Datum: 05.03.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rangauhalle
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 5. Februar 2021
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 5. Februar 2021
3 Bericht der ersten Bürgermeisterin
4 Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens für die Übernahme der Trägerschaft der gemeindlichen Kindertagesstätten
5 Bauantrag für die Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses bei Losaurach
6 Innenbereichssatzung für den Ortsteil Eschenbach "Eschenbach Kirchsteig II" - Abwägung und Satzungsbeschluss
7 Leader Förderung in Bayern 2023 bis 2027 - Beschluss über einen Beitritt
8 Beschaffung eines neuen Unimogs für den Bauhof
9 Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter
10 Antrag des SV Losaurach auf Bezuschussung der Erneuerung der Heizungsanlage
11 Antrag auf Errichtung eines Spielplatzes und EInführung einer Streckenbeschränkung in Altselingsbach
12 Annahme von Spenden
13 Verschiedenes

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 5. Februar 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 8. Marktgemeinderat 05.03.2021 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift über die 7. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 5. Februar 2021 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 7. öffentliche Sitzung vom 5. Februar 2021.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 7. öffentliche Sitzung vom 5. Februar 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 5. Februar 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 8. Marktgemeinderat 05.03.2021 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Die Vorsitzende stellt fest, dass die Gründe für die Geheimhaltung bei folgenden Tagesordnungspunkten weggefallen sind:

TOP 12 - Vergabe der Planungsleistungen zum Umbau des Feuerwehrhauses im Ortsteil Jobstgreuth
1. Das Feuerwehrhaus im Ortsteil Jobstgreuth soll als Maßnahme des Marktes Markt Erlbach saniert und im Untergeschoss zu einem Dorfgemeinschaftshaus mit entsprechendem Außenbereich umgebaut werden. Die Dorfgemeinschaft soll bei den Umbaumaßnahmen so weit wie möglich mit einbezogen werden.
2. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft zur Förderung des Projektes zu unterzeichnen.
3. Das Architekturbüro Planquadrat (Langenzenn) wird mit der Planung und Bauüberwachung beauftragt. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, den zugehörigen Ingenieurvertrag zu unterzeichnen, sobald die Zustimmung zur Förderung vorliegt. Die Bauarbeiten sollen ausgeschrieben und bis zum Frühjahr 2022 umgesetzt und abgerechnet werden.

TOP 14 - Sanierung und Umgestaltung des Schulhofes der Caspar-Löner-Grund- und Mittelschule: Auftragsvergaben für die Spiel- und Klettergeräte und die Landschaftsbauarbeiten
1. Der Auftrag für die Leistung Lieferung und Montage der Spiel- und Klettergeräte wird an die Firma Schwab Tiefbau, Haasgang 7 in 91629 Weihenzell, zum Bruttoangebotspreis von 58.988,30 Euro vergeben.
2. Der Auftrag für die Leistung Landschaftsbauarbeiten und Außenanlagen wird an die Firma Hermann Fleischhacker GmbH & Co. KG, Am Sonnenfeld 1 in 97076 Würzburg, zum Bruttoangebotspreis von 306.548,00 Euro vergeben.

TOP 15 - Neubau der Kindertagesstätte "Scheunenwichtel": Auftragsvergabe für die Einbauküchen und die Garderoben/Wickeleinheiten
1. Der Auftrag für die Lieferung und Montage der Einbauküchen wird an die Firma Schramm, Mühlsteig 26 in 90579 Langenzenn, zum Bruttoangebotspreis von 58.897,86 Euro vergeben.
2. Der Auftrag für die Garderoben und Wickeleinheiten wird an die Firma Wehrfritz, Postfach 1150 in 96473 Bad Rodach, zum Bruttoangebotspreis von 20.065,83 Euro vergeben.

TOP 16 - Entwicklung weiterer Baugebiete (nur die Nummern 1 bis 3)
1. Am Feuerbachtal soll auf den verfügbaren Flächen ein Baugebiet entwickelt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Bebauungskonzept hierfür zu erarbeiten, das auch die Möglichkeit berücksichtigt, später angrenzende Flächen mit einzubeziehen. Auch eine direkte Zufahrt zur Staatsstraße soll berücksichtigt werden.
2. In einer der nächsten Marktgemeinderatssitzungen soll die Angelegenheit in der öffentlichen Sitzung zur Beratung über den Aufstellungsbeschluss für den zugehörigen Bebauungsplan und die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes vorgelegt werden.
3. Die Planung, Erschließung und Finanzierung des Baugebietes soll, wie auch beim Baugebiet Kirchsteigfeld, komplett über die Firma Bayerngrund abgewickelt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verträge auszuarbeiten.

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3. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 8. Marktgemeinderat 05.03.2021 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
1) Stand Bauplatzverkauf im Kirchsteigfeld: Es sind aktuell nur noch 7 Einfamilienhausgrundstücke und 3 Doppelhausgrundstücke unverkauft. Die Vergabe der Plätze läuft weiter. Es sind noch 140 Interessenten auf unserer Warteliste.
2) Ergebnis aus der Bewerbung um das Regionalbudget: Wir konnten 3 Projekte erfolgreich anmelden: den Grillplatz in Linden, die hochwertigen Plaketten für die Marktmöbel und einen Defibrillator für Linden.
3) Das Planungsbüro Bauchplan hat uns darüber informiert, dass unsere Bewerbung mit unserer neuen Hauptstraße zum diesjährigen Preis der Bayerischen Architektenkammer erfolgreich war und bei den diesjährigen „Architektouren“ und in den zugehörigen Publikationen vorgestellt wird.
4) Am Dienstag, den 23. Februar 2021 haben wir - die Bürgermeister*innen der kommunalen Allianz AurachZenn - uns von Herrn Eberhard Pickel an der Regierung von Mittelfranken verabschiedet und ihm für die hervorragende Zusammenarbeit gedankt. Eberhard Pickel hat über 30 Jahre den Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim in der Städtebauförderung betreut. Aufgrund seiner großen Erfahrung und seines Wissens hat er uns immer sehr gut beraten und bei der Generierung von Fördermitteln unterstützt. Sein Nachfolger ist Tobias Steinbauer, den wir auch kennenlernen durften. Corona-bedingt konnten wir nicht in das Gebäude, sondern haben uns im Hofgarten an der Orangerie mit Herrn Pickel und Herrn Steinbauer getroffen.
5) Immer wieder machen uns Coronafälle in Seniorenheimen im Landkreis große Sorgen und lassen die Inzidenzwerte in die Höhe schnellen, was letztlich Auswirkungen im ganzen Landkreis, vor allem auf den Schul- und Kindergartenbetrieb hat. Ich habe deshalb in unserem Seniorenheim in Markt Erlbach nachgefragt und die Auskunft erhalten, dass dort sowohl die Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen alle gesund und verdachtsfrei sind. Seit Mitte Februar sind dort auch alle bereits mit der 2. Impfung versorgt worden. Ohne negativen Test darf niemand das Haus betreten und alle Mitarbeiter*innen werden 3 x wöchentlich getestet.
6) Die DB Regio AG hat uns mitgeteilt, dass die Fahrkartenautomaten in Eschenbach und Markt Erlbach im April abgebaut werden. Zukünftig können die Fahrkarten direkt im Zug an dort eingebauten Automaten erworben werden.
7) Am Montag, den 8. März 2021 wird der Himmelgartenweg für den Verkehr gesperrt, da der Waschplatz im Bauhof an die öffentliche Entwässerung angeschlossen wird.

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4. Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens für die Übernahme der Trägerschaft der gemeindlichen Kindertagesstätten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 8. Marktgemeinderat 05.03.2021 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates am 5. Februar 2021 wurde der Grundsatzbeschluss gefasst, den Betrieb der Kindertagesstätten an einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zu übergeben. Zu den näheren Einzelheiten wird auf die Niederschrift dieser vorangegangenen Sitzung verwiesen.

Die Umsetzung dieses Beschlusses erfolgt im Zuge eines Betriebsübergangs gemäß § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Demnach tritt der neue Träger in die Rechte und Pflichten aus bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Dies führt u.a. dazu, dass arbeitsvertragliche Regelungen unverändert bleiben und alle Mitarbeiter ihre bisher erworbenen Beschäftigungszeiten nach § 34 Absatz 3 TVöD behalten.
Die Mitarbeiter wurden am 22. Februar 2021 in einer (coronakonformen) Personalversammlung über den Beschluss informiert. Bei dieser Versammlung wurden grundsätzliche Fragen beantwortet sowie teilweise Fragen, die im Vorfeld von den Leitungen an die Verwaltung herangetragen wurden.
Am 4. März 2021 werden die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Elternbeiräte über den Sachverhalt informiert.

Als nächster Schritt muss nun ein Interessenbekundungsverfahren für die Übernahme eingeleitet werden, in dessen Zuge sich die interessierten freien Träger für eine Übernahme bewerben können. Die Verwaltung hat einen Kriterienkatalog für die Ausschreibungsunterlagen erarbeitet. Dieser wäre wie folgt:

  1. Es erfolgt nur die Abgabe aller Einrichtungen an einen Träger.

  1. Für die Kindertagesstätten Scheunenwichtel und Wegfeld sowie die Kinderkrippe Spatzennest soll jeweils ein Überlassungsvertrag für die Grundstücke und Gebäude sowie eine Trägervereinbarung abgeschlossen werden. Die genauen Vertragsinhalte werden ausgearbeitet und in nichtöffentlicher Sitzung beraten.

  1. Für den Hort sowie die ausgelagerte Vorschulgruppe des Wegfeld-Kindergartens (beides in Räumen der Caspar-Löner-Schule) wird es eine abweichende Vereinbarung geben, die die Trägerschaft als auch die Nutzung der Räume regeln, wobei sich der Markt Markt Erlbach vorbehält, ggfs. für diese Einrichtungen auch andere Räume zuzuweisen und entsprechend dem Bedarf zu ändern. Diese Flexibilität behält sich der Markt im Lichte des im Jahr 2025 eintretenden Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule vor, aber auch im Lichte einer möglichen Veränderung der Schullandschaft im Mittelschulbereich.

  1. Unser Personal muss vollständig übernommen werden. Beim Betriebsübergang werden die bisher erworbene Beschäftigungszeit und damit Kündigungsfristen angerechnet/übernommen. Kein Mitarbeiter darf hinsichtlich seines bisherigen Entgelts und der Zusatzversorgung - auf Grundlage der jeweiligen individuellen Wochenarbeitszeit - schlechter gestellt werden.

  1. Der Markt Markt Erlbach wird sich die Mitsprache bei folgenden Punkten auch in Zukunft ausbedingen:
  1. Bei der Vergabe der Plätze (Vorrang haben die Kinder der Marktgemeinde ohne Rücksicht auf Nationalität, soziale Herkunft oder sonst. pers. Eigenschaften)
  2. Bei der Festlegung der Gebühren
  3. Bei den Öffnungszeiten  (Die Abstimmung der Schließtage der einzelnen Einrichtungen sind so abzustimmen, dass eine Notbetreuung in einer Einrichtung, wenn möglich angeboten werden kann)
  4. Bei der Vergabe von Leitungsfunktionen in den Einrichtungen

  1. Der Markt Markt Erlbach unterstützt weiterhin das Angebot für Sport in der Rangauhalle und Schwimmen/Wassergewöhnung im Rangaubad und berücksichtigt die Belegungszeiten nach Verfügbarkeit.

  1. Der Markt Markt Erlbach wird sich an einem Defizit der Einrichtungen beteiligen. Die Höhe wird je nach Größe der Einrichtung festgelegt. Zum Nachweis ist alljährlich eine Betriebskostenabrechnung vorzulegen.

Die Ausschreibung soll lediglich auf der Homepage erfolgen, um den Kreis der Bewerber möglichst gering und regional zu halten.
Eine Entscheidung über einen neuen Träger soll spätestens in der Sitzung am 7. Mai 2021 erfolgen.

Volker Rudolph weist darauf hin, dass der Beschluss in der vorangegangenen nichtöffentlichen Sitzung nicht einstimmig war. Er erklärt, dass er gegen den Beschlussvorschlag stimmen wird, da die Trägerschaft der Kindertagesstätten seiner Meinung nach der Markt selber bewältigen und somit behalten sollte. Zudem könnte das Personal nach einer Karenzzeit von einem Jahr in den Tarif eines anderen Trägers fallen. Auf seine Nachfrage bezüglich der zukünftigen Verrechnung für die Nutzung der Rangauhalle und des Rangaubades erklärt Dr. Birgit Kreß, dass keine Gebührenerhebung geplant sei. Zudem erklärt sie, dass keine andere Gemeinde unserer Größenordnung so viele eigene Einrichtungen betreibt wie wir.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, anhand der genannten Kriterien eine Ausschreibung zu erarbeiten und ein Interessenbekundungsverfahren einzuleiten.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, anhand der genannten Kriterien eine Ausschreibung zu erarbeiten und ein Interessenbekundungsverfahren einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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5. Bauantrag für die Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses bei Losaurach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 8. Marktgemeinderat 05.03.2021 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Auf dem Anwesen Losaurach 110 (südlich des Sportheims des SV Losaurach) soll ein Wohnhaus an das bereits bestehende Haus angebaut werden (siehe Lageplan in der Anlage). Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB und ist als „sonstiges Bauvorhaben“ einzuschätzen. Demnach ist es nur dann zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist und keine öffentlichen Belange entgegenstehen.

Zu dem Bauvorhaben gab es vorab bereits Gespräche mit dem Landratsamt. Der ursprünglich geplante Neubau eines freistehenden Einfamilienhauses wurde seinerzeit verworfen, weil er planungsrechtlich nicht zulässig gewesen wäre und auch der Immissionsschutz Probleme bereitet hätte (das Bauvorhaben grenzt direkt an das Gewerbegebiet Losaurach an). Als Lösungsmöglichkeit kam daher lediglich eine Erweiterung des bereits bestehenden Wohnhauses in Betracht, denn diese wäre rechtlich zulässig.

Der vorgelegte Bauantrag stellt aus Sicht der Verwaltung aber keine Erweiterung des vorhandenen Wohnhauses dar, denn die beiden Gebäude haben keinerlei Verbindung zueinander (kein Durchgang), sondern sind eher wie zwei Doppelhäuser zu werten, die Wand an Wand errichtet werden. Ob das Bauvorhaben dennoch zulässig ist, wird aktuell mit dem Landratsamt geklärt.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf den Flurstücken 207 und 212, Gemarkung Losaurach wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf den Flurstücken 207 und 212, Gemarkung Losaurach wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Innenbereichssatzung für den Ortsteil Eschenbach "Eschenbach Kirchsteig II" - Abwägung und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 8. Marktgemeinderat 05.03.2021 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Offenlage nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB für die Aufstellung der oben genannten Innenbereichssatzung wurde durchgeführt und die Verwaltung hat die Stellungnahmen zusammengefasst und kommentiert und Vorschläge für die Abwägung vorbereitet. Diese Abwägungsvorschläge liegen in der Anlage bei. Die originalen Stellungnahmen und auch der angepasste Satzungsentwurf können in der Sitzung eingesehen werden.

Die durch die Abwägung erforderlichen Anpassungen an der Planung berühren nicht die Grundzüge der Planung. Daher ist auch keine erneute Auslegung der Innenbereichssatzung erforderlich und der Entwurf kann als Satzung beschlossen werden.

Die für die Erschließung des Bereiches notwendige Vereinbarung mit dem Bauherren wurde inzwischen auch unterzeichnet, so dass die Satzung auch in Kraft gesetzt werden kann.

Beschlussvorschlag

1. Die Abwägung der Stellungnahmen, die während der Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB zu der Innenbereichssatzung „Eschenbach Kirchsteig II“ eingegangen sind, wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung vorgenommen.

2. Der entsprechend der Abwägung angepasste Entwurf wird als Satzung beschlossen und soll bekanntgemacht werden.

Beschluss

1. Die Abwägung der Stellungnahmen, die während der Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB zu der Innenbereichssatzung „Eschenbach Kirchsteig II“ eingegangen sind, wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung vorgenommen.

2. Der entsprechend der Abwägung angepasste Entwurf wird als Satzung beschlossen und soll bekanntgemacht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Leader Förderung in Bayern 2023 bis 2027 - Beschluss über einen Beitritt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 8. Marktgemeinderat 05.03.2021 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Mit dem EU-Programm LEADER unterstützt Bayern seine ländlichen Regionen auf dem Weg einer selbstbestimmten und eigenständigen Entwicklung.
LEADER ist ein bewährtes Instrument zur Förderung innovativer Ideen und Projekte, die maßgeblich zur Entwicklung und Stärkung des ländlichen Raumes beitragen. Prägende Elemente von LEADER sind Vernetzung, Nachhaltigkeit, Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung – ganz nach dem Motto: Bürger gestalten ihre Heimat!

Ziele von LEADER 
- Steigerung der Attraktivität und Lebensqualität in der Region
- Stärkung der regionalen Identität
- Bürgerengagement
- Nachhaltigkeit (ökologisch, ökonomisch, sozial, kulturell)
- Zukunftsverantwortung und Resilienz
- Förderung von Wertschöpfung und gegenseitiger Wertschätzung
- Erhalt von Arbeitsplätzen
- Zusammenarbeit und Vernetzung von Partnern und Projekten
- Bündelung von Kräften durch Kooperation
- Umsetzung modellhafter und innovativer Lösungen und Projekte

Eine zentrale Rolle bei LEADER spielen die LAGs. Sie sind zuständig für die Erarbeitung und Umsetzung der Entwicklungsstrategie in ihrer Region – einschließlich der Auswahl der Projekte, die über LEADER gefördert werden sollen.

Anforderungen an eine Lokale Aktionsgruppe (LAG): 
Eine LAG ist eine für ihr Gebiet repräsentative Partnerschaft von Vertretern verschiedener öffentlicher, privater und sozioökonomischer Interessen Die LAG muss eine rechtsfähige Organisation sein (mindestens e. V. in Gründung bei Einreichung der LES = Lokale Entwicklungsstrategie)
Die Mitarbeit und Mitgliedschaft in der LAG muss allen interessierten juristischen und natürlichen Personen offenstehen, die die Entwicklung des Gebiets im Sinne der LES unterstützen.
Wichtige Gremien der LAG sind:
- Mitgliederversammlung
- Vorstand
- Management /Geschäftsführung
- LAG Entscheidungsgremium (Steuerkreis, Vorstand)
- Beteiligungsstrukturen, z. B. Arbeitskreise
- zudem wünschenswert: Fachbeirat
Hinweise zum LAG-Gebiet: 
Als LAG-Gebiet in Frage kommen ländlich geprägte, zusammenhängende und eine im Hinblick auf die Entwicklungsstrategie sinnvolle Einheit bildende Gebiete. Die Gebietsfestlegung erfolgt durch die LAG und bezieht sich auf einen Landkreis oder einen einheitlichen Kulturraum, bestimmten Naturraum o. ä.. Die Mindestgröße für ein LAG-Gebiet beträgt einen gesamten Landkreis oder, bei anderer Gebietsabgrenzung, mindestens 60.000 Einwohner, bei bestehenden LAGs alternativ mindestens 500 km². Die Einwohnerzahl im LAG Gebiet liegt unter 150.000 Einwohner oder eine Überschreitung ist plausibel begründet.  
Das LAG-Gebiet würde in unserem Fall aus den kommunalen Allianzen Kernfranken, NorA und Aurach - Zenn im Landkreis Neustadt/ Aisch – Bad Windsheim und damit aus einer Gesamteinwohnerzahl von rd. 72.000 Einwohnern bestehen.
Anderenorts bilden auch Landkreise (z.B. Fürth, Roth, Nürnberger Land) mit ihren zugehörigen Gemeinden eine LAG oder gründen hierzu einen Verein (Erlebniswelt Roth e.V.).
Inhalte der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) 
  1. Festlegung des LAG-Gebietes
  2. Lokale Aktionsgruppe
  1. Rechtsform, Zusammensetzung, Struktur
  2. Aufgaben und Arbeitsweise
  3. LAG - Management
  1. Ausgangslage und SWOT - Analyse
  2. Ziele der Entwicklungsstrategie und ihre Rangfolge
  1. innovativer Charakter für die Region
  2. Beitrag zu den übergreifenden ELER Zielsetzungen „Umweltschutz “ und Eindämmung Klimawandel/ Anpassung an dessen Auswirkungen
  3. Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen des demographischen Wandels
  4. Mehrwert durch Kooperationen
  5. Entwicklungsziele und dazu
  • projektbezogene und prozessbezogene Handlungsziele
  • qualitative und quantitative Indikatoren für die Zielerreichung
  • Finanzplanung
f) Bürgerbeteiligung und Einbeziehung der Ergebnisse
5. LAG - Projektauswahlverfahren
  1. Regeln für das Projektauswahlverfahren
  2. Projektauswahlkriterien
6. Prozesssteuerung und Kontrolle
  1. Aktionsplan
  2. Monitoring
  3. Evaluierung

Zeitlicher Fahrplan 

Februar 2021        Starttermin mit Aufruf zur Interessenbekundung für die Teilnahme an LEADER 2023 bis 2027 durch Frau Staatsministerin Michaela Kaniber

Bis Ende Mai 2021        Abgabe der Interessenbekundung zur Teilnahme an LEADER 2023 bis 2027 (Formlose Erklärung eines Vertreters der Gruppe, mit Angaben zur LAG Bezeichnung/Arbeitstitel, bestehende/ neue LAG, LAG/ Ist auch Voraussetzung zur Förderung der „vorbereitenden Unterstützung“ in Gebieten, die eine (LES) erstellen für das LEADER - Auswahlverfahren

Juni/Juli 2021          Ausschreibung für die LEADER Auswahlrunde der bayerischen Lokalen Aktionsgruppen 2023 bis 2027 im Bayerischen Staatsanzeiger

November/
Dezember 2021        Einreichungsfrist für die Lokalen Entwicklungsstrategien (LES) der bayerischen lokalen Aktionsgruppen

Bis Mitte 2022          Auswahlrunde zur Anerkennung bayerischer Lokaler Aktionsgruppen

Ab Anfang 2023        Erste LEADER-Projektanträge sind möglich

Förderung 
Die Fördersätze bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen i. d. R. zwischen 40 und 70 % und liegen zwischen 3.000 € (Untergrenze) und bis zu 200.000 € je Projekt.
Die LAG kann eine Überschreitung beschließen, wenn das jeweilige Projekt zu mehr als einem Entwicklungs- bzw. Handlungsziel ihrer LES beiträgt und in ihrem Projektauswahlverfahren mindestens 80 % der dort möglichen Maximalpunktzahl erreicht werden.
Zuwendungsempfänger sind alle Antragsteller mit einer Rechtspersönlichkeit (ausgenommen sind staatliche Behörden). Damit besteht auch für Bürger die Möglichkeit, eine Förderung zu erhalten.

Budgetplanung: 
2023/2024        Gleiche Budgetausstattung für jede bayerische LAG
Ende 2024        Meilenstein
2025/2026        Zuteilung der verfügbaren Restmittel
2027                Bayerntopf im Abschlussjahr zur Ausgabe der Restmittel

Finanzierung 
Durch einen Beitritt zur LEADER Förderung 2023 bis 2027 betragen die jährlichen
Ausgaben dafür voraussichtlich ca. 1,50 € pro Einwohner in den Jahren 2023 bis 2027. Dies entspricht für Markt Erlbach einer Gesamtsumme i. H. v. etwa 45.000 Euro.

Förderbeispiele 
LEADER Projekte im Landkreis Ansbach durch die lokalen Aktionsgruppen Region Hesselberg und Region an der Romantischen Straße u. a.:
Fahrradservicestation Dinkelsbühl, Dorfscheune Gailroth, Ölmühle Insingen, Vinothek Tauberzell, Kulturkino Feuchtwangen, Imagekampagne „Zurück in die Heimat“, Naturerlebnisbad Dombühl , Mountain Bike Parcours Herrieden , Konzeption Weiterentwicklung der Fränkischen Moststraße, Beschilderungskonzept zur Vernetzung von Radrouten im Romantischen Franken sowie Umsetzung der Beschilderung, Spuren jüdischen Lebens in Westmittelfranken, Dokumentationszentrum Familiengeschichten Colmberg, Mühlenerlebnis Mittelfranken usw.

Beide LAG haben zusammen über 50 bewilligte Projekte, mit Gesamtkosten von rund 7,5 Millionen Euro und einer LEADER Förderung von 3,1 Millionen Euro.
Um das Ziel von Leader nach dem Motto „Bürger gestalten ihre Heimat“ zu erreichen ist ein vielseitiges Engagement, vor allem aus der Bürgerschaft heraus, erforderlich. Aktive Beteiligung von Bürgern und Vereinen ist ein Kennzeichen des Entwicklungsprozesses. Engagierte Menschen bringen sich mit neuen Ideen ein, entwickeln Projekte und setzen sie mit Hilfe der Fördermittel gemeinsam um.
Die alleinige Initiative und Umsetzung von Projekten kann nicht von der Verwaltung geleistet werden.

Dr. Birgit Kreß erklärt, dass man alle Fördermittel und Fördertöpfe in Anspruch nehmen muss, die es gibt. Anhand der beispielhaften Aufzählung sieht man, dass mit einer LAG tolle Projekte realisiert werden können. Man darf aber auch nicht verhehlen, dass ein Beitritt mit Kosten und einem weiteren Verwaltungsaufwand (Sachbearbeitung, Vereinsgründung usw.) verbunden ist.

Klaus Adelhardt findet es schade, dass ein Beitritt wieder mit Bürokratie und Kosten verbunden ist. Er sieht jedoch in jedem Fördertopf auch ein Konjunkturpaket. Eine landkreisübergreifende Zusammenarbeit muss nicht immer schlecht sein und hat durchaus positive Aspekte.

Werner Stieglitz erklärt, dass auch die Kommunale Allianz Aurach-Zenn am Anfang Startschwierigkeiten hatte, mittlerweile jedoch eine hervorragende Zusammenarbeit mit guten Projekten besteht. Als positives Beispiel für eine allianzübergreifende Zusammenarbeit nennt er die LAG Aischgrund, die in der Vergangenheit bereits mehrere Projekte über die LEADER-Förderung umgesetzt hat.

Christina Meth sieht es ähnlich nachteilig wie Klaus Adelhardt, dass man erst gezwungen ist, Bürokratie aufzubauen und Geld auszugeben, um dann eine Förderung zu erhalten. Sie spricht sich jedoch für einen Beitritt aus.
Dr. Birgit Kreß ergänzt, dass mit einer LEADER-Förderung Projekte und Maßnahmen von gemeindeübergreifender Dimension verwirklicht werden können.

Friedrich Täuber sieht die Ausgaben in Höhe von fast 45.000 Euro für fünf Jahre als sinnvolle Investition an und befürwortet einen Beitritt.

Matthias Kilian erklärt, dass er vor Jahresfrist noch Bedenken gegen einen Beitritt gehabt hätte. Mittlerweile spricht er sich aber für diese LAG aus, da man sich den Weg nicht versperren sollte und auch der bürokratische Aufwand insgesamt überschaubar sei.

Beschlussvorschlag

Der Markt Markt Erlbach beabsichtigt, über die Kommunale Allianz Aurach-Zenn einer neuen lokalen Arbeitsgruppe (LAG) im Förderprogramm LEADER 2023 bis 2027 beizutreten.

Beschluss

Der Markt Markt Erlbach beabsichtigt, über die Kommunale Allianz Aurach-Zenn einer neuen lokalen Arbeitsgruppe (LAG) im Förderprogramm LEADER 2023 bis 2027 beizutreten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Beschaffung eines neuen Unimogs für den Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 8. Marktgemeinderat 05.03.2021 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17. Dezember 2020 hat der Leiter des Bauhofs, Herr Christian Mederer, über die Fahrzeuge im Bauhof referiert, einen Vergleich zwischen Neuanschaffung und Leasing gezogen sowie über die anstehenden Neubeschaffungen berichtet. In diesem Jahr steht die Ersatzbeschaffung für den Unimog sowie das dazugehörige Kombinationsmähgerät an.
Das aktuelle Fahrzeug mit Mähgerät ist seit dem Jahr 2004 im Einsatz und zählt 106.000 Kilometer sowie 10.300 Betriebsstunden.
In den Jahren 2016 bis 2020 sind für beide Geräte Reparaturkosten in Höhe von 80.000 Euro angefallen, für das Jahr 2021 sind bereits heute Reparaturkosten in Höhe von 29.000 Euro bekannt.

Aufgrund der langjährigen Betriebsdauer und der steigenden Reparaturkosten wird aus Sicht der Verwaltung dringend empfohlen, in beiden Fällen Ersatzbeschaffungen zu tätigen. Die Reparaturkosten für 2021 würden dann entfallen.

Das Angebot der Henne Nutzfahrzeuge GmbH aus Nürnberg, autorisierter Partner von Mercedes-Benz und Unimog-Generalvertreter für Mittelfranken, beläuft sich für den Unimog Geräteträger U430 auf 213.004,05 Euro brutto, für das Mulag Kombinationsgerät MKM 700 auf 110.629,54 Euro brutto.
Die Gesamtkosten betragen somit 323.633,59 Euro.

Die Einholung alternativer Angebote wäre zwar grundsätzlich möglich, ist jedoch dahingehend sinnlos, da diese von den Unimog-Vertretern für die Bereiche Oberfranken bzw. Unterfranken kämen und aufgrund der „Nichteinmischung“ in andere Gebiete höher ausfallen würden.

Für die beiden vorhandenen Fahrzeuge hat die Henne Nutzfahrzeuge GmbH ein Inzahlungnahmeangebot von 20.000 Euro brutto abgegeben, jedoch gleichzeitig erklärt, dass auf dem freien Markt ein Preis zwischen 35.000 und 40.000 Euro brutto gezahlt wird. Die Verwaltung wird das Fahrzeug und das Kombinationsgerät ausschreiben und gegen Höchstgebot veräußern.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 eingestellt.

Klaus Adelhardt empfindet die Preise als sehr hoch, spricht sich aber dennoch für eine Ersatzbeschaffung aus. Er hätte die Thematik im Vorfeld lieber im Bauausschuss behandelt und nicht im Haupt- und Finanzausschuss.
Sebastian Gaukler erklärt, dass die Beschaffung von Fahrzeugen laut Geschäftsordnung in bestimmten Fällen durchaus dem Bauausschuss vorbehalten ist. Bei der Behandlung dieser Thematik im Haupt- und Finanzausschuss ging es jedoch um grundsätzliche finanzielle Themen bei Fahrzeugen und nicht vorrangig um Beschaffungen.

Steffen Bien ergänzt, dass in dieser Sitzung nicht über Reparaturen, sondern über Finanzen diskutiert wurde.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat beschließt, bei der Firma Henne Nutzfahrzeuge GmbH, Neumeyerstraße 24, 90411 Nürnberg einen Unimog Geräteträger U430 zum Preis von 213.004,05 Euro brutto und ein Mulag Kombinationsgerät MKM 700 zum Preis von 110.629,54 Euro brutto zu beschaffen. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, die entsprechenden Kaufverträge zu unterzeichnen.
2. Die beiden vorhandenen Fahrzeuge/Geräte soll die Verwaltung ausschreiben und gegen Höchstgebot veräußern, wobei ein Verkaufspreis von mindestens 35.000 Euro brutto angestrebt wird. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, die entsprechenden Kaufverträge zu unterzeichnen.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat beschließt, bei der Firma Henne Nutzfahrzeuge GmbH, Neumeyerstraße 24, 90411 Nürnberg einen Unimog Geräteträger U430 zum Preis von 213.004,05 Euro brutto und ein Mulag Kombinationsgerät MKM 700 zum Preis von 110.629,54 Euro brutto zu beschaffen. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, die entsprechenden Kaufverträge zu unterzeichnen.
2. Die beiden vorhandenen Fahrzeuge/Geräte soll die Verwaltung ausschreiben und gegen Höchstgebot veräußern, wobei ein Verkaufspreis von mindestens 35.000 Euro brutto angestrebt wird. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, die entsprechenden Kaufverträge zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 8. Marktgemeinderat 05.03.2021 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Bayerische Landtag hat am 2. Dezember 2020 im Rahmen des Gesetzes zur Anpassung bayerischer Vorschriften an die Transformation der Bundesfernstraßenverwaltung u. a. auch eine Änderung des Artikel 51 Absatz 5 Satz 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) beschlossen. Diese Bestimmung ermöglicht es den Gemeinden, den Winterdienst für die Gehbahnen auf die Anlieger zu übertragen. Eine Gesetzesänderung war notwendig geworden, weil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof überraschend entschieden hatte, dass Artikel 51 Absatz 5 Satz 1 BayStrWG keine Übertragung der Winterdienstpflichten an solchen öffentlichen Straßen ermöglicht, die nur einem Fußgängerverkehr oder einem Fußgänger- und Radverkehr dienen, also nicht Teil einer Ortsstraße sind.

Um die Übertragung dieser Pflichten wieder in rechtlich zulässiger Weise zu ermöglichen, ist zum 1. Januar 2021 eine entsprechende Gesetzesänderung des Artikel 51 Absatz 5 Satz 1 BayStrWG in Kraft getreten. Aufgrund dieser Gesetzesänderung ist unsere Verordnung neu zu erlassen, da die bisherige Ermächtigungsgrundlage für unsere Verordnung durch die Änderung entfallen ist.

Die bisherige Verordnung kann inhaltsgleich neu erlassen werden, es ändert sich lediglich die einleitende Ermächtigungsgrundlage:
„Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-B), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 683), erlässt…“

Aus Sicht der Verwaltung wäre es in diesem Zuge sinnvoll, die Anlage 1 zur Verordnung (Straßenverzeichnis) dahingehend abzuändern, dass die Fürther Straße in Eschenbach aus der Gruppe A gestrichen und der Gruppe B zugeordnet wird. Dies hätte zur Folge, dass die Reinigungsfläche bis zur Fahrbahnmitte und nicht mehr nur 0,5 Meter ab dem Fahrbahnrand umfasst.

Volker Rudolph bittet um eine Übersicht zu den Pflichten und Verboten aus der Verordnung. Die Verwaltung wird diese erstellen und verweist darauf, dass im Mitteilungsblatt regelmäßig die wichtigsten Pflichten genannt werden.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der vorgelegten Form.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Antrag des SV Losaurach auf Bezuschussung der Erneuerung der Heizungsanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 8. Marktgemeinderat 05.03.2021 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Mit Schreiben vom 2. Februar 2021 hat der SV Losaurach und Umgebung e.V., vertreten durch den 1. Vorsitzenden Dieter Strohmaier, einen Zuschuss für die Erneuerung der Heizungsanlage im Sportheim beantragt. Das dem Schreiben beiliegende Angebot für eine neue Gas-Heizungsanlage (Heizkessel, Ausdehnungsgefäß, Rohrleitungen, Pumpen, Zubehör und Montage) der Franz Dentel OHG aus Ipsheim vom 25. Februar 2020 (!) beläuft sich auf 12.495,00 Euro brutto.
Aus Sicht der Verwaltung wird vorgeschlagen, analog der bisherigen Verfahrensweise einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der Schlussrechnung zu gewähren. Die Abrechnung erfolgt nach Vorlage eines Verwendungsnachweises.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, dem SV Losaurach und Umgebung e.V. für die Erneuerung der Heizungsanlage einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent auf die Schlussrechnung zu gewähren.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, dem SV Losaurach und Umgebung e.V. für die Erneuerung der Heizungsanlage einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent auf die Schlussrechnung zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Antrag auf Errichtung eines Spielplatzes und EInführung einer Streckenbeschränkung in Altselingsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 8. Marktgemeinderat 05.03.2021 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Mit Schreiben vom 31. Januar 2021 hat Herr Volker Deim, wohnhaft in Altselingsbach 16, die Errichtung eines Spielplatzes sowie eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in Altselingsbach beantragt. Das Schreiben ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem hinterlegt.

Errichtung eines Spielplatzes
Der Markt verfügt in Altselingsbach über drei Grundstücke, wovon zwei als Standort nicht in Frage kommen. Auf dem Flurstück 41/4 am nördlichen Ortstrand befindet sich ein Bodenfilterbecken für die Entwässerung, im Untergrund des Flurstücks 12/2 in der Ortsmitte befindet sich ein Wasserbehälter.
Das Flurstück 3/1 am östlichen Ortsrand, der ehemalige Waschplatz, kommt am ehesten für einen Spielplatz in Frage.
Das von Herrn Deim vorgeschlagene Anwesen Nummer 8, Flurstück 12/4, befindet sich im Eigentum einer Eigentümergemeinschaft aus Nürnberg und Stein und ist somit aktuell nicht verfügbar.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass der Bau- und Umweltausschuss in seiner nächsten Sitzung Mitte/Ende April die Situation in Altselingsbach bei einem Ortstermin in Augenschein nimmt.


Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h
In Altselingsbach befindet sich in keinem Abschnitt der Ortsstraßen ein Gehweg, d.h. Fußgänger und Kinder befinden sich immer auf den Fahrbahnen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Verkehrsführung insgesamt sehr verzweigt und außergewöhnlich ist und die Einsicht an den einzelnen Kreuzungen in andere Fahrtrichtungen teilweise kaum möglich ist. Die Anbringung eines Verkehrsspiegels vor einigen Jahren hat die Situation zwar punktuell entschärft, aber nicht umfassend verbessert.
Die Verwaltung wird an den vier Ortseingängen sowie am östlichen Ortsrand eine Streckenbeschränkung auf 30 km/h anordnen (Zeichen 274-30 StVO). Die Beschilderung einer „Zone 30“ (Zeichen 274.1-30 StVO) ist für eine Ortschaft ungeeignet und sollte vorrangig in abgeschlossenen Einheiten (klassisches Beispiel: Wohngebiet) angeordnet werden.

Dr. Birgit Kreß erklärt, dass die Verwirklichung eines Dorfgemeinschaftshauses nur im Rahmen einer Dorferneuerung realisiert werden kann. Die Errichtung eines Treffpunktes für das Dorf in Form eines kleinen Platzes soll sich der Bau- und Umweltausschuss vor Ort ansehen. Die Finanzierung soll dann über das Regionalbudget 2022 teilfinanziert werden.

Heinz Schwemmer bittet für den Ortstermin um eine Übersicht mit den Flächen des Marktes in Altselingsbach.

Beschlussvorschlag

1. Die Errichtung eines Spielplatzes oder Platzes mit Aufenthaltscharakter und Spielmöglichkeiten soll beim Regionalbudget 2022 angemeldet werden.
2. Der Bau- und Umweltausschuss soll die möglichen Örtlichkeiten in einer seiner nächsten Sitzungen in Augenschein nehmen.
3. In der Ortsdurchfahrt von Altselingsbach wird eine Streckenbeschränkung auf 30 km/h angeordnet.

Beschluss

1. Die Errichtung eines Spielplatzes oder Platzes mit Aufenthaltscharakter und Spielmöglichkeiten soll beim Regionalbudget 2022 angemeldet werden.
2. Der Bau- und Umweltausschuss soll die möglichen Örtlichkeiten in einer seiner nächsten Sitzungen in Augenschein nehmen.
3. In der Ortsdurchfahrt von Altselingsbach wird eine Streckenbeschränkung auf 30 km/h angeordnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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12. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 8. Marktgemeinderat 05.03.2021 ö 12

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Bei der Verwaltung sind folgende Spenden eingegangen:

Metallbau Hühn GmbH                   300,00 Euro für die neue Kita Scheunenwichtel
Bernd Bechmann                           200,00 Euro für den Kindergarten Hauptstraße
Inrotec GmbH                           500,00 Euro für den Bürgerbus
Raiffeisenbank                        1.500,00 Euro für die Kindertagesstätten

Beschlussvorschlag

Die eingegangenen Spenden in Höhe von 2.500,00 Euro werden angenommen.

Beschluss

Die eingegangenen Spenden in Höhe von 2.500,00 Euro werden angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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13. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 8. Marktgemeinderat 05.03.2021 ö 13

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Dr. Birgit Kreß berichtet, dass Raymond Martin aus Jobstgreuth die Plakatanschlagtafel in Linden auf eigene Kosten neu gestaltet hat. Er wird sich in Kürze auch der anderen Anschlagtafeln im Gemeindegebiet annehmen.

Paul Hegendörfer hat folgende Anliegen/Fragen:
1) Warum hält die Jagdgenossenschaft Hagenhofen im Gegensatz zu zwei anderen Jagdgenossenschaften keine Versammlung ab?
Sebastian Gaukler erklärt, dass nach Rücksprache mit dem Jagdvorsteher, Herrn Dieter Frühwald, der Sitzungssaal aufgrund der zu erwartenden Versammlungsteilnehmer nicht ausreichend gewesen wäre und deswegen die Versammlung auf Wunsch von Herrn Frühwald zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird.

2) Nimmt Frau Dr. Birgit Kreß auch an dem Seminar teil, an dem die erste Bürgermeisterin des Marktes Neuhof a.d.Zenn, Frau Claudia Wust, teilnimmt?
Nein, Frau Dr. Birgit Kreß nimmt an diesem Seminar nicht teil.

3) Gibt es einen neuen Stand bezüglich der Feuchteschäden an einigen Anwesen in der Hauptstraße?
Nein, die Verwaltung erwartet in Kürze das Gutachten.

4) Einem Bericht in der Fränkischen Landeszeitung über den Bau- und Umweltausschuss war zu entnehmen, dass Bauamtsleiter Michael Schlag den Kollegen Harald Eisenbeiß bei einem Ortstermin auf dessen Ausführungen mit „Quatsch“ geantwortet hat. Er findet das sehr irritierend und bittet um einen fairen Umgangston untereinander sowie den Ausspruch einer Rüge an Herrn Schlag.
Harald Eisenbeiß erklärt, dass für ihn der Fall erledigt sei, da er zum einen viel vertrage und zum anderen auch manchmal eine raue Tonwahl an den Tag lege.
Friedrich Täuber erklärt, dass er diese Wortmeldung von Paul Hegendörfer nicht passend findet, zumal er bei diesem Termin nicht mit anwesend war und daher die Situation nicht beurteilen könne.

Anna Wachtler erklärt, dass es in Altziegenrück ein Problem bei der Zustellung des Mitteilungsblattes gibt. Dr. Birgit Kreß erklärt, dass dies bekannt sei und die Post darüber informiert wurde. Es handelt sich um ein postinternes Problem.

Zum Abschluss der öffentlichen Sitzung verteilt Dr. Birgit Kreß anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März 2021 den anwesenden weiblichen Marktgemeinderatsmitgliedern, der Pressevertreterin Ulrike Ganter sowie zwei weiblichen Zuhörerinnen jeweils eine Fair-Trade-Rose.

Datenstand vom 30.03.2021 08:36 Uhr