Datum: 19.06.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rangauhalle
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen des Marktgemeinderates vom 30. April 2020 und 8. Mai 2020
2 Bericht der ersten Bürgermeisterin
3 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stiftung Bürgerhaus zum Löwen 2020
4 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses für das Haushaltsjahr 2018
5 Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 des Marktes Markt Erlbach
6 Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 des Marktes Markt Erlbach
7 Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 der Stiftung Bürgerhaus zum Löwen
8 Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 der Stiftung Bürgerhaus zum Löwen
9 Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für eine Freiflächenphotovoltaikanlage
10 Grundsatzbeschluss zur Beschaffung von Natursteinen
11 Neuterminierung des Marktfestes
12 Antrag des Heimatvereins auf Übernahme der ungedeckten restlichen Kosten der Sanierung des Museums
13 Kommunale Allianz Aurachzenn - Fortschreibung des ILEK und Gründung eines Trägervereins für die Allianz
14 Annahme von Spenden
15 Verschiedenes

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1. Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen des Marktgemeinderates vom 30. April 2020 und 8. Mai 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 2. Marktgemeinderat 19.06.2020 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschriften über die 58. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 30. April 2020 und über die 1. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 8. Mai 2020 wurden im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschriften der beiden vorangegangenen öffentlichen Sitzungen abstimmen.

Matthias Kilian bittet um Änderung der Formulierung bei TOP 8 der Niederschrift vom 8. Mai 2020. Anstelle des Ausdrucks „vorgeschlagen“ soll „zur Verfügung“ geschrieben werden.
Grundsätzlich bittet er darum, seine dienstliche Tätigkeit von der des Ehrenamtes als Marktgemeinderatsmitglied abzugrenzen und dies nicht zu vermischen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschriften über die 58. öffentliche Sitzung vom 30. April 2020 und über die 1. öffentliche Sitzung vom 8. Mai 2020 mit der o.g. Änderung.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschriften über die 58. öffentliche Sitzung vom 30. April 2020 und über die 1. öffentliche Sitzung vom 8. Mai 2020 mit der o.g. Änderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 2. Marktgemeinderat 19.06.2020 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
1) Aufgrund der Unsicherheiten und Auflagen bezüglich Corona haben sich nur wenige Akteure, Personen und Vereine auf eine Anfrage zur Beteiligung am Ferienprogramm gemeldet. Aus deren Rückmeldungen ist zu entnehmen, dass eine Durchführung des Ferienprogramms in diesem Jahr sehr kritisch gesehen wird. Es wird deshalb in diesen Sommerferien kein Ferienprogramm im klassischen Sinn geben, sondern die „Spieltütenaktion“ des Kreisjugendrings angenommen und an der Aktion der N-Ergie zur Gestaltung des Trafohäuschens an der Nürnberger Straße teilgenommen.

2) Für die entgangenen Einnahmen aus der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen erhält der Markt für 2020 eine Pauschale in Höhe von 52.000 Euro. Auf Nachfrage von Volker Rudolph berichtet Dr. Birgit Kreß, dass für den Mühlweg und die Sudetenstraße 384.000 Euro erhoben wurden und für die Hauptstraße mit 600.000 Euro gerechnet wurden. Für die Hauptstraße wird es jedoch noch eine gesonderte Zahlung geben.

3) Die für Samstag, den 5. September 2020 geplante N-Ergie-Kinotour wird abgesagt und in 2021 verschoben.

4) Am Mittwoch, den 24. Juni 2020 findet die geplante Allianz-Gemeinderatssitzung in der Bürgerhalle in Emskirchen statt. Allerdings können Corona-bedingt nur die jeweiligen Fraktionssprecher der Mitgliedsgemeinden teilnehmen. Die Einladungen sind den Fraktionssprechern zugestellt worden.

5) Das Rangaubad bleibt bis zum neuen Schuljahr geschlossen. In Kürze wird das Wasser abgelassen und es werden die turnusmäßigen Reinigungsarbeiten durchgeführt.

6) Für den Spielplatz in Hagenhofen erhalten wir aus dem Regionalbudget, einem Förderprogramm für Kleinprojekte durch das Amt für Ländliche Entwicklung, einen Zuschuss für ein Spielgerät zur Neugestaltung des Spielplatzes in Hagenhofen. Die Fördersumme für ein Einzelprojekt beträgt maximal 10.000 Euro.

7) Die ehemalige Fraktion BB/DuD hat am Pflanzwasen Bäume gesetzt. Diese Nachbepflanzung war bereits für das Frühjahr vorgesehen, musste aber aufgrund der aktuellen Lage verschoben werden. Dr. Birgit Kreß spricht ihren herzlichen Dank für diese schöne Aktion aus.

8) Die Deutsche Telekom hat uns mitgeteilt, dass im Bereich von Jobstgreuth kein Mobilfunkmast im Rahmen des Förderprogramms „Wir jagen Funklöcher“ aufgestellt werden kann.
9) MdL Hans Herold hat in einem Schreiben, das heute Nachmittag bei der Verwaltung eingegangen ist, über die finanzielle Unterstützung der Kommunen durch die Bayerische Staatsregierung informiert.

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3. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stiftung Bürgerhaus zum Löwen 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 2. Marktgemeinderat 19.06.2020 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 sind als Anlage zu diesem TOP im Ratsinformationssystem eingestellt.
Der Haushalt umfasst insgesamt 151.400 Euro, davon 115.900 Euro im Verwaltungshaushalt und 35.500 Euro im Vermögenshaushalt.
In der Sitzung werden nähere Einzelheiten erläutert.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter beschließt, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2019 bis 2023 und die dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 in der vorgelegten Form zu genehmigen. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 115.900 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 35.500 Euro ab.

Beschluss

Der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter beschließt, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2019 bis 2023 und die dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 in der vorgelegten Form zu genehmigen. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 115.900 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 35.500 Euro ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses für das Haushaltsjahr 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 2. Marktgemeinderat 19.06.2020 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Jahresrechnung 2018 des Marktes Markt Erlbach und der Stiftung Bürgerhaus zum Löwen Leonhard und Marianne Teichmann wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft.
Steffen Bien als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses im Zeitraum des Prüfungsjahres erläutert die Feststellungen im Bericht. Die Anmerkungen zu den geprüften Themenfeldern wurden seitens der Verwaltung zur vollen Zufriedenheit des Rechnungsprüfungsausschusses beantwortet. Abschließend bedankt er sich bei den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses der vorherigen Legislaturperiode sowie bei Dr. Birgit Kreß und der Verwaltung für die Arbeit und Unterstützung.

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5. Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 des Marktes Markt Erlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 2. Marktgemeinderat 19.06.2020 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Als Anlage ist die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 beigefügt. Eine Aufstellung über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben liegt ebenfalls bei.
Dr. Birgit Kreß erläutert die Überschreitungen bei den nachfolgenden Haushaltsstellen:
6303.9500        Sanierung der östlichen und westlichen Einfahrtsbereiche in die Neue Straße
7610.9590        Auftragsvergabe im Juli 2017, Rechnungsstellung erst Ende Februar 2018
7710.9350        Kurzfristige Anschaffung eines Sprinters für den Bauhof
8800.9320        Erwerb des Anwesens Nürnberger Straße 3

Beschlussvorschlag

Nach durchgeführter örtlicher Rechnungsprüfung stellt der Marktgemeinderat das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 wie beigefügt fest.

Beschluss

Nach durchgeführter örtlicher Rechnungsprüfung stellt der Marktgemeinderat das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 wie beigefügt fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 des Marktes Markt Erlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 2. Marktgemeinderat 19.06.2020 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt zweiter Bürgermeister Werner Stieglitz den Vorsitz, da die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß an der Beratung und Abstimmung gemäß Artikel 49 GO als Leiterin der Verwaltung nicht teilnehmen darf. Werner Stieglitz bedankt sich bei Steffen Bien für seine Tätigkeit als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses in den vergangenen sechs Jahren und für seine Zusammenfassung des Rechnungsprüfungsberichtes 2018.
Er schlägt vor, nach der vorangegangenen Feststellung der Jahresrechnung 2018 die Entlastung zu erteilen.

Beschlussvorschlag

Nach durchgeführter Rechnungsprüfung und nach Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 beschließt der Marktgemeinderat die Entlastung.

Beschluss

Nach durchgeführter Rechnungsprüfung und nach Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 beschließt der Marktgemeinderat die Entlastung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 der Stiftung Bürgerhaus zum Löwen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 2. Marktgemeinderat 19.06.2020 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Als Anlage ist die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 beigefügt. Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind nicht angefallen.

Beschlussvorschlag

Nach durchgeführter örtlicher Rechnungsprüfung stellt der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 wie beigefügt fest.

Beschluss

Nach durchgeführter örtlicher Rechnungsprüfung stellt der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 wie beigefügt fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 der Stiftung Bürgerhaus zum Löwen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 2. Marktgemeinderat 19.06.2020 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt zweiter Bürgermeister Werner Stieglitz den Vorsitz, da die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß an der Beratung und Abstimmung gemäß Artikel 49 GO als Leiterin der Verwaltung nicht teilnehmen darf.
Zweiter Bürgermeister Werner Stieglitz schlägt vor, nach der vorangegangenen Feststellung der Jahresrechnung 2018 die Entlastung zu erteilen.

Beschlussvorschlag

Nach durchgeführter Rechnungsprüfung und nach Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 beschließt der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter die Entlastung für die Stiftung Bürgerhaus zum Löwen.

Beschluss

Nach durchgeführter Rechnungsprüfung und nach Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 beschließt der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter die Entlastung für die Stiftung Bürgerhaus zum Löwen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für eine Freiflächenphotovoltaikanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 2. Marktgemeinderat 19.06.2020 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates wurde ein Projekt zum Bau einer Freiflächenphotovoltaikanlage östlich von Siedelbach vorgestellt, das auch Bürgern die Möglichkeit zu einer finanziellen Beteiligung geben soll.

Die Anlage soll auf dem Flst. 133, Gemarkung Siedelbach (südlich des Hühnerbetriebes Zeilinger) entstehen und eine Fläche von ca. 8 ha umfassen. Die Anlage soll umlaufend eingegrünt werden und soll auch teilweise als Auslauf und Unterstand für die Hühner des Betriebes dienen.

Aus Sicht der Verwaltung könnte das entsprechende Bauleitplanverfahren begonnen werden. Wie auch schon beim letzten Planverfahren sollte ein „normaler“ Bebauungsplan, in Verbindung mit einem städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB, erstellt werden, um  die Kosten die mit dem Verfahren verbunden sind, auf den Antragsteller umzulegen.

Klaus Adelhardt bewertet die Einbindung des landwirtschaftlichen Betriebs als positiv. Er bittet jedoch um eine ausreichende Eingrünung der Anlage. Dr. Birgit Kreß erklärt, dass dies vorgesehen ist und in der vorangegangenen nichtöffentlichen Sitzung von der Antragstellerin erläutert wurde.

Beschlussvorschlag

1. Für das Flst. 133, Gemarkung Siedelbach, soll ein Bebauungsplan zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage aufgestellt und die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden.

2. Die Übernahme der Kosten der Bauleitplanung sowie alle mit der Angelegenheit in Verbindung stehenden Kosten z.B. für Gutachten, Erschließung, Ausgleichsmaßnahmen, Rückbauverpflichtung, Eingrünung etc. soll mit dem Antragsteller im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages vereinbart werden. Hinsichtlich der Rückbauverpflichtung soll eine Bürgschaft in angemessener Höhe vorgelegt werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den städtebaulichen Vertrag zu unterzeichnen.


3. Für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung soll in Abstimmung mit der Verwaltung ein Entwurf erstellt werden. Dieser soll zur Entscheidung über die frühzeitige Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB vorgelegt werden.

Beschluss

1. Für das Flst. 133, Gemarkung Siedelbach, soll ein Bebauungsplan zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage aufgestellt und die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden.

2. Die Übernahme der Kosten der Bauleitplanung sowie alle mit der Angelegenheit in Verbindung stehenden Kosten z.B. für Gutachten, Erschließung, Ausgleichsmaßnahmen, Rückbauverpflichtung, Eingrünung etc. soll mit dem Antragsteller im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages vereinbart werden. Hinsichtlich der Rückbauverpflichtung soll eine Bürgschaft in angemessener Höhe vorgelegt werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den städtebaulichen Vertrag zu unterzeichnen.


3. Für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung soll in Abstimmung mit der Verwaltung ein Entwurf erstellt werden. Dieser soll zur Entscheidung über die frühzeitige Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Grundsatzbeschluss zur Beschaffung von Natursteinen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 2. Marktgemeinderat 19.06.2020 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Vor einiger Zeit wurde vom Bauausschuss beschlossen, dass bei der Sanierung der Konsul-Lindner-Straße und Rangaustraße ausschließlich Granit mit europäischer Herkunft verwendet werden soll. Die Mehrkosten hierfür betragen ca. 10.000 € gegenüber dem Bezug von Naturstein aus anderen Herkunftsländern. Ein Bezug von Naturstein aus Deutschland wäre auch möglich, aber noch wesentlich teurer.

Aus vergaberechtlicher Sicht ist es grundsätzlich möglich, Naturstein einer bestimmten Herkunft zu verwenden, aber das Material darf nur anhand seiner Eigenschaften beschrieben werden und es steht den Anbietern frei, auch gleichwertiges Material mit ähnlichen oder besseren Eigenschaften anzubieten, so dass es keine verlässliche Gewähr gibt, dass kein Material mit anderer Herkunft verbaut wird.

Der bei uns eingesetzte chinesische Granit ist sehr hochwertig, gut verarbeitet und sehr kostengünstig. Auch in Europa oder Deutschland gibt es ähnliche Steinqualitäten, aber die Lieferzeiten sind weit höher und Granit aus dem europäischen Ausland kostet in etwa doppelt und Granit aus Deutschland etwa dreimal so viel wie Granit aus China.

Nach Ansicht der Verwaltung ist die Verwendung von chinesischem Granit nicht zu beanstanden. Der Granit wird nicht von Kindern abgebaut und die Arbeitsbedingungen und der Arbeitsschutz in den chinesischen Steinbrüchen, deren Material nach Deutschland importiert wird, werden auch vom TÜV regelmäßig untersucht und zertifiziert. Es gibt also keine humanitäre Notwendigkeit solches Material zu verschmähen und bei der gelieferten guten Qualität wäre es auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht zu begründen. Die Anlieferung erfolgt mit dem Frachtschiff bis Nürnberg und deshalb ist auch die Umwelt- und CO²-bilanz in einem akzeptablen Rahmen.

Die Verwaltung bittet daher den Marktgemeinderat um Entscheidung, welches Material künftig verwendet werden soll.

Für Dr. Birgit Kreß ist es fraglich, ob ein Grundsatzbeschluss gefasst werden sollte. Sie sieht einen solchen Beschluss kritisch und spricht sich dafür aus, bei Straßenbaumaßnahmen lieber einzelfallbezogen zu entscheiden. Bezüglich der Erteilung von Zertifikaten, die eine EU-Herkunft bescheinigen, erinnert sie daran, dass diese auch bei anderen Produkten erteilt werden, deren Herkunft aber letztendlich auch in Fernost liegt.

Volker Rudolph erklärt, dass man bei Vergabeentscheidungen nicht nur den monetären Aspekt, sondern auch den Umweltgedanken sowie die Arbeitsbedingungen und Lohnzahlungen in den Herkunftsländern beachten sollte. Die im Nachgang zur Fraktionssprechersitzung formulierten 500.000 Euro, ab der der Beschluss greifen soll, findet er zu hoch. Er spricht sich für einen Grundsatzbeschluss aus, im Einzelfall soll der Marktgemeinderat entscheiden.

Klaus Adelhardt spricht sich gegen einen solchen Beschluss aus. Im Hinblick auf die aktuelle Haushaltslage sollte bei einer Vergabe das Ausschreibungsergebnis das entscheidende Kriterium sein.

Christine Hildner wünscht sich, dass man bei Tiefbaumaßnahmen die Beschaffung von Steinen aus Europa im Blick behält.

Rudolf Born ist der Meinung, dass man eigentlich drei Beschlüsse fassen müsste:
1. Für den Marktgemeinderat spielt die Herkunft keine Rolle
2. Der Marktgemeinderat entscheidet fallbezogen
3. Es wird kein Granit aus China bezogen

Aufgrund der anhaltenden Diskussion regt Werner Stieglitz an, den Tagesordnungspunkt auszusetzen und erst in der nächsten Sitzung eine Entscheidung zu treffen. Das Gremium widerspricht diesem Vorschlag mehrheitlich.

Georg Zeilinger möchte keinen Beschluss fassen, sondern ebenfalls von Maßnahme zu Maßnahme entscheiden. Er erinnert daran, dass auch Deutschland viele Güter exportiert und der Markt Markt Erlbach bei Beschaffungen keine Länder ausschließen sollte.

Heinz Schweigert erklärt, dass er gegen einen solche Festlegung stimmen wird, da sich der Markt Markt Erlbach keine Vorgaben machen sollte und sich damit selbst einschränken würde.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, bei Tiefbaumaßnahmen nur Natursteine aus europäischer Herkunft auszuschreiben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, bei Tiefbaumaßnahmen nur Natursteine aus europäischer Herkunft auszuschreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 16

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11. Neuterminierung des Marktfestes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 2. Marktgemeinderat 19.06.2020 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Aufgrund des Verbotes von Großveranstaltungen bis 31. August 2020 und der anderen bekannten Kontaktbeschränkungen konnte das für 23. und 24. Mai 2020 geplante Marktfest nicht stattfinden.
Am 9. Juni 2020 führte die Verwaltung ein Gespräch mit Herrn Christian Reisch und seiner Frau Simone Sponsel-Reisch - beide sind in der Mittelalter-Szene bestens vernetzt - über eine Neuterminierung des Marktfestes.
Aufgrund von parallel stattfindenden Märkten im Mai und Juni 2021 wäre ein möglicher Termin in 2021 Mitte oder Ende Juli. Dieser Zeitraum wurde von der ersten Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß abgelehnt, da hier die Eschenbacher Kirchweih und das Jubiläum des JCEW stattfinden. Mit dem 150-jährigen Gründungsjubiläum der Freiwilligen Feuerwehr Markt Erlbach findet nächstes Jahr ein weiteres großes Fest statt. Aus diesem Grund ist man übereingekommen, das Marktfest erst wieder 2022 und somit im regulären Turnus abzuhalten.

Nachfolgend sind die Termine für die möglichen Wochenenden im April und Mai 2022 dargestellt:
24. April 2022        Konfirmation Linden, Osterferien

1. Mai 2022                Maibaum aufstellen JCEW, Konfirmation Markt Erlbach

8. Mai 2022                Kirchweih Jobstgreuth, Konfirmation Markt Erlbach

15. Mai 2022                Kirchweih Linden

22. Mai 2022                Marktplatzfest Neuhof

29. Mai 2022                Kirchweih Mosbach

Aus Sicht der Verwaltung wird vorgeschlagen, das Marktfest auf den 28. und 29. Mai zu terminieren. Die Mosbacher Kirchweih dauert vom 26. Mai 2022 (Christi Himmelfahrt) bis 30. Mai 2022. Da es sich um eine reine „Wirtshaus-Kärwa“ ohne jegliches Rahmenprogramm handelt, ist die Konkurrenzsituation an diesem Wochenende am geringsten.


Georg Zeilinger erklärt, dass sich die CSU-Fraktion gegen den Termin am letzten Mai-Wochenende aussprechen wird, da die Kirchweih in Mosbach eine Traditionsveranstaltung ist und deshalb für das Gasthaus in Mosbach sehr wohl eine Konkurrenzsituation geschaffen werden würde.

Steffen Bien und Matthias Meth zeigen Verständnis für diese Argumente, betonen jedoch die Schwierigkeit der Terminfindung bei der Vielzahl an Veranstaltungen.

Harald Eisenbeiß schlägt vor, das Marktfest in den Herbst zu verschieben, um der Vielzahl an Veranstaltungen im Frühjahr zu entgehen.

Dr. Birgit Kreß spricht sich aus grundsätzlichen Erwägungen gegen einen Termin im Herbst aus. Es muss ein Termin in zeitlicher Nähe zur beurkundeten Verleihung des Marktrechts (23. April 1308) gewählt werden. Es ist wichtig, dass die Gruppen und Fieranten aus der Mittelalterszene Planungssicherheit bekommen.

Nachdem die Konfirmation in Linden als die am unkritischste Parallelveranstaltung gesehen wird, sprechen sich mehrere Marktgemeinderatsmitglieder (Klaus Adelhardt, Christine Hildner, Christina Meth, Volker Rudolph, Georg Zeilinger) für das letzte April-Wochenende aus.

Wolfgang Stotz bittet darum, den Termin für 2024 mit der evangelischen Kirchengemeinde zu besprechen und auf eine Verlegung der Konfirmation zu drängen. Dr. Birgit Kreß berichtet, dass dieses Thema bereits vor längerer Zeit mit der Pfarrerin besprochen wurde, seitens der Kirchengemeinde eine Verlegung oder auch Zusammenlegung der Konfirmationen aber nicht in Frage kommt.

Der Beschlussvorschlag wird auf den 23. und 24. April 2022 abgeändert. Es wird Rücksprache mit Herrn Christian Reisch bezüglich bereits schon feststehender Termine in der Mittelalter-Szene gehalten.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat legt den Termin für das nächste Marktfest auf den 23. und 24. April 2022 fest.

Beschluss

Der Marktgemeinderat legt den Termin für das nächste Marktfest auf den 23. und 24. April 2022 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

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12. Antrag des Heimatvereins auf Übernahme der ungedeckten restlichen Kosten der Sanierung des Museums

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 2. Marktgemeinderat 19.06.2020 ö 12

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Mit Schreiben vom 26. Mai 2020 hat der Heimatverein Markt Erlbach und Umgebung e.V. der Verwaltung eine Aufstellung über die Gesamtkosten der Sanierung des Museums übermittelt. Weiterhin beantragt der Heimatverein, dass der Markt Markt Erlbach die noch ungedeckte Restschuld des Darlehens in Höhe von 29.510,63 Euro übernimmt. Die Schreiben liegen als Anlage zu diesem TOP bei.

Der Heimatverein hat bereits vor Beginn der Sanierung seine finanzielle Leistungsfähigkeit dargelegt und damals eine Eigenbeteiligung von 150.000 Euro genannt.
Der Marktgemeinderat hat sich für die Sanierung des Museums ausgesprochen und eine entsprechende Vereinbarung mit dem Heimatverein über die Städtebaufördermittel und die Beteiligung des Marktes geschlossen. Weiter wurde dem Heimatverein in Aussicht gestellt, dass die Marktgemeinde für die ungedeckten Sanierungskosten einsteht.
Nach Abschluss der Maßnahme liegt nun die Schlussabrechnung vor: Der Eigenanteil des Vereins beträgt tatsächlich fast 195.000 Euro, so dass er nur die o.g. Summe aus dem genommenen Darlehen nicht selbst decken kann.
Die Mittel des Vereins sind damit fast vollständig aufgebraucht. Durch die Absage von Veranstaltungen und die Schließung des Museums fehlen in diesem Jahr auch noch die geplanten Einnahmen.
Zusätzlich müssen im Museum noch einzelne Nachbesserungen durchgeführt werden, die sich auf eine Summe von etwa 5.000 Euro belaufen.

Deshalb schlägt die Verwaltung vor, dem Heimatverein weitere 35.000 Euro für die Sanierung des Museums zu gewähren, damit der Verein auch künftig in der Lage bleibt, den Unterhalt des Hauses (Versicherungen, Heizung, Strom etc.) aus eigenen Mitteln finanzieren zu können.

Im Haushalt des Marktes sind für das Haushaltsjahr 2020 hierfür 50.000 Euro veranschlagt, da mit einem größeren Defizit gerechnet wurde. Mit der Darlehenstilgung entfällt für den Markt auch die Bürgschaftsübernahme dafür.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, dem Heimatverein Markt Erlbach und Umgebung e.V. einen Betrag in Höhe von 35.000 Euro für die Tilgung des Darlehens sowie für Nachbesserungen zu gewähren.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, dem Heimatverein Markt Erlbach und Umgebung e.V. einen Betrag in Höhe von 35.000 Euro für die Tilgung des Darlehens sowie für Nachbesserungen zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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13. Kommunale Allianz Aurachzenn - Fortschreibung des ILEK und Gründung eines Trägervereins für die Allianz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 2. Marktgemeinderat 19.06.2020 ö 13

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Allianz Aurachzenn hat in den vergangenen Monaten das der Allianz zugrundeliegende integrierte ländliche Entwicklungskonzept (kurz ILEK) von einem Planungsbüro (Büro PLANWERK aus Nürnberg) fortschreiben lassen.

Die Fortschreibung wurde in Zusammenarbeit mit den sieben Allianzgemeinden, dem Amt für ländliche Entwicklung und der Städtebauförderung erarbeitet und bildet die konzeptionelle Grundlage für die Förderung verschiedenster Projekte.

Der ausgearbeitete Konzeptentwurf liegt in der Anlage bei und wird in der Sitzung erläutert. Am Donnerstag, den 24.06.2020 findet außerdem auch eine öffentliche Sitzung der Allianz statt, bei der das fortgeschriebene Konzept formell verabschiedet werden soll. Zu dieser Sitzung sollten ursprünglich die Gemeinderäte aller sieben Allianzgemeinden geladen werden. Aufgrund der Corona-Pandemie musste der Teilnehmerkreis aber verkleinert werden. Daher sind nun die Fraktionssprecher der jeweiligen Gemeinden geladen.

Die Allianz hatte bislang ein Planungsbüro mit der Umsetzungsbegleitung beauftragt. Dessen Vertrag ist nun ausgelaufen und es ist vorgesehen die Allianz künftig in einen Verein zu überführen und über den Verein einen Umsetzungsbegleiter fest anzustellen. Diese Konstellation bietet den Vorteil, dass auch die Administration der Allianz über den Verein abgewickelt werden kann (diese wurde bisher im 3-jährigen Wechsel von den Mitgliedsgemeinden übernommen). Außerdem tragen das ALE und die Städtebauförderung bei der Einrichtung einer festen Umsetzungsbegleitung etwa 2/3 der Personalkosten. Die Kosten,  die der Markt Markt Erlbach an der Umsetzungsbegleitung zu tragen hat, belaufen sich (abzüglich der Förderung) jährlich auf ca. 6.000 bis 7.000 Euro.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat nimmt die vom Büro PLANWERK (Nürnberg) erarbeitete Fortschreibung des ILEK zustimmend zur Kenntnis. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt das Konzept stellvertretend für den Markt Markt Erlbach zu unterzeichnen.

2. Der Marktgemeinderat stimmt der Gründung eines Vereins für die kommunale Allianz Aurachzenn und der Festeinstellung eines/er Umsetzungsbegleiters/in zu. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel zur anteiligen Finanzierung des Vereins/der Umsetzungsbegleitung werden bereitgestellt. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt die mit der Vereinsgründung verbundenen Unterschriften zu leisten.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat nimmt die vom Büro PLANWERK (Nürnberg) erarbeitete Fortschreibung des ILEK zustimmend zur Kenntnis. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt das Konzept stellvertretend für den Markt Markt Erlbach zu unterzeichnen.

2. Der Marktgemeinderat stimmt der Gründung eines Vereins für die kommunale Allianz Aurachzenn und der Festeinstellung eines/er Umsetzungsbegleiters/in zu. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel zur anteiligen Finanzierung des Vereins/der Umsetzungsbegleitung werden bereitgestellt. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt die mit der Vereinsgründung verbundenen Unterschriften zu leisten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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14. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 2. Marktgemeinderat 19.06.2020 ö 14

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Bei der Verwaltung ist folgende Spende eingegangen:

Raiffeisenbank Bad Windsheim eG        1.500,00 Euro        Spielplatz Hagenhofen

Beschlussvorschlag

Die eingegangene Spende wird angenommen.

Beschluss

Die eingegangene Spende wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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15. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 2. Marktgemeinderat 19.06.2020 ö 15

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Auf Nachfrage von Georg Zeilinger berichtet Dr. Birgit Kreß, dass die Erschließungsarbeiten im Baugebiet „Kirchsteigfeld“ nahezu abgeschlossen sind. Zur Ermittlung des Verkaufspreises und zur Abwicklung der Grundstücksverkäufe wurde die Schlussrechnung angefordert und die Vermessung beantragt. Das Interesse an Bauplätzen ist nach wie vor sehr groß, mittlerweile gibt es mehr als 380 Interessenten für die Bauplätze. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der datierten Interessensbekundung für das jeweilige Grundstück.

Werner Stieglitz möchte wissen, warum der Radweg zwischen Markt Erlbach und Eschenbach auf einem kurzen Teilstück erst eingebaut und dann wieder abgebrochen wurde. Dr. Birgit Kreß erklärt, dass dies zwischen den beiden Baufirmen (Wolff & Müller und Leonhard Weiss) abgestimmt war, dem Markt entstehend dadurch keine Mehrkosten.

Paul Hegendörfer kann für die Tafeln, die auf mehreren Marktmöbeln angebracht werden, eine bauliche Lösung anbieten. Er könnte die Aluminiumtafeln mit einer Beschichtung in Kupferoptik versehen und zusätzlich einen Schutzlack gegen Beschmierungen aufbringen. Zur besseren Veranschaulichung hat er drei Farbmuster mitgebracht, die nach der Sitzung in Augenschein genommen werden können. Das Gremium honoriert diese Eigeninitiative mit Beifall.

Dem 1. Vorsitzenden des Heimatvereins, Herrn Reiner Leinsle, wird abschließend Rederecht erteilt. Er bedankt sich beim Gremium ganz herzlich für die Zusammenarbeit in den letzten Jahren und für die wohlwollende, finanzielle Unterstützung im Zuge der Museumssanierung.

Datenstand vom 06.08.2020 11:44 Uhr