Datum: 04.12.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rangauhalle
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 6. November 2020
2 Bericht der ersten Bürgermeisterin
3 Änderung der Geschäftsordnung bezüglich der Behandlung von Bauanträgen
4 Bauantrag für den Bau eines Mobilfunkmastes östlich von Linden
5 Bauantrag zum Bau eines Mobilfunkmastes nördlich von Losaurach
6 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 29 (EDEKA) und 9. Änderung des Flächennutzungsplanes - Frühzeitige Beteiligung
7 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 (Solaranlage Siedelbach) und 10. Änderung des Flächennutzungsplanes - Frühzeitige Beteiligung
8 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34 (Solarthermieanlage Eschenbach) und der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes - Frühzeitige Beteiligung
9 Aufstellung einer Innenbereichssatzung für den Ortsteil Eschenbach - Kirchsteig II - Offenlagebeschluss
10 Erstellung einer Studie zur Wasserversorgung
11 Umbau der Kreisstraße und Erneuerung der Wasserleitung zwischen Linden und Klausaurach
12 Jahresantrag zur Städtebauförderung für 2021
13 Projekt zur Bewerbung für das Regionalbudget
14 Erneuerung des EDV-Raumes B -Caspar-Löner- Grund- und Mittelschule
15 Annahme von Spenden
16 Verschiedenes

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 6. November 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 6. Marktgemeinderat 04.12.2020 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift über die 5. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 6. November 2020 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 5. öffentliche Sitzung vom 6. November 2020.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 5. öffentliche Sitzung vom 6. November 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 6. Marktgemeinderat 04.12.2020 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

1) Am Donnerstag, den 17. Dezember 2020 findet um 17:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses die erste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses dieser Legislaturperiode statt.
2) Nach Mitteilung des Staatlichen Bauamtes Ansbach erfolgt die Verkehrsfreigabe für die Ortsumgehung Eschenbach - günstige Witterungsverhältnisse vorausgesetzt - am Freitag, den 18. Dezember 2020.
3) Am Donnerstag, den 17. Dezember 2020 findet um 19:30 Uhr in der Rangauhalle die Wahl eines Ortssprechers für die Ortsteile Buchen, Morbach und Oberulsenbach statt. Der Verwaltung liegt ein entsprechender Antrag mit den erforderlichen Unterschriften aus diesen drei Ortsteilen vor.
4) Die Sitzungstermine für das Jahr 2021 wurden diese Woche per Mail versandt. Die Sitzungen der Ausschüsse werden wie gewohnt nach Bedarf terminiert.
5) Der Markt Markt Erlbach wurde offiziell als Fairtrade-Gemeinde zertifiziert. Der offizielle Akt hierzu erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
6) Am heutigen Abend fand von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr eine Videokonferenz mit der Bayerischen Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales, Frau Carolina Trautner, zur aktuellen Situation in den Kindertagesstätten statt. An dieser Konferenz haben zehn Einrichtungsleiterinnen aus Bayern teilgenommen, darunter die Leiterin unserer Wegfeld-Kita, Frau Monika Pröll.
7) Für das Baugebiet in Eschenbach hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit Planer Manfred Müller eine „Baufibel“ erstellt, in der alle wichtigen Informationen rund um den Bau für die zukünftigen Bauherren zusammengestellt sind. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Umsetzung der Gestaltung der Gärten im Hinblick auf den Umwelt- und Naturschutz.
8) Dr. Birgit Kreß gratuliert Georg Zeilinger nachträglich zu seinem 64. Geburtstag, den er am gestrigen Donnerstag, den 3. Dezember 2020 feiern konnte.

zum Seitenanfang

3. Änderung der Geschäftsordnung bezüglich der Behandlung von Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 6. Marktgemeinderat 04.12.2020 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Bei der Überarbeitung der Geschäftsordnung für die neue Legislaturperiode ist hinsichtlich der Behandlung von Bauanträgen leider ein Passus entfallen, der in den letzten Legislaturperioden immer enthalten war und wieder aufgenommen werden sollte.
Es handelt sich um die Regelung des § 12 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe c.
Bisher war dort geregelt, dass bauliche Angelegenheiten „innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils“ unter bestimmten Voraussetzungen von der Verwaltung behandelt werden.
Diese Bestimmung wurde in der neuen Geschäftsordnung versehentlich übersehen und sollte aus Sicht der Verwaltung - wie auch in den Vorperioden - wieder eingefügt werden.

Auf Nachfrage von Klaus Adelhardt, inwiefern in dieser Bestimmung eine Erleichterung liege, erklärt Dr. Birgit Kreß, dass bei kleineren Bauvorhaben eine schnellere Bearbeitung erfolgen kann und die Antragsteller nicht die Zeit bis zur nächsten Sitzung eines Gremiums warten müssen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, in § 12 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe c folgenden Passus einzufügen:
- innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, in § 12 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe c folgenden Passus einzufügen:
- innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

4. Bauantrag für den Bau eines Mobilfunkmastes östlich von Linden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 6. Marktgemeinderat 04.12.2020 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die DFMG (Deutsche Funkturm GmbH) hat mit dem Eigentümer des Flurstücks 451, Gemarkung Linden, einen Mietvertrag für eine Fläche zur Aufstellung eines Mobilfunkmastes etwa 500 m östlich von Linden vereinbaren können.
Auf dieser Fläche soll nun ein Betonmast mit insgesamt 40 m Höhe (32 m Mast, 8 m Antenne) errichtet werden.  Durch den Mast verbessert sich der Mobilfunkempfang in Linden, Klausaurach, Mettelaurach und voraussichtlich auch in Rimbach erheblich.

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und zählt zu den nach § 35 (1) BauGB privilegierten Bauvorhaben (Anlage für die öffentliche Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen). Dem Vorhaben stehen keine öffentlichen Belange entgegen und eine ausreichende Erschließung ist gesichert.

Daher ist das Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Mobilfunkmastes auf dem Flurstück 451, Gemarkung Linden, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Mobilfunkmastes auf dem Flurstück 451, Gemarkung Linden, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bauantrag zum Bau eines Mobilfunkmastes nördlich von Losaurach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 6. Marktgemeinderat 04.12.2020 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die DFMG (Deutsche Funkturm GmbH) hat vor einiger Zeit einen Mietvertrag mit der Marktgemeinde auf einer Fläche ca. 300 m nördlich von Losaurach und etwa 100 m östlich des Betriebsgeländes der Firma Gubesch zur Aufstellung eines Mobilfunkmastes abgeschlossen.
Auf dieser Fläche soll nun ein Betonmast mit insgesamt 40 m Höhe (32 m Mast, 8 m Antenne) errichtet werden.  Durch den Mast verbessert sich der Mobilfunkempfang in Losaurach, Morbach, Mosbach und voraussichtlich auch Klausaurach und Buchen wesentlich.

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und zählt zu den nach § 35 (1) BauGB privilegierten Bauvorhaben (Anlage für die öffentliche Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen). Dem Vorhaben stehen keine öffentlichen Belange entgegen und eine ausreichende Erschließung ist gesichert.

Daher ist das Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Mobilfunkmastes auf dem Flurstück 254, Gemarkung Losaurach, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Mobilfunkmastes auf dem Flurstück 254, Gemarkung Losaurach, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 29 (EDEKA) und 9. Änderung des Flächennutzungsplanes - Frühzeitige Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 6. Marktgemeinderat 04.12.2020 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.12.2019 beschlossen, dass am östlichen Rand des Kernortes ein vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ aufgestellt werden soll.
Der Marktgemeinderat hatte außerdem beschlossen, dass der Bebauungsplan auch eine Ortsrandeingrünung beinhalten soll. Diese wurde in die Planung eingearbeitet.
Der Planentwurf wird in der Sitzung vorgelegt und erläutert. Mit dem Planungsstand kann nun die frühzeitige Beteiligung durchgeführt werden.

Michael Schlag berichtet, dass der Bebauungsplan vom Bauträger selbst erstellt wurde. Im Hinblick auf die Entwässerung des Grundstücks wird ein Kanal vom Grundstück bis zur Neuen Straße errichtet, da ein Unterqueren der Bahn für den Bauherren einen zu hohen Aufwand bedeutet hätte.

Klaus Adelhardt wiederholt seine Forderung aus der Sitzung vom 06.12.2019 nach der Errichtung von Stellplätzen für LKW in Fahrtrichtung Wilhermsdorf. Hierfür soll entlang der Staatsstraße die Eingrünung kleiner gehalten werden.
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass dieser Vorschlag im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingebracht wird.

Christina Meth spricht sich ebenfalls für die Schaffung von LKW-Stellplätzen aus. Sie regt an, auf dem Gelände Glascontainer aufzustellen. Auch dieser Vorschlag wird im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingebracht.

Anschließend folgt eine Diskussion über die Verlängerung des bestehenden Radweges (Wolfgang Stotz) und über den Ausbau des Wirtschaftsweges vom Kirchsteig zur Frankenstraße (Volker Rudolph).
Dr. Birgit Kreß erinnert daran, dass die FWL den Vorschlag zur Verlängerung des bestehenden Weges an der Ortsgrenze von Markt Erlbach bereits in der Legislaturperiode 2002 bis 2008 eingebracht hat, dieser aber damals abgelehnt wurde.
Letzteren Vorschlag erklärt sie für völlig abwegig, da erst in diesem Jahr der bestehende Rad- und Gehweg zwischen Markt Erlbach und Eschenbach für 250.000 Euro saniert wurde.
Georg Zeilinger findet die Idee ebenfalls nicht weiter diskutabel, da es hier keine Beleuchtung gibt. In diesem Zusammenhang möchte er wissen, wofür die vier Lichtmasten am südlichen Ende des neuen Baugebietes errichtet wurden.
Michael Schlag erklärt, dass diese für die Fußwegverbindung aus dem / in das neue Baugebiet dienen.

Paul Hegendörfer kann diesem und den folgenden Beschlüssen aus grundsätzlichen Erwägungen nicht zustimmen, da er mit der Formulierung „…zustimmend zur Kenntnis nehmen…“ nicht einverstanden ist.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat nimmt den vorgelegten Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 29 und zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes zustimmend zur Kenntnis.

2. Mit den Entwürfen sollen die frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB durchgeführt werden.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat nimmt den vorgelegten Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 29 und zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes zustimmend zur Kenntnis.

2. Mit den Entwürfen sollen die frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

7. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 (Solaranlage Siedelbach) und 10. Änderung des Flächennutzungsplanes - Frühzeitige Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 6. Marktgemeinderat 04.12.2020 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Planungsbüro TEAM 4 aus Nürnberg hat einen ersten Entwurf für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung für den Bau der Photovoltaikanlage am Aussiedlerhof Zeilinger bei Siedelbach erarbeitet und diesen mit der Verwaltung abgestimmt. Der Planungsentwurf liegt in der Anlage bei. Dieser wird in der Sitzung noch näher erläutert.

Die Planung enthält auch die notwendigen internen und externen Ausgleichsflächen und auch die artenschutzrechtlichen Ausgleichsflächen, die in diesem Zusammenhang für die Feldlerche und andere vorkommende geschützte Arten geschaffen werden müssen.

Die Besonderheit an der Planung ist, dass der Bauherr die Fläche unter den Solarmodulen nicht mähen oder abweiden, sondern abschnittsweise für den Auslauf von Hühnern nutzen möchte, welche ebenfalls den Bewuchs klein halten. Die Modultische der Solaranlagen können in diesem Fall als Schutz vor Raubvögeln verwendet werden.

Darüber hinaus ist in der Nähe des Aussiedlerhofes auch eine Fläche bezeichnet (SO 2), die bei Bedarf auch für den Bau weiterer Stallanlagen umgenutzt werden kann.

Aus Sicht der Verwaltung können mit der Planung die frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen durchgeführt werden.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat nimmt den vorgelegten Entwurf zum Bebauungsplan Nr.33 und zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes zustimmend zur Kenntnis.

2. Mit den Entwürfen sollen die frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB durchgeführt werden.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat nimmt den vorgelegten Entwurf zum Bebauungsplan Nr.33 und zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes zustimmend zur Kenntnis.

2. Mit den Entwürfen sollen die frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

8. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34 (Solarthermieanlage Eschenbach) und der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes - Frühzeitige Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 6. Marktgemeinderat 04.12.2020 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Büro TEAM 4 (Nürnberg) hat im Auftrag der Firma Naturstrom den Entwurf für den Bebauungsplan für die Solarthermieanlage bei Eschenbach und die zugehörige Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet und den Entwurf mit der Verwaltung abgestimmt. Der Planentwurf liegt in der Anlage bei.

Durch den Bebauungsplan wird der Bau von Solarthermiemodulen auf einer Fläche von ca. 0,5 ha ermöglicht. Mit der hier gewonnenen regenerativen Wärme sollen die Haushalte im Baugebiet Kirchsteigfeld in den Sommermonaten mit Wärme versorgt werden, so dass in wärmeren Perioden kein Brennstoff zur Versorgung der 74 Baugrundstücke benötigt wird. Dies schont nicht nur die Umwelt, sondern sorgt auch dafür, dass die Wärmeverbrauchskosten aus dem Nahwärmenetz auch bei steigenden Rohstoffpreisen verhältnismäßig stabil bleiben können.
Die für den Eingriff notwendigen Ausgleichsflächen sind auf der Fläche mit umgesetzt und dienen zur Eingrünung der Module.

Aus Sicht der Verwaltung können mit der Planung die frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen durchgeführt werden.

Klaus Adelhardt bittet um Ausführung mit blendfreien Modulen.
Michael Schlag erläutert, dass die Firma Naturstrom spezielle Module ohne Blendwirkung verbauen wird, wie sie auch an Flughäfen verwendet werden.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat nimmt den vorgelegten Entwurf zum Bebauungsplan Nr.34 und zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes zustimmend zur Kenntnis.

2. Mit den Entwürfen sollen die frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB durchgeführt werden.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat nimmt den vorgelegten Entwurf zum Bebauungsplan Nr.34 und zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes zustimmend zur Kenntnis.

2. Mit den Entwürfen sollen die frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

9. Aufstellung einer Innenbereichssatzung für den Ortsteil Eschenbach - Kirchsteig II - Offenlagebeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 6. Marktgemeinderat 04.12.2020 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Ingenieurbüro Eichler (Aurachtal) hat einen Entwurf für die Aufstellung einer Innenbereichssatzung am Kirchsteig erstellt. Mit der Innenbereichssatzung soll der Bau eines Wohnhauses in zweiter Reihe zwischen den Anwesen Kirchsteig 1a/1b und der Bahnlinie ermöglicht werden.

Der Entwurf konnte bis zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungseinladung jedoch noch nicht final mit der Verwaltung abgestimmt werden, da die Entwurfsfassung noch in einigen wesentlichen Punkten angepasst werden musste. Daher ist noch offen, ob in der Sitzung die Offenlage für die Innenbereichssatzung beschlossen werden kann oder ob der Beschluss vertagt werden muss.

Beschlussvorschlag

1. Mit dem vom Ingenieurbüro Eichler (Aurachtal) vorgelegten Entwurf für die Innenbereichssatzung besteht grundsätzlich Einverständnis.

2. Am südlichen Rand des Geltungsbereiches der Innenbereichssatzung soll zur Ortsrandeingrünung die bestehende Hecke soweit möglich erhalten werden und mit einer zweireihigen Hecke auf der gesamten Länge ergänzt werden.

Beschluss

1. Mit dem vom Ingenieurbüro Eichler (Aurachtal) vorgelegten Entwurf für die Innenbereichssatzung besteht grundsätzlich Einverständnis.

2. Am südlichen Rand des Geltungsbereiches der Innenbereichssatzung soll zur Ortsrandeingrünung die bestehende Hecke soweit möglich erhalten werden und mit einer zweireihigen Hecke auf der gesamten Länge ergänzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Erstellung einer Studie zur Wasserversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 6. Marktgemeinderat 04.12.2020 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Förderrichtlinie für Wasser- und Abwasseranlagen (RZWas) wird um weitere vier Jahre verlängert und damit besteht die Möglichkeit, weitere Maßnahmen zum Ausbau der Wasserversorgung fördern zu lassen.
Im Gebiet des Marktes Markt Erlbach gibt es noch eine Reihe von Ortsteilen und Weilern, die bisher ausschließlich über eigene Hausbrunnen versorgt werden. In den vergangenen Sommern hat dies bereits zu Problemen geführt, weil die Schüttleistung der Brunnen stark abgesunken ist.

Deshalb ist es an der Zeit darüber nachzudenken, wie eine Trinkwasserversorgung der betreffenden Ortsteile geregelt werden könnte. Hierbei geht es insbesondere um die Ortsteile Oberulsenbach, Ziegelhütte, Knochenhof, Haidt und Kappersberg. Daneben gibt es noch weitere kleinere Ortsteile und Weiler, deren Erschließung aber schwieriger ist.

Aus Sicht der Verwaltung gibt es mehrere Möglichkeiten, um die oben genannten Ortsteile an eine Wasserversorgung anzubinden. Diese werden in der Sitzung erläutert.
Um die beste und wirtschaftlichste Variante zu ermitteln wäre es sinnvoll eine Studie in Auftrag zu geben, die die verschiedenen Möglichkeiten durchleuchtet.

Dr. Birgit Kreß betont ausdrücklich, dass es sich hier nicht um eine Zwangsmaßnahme für die betroffenen Ortsteile, sondern um eine zukunftsorientierte Vorsichtsmaßnahme handelt. Die Wasserversorgung ist eine der ureigensten und wichtigsten Pflichtaufgaben einer Gemeinde. Um eine fundierte Basis für die Kosten sowie die Anschlussmöglichkeiten zu erhalten, ist eine grundlegende Studie erforderlich.

Auf Nachfrage von Matthias Kilian, mit welchen Kosten für das Erstellen einer Studie zu rechnen ist, kann noch keine Auskunft gegeben werden.
Aus diesem Grund bittet Paul Hegendörfer um Einholung von drei Angeboten.

Beschlussvorschlag

1. Es soll eine Wasserstudie erarbeitet werden um zu prüfen, wie und zu welchen Kosten die Ortsteile Oberulsenbach, Ziegelhütte, Knochenhof, Haidt und Kappersberg an eine öffentliche Wasserversorgung angeschlossen werden können.

2. Die Verwaltung wird beauftragt drei Angebote einzuholen und diese dem Marktgemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

3. Die für die Studie notwendigen Haushaltsmittel sollen eingestellt werden.

Beschluss

1. Es soll eine Wasserstudie erarbeitet werden um zu prüfen, wie und zu welchen Kosten die Ortsteile Oberulsenbach, Ziegelhütte, Knochenhof, Haidt und Kappersberg an eine öffentliche Wasserversorgung angeschlossen werden können.

2. Die Verwaltung wird beauftragt drei Angebote einzuholen und diese dem Marktgemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

3. Die für die Studie notwendigen Haushaltsmittel sollen eingestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Umbau der Kreisstraße und Erneuerung der Wasserleitung zwischen Linden und Klausaurach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 6. Marktgemeinderat 04.12.2020 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Landkreis plant für 2022 eine Erneuerung und teilweise Umverlegung der Kreisstraße zwischen den Ortsteilen Linden und Klausaurach auf einer Länge von ca. 1 km. Da die Hauptwasserleitung zwischen den beiden Ortsteilen bereits mehr als 60 Jahre alt und damit dringend erneuerungsbedürftig ist, hat die Verwaltung beim Kreis angefragt, ob eine Mitverlegung einer neuen Wasserleitung im Randbereich der Straße möglich wäre.
Der Landkreis hat dies bestätigt und wäre bereit die erforderlichen Tiefbauarbeiten für die Marktgemeinde zusammen mit dem Straßenbau auszuschreiben, wenn wir die Planung und Ausschreibungstexte dazu liefern würden.

Durch eine Mitverlegung in Zusammenarbeit mit dem Straßenbau könnten die Baukosten für die Wasserleitung gering gehalten werden, weil durch den Straßenbau ohnehin etwa 0,8 – 1,0 m tief ausgekoffert wird und der Wasserleitungsgraben damit nur etwa 0,5 -1,0  m ausgehoben werden muss (statt sonst 1,5 m – 2,0 m). Damit ist das Volumen des Grabenaushubes für die Wasserleitung deutlich geringer. Darüber hinaus könnte die Leitung auf öffentlichem Grund verlegt werden, denn bisher liegt die Leitung auf Privatgrund ohne dass entsprechende Grunddienstbarkeiten eingetragen sind.

Unter diesen Voraussetzungen würden die Kosten für die Leitungsverlegung (inkl. Leerrohre für Steuerkabel und für den Breitbandausbau) etwa zwischen 200.000 und 300.000 € liegen (je nachdem, ob die Leitungen eingepflügt werden können oder herkömmlich verlegt werden müssen). Eine spätere Verlegung nach Abschluss der Straßenbaumaßnahmen würde bei der aktuellen Preissituation etwa 350.000 – 450.000 € kosten – bei einer späteren Ausführung je nach Preisentwicklung möglicherweise auch deutlich mehr.

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass ein Planungsbüro mit der Erarbeitung der notwendigen Unterlagen beauftragt und die Arbeiten im Winter 2021/2022, zusammen mit dem Straßenbau, ausgeschrieben werden.

Dr. Birgit Kreß ist nicht glücklich darüber, dass die entstehenden Kosten erneut auf die Wasserversorgung umgelegt werden müssen. Es wäre jedoch fahrlässig, diese Chance verstreichen zu lassen und die Maßnahme nicht durchzuführen.

Klaus Adelhardt schließt sich diesen Ausführungen an. Auf seine Nachfrage, ob die Trasse neben der Fahrbahn verlaufen könnte, erklärt Michael Schlag, dass dies aktuell der Fall sei, die Leitung jedoch ohne entsprechende Grunddienstbarkeiten in der Regel in Privatgrundstücken verlegt ist.

Matthias Kilian bittet darum, den neuen Verlauf an die neue Ortsumgehung anzupassen. Bezüglich der Ortsumgehung gibt es aktuell keinen neuen Sachstand.

Beschlussvorschlag

1. Die Erneuerung der Hauptwasserleitung zwischen den Ortsteilen Linden und Klausaurach soll zusammen mit der Erneuerung der Kreisstraße zwischen den beiden Ortsteilen ausgeführt werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, die dazu notwendigen Vereinbarungen mit dem Landkreis zu unterzeichnen.

2. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, ein geeignetes Planungsbüro mit der Planung und Bauüberwachung zu beauftragen.

3. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen für 2021 (Planungskosten) und 2022 (Baukosten) eingestellt werden.

Beschluss

1. Die Erneuerung der Hauptwasserleitung zwischen den Ortsteilen Linden und Klausaurach soll zusammen mit der Erneuerung der Kreisstraße zwischen den beiden Ortsteilen ausgeführt werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, die dazu notwendigen Vereinbarungen mit dem Landkreis zu unterzeichnen.

2. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, ein geeignetes Planungsbüro mit der Planung und Bauüberwachung zu beauftragen.

3. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen für 2021 (Planungskosten) und 2022 (Baukosten) eingestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Jahresantrag zur Städtebauförderung für 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 6. Marktgemeinderat 04.12.2020 ö 12

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Verwaltung hat in Rücksprache mit der Städtebauförderung die Bedarfsmitteilung für das Jahr 2021 erarbeitet. Die Bedarfsmitteilung liegt in der Anlage bei.

Der Jahresantrag sieht für 2021 förderfähige Kosten in Höhe von etwa 1,15 Millionen Euro vor. Davon sind allein etwa 480.000 Euro zur Abfinanzierung der Baumaßnahme „Sanierung der Hauptstraße“ vorgesehen. Für diese Baumaßnahme hat die Städtebauförderung bislang ca. 3,6 Millionen € an förderfähigen Kosten bewilligt, aber der oben genannte Betrag fehlt bislang noch. Weiterhin ist im Jahresantrag auch ein Betrag von 270.000 Euro für die Förderung der Tagesstätte (Begegnungsstätte Jung und Alt) und diverse kleinere Posten enthalten, die 2021 anfallen können.

Werner Stieglitz bittet um Vorlage einer Übersicht der Zahlungen aus dem Projektfonds „Hauptstraße“. Diese wird erstellt, sobald eine endgültige Abrechnung vorliegt.

Beschlussvorschlag

Der Vorschlag der Verwaltung für den Jahresansatz für die Städtebauförderung für das Jahr 2021 für das Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“ wird befürwortet. Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen für das Haushaltsjahr 2021 eingestellt werden

Beschluss

Der Vorschlag der Verwaltung für den Jahresansatz für die Städtebauförderung für das Jahr 2021 für das Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“ wird befürwortet. Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen für das Haushaltsjahr 2021 eingestellt werden

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

13. Projekt zur Bewerbung für das Regionalbudget

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 6. Marktgemeinderat 04.12.2020 ö 13

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Amt für ländliche Entwicklung hat auch für das kommende Jahr wieder das sogenannte Regionalbudget ausgelobt und die Mitgliedsgemeinden der Allianz Aurach-Zenn können sich hierfür bewerben.
Über das Regionalbudget können kleinere Projekte oder Beschaffungen mit Kosten in Höhe von bis 20.000 € gefördert werden. Die maximale Förderung beträgt dabei 9.000 €.
Gefördert werden Projekte und Maßnahmen, die auf das Gemeinwohl orientiert sind, der Verbesserung der Daseinsvorsorge und Betreuung dienen, Familienfreundlichkeit,
Generationengerechtigkeit und Demografie fördern und/oder zur Stärkung der Infrastruktur und Innenentwicklung bzw. zur Verbesserung des Orts- und Landschaftsbildes beitragen.

In diesem Jahr konnte über das Regionalbudget ein Teil der Spielgeräte für die Erneuerung des Spielplatzes Hagenhofen beschafft werden.

Wenn die Marktgemeinde sich auch für 2021 an dem Programm beteiligen möchte, dann muss hierfür ein Antrag bis einschließlich zum 31.01.2021 eingereicht werden.

Da bis dahin keine Sitzung mehr stattfindet, muss in der heutigen Sitzung das Projekt festgelegt werden, mit dem sich die Marktgemeinde bewerben möchten. Wegen der engen Fristen in dem Programm (Umsetzung und Abrechnung bis spätestens Ende September 2021) sind eigentlich nur Beschaffungen realistisch umsetzbar.

Aus dem Gremium werden folgende Vorschläge eingebracht:
  • Grillstelle am Bolzplatz in Linden (Matthias Kilian)
  • Defibrillator am Feuerwehrgerätehaus in Linden (Matthias Kilian)
  • Tafeln für die Marktmöbel in der Hauptstraße (Werner Stieglitz)
  • Einbau eines Dampfbades (Volker Rudolph)
  • Sichtschutz am Rangaubad (Christina Meth; Dr. Birgit Kreß spricht sich dagegen aus, das Bad soll der Öffentlichkeit präsentiert werden)
  • Spielgerät am Spielplatz an der Weed (Steffen Bien; grundsätzlich ja, aber für diese Fläche ist ein Gesamtkonzept erforderlich, wenn der Kindergarten Hauptstraße umgezogen ist)
  • Mehrgenerationenspielgerät (Werner Stieglitz und Wolfgang Stotz)

Beschlussvorschlag

Die Marktgemeinde bewirbt sich für 2021 für das „Regionalbudget“. Die Verwaltung wird beauftragt den Förderantrag zu erstellen und einzureichen. Projekte für die Bewerbung sollen gemäß nachfolgender Rangfolge sein:
1. Eine Feuerstelle am Bolzplatz in Linden
2. Hochwertige Tafeln mit historischen Informationen für die Sitzmöbel in der Hauptstraße
3. Mehrgenerationenspielgerät
4. Defibrillator am Feuerwehrgerätehaus in Linden

Beschluss

Die Marktgemeinde bewirbt sich für 2021 für das „Regionalbudget“. Die Verwaltung wird beauftragt den Förderantrag zu erstellen und einzureichen. Projekte für die Bewerbung sollen gemäß nachfolgender Rangfolge sein:
1. Eine Feuerstelle am Bolzplatz in Linden
2. Hochwertige Tafeln mit historischen Informationen für die Sitzmöbel in der Hauptstraße
3. Mehrgenerationenspielgerät
4. Defibrillator am Feuerwehrgerätehaus in Linden

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

14. Erneuerung des EDV-Raumes B -Caspar-Löner- Grund- und Mittelschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 6. Marktgemeinderat 04.12.2020 ö beschließend 14

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Umsetzung Förderprogramm für das Digitale Klassenzimmer:

  • Die Fördermaßnahme der bayerischen Landesregierung (Digitalbudget) sieht für unsere Schule eine Fördersumme von 27.130 Euro vor.
  • Der Zuwendungsbescheid für das Digitalbudget wurde am 30.11.2018 ausgestellt, der Bewilligungszeitraum läuft am 31.12.2020 ab.
  • Der erste Teil des Digitalbudgets wurde für die Anschaffung von Tablets in Höhe 12.054,83 Euro abgerufen.
  • Der größere Teil des Digitalbudgets (15.075,17 €) steht noch bereit, verfällt aber zum 31.12.2020. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums ist nicht geplant.
  • Da mit dem Sonderbudget „Leihgeräte“ ebenfalls Tablets angeschafft wurden, soll in Absprache mit der Schulleitung der zweite Teil der Förderung für die längst anstehende Erneuerung eines EDV-Raums verwendet werden.
    • Der „neue“ EDV-Raum wurde im Rahmen der Generalinstandsetzung 2010 angeschafft und ist damit mehr als 10 Jahre alt.
    • Der „alte“ EDV-Raum ist aus dem Jahr 2008 und somit mehr als 12 Jahre alt.
    • Angesichts der Laufzeit und der Nutzungshäufigkeit kann von mehr als stabilen Systemen gesprochen werden. Dennoch nimmt insbesondere im alten EDV-Raum die Ausfallhäufigkeit zu, so dass ein gesicherter Betrieb nicht mehr zu jedem Zeitpunkt gewährleistet werden kann.
    • Eine Reparatur ist mittlerweile unrentabel und es gibt auch keine Ersatzteile mehr.
    • Im alten EDV-Raum konnte kein Windows 10 mehr nachinstalliert werden, weil die Hardwareanforderungen zu hoch waren. Damit sind keine Sicherheitsupdates mehr möglich.
    • Wichtige Programme (z. B. das im Lehrplan geforderte CAD) sind mit ihren erhöhten Anforderungen in beiden Räumen nicht mehr lauffähig.
  • Die Notwendigkeit der Erneuerung der EDV-Räume wurde bereits im letzten Haushaltsjahr angesprochen und ist in diesem Haushalt berücksichtigt.
  • Der Beschluss und die Auftragserteilung für die Anschaffung eines neuen EDV-Raumes muss bis 31.12.2020 erfolgen, da ansonsten die Förderung von 15.075,17 € verfällt.

Beschaffung digitaler Endgeräte für die Erneuerung des EDV-Raum B (im Rahmen des Digitalbudgets) vom wirtschaftlichsten Anbieter

Leistungsbeschreibung:

  • 19 Stück Desktop-PC mit Monitor, Tastatur und Maus
  • Aufbau und Installation
  • Einbindung in die bestehende Netzwerkstruktur (Domäne und Terminalserver)


Da die Neuanschaffung nachhaltig und zukunftssicher erfolgen soll, dürfen aber auch keine leistungsschwachen und „billigen“ Komponenten gekauft werden. Hierin liegt die Herausforderung in der momentan zu erstellenden Leistungsbeschreibung. Eine vorab erstellte Preisanfrage bei der Firma Faulhaber (betreut unseren Terminalserver) hat einen Preisrahmen von ca.22.000 Euro ergeben.

Über die Notwendigkeit der Anschaffung dürfte kein Zweifel bestehen. Mit der noch ausstehenden Förderung kann diese Beschaffungsmaßnahme finanziell zum größten Teil kostenneutral abgefedert werden, so dass die Restfinanzierung durch den Markt Markt Erlbach als Sachaufwandsträger im Rahmen bleibt.

Werner Stieglitz spricht Erich Ebert (Lehrer und EDV-Betreuer) seinen Dank für dessen Leistung und sein Engagement rund um die EDV in der Schule aus. Dr. Birgit Kreß und der gesamte Marktgemeinderat schließen sich diesem Dank an.

Beschlussvorschlag

Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, den entsprechenden Liefervertrag mit dem wirtschaftlichsten Anbieter abzuschließen.

Beschluss

Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, den entsprechenden Liefervertrag mit dem wirtschaftlichsten Anbieter abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

15. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 6. Marktgemeinderat 04.12.2020 ö 15

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Bei der Verwaltung sind folgende Spenden eingegangen:

Schreinerei Eisen                           336,00 Euro        Umbau Theke Bürgerhaus
Ingenieurbüro Konrad Kraus        2.022,00 Euro        Ausstattung Kindergarten „Scheunenwichtel"

Beschlussvorschlag

1) Der Marktgemeinderat nimmt die eingegangene Spende für die Stiftung Bürgerhaus in Höhe von 336,00 Euro in seiner Funktion als Stiftungsverwalter an.
2) Der Marktgemeinderat nimmt die eingegangene Spende in Höhe von 2.022,00 Euro an.

Beschluss

1) Der Marktgemeinderat nimmt die eingegangene Spende für die Stiftung Bürgerhaus in Höhe von 336,00 Euro in seiner Funktion als Stiftungsverwalter an.
2) Der Marktgemeinderat nimmt die eingegangene Spende in Höhe von 2.022,00 Euro an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

16. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 6. Marktgemeinderat 04.12.2020 ö 16

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Dr. Birgit Kreß berichtet, dass in der jüngsten Sitzung der kommunalen Allianz das Thema „Gründung einer LAG“ thematisiert wurde. Die Abkürzung steht für Lokale Aktionsgruppe und bezeichnet den Zusammenschluss mehrerer Akteure für eine Regionalentwicklung auf überregionaler Ebene. Der Vorteil einer LAG ist, dass diese - im Gegensatz zu einer kommunalen Allianz - EU-Fördermittel erhält. Angedacht ist eine LAG ab der Förderperiode 2023. Der LAG würden sich die kommunalen Allianzen NorA und Kernfranken (beide Landkreis Ansbach) anschließen. Der Markt Markt Erlbach wird eine Absichtserklärung abgeben, an einer LAG mitzuwirken.

Paul Hegendörfer bedankt sich für die Anbringung des Verkehrsspiegels gegenüber der Ausfahrt aus der Frankenstraße auf die Neue Straße.
Er möchte wissen, ob es bezüglich der Feuchteschäden in der Hauptstraße einen neuen Sachstand gibt. Michael Schlag erklärt, dass der Gutachter vor Ort war, das Gutachten selbst aber noch nicht fertig ist. Der Sachverhalt wird anwaltlich geregelt.
Sein zweites Anliegen ist der Sachstand für einen neuen Briefkasten am Rathaus. Die Verwaltung wird sich darum kümmern.
Seine letzte Frage bezieht sich auf den Verkauf der Bauplätze in Eschenbach. Er wünscht sich eine Aussage zu aktuellen Zahlen.
Stand heute gibt es 34 Zusagen für den Kauf eines Bauplatzes, davon sind bereits 12 Notarverträge unterzeichnet, acht weitere Notartermine sind vereinbart. Auf der Nachrückeliste befinden sich immer noch 180 Personen/Familien. Durchschnittlich gibt es pro Tag eine Anfrage für die Bauplätze mit der Bitte auf die Warteliste gesetzt zu werden.

Dr. Birgit Kreß lässt in ihrer Rede zum Jahresende insbesondere die Projekte und Baumaßnahmen Revue passieren, die trotz Corona weitergeführt, umgesetzt oder abgeschlossen werden konnten: Die Sanierung der Hauptstraße als größte Baumaßnahme der letzten Jahrzehnte, Bau der Wasserverbundleitung von Losaurach nach Klausaurach, Anschluss der Ortsteile Morbach und Kemmathen an eine Wasserversorgung, die Erschließung des neuen Baugebietes „Kirchsteigfeld“, die Gestaltung der Dorfmitte und der Ortsstraßen in Wilhelmsgreuth im Rahmen
der Dorferneuerung, die Digitalisierung der Schule, die Erneuerung des Spielplatzes in Hagenhofen, die Einrichtung der Vorschulgruppe „Schlaue Füchse“ in der Schule, der Baufortschritt der neuen Kindertagesstätte „Scheunenwichtel“ und die Sanierung der
Konsul-Lindner-Straße.
Das Engagement der Bürgerinnen und Bürger würdigte sie anhand dreier Beispiele: Der Steuerungsgruppe für die Fairtrade-Gemeinde, der Dorfgemeinschaft Altziegenrück bei der Sanierung des Milchhauses und den Fischereiverein für den Bau des neuen Vereinsheimes.
Im nächsten Jahr stehen die Erweiterung/Erschließung des Gewerbegebietes Lerchenfeld-Nord, das Sanierung des Pausenhofes, die Sanierung des Neuen Weihers sowie die Teilnahme am Mobilfunkprogramm als wichtigste Maßnahmen an.
Abschließend bedankt sie sich bei allen Marktgemeinderatsmitgliedern für die gute Zusammenarbeit. Auch wenn es manchmal harte Diskussionen gab, sollte man dennoch fair und nachsichtig miteinander umgehen.

Georg Zeilinger spricht das Jahresschlusswort für den Marktgemeinderat. Das Jahr 2020 war in vielerlei Hinsicht ein bewegendes Jahr. Der Markt konnte viele wichtige Baumaßnahmen umsetzen und in die Wege leiten.
Den neuen Kollegen im Marktgemeinderat spricht er sein Kompliment aus, da sie sich schnell in die vielseitigen Themen eingearbeitet hätten. Er sieht insgesamt große Übereinstimmungen im Gremium, auch wenn es oft unterschiedliche Meinungen und Ansichten gibt. Er zitiert in diesem Zusammenhang den amtierenden Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier: „Man muss miteinander reden, auch wenn man Gefahr läuft, dass der andere Recht hat.“
Er bedankt sich bei der Verwaltung für die Zuarbeit und die Vorbereitung der Sitzungen sowie die geleistete Arbeit und nennt beispielhaft die Abwicklung der Kommunalwahl, die Begleitung der Baumaßnahmen sowie den Umgang und die Entscheidungen in Zusammenhang mit der aktuellen Pandemie. Er bittet darum, diesen Dank an alle Beschäftigten des Marktes weiterzugeben.
Dr. Birgit Kreß lobt er für ihre Leistung im abgelaufenen Jahr und ihr sehr verantwortungsbewusstes Handeln zum Wohle des Marktes.
Ein weiterer Dank geht an Ulrike Ganter von der Fränkischen Landeszeitung für die gute Berichterstattung. Sie sei vermutlich neben Dr. Birgit Kreß die Person, die am häufigsten anwesend war.
Für die Zukunft fordert er mehr Demut, ein Besinnen auf die wirklich wichtigen Dinge und dass Entscheidungen wohlüberlegt und besonnen getroffen werden.
Er wünscht allen ein erfolgreiches Jahr 2021, viel Gesundheit und Gottes Segen.

Datenstand vom 23.12.2020 11:11 Uhr