Datum: 08.05.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sonstiger Sitzungsort
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 30. April 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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1. Marktgemeinderat
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08.05.2020
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ö
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1 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
TOP 15 - Vergabe der Tiefbauarbeiten für die Sanierung der Konsul-Lindner- und Rangaustraße
Die Tiefbauarbeiten für die Sanierung der Konsul-Lindner-Straße und Rangaustraße werden gemeinsam mit den beiden Zweckverbänden und der Fa. Naturstrom an die Fa. Ochs (Nürnberg) zum Angebotspreis von 1.544.954,94 (brutto) vergeben. Der Kostenanteil des Marktes an dem Auftrag beträgt 577.855,15 € (brutto).
TOP 16 - Neubau Kindertagesstätte - Vergabe des Gewerkes Metallbauarbeiten Fenster/Türen
Die Arbeiten zum Gewerk Metallbauarbeiten Fenster/Türen werden an die Firma Hühn (Wilhermsdorf) zum Angebotspreis von 143.299,80 € (brutto) vergeben.
TOP 17 - Neubau Kindertagesstätte - Vergabe Gewerk Fensterbauarbeiten
1. Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Ablauf des Vergabeverfahrens zur Kenntnis.
2. Das Gewerk Fensterbauarbeiten wird an die Schreinerei Wimmer (Dietenhofen) zum Angebotspreis von 60.271,12 € (brutto) vergeben.
TOP 18 - Neubau Kindertagesstätte - Vergabe Blitzschutz
Die Arbeiten für des Gewerk Blitzschutz werden an die Firma Kopp (Weiden-Rothenstadt) zum Angebotspreis von 2.909,19 € (brutto) vergeben.
TOP 19 - Neubau Kindertagesstätte - Vergabe Gewerk Holzfassade
Die Arbeiten zum Gewerk Holzfassade werden an die Firma
Müller (Weihenzell) vergeben. Das Nebenangebot mit einem Angebotspreis von 71.325,51 € (brutto) wird angenommen.
TOP 20 - Neubau Kindertagesstätte - Vergabe Gewerk WDVS/Malerarbeiten
Die Arbeiten zum Gewerk WDVS/Malerarbeiten werden an die Firma Ehmann (Fürth) zum Angebotspreis von 55.809,22 € (brutto) vergeben.
TOP 21 - Neubau Kindertagesstätte - Vergabe Gewerk Innenputz
Die Arbeiten zum Gewerk Innenputz werden an die Firma Horn (Windsbach) zum Angebotspreis von 44.811,59 € (brutto) vergeben.
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2. Bericht der ersten Bürgermeisterin
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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1. Marktgemeinderat
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08.05.2020
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ö
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2 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Dr. Birgit Kreß berichtet über die folgenden Angelegenheiten:
1) An alle Eltern, deren Kinder einen Betreuungsplatz in einer unserer Einrichtungen gebucht haben, ist diese Woche ein zweites Schreiben verfasst worden, in dem die Beiträge und die Schließung in den Sommerferien thematisiert wurde. Viele Themen sind aktuell nur unter Vorbehalt zu behandeln, da es sich um ein dynamisches Geschehen mit täglichen Informationen und Handlungsempfehlungen handelt.
2) Ab Montag, den 25.05.2020 wird die Staatsstraße 2252 zwischen Markt Erlbach und Eschenbach im Zuge der Bauarbeiten für die Ortsumgehung gesperrt.
Anmerkung der Verwaltung: Das Staatliche Bauamt Ansbach hat die Sperrung trotz deutlicher Intervention des Marktes auf Mittwoch, den 13. Mai 2020 vorgezogen.
3) Am Donnerstag, den 28. Mai 2020 findet die erste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Zu dieser Sitzung werden rund um den Marktplatz die Fahnenwimpel und die Elemente des Sonnensegels als optischer Test angebracht und das Wasserspiel wird dauerhaft in Betrieb genommen.
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3. Vereidigung der neu gewählten Marktgemeinderatsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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1. Marktgemeinderat
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08.05.2020
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ö
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3 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Gemäß Artikel 31 Absatz 4 GO sind alle neugewählten Marktgemeinderatsmitglieder in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Wiedergewählte Marktgemeinderatsmitglieder müssen nicht erneut vereidigt werden.
Vor der Vereidigung bedankt sich Dr. Birgit Kreß für Ihre erneute Wahl zur ersten Bürgermeisterin. Der Beginn der neuen Legislaturperiode wird aktuell von der Corona-Krise überschattet. Der Dank gilt allen, die sich in den letzten Wochen in vielen Bereichen engagieren. Für die gemeinsame Arbeit im Marktgemeinderat wünscht sie sich einen fairen Umgang untereinander, konstruktive Zusammen- und Sacharbeit zum Wohle von Markt Erlbach, einen fairen Austausch zwischen Rat und Verwaltung sowie eine transparente Arbeit des Gremiums.
Dr. Birgit Kreß nimmt Paul Hegendörfer, Matthias Kilian, Christina Meth, Matthias Meth, Friedrich Täuber und Anna Wachtler den nachfolgenden Eid ab:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
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4. Beschlussfassung über die Anzahl der weiteren Bürgermeister
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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1. Marktgemeinderat
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08.05.2020
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ö
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4 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Gemäß Artikel 35 Absatz 1 Satz 1 GO wählt der Marktgemeinderat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister. Die Rechtsstellung der weiteren Bürgermeister wird in der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts festgelegt.
Es ist daher ein Beschluss zu fassen, ob neben einer zweiten Bürgermeisterin bzw. eines zweiten Bürgermeisters auch eine dritte Bürgermeisterin bzw. ein dritter Bürgermeister gewählt werden soll.
Für die Wahl ist ein Wahlausschuss zu bilden. Die Verwaltung schlägt vor, dass die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß als Vorsitzende fungiert und Geschäftsleiter Sebastian Gaukler als Schriftführer und Beisitzer. Aus den Reihen des Marktgemeinderates sollte noch ein weiterer Beisitzer bestimmt werden.
Dr. Birgit Kreß schlägt vor, Wolfgang Stotz als weiteren Beisitzer zu bestellen.
Beschlussvorschlag
1. Der Marktgemeinderat beschließt, eine zweite Bürgermeisterin bzw. einen zweiten Bürgermeister und eine dritte Bürgermeisterin bzw. einen dritten Bürgermeister zu wählen.
2. Der Marktgemeinderat beschließt, für die Wahl einen Wahlausschuss zu bilden, dem die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß als Vorsitzende, Sebastian Gaukler als Schriftführer und Beisitzer sowie Wolfgang Stotz als Beisitzer angehören.
Beschluss
1. Der Marktgemeinderat beschließt, eine zweite Bürgermeisterin bzw. einen zweiten Bürgermeister und eine dritte Bürgermeisterin bzw. einen dritten Bürgermeister zu wählen.
2. Der Marktgemeinderat beschließt, für die Wahl einen Wahlausschuss zu bilden, dem die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß als Vorsitzende, Sebastian Gaukler als Schriftführer und Beisitzer sowie Wolfgang Stotz als Beisitzer angehören.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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5. Wahl und Vereidigung der zweiten Bürgermeisterin / des zweiten Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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1. Marktgemeinderat
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08.05.2020
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ö
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5 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Gemäß Artikel 35 Absatz 2 Satz 2 der GO gilt für die Wahl Artikel 51 Absatz 3 der GO. Demnach wird die Wahl in geheimer Abstimmung vorgenommen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält, wobei
Neinstimmen und leere Stimmzettel ungültig sind.
Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen.
Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein.
Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.
Aufgrund der aktuell geltenden Abstandsregeln und der damit einhergehenden großzügigen Sitzordnung und Verteilung der Tische in der Rangauhalle wird aus Sicht der Verwaltung das Wahlgeheimnis gewahrt, so dass auf die Aufstellung von Wahlkabinen verzichtet werden kann.
Wählbar sind alle MGRM, die die Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister erfüllen, was bedeutet, dass alle 20 MGRM wählbar sind.
Eine persönliche Beteiligung nach Artikel 49 Absatz 1 GO entfällt, da die Vorschriften nicht für Wahlen gelten.
Aus den Reihen des Gremiums werden folgende Vorschläge für die Wahl einer zweiten Bürgermeisterin bzw. eines zweiten Bürgermeisters vorgebracht:
Dr. Birgit Kreß schlägt Werner Stieglitz als zweiten Bürgermeister vor. Es erfolgen keine weiteren Vorschläge.
In der anschließend durchgeführten geheimen Wahl werden von den 21 stimmberechtigten Personen (Erste Bürgermeisterin plus 20 MGRM) 21 Stimmzettel in die Wahlurne eingeworfen. Die Auszählung durch den Wahlausschuss brachte folgendes Ergebnis:
19 Stimmen entfallen auf Werner Stieglitz
2 Stimmen sind ungültig
Dr. Birgit Kreß verkündet das Wahlergebnis und stellt fest, dass Werner Stieglitz zum zweiten Bürgermeister des Marktes Markt Erlbach gewählt ist. Der Gewählte erklärt im Anschluss, dass er die Wahl annimmt. Die schriftliche Annahmeerklärung erfolgt im Nachgang zur Sitzung.
Eine Vereidigung ist gemäß Artikel 27 Absatz 4 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen nicht erforderlich, da Werner Stieglitz unmittelbar im Anschluss an seine Amtszeit als zweiter Bürgermeister erneut in ein Amt des Marktes Markt Erlbach gewählt wurde.
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6. Wahl und Vereidigung der dritten Bürgermeisterin / des dritten Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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1. Marktgemeinderat
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08.05.2020
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ö
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6 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Bezüglich der Durchführung der Wahl und der geltenden Bestimmungen wird auf TOP 6 verwiesen.
Wählbar sind alle MGRM, die die Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister erfüllen, was bedeutet, dass alle 20 MGRM wählbar sind.
Eine persönliche Beteiligung nach Artikel 49 Absatz 1 GO entfällt, da die Vorschriften nicht für Wahlen gelten.
Aus den Reihen des Gremiums werden folgende Vorschläge für die Wahl einer dritten Bürgermeisterin bzw. eines dritten Bürgermeisters vorgebracht:
Dr. Birgit Kreß schlägt Steffen Bien als dritten Bürgermeister vor. Es erfolgen keine weiteren Vorschläge.
In der anschließend durchgeführten geheimen Wahl werden von den 21 stimmberechtigten Personen (Erste Bürgermeisterin plus 20 MGRM) 21 Stimmzettel in die Wahlurne eingeworfen. Die Auszählung durch den Wahlausschuss brachte folgendes Ergebnis:
20 Stimmen entfallen auf Steffen Bien
1 Stimme ist ungültig
Dr. Birgit Kreß verkündet das Wahlergebnis und stellt fest, dass Steffen Bien zum dritten Bürgermeister des Marktes Markt Erlbach gewählt ist. Der Gewählte erklärt im Anschluss, dass er die Wahl annimmt. Die schriftliche Annahmeerklärung erfolgt im Nachgang zur Sitzung.
Anschließend erfolgt die Vereidigung gemäß Artikel 27 Absatz 1 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen durch die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß mit folgendem Wortlaut:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
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7. Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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1. Marktgemeinderat
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08.05.2020
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ö
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7 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Für die neue Amtsperiode muss eine Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts erlassen werden. In dieser Satzung werden die Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse, die Entschädigungen für die Marktgemeinderatsmitglieder, Ortssprecher und Fraktionen und die Rechtsstellung der Bürgermeister geregelt. Ein Entwurf dieser Satzung wurde mit den Führungskräften der drei Fraktionen am 15. April vorbesprochen.
Volker Rudolph bittet um Erstellung einer Übersicht über ausgezahlte Sitzungsgelder.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat beschließt den Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der vorgelegten Form.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt den Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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8. Erlass einer Geschäftsordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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1. Marktgemeinderat
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08.05.2020
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ö
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8 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Gemäß Artikel 45 Absatz 1 GO gibt sich der Marktgemeinderat eine Geschäftsordnung. Die neue Geschäftsordnung basiert auf dem Geschäftsordnungsmuster des Bayerischen Gemeindetages, zusätzlich wurden abweichende Vorschriften aus der bisher geltenden Geschäftsordnung übernommen. Über die neue Geschäftsordnung wurde bereits am 15. April 2020 in einer Besprechung mit den einzelnen Fraktionen vorab beraten.
Der Entwurf der neuen Geschäftsordnung ist als Anlage im Ratsinformationssystem hinterlegt.
In den Vorberatungen bestand mit dem Entwurf dem Grunde nach Einvernehmen, ausgenommen die Höhe der Bewirtschaftungsbefugnisse nach § 12.
Gerd Eisenbeiß bestätigt dies und beantragt deshalb, über § 12 gesondert abzustimmen.
Volker Rudolph schließt sich dem Antrag an. Seiner Meinung nach sind 15.000 Euro ausreichend, alle darüber hinausgehenden Vergaben können auch kurzfristig in einem Ausschuss erfolgen. Der Marktgemeinderat hat in den vergangenen Jahren mit den bisher geltenden Summen gut gearbeitet.
Sebastian Gaukler berichtet, dass die Empfehlungen des Bayerischen Gemeindetages bei einer Summe von 4 bis 5 Euro pro Einwohner liegen. Der Rahmen für Markt Erlbach wäre somit zwischen 23.200 Euro und 29.000 Euro. Die im Entwurf genannten 25.000 Euro entsprechen umgerechnet 4,31 Euro pro Einwohner. Bei der Bewirtschaftungsbefugnis handelt es sich nicht um persönliche Befugnisse der ersten Bürgermeisterin, sondern um den Handlungsspielraum für die Tätigkeit der Verwaltung. Eine Summe von 15.000 Euro sieht er als großes Misstrauen gegenüber der Verwaltung.
Er möchte von Matthias Kilian wissen, warum er in seiner dienstlichen Tätigkeit für Hagenbüchach eine Summe von 7 Euro pro Einwohner vorgeschlagen hat und für Markt Erlbach eine Summe von umgerechnet 2,59 Euro unterstützen wird.
Matthias Kilian antwortet, dass für seine Entscheidungsfindung nicht die Pro-Kopf-Summe, sondern die Gesamtsumme entscheidend sind und er 15.000 Euro für ausreichend hält.
Harald Eisenbeiß bittet von Vergleichen mit anderen Kommunen abzusehen, da oftmals unterschiedliche Voraussetzungen vorliegen. In der aktuellen Corona-Krise muss der Markt ohnehin mit Bedacht wirtschaften.
Klaus Adelhardt ergänzt, dass die Corona-Krise die angespannte finanzielle Situation nicht einfacher macht und eine Erhöhung um 10.000 Euro für ihn nicht nachvollziehbar ist.
Rudolf Born unterstützt den Vorschlag der Verwaltung, da ohnehin nur über die Mittel verfügt werden kann, für die es auch einen Ansatz im Haushaltsplan gibt. Die erste Bürgermeisterin ist seit 12 Jahren im Amt und verfügt über ein hohes Maß an Erfahrung in ihrer Amtsführung.
Friedrich Täuber spricht sich ebenfalls für die Summe von 25.000 Euro aus und sieht dies als Wertschätzung für die Verwaltung und als Vertrauensbeweis für die nun mehr als zwölfjährige Amtszeit der ersten Bürgermeisterin. In der Vergangenheit wurde versäumt, die Bewirtschaftungsbefugnis entsprechend anzupassen. Den Vorschlag, den Betrag bei 15.000 Euro zu belassen, kann er nicht nachvollziehen.
Georg Zeilinger bittet um Sachlichkeit bei der Diskussion. Seiner Meinung nach nimmt dieser eine Punkt zu viel Raum, bei diesem Thema ein. Er erinnert daran, dass der Kompromissvorschlag in den Vorgesprächen abgelehnt wurde und jetzt über die Geschäftsordnung abgestimmt werden sollte.
Beschlussvorschlag
1. Der Marktgemeinderat gibt sich eine Geschäftsordnung nach Artikel 45 Absatz 1 GO. Der genaue Wortlaut ergibt sich aus der vorgelegten Fassung.
2. Die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln der ersten Bürgermeisterin nach § 12 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a werden auf 15.000 Euro festgesetzt. Die weiteren Beträge nach Absatz 2 und 3 werden entsprechend an diese Summe angepasst.
Beschluss
1. Der Marktgemeinderat gibt sich eine Geschäftsordnung nach Artikel 45 Absatz 1 GO. Der genaue Wortlaut ergibt sich aus der vorgelegten Fassung.
2. Die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln der ersten Bürgermeisterin nach § 12 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a werden auf 15.000 Euro festgesetzt. Die weiteren Beträge nach Absatz 2 und 3 werden entsprechend an diese Summe angepasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 9
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9. Benennung der Fraktionssprecher/innen und deren Stellvertretung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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1. Marktgemeinderat
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08.05.2020
|
ö
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|
9 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die im Marktgemeinderat vertretenen Fraktionen benennen folgende Fraktionssprecherinnen bzw. Fraktionssprecher und deren Stellvertretung:
Fraktion
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Fraktionssprecher/in
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|
CSU
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Eisenbeiß, Gerd
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Meth, Christina
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FW/FWL
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Born, Rudolf
|
Täuber, Friedrich
|
SPD
|
Rudolph, Volker
|
Stotz, Wolfgang
|
Beschlussvorschlag
Die Benennung dient zur Kenntnisnahme.
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10. Besetzung der Ausschüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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1. Marktgemeinderat
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08.05.2020
|
ö
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10 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Nach § 6 Absatz 1 der Geschäftsordnung sind in den Ausschüssen nach § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts die den Marktgemeinderat bildenden Fraktionen und Gruppen gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Stärke vertreten (Art. 33 Abs. 1 GO). Die Sitze werden nach dem Verfahren Hare-Niemeyer verteilt. Dies ergibt für die einzelnen Fraktionen folgende Anzahl an Sitzen in den jeweiligen Ausschüssen:
Haupt- und Finanzausschuss (HFA, 8 Mitglieder)
CSU: 3
FW/FWL: 3
SPD: 2
Bau- und Umweltausschuss (BUA, 8 Mitglieder)
CSU: 3
FW/FWL: 3
SPD: 2
Rechnungsprüfungsausschuss (RPA, 5 Mitglieder)
CSU: 2
FW/FWL: 2
SPD: 1
Die Ausschüsse werden wie folgt besetzt, wobei für den Fall der Verhinderung stellvertretende Mitglieder in einer bestimmten Reihenfolge namentlich festgelegt werden:
Haupt- und Finanzausschuss
Fraktion
|
Mitglied
|
Stellvertretung
|
CSU
|
Hegendörfer, Paul
|
1. Meth, Rudolf
2. Zeilinger, Georg
3. Eisenbeiß, Gerd
4. Eisenbeiß, Harald
5. Adelhardt, Klaus
|
CSU
|
Meth, Christina
|
|
CSU
|
Stieglitz, Werner
|
|
FW/FWL
|
Born, Rudolf
|
1. Enkert, Sonja
2. Schwemmer, Heinz
3. Hildner, Christine
4. Täuber, Friedrich
5. Meth, Matthias
|
FW/FWL
|
Schweigert, Heinz
|
|
FW/FWL
|
Wachtler, Anna
|
|
SPD
|
Bien, Steffen
|
1. Kilian, Matthias
2. Rudolph, Volker
|
SPD
|
Stotz, Wolfgang
|
|
Bau- und Umweltausschuss
Fraktion
|
Mitglied
|
Stellvertretung
|
CSU
|
Adelhardt, Klaus
|
1. Zeilinger, Georg
2. Stieglitz, Werner
3. Hegendörfer, Paul
4. Meth, Rudolf
5. Meth, Christina
|
CSU
|
Eisenbeiß, Gerd
|
|
CSU
|
Eisenbeiß, Harald
|
|
FW/FWL
|
Meth, Matthias
|
1. Hildner, Christine
2. Schweigert, Heinz
3. Enkert, Sonja
4. Born, Rudolf
5. Wachtler, Anna
|
FW/FWL
|
Schwemmer, Heinz
|
|
FW/FWL
|
Täuber, Friedrich
|
|
SPD
|
Kilian, Matthias
|
1. Stotz, Wolfgang
2. Bien, Steffen
|
SPD
|
Rudolph, Volker
|
|
Rechnungsprüfungsausschuss
Fraktion
|
Mitglied
|
Stellvertretung
|
CSU
|
Eisenbeiß, Gerd
|
1. Stieglitz, Werner
2. Hegendörfer, Paul
3. Meth, Rudolf
4. Zeilinger, Georg
5. Eisenbeiß, Harald
6. Adelhardt, Klaus
|
CSU
|
Meth, Christina
|
|
FW/FWL
|
Born, Rudolf
|
1. Schweigert, Heinz
2. Meth, Matthias
3. Schwemmer, Heinz
4. Wachtler, Anna
5. Täuber, Friedrich
6.Enkert, Sonja
|
|
Hildner, Christine
|
|
SPD
|
Bien, Steffen
|
1. Kilian, Matthias
2. Stotz, Wolfgang
3. Rudolph, Volker
|
Beschlussvorschlag
Die Besetzung der Ausschüsse dient zur Kenntnisnahme.
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11. Beschlussfassung über den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
|
1. Marktgemeinderat
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08.05.2020
|
ö
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|
11 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Gemäß § 2 Absatz 2 Satz 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts iVm Artikel 103 Absatz 2 Satz 1 GO führt ein vom Marktgemeinderat bestimmtes ehrenamtliches Ausschussmitglied den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss. Gleichzeitig sollte die Stellvertretung geregelt werden.
Aus den Reihen des Gremiums werden Rudolf Born als Vorsitzender und Steffen Bien als stellvertretender Vorsitzender vorgeschlagen. Es gibt keine weiteren Vorschläge.
Beschlussvorschlag
1. Der Marktgemeinderat beschließt, Herrn Rudolf Born zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu ernennen.
2. Der Marktgemeinderat beschließt, Herrn Steffen Bien zum stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu ernennen.
Beschluss
1. Der Marktgemeinderat beschließt, Herrn Rudolf Born zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu ernennen.
2. Der Marktgemeinderat beschließt, Herrn Steffen Bien zum stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu ernennen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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12. Bestellung der in die beiden Verbandsversammlungen der Zweckverbände zu entsendenden Mitglieder
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
|
1. Marktgemeinderat
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08.05.2020
|
ö
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|
12 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Der Markt Markt Erlbach ist Mitglied im Zweckverband zur Wasserversorgung „Markt Erlbacher Gruppe“ und entsendet vier Vertreterinnen bzw. Vertreter in die Verbandsversammlung sowie Mitglied im Zweckverband zur Abwasserbeseitigung „Oberes Zenntal“ und entsendet drei Vertreterinnen bzw. Vertreter in die Verbandsversammlung.
Die Fraktionen des Marktgemeinderates schlagen vor, folgende Mitglieder des Marktgemeinderates in die Verbandsversammlungen der Zweckverbände zu entsenden:
Zweckverband zur Wasserversorgung „Markt Erlbacher Gruppe“
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Vertreterin bzw. Vertreter
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Stellvertretung
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Born, Rudolf
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Wachtler, Anna
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Hildner, Christine
|
Enkert, Sonja
|
Meth, Rudolf
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Adelhardt, Klaus
|
Rudolph, Volker
|
Bien, Steffen
|
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung „Oberes Zenntal“
|
Vertreterin bzw. Vertreter
|
Stellvertretung
|
Adelhardt, Klaus
|
Meth, Rudolf
|
Born, Rudolf
|
Wachtler, Anna
|
Rudolph, Volker
|
Bien, Steffen
|
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat beschließt, die oben genannten Marktgemeinderatsmitglieder in die jeweiligen Verbandsversammlungen als Vertreter des Marktes Markt Erbach zu entsenden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, die oben genannten Marktgemeinderatsmitglieder in die jeweiligen Verbandsversammlungen als Vertreter des Marktes Markt Erbach zu entsenden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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13. Bestellung der ersten Bürgermeisterin zur Eheschließungsstandesbeamtin
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
|
1. Marktgemeinderat
|
08.05.2020
|
ö
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13 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Gemäß § 2 Absatz 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) können Gemeinden ihre Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen, sofern ihr Aufgabenbereich als Standesbeamte auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt wird.
Die Bestellung der Bürgermeister erlischt spätestens mit Ablauf ihrer Amtszeit, wobei die Bestellung der ersten Bürgermeister im Fall ihrer Wiederwahl bis zur neuerlichen Entscheidung über die Bestellung durch das zuständige kommunale Gremium fort gilt, § 3 Absatz 3 Satz 1 AVPStG
Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß war bisher zur Standesbeamtin für den genannten Aufgabenbereich bestellt. Es wird vorgeschlagen, sie erneut zu bestellen.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat beschließt, die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Markt Erlbach zu bestellen, wobei ihr Aufgabenbereich auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt wird.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Markt Erlbach zu bestellen, wobei ihr Aufgabenbereich auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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14. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
|
1. Marktgemeinderat
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08.05.2020
|
ö
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14 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Christine Hildner berichtet, dass die 888-Jahr-Feier in Altziegenrück leider abgesagt werden muss. Bei der Neugestaltung des Milchhauses wurden die Pflastersteine verlegt, aktuell steht die Sanierung des Dachs und der Fassade an. Im Ort wurde eine Spendenaktion ins Leben gerufen, um auch die Treppenstufen und das Geländer zu erneuern.
Heinz Schweigert berichtet, dass durch den Bau der Wasserleitung an einzelnen Stellen Schäden an der Fahrbahn entstanden sind. Die Bauverwaltung wird diese bei der Abnahme dokumentieren und wiederherstellen lassen.
Matthias Kilian bedankt sich bei den Wählern für seine Wahl in das Gremium. Das zustehende Sitzungsgeld wird er, nachdem er in keiner Partei Mitglied ist,
im jährlichen Wechsel verschiedenen Organisationen spenden.
Datenstand vom 06.11.2020 09:30 Uhr