Datum: 17.07.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rangauhalle
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 19. Juni 2020
2 Bericht der ersten Bürgermeisterin
3 Bauantrag zum Dachausbau der Holzmühle
4 Bauantrag zum Umbau eines Anwesens an der Hauptstraße
5 Neubau Kindertagesstätte Neue Straße - Information zum Stand der Baumaßnahme und Information zur Entsorgung des Aushubmaterials und Namensvorschlag für die Einrichtung
6 Verkauf von gebrauchten Pflastersteinen - Stand der Vormerkungen und Anfrage für eine Materialspende
7 Flurbereinigungsverfahren zum Kernwegeausbau - Benennung von Vertretern für den Vorstand
8 Änderung der Wasserabgabesatzung (WAS) und der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-W) für die Ortsteile Linden, Klausaurach, Rimbach, Mettelaurach, Haaghof, Wilhelmsgreuth, Jobstgreuth, Buchen, Morbach und Kemmathen
9 Erlass einer Satzung für eine zentrale Fernwärmeversorgung für das Baugebiet Eschenbach "Kirchsteigfeld" (Bebauungsplan Nr. 30)
10 Einführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs
11 Bestätigung des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der FF Siedelbach
12 Annahme von Spenden
13 Verschiedenes

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 19. Juni 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 3. Marktgemeinderat 17.07.2020 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Zu Beginn der Sitzung wird die Tagesordnung um den Punkt „Bestätigung des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der FF Siedelbach“ mit dem Einverständnis des Gremiums erweitert.

Die Niederschrift über die 2. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 19. Juni 2020 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 2. öffentliche Sitzung vom 19. Juni 2020.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 2. öffentliche Sitzung vom 19. Juni 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 3. Marktgemeinderat 17.07.2020 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
1) Die Zahl der Schüler an der Caspar-Löner-Grund- und Mittelschule ist im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig. Die Anzahl der Kinder in den Kindertagesstätten hingegen ist weiterhin ansteigend. Eine Übersicht zu den einzelnen Einrichtungen ist als Anlage zu diesem TOP im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Bis zum 30. Juni 2020 wurden 33 Geburten von in Markt Erlbach lebenden Eltern beurkundet. Im Vorjahr lag die Zahl zu diesem Zeitpunkt bei 22 Kindern.

2) Der neue Termin für den Ehrungsabend wurde auf Freitag, den 26. Februar 2021 festgelegt.

3) In der neuen Legislaturperiode ist für die Ortsteile Buchen/Morbach/Oberulsenbach und Kappersberg/Knochenhof/Kotzenaurach/Ziegelhütte die Wahl eines Ortssprechers möglich. Damit eine Wahlversammlung einberufen werden kann, ist zwingend ein Antrag von einem Drittel der Gemeindebürger aus den o.g. Ortsteilen erforderlich. Im letzten Mitteilungsblatt wurde hierauf hingewiesen. Die Verwaltung unterstützt die Bürger vor Ort bei den erforderlichen Maßnahmen.

4) Die Freunde Panazols haben ihren Jahreszuschuss in Höhe von 3000,00 Euro an uns zurückgezahlt, weil in diesem Jahr keinerlei Aktivitäten in Sachen Städtepartnerschaft stattfinden.

5) Im Zuge der Gestaltung der Zufahrt zum Baugebiet „Kirchsteigfeld“ mussten mehrere Linden gefällt werden. Die Vermessungsarbeiten für die einzelnen Flurstücke haben am Montag, den 13.07.2020 begonnen.

6) In der Kommunalen Allianz Aurachzenn nehmen wir am Förderprogramm „Impulsberatung“ teil, d. h. auch Eigentümer von Immobilien mit drohendem Leerstand in unseren Ortsteilen können kostenlos eine Beratung erhalten (ähnlich wie die Beratung im Städtebaufördergebiet).

7) In unserer Partnerstadt Panazol wurden die Kommunalwahlen abgeschlossen. Im zweiten Wahlgang wurde der neue Bürgermeister, Fabien Doucet gewählt. Mit einem offiziellen Brief habe ich Glückwünsche des Marktes überbracht.

8) Die Gemeinde Dietersheim plant den Bau einer eigenen Wasserversorgung, wodurch Oberroßbach als Wassergast unserer Wasserversorgung Linden wegfallen würde. Herrn ersten Bürgermeister Robert Christensen wurde in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt, dass der bestehende Vertrag, der noch eine Laufzeit von zehn Jahren hat, erfüllt oder abgelöst werden muss.

9) Zwischen dem 4. und 31. August führt die N-ERGIE ein Gewinnspiel durch, bei dem teilnehmende Kommunen eine von fünf Solar-Sitzbänken für den öffentlichen Raum gewinnen können. Die Gewinnermittlung erfolgt über ein Online-Memo auf der Homepage der N-ERGIE. Die fünf Gemeinden mit den meisten Punkten erhalten eine solche Sitzbank.

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3. Bauantrag zum Dachausbau der Holzmühle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 3. Marktgemeinderat 17.07.2020 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Bei dem Anwesen Holzmühle 1 ist der Ausbau des Dachgeschosses geplant. In diesem Zuge sollen auch mehrere Dachgauben errichtet werden.

Das Gebäude stand bis vor kurzem unter Denkmalschutz, wurde aber kürzlich aus der Denkmalliste gestrichen, da es in der Vergangenheit mehrfach stark überformt wurde.

Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Außenbereich und gehört nicht zu den sogenannten privilegierten oder teilprivilegierten Bauvorhaben, sondern ist als sonstiges Bauvorhaben gemäß § 35 (2) BauGB einzuschätzen.

Das Bauvorhaben ist demnach zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist und dem keine öffentlichen Belange entgegenstehen.

Zur Wasserver- und Abwasserentsorgung ist der Bau bzw. die Ertüchtigung des vorhandenen Brunnens und einer Kleinkläranlage erforderlich. Darüber hinaus war der Bauherr auch im Gespräch mit dem Markt Emskirchen zum Bau von Wasser- und Abwasserleitungen zur Finkenmühle auf eigene Kosten.

Die Zufahrt zu dem Anwesen ist über eine öffentliche Straße gesichert. Ein Entgegenstehen öffentlicher Belange ist – insbesondere weil der Denkmalschutz keine Rolle mehr spielt – nicht ersichtlich.

Das Bauvorhaben ist daher planungsrechtlich zulässig.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Dachgeschossausbau auf dem Flst. 75, Gemarkung Kotzenaurach, wird erteilt. Die notwendige Erschließung mit Wasser und Abwasser ist durch den Bauherren auf eigene Kosten sicherzustellen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Dachgeschossausbau auf dem Flst. 75, Gemarkung Kotzenaurach, wird erteilt. Die notwendige Erschließung mit Wasser und Abwasser ist durch den Bauherren auf eigene Kosten sicherzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zum Umbau eines Anwesens an der Hauptstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 3. Marktgemeinderat 17.07.2020 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Zum Umbau des Anwesens Hauptstraße 14 wurde ein Bauantrag eingereicht. Der Bauantrag sieht den Umbau des gesamten Hauses (inkl. Ausbau des Dachgeschosses) zu einem Wohnhaus vor.
Die Erschließung der oberen Geschosse soll mit einer Außentreppe auf der Hofseite erfolgen. Hier ist auch die Unterbringung von Stellplätzen vorgesehen. Diese können von der Kirchgasse aus erreicht werden.
Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Da auch die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt sind und auch das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird, ist das Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Umbau des Anwesens Hauptstraße 14 (Flst. 217, Gemarkung Markt Erlbach) wird erteilt und auch die erforderliche sanierungsrechtliche Erlaubnis kann erteilt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Umbau des Anwesens Hauptstraße 14 (Flst. 217, Gemarkung Markt Erlbach) wird erteilt und auch die erforderliche sanierungsrechtliche Erlaubnis kann erteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Neubau Kindertagesstätte Neue Straße - Information zum Stand der Baumaßnahme und Information zur Entsorgung des Aushubmaterials und Namensvorschlag für die Einrichtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 3. Marktgemeinderat 17.07.2020 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

1. Der Neubau der Kindertagesstätte schreitet voran, so dass am Dienstag, den 25. August 2020 um 16:00 Uhr Richtfest (wegen Corona mit begrenztem Teilnehmerkreis) gefeiert werden kann. Die Kindertagesstätte soll auch einen Namen erhalten. Hierfür gibt es bereits den Vorschlag „Scheunenwichtel“.

2. In den vergangenen Monaten wurde von verschiedenen örtlichen Firmen moniert, dass die Angebotsaufforderungen des Marktes Markt Erlbach per Mail bei ihnen nicht eingegangen waren. Die Verwaltung wurde deshalb vom Marktgemeinderat beauftragt, bei der nächsten Ausschreibung jedem Bieter nachzugehen um zu prüfen, ob dies auch zutrifft. Die Verwaltung hat dies bei der Ausschreibung der Gewerke Estrich und Trockenbauarbeiten geprüft. Bei diesen beiden Ausschreibungen wurden insgesamt 16 Firmen per Mail zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Firmen, die keine Lesebestätigung zurückgesendet hatten, wurden angerufen. Dabei zeigte sich, dass alle der angeschriebenen Firmen die Ausschreibung erhalten hatten.
Da es bei diesen beiden Gewerken keinerlei Probleme gab, kann nur vermutet werden, dass die Probleme bei den örtlichen Firmen auf der Empfängerseite lagen. Hierfür ist die Verwaltung aber nicht verantwortlich.

3. Wie zu erwarten war, muss ein größerer Teil des Erdaushubes abgefahren werden, da dieser nicht mehr einbaufähig ist. Die Haufwerke wurden beprobt und sind glücklicherweise nur leicht mit Schadstoffen belastet (Z1-Material), so dass die Entsorgungskosten noch moderat sind. Ein anderer Teil des Materials kann durch die Aufarbeitung mit Weißkalk wieder an Ort und Stelle eingebaut werden. Im Leistungsverzeichnis war zwar bereits ein Ansatz für die Entsorgung von solchem Material vorgesehen, aber der Anteil des verwendbaren Materials ist geringer als erwartet, so dass für die Entsorgung mit Mehrkosten von ca. 11.000 € zu rechnen ist.

Beim Abbruch der Nebengebäude auf dem Anwesen Hauptstraße 57 (Scheune, Stall und andere Nebengebäude) wurde das Abbruchmaterial geschreddert und noch hier gelagert, um es beim Neubau des Kindergartens (z.B. zur Bodenverbesserung unter der Bodenplatte) zu verwenden.
Ein Teil des Materials konnte hierfür auch genutzt werden, aber der überwiegende Teil wird nicht mehr benötigt und muss nun doch entsorgt werden.

Klaus Adelhardt kann nicht nachvollziehen, dass das Material immer noch vor Ort ist und nicht verbaut wurde. Er spricht sich - ebenso wie Heinz Schwemmer - für eine Zertifizierung und Nutzung für den (Wald-)wegebau aus. Bauamtsleiter Michael Schlag erklärt, dass der gesamte Einbau ursprünglich vorgesehen war, aber das Material doch nicht in Gänze verwendet werden konnte. Die Nutzung für den Wegebau wird von der Verwaltung geprüft und entsprechend veranlasst.

Beschlussvorschlag

Mit der Namensgebung „Scheunenwichtel“ besteht Einverständnis.

Beschluss

Mit der Namensgebung „Scheunenwichtel“ besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Verkauf von gebrauchten Pflastersteinen - Stand der Vormerkungen und Anfrage für eine Materialspende

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 3. Marktgemeinderat 17.07.2020 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das bei der Hauptstraßensanierung übriggebliebene und gebrauchte Granitpflaster wurde ausgeschrieben. Aber bisher haben sich nur relativ wenige Interessenten gefunden, die das Material zum Preis von 80,00 Euro pro Tonne kaufen möchten. Von den ca. 250 Tonnen, die verfügbar sind, wurden bisher nur ca. 20 Tonnen nachgefragt. Aus Sicht der Verwaltung könnte ein größerer Teil des Pflasters verkauft werden, wenn der Verkaufspreis um die Hälfte reduziert wird.

Herr Harry Gräber arbeitet derzeit an einem Kunstprojekt zusammen mit den Bewohnern des AWO Wohnheimes in der Ansbacher Straße 14. Dazu fragt er nach einer Spende von rund sieben Tonnen Pflastersteinen an. Der Bauhof müsste diese anliefern, da keine Möglichkeit der Abholung besteht. Diese Aktion sollte unterstützt werden.

Klaus Adelhardt zeigt sich wenig optimistisch, dass auch bei der Hälfte des ursprünglichen Preises die Nachfrage merklich steigen wird. Er würde bei Abnahme des gesamten Materials einen Preis von 20,00 Euro pro Tonne an den Markt zahlen.

Auf Nachfrage von Werner Stieglitz erklärt Michael Schlag, dass in der Hauptstraße die Pflastersteine in Anthrazit hinzugekauft wurden. Das jetzt gelagerte Material stammt aus der Sanierung der Wasserleitung, die ja ursprünglich anders geplant war.
Eine weitere Frage bezieht sich auf eine Aussage aus dem Jahr 2018, dass etwa 75 Prozent der vorhandenen Steine und 25 Prozent neue Steine verbaut werden. Im Endergebnis beträgt das Verhältnis beträgt etwa 70/30, erläutert Michael Schlag.

Bezüglich der Spende an die AWO wünscht sich Klaus Adelhardt eine entsprechende Gegenleistung, da es sich bei der AWO um ein Wirtschaftsunternehmen handelt.
Paul Hegendörfer schließt sich dem an. Er wird der Spende zustimmen, wenn die gewünschte Menge einschließlich des zusätzlichen Materials geliefert wird und keine vorherige Aussortierung erfolgt.

Volker Rudolph bekräftigt die Aussage, dass es sich um ein wirtschaftliches Unternehmen handelt. Er gibt jedoch zu bedenken, dass das Material nicht für eine Baumaßnahme, sondern für ein Projekt mit therapeutischem Hintergrund eingesetzt wird.

Rudolf Born erhebt keine Einwände gegen die angedachte Materialspende. Seiner Kenntnis nach wird es zu diesem Projekt weitere Maßnahmen im Garten des AWO-Geländes geben,  in dem anschließend beispielweise Vorlesungen für die Öffentlichkeit stattfinden sollen.

Beschlussvorschlag

1. Der Verkaufspreis für das gebrauchte Granitpflaster, das am Lerchenfeld gelagert ist, wird auf 40,00 Euro pro Tonne verringert.

2. Der Marktgemeinderat befürwortet die Anfrage zu dem Kunstprojekt am AWO-Wohnheim „Frankenhöhe“ und spendet die gewünschte Menge von sieben Tonnen gebrauchtem Natursteinpflaster. Das Pflaster soll der AWO vom Bauhof geliefert werden.

Beschluss

1. Der Verkaufspreis für das gebrauchte Granitpflaster, das am Lerchenfeld gelagert ist, wird auf 40,00 Euro pro Tonne verringert.

2. Der Marktgemeinderat befürwortet die Anfrage zu dem Kunstprojekt am AWO-Wohnheim „Frankenhöhe“ und spendet die gewünschte Menge von sieben Tonnen gebrauchtem Natursteinpflaster. Das Pflaster soll der AWO vom Bauhof geliefert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Flurbereinigungsverfahren zum Kernwegeausbau - Benennung von Vertretern für den Vorstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 3. Marktgemeinderat 17.07.2020 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Amt für Ländliche Entwicklung hat inzwischen das erste Flurbereinigungsverfahren für den Kernwegeausbau der Allianzgemeinden eröffnet. In unserem Gemeindegebiet werden dabei die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Mosbach und Schellert und auch die landwirtschaftlichen Wege westlich von Oberulsenbach und südlich von Buchen in das Verfahrensgebiet mit einbezogen.

In dem Flurbereinigungsverfahren soll jede der teilnehmenden Gemeinden einen Sitz im Vorstand erhalten und hierfür ein Mitglied (in der Regel der/die erste Bürgermeister/in) nebst Stellvertreter benennen. Als Vertretung für die erste Bürgermeisterin schlägt die Verwaltung Bauamtsleiter Michael Schlag vor, da dieser schon von Anfang an in dem Verfahren mit eingebunden ist.

Beschlussvorschlag

Die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß wird als Vorstandsmitglied für die Teilnehmergemeinschaft zum Flurneuordnungsverfahren „aurachzenn 1“ benannt. Als ihr Stellvertreter wird Bauamtsleiter Michael Schlag benannt.

Beschluss

Die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß wird als Vorstandsmitglied für die Teilnehmergemeinschaft zum Flurneuordnungsverfahren „aurachzenn 1“ benannt. Als ihr Stellvertreter wird Bauamtsleiter Michael Schlag benannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Änderung der Wasserabgabesatzung (WAS) und der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-W) für die Ortsteile Linden, Klausaurach, Rimbach, Mettelaurach, Haaghof, Wilhelmsgreuth, Jobstgreuth, Buchen, Morbach und Kemmathen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 3. Marktgemeinderat 17.07.2020 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Zuge des Baus der Wasserverbundleitung Losaurach-Klausaurach wurden auch die beiden Ortsteile Morbach und Kemmathen an diese Wasserversorgung angeschlossen. Mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 6. Dezember 2019 wurden Morbach und Kemmathen der Wasserversorgung Linden zugeordnet.
Nachdem die Baumaßnahmen für die Verbundleitung abgeschlossen sind, können nun die Kosten entsprechend umgelegt werden. Für eine rechtskonforme Abrechnung der Herstellungsbeiträge sowie eine zukünftige Abrechnung der Verbrauchsgebühren ist eine Änderung der Wasserabgabesatzung sowie der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung erforderlich, in denen jeweils die beiden Ortsteile Morbach und Klemmathen aufgenommen werden müssen.
Die Änderungssatzungen sind im Ratsinformationssystem hinterlegt.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die beiden Änderungssatzungen in der vorgelegten Form.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die beiden Änderungssatzungen in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Erlass einer Satzung für eine zentrale Fernwärmeversorgung für das Baugebiet Eschenbach "Kirchsteigfeld" (Bebauungsplan Nr. 30)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 3. Marktgemeinderat 17.07.2020 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat hatte mit den Beschlüssen vom 02.02.2018 (TOP 7) und 08.11.2019 (TOP 16) beschlossen, dass für das Baugebiet „Kirchsteigfeld“ eine Satzung für die Fernwärmeanschlüsse aufgestellt werden soll, die einen Anschluss- und Benutzungszwang (ähnlich wie bei der Wasserver- und Abwasserentsorgung) begründet. Die Rechtsgrundlage für eine solche Satzung ist Artikel 24 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO).
Der Anschluss an das Fernwärmenetz wird zwar auch in den Grundstückskaufverträgen auf privatrechtlichem Wege verankert. In dem Baugebiet sind aber nicht alle Bauplätze im Eigentum des Marktes und die privatrechtlichen Regelungen können aus verschiedenen Gründen auch erlöschen (z.B. bei einem Verkauf oder Zwangsversteigerung), so dass eine zusätzliche satzungsmäßige Regelung erforderlich ist.

Die Verwaltung hat einen Satzungsentwurf erarbeitet, der die gesetzlich vorgegebenen Regelungen beinhaltet. Der Entwurf liegt in der Anlage bei.

Klaus Adelhardt vermisst in der Satzung einen Passus über eine Preisbeschränkung für die zukünftigen Heizkosten der Anschlussnehmer. Michael Schlag erklärt, dass in unserer Satzung kein Preis geregelt werden kann, dies regelt die Firma Naturstrom.

Volker Rudolph ergänzt, dass die Preisberechnungen gesetzlich definiert sind und die Anschlussnehmer rechtlich abgesichert sind.

Paul Hegendörfer sieht es kritisch, wenn Bauherren zu einer Nutzung bzw. einem Bezug gezwungen werden. Dr. Birgit Kreß erklärt, dass das Nahwärmenetz nur funktioniert, wenn alle Grundstückseigentümer angeschlossen werden. Ein ähnlicher Schritt wird zukünftig auch im Hinblick auf eine Solaranlagensatzung folgen. Die Ausarbeitung einer Fernwärmesatzung war zudem ein Auftrag des Marktgemeinderates an die Verwaltung.  

Beschlussvorschlag

Der von der Verwaltung vorgelegte Satzungsentwurf für eine Fernwärmesatzung gemäß Art. 24 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 und Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) für das Baugebiet „Kirchsteigfeld“ (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 „Kirchsteigfeld“) wird als Satzung beschlossen. Die Satzung soll ausgefertigt und bekanntgemacht werden.

Beschluss

Der von der Verwaltung vorgelegte Satzungsentwurf für eine Fernwärmesatzung gemäß Art. 24 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 und Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) für das Baugebiet „Kirchsteigfeld“ (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 „Kirchsteigfeld“) wird als Satzung beschlossen. Die Satzung soll ausgefertigt und bekanntgemacht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6

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10. Einführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 3. Marktgemeinderat 17.07.2020 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Bereits vor der Sanierung der Hauptstraße wurde im Marktgemeinderat immer wieder die Überwachung des ruhenden Verkehrs thematisiert. Mit der Freigabe der gesamten Hauptstraße für den Verkehr wurde ersichtlich, dass die Verkehrsteilnehmer die geltenden Vorschriften nur sehr unzureichend einhalten. In der Kalenderwoche 28 wurden die letzten Arbeiten und auch Nachbesserungsarbeiten durch die Firma Stotz durchgeführt, so dass die Überwachung des ruhenden Verkehrs zum jetzigen Zeitpunkt ernsthaft beraten werden muss.
Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß und Geschäftsleiter Sebastian Gaukler haben diesbezüglich am 2. Juli 2020 ein Gespräch mit der zuständigen Bereichsleiterin der Firma ESD Verkehrsdienste GmbH geführt, anschließend wurde die Hauptstraße in Augenschein genommen und neuralgische Örtlichkeiten näher diskutiert. Die Firma ESD ist seit Jahren ein zuverlässiger Kooperationspartner der gGKVS (gemeinnützige Gesellschaft für Kriminalprävention und Verkehrssicherheit mbH), die in Markt Erlbach bereits den fließenden Verkehr überwacht. Die ESD GmbH führt die Überwachung im Außendienst durch, die gGKVS übernimmt die Aufgaben des Innendienstes (Schriftverkehr, Bußgeldbescheide usw.).
Die Kosten für die Überwachung des ruhenden Verkehrs belaufen sich bei einer monatlichen Überwachungszeit von 20 Stunden auf 759,00 Euro netto. Die einmalige Einrichtungsgebühr beträgt 500,00 Euro netto.
Sollte der Marktgemeinderat die Einführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs in der heutigen Sitzung beschließen, könnte die Überwachung vermutlich zum 1. September 2020 beginnen.
Die Festlegungen bezüglich der zu überwachenden Straßen und der Dienstpläne obliegt dem Markt Markt Erlbach.
Der Verwaltung ist bewusst, dass es in der Anfangsphase der Überwachung zu einem erhöhten Unmut in der Bevölkerung kommen wird, der sich auch in verbaler Weise ausdrücken wird. Dennoch ist eine Überwachung des ruhenden Verkehrs erforderlich, um zum einen die Verkehrssicherheit zu erhöhen (Stichwort Parken auf Gehwegen) und zum anderen den Verkehrsteilnehmern eine gewisse Parkdisziplin zu vermitteln.

Dr. Birgit Kreß blickt noch einmal auf die vielen Diskussionen zu diesem Thema seit Fertigstellung der Hauptstraße zurück. Es hat höchste Priorität, dass es zu keinen negativen Auswirkungen für die Gewerbetreibenden kommt.

Christina Meth empfindet die Anzahl an Parkplätzen als zu gering, vielleicht wäre eine etwas andere Gestaltung der Hauptstraße zielführend gewesen. Das aktuelle Parkverhalten ist nicht gut, bei einer Überwachung des Verkehrs muss man aber die negativen Auswirkungen für die Gewerbetreibenden im Blick haben. Daher kann sie sich mit einer Überwachung nicht anfreunden.
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass die Planungen seit 2012 bekannt waren und alle Hauseigentümer mittels Steckbrief ihre Gestaltungswünsche geäußert haben (die auch berücksichtigt wurden), weswegen sie sich über die immer wieder aufkommenden Beschwerden über die angeblich zu geringe Anzahl an verfügbaren Parkflächen wundert. Es war von Beginn an klar, dass der Marktplatz eine Aufwertung als Platz mit Aufenthaltscharakter erfahren soll und nicht zu einem Parkplatz umgestaltet wird.

Georg Zeilinger möchte mit einer solchen Entscheidung keinen Unmut auslösen. Jeder muss sich an die eigene Nase fassen und sein Parkverhalten reflektieren. Das Erscheinungsbild der Hauptstraße nach der Sanierung findet er grundsätzlich gelungen, das Parken bleibt aber ein sensibles Thema. Er spricht sich dafür aus, die geplanten Nachbesserungen der Verwaltung auszuführen und bis zum Frühjahr abzuwarten, wie sich die Situation entwickelt.

Werner Stieglitz schließt sich diesen Worten an und befürwortet das Nachmarkieren von zusätzlichen Stellplätzen und eine deutlichere Ausschilderung. Er weist daraufhin, dass die CSU bereits 2018 auf die Parkplatzproblematik hingewiesen hat. Die für das Parken vorgesehenen gepflasterten Flächen sind bei entsprechender Witterung teils schwer zu erkennen.

Volker Rudolph ist ein Befürworter der Überwachung des ruhenden Verkehrs, da sich die Verkehrsteilnehmer auch in Markt Erlbach an bestehende Vorschriften halten müssen. Er sieht den Schwerpunkt der Überwachung jedoch nicht unbedingt in der Hauptstraße, sondern vielmehr in Feuerwehrzufahrten oder beispielsweise der Windsheimer Straße. Die Entwicklung des Parkverhaltens in der Hauptstraße soll zunächst beobachtet werden.

Steffen Bien ist es aus anderen Gemeinden gewohnt, dass man nicht bis in die Ortsmitte fahren kann, sondern oftmals außerhalb parken muss. Die Parkprobleme in der Hauptstraße gab es bereits vor dem Umbau.

Wolfgang Stotz sieht in der Sanierung der Hauptstraße die Umwandlung dieser in ein Schmuckstück für Markt Erlbach, nicht die Schaffung eines Großparkplatzes. Er bemängelt, dass die Anwohner auf den öffentlichen Flächen und nicht auf dem jeweiligen Privatgrund parken. Die Pflanzkübel findet er persönlich optisch nicht ansprechend. Auch er plädiert dafür, eine mögliche Überwachung auf weitere Bereiche auszudehnen.

Friedrich Täuber zeigt sich realistisch, dass eine Überwachung früher oder später kommen wird. Man kann nicht alle Themen aufschieben oder aussitzen. Er selbst weicht als Ortskundiger immer auf vorhandene Parkplätze wie am Bürgerhaus aus.  Seiner Meinung nach sollte die Überwachung zum 1. Januar 2021 probeweise eingeführt werden und die Zeit bis dahin als weitere Eingewöhnung gewährt werden.
Zudem bittet er zu bedenken, dass durch das widerrechtliche Parkverhalten hauptsächlich die Anwohner und Gewerbetreibenden negativ betroffen sind.

Rudolf Born ist bewusst, dass man sich mit der Überwachung keine Freunde macht. Er berichtet, dass am gestrigen Abend 15 Falschparker in der Hauptstraße vorzufinden waren, sei es auf den Parkplätzen für E-Fahrzeuge, auf den Behindertenparkplätzen oder entgegen der Fahrtrichtung, obwohl Parkplätze an anderer Stelle frei waren. Am meisten ärgert ihn dabei das Fehlverhalten der Anwohner. Er spricht sich dafür aus, die Situation über den Winter zu beobachten und das Thema im März erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Er würde die Überwachung dann mit einer Grünanlagensatzung verbinden, um auch das Parken in unseren Grünflächen sanktionieren zu können. Die Polizei sieht er primär nicht in der Pflicht zur Überwachung, da diese wichtigere Aufgaben erledigen muss.

Paul Hegendörfer möchte wissen, wie die Parkplätze nachmarkiert werden und ob dies nicht einen Eingriff in den Architekturwettbewerb darstellt. Die Parkflächenmarkierungen werden mit standardmäßiger weißer Straßenmarkierungsfarbe aufgebracht. Es besteht hier kein Widerspruch zum ausgeschriebenen Wettbewerb, da es sich bei der Markierung um einen Vollzug des Straßenverkehrsrechts handelt.

Klaus Adelhardt findet die intensive Diskussion zu diesem Thema gut. Er spricht sich gegen eine Überwachung aus, da dies Aufgabe der Polizei ist. Es ist wichtig, dass die Hauptstraße belebt wird und sowohl für die Fahrzeuge als auch insbesondere die Fußgänger ausreichend Platz zur Verfügung steht. Im Falle einer Überwachung darf sich diese nicht nur auf die Hauptstraße beschränken, sondern auch auf weitere neuralgische Punkte, z.B. in Wohngebieten.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat beschließt, die Überwachung des ruhenden Verkehrs vorerst nicht einzuführen.
2. In der Hauptstraße sollen - soweit es die jeweiligen Platzverhältnisse erlauben - zusätzliche Parkflächen markiert werden. Des Weiteren sollen die Parkplätze am Bürgerhaus und in der Kirchgasse deutlicher ausgeschildert werden.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat beschließt, die Überwachung des ruhenden Verkehrs vorerst nicht einzuführen.
2. In der Hauptstraße sollen - soweit es die jeweiligen Platzverhältnisse erlauben - zusätzliche Parkflächen markiert werden. Des Weiteren sollen die Parkplätze am Bürgerhaus und in der Kirchgasse deutlicher ausgeschildert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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11. Bestätigung des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der FF Siedelbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 3. Marktgemeinderat 17.07.2020 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In einer außerordentlichen Mitgliederversammlung der FF Siedelbach am 15. Juli 2020 im Sitzungssaal des Rathauses wurde Herr Klaus Hofmann zum Kommandanten wiedergewählt und Herr Florian Humann zum neuen stellvertretenden Kommandanten wiedergewählt. Die erforderlichen Lehrgänge zum Gruppenführer und Leiter einer Feuerwehr muss er zeitnah ablegen. Vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme des Kreisbrandrates (von dieser ist auszugehen) sollen die beiden Gewählten in ihrem Amt bestätigt werden.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat bestätigt nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG den wiedergewählten Kommandanten der FF Siedelbach, Herrn Klaus Hofmann.
2. Der Marktgemeinderat bestätigt nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG den neu gewählten Stellvertreter des Kommandanten der FF Siedelbach, Herrn Florian Humann.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat bestätigt nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG den wiedergewählten Kommandanten der FF Siedelbach, Herrn Klaus Hofmann.
2. Der Marktgemeinderat bestätigt nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG den neu gewählten Stellvertreter des Kommandanten der FF Siedelbach, Herrn Florian Humann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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12. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 3. Marktgemeinderat 17.07.2020 ö 12

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Bei der Verwaltung ist folgende Spende eingegangen:
Sparkasse im Landkreis                1.500,00 Euro        Spielplatz Hagenhofen

Beschlussvorschlag

Die eingegangene Spende in Höhe von 1.500,00 Euro wird angenommen.

Beschluss

Die eingegangene Spende in Höhe von 1.500,00 Euro wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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13. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 3. Marktgemeinderat 17.07.2020 ö 13

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Dr. Birgit Kreß spricht noch einmal den Termin für das Marktfest im Jahr 2022 an. In der letzten Sitzung wurde beschlossen, dass das Marktfest am 23. und 24. April 2022 stattfinden soll. Am 28. und 29. Mai 2022 findet das 120-jährige Jubiläum der Zenngrundbahn statt. Dieser Termin war nicht mit der Verwaltung abgestimmt (wie fälschlicherweise in der Presse dargestellt), er wurde der ersten Bürgermeisterin „lediglich“ schriftlich mitgeteilt.
Die Verwaltung ist außer Stande, zwei Veranstaltungen dieser Größenordnung innerhalb eines Monats zu organisieren. Zudem kann Markt Erlbach außer einer Fahrt zu uns und einer Bilderausstellung über die Bahn und ihre Geschichte nichts Nennenswertes präsentieren. Aus diesem Grund wäre es sinnig, den Termin für das Marktfest ebenfalls auf das Wochenende des Bahnjubiläums zu legen, womit man einen attraktiven Anziehungspunkt schaffen würde. Außerdem stehen in 2022 weitere Jubiläen an, die ein gewisses Rahmenprogramm haben:
200 Jahre Schützenverein
25 Jahre Rangauhalle
10 Jahre Bürgerhaus
Aktuell ist vorgesehen, dass sich alle an der Bahnstrecke befindlichen Gemeinden finanziell an der Fahrt einer historischen Dampflok (etwa 20.000 Euro) sowie der Einrichtung eines Schienenersatzverkehrs beteiligen.

Georg Zeilinger kritisiert die Art der Informationspolitik der Stadt Langenzenn hinsichtlich der Terminfestlegung als arrogant. Er wird der Verschiebung nicht zustimmen, da er die hiesigen Gasthäuser unterstützen möchte. Bei Vereinsveranstaltungen und Privatfeiern ist man über das Vorhandensein unserer Gasthäuser froh.
Er plädiert dafür, das Bahnjubiläum in Markt Erlbach in einem kleinen Rahmen zu würdigen.
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass die Bedeutung der Bahn und generell das Bestehen einer Zugverbindung deutlich herausgestellt werden muss. Aus diesem Grund bietet sich eine Zusammenlegung mit dem Marktfest, zu dem viele Besucher nach Markt Erlbach kommen, an.

Werner Stieglitz sieht bei dem Bahnjubiläum die Lok im Vordergrund, nicht die an der Bahnlinie anliegenden Gemeinden. Er möchte wissen, ob unter diesem Tagesordnungspunkt überhaupt ein Beschluss gefasst werden kann. Sebastian Gaukler bejaht dies, da der Inhalt in der Fraktionssprechersitzung erläutert wurde und der Sachverhalt somit bekannt war.

Es folgt ein Antrag, den Sachverhalt in die nächste Sitzung zu vertagen, worüber abgestimmt werden soll (wird mit 11:9 abgelehnt, siehe Beschluss).

Friedrich Täuber sieht das Marktfest als eine gute Attraktion für das Bahnjubiläum an. Eine Konkurrenz zum Gasthaus in Mosbach kann er nicht erkennen, da unsere Gasthäuser speziell an den Wochenenden immer sehr gut besucht sind.

Paul Hegendörfer bleibt bei seiner ablehnenden Haltung, da er für die Mosbacher Kirchweih keine Konkurrenzsituation schaffen möchte.

Christina Meth spricht sich dafür aus, beim Bahnjubiläum die Vereine stärker einzubinden. Dies wird von der Verwaltung als sehr unrealistisch gesehen. Beim Corona-Ferienprogramm beispielsweise haben sich von 80 angeschriebenen Vereinen und Institutionen nur 6 zurückgemeldet.

Rudolf Born wird wie beim letzten Mal für das letzte Wochenende im Mai stimmen. Die Besucher der Mosbacher Kirchweih sind überwiegend aus dem Gemeindegebiet, das Publikum für das Marktfest hingegen ist überregional zu sehen. Man wird auch zukünftig die Situation vorfinden, dass mehrere Veranstaltungen an einem Wochenende stattfinden müssen.

Harald Eisenbeiß möchte wissen, warum der Bauhof entlang des Pilsenbachs bis an den Bachverlauf hin gemulcht hat, obwohl ein Schutzstreifen eingehalten werden muss. Die Verwaltung wird den Sachverhalt mit dem Bauhof erörtern

Gerd Eisenbeiß möchte eine Erläuterung, wie der Beitrag im Mitteilungsblatt über die Holzablagerungen in Straßengräben zu verstehen ist. Sebastian Gaukler erklärt, dass der Bauhof bei seinen Mäharbeiten zunehmend feststellen muss, dass die Waldeigentümer ihr - meist schlechtes - Astmaterial in unseren Straßengräben entsorgen. Die Mitarbeiter sind daher gezwungen, zunächst das Holz aus den Gräben zu entfernen, bevor weitergemäht werden kann. Dies bezieht sich jedoch nicht auf das Holz, das sauber entlang von Wegen gelagert wird. Hier bestehen seitens der Verwaltung keine Einwände, solange die Durchfahrt gewährleistet ist.

Anna Wachtler bedankt sich beim Bauhof für die Installation der Absperrmöglichkeiten bei den Fahrradstellplätzen am Kindergarten Wegfeld.

Werner Stieglitz bittet um Überprüfung der Holzlattung auf der Brücke an der Rangauhalle, da diese bei Feuchtigkeit und Regen eine Rutschgefahr darstellt.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat beschließt, die Diskussion zu beenden und den Sachverhalt in der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung zu setzen.

2. Der Marktgemeinderat hebt den Beschluss der öffentlichen Sitzung vom 19. Juni 2020 zur Terminierung des Marktfestes auf und legt als neuen Termin den 28. und 29. Mai 2022 fest.

Beschluss 1

1. Der Marktgemeinderat beschließt, die Diskussion zu beenden und den Sachverhalt in der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 11

Beschluss 2

2. Der Marktgemeinderat hebt den Beschluss der öffentlichen Sitzung vom 19. Juni 2020 zur Terminierung des Marktfestes auf und legt als neuen Termin den 28. und 29. Mai 2022 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 9

Datenstand vom 02.09.2020 08:44 Uhr