Datum: 05.02.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rangauhalle
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
3 Bericht der ersten Bürgermeisterin
4 Errichtung einer Tagespflege für Senioren und ambulant betreuter Wohngruppen im Anwesen Hauptstraße 57 und 59
5 Bauvoranfrage zum Bau eines Einfamilienhauses in Altziegenrück
6 Namensvergabe für einen Weg in Eschenbach
7 Bebauungsplan Nr. 27 - 1. Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss
8 Bauleitplanung der Stadt Neustadt a.d.Aisch - Bebauungsplan Nr. 72 für eine Freiflächenphotovoltaikanlage mit Änderung des Flächennutzungsplanes
9 Verschiedenes

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 7. Marktgemeinderat 05.02.2021 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift über die 6. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 4. Dezember 2020 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 6. öffentliche Sitzung vom 4. Dezember 2020.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 6. öffentliche Sitzung vom 4. Dezember 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 7. Marktgemeinderat 05.02.2021 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Die Vorsitzende stellt fest, dass die Gründe für die Geheimhaltung bei folgenden Tagesordnungspunkten weggefallen sind:

TOP 18 Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung der Kläranlage Losaurach
1. Die Arbeiten für die „Aushub- und die Stahlbetonarbeiten“ werden an die Firma Moezer GmbH (Lichtenau) zum Angebotspreis von 84.609,57 € brutto vergeben.

2. Die Arbeiten zur „Maschinentechnik“ werden an die Firma Veolia Walter Technologies Deutschland GmbH (Crailsheim) zum Angebotspreis von 89.925,74 € brutto vergeben.


TOP 19 Neubau einer Kindertagesstätte in Markt Erlbach, Neue Straße 36, Auftragsvergabe Innentüren, Bodenbelag und Baureinigung
1. Der Auftrag für den Neubau einer KITA - Gewerk Innentüren - wird an die Firma Kneitschel aus Colmberg zum Angebotspreis von 37.945,53 Euro brutto vergeben.

2. Der Auftrag für den Neubau einer KITA - Gewerk Bodenbelagsarbeiten - wird an die Firma Hermes aus Schwarzhofen zum Angebotspreis von 71.181,64 Euro brutto zu vergeben.

3. Der Auftrag für den Neubau einer KITA - Gewerk Baureinigung - wird an die Firma Milo aus Nürnberg zum Angebotspreis von 5.547,19 Euro brutto vergeben.

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3. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 7. Marktgemeinderat 05.02.2021 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:

1) Der Stand der Bauplatzverkäufe im Kirchsteigfeld stellt sich wie folgt dar: 32 Grundstücke sind verkauft, für 20 weitere wurde ein Notartermin vereinbart bzw. wird aktuell vereinbart. Bei den 52 Grundstücken handelt es sich um 43 Einfamilienhäuser, sechs Doppelhaushälften und die drei Mehrfamilienhäuser.

2) Die Telekom hat eigenwirtschaftlich den Breitbandausbau im Kernort verbessert, indem die Technikstandorte im Bereich Pilsenmühler Weg, Ansbacher Straße, Hagenhofer Weg und Deuerbacher Weg auf „Super-Vectoring“ umgestellt wurden. Davon profitieren rund 550 Haushalte, die nun mit bis zu 250 MBit/s aus dem Internet herunterladen können. Wie wichtig diese Versorgung ist, hat die Corona-Pandemie uns mehr als deutlich vor Augen geführt. Zu den Verbesserungen in den noch unterversorgten Mühlenstandorten und Einzelweilern im Gemeindegebiet gibt es leider noch keine Neuigkeiten.

3) Gerhard Kammerer hat in vorbildlicher Eigeninitiative verschiedene Ruhebänke an Wanderwegen im Gemeindegebiet ausgebessert und erneuert. Er wird sich noch einigen anderen Bänken annehmen. Die Materialkosten übernimmt die Marktgemeinde. Mit dieser tollen und nachahmenswerten Aktion entlastet Gerhard Kammerer unseren Bauhof enorm. Dafür gebührt ihm ein großer Dank!

4) Die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses findet am Mittwoch, den 24. Februar 2021 um 16:00 Uhr statt. Vor der Sitzung wird es wieder Ortstermine geben.

5) Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses findet am Donnerstag, den 25. Februar 2021 um 17:00 im Sitzungssaal statt.

6) Die im Sommer 2020 ausgefallene Kinotour der N-ERGIE soll nach heutigem Stand am Freitag, den 10. September 2021 nachgeholt werden. Nähere Planungen gibt es erst, sobald absehbar, dass die Tour aufgrund der Pandemie auch tatsächlich stattfinden kann.

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4. Errichtung einer Tagespflege für Senioren und ambulant betreuter Wohngruppen im Anwesen Hauptstraße 57 und 59

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 7. Marktgemeinderat 05.02.2021 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Planungen für die Anwesen Hauptstraße 57 und 59 sind in vollem Gange. Der AWO-Bezirksverband Ober- und Mittelfranken hat einen „Letter of Intent“ unterzeichnet und seine Absicht bekräftigt, in unserem Anwesen Hauptstraße 57 eine Tagespflege für Senioren zu betreiben und in den Obergeschossen eine ambulant betreute Wohngemeinschaft für psychisch kranke Menschen. Im Anwesen Hauptstraße 59 soll ein Mutter-Kind-Haus entstehen.
Damit die Zuschussanträge durch die AWO und den Investor gestellt werden können, brauchen sie eine Zustimmung zum Vorhaben von der Marktgemeinde.

Dr. Birgit Kreß erläutert ausführlich die Vorgeschichte, den Zeitraum der Planungen in den letzten dreieinhalb Jahren mit Höhen und Tiefen und stellt anschließend den aktuellen Planungsstand vor.

Christine Hildner findet die Planungen hervorragend, insbesondere das Mutter-Kind-Haus und bedankt sich bei allen Beteiligten für die Umsetzung und das Durchhaltevermögen.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat stimmt dem geplanten Bauvorhaben im Anwesen Hauptstraße 57 in der vorgelegten Form zu und begrüßt die Planungen für das Anwesen Hauptstraße 59.
2. Für das Anwesen Hauptstraße 57 wird folgender Bedarf an Plätzen anerkannt: Im Erdgeschoss des ehemaligen Gasthauses soll eine Tagespflege für Senioren mit 18 bis 20 Plätzen entstehen, die der Markt für dringend erforderlich hält. In den beiden Obergeschossen soll eine ambulant betreute Wohngemeinschaft mit elf Plätzen für Menschen mit Pflegebedarf entstehen, deren Bedarf sich aufgrund des Wohnheims Frankenhöhe mit seinen vielen Außenwohngruppen herleitet und begründet.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat stimmt dem geplanten Bauvorhaben im Anwesen Hauptstraße 57 in der vorgelegten Form zu und begrüßt die Planungen für das Anwesen Hauptstraße 59.
2. Für das Anwesen Hauptstraße 57 wird folgender Bedarf an Plätzen anerkannt: Im Erdgeschoss des ehemaligen Gasthauses soll eine Tagespflege für Senioren mit 18 bis 20 Plätzen entstehen, die der Markt für dringend erforderlich hält. In den beiden Obergeschossen soll eine ambulant betreute Wohngemeinschaft mit elf Plätzen für Menschen mit Pflegebedarf entstehen, deren Bedarf sich aufgrund des Wohnheims Frankenhöhe mit seinen vielen Außenwohngruppen herleitet und begründet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Bauvoranfrage zum Bau eines Einfamilienhauses in Altziegenrück

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 7. Marktgemeinderat 05.02.2021 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Ortsteil Altziegenrück soll ein Wohnhaus in zweiter Reihe errichtet werden (Lageplan siehe Anlage). Das Wohnhaus befindet sich teilweise im sogenannten Außenbereich, so dass die Zulässigkeit fraglich war.
Der Bauherr hat deswegen eine Bauvoranfrage eingereicht.

Vor einigen Jahren wurde auf demselben Grundstück bereits eine ähnliche informelle Anfrage zum Bau eines Wohnhauses gestellt, die das Landratsamt aber abgelehnt hatte, weil verschiedene öffentliche Belange dem entgegenstanden. Dieses Wohnhaus sollte weiter von der bestehenden Bebauung abgerückt sein.

Der aktuell angefragte Standort des Wohnhauses wurde vorab mit dem Landratsamt besprochen und dieses hat seine Zustimmung zu dem Vorhaben in Aussicht gestellt, wenn auch die Nachbarn (insbesondere auch die Eigentümer des Aussiedlerstalles, der sich nordwestlich befindet) dem Vorhaben zustimmen würden. Das ist deshalb besonders wichtig, weil dieser landwirtschaftliche Betrieb sonst in seiner künftigen Entwicklung beschränkt wäre und Rechtsmittel gegen das Vorhaben einlegen könnte. Mit der entsprechenden Nachbarunterschrift würde sich der Eigentümer die Klagemöglichkeit selbst nehmen.

Christine Hildner darf aufgrund persönlicher Beteiligung nach Artikel 49 GO nicht an der Beratung und Abstimmung teilnehmen. Vor der Abstimmung wird sie jedoch um Stellungnahme gebeten: Nach Rücksprache mit dem Landratsamt wird sie nicht in ihrem landwirtschaftlichen Betrieb eingeschränkt, so dass sie die Zustimmung zu dem Vorhaben erteilen wird.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Bauvoranfrage zum Bau eines Wohnhauses auf dem Flurstück 680, Gemarkung Eschenbach wird - vorbehaltlich des Vorliegens der oben genannten Nachbarunterschriften - erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Bauvoranfrage zum Bau eines Wohnhauses auf dem Flurstück 680, Gemarkung Eschenbach wird - vorbehaltlich des Vorliegens der oben genannten Nachbarunterschriften - erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Namensvergabe für einen Weg in Eschenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 7. Marktgemeinderat 05.02.2021 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Aktuell wird die Innenbereichssatzung „Eschenbach Kirchsteig II“ aufgestellt, um den Bau eines Wohnhauses in zweiter Reihe im Ortsteil Eschenbach zu ermöglichen.

Da die Hausnummernvergabe im Kirchsteig wegen der historischen Entwicklung des Bereiches nicht gut gelöst werden konnte (es mussten die Hausnummern Kirchsteig 1a – 1i vergeben werden), ist es aus Sicht der Verwaltung notwendig, dem Zufahrtsweg (siehe Anlage) für das geplante Baugrundstück einen eigenen Namen zu geben, um überhaupt noch eine Hausnummer zuweisen zu können.

Die Verwaltung schlägt vor, hier einen einfachen und kurzen Namen zu vergeben.
In Anlehnung an die Topographie wäre beispielsweise „Talweg“ oder „Talblick“ möglich.

Aus den Reihen der Eschenbacher, die im Vorfeld in das Thema involviert waren, wurde der Vorschlag „Schmiedsweg“ oder „Schmiedsgasse“ an die Verwaltung herangetragen. Dr. Birgit Kreß spricht sich gegen eine Bezeichnung aus, in der der Begriff „Schmied“ enthalten ist, da dieser ihrer Meinung nach für Hagenhofen und den dortigen „Schmiedsberg“ freigehalten werden sollte. Für Hagenhofen und auch für Losaurach ist es mittelfristig erforderlich, aufgrund der Größe der Ortsteile Straßennamen zu vergeben.

Georg Zeilinger lehnt den Begriff „Schmiedsgasse“ ebenfalls ab, da dieser für den betroffenen Weg historisch falsch sei. Er spricht sich für den Vorschlag der Verwaltung aus: „Talblick“.

Beschlussvorschlag

Der Weg auf dem Flurstück 61, Gemarkung Eschenbach, erhält den Namen ……………

Beschluss

Der Weg auf dem Flurstück 61, Gemarkung Eschenbach, erhält den Namen „Talblick“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Bebauungsplan Nr. 27 - 1. Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 7. Marktgemeinderat 05.02.2021 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Bebauungsplan Nr. 27 – 1. Änderung „Gewerbepark Lerchenfeld – Nord“ wurde in den vergangenen Wochen gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB) wurde durchgeführt.

Die während der Offenlage und der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden von der Verwaltung zusammengefasst, ausgewertet und mit einem Abwägungsvorschlag versehen. Das zugehörige Dokument liegt in der Anlage bei. Die Originale der Stellungnahme können während der Sitzung bei Bedarf eingesehen werden.

Gemäß den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung ergeben sich an der Planung keine wesentlichen Änderungen, die eine erneute Offenlage des Planes erfordern. Der Bebauungsplan und die Begründung des Planes liegen auch in der Anlage bei.

Einige Stellungnahmen beinhalten lediglich Punkte die für die Erschließungsplanung relevant sind oder Punkte, bei denen die Verwaltung empfiehlt, dass die Bauherren darauf lediglich hingewiesen werden.

Die Einstellung des Verfahrens – wie von einer Familie aus der Nürnberger Straße gefordert – ist aus Sicht der Verwaltung nicht angebracht. Denn selbst wenn das Verfahren eingestellt werden würde, wäre dennoch der vorhergehende Bebauungsplan rechtskräftig. Dieser wies auf derselben Fläche ebenfalls schon ein Gewerbegebiet aus.

Der BUND Naturschutz hat vorgeschlagen, dass die Marktgemeinde einen Pufferstreifen entlang eines Entwässerungsgrabens anlegt. Hierfür ist jedoch zuerst der entsprechende Grunderwerb erforderlich. Wenn dieser scheitert, dann ist eine Umsetzung leider nicht möglich.

Die Firma Vodafone plant aktuell die Mitverlegung von Glasfaserleitungen. Für den Fall, dass dies nicht zustande kommt, muss die Marktgemeinde die erforderlichen Leerrohre verlegen und diese eventuell später vermieten, um eine Versorgung des Gebietes zu sichern. Die Telekom baut in diesem Bereich nicht eigenwirtschaftlich aus.

Dr. Birgit Kreß erklärt, dass eine Stellungnahme einer Familie aus der Nürnberger Straße eingegangen ist (siehe Abwägungsvorschlag), die sich aufgrund der zusätzlichen Verkehrsbelastung gegen eine Änderung ausspricht und die Einstellung des Verfahrens fordert. Mit der zukünftigen Umsiedlung des aktuellen Lagerhauses in das Gewerbegebiet erfährt der Kreuzungsbereich Neue Straße/Nürnberger Straße vielmehr eine Entlastung, da der landwirtschaftliche Verkehr in das Gewerbegebiet entweicht. Zudem würde bei einer Einstellung des Verfahrens automatisch der ursprüngliche Bebauungsplan in Kraft treten.

Christine Hildner möchte wissen, ob den zukünftigen Gewerbebetrieben der Einbau einer Zisterne oder der Verbau von Solarpanelen vorgeschrieben werden kann.
Michael Schlag erläutert, dass der Einbau von Zisternen in Bayern baurechtlich nicht vorgeschrieben werden kann. Für Solaranlagen sollte eine Empfehlung ausgesprochen werden, jedoch keine rechtsverbindliche Festsetzung getroffen werden.

Beschlussvorschlag

1. Die Abwägung der während der Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen für den Bebauungsplan Nr. 27 – 1. Änderung, wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung durchgeführt.
Das Bebauungsplanverfahren wird ausdrücklich nicht eingestellt und auch die geplante Erschließung des Baugebietes wird nicht in Frage gestellt.

2. Der Bebauungsplan Nr. 27 – 1. Änderung „Gewerbepark Lerchenfeld – Nord“ wird als Satzung beschlossen und soll bekanntgemacht werden. Der vorhergehende Bebauungsplan Nr. 27 tritt mit der Bekanntmachung der Änderung außer Kraft.

3. Entlang des Entwässerungsgrabens auf dem Flurstück 766/1, Gemarkung Markt Erlbach, soll beidseitig ein jeweils ein ca. 5 m breiter Streifen erworben werden, um einen Pufferstreifen neben dem Graben anlegen zu können. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt, die Grunderwerbsverhandlungen zu führen und entsprechende Notarverträge zu unterzeichnen, sofern der Kaufpreis hierfür angemessen ist.

4. Für den Fall, dass die Firma Vodafone aus wirtschaftlichen Erwägungen keine eigenen Glasfaserleitungen in dem Baugebiet mitverlegt, sollen bei der Erschließung entsprechende Leerrohre und Micropipes für den Breitbandausbau vorgesehen werden und bei Bedarf an einen Versorger vermietet werden.

Beschluss

1. Die Abwägung der während der Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen für den Bebauungsplan Nr. 27 – 1. Änderung, wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung durchgeführt.
Das Bebauungsplanverfahren wird ausdrücklich nicht eingestellt und auch die geplante Erschließung des Baugebietes wird nicht in Frage gestellt.

2. Der Bebauungsplan Nr. 27 – 1. Änderung „Gewerbepark Lerchenfeld – Nord“ wird als Satzung beschlossen und soll bekanntgemacht werden. Der vorhergehende Bebauungsplan Nr. 27 tritt mit der Bekanntmachung der Änderung außer Kraft.

3. Entlang des Entwässerungsgrabens auf dem Flurstück 766/1, Gemarkung Markt Erlbach, soll beidseitig ein jeweils ein ca. 5 m breiter Streifen erworben werden, um einen Pufferstreifen neben dem Graben anlegen zu können. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt, die Grunderwerbsverhandlungen zu führen und entsprechende Notarverträge zu unterzeichnen, sofern der Kaufpreis hierfür angemessen ist.

4. Für den Fall, dass die Firma Vodafone aus wirtschaftlichen Erwägungen keine eigenen Glasfaserleitungen in dem Baugebiet mitverlegt, sollen bei der Erschließung entsprechende Leerrohre und Micropipes für den Breitbandausbau vorgesehen werden und bei Bedarf an einen Versorger vermietet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Bauleitplanung der Stadt Neustadt a.d.Aisch - Bebauungsplan Nr. 72 für eine Freiflächenphotovoltaikanlage mit Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 7. Marktgemeinderat 05.02.2021 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Stadt Neustadt a.d.Aisch plant aktuell die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächenphotovoltaikanlage auf einer Fläche von ca. 17 ha zwischen den Ortsteilen Herrnneuses und Oberschweinach.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes ist im RIS hinterlegt.

Auch wenn die Anlage sehr groß ist, beeinträchtigt sie nicht die Belange, die der Markt Markt Erlbach zu vertreten hat, da die Anlage von unsere Gemeindegebiet aus nicht zu sehen ist.

Beschlussvorschlag

Der Markt Markt Erlbach erhebt keine Einwände im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 für eine Freiflächenphotovoltaikanlage und der zugehörigen Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt a.d.Aisch.

Beschluss

Der Markt Markt Erlbach erhebt keine Einwände im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 für eine Freiflächenphotovoltaikanlage und der zugehörigen Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt a.d.Aisch.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 7. Marktgemeinderat 05.02.2021 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Dr. Birgit Kreß verliest eine Mail des Staatlichen Bauamtes Ansbach zum aktuellen Stand der Ortsumgehung Linden. Folgendes wurde mitgeteilt:
„Das Staatliche Bauamt befindet sich derzeit bei den letzten Schritten der Phase der sogenannten Voruntersuchung, bei der mögliche Linien für eine Trasse untersucht und gegeneinander verglichen werden. Der Markt Markt Erlbach und auch das Staatliche Bauamt hatten sich auf die Variante 7, der dem Ort entferntesten Trasse, festgelegt. Diese Lösung musste nun in der Voruntersuchung hinreichend begründet werden, weil sie im Vergleich zu den meisten anderen Varianten teurer ist und mehr Fläche versiegelt, also Nachteile aufweist. Wir hatten in den letzten Wochen intensiven Austausch mit unserer vorgesetzten Dienststelle, der Regierung von Mittelfranken, welche die Voruntersuchung genehmigen und damit die Variante 7 letztendlich absegnen muss.
Wir haben nun in den letzten Tagen ausreichende Argumente formulieren können, welche die Vorteile der Variante 7 deutlicher herauszeigen und sie als Vorzugslösung festlegen lässt. Wir stellen nun die letzten Unterlagen zusammen und werden in Kürze (noch im Februar) die Voruntersuchung offiziell einreichen.
Parallel dazu laufen schon die Planungen für die nächste Phase, den sogenannten Vorentwurf. Das ist die detaillierte Ausplanung der Vorzugsvariante, welche wir zum Jahresende fertigstellen möchten und dann auch zur Genehmigung vorlegen werden. Im Anschluss folgt dann ab dem Jahr 2022 die Aufstellung und Einreichung der Planfeststellungsunterlagen zur Erlangung des Baurechts.“


Seitens der Marktgemeinderatsmitglieder gibt es keine Wortmeldungen.

Datenstand vom 29.03.2021 09:08 Uhr