Datum: 06.11.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rangauhalle
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
3 Bericht der ersten Bürgermeisterin
4 Antrag der SPD-Fraktion zur Aufhebung des Beschlusses des Marktgemeinderates vom 2. Oktober 2020 über den Erlass einer neuen Gebührensatzung für die Kindertagesstätten
5 Ertüchtigung des Feuerwehrgerätehauses in Eschenbach
6 Bauplatzverkäufe im Baugebiet Kirchsteigfeld
7 Bauantrag für den Anbau eines Lagerraumes an den bestehenden Getränkemarkt und Nutzungsänderung zu einem Baumarkt
8 Bauantrag zur Errichtung einer Dachgaube und Erweiterung eines Nebengebäudes in der Konsul-Lindner-Straße
9 Erstellung einer Machbarkeitsstudie zum Neubau / zur Sanierung des Rathauses
10 Verschiedenes

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 5. Marktgemeinderat 06.11.2020 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift über die 4. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 2. Oktober 2020 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 4. öffentliche Sitzung vom 2. Oktober 2020.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 4. öffentliche Sitzung vom 2. Oktober 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 5. Marktgemeinderat 06.11.2020 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates wurden keine Beschlüsse zur Bekanntgabe gefasst.

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3. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 5. Marktgemeinderat 06.11.2020 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:

1) Die Telekom hat uns mitgeteilt, dass sie den angekündigten Mobilfunkmast bei Losaurach nicht bis Ende 2020 realisieren kann. Der Bau des Mastes wird sich noch etwas verzögern.

2) Die Sanierungsarbeiten am Milchhaus in Altziegenrück sind abgeschlossen. Die Dorfgemeinschaft bedankt sich beim Markt Markt Erlbach für die finanzielle und materielle Unterstützung und hat uns ein Bild des neu sanierten Milchhauses überreicht.

3) Am Freitag, den 4. Dezember 2020 soll die Ortsumgehung Eschenbach offiziell durch die Bayerische Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr, Frau Kerstin Schreyer, eröffnet werden.

4) Aufgrund der aktuellen Situation findet dieses Jahr keine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses mehr statt.

5) Die für Mittwoch, den 25. November 2020 geplante Bürgerversammlung wird voraussichtlich in den Dezember verschoben oder in digitaler Form durchgeführt.

6) Für die Bauherren im neuen Baugebeite „Kirchsteigfeld“ wurde eine Baumappe mit den wichtigsten Informationen für ein Bauvorhaben sowie mit Flyern von örtlichen Gewerbetreibenden erstellt.

7) Gerhard Wagner hat das Buch „1945“, das vom Kriegsgeschehen in Neuhof an der Zenn handelt, veröffentlicht. Es kann für 15,00 Euro erworben werden (u.a. im Rathaus).

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4. Antrag der SPD-Fraktion zur Aufhebung des Beschlusses des Marktgemeinderates vom 2. Oktober 2020 über den Erlass einer neuen Gebührensatzung für die Kindertagesstätten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 5. Marktgemeinderat 06.11.2020 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Mit Mail vom 30. Oktober 2020 ist ein Schreiben der SPD-Fraktion eingegangen, in dem die Aufhebung des Beschlusses über den Erlass der neuen Gebührensatzung für die Kindertagesstätten, gefasst in der öffentlichen Sitzung vom 2. Oktober 2020, beantragt wird.
Das Schreiben ist form- und fristgerecht eingegangen und ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt hinterlegt.

Rudolf Born stellt bei Aufruf dieses Tagesordnungspunktes einen Geschäftsordnungsantrag auf Nichtbefassung, da seit dem Beschluss vom 2. Oktober 2020, in der die neue Gebührensatzung erlassen wurde, keine neuen entscheidungsrelevanten Gesichtspunkte vorliegen, die eine erneute Behandlung erfordern.
Gemäß § 28 Absatz 5 Satz 2 der Geschäftsordnung ist über diesen Antrag sofort abzustimmen.

Im Anschluss an die Abstimmung übergibt Volker Rudolph die Unterschriften der Eltern an Dr. Birgit Kreß.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

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5. Ertüchtigung des Feuerwehrgerätehauses in Eschenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 5. Marktgemeinderat 06.11.2020 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Feuerwehrgerätehaus befindet sich im 1. Obergeschoss ein begehbarer Spitzboden, der von der FF Eschenbach in Eigenleistung ausgebaut wurde. Der einzige Rettungsweg führt über eine Treppe in die Fahrzeughalle, die weder baurechtlich zulässig noch UVV-konform ist. Ein zweiter Rettungsweg muss mittels Leitern sichergestellt werden, geeignete Fenster zum Anleitern sind jedoch nicht vorhanden.
Es wurde dringend empfohlen, diese Situation zu begutachten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Am 29. Mai 2019 fand ein Ortstermin mit den Vertretern der FF Eschenbach und der Bauaufsicht des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim (LRA) statt, um die bauliche Situation vor Ort zu begutachten.
Im Nachgang zu diesem Termin wurden uns mit Schreiben des LRA vom 4. Juni 2019 die Mängel am Gebäude mitgeteilt. Des Weiteren wurde uns mitgeteilt, dass die Nutzung des Dachraumes untersagt wird, sollten wir nicht freiwillig auf die Nutzung verzichten und dies durch entsprechende Maßnahmen dokumentieren (Räumung des Aufenthaltsraumes).

Da die Nutzungsuntersagung bei der FF Eschenbach verständlicherweise zu viel Unmut geführt hat, fand am 29. Januar 2020 ein weiterer Ortstermin statt, in dessen Nachgang Wolfgang Heffner einen Ausbau/eine Ertüchtigung skizziert hat. Am 15. Oktober 2020 hat Wolfgang Heffner die Planskizzen noch einmal aktualisiert und die Kostenschätzung angepasst. Die Gesamtkosten belaufen sich - bei einer Eigenleistung der FF Eschenbach von 100 Prozent - auf ca. 40.000 Euro.

Aus Sicht der Verwaltung sollte im Haushalt ein Betrag in Höhe von 40.000 Euro für die Ertüchtigung des Feuerwehrgerätehauses Eschenbach eingestellt werden, damit der Raum im 1. OG wieder als Aufenthalts- und Schulungsraum genutzt werden kann.

Georg Zeilinger bedankt sich für die Formulierung des Beschlussvorschlags und verweist auf die ausführliche Besprechung dieser Thematik in der Klausurtagung.
Die Wehren in unseren Ortsteilen müssen ebenso wie die Stützpunktwehr mit sinnvollen Investitionen unterstützt und begleitet werden.
Er gibt einen kurzen Überblick über die FF Eschenbach. Diese besteht aktuell aus 26 Aktiven, darunter vier Jugendlichen. Die beiden Kommandanten leisten eine gute Arbeit und bilden ihre Kameraden regelmäßig aus. Der Feuerwehrverein unterstützt die aktive Wehr seit vielen Jahren und bietet regelmäßig Veranstaltungen an, die von der Bevölkerung sehr gut angenommen werden. Mit dieser Unterstützung wurde im Jahr 2000 ein Tragkraftspritzenanhänger komplett aus Eigenmitteln finanziert.
Die CSU-Fraktion wird dem Vorschlag der Verwaltung zustimmen.

Beschlussvorschlag

Nachdem sich die Freiwillige Feuerwehr Eschenbach bereit erklärt hat, den Aufenthalts- und Schulungsraum im 1. Obergeschoss des Feuerwehrgerätehauses in - soweit fachlich möglich - Eigenregie zu ertüchtigen und einen ordnungsgemäßen Zustand herzustellen, werden im Haushalt 2021 40.000 Euro hierfür eingestellt.

Beschluss

Nachdem sich die Freiwillige Feuerwehr Eschenbach bereit erklärt hat, den Aufenthalts- und Schulungsraum im 1. Obergeschoss des Feuerwehrgerätehauses in - soweit fachlich möglich - Eigenregie zu ertüchtigen und einen ordnungsgemäßen Zustand herzustellen, werden im Haushalt 2021 40.000 Euro hierfür eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Bauplatzverkäufe im Baugebiet Kirchsteigfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 5. Marktgemeinderat 06.11.2020 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat hat mit Beschluss vom 17. Juli 2020 die Bauplatzpreise für die verschiedenen Baugrundstücke im Baugebiet Kirchsteigfeld festgelegt. Das Notariat hat aber darauf hingewiesen, dass der Beschluss noch ergänzt werden sollte, da darin keine ausdrückliche Ermächtigung für die erste Bürgermeisterin zur Unterzeichnung der Notarverträge enthalten ist.
Die Unterzeichnung der ersten Notarverträge steht ab der KW 46 an. Daher wird noch die entsprechende Ermächtigung benötigt.

Es müssen insgesamt 72 Notarverträge für das Baugebiet abgeschlossen werden, deren Verlesung zwischen 1,5 und 2 Stunden dauert. Aufgrund der Menge der Verträge und des engen Terminkalenders der ersten Bürgermeisterin wird vorgeschlagen, dass auch Mitarbeiter der Verwaltung (z.B. der Geschäftsleiter und der Bauamtsleiter) bevollmächtigt werden, die Verträge im Namen der Marktgemeinde zu unterzeichnen, um den Bauplatzverkauf kurzfristig abwickeln zu können.

Beschlussvorschlag

Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Notarverträge für das Baugebiet Eschenbach Kirchsteigfeld zu unterzeichnen. Darüber hinaus werden auch der geschäftsleitende Beamte (Herr Sebastian Gaukler) und der Bauamtsleiter (Herr Michael Schlag) des Marktes Markt Erlbach bevollmächtigt, die Notarverträge für das Baugebiet zu unterzeichnen.

Beschluss

Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Notarverträge für das Baugebiet Eschenbach Kirchsteigfeld zu unterzeichnen. Darüber hinaus werden auch der geschäftsleitende Beamte (Herr Sebastian Gaukler) und der Bauamtsleiter (Herr Michael Schlag) des Marktes Markt Erlbach bevollmächtigt, die Notarverträge für das Baugebiet zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Bauantrag für den Anbau eines Lagerraumes an den bestehenden Getränkemarkt und Nutzungsänderung zu einem Baumarkt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 5. Marktgemeinderat 06.11.2020 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Firma EDEKA-Wust hat einen Bauantrag für den Anbau eines Lagerraumes an der Südseite des Getränkemarktes gestellt (an der Neuen Straße). In diesem Zusammenhang soll der bestehende und bisher nur eingezäunte Getränkelagerbereich mit festen Mauern versehen und mit einem Flachdach gedeckt werden. Hierdurch entstehen ca. 95 m² zusätzliche Verkaufsfläche.

Bei solchen Einzelhandelsvorhaben muss immer auch geprüft werden, ob das Vorhaben die Schwelle der „Großflächigkeit“ überschreitet. Diese Schwelle wird in der Regel bei einer Verkaufsfläche von 800 m² oder bei einer Bruttogeschossfläche von 1.200 m² überschritten. Durch den Anbau verändert sich die Verkaufsfläche nicht (aktuell 666 m²) und die Bruttogeschossfläche liegt nach dem Anbau bei ca. 940 m² und somit in beiden Fällen unterhalb der oben genannten Schwelle. Das Vorhaben ist daher auch aus planungsrechtlicher Sicht unproblematisch.

Nach Angabe der Familie Wust soll der Getränkemarkt außerdem auch zum Baumarkt umgenutzt werden (voraussichtlich ab 2022 oder später). Auch die Nutzungsänderung ist planungsrechtlich unproblematisch. Die notwendige Anzahl an Stellplätzen ist vorhanden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen sowie die erforderliche sanierungsrechtliche Genehmigung zum Anbau eines Lagerraumes und zur Nutzungsänderung des bestehenden Getränkemarktes auf dem Flurstück 46/2, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen sowie die erforderliche sanierungsrechtliche Genehmigung zum Anbau eines Lagerraumes und zur Nutzungsänderung des bestehenden Getränkemarktes auf dem Flurstück 46/2, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Bauantrag zur Errichtung einer Dachgaube und Erweiterung eines Nebengebäudes in der Konsul-Lindner-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 5. Marktgemeinderat 06.11.2020 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Auf einem Grundstück an der Konsul-Lindner-Straße soll eine Dachgaube errichtet und ein Nebengebäude an der Nachbargrenze umgebaut und erweitert werden. Die notwendigen Abstandsflächenübernahmen liegen vor und die Nachbarn sind mit dem Vorhaben einverstanden.

Aus planungsrechtlicher Sicht ist das Bauvorhaben zulässig und die Erschließung ist gesichert. Daher kann das Einvernehmen erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Dachgaube und zur Erweiterung eines Nebengebäudes auf dem Flurstück 234/8, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Dachgaube und zur Erweiterung eines Nebengebäudes auf dem Flurstück 234/8, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Erstellung einer Machbarkeitsstudie zum Neubau / zur Sanierung des Rathauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 5. Marktgemeinderat 06.11.2020 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Bereits zu Beginn der Legislaturperiode 2014 bis 2020 wurde im Marktgemeinderat das Projekt „Rathaus“ als eines der wichtigen Maßnahmen benannt und deshalb das Nachbaranwesen Ringstraße 2 käuflich erworben, um nach einem Umzug des Kindergartens die Option zu haben, das Rathaus eventuell wieder im Ortskern zu platzieren. Vor dem Kaufabschluss wurde Wolfgang Heffner beauftragt eine Vorstudie zu erarbeiten, um den Raumbedarf und auch mögliche Stellplätze auf dem Grundstück zu prüfen. Die Studie ergab, dass das Raumprogramm für ein Rathaus und 15 Stellplätze an diesem Standort realisierbar wären.
Nachdem sich der Kindergartenneubau und damit der Umzug sehr viel länger hingezogen haben, wurde eine Entscheidung über das Rathaus aber zurückgestellt.

Im Laufe des kommenden Jahres wird der Kindergarten Hauptstraße in den Neubau an der Neuen Straße umziehen. Dann stellt sich die Frage nach einer sinnvollen Nachnutzung des Anwesens Hauptstraße 20 erneut.

Um eine fundierte Entscheidung über das Projekt „Rathaus“ treffen zu können, wird noch mehr Information benötigt. Zum einen müsste der Entwurf aus 2015 noch einmal überprüft und vor allem baukostentechnisch aktualisiert werden, zum anderen wird auch für das jetzige Rathaus in der Neuen Straße eine Studie/Vorplanung, wie eine Sanierung und Erweiterung aussehen könnte benötigt.

Weiterhin muss man sich darüber im Klaren sein, dass bei einer Entscheidung für die Variante in der Neuen Straße (Sanierung und Erweiterung) eine Ausweichmöglichkeit für die etwa 1,5 – 2 Jahre währende Bauzeit benötigt wird, sowie einen Plan für die Nachnutzung der Anwesen Hauptstraße 20 und Ringstraße 2.

In der Klausurtagung des Marktgemeinderates am 23.10.2020 wurde das Thema bereits umfassend diskutiert und es wurden mehrere mögliche Szenarien besprochen, die in einer Machbarkeitsstudie überprüft werden sollten, bevor eine Entscheidung für die weitere Planung getroffen wird.

Die Erstellung der Studie ist nach Auskunft der Städtebauförderung teilweise förderfähig. Die Anteile der Studie, die sich mit einem Neubau an der Neuen Straße oder mit einem Umbau/Sanierung des bestehenden Rathauses an der Neuen Straße beschäftigen, sind voraussichtlich nicht oder nur in geringem Umfang förderfähig. Die Planungen für die Anwesen Ringstraße 2 und Hauptstraße 20 sind dagegen förderfähig.

Die Regierung von Mittelfranken weist darauf hin, dass für die Überlegungen zum Anwesen Hauptstraße 20 und Ringstraße 2 auch die Denkmalpflege zu beteiligen ist und dass diese gegebenenfalls auch Auflagen erteilen kann, was im Rahmen der Machbarkeitsstudie noch zu prüfen ist (z.B. Baualtersuntersuchungen, Freilegung von Bauteilen, statische Berechnungen, Gutachten von Restaurateuren…..). Auch diese Kosten können bezuschusst werden, wenn sie vorab beantragt werden.

Georg Zeilinger sieht in der aktuellen Situation keine Notwendigkeit und erklärt, dass man hinsichtlich der finanziellen Lage erst einmal die Entwicklung nach Corona abwarten soll.

Klaus Adelhardt würde zum jetzigen Zeitpunkt keine Machbarkeitsstudie erstellen lassen, sondern die vorhandenen Planungen aktualisieren lassen. Zunächst einmal sollte man sich klar werden, welcher Standort wirklich realisiert werden sollte. Die bestehende Studie bildet hier eine Grundlage und sollte aktualisiert werden.
Vielleicht hat man in den letzten Jahren falsche Prioritäten bei den Maßnahmen gesetzt.
Er kann sich eine Realisierung in der Hauptstraße nur vorstellen, wenn es finanzierbar ist, der Gebäudekomplex freistehend ist, ausreichend Parkplätze zur Verfügung stehen und zusätzlich das Anwesen Ringstraße 4 einbezogen wird.

Birgit Kreß erinnert an die Klausurtagung 2014, bei der die zeitliche Reihenfolge so festgelegt wurde, dass zunächst das Anwesen Ringstraße 2 erworben werden und dann der Kindergarten aus dem Anwesen Hauptstraße 20 ausziehen soll.

Paul Hegendörfer spricht sich ebenfalls dafür aus, aktuell keine neue Studie erstellen zu lassen, sondern die Kosten aus der vorhandenen Studie zu aktualisieren.

Rudolf Born möchte seine Entscheidung nur auf Grundlage fundierter Daten treffen und nicht aus einem Bauchgefühl heraus. Eine Machbarkeitsstudie ist allumfassend und liefert nicht nur die Kosten für den jeweiligen Standort, sondern viele weitere Aspekte.
Die Zustände im Rathaus sind nicht mehr tragbar.
Bezüglich der Finanzierung könnte er sich vorstellen, dass ein Investor die Kosten trägt und sich der Markt anschließend in das Gebäude einmietet.

Für Friedrich Täuber kann die Studie aus 2014 keine Entscheidungsgrundlage sein. Hier bedarf es mehr als einer Hochrechnung der vorhandenen Studie.

Volker Rudolph spricht sich gegen einen Investor aus, da dieser hauptsächlich mit Gewinnerzielungsabsichten agiert. Eine Verwirklichung im Innenort wird vermutlich zu teuer. Man sollte am bestehenden Standort die externen Partner auslagern. Der Sitzungssaal könnte in den Saal des Bürgerhauses verlegt werden, so dass Platz für Büroräume und einen Sozialraum geschaffen wird.

Werner Stieglitz berichtet von einer andern Kommune im Landkreis, die mit ihren Planungen 2001 begonnen hat, der tatsächliche Baubeginn aber erst 2017 war.
Er spricht sich dafür aus, die beiden vorhandenen Studien „light“ zu aktualisieren und sich grundsätzlich zunächst einmal auf einen Standort zu einigen.
Es ist unbestritten, dass die Zustände für die Mitarbeiter sehr unangenehm sind.

Dr. Birgit Kreß erklärt, dass der Prozess von der Vergabe der Studie bis zu einer Entscheidung durch den Marktgemeinderat mindestens zwei Jahre dauert. Die Verwaltung, die das Herzstück des Marktes darstellt, muss jetzt an der Reihe sein, da die Zustände einfach unhaltbar und nicht mehr erträglich sind.

Rudolf Born findet den Vorschlag von Volker Rudolph mit unterschiedlichen Örtlichkeiten gut. Für ihn stellt sich die Frage, was mit der Verwaltung passiert. Bezüglich der alten Studie nennt er eine Zahl von 4,3 Millionen Euro Kosten.

Steffen Bien könnte sich vorstellen, aus den Alternativen im Beschlussvorschlag nicht alle Varianten  zu prüfen, so dass die Studie günstiger wird.

Matthias Kilian spricht sich für die Abstimmung gemäß des Beschlussvorschlages aus, da dieser zunächst einmal darauf abzielt, Angebote von verschiedenen Planungsbüros einzuholen.

Beschlussvorschlag

1. Um die Möglichkeiten zur Sanierung bzw. zum Neubau des Rathauses anhand einer fundierten Grundlage entscheiden zu können, soll eine Machbarkeitsstudie erstellt werden. Die Machbarkeitsstudie soll die vier folgenden Varianten beleuchten:

a) Sanierung und Erweiterung des bestehenden Rathauses an der Neuen Straße
b) Abbruch des bestehenden Rathauses und Neubau eines Rathauses an der Neuen Straße
c) Sanierung des bestehenden Rathauses und Verlagerung von Teilen der Verwaltung und Einrichtungen (z.B. Sitzungssaal) in das Anwesen Hauptstraße 20
d) Verlagerung des Rathauses in die Hauptstraße 20 und Ringstraße 2 (Abbruch Ringstraße 2 und Neubau und Sanierung Hauptstraße 20).

2. Die Machbarkeitsstudie soll neben der technischen Machbarkeit auch Aussagen zu den voraussichtlichen Kosten der Maßnahmen enthalten. Dabei sollen auch jeweils die notwendigen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes in der Bauphase und auch zum eventuellen Verkauf von nicht mehr benötigten Liegenschaften finanziell bewertet werden bzw. eine Anschlussnutzung aufgezeigt werden. Zur Ermittlung des Untersuchungsumfangs soll auch die Denkmalpflege mit eingebunden werden. Sofern diese weitergehenden Untersuchungen der Gebäude Hauptstraße 20/Ringstraße 2 fordert, sollen diese auch im Rahmen der Machbarkeitsstudie abgearbeitet werden.

3. Es sollen drei Planungsbüros um Abgabe eines Angebotes gebeten werden. Die eingegangenen Angebote sollen zur Entscheidung über die Vergabe vorgelegt werden.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung der Studie bei der Städtebauförderung zu beantragen.

Beschluss

1. Um die Möglichkeiten zur Sanierung bzw. zum Neubau des Rathauses anhand einer fundierten Grundlage entscheiden zu können, soll eine Machbarkeitsstudie erstellt werden. Die Machbarkeitsstudie soll die vier folgenden Varianten beleuchten:

a) Sanierung und Erweiterung des bestehenden Rathauses an der Neuen Straße
b) Abbruch des bestehenden Rathauses und Neubau eines Rathauses an der Neuen Straße
c) Sanierung des bestehenden Rathauses und Verlagerung von Teilen der Verwaltung und Einrichtungen (z.B. Sitzungssaal) in das Anwesen Hauptstraße 20
d) Verlagerung des Rathauses in die Hauptstraße 20 und Ringstraße 2 (Abbruch Ringstraße 2 und Neubau und Sanierung Hauptstraße 20).

2. Die Machbarkeitsstudie soll neben der technischen Machbarkeit auch Aussagen zu den voraussichtlichen Kosten der Maßnahmen enthalten. Dabei sollen auch jeweils die notwendigen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes in der Bauphase und auch zum eventuellen Verkauf von nicht mehr benötigten Liegenschaften finanziell bewertet werden bzw. eine Anschlussnutzung aufgezeigt werden. Zur Ermittlung des Untersuchungsumfangs soll auch die Denkmalpflege mit eingebunden werden. Sofern diese weitergehenden Untersuchungen der Gebäude Hauptstraße 20/Ringstraße 2 fordert, sollen diese auch im Rahmen der Machbarkeitsstudie abgearbeitet werden.

3. Es sollen drei Planungsbüros um Abgabe eines Angebotes gebeten werden. Die eingegangenen Angebote sollen zur Entscheidung über die Vergabe vorgelegt werden.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung der Studie bei der Städtebauförderung zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 5. Marktgemeinderat 06.11.2020 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Georg Zeilinger bittet die Verwaltung darum, bei einer Übergabe der Fürther Straße an den Markt Markt Erlbach und der Umwidmung zur Ortsstraße eine vorherige Deckensanierung beim Staatlichen Bauamt Ansbach zu erwirken.

Volker Rudolph fordert hinsichtlich des Beitrages der ersten Bürgermeisterin im Mitteilungsblatt eine Richtigstellung bezüglich der Aussagen über die SPD.
Dr. Birgit Kreß sieht hierfür keinen Grund.

Datenstand vom 27.11.2020 11:57 Uhr