Datum: 28.05.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 17:10 Uhr bis 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.02.2020
3 Bauvoranfragen
4 Bauanträge
4.1 Neubau einer Garage am Wasserhaus bei Altselingsbach
5 Ehrendenkmal am Pflanzwasen (mit Ortstermin)
6 Hausmeisterwohnung Frankenstraße 8 (mit Ortstermin)
7 Räumlichkeiten für das Kleiderstübchen (mit Ortstermin)
8 Spielplatz Hagenhofen - Bestellung von Spielgeräten
9 Beschriftung der Marktmöbel in der Hauptstraße (mit Ortstermin)
10 Verschiedenes

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) 1. Bau- und Umweltausschuss 28.05.2020 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der öffentliche Teil der Niederschrift des Bau- und Umweltausschusses vom 18.02.2020 wurde im Ratsinformationssystem eingestellt.

Beschlussvorschlag

Der öffentliche Teil der Niederschrift des Bau- und Umweltausschusses vom 18.02.2020 wird genehmigt.

Beschluss

Der öffentliche Teil der Niederschrift des Bau- und Umweltausschusses vom 18.02.2020 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.02.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) 1. Bau- und Umweltausschuss 28.05.2020 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der Sitzung vom 18.02.2020 sind bei dem folgenden Punkt die Gründe der Geheimhaltung weggefallen und es wurde folgender Beschluss gefasst:

TOP 12 – Befestigung von Grünwegen bei Eschenbach

1. Der Grünweg auf den Flst. 99 und 105, Gemarkung Eschenbach, wird im Anschluss an den Bau der Ortsumgehung Eschenbach nicht auf Kosten der Marktgemeinde aufgeschottert, sondern soll als Grünweg belassen werden.

2. Die Verwaltung wird beauftragt beim staatlichen Bauamt anzufragen, ob der Freistaat einen Teil des Weges auf seine Kosten befestigen würde.

Anmerkung der Verwaltung: Der Freistaat hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass er nur den Anschlussbereich des Weges am Stolzweg aufschottern wird. Weitere Arbeiten an dem Weg auf Kosten des Freistaates werden nicht vorgenommen.

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3. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) 1. Bau- und Umweltausschuss 28.05.2020 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Bis zur Sitzung wurden keine Bauvoranfragen eingereicht.

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) 1. Bau- und Umweltausschuss 28.05.2020 ö 4
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4.1. Neubau einer Garage am Wasserhaus bei Altselingsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) 1. Bau- und Umweltausschuss 28.05.2020 ö 4.1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Beim Wasserhaus (westlich von Altselingsbach) soll eine bestehende Garage abgebrochen werden. An deren Stelle ist der Neubau einer größeren Garage mit einem Krüppelwalmdach geplant.

Da sich das Bauvorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB befindet, ist der Bauausschuss für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zuständig.

Das Bauvorhaben gehört nicht zu den privilegierten Bauvorhaben nach § 35 (1) BauGB und ist als sogenanntes „sonstiges Vorhaben“ nach § 35 (2) BauGB einzuschätzen.

Demnach ist es zulässig, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.

Ein Entgegenstehen öffentlicher Belange ist (da es sich um einen Ersatzbau handelt)  nicht ersichtlich und auch die Belange der Denkmalpflege sind durch die Baugestaltung gewahrt. Daher kann das Einvernehmen erteilt werden.

Beschlussvorschlag

1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau einer Garage auf dem Flst. 199/4, Gemarkung Altselingsbach wird erteilt.

2. Die Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis für das Bauvorhaben wird befürwortet.

Beschluss

1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau einer Garage auf dem Flst. 199/4, Gemarkung Altselingsbach wird erteilt.

2. Die Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis für das Bauvorhaben wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Ehrendenkmal am Pflanzwasen (mit Ortstermin)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) 1. Bau- und Umweltausschuss 28.05.2020 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Von einigen Gemeinderäten wurde der Zustand des Ehrendenkmales am Friedhof bemängelt und es wurde angeregt, dass dieses saniert werden soll.

Aus diesem Grunde wurde das Denkmal gemeinsam mit dem Architekturbüro Heffner & Müller bei einem Ortstermin vor der Sitzung begutachtet, um zu klären, ob eine Sanierung möglich ist und welche Kosten dafür zu erwarten wären.

Laut dem Ingenieurbüro Heffner & Müller würde eine Sanierung ca. 20.000 – 25.000 € kosten.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss beschließt …..

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dass die Sanierung des Ehrendenkmales für die mittelfristige Finanzplanung vorgemerkt werden soll. Über die tatsächliche Umsetzung und die Aufnahme dieser Maßnahme in den Haushalt soll zum Jahresende beraten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Hausmeisterwohnung Frankenstraße 8 (mit Ortstermin)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) 1. Bau- und Umweltausschuss 28.05.2020 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Hausmeisterwohnung im Bauhofgebäude an der Frankenstraße ist von dem langjährigen Mieter geräumt worden und wird in den nächsten Wochen wiederhergerichtet.

Die Wohnung und auch der Dachboden wurden bei einem Ortstermin vor der Sitzung besichtigt. Die Wohnung ist in einem guten Zustand und kann nach Abschluss der Malerarbeiten wieder vermietet werden.

Der Dachboden ist bislang nicht ausgebaut. Ein Ausbau wäre nach Aussage des Ingenieurbüros Heffner & Müller zwar prinzipiell möglich, aber bautechnisch sehr aufwendig. Es wäre stattdessen sinnvoller lediglich den Fußboden im Dachgeschoss zu dämmen um die darunterliegende Wohnung besser zu isolieren. Dies würde ca. 3.000 € kosten. Für die Verlegung eines Fußbodens im Dachgeschoss müssen darüber hinaus noch ca. 5.000 € angesetzt werden. Der Dachboden könnte dann z.B. als unbeheizter Lagerraum genutzt werden.

Eine normale Vermietung des Dachbodens als Wohnung ist baurechtlich problematisch, da  sich das Gebäude in einem festgesetzten Gewerbegebiet befindet. In einem solchen sind nur Wohnungen z.B. für Hausmeister, Aufsichts- und Bereitschaftspersonal oder Betriebsleiter/-inhaber zulässig. Die bestehende Wohnung im 1. OG wurde seinerzeit als Hausmeisterwohnung genehmigt und sollte auch weiterhin nur als solche genutzt werden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Wohnung im 1. OG des Hauses Frankenstraße 8 soll als Hausmeisterwohnung vermietet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Räumlichkeiten für das Kleiderstübchen (mit Ortstermin)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) 1. Bau- und Umweltausschuss 28.05.2020 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Rangau-Kleiderstübchen ist seit einigen Jahren in der Rangauhalle untergebracht und die ehrenamtlichen Mitarbeiter haben den Wunsch nach neuen Räumlichkeiten, z.B. im Anwesen Ringstraße 2 (ehemaliges Baustellenbüro), geäußert.

Beide Räumlichkeiten wurden bei einem Ortstermin besichtigt.

Bei einem Umzug des Kleiderstübchens würde der Hauptteil der Arbeit auf unseren Bauhof zukommen, da die meisten Mitarbeiter der Kleiderstübchens kräftemäßig nicht dazu in der Lage sind. Die Räume im Anwesen Ringstraße 2 müssten darüber hinaus aufwändiger renoviert und teilweise umgebaut werden, um den Nutzungsansprüchen des Kleiderstübchens zu genügen. Diese Kosten müsste auch der Markt tragen und der zusätzliche Nutzen würde die Kosten nicht aufwiegen – zumal das Kleiderstübchen auch keine nennenswerten Mieteinnahmen generiert.

Nach Ansicht des Gremiums sind die bestehenden Räumlichkeiten des Kleiderstübchens in der Rangauhalle besser für diese Einrichtung geeignet. Das Erdgeschoss des Anwesens Ringstraße 2 kann hingegen besser gewerblich genutzt und vermietet werden.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss beschließt …..

Beschluss

1. Der Bauausschuss beschließt, dass das Kleiderstübchen in der Rangauhalle verbleiben soll.
2. Die ehemalige Bäckerei im EG des Anwesens Ringstraße 2 soll als Gewerbefläche vermietet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Spielplatz Hagenhofen - Bestellung von Spielgeräten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) 1. Bau- und Umweltausschuss 28.05.2020 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Verwaltung hat in Rücksprache mit der Dorfgemeinschaft ein Angebot für den Spielplatz in Hagenhofen erarbeiten lassen und auch den entsprechenden Förderantrag für das Regionalbudget gestellt.

Das Angebot wird in der Sitzung vorgestellt und beinhaltet eine Spielgerätekombination mit zwei Türmen, eine Schaukelkombination, eine Sandspielanlage und eine Liegebank.

Die Spielgeräte kosten inklusive Montage insgesamt 35.000 €. Über das Regionalbudget werden Fördermittel in Höhe von etwa 10.000 € erwartet und durch Sponsoren kommen noch weitere Gelder  hinzu, so dass der für den Spielplatz vorgesehene Haushaltsansatz von 30.000 € eingehalten werden kann.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Auftrag zur Bestellung der Spielgeräte vorbehaltlich der Förderzusage für das Regionalbudget zu vergeben.

Beschlussvorschlag

Das Angebot der Fa. Westfalia Spielgeräte vom 06.04.2020 für die Beschaffung und Montage der Spielgeräte für den Spielplatz Hagenhofen wird vorbehaltlich der Förderzusage für das Regionalbudget angenommen. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt die Bestellung zu unterzeichnen, sobald die Förderregularien dies zulassen.

Beschluss

Das Angebot der Fa. Westfalia Spielgeräte vom 06.04.2020 für die Beschaffung und Montage der Spielgeräte für den Spielplatz Hagenhofen wird vorbehaltlich der Förderzusage für das Regionalbudget angenommen. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt die Bestellung zu unterzeichnen, sobald die Förderregularien dies zulassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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9. Beschriftung der Marktmöbel in der Hauptstraße (mit Ortstermin)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) 1. Bau- und Umweltausschuss 28.05.2020 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Insgesamt 8 der Marktmöbel in der Hauptstraße sollen noch beschriftet werden und die Texte hierfür wurden mit dem Heimatverein und Herrn Zöllner abgestimmt.

Für die Beschriftung stehen zwei Varianten zur Verfügung. Zum einen die Verwendung von Metalltafeln die aus einem bronzeähnlichen Material bestehen, die graviert, gefräst oder geätzt werden können. Zum anderen die Verwendung von Tafeln aus Alu-Dibond, die mit bedruckter Folie beklebt werden können.

Die Metalltafeln sind sicher die hochwertigste Variante, aber mit ca. 2.000 € pro Marktmöbel auch die mit Abstand teuerste.

Die Schrifttafeln aus Alu-Dibond sind zwar nicht so hochwertig, kosten je Tafel aber nur etwa 200 € und könnten zum Schutz noch mit Plexiglas geschützt werden.

Zum Bauausschuss war auch der Brunnen in Betrieb und die Wimpel und Sonnensegel konnten bei dem Ortstermin besichtigt werden. Die Sonnensegel müssen noch angepasst werden und es müssen noch stärkere Stahlmasten beschafft werden, da die vorhandenen Masten den Zugkräften nur bedingt standhalten können.

Beschlussvorschlag

Die Beschriftung der Marktmöbel soll mit Tafeln aus ……… erfolgen.

Beschluss

Die Beschriftung soll für die mittelfristige Finanzplanung vorgemerkt werden. Über die tatsächliche Ausführung, den Zeitraum der Umsetzung und die Aufnahme dieser Maßnahme in den Haushalt soll zum Jahresende beraten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) 1. Bau- und Umweltausschuss 28.05.2020 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

1. Die 1. Bürgermeisterin teilt folgendes mit:

Die N-ERGIE hat im Rahmen des bestehenden Wartungsvertrages die gesamte Straßenbeleuchtung turnusgemäß geprüft, gewartet und auf LED-Leuchtmittel umgebaut.

Dabei wurde erfreulicherweise nur ein Leuchtenmast (von insgesamt ca. 800 Leuchten) festgestellt, der mittelfristig nicht mehr standsicher war und der nun ausgetauscht werden muss. Der Austausch wurde bereits veranlasst.

Der Bau der Trinkwasserverbundleitung zwischen Losaurach und Klausaurach ist weitestgehend abgeschlossen und die Wasserversorgung Linden kann in wenigen Wochen auf das Wasser der FWF zurückgreifen.

Auch die Wasserleitungen für die Ortsteile Morbach und Kemmathen wurden bereits verlegt und beide Ortsteile können in Kürze mit FWF-Wasser versorgt werden.

Das staatliche Bauamt wurde angefragt, ob es sich ab der Ufersanierung des Neuen Weihers beteiligen würde, nachdem die Staatsstraße den Weiher tangiert. Das staatliche Bauamt hat dies jedoch mit Verweis auf die geltende Rechtslage abgelehnt, nach dieser sei der Eigentümer eines Gewässers allein für die Sicherung des Ufers verantwortlich. Lediglich bei der der Verkehrssicherung im Zusammenhang mit der Weihersanierung könnte der Freistaat der Marktgemeinde entgegenkommen.
Der entsprechende Brief des staatlichen Bauamtes wurde in der Sitzung verlesen.

Die Kreuzung Bahnhofstraße/Kirchsteig muss wegen Deckenbauarbeiten Anfang der 24. KW (voraussichtlich am 08.06.2020) für einen halben Tag vollständig gesperrt werden.

Die Arbeiten zur Einrichtung der Vorschulgruppe in der Schule sind in vollem Gange. Der Spielplatz wird in den kommenden Tagen angelegt und die Inneneinrichtung wird bald geliefert.

2. Marktgemeinderat Heinz Schwemmer weist darauf hin, dass die Straßendecke der Ortsstraße in Jobstgreuth (etwa auf Höhe des Anwesens Jobstgreuth 24) erhebliche Schäden aufweist und repariert werden muss.
Die Verwaltung wird die Stelle begutachten und die Reparatur veranlassen.

3. Marktgemeinderat Harald Eisenbeiß bittet um Auskunft, wann der Kirchsteig und der Radweg wieder nutzbar sein werden und ob es möglich ist das Asphaltfräsgut das beim Bau der Ortsumgehung anfällt für den Wegebau zu nutzen.

Die Verwaltung teilt mit, dass der landwirtschaftliche Weg vom Kirchsteig in Richtung Markt Erlbach voraussichtlich ab Mitte Juni wieder nutzbar sein wird und der Radweg voraussichtlich Ende Juli.

Das Asphaltfräsgut,  das bei der alten Staatsstraße anfällt ist stark mit PAK (Polyaromatischen Kohlenwasserstoffen) belastet und darf auf keinen Fall beim Wegebau verwendet werden. Dieses Material muss auf Kosten des Freistaates entsorgt werden.

4. Laut Marktgemeinderat Wolfgang Storz führt die Umleitung durch die Frankenstraße zu erheblichen Verkehrsproblemen. Außerdem fragt er an, wie die weitere Planung der Fa. Naturstrom zum Ausbau des Nahwärmenetzes ist.

Die Verwaltung erläutert, dass in der Frankenstraße bereits die Verkehrsüberwachung tätig war und viele Bußgelder und auch einige Fahrverbote verhängt wurden. Die Verwaltung wird sich darum bemühen die Situation durch entsprechende Beschilderung zu erleichtern, aber viele Auto- und LKW-Fahrer halten sich nicht an die Beschilderung.

Was den Nahwärmeausbau anbelangt, so plant die Firma Naturstrom die Mitverlegung von Leitungen in der Rangau- und Konsul-Lindner-Straße und den Bau des Heizkraftwerkes an der Frankenstraße. Wie die weitere zeitliche Planung der Firma aussieht, ist aktuell nicht bekannt.

5. Am Buswartehäuschen an der Staatsstraße 2255, an der Buchen-Villa, wurden nach Aussage vom Marktgemeinderat Gerd Eisenbeiß die Dachrinnen gestohlen. Da inzwischen auch Dachrinnen aus Zink gestohlen werden, sollten hier Dachrinnen aus Kunststoff eingebaut werden.
 
Marktgemeinderat Gerd Eisenbeiß fragt außerdem nach, weshalb der Wasserbehälter bei Buchen so oft abgemäht wird.

Die Verwaltung erläutert, dass die Fa. Bergmäher den Auftrag hat die Fläche zweimal jährlich mit der Motorsense zu mähen und dass auch entsprechend nur zwei Arbeitsgänge bezahlt werden. Die Fa. Bergmäher möchte die Fläche aber maschinell bearbeiten und mäht sie daher auf eigenen Wunsch häufiger ab, so dass der Aufwuchs für den Aufsitzmäher nicht zu hoch wird. Dem Markt entstehen dadurch keine Mehrkosten.

Gerd Eisenbeiß bittet die Verwaltung weiterhin um eine Erläuterung, nach welchen Kriterien die Bauplatzvergabe im Baugebiet Kirchsteigfeld erfolgt.

Der Verwaltung erklärt, dass die Bauplatzvergabe allein nach der Reihenfolge der Vormerkungen erfolgt. Dies wurde allen Bauwerbern auch so mitgeteilt.

6. Marktgemeinderat Matthias Kilian möchte gern wissen, wann die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Kirchsteigfeld abgeschlossen sein werden.

Die Verwaltung erläutert, dass die Straßenbauarbeiten im Baugebiet bis etwa Mitte Juli dauern werden. Die Arbeiten an der Baugebietszufahrt bis Ende August. Die Fertigstellung der Lärmschutzbebauung soll auch im Sommer erfolgen und die Vermessung ist in den kommenden Wochen geplant.

Der Verkauf der Bauplätze ist für den Herbst 2020 angedacht.

Datenstand vom 06.08.2020 11:43 Uhr