Datum: 18.02.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 17:15 Uhr bis 18:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.11.2019
3 Bauvoranfragen
4 Bauanträge
4.1 Bauantrag zur Erweiterung einer bestehenden Gerätehalle in Kotzenaurach
4.2 Genehmigung nach der BImSchV für die Erweiterung einer bestehenden Biogasanlage im Altziegenrück
5 Erneuerung des Spielplatzes in Hagenhofen (mit OT)
6 Nachnutzung des Heizölraumes in der Rangauhalle (mit OT)
7 Sanierung der Hauptstraße - Beschaffung von Ausstattungsgegenständen für die Hauptstraße und Außenbestuhlung vor einem Anwesen (mit OT)
8 Abbruch von Nebengebäuden im Innenort (mit OT)
9 Ausschreibung und Vergabe der Arbeiten zur Sanierung der Konsul-Lindner- und der Rangaustraße
10 Verschiedenes

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 18.02.2020 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 19.11.2019 wurde im Ratsinformationssystem eingestellt.

Beschlussvorschlag

Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 19.11.2019 wird genehmigt.

Beschluss

Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 19.11.2019 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.11.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 18.02.2020 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 19.11.2019 sind bei den folgenden Punkten die Gründe der Geheimhaltung weggefallen und es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

TOP 13 – Nachtragsangebot für einen Übergabeschacht und eine Wasserleitungstrasse

Beschluss:
1. Das Nachtragsangebot der Fa. Walter Bauer GmbH (Runding) vom 05.11.2019 zur Verlegung der Trinkwasserleitung für den Ortsteil Morbach zum Preis von 53.501,86 € brutto wird angenommen. Das Nachtragsangebot zum Bau eines Übergabeschachtes soll ebenfalls angenommen werden.

2. Hinsicht der Wasserversorgung des Ortsteiles Kemmathen soll die Verwaltung die betroffenen Anlieger über einen möglichen Wasseranschluss und die voraussichtlichen Kosten informieren und anschließend die Entscheidung über die Vergabe des Auftrages dem Marktgemeinderat vorlegen.

TOP 14 – Vergabe der Asphaltierung des Kreuzungsbereiches Hauptstraße/Nürnberger Straße

Beschluss:
Die Arbeiten zur Asphaltierung des Kreuzungsbereiches Hauptstraße/Nürnberger Straße sollen direkt an die Fa. Dienstbier vergeben werden, sofern die Einheitspreise des Angebotes nicht höher sind als die Einheitspreise der Fa. Storz.

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3. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 18.02.2020 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Bis zur Sitzung sind keine Bauvoranfragen eingegangen.

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 18.02.2020 ö 4
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4.1. Bauantrag zur Erweiterung einer bestehenden Gerätehalle in Kotzenaurach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 18.02.2020 ö 4.1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Am Ortseingang von Kotzenaurach (von Mosbach her komm end) steht linker Hand eine kleine Gerätehalle. Der Eigentümer dieser Halle plant einen Erweiterungsbau.

Da sich das Bauvorhaben im Außenbereich befindet, ist der Vorgang nach der Geschäftsordnung dem Bauausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

Da das Vorhaben keine landwirtschaftliche Privilegierung nach § 35 (1) BauGB hat, ist es als sogenanntes sonstiges Vorhaben nach § 35 (2) BauGB zu beurteilen.

Demnach ist es nur zulässig, wenn es keine öffentlichen Belange beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Da (auch nach Aussage des Landratsamtes) keine öffentlichen Belange durch das Vorhaben beeinträchtigt werden und die notwendige Erschließung gesichert ist, kann das Vorhaben zugelassen werden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, zur Erweiterung einer Gerätehalle auf dem Flst. 35, Gemarkung Kotzenaurach, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, zur Erweiterung einer Gerätehalle auf dem Flst. 35, Gemarkung Kotzenaurach, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4.2. Genehmigung nach der BImSchV für die Erweiterung einer bestehenden Biogasanlage im Altziegenrück

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 18.02.2020 ö 4.2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Um den Anforderungen des EEG künftig gerecht werden zu können, muss Betreiber der bestehenden Biogasanlage in Altziegenrück seine Anlage erweitern, so dass er künftig mit seiner Anlage den Spitzenlastbedarf in den Zeiten abdecken kann, in denen wenig Wind- und Sonnenstrom zur Verfügung steht. Bisher hatte die Anlage eine elektrische Leistung von 380 KW und nun soll eine weitere Anlage mit 430 KW elektrischer Leistung zusätzlich gebaut werden, um bei Bedarf kurzfristig eine entsprechend höhere Spitzenleistung erzeugen und einspeisen zu können. Die durchschnittliche elektrische Leistung der Gesamtanlage bei Grundlast beträgt weiterhin 380 KW. Die Gesamtfeuerungsleistung (thermisch und elektrische Leistung) der Anlage steigt durch die Umbaumaßnahmen rechnerisch von 986 KW auf 2081 KW. Durch diese Leistungserhöhung fällt die Anlage nun unter die nach § 4 BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen.

Um die Anlage betreiben zu können sind jährlich ca. 10.600 m³ Gülle und Festmist, sowie ca. 3.400 m³ Mais, Getreide und Grasschnitt erforderlich. Der Anteil der eingesetzten Gülle/Festmist beläuft sich damit auf ca. 76 %.

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB und zählt zu den privilegierten Vorhaben, da die Biogasanlage dem bestehenden Tierhaltungsbetrieb dient, in einem räumlich funktionalen Zusammenhang damit steht, die eingesetzte Biomasse überwiegend aus dem Betrieb stammt und die Kapazität der Anlage zur Gaserzeugung bei unter 2,3 Millionen Normkubikmeter Biogas pro Jahr liegt (Insgesamt ca. 1.621.000 Normkubikmeter Biogas/a).

Da die erforderliche Erschließung gesichert ist, ist das Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, zur Erweiterung der bestehenden Biogasanlage auf den Flst. 501 und 609, Gemarkung Eschenbach, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, zur Erweiterung der bestehenden Biogasanlage auf den Flst. 501 und 609, Gemarkung Eschenbach, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Erneuerung des Spielplatzes in Hagenhofen (mit OT)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 18.02.2020 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Markt Markt Erlbach hat vor einigen Wochen einen Antrag zur Erneuerung des Spielplatzes in Hagenhofen erhalten. Der Antrag wurde von einer ganzen Reihe von Hagenhofener Bürgern unterzeichnet und liegt in der Anlage bei.

In dem Antrag wird vorgeschlagen, dass der Spielplatz grundsätzlich erneuert und in verschiedene Spielbereiche eingeteilt wird. Außerdem sollen die bestehenden Eichen durch andere Bäume ersetzt werden.

Die Verwaltung hat bereits Kontakt mit den Antragstellern aufgenommen und verschiedene Gerätekombinationen vorgeschlagen.

Näheres dazu wurde bei einem Ortstermin vor der Sitzung besprochen .

Eine Neugestaltung des Spielplatzes würde voraussichtlich ca. 30.000 € kosten und es wäre sicher möglich, einen kleinen Teil der Spielgeräte über Spenden der örtlichen Banken zu finanzieren.

Die Allianz Aurach-Zenn bemüht sich auch aktuell um ein Förderprogramm mit dem Namen „Regionalbudget“.  Die Gelder aus diesem vom ALE ausgereichten Förderprogramm können unter anderem dafür genutzt werden, um kleinere Projekte (bis max. 20.000 €) anteilig zu finanzieren. Hierunter würde auch der Erwerb einer entsprechenden Spielgerätekombination fallen.

Beschlussvorschlag

1. Der Spielplatz in Hagenhofen soll erneuert werden. Die notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 € werden bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt die Umgestaltung mit den Antragstellern abzustimmen.
2.  Die Verwaltung wird außerdem beauftragt sich bei den örtlichen Banken um entsprechende Spenden zu bemühen. Außerdem soll versucht werden einen Teil der Spielgeräte über das „Regionalbudget“ zu fördern.
3.  Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt die entsprechenden Aufträge zu unterzeichnen.

Beschluss

1. Der Spielplatz in Hagenhofen soll erneuert werden. Die notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 € werden bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt die Umgestaltung mit den Antragstellern abzustimmen.
2.  Die Verwaltung wird außerdem beauftragt sich bei den örtlichen Banken um entsprechende Spenden zu bemühen. Außerdem soll versucht werden einen Teil der Spielgeräte über das „Regionalbudget“ zu fördern.
3.  Die Eichen auf dem Spielplatz sollen entfernt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Nachnutzung des Heizölraumes in der Rangauhalle (mit OT)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 18.02.2020 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der letzten Gemeinderatssitzung hatte Marktgemeinderat Franz Kirchdörfer moniert, dass das ehemalige Heizöllager ohne Zustimmung des Gemeinderates mit einer teuren Brandschutztür verschlossen wurde und dass die erste Bürgermeisterin hierdurch Ihren finanziellen Kompetenzrahmen überschritten habe. Außerdem wäre die Positionierung der Tür nicht gut überlegt und Sie hätte nicht an der West- sondern an der Südseite des Lagerraumes eingebaut werden sollen.

Hierzu wird aus Sicht der Verwaltung folgendes erklärt:

1. Die Lage der Brandschutztür wurde in Rücksprache mit dem Planungsbüro Heffner + Müller und den Hausmeistern gewählt. Eine Positionierung an der Südseite des Lagerraumes war nicht sinnvoll, weil dadurch das Stuhllager nicht mehr nutzbar gewesen wäre. Der Einbau der Tür an der Ostseite bringt dagegen Vorteile bei den meisten Veranstaltungen.

2. Um den Heizöllagerraum nutzen zu können, wurde vom Bauhof ein Fußboden eingezogen. Die Gesamtkosten für die Brandschutztür und den Fußboden lagen unter 10.000 €. Damit waren die Kosten der Maßnahme weit unterhalb der Summe von 15.000 € brutto und damit gemäß Geschäftsordnung im Zuständigkeitsbereich der ersten Bürgermeisterin. Daher war auch keine Zustimmung des Gemeinderates erforderlich.

Der Heizöllagerraum und die Brandschutztür wurden bei einem Ortstermin vor der Sitzung begutachtet. Dabei wurde der Sachverhalt mit den Beteiligten nochmals diskutiert.
Bei dem Termin wurde auch die Enthärtungsanlage im Heizraum besichtigt, die nach Ansicht von Herrn Kirchdörfer nicht richtig gesetzt wurde und bei Veranstaltungen eher hinderlich sei. Aus Sicht der Hausmeister gab es aber keine andere Möglichkeit die Enthärtungsanlage einzubauen und der Heizungsraum dürfe ohnehin nicht von den Veranstaltern, sondern nur vom Personal des Marktes betreten werden.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. Sanierung der Hauptstraße - Beschaffung von Ausstattungsgegenständen für die Hauptstraße und Außenbestuhlung vor einem Anwesen (mit OT)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 18.02.2020 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Zur Ergänzung der Ausstattung der Hauptstraße wurden, wie vom Bauausschuss beschlossen, 12 Pflanztröge aus Beton bestellt. Diese werden voraussichtlich im März geliefert und im April bepflanzt.

Das Büro Bauchplan hatte vorgeschlagen, dass an den Straßenleuchten bei Festen auch Flaggen mit dem Wappen des Marktes angebracht werden können. Die Leuchten wurden hierzu mit Befestigungsmöglichkeiten ausgestattet. Die Flaggen wurden inzwischen bereits bestellt. Die Kosten für 25 Flaggen belaufen sich auf insgesamt ca. 1.500 € brutto.

In der Sitzung des Bauausschusses vom 26.09.2018 wurde auch die Möglichkeit zur Errichtung von Wetterschutzelementen auf dem Marktplatz behandelt. Aufgrund der Größe des Platzes wäre es aber zu teuer gewesen, um hier einen kombinierten Regen- und Sonnenschutz vorzusehen. Daher hatte der Bauausschuss beschlossen, dass weitere Bodenhülsen vorgesehen werden sollen, um winddurchlässige Sonnensegel aufrichten zu können. Nach Rücksprache mit den Organisatoren des Marktfestes und dem Bauhof wäre es sinnvoll hier drei Sonnensegel aufzuspannen. Die Sonnensegel könnten bis zum Marktfest beschafft werden und würden etwa 11.500 € kosten.


Vor dem Anwesen Hauptstraße 41 wurde bei der Hauptstraßensanierung ein Behindertenparkplatz untergebracht um mobilitätseingeschränkten Menschen einen leichten Zugang zur Bäckerei Schindler und zur Pizzeria Majorka zu ermöglichen. Die Eigentümer der Pizzeria hatten seinerzeit in der Bürgerbeteiligung verschiedene Wünsche für die Fläche vor Ihrem Haus vorgebracht.

Zum einen wurden Kundenstellplätze gewünscht. Diese wurden in Form von mehreren normalen Stellplätzen und einem Behindertenparkplatz vor der Pizzeria und den angrenzenden Häusern realisiert. Der Eingang sollte barrierefrei sein (um dies zu ermöglichen, wurde das Pflaster um eine Stufenhöhe angehoben) und es sollte ein Freischank stattfinden. Auf dem Fassadensteckbrief der angefertigt wurde, ist aber vermerkt worden, dass der Freischank in Form des Biergartens im Hof erfolgt. Daher wurde bei der Planung angenommen, dass vor dem Haus kein Bedarf für größere Sitzflächen besteht.

Nachdem die Hauptstraße fertiggestellt wurde und die Stellplatzflächen sichtbar waren, haben sich die Eigentümer der Pizzeria an die Verwaltung gewendet und darum gebeten, dass der Behindertenparkplatz zu einem normalen Stellplatz zurückgebaut wird, so dass auch eine Außenbestuhlung vor dem Anwesen möglich ist. Die konkrete Situation wurde bei einem Ortstermin vor der Sitzung besichtigt .

Nach Ansicht der Verwaltung wäre es zwar möglich, in diesem konkreten Falle auf den Behindertenstellplatz zu verzichten, da am Bürgerhaus und am Gasthaus Lamprecht in räumlicher Nähe bereits drei Behindertenstellplätze vorhanden sind. Es wäre aber nicht zu begründen, weshalb die Marktgemeinde auf Ihrer eigenen Fläche, eine an sich sinnvolle und auch vom Gemeinderat so gebilligte Nutzung (denn die Planung wurde in dieser Form vom Gemeinderat gebilligt), auf eigene Kosten ändern sollte.

Wenn das Gremium der Ansicht ist, dass der Behindertenstellplatz zu einem normalen Stellplatz verkleinert werden soll, dann sollten die Eigentümer des Anwesens Hauptstraße 41 die entsprechenden Kosten in voller Höhe tragen, um keinen negativen Präzedenzfall zu schaffen.

Beschlussvorschlag

1. Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Zum Behindertenparkplatz vor dem Anwesen Hauptstraße 41 wird folgendes beschlossen: ……..

Beschluss 1

1. Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Zur Beschattung des Marktplatzes sollen drei Sonnensegel beschafft werden. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Angebote einzuholen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4

Beschluss 2

Der Behindertenparkplatz vor dem Anwesen Hauptstraße 41 soll aktuell nicht zurückgebaut werden. Die Fläche des Parkplatzes soll stattdessen bei Festen für eine Außenbestuhlung freigegeben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Abbruch von Nebengebäuden im Innenort (mit OT)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 18.02.2020 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das ehemalige Bauhofgebäude an der Flurstraße (im Volksmund auch „Hummelstall“ genannt) wurde seit vielen Jahren als Obdachlosenunterkunft genutzt. Das Gebäude ist inzwischen jedoch in einem so schlechten Zustand, dass die beiden dort untergebrachten Obdachlosen in einer anderen Unterkunft untergebracht werden mussten.

Nachdem das Gebäude nun leer steht und eine Sanierung nicht wirtschaftlich ist, würde es aus Sicht der Verwaltung Sinn machen, das Gebäude abzubrechen. Die Kosten für den Abbruch und Entsorgung belaufen sich ca. auf 20.000 €. Diese Kosten werden voraussichtlich mit 60 % bezuschusst.

Die verschiedenen Nachnutzungsmöglichkeiten der Fläche sollen bei einem Ortstermin vor der Sitzung erläutert werden.

Nach dem Abbruch sind drei Varianten der Nachnutzung denkbar:

1. Einrichtung von Stellplätzen die an die Anlieger vermietet werden können.

2. Verkauf der Fläche (oder einer Teilfläche) an einen der angrenzenden Eigentümer

3. Tausch von Grundstücksflächen mit den angrenzenden Eigentümern,  um eine Wegeverbindung zwischen der Flurstraße in Richtung Weed realisieren zu können.

Aus Sicht der Verwaltung sind die Varianten 1 und 3 die sinnvollsten Optionen. Für die Variante 1 spricht der große Bedarf an Stellplätzen im Innenort und die Variante 3 würde die Einrichtung einer sinnvollen öffentlichen Wegeverbindung in Ost-West-Richtung (siehe beiliegende Pläne) ermöglichen, die bereits im städtebaulichen Rahmenplan eingetragen ist. Zunächst sollte die Variante 3 versucht werden, da hiervon eine breitere Öffentlichkeit profitieren würde.

Der Abbruch der alten Gebäude und auch die Anlage von Stellplätzen oder der Wegeverbindung wären mit Mitteln der Städtebauförderung förderfähig.

Beschlussvorschlag

1.  Die alten Gebäude auf dem Flst. 179, Gemarkung Markt Erlbach, sollen abgebrochen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeiten auszuschreiben und die Zustimmung der Städtebauförderung vorausgesetzt, an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

2. Das Flst. 179, Gemarkung Markt Erlbach, soll anteilig als Tauschland verwendet werden um eine öffentliche Wegeverbindung zwischen der Flurstraße und dem Weg auf dem Flst. 803, Gemarkung Markt Erlbach, zu realisieren. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt die entsprechenden Tauschverträge abzuschließen. Eventuelle Mehrzuteilungen sollen zum aktuellen Bodenrichtwert in Geld ausgeglichen werden. Der Wert von zu entschädigenden Nebengebäuden oder anderen Anlagen, die für eine Wegeverbindung zu beseitigen sind soll von Verwaltung geschätzt und in den Notarverträgen eingearbeitet werden.

3. Wenn die Einrichtung einer Wegeverbindung nicht möglich ist, dann soll das Flst. 179, Gemarkung Markt Erlbach, zum Bau von Stellplätzen vorgesehen werden. Die Verwaltung wird beauftragt hierfür eine Planung und Kostenschätzung zu erarbeiten und diese dem Bauausschuss vorzulegen.

Beschluss

1.  Die alten Gebäude auf dem Flst. 179, Gemarkung Markt Erlbach, sollen abgebrochen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeiten auszuschreiben und die Zustimmung der Städtebauförderung vorausgesetzt, an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
2. Über die weitere Nutzung des Areals soll nach Abschluss der Abbrucharbeiten entschieden werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Ausschreibung und Vergabe der Arbeiten zur Sanierung der Konsul-Lindner- und der Rangaustraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 18.02.2020 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Dezember wurde eine Bürgerversammlung zur Sanierung der Konsul-Lindner-, Garten- und Rangaustraße durchgeführt. Dabei wurde den Bürgern die Planung vorgestellt und diese hatten die Möglichkeit Ihre Anregungen mit vorzubringen. Diese wurden vom Ingenieurbüro, soweit möglich und sinnvoll, noch mit in die Planung eingearbeitet.

Das Büro Inrotec hat inzwischen die Ausschreibungsunterlagen für die Sanierung der Konsul-Lindner- und der Rangaustraße vorbereitet und die Ausschreibung wird in Zusammenarbeit mit der Fa. Naturstrom erfolgen, um die Nahwärmeverlegung besser koordinieren zu können.

Ursprünglich war es angedacht, dass auch die Erneuerung der Gartenstraße mit ausgeschrieben werden soll. Mit Blick auf die anderen anstehenden Investitionen (Kindergartenneubau, Pausenhofsanierung, Erschließung des neuen Gewerbegebietes, Kläranlagensanierung, Wasserleitungsbau…) und den Wegfall der Straßenausbaubeiträge, war es aber nötig, zwei Bauabschnitte zu bilden.

Gemäß Kostenschätzung des Büros Inrotec würde der Baukostenanteil des Marktes für den 1. Bauabschnitt (Konsul-Lindner- und Rangaustraße) bei ca. 450.000 € brutto liegen. Zuzüglich Nebenkosten (Ing. Honorar), Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerungsanteil für die Kanalsanierung ist mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 625.000 € brutto zu rechnen. Diese Kosten verteilen sich auf die Haushaltsjahre 2020 und 2021.

Der 2. Bauabschnitt würde Tiefbaukosten in einer Höhe von voraussichtlich 750.000 € brutto bedeuten. Zuzüglich Nebenkosten, Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerungsanteil würden sich die Gesamtkosten auf insgesamt etwa 1.100.000 € belaufen.

Vor diesem Hintergrund ist es aktuell nur möglich den Bauabschnitt 1 auszuschreiben und zu realisieren. Der Bauabschnitt 2 soll dann ausgeschrieben werden, wenn es die Haushaltslage zulässt (also mit einer Pause von voraussichtlich ein bis zwei Jahren).

Da die Ausschreibung des ersten Bauabschnittes (wegen erforderlichen Einarbeitung der Vorgaben der Spartenträger, insbesondere Naturstrom) erst Anfang März beginnen kann und sich bis Anfang April erstrecken wird, ist  es schwierig (auch wegen der Osterferien) einen Termin für die Vergabesitzung zu terminieren und Anfang Mai muss sich der neue Gemeinderat erst konstituieren. Daher schlägt die Verwaltung vor, dass der Bauausschuss die Freigabe erteilt, dass die Arbeiten ausgeschrieben und an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben werden dürfen, wenn sich das Ausschreibungsergebnis einigermaßen im Kostenrahmen bewegt.


In der vergangenen Sitzung des Gemeinderates wurde moniert, dass bei der Erschließung des Baugebietes Kirchsteigfeld Granit aus China verwendet wurde und dass stattdessen lieber Granit aus Deutschland oder Europa Verwendung finden sollte.

Nach Aussage des Planungsbüros ist es grundsätzlich natürlich möglich, solchen Granit zu verwenden, aber das hat seinen Preis.

Der bei uns eingesetzte chinesische Granit ist sehr hochwertig, gut verarbeitet und sehr kostengünstig. Auch in Europa oder Deutschland gibt es ähnliche Steinqualitäten, aber die Lieferzeiten sind weit höher und Granit aus dem europäischen Ausland kostet in etwa doppelt und Granit aus Deutschland etwa dreimal so viel, wie Granit aus China.

Was dies konkret für die vorliegende Baumaßnahme bedeuten würde, wird in der Sitzung erläutert.

Nach Ansicht der Verwaltung ist die Verwendung von chinesischem Granit nicht zu beanstanden. Der Granit wird nicht von Kindern abgebaut und die Arbeitsbedingungen und der Arbeitsschutz in den chinesischen Steinbrüchen, deren Material nach Deutschland importiert wird, werden auch vom TÜV regelmäßig untersucht und zertifiziert. Es gibt also keine humanitäre Notwendigkeit solches Material zu verschmähen und bei der gelieferten guten Qualität wäre es auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht zu begründen. Die Anlieferung erfolgt mit dem Frachtschiff bis Nürnberg und deshalb ist auch die Umwelt- und CO²-bilanz in einem akzeptablen Rahmen.

Beschlussvorschlag

1. Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Aufteilung der Straßensanierung in zwei Bauabschnitte und auch die voraussichtlichen Kosten zur Kenntnis.

2.  Die Arbeiten zum ersten Bauabschnitt (Sanierung der Konsul-Lindner- und Rangaustraße) sollen ausgeschrieben und an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben werden, wenn die das Ausschreibungsergebnis die Kostenschätzung des Büros Inrotec nicht um mehr als 10 % übersteigt. Bei der Ausschreibung soll die Beschaffung von Naturstein mit europäischer Herkunft berücksichtigt werden.

3. Sollte das Ausschreibungsergebnis die Kostenschätzung des Büros Inrotec um mehr als 10 % übersteigen, so soll die Vergabe zur Entscheidung vorgelegt werden.

Beschluss

1. Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Aufteilung der Straßensanierung in zwei Bauabschnitte und auch die voraussichtlichen Kosten zur Kenntnis.

2.  Die Arbeiten zum ersten Bauabschnitt (Sanierung der Konsul-Lindner- und Rangaustraße) sollen ausgeschrieben und an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben werden, wenn die das Ausschreibungsergebnis die Kostenschätzung des Büros Inrotec nicht um mehr als 10 % übersteigt. Bei der Ausschreibung soll die Beschaffung von Naturstein mit europäischer Herkunft berücksichtigt werden.

3. Sollte das Ausschreibungsergebnis die Kostenschätzung des Büros Inrotec um mehr als 10 % übersteigen, so soll die Vergabe zur Entscheidung vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 18.02.2020 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

1. Marktgemeinderat Gerd Eisenbeiß fragt nach, ob die Anwesen im westlichen Teil der Erlanger Straße einen Nahwärmeanschluss erhalten werden.

Die erste Bürgermeisterin erläutert, dass es in den vergangenen Tagen intensive Gespräche zu diesem Thema mit den weiteren Anliegern in dem Bereich gegeben hat und dass noch weitere Anschlussnehmer gefunden werden konnten. Daher ist es nun sehr wahrscheinlich, dass die Fa. Naturstrom die Leitung doch bis in diesen Bereich verlängern wird.

2. Die Marktgemeinderäte Gerd Eisenbeiß und Klaus Adelhardt bemängeln, dass das Bankett an der GVS Hagenhofen-Linden durch die Nutzung als Umleitung für die Staatsstraße 2252 Schaden genommen hat und schlagen vor, dass der Freistaat für die Reparatur aufkommen sollte.

Die Verwaltung erklärt hierzu, dass der Freistaat nur eine überörtliche Umleitung über seine eigenen Straßen ausgeschildert hat und keine Umleitung über diese Gemeindeverbindungsstraße. Daher kann der Freistaat natürlich auch nicht direkt für den Schaden haftbar gemacht werden. Die Verwaltung wird aber dennoch beim Freistaat anfragen, ob sich dieser aus Kulanz an den Reparaturkosten beteiligt.

3. Marktgemeinderat Wolfgang Stotz weist die Verwaltung darauf hin, dass die Straßenleuchte vor dem Anwesen Hauptstraße 5 nicht funktioniert.

Datenstand vom 19.03.2020 13:12 Uhr