Datum: 02.10.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rangauhalle
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.07.2020
3 Bericht der ersten Bürgermeisterin
4 Bedarfsanerkennung für zwei Krippengruppen der evangelischen Kirchengemeinde
5 Anpassung der Gebühren in den Kindertagesstätten - Erlass einer Gebührensatzung
6 Anfrage mehrerer Bürger zu einer Ortsumgehung für Markt Erlbach
7 Information zum Stand des Mobilfunkausbaus
8 Stand der Planung zum Umbau der Kläranlage Linden
9 Verschiedenes

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 4. Marktgemeinderat 02.10.2020 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift über die 3. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 17. Juli 2020 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 3. öffentliche Sitzung vom 17. Juli 2020.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 3. öffentliche Sitzung vom 17. Juli 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.07.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 4. Marktgemeinderat 02.10.2020 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Die Vorsitzende stellt fest, dass die Gründe für die Geheimhaltung bei folgenden Tagesordnungspunkten weggefallen sind:

TOP 14 – Neubau einer Kindertagesstätte – Vergabe der Trockenbauarbeiten
Die Arbeiten zum Gewerk Trockenbauarbeiten werden an die Firma G+H Innenausbau GmbH aus Nürnberg gemäß Angebot vom 13.07.2020 zum Angebotspreis von 77.398,91 Euro brutto vergeben.

TOP 15 – Neubau einer Kindertagesstätte – Vergabe der Estricharbeiten
Die Arbeiten zum Gewerk Estricharbeiten werden an die Firma Fritz und Hofmockel GmbH aus Rohr gemäß Angebot vom 07.07.2020 zum Angebotspreis von 51.275,52 Euro brutto vergeben.

TOP 17 – Baugebiet Eschenbach Kirchsteigfeld – Kalkulation der Erschließung und Folgekosten
1) Der Bauplatzpreis für Einfamilienhausgrundstücke wird auf 200,00 Euro/m² festgesetzt.
2) Der Bauplatzpreis für Doppelhausgrundstücke wird auf 195,00 Euro/m² festgesetzt.
3) Der Bauplatzpreis für Mehrfamilienhausgrundstücke wird auf 260,00 Euro/m² festgesetzt.
4) Der Bauplatzpreis für Grundstücke mit Garagen wird auf 140,00 Euro/m² festgesetzt.
5) Der Bauplatzpreis für das Grundstück der Heizzentrale wird auf 155,00 Euro/m² festgesetzt.
6) Beim Verkauf der Grundstücke für die Mehrfamilienhäuser wird den Käufern ein um ein Drittel reduzierter Kaufpreis (im Vergleich zum oben genannten Kaufpreis für die Mehrfamilienhausgrundstücke) angeboten, wenn der Erwerber sich zum Bau eines Mehrfamilienhauses verpflichtet und dem Markt Markt Erlbach darin ein Belegungsrecht und eine Mietpreisbindung für mindestens ein Drittel der Wohnungen auf eine Dauer von 10 Jahren einräumt. Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen darf auch ein entsprechender Erbpachtvertrag für die betroffenen Baugrundstücke abgeschlossen werden.
7) Die Grundstücke, die mit Garagen/Carports im nördlichen Teilbereich bebaut wurden, sollen nur zusammen mit den Doppelhausgrundstücken veräußert werden. Zusammen mit jedem Doppelhausgrundstück soll dabei das Garagengrundstück verkauft werden, das dem Baugrundstück gegenüberliegt.
8) Der Gebäudewert für die Garagen/Carports soll in den Notarverträgen je Garagengrundstück mit einheitlich 40.000,00 Euro auf den Grundstückskaufpreis aufgeschlagen werden.
9) Mit den Notarverträgen sollen (sofern zutreffend) auch die zusätzlichen Kosten für die Kanalhausanschlussschächte und den Wärmeanschluss an die Erwerber weitergegeben werden.
10) Die im Bebauungsplan enthaltenen Pflanzverpflichtungen auf Privatgrund sollen auch in den Notarverträgen festgeschrieben und mit einem Aufpreis auf den Grundstückskaufpreis versehen werden, wenn sie nicht umgesetzt werden.
11) Die Anschlussverträge und die Pflicht zum Abschluss von Wärmelieferverträgen mit der Fa. NatCon Mittelfranken sollen im Notarvertrag auf die Erwerber übertragen werden.
12) Die in den Notarverträgen festzusetzende Bauverpflichtung hat eine Laufzeit von 5 Jahren.
13) Der Beschluss des Marktgemeinderates vom 08.05.2009 zur Auszahlung eines gemeindlichen Baukindergeldes in Höhe 3.000,00 Euro/Kind wird aufgehoben.

TOP 20 - Darlehensaufnahme
Der Marktgemeinderat beschließt die Kreditaufnahme in Höhe von 1.900.000,00 €. Die Laufzeit soll 30 Jahre bei fünf tilgungsfreien Jahren und einer Zinsbindung von 20 Jahren betragen. Die Verwaltung soll bei Bedarf entsprechende Angebote einholen.
Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, den entsprechenden Kreditvertrag beim günstigsten Anbieter zu unterzeichnen.

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3. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 4. Marktgemeinderat 02.10.2020 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
1) Hans Arnold wurde mit dem silbernen Ehrenzeichen des Landkreises ausgezeichnet.

2) Am Donnerstag, den 1.10.2020 fand der erste Regionalmarkt am Marktplatz statt.

3) Aufgrund der Corona-Auflagen und der aktuellen Entwicklung sehen die Planungen für die kommenden Veranstaltungen wie folgt aus:
Rathaussturm
Mit der Vorsitzenden des Faschingskomitees, Simone Fahsl, wurde Folgendes besprochen: Es wird in diesem Jahr keinen Rathaussturm geben. Stattdessen will das Faschingskomitee eine „Videobotschaft“ in den sozialen Medien senden. Auch die Prunksitzungen werden nicht stattfinden. Auch hier ist eine Filmaufnahme in Planung.

Volkstrauertag
Der Volkstrauertag findet im kleinen Rahmen statt. Lediglich die erste Bürgermeisterin, die Pfarrerin und die Vereinsvorsitzenden ziehen zum Ehrenmal und legen dort die Kränze nieder.

Bürgerversammlungen
Diese werden nicht wie geplant in Eschenbach und Linden durchgeführt, sondern es wird nur eine einzige Versammlung in der Rangauhalle stattfinden, wo die Abstände der Besucher eingehalten werden können. Termin hierfür ist Mittwoch, der 25. November 2020 um 20:00 Uhr. Auf Nachfrage von Christina Meth erklärt Dr. Birgit Kreß, dass bei Bedarf eine zweite Versammlung in der Rangauhalle abgehalten werden könnte.

Adventsmarkt
Diesen werden wir ausfallen lassen, weil wir hier keine Möglichkeit sehen, Abstands- und Hygieneregeln nur annähernd einhalten zu können. Auch auf die Ausschreibung für ein „neues“ Markt Erlbacher Christkind mit Engelchen wird verzichtet.

Adventskalender Bürgerhaus
Geplant ist, die Fenster von den Fensterpaten schmücken zu lassen und bereits am Morgen des jeweiligen Tages durch unsere Mitarbeiter des Bauhofs zu öffnen.

4) Godehard Schramm hat ein neues Buch über die „13 Wässerli“ herausgebracht. Es kann für 19,90 Euro im Buchhandel erworben werden.

5) In einer umfangreichen Broschüre „Planungspraxis regionaler Initiativen und interkommunaler Kooperation – Neue Materialien zur Planungskultur“, herausgegeben vom Institut für Städtebau und Wohnungswesen, wurde auch ein umfangreicher Artikel über unser Museumskonzept der kommunalen Allianz AurachZenn veröffentlicht.

6) Der Veranstaltungskalender 2021 wird mit dem Verlag Linus Wittich erstellt. Die Anzeigenpreise bei Linus Wittich sind günstiger als bisher. Die Vereine und Institutionen wurden bereits angeschrieben ihre Veranstaltungstermine für 2021 bis spätestens 6. November 2020 zu melden. Der Kalender soll in der KW 47 in Druck gehen.
Matthias Kilian möchte wissen, ob die Vereine alle Termine melden sollen: Grundsätzlich ja, aber die Meldung obliegt jedem Verein selbst.

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4. Bedarfsanerkennung für zwei Krippengruppen der evangelischen Kirchengemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 4. Marktgemeinderat 02.10.2020 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die evangelische Kirchengemeinde möchte zwei Krippengruppen mit je 12 Plätzen eröffnen. Die Planungen laufen, eine offizielle Bedarfsanerkennung ist nun aber Voraussetzung, dass das Vorhaben weiter vorangetrieben wird.

Derzeit stehen sieben Kinder auf der Warteliste für Krippenplätze. Diese sind teilweise jünger als ein Jahr, die meisten wurden auch erst vor kurzem angemeldet und manche benötigen erst im Januar oder Mai 2021 einen Betreuungsplatz.

Den genauen Bedarf an Krippenplätzen ab September 2021 kann man noch nicht feststellen, aber für die „Kleinen Strolche“ liegen bereits jetzt 14 Anmeldungen vor, für die neue Krippe „Scheunenwichtel“ eine und für das „Spatzennest“ zwei. Im Laufe des kommenden Jahres werden mit Sicherheit Familien mit Kleinkindern in das Neubaugebiet ziehen. Generell ist der Trend unverkennbar, dass der Bedarf an Krippenplätzen genauso groß ist, wie der nach Kindergartenplätzen.
Eine umfangreiche und genauere Bedarfsermittlung mit Elternbefragung erfolgt im Sommer 2021 oder 2022, wenn die neuen Bürgerinnen und Bürger aus dem Baugebiet Kirchsteigfeld mit einbezogen werden können.

Mit dem zu fassenden Beschluss stehen dann insgesamt 92 Krippenplätze, 228 Plätze für Kinder zwischen zwei Jahren bis zur Einschulung sowie 75 Plätze für Schulkinder zur Verfügung.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat erkennt ab 1. Januar 2021 als Bedarf, zusätzlich zu den bereits am 7. Februar 2020 beschlossenen Plätzen, folgende weitere Plätze an:
24 Plätze im evangelischen Kindergarten für Krippenkinder unter 3 Jahren

Beschluss

Der Marktgemeinderat erkennt ab 1. Januar 2021 als Bedarf, zusätzlich zu den bereits am 7. Februar 2020 beschlossenen Plätzen, folgende weitere Plätze an:
24 Plätze im evangelischen Kindergarten für Krippenkinder unter 3 Jahren

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Anpassung der Gebühren in den Kindertagesstätten - Erlass einer Gebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 4. Marktgemeinderat 02.10.2020 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Gebühren für unsere Kindertagesstätten sind anzupassen.
Nicht nur der Kämmerer verweist bei allen Haushaltsberatungen auf das steigende Defizit, das in beiliegender Grafik vor allem die steigenden Personalausgaben darstellt, sondern auch der Bayerische Prüfungsverband legt uns dringenden Handlungsbedarf nahe.
Die letzte Gebührenerhöhung wurde in drei Schritten von 2015 bis 2019 vollzogen. Allerdings waren die Anpassungen nur marginal und brachten keine wirklich adäquate Kostenbeteiligung. Der Freistaat Bayern bezuschusst die Elternbeiträge mit 100,00 Euro pro Monat ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet bis zur Einschulung, so dass viele Eltern bei uns überhaupt keine Gebühren mehr entrichten müssen, sondern nur noch 8,00 Euro Beschaffungsgeld pro Monat zahlen.

Auch bei den Krippengebühren gibt es mit dem Bayerischen Krippengeld finanzielle Unterstützung. Dieses ist an bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt und muss von den Eltern beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) beantragt werden. Weiterhin gibt es für sozialschwache Familien auf Antrag eine Kostenübernahme durch das Jugendamt oder jobcenter, so dass diese Familien bei den Kosten für die Betreuung ihrer Kinder entlastet und unterstützt werden.

In unseren Einrichtungen haben wir sehr viele Teilzeitkräfte und leider auch immer wieder längere Krankheitsausfälle bei einigen Mitarbeitern, so dass wir die Buchungszeiten der Eltern nur mit weiteren Einstellungen abdecken konnten. Der Betreuungsschlüssel liegt zwischenzeitlich in unseren Einrichtungen bei 1:7,5 bis 1: 8,5. Der gesetzlich geforderte Schlüssel liegt bei 1: 11.

Das pädagogische Angebot, angefangen von Wassergewöhnung und Schwimmen, Sport in der Rangauhalle, gemeinsames Kochen und die Vorschulförderung, wie Zahlenland, Expi (Experimente und Forschen für Kinder) usw. ist hervorragend.
 
Die Verwaltung schlägt deshalb eine entsprechende Gebührenanhebung vor, in der künftig auch alle Nebenkosten mit abgedeckt werden. Auch die einmalige Aufnahmegebühr soll entfallen.

Die Geschwisterermäßigung soll angepasst werden. Hier haben wir uns auch an den Gepflogenheiten der umliegenden Einrichtungen orientiert.

Auch eine automatische jährliche Gebührenerhöhung sollte ins Auge gefasst werden. In unserem Vorschlag haben wir eine Dynamisierung der Beiträge von jährlich 5 % vorgesehen.
 
Den Elternbeiratsvorsitzenden unserer Einrichtungen wurden die angedachten Gebührenanpassungen der Verwaltung vorgestellt. Anregungen der Vorsitzenden wurden eingearbeitet und sind farbig hinterlegt.

Für den Hort würden wir die Buchungskategorie 2-3 Stunden doch beibehalten, auch wenn es pädagogisch von der Leitung her nicht befürwortet wird. Wir haben aber Eltern, die nur bis 14 Uhr oder nicht an jedem Wochentag Betreuung brauchen und sich dafür im Durchschnitt diese Kategorie ergibt.

Ein Angebot an die Horteltern könnte es auch sein, dass die Möglichkeit der Betreuung von 7 Uhr bis Schulbeginn in der Kindergartengruppe „Schlaue Füchse“ (=Vorschulgruppe) abgedeckt werden kann.

Volker Rudolph zeigt sich irritiert, dass die Freien Wähler vor der Landtagswahl 2018 eine Gebührenfreiheit der Kinderbetreuung gefordert haben und jetzt wiederum die Gebührenerhöhung mittragen werden. Er sieht auf viele Eltern aufgrund der Corona-Auswirkungen finanzielle Belastungen zukommen und spricht sich daher ganz klar gegen eine Erhöhung der Gebühren aus. Man sollte eher die kommunalen Steuern erhöhen.
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass die Forderungen in der Landespolitik nichts mit der Kommunalpolitik in Markt Erlbach zu tun haben.

Gerd Eisenbeiß findet die von der Verwaltung vorgeschlagene Gebührenerhöhung in Ordnung. Die Dynamisierung von 5 % sieht er als zu hoch an und schlägt 1 % vor.

Rudolf Born bekräftigt die Aussage von Dr. Birgit Kreß, dass die Meinung der Freien Wähler auf Landesebene nicht die Meinung der Freien Wähler in Markt Erlbach widerspiegeln muss. Er schlägt eine Dynamisierung von 2 % oder 2,5 % vor, angepasst an die Entwicklung der Gehälter im öffentlichen Dienst.
Zum Thema der Kommunalsteuern erinnert er daran, dass er in der Vergangenheit bereits mehrfach eine Anhebung vorgeschlagen hat, was aber mehrheitlich abgelehnt wurde.

Klaus Adelhardt erklärt, dass man die Steuern und die Gebühren für die Kindertagesstätten nicht miteinander vergleichen kann, da in unseren Einrichtungen zurecht für eine konkrete Leistung bezahlt werden muss. Mit er Erhöhung zeigt er sich einverstanden, möchte aber lediglich eine Dynamisierung von 1 % festlegen.

Friedrich Täuber lobt die sehr gute Arbeit in unseren Einrichtungen, die von den Eltern auch honoriert wird. Für diese Leistung muss man aber auch entsprechende Gebühren verlangen. Er präferiert eine Dynamisierung von 2 %, da man sonst zu einem späteren Zeitpunkt wieder eine Diskussion führen muss.

Steffen Bien befürchtet, dass manche Eltern durch die Gebührenerhöhung eventuell daheim bleiben müssen, weil sie die Betreuungszeit reduzieren müssen, um sich die neuen Gebühren leisten zu können.

Anna Wachtler findet die vorgelegte Gebührenerhöhung und die neuen Beiträge in Ordnung, da eine hervorragende Betreuung geboten wird. Die Dynamisierung würde sie eher gering ansetzen.

Beschlussvorschlag

Der Marktg emeinderat stimmt dem Vorschlag für die Gebührenerhöhungen ab 1.1.2021 für die kommunalen Kindertagesstätten zu. Der neuen Gebührensatzung wird in der vorgelegten Form mit Änderung der Dynamisierung auf 1% zugestimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag für die Gebührenerhöhungen ab 1.1.2021 für die kommunalen Kindertagesstätten zu. Der neuen Gebührensatzung wird in der vorgelegten Form mit Änderung der Dynamisierung auf 1% zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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6. Anfrage mehrerer Bürger zu einer Ortsumgehung für Markt Erlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 4. Marktgemeinderat 02.10.2020 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Mit Schreiben vom 5. August 2020 wurde von Herrn Bernd Löwinger sowie 22 weiteren Anwohnern aus der Erlanger Straße, Hauptstraße, Nürnberger Straße und Wiesenstraße eine Auflistung aller bisherigen Beschlüsse und Abstimmungen zu einer Ortsumgehung von Markt Erlbach gefordert.
Des Weiteren wird eine Stellungnahme der ersten Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß, des zweiten Bürgermeisters Werner Stieglitz sowie der drei Fraktionssprecher gefordert.
Das Schreiben sowie die Unterschriftsliste sind im RIS als Anlage hinterlegt.
Hinsichtlich der Auflistung der Anwohner ist anzumerken, dass die Vor- und Nachnamen der Bewohner der Anwesen Erlanger Straße 4, Nürnberger Straße 6 und Nürnberger Straße 7 jeweils die gleiche Handschrift aufweisen und dies streng genommen eine Urkundenfälschung nach § 267 Strafgesetzbuch darstellt.
Beim Anwesen Wiesenstraße 2 ist zudem nicht ersichtlich, welche Person mit dem Nachnamen „Gießl“ den Antrag unterstützt.

Nachfolgend wird der zeitliche Ablauf aus den Jahren 2013 bis 2015 sowie zur Aufnahme einer Ortsumgehung in den nächsten Ausbauplan für Staatsstraßen dargestellt.

Behandlung der Thematik von 2013 bis 2015
Die Entwürfe des Staatlichen Bauamtes Ansbach einer Ortsumgehung für Markt Erlbach wurden erstmals in der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates am 5. Juli 2013 vorgestellt.
Unmittelbar im Anschluss, am 17. September 2013, fand in der Rangauhalle eine offizielle Informationsveranstaltung für die Markt Erlbacher Bürgerinnen und Bürger statt, bei der das Staatliche Bauamt den damals aktuellen Planungsstand vorgestellt hat. Die Fraktionen haben im Anschluss einen Fragenkatalog ausgearbeitet, der mit den zuständigen Planern des Staatlichen Bauamtes besprochen wurde.
In der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates am 8. November 2013 erfolgten dann die jeweils einstimmigen Beschlussfassungen (18:0, Anwesenheit von 17 Marktgemeinderatsmitgliedern und der Vorsitzenden Dr. Birgit Kreß, drei Marktgemeinderatsmitglieder waren entschuldigt abwesend) zum Bau einer großen Ortsumgehung für Eschenbach und Markt Erlbach, zur Abwicklung in zwei Bauabschnitten sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes.
Die Beschlüsse wurden unter großem Druck gefasst, da ohne diese Beschlüsse die Ortsumfahrung Eschenbach zurückgestellt werden sollten, vor allem weil die Planung in Eschenbach maßgeblich von einer möglichen nachfolgenden großen Ortsumfahrung Markt Erlbach abhängig gemacht wurde. Zu keinem Zeitpunkt wurde eine parallele Planung geschweige denn Ausführung mit dem Bau in Eschenbach zugesagt oder beschlossen. Es war schon zu diesem Zeitpunkt klar, dass der Bau einer großen Ortsumfahrung für Markt Erlbach, bei der alleine durch die Trassenführung 113 Grundstückseigentümer betroffen sind und zur Landabgabe bewegt werden müssen, ein Mammutprojekt darstellt und die personellen und finanziellen Kapazitäten des Marktes für lange Zeit binden wird. Deshalb enthalten die getroffenen Beschlüsse keinen Zeitpunkt der Umsetzung und auch keine konkrete Ansage zur Mittelbereitstellung.
In der Klausurtagung der Marktgemeinderatsmitglieder am 17. und 18. Oktober 2014 sowie in der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates am 21. April 2015 wurde die Ortsumgehung dann erneut, aber ohne konkretes Ergebnis thematisiert. Es war klar und auch Ergebnis der Klausurtagung, dass die Ortsumfahrung in absehbarer Zeit nicht angegangen werden kann und Bestrebungen, diese Maßnahme in den nächsten Ausbauplan ab 2020 zu bekommen, unternommen werden sollen.

Antrag auf Aufnahme in den nächsten Ausbauplan für Staatsstraßen
Der aktuelle 7. Ausbauplan der Bayerischen Staatsregierung ist auf den 11. Oktober 2011 datiert. Hierin sind folgende Projekte enthalten:
1) Projekte mit weit fortgeschrittenem Projektstand (Projekt befindet sich im Planfeststellungsverfahren, Planfeststellungsbeschluss liegt vor, Projekt ist im Bau)
2) Projekte der 1. Dringlichkeit (2011 bis 2020)
3) Projekte der 1. Dringlichkeit – Reserve (2021 bis 2025)
4) Projekte der 2. Dringlichkeit (nach 2025)

Die Aufnahme einer Ortsumgehung für Markt Erlbach wurde mehrfach von der ersten Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß beantragt:
12. Dezember 2012                Schreiben an das Staatliche Bauamt Ansbach

14. Mai 2013        Schreiben an den damaligen parlamentarischen Staatssekretär, Herrn Christian Schmidt, MdB

24. Oktober 2013                Mündliche Beantragung in einem Gespräch mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach, festgehalten in der dazugehörigen Niederschrift

14. Juli 2014                Mündliche Beantragung in einem Gespräch mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach, festgehalten in der dazugehörigen Niederschrift

16. Januar 2015                Mündliche Beantragung in einem Gespräch mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach, festgehalten in der dazugehörigen Niederschrift

13. Januar 2016                    E-Mail an Herrn Landtagsabgeordneten Hans Herold

19. Oktober 2018                  E-Mail an Herrn Landtagsabgeordneten Hans Herold

11. Dezember 2018                Schreiben an den damaligen Bayerischen Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr, Herrn Dr. Hans Reichhart und an das Staatliche Bauamt Ansbach. An die neue Verkehrsministerin, Kerstin Schreyer, wurde diese Bitte bereits erneut gesandt. Die Zusage, dass unser Antrag bei den Beratungen für den nächsten Ausbauplan mit aufgenommen wird, liegt uns vor.

Nur der Ordnung halber ist festzuhalten, dass es für die Ortsumfahrungen in Eschenbach und auch für Linden keine offiziellen Anträge des Marktes an das Staatliche Bauamt oder ans Ministerium gab.

Dr. Birgit Kreß verliest Auszüge aus Besprechungsniederschriften mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach aus dem Jahr 2008, bei denen die Ortsumgehung für Markt Erlbach thematisiert wurde und berichtet, dass - wie oben ersichtlich - der Markt Markt Erlbach vielfache Bemühungen angestellt hat, eine Ortsumgehung für Markt Erlbach zu erreichen.

Georg Zeilinger verweist auf das Engagement der Eschenbacher Bürger, die sich für eine Ortsumgehung um ihren Ort eingesetzt haben. Auch der hiesige Landtagsabgeordnete Hans Herold hat das Vorhaben unterstützt. In Markt Erlbach wurden erst dann Begehrlichkeiten geweckt, als absehbar war, dass Eschenbach eine Ortsumgehung erhalten soll.
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass für den Bau einer Ortsumgehung die Verkehrszahlen und die Kosten-Nutzen-Analyse die entscheidenden Kriterien sind.
Harald Eisenbeiß ergänzt, dass die Verkehrszählung auf Initiative der Eschenbacher Bürger durchgeführt wurde.

Christine Hildner kann die Beschwerden der Anwohner nachvollziehen, würde jedoch im Hinblick auf den enormen Flächenverbrauch im Falle einer weiteren Abstimmung gegen den Bau einer Ortsumgehung stimmen.

Rudi Born findet, dass eine Güterabwägung zwischen Verkehrsbelastung, Flächenverbrauch und dem Bedarf nach Straßen für Verkehrsteilnehmer sehr schwierig ist. Der im Jahr 2013 in Aussicht gestellte Zuschuss bezog sich nur auf die förderfähigen Kosten für den Bau, nicht aber für den Grunderwerb, den der Markt tätigen müsste. Einem Projekt, für das der Markt mit mindestens 15 Millionen Euro in Vorleistung gehen müsste, kann nicht zugestimmt werden. Er hofft darauf, dass sich das E-Fahrzeug flächendeckend durchsetzen kann und somit die Lärmbelästigung durch den Verkehr abnimmt. Diese empfindet er in den Abend- und Nachtstunden in der Nürnberger Straße ohnehin als gering.

Volker Rudolph unterstützt das Ansinnen einer Ortsumgehung für Markt Erlbach, sieht jedoch keine realistische Chance, dass die Verwaltung ein solches Vorhaben umsetzen kann. Dies muss durch das Staatliche Bauamt Ansbach erfolgen. Er rechnet mit Kosten in Höhe von mindestens 2,25 Millionen Euro für den Markt, vermutlich aber noch deutlich mehr. Bei der Diskussion müsse man auch an die Gewerbetreibenden in der Nürnberger Straße denken, die sich wohl eher gegen eine Umgehung aussprechen würden.

Gerd Eisenbeiß erklärt, dass die CSU für eine Ortsumgehung plädiert, diese aus Kostengründen aber nur durch das Staatliche Bauamt Ansbach realisiert werden kann. Selbst die restlichen Kosten von mehr als 2,5 Millionen Euro sind nicht durch den Markt zu stemmen.

Dr. Birgit Kreß verweist darauf, dass bei weitaus kleineren Projekten, die der Markt in Eigenregie ausführt, von der ersten Beschlussfassung bis zur Fertigstellung fünf bis sieben Jahre vergehen. Bei einer Maßnahme wie einer Ortsumgehung wäre der Zeitraum noch deutlich länger.

Für Klaus Adelhardt war es fast klar, dass die in der Bürgerversammlung 2013 vorgestellte Trasse aufgrund der Größe und Baukosten nicht realisiert werden kann.

Jene Bürgerversammlung empfand Christina Meth als unglücklich, da der Eindruck vermittelt wurde, dass die Ortsumgehung zeitnah umgesetzt wird. Die Baukosten und auch damit verbundene Kosten wie der Grunderwerb wurden vom Staatlichen Bauamt damals nur oberflächlich erwähnt.

Michael Schlag erklärt abschließend, dass drei ursprüngliche Varianten verworfen wurden und durch die Ortsumgehung für Eschenbach letztendlich eine große Lösung mit geänderter Trassenführung verbleibt .

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7. Information zum Stand des Mobilfunkausbaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 4. Marktgemeinderat 02.10.2020 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Freistaat Bayern hat 2018 ein Förderprogramm für den Ausbau des Mobilfunknetzes in Bayern aufgelegt, mit dem es Kommunen möglich ist, selbst einen Ausbau anzustoßen.

Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein von Bereichen in denen kein Mobilfunknetz (Sprachverbindung mit 2G) verfügbar ist. Grundlage für diese Beurteilung ist eine Karte der Bundesnetzagentur – es sind aber auch eigene Messungen zulässig.

Im Gebiet von Markt Erlbach gibt es einige Bereiche, die nach der Karte der Bundesnetzagentur nicht versorgt sind. Deshalb wurden bereits die ersten Schritte unternommen, um zu prüfen, ob ein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch die Mobilfunkunternehmen für die besagten Bereiche geplant ist.

Für den Bereich Linden hatte die Telekom daraufhin einen Ausbau angekündigt und plant diesen aktuell auch. Auf Anraten der Telekom bewarb sich der Markt Markt Erlbach auch an dem Programm „Wir jagen Funklöcher“ und konnte damit erreichen, dass die Telekom auch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau des Bereiches bei Losaurach (und damit auch des Aurachtals) angehen wird.

Aus einigen Ortsteilen (z.B. Siedelbach) wurde auch der Wunsch zum Ausbau des Mobilfunknetzes laut, auch wenn hier in den betreffenden Karten kein Funkloch verzeichnet war.

Eine vom Landratsamt in Auftrag gegebene Studie befasste sich mit der Frage, ob es darüber hinaus noch weitere Bereiche im Kreisgebiet gibt, die nicht ausreichend versorgt sind, auch wenn Sie auf der offiziellen Karte der Bundesnetzagentur nicht dargestellt sind.
Das Ergebnis dieser Untersuchung liegt inzwischen vor und durch diese Messergebnisse konnte belegt werden, dass auch in weiteren Bereichen unseres Gemeindegebietes ein förderfähiger Ausbaubedarf besteht. Die betreffende Karte liegt in der Anlage bei.

Nach dieser Untersuchung sind insbesondere große Teile des Aurachtals, der westlichste Teil des Gemeindegebietes  (Ortsteile Haaghof, Wilhelmsgreuth und Jobstgreuth), der Bereich Blümleinsmühle, Häringsmühle, Altselingsbach und Rimbach nicht ausreichend versorgt. Der Ortsteil Siedelbach ist aber ausdrücklich nicht als unterversorgter Bereich aufgeführt.

Durch den Ausbau der beiden Masten durch die Telekom bei Linden und Losaurach wird sich die Situation für das Aurachtal und Rimbach wesentlich verbessern. Für die weiteren unterversorgten Bereiche (insbesondere im westlichen Gemeindegebiet) sollte nach einer Lösung gesucht werden.

Der Mobilfunkausbau kann auch in interkommunaler Zusammenarbeit erfolgen. Hierzu wären Gespräche mit einigen unserer Nachbargemeinden sinnvoll. Denn durch eine interkommunale Zusammenarbeit erhöht sich die maximale Fördersumme und auch die Bau- und Unterhaltskosten für einen gemeinsamen Masten könnten geteilt werden.

Matthias Kilian bemängelt, dass auch diese Aufgabe wieder an die Gemeinden weitergegeben wurde. Der Mobilfunkausbau sollte zentral von einer übergeordneten Stelle koordiniert und umgesetzt werden.

Steffen Bien zeigt sich überrascht, dass es im Landkreis Gemeinden ohne Funklöcher geben soll.
Friedrich Täuber erklärt dies mit der geografischen Lage dieser Gemeinden, die eine Versorgung begünstigt.

Christina Meth möchte wissen, wie hoch die Kosten für den Markt beim Bau eines Funkmastes in Eigenregie wären und wann die Masten in Linden und Losaurach aufgestellt werden.
Michael Schlag schätzt, dass beim Bau eines Mastes mit Kosten in Höhe von ca. 250.000 Euro und mehr zu rechnen ist, wenn die Strecke der Versorgungsleitungen (Strom und Glasfaser) von kurzer Distanz ist. Hinzu kommen jährliche Unterhaltskosten von ca. 5.000 Euro.
Die Masten in Linden und Losaurach werden in ca. zwei Jahren betriebsbereit sein.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt Gespräche mit den Nachbargemeinden aufzunehmen, deren unterversorgte Gebiete an die in unserem eigenen Gemeindegebiet angrenzen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt Gespräche mit den Nachbargemeinden aufzunehmen, deren unterversorgte Gebiete an die in unserem eigenen Gemeindegebiet angrenzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Stand der Planung zum Umbau der Kläranlage Linden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 4. Marktgemeinderat 02.10.2020 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Frühjahr (März bis Mai) wurde die angekündigte Abwassermengenmessung für die Kläranlage Linden durchgeführt und anhand dieser Messung konnte inzwischen nachgewiesen werden, dass die künftige Kläranlage nicht wie ursprünglich vom WWA gefordert für 700 EW (Einwohnerwerte), sondern lediglich für 600 EW (inkl. Reserve) ausgelegt werden muss. Diese rechnerische Reduzierung sollte sich auch günstig auf die Baukosten der Anlage auswirken.

Mitte Oktober ist ein Gespräch mit dem Planungsbüro Finster und den Mitarbeitern des Abwasserzweckverbandes angedacht, um mit den neuen Erkenntnissen die Planung zu überarbeiten und eine möglichst kostengünstige und langfristig sinnvolle Lösung für Linden zu erarbeiten.

Auf Nachfrage von Matthias Kilian erklärt Michael Schlag, dass bei den Einwohnerwerten eine Reserve von 60 bis 70 EW eingeplant ist. Die ansässige Metzgerei und die Gaststätten sind bei den 600 EW bereits inkludiert.

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 4. Marktgemeinderat 02.10.2020 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Dr. Birgit Kreß verliest eine Mail des Staatlichen Bauamtes Ansbach zum aktuellen Stand der Ortsumgehung Linden. Die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung liegen vor und werden nun mit der Höheren Naturschutzbehörde (=Regierung von Mittelfranken) abgestimmt. Die Einreichung der Planunterlagen ist für das Frühjahr 2021 vorgesehen.

Heinz Schwemmer bedankt sich bei Dr. Birgit Kreß für die Idee, einen Regionalmarkt auszurichten und für die gelungene Auftaktveranstaltung am gestrigen Donnerstag (1. Oktober 2020).

Steffen Bien möchte wissen, ob das Mitteilungsblatt auf der Homepage oder digital einsehbar ist und ob es zwingend jedem Haushalt zugestellt werden muss. Das Mitteilungsblatt kann auf der Homepage des Verlages abgerufen werden (ein Link hierzu findet sich auf der Seite des Marktes) und ist auch als App verfügbar. Laut Vertrag muss es jedem Haushalt im Gemeindegebiet zugestellt werden.

Paul Hegendörfer bittet um Anbringung eines Verkehrsspiegels auf der Nordseite der Neuen Straße gegenüber der Frankenstraße, da die Sichtverhältnisse in östliche Richtung durch halbseitig parkende Fahrzeuge stark eingeschränkt sind.
Weiterhin möchte er wissen, ob es an gemeindlichen Liegenschaften in der Hauptstraße im Zusammenhang mit deren Sanierung Feuchteschäden gibt.
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass am Anwesen Hauptstraße 20 (Kindergarten) die Mauern schon immer leicht feucht sind, an den Anwesen Hauptstraße 57 und 59 aufgrund der anstehenden Sanierung keine Maßnahmen getroffen wurden, die Wände beim Anwesen Hauptstraße 32 (Bürgerhaus) und an der Mauer des Museums abgedichtet wurden und beim Anwesen Ringstraße 2 keine Schäden festgestellt wurden.
Michael Schlag ergänzt, dass bei privaten Anwesen die Eigentümer für entsprechende Maßnahmen eigenverantwortlich sorgen müssen. Ein Eigentümer möchte Schadensersatzansprüche geltend machen, dieser Fall wird aktuell von den Versicherungen bearbeitet.

Harald Eisenbeiß bemängelt den schlechten Zustand des Verbindungsweges vom Kirchsteig zur Frankenstraße sowie den Überwuchs eines Nussbaumes auf die öffentliche Verkehrsfläche.
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass es sich um einen Wirtschaftsweg und nicht um eine Fuß- oder Radwegeverbindung handelt. Weitere bauliche Maßnahmen müssten auf Kosten des Marktes erfolgen, eine Notwendigkeit ist aber nicht ersichtlich.
Der Überwuchs des Nussbaumes wird vor Ort überprüft.

Christina Meth und Paul Hegendörfer bemängeln die Briefkästen am Rathaus. Eine größere Anlage wäre wünschenswert.

Christine Hildner bedankt sich für das Kleinkinderkarussell am Spielplatz in Altziegenrück. Die Baumaßnahmen am Milchhaus sind mit Ausnahme einer Neubepflanzung des Areals abgeschlossen.

Datenstand vom 04.11.2020 15:03 Uhr