangreiche Bedarfsermittlung mit Elternbefragung erfolgt in 2021 oder 2022, wenn die Bürger der Neubausiedlung in Eschenbach mit einbezogen werden können.

Im nachfolgenden Beschlussvorschlag sind die Änderungen fett markiert. Die anderen Zahlen wurden bereits in den öffentlichen Sitzungen des Marktgemeinderates am 13. April 2018 bzw. 13. Juli 2018 beschlossen, sind der Vollständigkeit halber aber nochmal aufgeführt.

Die Unterbringung erfolgt in den Räumen der aktuellen 9. Klasse sowie im Raum für katholische Religionslehre im Lärchenholzanbau.
Die Eltern der betroffenen Kinder aus dem Wegfeld werden über dieses Konzept im Rahmen eines Elternabends am 18. Februar 2020 informiert.

Gerd Eisenbeiß sieht ein solches Konzept skeptisch und spricht sich dagegen aus, da die Vorschulkinder bei einer Betreuung im Schulgebäude wieder die „Kleinen“ sind. Seiner Meinung nach sollten dann die Vorschulkinder aus allen Einrichtungen dort untergebracht werden. Für die Lösung der Platzproblematik kann er aktuell aber keinen Vorschlag nennen.

Beschlussvorschlag

1) Der Marktgemeinderat erkennt ab 1.9.2020 als Bedarf folgende Plätze an:

56 Plätze im Wegfeld-Kindergarten für Kinder ab 2,5 Jahren und zusätzlich
25 Plätze für Vorschulkinder ausgelagert in das Schulgebäude
28 Plätze in der Krippe im Wegfeld-Kindergarten für Kinder unter 3 Jahren
76 Plätze im Kindergarten Hauptstraße (davon 20 in der Kleinkindgruppe) bis
zum Umzug in den Neubau und dann
75 Plätze im neuen Kindergarten Hauptstraße für Kinder ab 2,5 Jahren und
12 Plätze in der Krippengruppe im Kindergarten Hauptstraße
56 Plätze im evangelischen Kindergarten für Kinder ab 3 Jahren
15 Plätze im evangelischen Kindergarten für Kinder von 2 – 4 Jahren
28 Plätze in der Krippe Spatzennest für Kinder unter 3 Jahren
75 Plätze im Hort für Schulkinder bis Vollendung des 14. Lebensjahres

Das sind insgesamt 68 Krippenplätze und 228 Plätze für Kinder zwischen 2 Jahren bis zur Einschulung sowie 75 Plätze für Schulkinder.

2) Die Verwaltung wird ermächtigt, für die Beschaffung des erforderlichen Mobiliars, neuer Spielgeräte/Spielsachen und der Anlage der Außenspielfläche Angebote einzuholen und die Aufträge an den jeweils wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen.

3) Die erforderlichen Haushaltsmittel werden in den Haushalt 2020 eingestellt.

Beschluss

1) Der Marktgemeinderat erkennt ab 1.9.2020 als Bedarf folgende Plätze an:

56 Plätze im Wegfeld-Kindergarten für Kinder ab 2,5 Jahren und zusätzlich
25 Plätze für Vorschulkinder ausgelagert in das Schulgebäude
28 Plätze in der Krippe im Wegfeld-Kindergarten für Kinder unter 3 Jahren
76 Plätze im Kindergarten Hauptstraße (davon 20 in der Kleinkindgruppe) bis
zum Umzug in den Neubau und dann
75 Plätze im neuen Kindergarten Hauptstraße für Kinder ab 2,5 Jahren und
12 Plätze in der Krippengruppe im Kindergarten Hauptstraße
56 Plätze im evangelischen Kindergarten für Kinder ab 3 Jahren
15 Plätze im evangelischen Kindergarten für Kinder von 2 – 4 Jahren
28 Plätze in der Krippe Spatzennest für Kinder unter 3 Jahren
75 Plätze im Hort für Schulkinder bis Vollendung des 14. Lebensjahres

Das sind insgesamt 68 Krippenplätze und 228 Plätze für Kinder zwischen 2 Jahren bis zur Einschulung sowie 75 Plätze für Schulkinder.

2) Die Verwaltung wird ermächtigt, für die Beschaffung des erforderlichen Mobiliars, neuer Spielgeräte/Spielsachen und der Anlage der Außenspielfläche Angebote einzuholen und die Aufträge an den jeweils wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen.

3) Die erforderlichen Haushaltsmittel werden in den Haushalt 2020 eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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8. Übernahme einer Ausfallbürgschaft für den Sportfischerverein Markt Erlbach e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 56. Marktgemeinderat 07.02.2020 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Sportfischerverein Markt Erlbach e.V. baut auf der Grünfläche südöstlich des Neuen Weihers ein eigenes Vereinsheim. Für den Bau wird der Verein ein Darlehen bei der Sparkasse aufnehmen. Die Konditionen hierzu sind wie folgt:
Summe: 70.000 Euro
Laufzeit: 25 Jahre
Zinssatz: 0,85% (10 Jahre fest)

Die Sparkasse benötigt zum Abschluss des Darlehensvertrages eine Sicherheit in Form einer Bürgschaft. Daher beantragt der Sportfischerverein die Übernahme der Ausfallbürgschaft durch den Markt Markt Erlbach für das o.g. Darlehen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, die Ausfallbürgschaft für den Sportfischerverein Markt Erlbach e.V. in Höhe von 70.000 Euro gegenüber der Sparkasse im Landkreis Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim zu übernehmen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die Ausfallbürgschaft für den Sportfischerverein Markt Erlbach e.V. in Höhe von 70.000 Euro gegenüber der Sparkasse im Landkreis Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer bei der Kommunalwahl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 56. Marktgemeinderat 07.02.2020 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Abwicklung der Kommunalwahl am Sonntag, den 15. März 2020 erfordert von allen Beteiligten einen erhöhten Arbeitsaufwand im Vergleich zu anderen Wahlen. Insbesondere dauert die Ermittlung der Ergebnisse meist mehrere Stunden. In den meisten Stimmbezirken ist davon auszugehen, dass die Auszählung des Kreistags erst am Montag durchgeführt wird. Dadurch entstehen den Wahlhelfern auch Aufwendungen für Verpflegung.
Auch im Vorfeld der Wahl ist nicht zuletzt bedingt durch den Einsatz eines EDV-Auszählungsprogrammes mit einem erhöhten Schulungsaufwand zu rechnen.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die Entschädigung für die Wahlhelfer für die anstehende Kommunalwahl auf 50 Euro pro Einsatztag festzusetzen. Hierin inbegriffen ist auch die Teilnahme an den Schulungen in der Woche vor der Wahl.  Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim trägt, da es sich um eine verbundene Wahl handelt, die Hälfte der entstehenden Kosten.
Außerdem sollen den Wahlvorständen und Briefwahlvorständen alkoholfreie Getränke bereitgestellt werden.

Des Weiteren schlägt die Verwaltung vor, für eine mögliche Stichwahl des Landrats am Sonntag, den 29. März 2020 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30 Euro festzusetzen.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat beschließt, die Entschädigung für die Wahlhelfer für die anstehende Kommunalwahl auf 50 Euro pro Einsatztag festzusetzen.
2. Der Marktgemeinderat beschließt, für eine mögliche Stichwahl des Landrats am Sonntag, den 29. März 2020 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30 Euro festzusetzen.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat beschließt, die Entschädigung für die Wahlhelfer für die anstehende Kommunalwahl auf 50 Euro pro Einsatztag festzusetzen.
2. Der Marktgemeinderat beschließt, für eine mögliche Stichwahl des Landrats am Sonntag, den 29. März 2020 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30 Euro festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 56. Marktgemeinderat 07.02.2020 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Bei der Verwaltung sind folgende Spenden eingegangen:

Bäckerei Schindler                                   101,60 €        KiGa Hauptstraße (Adventsmarkt)
Breitsamer und Ulrich                           109,15 €        Sachspende Honig
inrotec GmbH                                1.000,00 €        Bürgerbus
Raiffeisenbank Bad Windsheim eG        2.500,00 €        Wärmebildkamera FF Linden

Erich Lunz                                           200,00 €        Unterhalt Bürgerhaus

Beschlussvorschlag

1. Die eingegangenen Spenden werden angenommen.
2. Der Marktgemeinderat nimmt die eingegangene Spende für die Stiftung Bürgerhaus in seiner Funktion als Stiftungsverwalter an .

Beschluss

1. Die eingegangenen Spenden werden angenommen.
2. Der Marktgemeinderat nimmt die eingegangene Spende für die Stiftung Bürgerhaus in seiner Funktion als Stiftungsverwalter an .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 56. Marktgemeinderat 07.02.2020 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Georg Zeilinger moniert, dass sich das Ehrenmal am Friedhof in einem sehr schlechten Zustand befindet. Im Hinblick auf das 150-jährige Gründungsjubiläum des Veteranen- und Militärvereins im Jahr 2023 sollte das Denkmal bis zu diesem Zeitpunkt saniert werden. Er bemängelt weiterhin, dass der Vereinsvorsitzende des Öfteren erfolglos in der Verwaltung vorgesprochen hat.
Dr. Birgit Kreß widerspricht dem. In den letzten Jahren wurden mehrmals Ausbesserungsarbeiten durchgeführt. Hauptproblem ist aber das Fehlen eines Fundamentes. Aus diesem Grund muss die Prüfung einer Generalsanierung ins Auge gefasst werden.

An Werner Stieglitz wurde der Wunsch herangetragen, dass das Kleiderstübchen in das Anwesen Ringstraße 2 umziehen möchte. Diese Verlegung hat Dr. Birgit Kreß mit den verantwortlichen Damen bereits vor einiger Zeit diskutiert. Nach Abschluss der Baumaßnahmen in der Hauptstraße wird die Firma Storz ihr dort eingerichtetes Baustellenbüro räumen. Dann muss man sich über eine Nachnutzung Gedanken machen, denn auch das Rathaus ist mittlerweile überbelegt und die zusätzlichen Angebote wie Asyl- und Rentenberatung sowie die Bewährungshilfe können nicht mehr sachgerecht untergebracht werden. Es entwickelt sich eine kurze Diskussion bezüglich der Nutzung des Anwesens Frankenstraße 8 (bisher Hausmeisterwohnung für Bauhof und Feuerwehr) sowie des Anwesens Nürnberger Straße 3 (keine Heizung vorhanden).

Franz Kirchdörfer bemängelt, dass die Brandschutztür, die im Keller der Rangauhalle eingebaut werden soll, deplatziert ist und im Hinblick auf die Veranstaltungen des Faschingskomitees anders hätte platziert werden müssen. Seiner Meinung nach hätte vor dem Umbau des Heizraums dort ein Termin mit dem Bauauschuss stattfinden müssen.
Des Weiteren kritisiert er den Schilderwald in der Hauptstraße als übertrieben und unansehnlich.
Sebastian Gaukler erklärt, dass die gewählte Beschilderung rechtlich korrekt und die praktikabelste Lösung ist, da man dadurch in den von der Hauptstraße abgehenden Straßen weiterhin wie bisher parken darf.

Wolfgang Stotz ist überrascht, dass im Baugebiet Kirchsteigfeld Granitsteine aus China verwendet werden. Dies widerspricht dem Gedanken des Marktes, eine Fairtrade-Gemeinde zu werden. Nach einer kurzen Diskussion einigt man sich auf Vorschlag von Volker Rudolph darauf, diese Thematik in einer der nächsten Sitzungen zu behandeln.

Matthias Mandel fragt, wann die Straßenlaterne auf der Westseite der Windsheimer Straße südlich des Hagenhofer Wegs neu errichtet wird. Die N-ERGIE war bereits vor längerer Zeit vor Ort, die Leuchte soll Anfang März ersetzt werden.

Heinz Schweigert meldet ebenfalls eine defekte Laterne am Ortsausgang von Losaurach in Richtung Mosbach. Die Verwaltung wird dies weitergeben (Anmerkung: Mit der N-ERGIE besteht ein Rahmenvertrag bzgl. der Wartung und Reparatur unserer Straßenbeleuchtung).

Datenstand vom 19.03.2020 13:20 Uhr