Datum: 30.04.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:18 Uhr bis 20:16 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragen der Bürgerinnen und Bürger
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 6. März 2020
3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 6. März 2020
4 Bericht der ersten Bürgermeisterin
5 Bauvoranfrage zum Bau eines Hauses in Rimbach und Verlegung einer Nahwärmeleitung
6 Bauantrag für einen Gewerbebetrieb am Haidter Weg
7 Genehmigung nach dem BImSchG und Baugenehmigung für die Errichtung eines Zwischenlagers für mineralische Baustoffmassen am Lerchenfeld
8 Abschluss des Durchführungsvertrages für den Vorhaben- und Erschließungsplan zum Bebauungsplan Nr. 32
9 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 32 "Sondergebiet Lebensmittelmarkt Am Zimmerplatz" - Abwägung und Satzungsbeschluss
10 Verlängerung des Wasserrechtes der Kläranlage Losaurach - Abschluss eines Ingenieurvertrages und Ausschreibung der Umbauarbeiten
11 Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2020
12 Verabschiedung der ausscheidenden Marktgemeinderatsmitglieder
13 Verschiedenes

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1. Fragen der Bürgerinnen und Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 58. Marktgemeinderat 30.04.2020 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Seitens der anwesenden Bürgerinnen und Bürger gibt es keine Fragen.

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 6. März 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 58. Marktgemeinderat 30.04.2020 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift über die 57. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 6. März 2020 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 57. öffentliche Sitzung vom 6. März 2020.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 57. öffentliche Sitzung vom 6. März 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 6. März 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 58. Marktgemeinderat 30.04.2020 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Die Vorsitzende stellt fest, dass die Gründe für die Geheimhaltung bei folgenden Tagesordnungspunkten weggefallen sind:
TOP 13 - Sanierung der Hauptstraße - Auftragsvergabe für die Asphaltarbeiten östlich des Torhauses
1. Der Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 19. November 2019 zum Tagesordnungspunkt 14 wird aufgehoben.
2. Die Arbeiten zur Asphaltierung des Kreuzungsbereiches östlich des Torhauses werden an die Firma Dienstbier, gemäß Angebot vom 20. Februar 2020, zum Angebotspreis von 47.776,46 € brutto (inkl. 3 % Nachlass) vergeben.
3. Die Kosten für die Grabarbeiten zum Nahwärmenetz und die Kosten für die Deckensanierung, die der Markt nicht tragen muss, sollen an die Firma Naturstrom bzw. das Staatliche Bauamt weiterverrechnet werden.

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4. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 58. Marktgemeinderat 30.04.2020 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
1) Sie bedankt sich bei Allen, die sich in der aktuellen Situation ehrenamtlich für andere engagieren. Als Beispiele nennt sie
- die freiwilligen Näher/innen von Masken
- die Spieler des TSV Markt Erlbach, die einen Einkaufsservice anbieten
- die Gastwirte mit ihren „Essen-to-go“-Angeboten
- den DITIB e.V., der seine Hilfe angeboten hat
- die Eltern, die ihre Kinder nicht in die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen oder in der Schule bringen können und eine alternative Betreuung bieten oder suchen müssen

2) In Absprache mit dem TSV Markt Erlbach wird es in diesem Jahr keine Kirchweih auf dem Festplatz geben. Die Verwaltung wird weder auf dem Festplatz noch in der Hauptstraße Ersatzveranstaltungen genehmigen. Inwieweit die Gaststätten am Kirchweihwochenende (21.08. bis 24.08.2020) ein Programm anbieten, ist aktuell nicht absehbar.

3) Die Rechtsaufsicht hat die Unterlagen der Kommunalwahl geprüft und dabei keine Mängel festgestellt.

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5. Bauvoranfrage zum Bau eines Hauses in Rimbach und Verlegung einer Nahwärmeleitung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 58. Marktgemeinderat 30.04.2020 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Für den Ortsteil Rimbach wurde eine formelle Bauvoranfrage für den Bau eines Wohnhauses gestellt. Das Wohnhaus soll im Außenbereich nach § 35 BauGB errichtet werden (Lageplan siehe Anlage). Da das Bauvorhaben nicht zu den privilegierten Vorhaben gemäß § 35 (1) BauGB gehört, ist es als sonstiges Bauvorhaben nach § 35 (2) BauGB einzuschätzen und ist demnach nur zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist und keine öffentlichen Belange entgegenstehen.

Die Erschließung des Vorhabens ist gesichert, da es sich direkt an einer öffentlichen Erschließungsstraße befindet und die Wasserleitung vor dem Grundstück liegt. Die Abwasserbeseitigung muss in einer eigenen Kleinkläranlage erfolgen.

Das Vorhaben befindet sich außerdem auch in einem Bereich, der im Flächennutzungsplan als „Dorfgebiet“ und somit als Baufläche dargestellt ist, so dass auch der Flächennutzungsplan dem Vorhaben nicht entgegensteht.

Die Bauverwaltung hat außerdem auch Kontakt mit dem Landratsamt aufgenommen um zu klären, ob eventuell auch andere öffentliche Belange durch das Vorhaben berührt werden. Nach Aussage des Landratsamtes ist das nicht der Fall. Daher kann das Bauvorhaben zugelassen werden.

Der Antragsteller hat zusätzlich angefragt, ob es möglich ist, eine private Nahwärmeleitung zwischen dem Bauplatz und dem Anwesen Rimbach 6 zu verlegen. Aus Sicht der Verwaltung ist das möglich, wenn die Details der Verlegung, wie in anderen Fällen auch, in einem Gestattungsvertrag geregelt werden. In diesem speziellen Fall muss ein solcher Vertrag aber nicht nur mit der Marktgemeinde, sondern auch mit dem Landkreis geschlossen werden, da die Ortsdurchfahrt von Rimbach in der Baulast des Landkreises ist.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 26.09.2018 die Höhe der Entschädigungssätze bei der Verlegung von privaten Leitungen im öffentlichen Grund geregelt. Diese Regelung ist auch hier anzuwenden. Demnach müssten die Antragsteller entweder einen jährlichen Betrag von 1 €/lfm Leitung an die Gemeinde entrichten oder alternativ einen Einmalbetrag von 20 €/lfm (im v orliegenden Fall (je nach Leitungslänge) also einen Betrag von ca. 60 – 70 € jährlich oder eine Einmalzahlung von 1.200 – 1.400 €).

Beschlussvorschlag

1. Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zum Bau eines eingeschossigen Wohnhauses mit Doppelpultdach und Garage im nordöstlichen Teil des Flst. 631, Gemarkung Klausaurach, wird erteilt.

2. Die Verlegung einer privaten Nahwärmeleitung zwischen dem Bauplatz und dem Anwesen Rimbach 6 wird befürwortet. Die Details der Verlegung sollen in einem Gestattungsvertrag geregelt werden. Die Verwaltung wird beauftragt einen Gestattungsvertrag aufzusetzen. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen. Für die Höhe des Entschädigungssatzes soll der Grundsatzbeschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 26.09.2018 angewendet werden.

Beschluss

1. Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zum Bau eines eingeschossigen Wohnhauses mit Doppelpultdach und Garage im nordöstlichen Teil des Flst. 631, Gemarkung Klausaurach, wird erteilt.

2. Die Verlegung einer privaten Nahwärmeleitung zwischen dem Bauplatz und dem Anwesen Rimbach 6 wird befürwortet. Die Details der Verlegung sollen in einem Gestattungsvertrag geregelt werden. Die Verwaltung wird beauftragt einen Gestattungsvertrag aufzusetzen. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen. Für die Höhe des Entschädigungssatzes soll der Grundsatzbeschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 26.09.2018 angewendet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Bauantrag für einen Gewerbebetrieb am Haidter Weg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 58. Marktgemeinderat 30.04.2020 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Mitinhaber der Firma Palis, die ihre Niederlassung aktuell noch am Lerchenfeld hat, hat vor einiger Zeit eine ca. 1 ha große Gewerbefläche am Haidter Weg vom Markt Markt Erlbach erworben.

Diese Fläche soll nun mit Produktionshallen, Verwaltungs- und Laborgebäuden und einer entsprechenden Anzahl an Stellplätzen bebaut werden. Der Bauantrag wird in der Sitzung vorgelegt und erläutert.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bau eines Bürogebäudes mit Labor und Produktion auf den Flst. 782/3, 783, 785 und 785/1, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bau eines Bürogebäudes mit Labor und Produktion auf den Flst. 782/3, 783, 785 und 785/1, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Genehmigung nach dem BImSchG und Baugenehmigung für die Errichtung eines Zwischenlagers für mineralische Baustoffmassen am Lerchenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 58. Marktgemeinderat 30.04.2020 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Firma Adelhardt plant die Erweiterung ihrer Lagerkapazitäten für mineralische Baustoffmassen (Erde, Steine, Bauschutt, Recyclingmaterial) und möchte hierzu mehrere zusätzliche Schuttgutboxen auf einer Fläche von ca. 1000 m² anlegen. Laut Antragsunterlagen sollen hier ca. 1.500 t Material gelagert werden und es wird mit einem jährlichen Gesamtumschlag von ca. 5.600 t gerechnet. Die Antragsunterlagen werden in der Sitzung vorgelegt.

Das Vorhaben bedarf neben der Baugenehmigung auch der Genehmigung nach dem BImSchG, daher wird es dem Marktgemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.

Aus Sicht der Verwaltung ist mit der Steigerung der Lagerkapazität auf der Betriebsfläche auch eine erhöhte Anzahl von LKW-Fahrten zu erwarten, diese findet aber nicht während der Ruhezeiten statt und dürfte sich auf das Jahr hin verteilen, so dass in der Regel nur wenige zusätzliche LKW-Fahrten pro Tag zu erwarten sind.

Die von der Lagerfläche ausgehende zusätzliche Staubentwicklung ist nach Aussage der Antragsunterlagen moderat und im Verlauf der vorherrschenden Hauptwindrichtung befinden sich keine besonders empfindlichen Nutzungen in direkter Nachbarschaft. Daher kann das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben aus Sicht der Verwaltung erteilt werden.
Eine Erweiterung des Schredderns der Baustoffe ist nicht Bestandteil des Antrags.

Beschlussvorschlag

1. Das gemeindliche Einvernahmen nach § 36 BauGB zum Bau einer Zwischenlagerfläche für nichtgefährliche Abfälle (mineralische Abfälle) auf dem Flst. 777, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt.
2. Im Rahmen des zugehörigen Verfahrens nach dem BImSchG werden keine Einwände gegen das Vorhaben erhoben.

Beschluss

1. Das gemeindliche Einvernahmen nach § 36 BauGB zum Bau einer Zwischenlagerfläche für nichtgefährliche Abfälle (mineralische Abfälle) auf dem Flst. 777, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt.
2. Im Rahmen des zugehörigen Verfahrens nach dem BImSchG werden keine Einwände gegen das Vorhaben erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Abschluss des Durchführungsvertrages für den Vorhaben- und Erschließungsplan zum Bebauungsplan Nr. 32

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 58. Marktgemeinderat 30.04.2020 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32 für die Erweiterung des NETTO-Marktes ist auch ein sogenannter Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen. In dem Vertrag werden Details zur Kostenübernahme, zur Erschließung und auch zur zeitlichen Umsetzung des Vorhabens getroffen.

Die Firma PREBAG hat hierfür einen Vertragsentwurf erarbeitet, der von der Verwaltung noch ergänzt wurde. Der Vertragsentwurf wird im Ratsinformationssystem hinterlegt.

Aus Sicht der Verwaltung kann der vorliegende Vertrag abgeschlossen werden. Der Bebauungsplan selbst darf erst in Kraft treten, wenn der Vertrag von beiden Seiten unterzeichnet wurde.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat billigt den vorgelegten Entwurf des Durchführungsvertrages zum Bebauungsplan Nr. 32. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Vertrag mit der PREBAG Immobilien 22 GmbH & Co. KG (Aschheim-Dornach) abzuschließen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat billigt den vorgelegten Entwurf des Durchführungsvertrages zum Bebauungsplan Nr. 32. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Vertrag mit der PREBAG Immobilien 22 GmbH & Co. KG (Aschheim-Dornach) abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 32 "Sondergebiet Lebensmittelmarkt Am Zimmerplatz" - Abwägung und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 58. Marktgemeinderat 30.04.2020 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Offenlage und die Behördenbeteiligung nach § 3 (2) BauGB und nach § 4 (2) BauGB wurde mit dem vom Marktgemeinderat gebilligten Bebauungsplanentwurf durchgeführt. Dabei sind nur sehr wenige Stellungnahmen und Anregungen eingegangen.

Das Planungsbüro TB Markert (Nürnberg) hat die Stellungnahmen und Anregungen ausgewertet und entsprechende Abwägungsvorschläge und einen entsprechend (nur minimal) ergänzten Satzungsentwurf erarbeitet. Der Satzungsentwurf und die Abwägungsvorschläge werden im Ratsinformationssystem hinterlegt und die Originale der Stellungnahmen können in der Sitzung eingesehen werden.

Da die Änderungen, die sich im Rahmen der Abwägung ergeben, nur minimal und  sind, ist eine erneute Auslegung des Planes nicht erforderlich und der entsprechend der Abwägung angepasste Bebauungsplanentwurf kann als Satzung beschlossen werden.

Beschlussvorschlag

1. Die Abwägung der Stellungnahmen und Anregungen aus den Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wird entsprechend dem Vorschlag des Planungsbüros TB Markert (Nürnberg) durchgeführt.

2. Der entsprechend der Abwägung angepasste Planungsentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32 „Sondergebiet Lebensmittelmarkt Am Zimmerplatz“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird vorbehaltlich der Unterzeichnung des Durchführungsvertrages als Satzung beschlossen.

3. Sobald der Durchführungsvertrag von beiden Parteien unterzeichnet wurde soll der Bebauungsplan ausgefertigt und bekanntgemacht werden.

Beschluss

1. Die Abwägung der Stellungnahmen und Anregungen aus den Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wird entsprechend dem Vorschlag des Planungsbüros TB Markert (Nürnberg) durchgeführt.

2. Der entsprechend der Abwägung angepasste Planungsentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32 „Sondergebiet Lebensmittelmarkt Am Zimmerplatz“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird vorbehaltlich der Unterzeichnung des Durchführungsvertrages als Satzung beschlossen.

3. Sobald der Durchführungsvertrag von beiden Parteien unterzeichnet wurde soll der Bebauungsplan ausgefertigt und bekanntgemacht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Verlängerung des Wasserrechtes der Kläranlage Losaurach - Abschluss eines Ingenieurvertrages und Ausschreibung der Umbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 58. Marktgemeinderat 30.04.2020 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Zur Verlängerung des Wasserrechtes der Kläranlage in Losaurach um weitere 20 Jahre ist ein grundlegender Umbau der Anlage erforderlich, da die bestehende Kläranlage nicht dem Stand der Technik entspricht und auch keine entsprechende Zulassung mehr hat.

Das Ingenieurbüro Eichler hat die Verlängerung des Wasserrechtes bereits begleitet, aber es muss noch ein entsprechender Ingenieurvertrag abgeschlossen werden.

In einem nächsten Schritt soll dann die Planung und Ausschreibung für den Umbau der Anlage erfolgen. Die für Planung und Umbau erforderlichen Haushaltsmittel sind bereits vorgesehen.

Beschlussvorschlag

1. Mit dem Ingenieurbüro Eichler (Aurachtal) soll ein Ingenieurvertrag zum Umbau der Kläranlage in Losaurach abgeschlossen werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.

2. Der Umbau der Kläranlage Losaurach soll geplant und ausgeschrieben werden. Das Submissionsergebnis ist zur Entscheidung vorzulegen.

Beschluss

1. Mit dem Ingenieurbüro Eichler (Aurachtal) soll ein Ingenieurvertrag zum Umbau der Kläranlage in Losaurach abgeschlossen werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.

2. Der Umbau der Kläranlage Losaurach soll geplant und ausgeschrieben werden. Das Submissionsergebnis ist zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 58. Marktgemeinderat 30.04.2020 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan mit sämtlichen Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 wurden den Marktgemeinderatsmitgliedern zeitnah am 3. April 2020 per Mail zugestellt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Vermögenshaushalt am 16. Dezember 2019 und den Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt am 9. März 2020 vorberaten.

Dr. Birgit Kreß erklärt, dass der Haushalt, der heute beschlossen werden soll, durch die Folgen der Corona-Krise in Kürze bereits wieder überholt sein kann. Die Bayerische Staatsregierung und der Bund erlassen zwar viele - in der Finanzierung noch ungeklärte - Rettungspakete, für die Kommunen ist aber aktuell keine Unterstützung in Sicht. Diese werden vielmehr aufgefordert, viele Gebühren zu erlassen oder Gewerbesteuerzahlungen formlos zu stunden. Dennoch leistet die Bayerische Staatsregierung hervorragende Arbeit in dieser Krise und so gibt es jetzt für die Elternschaft ein positives Signal mit der Erstattung der Beiträge für die Kinderbetreuung.
Dennoch findet sich im Sozialbereich in unserem Haushalt ein Defizit, dessen hohes Niveau nicht mehr zu verantworten ist. Hier besteht akuter Handlungsbedarf, auch bei den anderen Gebühren muss eine zeitgemäße Anpassung erfolgen.
Der Haushalt ist von mehreren Unsicherheitsfaktoren begleitet, insbesondere der Entwicklung der Einnahmen aus Gewerbe- und Einkommensteuer. Hier bleibt abzuwarten, wie die bereits beschlossenen und begonnenen Maßnahmen fort- bzw. umgesetzt werden können.
Die Fördermittel, die der Markt für seine abgeschlossenen Maßnahmen erhalten hat, werden aufgrund der Corona-Krise in diesem Umfang in den nächsten Jahren voraussichtlich nicht mehr vorhanden sein. Deswegen ist es gut, dass in den letzten Jahren vieles umgesetzt wurde.
Aufgrund des hohen Verwaltungshaushalts ist es der höchste Haushalt in der Geschichte, aber durch den stetigen Anstieg beim Verwaltungshaushalt ist dies nichts Besonderes.
Anschließend geht Dr. Birgit Kreß auf die wichtigsten Posten des Haushalts ein. Ob das Investitionsprogramm für die nächsten Jahre in der geplanten Form beibehalten werden kann, bleibt abzuwarten.
Abschließend bedankt sie sich beim Gremium für die bisher gefassten Beschlüsse, bei allen Mitarbeitern des Marktes für Ihr Wirken und bei Rainer Folgert für die Erstellung des Haushalts.

Rainer Folgert sieht auch im Jahr 2021 noch viele Unwägbarkeiten aufgrund der Corona-Krise. Er vermisst nach wie vor die versprochenen Ersatzleistungen der Bayerischen Staatsregierung für den Wegfall der Straßenausbaubeiträge. Er mahnt noch einmal ausdrücklich das Defizit im Bereich der Kinderbetreuung an. Dieser Missstand muss dringend behoben werden.

Brigitte Hegendörfer bedankt sich bei Dr. Birgit Kreß, Rainer Folgert und der Verwaltung für die Zusammenstellung des Haushalts. Ihrer Meinung nach wird die finanzielle Lage des Marktes immer schlechter. Der von der CSU-Fraktion geforderte 10-Jahres-Plan wird von der Verwaltung weiterhin ignoriert.
In 2019 wurde der Kassenkredit voll ausgeschöpft, ob der Ansatz in 2020 ausreicht bleibt abzuwarten. Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer waren in 2019 um 500.000 Euro geringer als angesetzt, so dass für dieses Jahr eine noch niedrigere Summe eingeplant ist.
Die Auswirkungen der Corona-Krise finden bei keiner Haushaltsstelle Berücksichtigung, obwohl es definitiv Auswirkungen geben wird.
Die hohen Investitionen der Vergangenheit wirken noch nach und für die Zukunft ist nicht abzusehen, wie sich die Bereiche Kindertagesstätten, Straßenbau, Friedhof, Feuerwehr, Digitalisierung, Rangauhalle, Spielplätze und zuletzt das Rathaus entwickeln werden.
Der Gesamthaushalt bedarf einer kritischen Würdigung und deswegen werden nicht alle Mitglieder der CSU-Fraktion zustimmen.

Volker Rudolph bedankt sich auch bei Dr. Birgit Kreß, Rainer Folgert und der Verwaltung für die geleistete Arbeit. Die finanzielle Lage bezeichnet er als angespannt, was sich auch an der Pro-Kopf-Verschuldung ablesen lässt, die sich in den letzten zehn Jahren verachtfacht hat. Es wäre sinnvoll, geplante Investitionen zu schieben und zur Stärkung der örtlichen Gewerbebetriebe diese stärker bei Projekten einzubinden bzw. vermehrt Aufträge an sie zu vergeben. Den Haushalt kann man nicht durch die Erhöhung der Elternbeiträge sanieren, so dass zur Entlastung von Familien eine Anhebung nicht sinnvoll erscheint. Leider werden die Kommunen vom Land Bayern im Stich gelassen, was sich beispielsweise beim Ersatz für die Straßenausbaubeiträge zeigt.
Die SPD-Fraktion wird dem Haushalt in der vorliegenden Form zustimmen.

Rudolf Born erklärt zu Beginn seiner Rede, dass die FWL-Fraktion dem Haushalt zustimmen wird. Er sieht für das Haushaltsjahr 2021 größere Schwierigkeiten als für diesen Haushalt, da die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zeitversetzt auftreten werden. Die geringeren Einnahmen aus der Gewerbesteuer sieht er mehr als Liquiditätsproblem denn als Problem der Höhe an. Die steigende Verschuldung ist auch ein Ausdruck der vielen Investitionen, die aber allesamt vom Marktgemeinderat beschlossen und mitgetragen wurden.

Inge Knörr bedankt sich bei Rainer Folgert für die Erstellung des Haushaltsplanes und bei der Verwaltung für die frühzeitige Übermittlung. Durch die vielen Bauprojekte der letzten Jahre, die aufgrund der Steuereinnahmen ohne größeres Risiko getätigt werden konnten, hat sich das Volumen im Vergleich zum Vorjahr um ca. 600.000 Euro erhöht. Ein großes Ungleichgewicht sieht Inge Knörr bei den Kindertagesstätten. Hier wurde in den letzten zehn Jahren kräftig investiert und die Betreuung ausgebaut, die Beiträge aber nur minimal angepasst. Manche Eltern müssen für die Betreuung überhaupt nichts zahlen. Dieses Thema muss der Markt zeitnah angehen, die Beiträge müssen deutlich angepasst werden.
Eine negative Folge hiervon ist, dass die Zuführung zum Vermögenshaushalt nur noch 300.000 Euro beträgt, die Hälfte davon zur Schuldentilgung. Der finanzielle Spielraum ist ihrer Meinung nach somit sehr knapp.
Bei geringen Abweichungen von den Einnahmen aus der Einkommensteuer ergibt sich bereits eine Lücke bei der planmäßigen Schuldentilgung.
Die täglichen Meldungen aus der Presse im Hinblick auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sind sehr beunruhigend. Aus dieser Sicht wurde der Haushalt eventuell zu früh zugestellt und hätte einer Korrektur bedurft.
Die Haushaltsansätze auf der Einnahmenseite sind sehr fraglich (Beispiel „Strabs-Ersatz“), die Zahlen auf der Ausgabenseite hingegen ziemlich fix.
Aus Sicht des BB/DuD ist ein Nachtragshaushalt sehr wahrscheinlich und das neue Gremium hat einen deutlich eingeschränkteren Gestaltungsspielraum.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 in der vorgelegten Form zu verabschieden; der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.276.000 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.083.000 Euro ab.
Des Weiteren beschließt der Marktgemeinderat den Finanzplan für die Jahre 2019 bis 2023 sowie den Stellenplan für das Jahr 2020 in der vorgelegten Form.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 in der vorgelegten Form zu verabschieden; der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.276.000 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.083.000 Euro ab.
Des Weiteren beschließt der Marktgemeinderat den Finanzplan für die Jahre 2019 bis 2023 sowie den Stellenplan für das Jahr 2020 in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

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12. Verabschiedung der ausscheidenden Marktgemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 58. Marktgemeinderat 30.04.2020 ö 12

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Mit dem Ablauf der Wahlzeit des derzeitigen Marktgemeinderates zum 30. April 2020 scheiden mehrere Marktgemeinderatsmitglieder aus dem Gremium aus.
Nach § 1 Buchstabe d in Verbindung mit § 5 der Richtlinien über Ehrungen des Marktes Markt Erlbach wird an verdiente Mitglieder und Ortssprecher des Marktgemeinderates mit mindestens sechsjähriger Tätigkeit die Kommunalmedaille zusammen mit einer Ehrenurkunde überreicht.
Folgende Personen scheiden aus dem Gremium aus:

1996 bis 2020
Brigitte Hegendörfer
Franz Kirchdörfer

2002 bis 2020
Inge Knörr

2008 bis 2020
Michael Brunner
Julia Maj (vor Beginn der öffentlichen Sitzung)

2014 bis 2020
Hermann Hohmeier (Ortssprecher)

11/2018 bis 2020
Matthias Mandel


Dr. Birgit Kreß bedankt sich bei allen ausscheidenden Kolleginnen und Kollegen. Die Sitzungen der Gremien oder auch die Veranstaltungen des Marktes und der Vereine waren Auftrag und Verpflichtung zugleich. Das Ehrenamt als Marktgemeinderatsmitglied und Ortssprecher ist zeitlich und fachlich anspruchsvoll und es sind viele Entscheidungen von großer Tragweite zu treffen.
Eine Besonderheit am Ende dieser Amtsperiode ist, dass mit dem BB/DuD - über Jahrzehnte eine feste Größe im Marktgemeinderat - eine ganze Fraktion ausscheidet. Deswegen gebührt ihnen ein ganz besonderer Dank, nicht nur für das Mitwirken im Gremium, sondern auch für die gesellschaftlichen Aktivitäten und das Engagement am Pflanzwasen in Form von regelmäßigen Baumspenden und der Anlage eines Boule-Platzes.
Anschließend gibt sie über jeden Ausscheidenden einen kurzen Überblick über dessen jeweilige Vertretung in den unterschiedlichen Gremien.

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13. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 58. Marktgemeinderat 30.04.2020 ö 13

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Rangaubad bleibt nach heutigem Erkenntnisstand vermutlich das ganze Jahr geschlossen, es sei denn, die Einschränkungen für den Betrieb von Hallenbädern werden entsprechend gelockert.

Der für Freitag, den 26. Juni 2020 geplante Ehrungsabend wird entweder verschoben oder, was aktuell wahrscheinlicher ist, komplett abgesagt und Anfang 2021 nachgeholt.

Inge Knörr erklärt, dass der BB/DuD weiterhin aktiv bleibt, auch wenn er kein Marktgemeinderatsmitglied mehr stellt. Die geplante Pflanzaktion der Bäume in der Erlanger Straße wird im Herbst nachgeholt.

Volker Rudolph bittet um Auskunft, ob die Ablehnung eines Leserbriefes zur Werbung von Regio GrünStrom mit der ersten Bürgermeisterin von der Verwaltung ausging, da Gerüchten zufolge die Schaltung der Anzeige vom Markt finanziert wurde. Dr. Birgit erklärt, dass die Werbung in keinerlei Verbindung mit dem Markt Markt Erlbach steht. Der Verwaltung ist von einer Ablehnung nichts bekannt, von den entsprechenden Medienvertretern gab es keine Anfragen diesbezüglich.

Datenstand vom 19.06.2020 11:19 Uhr