Datum: 09.04.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rangauhalle
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 5. März 2021
2 Bericht der ersten Bürgermeisterin
3 Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2021
4 Bauantrag zur Errichtung einer Halle im Außenbereich bei Jobstgreuth
5 Bauantrag zum Neubau einer Energiezentrale an der Frankenstraße
6 Bebauungsplan Nr. 33 "Solarpark Siedelbach" und 10. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung und Beschluss der Offenlage
7 Bebauungsplan Nr. 34 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Nahwärme Eschenbach" und 11. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung und Beschluss der Offenlage
8 Festlegung der Stimmbezirke für die Bundestagswahl am 26. September 2021
9 Annahme von Spenden
10 Verschiedenes

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 5. März 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 9. Marktgemeinderat 09.04.2021 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift über die 8. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 5. März 2021 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 8. öffentliche Sitzung vom 5. März 2021.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 8. öffentliche Sitzung vom 5. März 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 9. Marktgemeinderat 09.04.2021 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:

1) Mit Stand vom 7. April 2021 sind im Baugebiet Kirchsteigfeld noch zwei Bauplätze für Einfamilienhäuser und ein Bauplatz für eine Doppelhaushälfte verfügbar.

2) Die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses findet am Mittwoch, den 28. April 2021 statt. Beginn ist wie gewohnt um 16:00 Uhr mit mehreren Ortsterminen.

3) In der letzten Sitzung des Marktgemeinderates am 5. März 2021 wurde bemängelt, dass bei der östlichen Anbindung der Ortsumgehung Eschenbach keine Markierungen aufgetragen und keine Schutzplanken angebracht sind. Die Markierungsarbeiten werden bei entsprechender Witterung ausgeführt (ursprünglich waren sie für 7. und 8. April 2021 vorgesehen), bezüglich der Schutzplanken hat uns der Leiter des Staatlichen Bauamtes Ansbach, Herr Heinrich Schmidt, Folgendes mitgeteilt:

„Sehr geehrte Frau Dr. Kreß,

an der Einmündung beträgt die Tiefe der abfallenden Böschung weniger als drei Meter. Außerdem sind dort keine weiteren Anprallhindernisse, also ein „hindernisfreier Seitenraum“. In Bereichen wo keine weiteren Gefahrenstellen für Insassen oder Dritte im Sinne der Richtlinie für passiven Schutz an Straßen vorliegen, ist es besser auf zusätzliche Schutzeinrichtung zu verzichten, weil das Gefährdungspotential eines Anpralls an eine Schutzplanke aufgrund der Aufstelllängen (nach der Richtlinie min. 160 Meter) für Pkw- Insassen und Motorradfahrer größer ist, als das Abkommen und Abfahren einer Böschung.
Aus den vorgenannten Gründen sind im Bereich der Einmündung keine Schutzplanken vorgesehen.“

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3. Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 9. Marktgemeinderat 09.04.2021 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan mit sämtlichen Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 sind als Anlage zu diesem TOP im Ratsinformationssystem hinterlegt und wurden den Marktgemeinderatsmitgliedern vorab per Mail zugestellt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Vermögenshaushalt am 17. Dezember 2020 und den Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt am 25. Februar 2021 vorberaten.

Die Reden von der Dr. Birgit Kreß, Christina Meth und Rudolf Born sind als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem hinterlegt.

Volker Rudolph bedankt sich bei Rainer Folgert und der Verwaltung für den detailliert dargestellten Haushalt. Bei der Pro-Kopf-Verschuldung gab es nach hohen Investitionen bisher immer einen Sprung nach oben mit einer anschließenden Phase der Konsolidierung. In den letzten Jahren sieht er aber einen Trend, dass die Pro-Kopf-Verschuldung immer mehr steigt und anschließend nicht mehr so stark wie bisher zurückgeht. Es sei ja grundsätzlich richtig, dass man in Krisenzeiten wie dieser investieren müsse. Anschließend muss es jedoch wieder einer Phase der Konsolidierung geben.
Grundsätzlich sieht er aber für die nächsten Jahre keinen Anlass zur Sorge oder gar Angst, wenn man weiterhin gut zusammenarbeitet und Beschlüsse mit Bedacht fasst.
Der zukünftigen Leiterin der Finanzverwaltung, Andrea Tiefel, wünscht er ein gutes Händchen und Kreativität bei der Generierung von Einnahmen.

Rainer Folgert erklärt in seiner letzten Sitzung als Kämmerer, dass er die Haushaltsansätze immer konservativ und vorsichtig gewählt hat, so dass man auch in diesem Jahr alle zu erfüllenden Pflichtaufgaben problemlos bewältigen kann. Der Anteil an der Einkommensteuer wird sich in den nächsten Wochen final ergeben.
Abschließend bedankt er sich für die gute Zusammenarbeit in den Ausschüssen und im Marktgemeinderat sowie bei seinem Team im Rathaus für die Unterstützung.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 in der vorgelegten Form zu verabschieden. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.259.000 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.748.000 Euro ab.
Des Weiteren beschließt der Marktgemeinderat den Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2024 sowie den Stellenplan für das Jahr 2021 in der vorgelegten Form.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 in der vorgelegten Form zu verabschieden. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.259.000 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.748.000 Euro ab.
Des Weiteren beschließt der Marktgemeinderat den Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2024 sowie den Stellenplan für das Jahr 2021 in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zur Errichtung einer Halle im Außenbereich bei Jobstgreuth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 9. Marktgemeinderat 09.04.2021 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Südlich von Jobstgreuth wurde eine landwirtschaftliche Halle ohne Baugenehmigung errichtet. Da der Bauherr aber Landwirt im Nebenerwerb ist und die entsprechende Privilegierung vorweisen kann, wurde der Bauherr vom Landratsamt aufgefordert, einen Bauantrag für die Halle einzureichen.

Nach Aussage des Landratsamtes fällt das Bauvorhaben unter die privilegierten Bauvorhaben nach § 35 (1) BauGB und da die erforderliche Erschließung (Lage an einem ausreichend ausgebauten landwirtschaftlichen Weg) liegt, kann das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau einer landwirtschaftlichen Halle auf dem Flurstück 26, Gemarkung Jobstgreuth, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau einer landwirtschaftlichen Halle auf dem Flurstück 26, Gemarkung Jobstgreuth, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zum Neubau einer Energiezentrale an der Frankenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 9. Marktgemeinderat 09.04.2021 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Firma NatCon hat den Bauantrag für die Heizzentrale eingereicht, die an der Frankenstraße errichtet werden soll. Der Bauantrag beinhaltet zunächst den Bau der Gebäude (Heizzentrale und Halle für Hackschnitzel).
Die südlich der Heizzentrale vorgesehene Solarthermieanlage wird später separat beantragt.
Da die in der Heizzentrale vorgesehene thermische Leistung im Endausbau etwa 4 MW entspricht, muss zusätzlich noch ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchgeführt werden.

Das hier beantragte Bauvorhaben entspricht dem Bebauungsplan und die Erschließung ist gesichert. Daher kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau einer Energiezentrale auf dem Flurstück 269, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt. Die Zustimmung im Zusammenhang mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Heizanlage soll ebenfalls erteilt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau einer Energiezentrale auf dem Flurstück 269, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt. Die Zustimmung im Zusammenhang mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Heizanlage soll ebenfalls erteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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6. Bebauungsplan Nr. 33 "Solarpark Siedelbach" und 10. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung und Beschluss der Offenlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 9. Marktgemeinderat 09.04.2021 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zu den beiden oben genannten Bauleitplänen wurde im Januar und Februar 2021 durchgeführt.
Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Einwendungen vorgebracht.
Von den Trägern öffentlicher Belange sind einige Stellungnahmen eingegangen, die im Rahmen der Abwägung gewertet und berücksichtigt werden müssen.
Das Planungsbüro TEAM 4 hat die Stellungnahmen zusammengefasst und Abwägungsvorschlage erarbeitet (siehe Anlage). Durch die Abwägung ergeben sich nur geringfügige Anpassungen an der Planung.

Der auf dieser Grundlage angepasste Entwurf der Planungen liegt auch in der Anlage bei.

Aus Sicht der Verwaltung kann die Offenlage nach § 3 (2) BauGB und auch die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB mit vorgelegten den Planentwürfen durchgeführt werden.

Beschlussvorschlag

1. Die Abwägung der während der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 33 und der zugehörigen 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wird entsprechend dem Abwägungsvorschlag des Büros TEAM 4 durchgeführt.

2. Die auf der Grundlage des Abwägungsvorschlages angepassten Planentwürfe des Büros TEAM 4 werden gebilligt. Mit den Planentwürfen soll die Offenlage nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.

Beschluss

1. Die Abwägung der während der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 33 und der zugehörigen 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wird entsprechend dem Abwägungsvorschlag des Büros TEAM 4 durchgeführt.

2. Die auf der Grundlage des Abwägungsvorschlages angepassten Planentwürfe des Büros TEAM 4 werden gebilligt. Mit den Planentwürfen soll die Offenlage nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Bebauungsplan Nr. 34 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Nahwärme Eschenbach" und 11. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung und Beschluss der Offenlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 9. Marktgemeinderat 09.04.2021 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zu den beiden oben genannten Bauleitplänen wurde im Januar und Februar 2021 durchgeführt.
Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Einwendungen vorgebracht.
Von den Trägern öffentlicher Belange sind einige Stellungnahmen eingegangen, die im Rahmen der Abwägung gewertet und berücksichtigt werden müssen. Insbesondere mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach sind noch Gespräche erforderlich, da dieses Einwendungen hinsichtlich des Bauverbotsbereiches und der Sichtdreiecke hatte. Diese Änderung sollen im Rahmen der Offenlage noch in die Planung einfließen.
Das Planungsbüro TEAM 4 hat die eingegangenen Stellungnahmen zusammengefasst und Abwägungsvorschlage erarbeitet (siehe Anlage). Durch die Abwägung ergeben sich nur geringfügige Anpassungen an der Planung.
Der auf dieser Grundlage angepasste Entwurf der Planungen liegt auch in der Anlage bei.

Aus Sicht der Verwaltung kann die Offenlage nach § 3 (2) BauGB und auch die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB mit den vorgelegten Planentwürfen durchgeführt werden.

Auf Nachfrage von Klaus Adelhardt zur Blendfreiheit der Module und Eingrünung des Gebietes erklärt Michael Schlag, dass die Module besonders reflektionsarm sind und der Bereich um die Anlage im Osten, Süden und Westen bepflanzt wird.

Beschlussvorschlag

1. Die Abwägung der während der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 34 und der zugehörigen 11. Änderung des Flächennutzungsplanes wird entsprechend dem Abwägungsvorschlag des Büros TEAM 4 durchgeführt.

2. Die auf der Grundlage des Abwägungsvorschlages angepassten Planentwürfe des Büros TEAM 4 werden gebilligt. Mit den Planentwürfen soll die Offenlage nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.
Die vom Staatlichen Bauamt Ansbach aufgeworfenen Fragen sollen im weiteren Verfahren geklärt werden.

Beschluss

1. Die Abwägung der während der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 34 und der zugehörigen 11. Änderung des Flächennutzungsplanes wird entsprechend dem Abwägungsvorschlag des Büros TEAM 4 durchgeführt.

2. Die auf der Grundlage des Abwägungsvorschlages angepassten Planentwürfe des Büros TEAM 4 werden gebilligt. Mit den Planentwürfen soll die Offenlage nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.
Die vom Staatlichen Bauamt Ansbach aufgeworfenen Fragen sollen im weiteren Verfahren geklärt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

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8. Festlegung der Stimmbezirke für die Bundestagswahl am 26. September 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 9. Marktgemeinderat 09.04.2021 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Am Sonntag, den 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Bei der letzten Wahl hat sich gezeigt, dass der Anteil an Briefwählern stark zugenommen hat und deshalb ist zu überlegen, ob eine Anpassung der Stimmbezirke an die tatsächlichen Verhältnisse vorgenommen werden sollte. Nachfolgend ist eine Übersicht mit den Wahlbeteiligungen der letzten vier Wahlen dargestellt:

Wahl
Wahlberechtigte
Wähler gesamt
Briefwähler
Anteil
Briefwähler
Bundestagswahl 2017
4.419
3.521
1.425
40,47 %
Landtagswahl 2018
4.402
3.229
1.338
41,44 %
Europawahl 2019
4.386
2.693
1.094
40,62 %
Kommunalwahl 2020
4.544
3.045
2.010
66,01 %

Anhand der Zahlen ist ersichtlich, dass der Anteil der Briefwähler konstant bei 40 Prozent lag, bei der Kommunalwahl 2020 jedoch ein deutlicher Anstieg auf 66 Prozent erfolgte. Dies ist zum einen in der Art der Wahl begründet (Größe der Stimmzettel und zeitliche Inanspruchnahme für das Lesen der Stimmzettel wird bevorzugt zuhause durchgeführt), zum anderen waren bei der Kommunalwahl am 15. März 2020 bereits erste Auswirkungen der Corona-Pandemie zu spüren.
Insgesamt ist aber für alle Wahlen zukünftig ein deutlicher Anstieg bei den Briefwählern zu erwarten, so dass die Anzahl der Urnenwähler in den Wahllokalen weiter abnimmt.

Bei der Bundestagswahl 2017 war Markt Erlbach in folgende Stimmbezirke eingeteilt:

Stimmbezirk
Wahlberechtigte
Wähler
Sperrvermerk „W“ oder Briefwähler
Anteil WB an Gesamt-WB
Anteil Wähler an Gesamt-Wähler
Rangauhalle I
1.025
489
360
23,20 %
13,89 %
Rangauhalle II
920
433
313
20,82 %
12,30 %
Rangauhalle III
869
394
315
19,67 %
11,19 %
Eschenbach
412
224
110
9,32 %
6,36 %
Hagenhofen
233
120
69
5,27 %
3,41 %
Linden
555
269
207
12,60 %
7,64 %
Losaurach
335
167
98
7,58 %
4,74 %






Briefwahl I
--
--
481
--
13,66 %
Briefwahl II
--
--
482
--
13,69 %
Briefwahl III
--
--
462
--
13,12 %

Auf der beigefügten Karte ist die Zuteilung unserer Ortsteile zu den einzelnen Stimmbezirken graphisch dargestellt.

Aufgrund der obigen Ausführungen und Zahlen sowie anhand der Karte wären aus Sicht der Verwaltung folgende Änderungen denkbar:
1) Der Stimmbezirk Hagenhofen wird aufgelöst und Markt Erlbach zugeordnet.
2) Die Ortsteile Blümleinsmühle, Haidt, Kemmathen, Knochenhof, Mittelmühle, Oberulsenbach, Siedelbach und Ziegelhütte werden dem Stimmbezirk Losaurach zugeordnet.
3) Die Stimmbezirke Rangauhalle I bis III werden so strukturiert, dass sich eine ausgeglichene Anzahl an Wahlberechtigten für jeden Stimmbezirk ergibt.
4) Der Stimmbezirk Eschenbach bleibt bestehen, da in den nächsten Jahren die Anzahl der Wahlberechtigten durch das neue Baugebiet ansteigen wird.
5) Der Stimmbezirk Linden bleibt bestehen.
6) Es wird ein zusätzlicher Briefwahlstimmbezirk geschaffen.

Mit dieser Neufestlegung
- könnten die Stimmbezirke in Markt Erlbach etwas entlastet werden,
- würde Losaurach eine Aufwertung als Stimmbezirk erfahren,
- wäre dem Umstand der steigenden Anzahl an Briefwählern Rechnung getragen.

Grundsätzlich ist die Festlegung der Stimmbezirke eine laufende Angelegenheit der Verwaltung. Da es sich aber um ein sensibles Thema handelt (in jeder Gemeinde), wird die Angelegenheit dem Marktgemeinderat zur Diskussion vorgelegt.

Werner Stieglitz regt an, die Blümleinsmühle und die Mittelmühle dem Stimmbezirk Eschenbach zuzuordnen. Dies wird vom Gremium befürwortet und bei der Änderung der Stimmbezirke bei den o.g. Kriterien entsprechend berücksichtigt.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat spricht sich für eine Neuordnung der Stimmbezirke gemäß dem Vorschlag der Verwaltung aus.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die drei Stimmbezirke in Markt Erlbach so zu ordnen, dass eine gleichmäßige Anzahl an Wahlberechtigten pro Stimmbezirk gegeben ist.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat spricht sich für eine Neuordnung der Stimmbezirke gemäß dem Vorschlag der Verwaltung aus.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die drei Stimmbezirke in Markt Erlbach so zu ordnen, dass eine gleichmäßige Anzahl an Wahlberechtigten pro Stimmbezirk gegeben ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 9. Marktgemeinderat 09.04.2021 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Bei der Verwaltung sind folgende Spenden eingegangen:

Sparkasse Markt Erlbach                1.500,00 Euro für die neue Kita Scheunenwichtel

Beschlussvorschlag

Die eingegangene Spende in Höhe von 1,500 Euro wird angenommen.

Beschluss

Die eingegangene Spende in Höhe von 1,500 Euro wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 9. Marktgemeinderat 09.04.2021 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Dr. Birgit Kreß berichtet, dass die Arbeiten an der Kläranlage Losaurach am 19. April 20321 beginnen. Die Sanierung des Pausenhofs startet in den nächsten drei Wochen und kann bis zum Beginn des neuen Schuljahres 2021/2022 abgeschlossen werden.

Werner Stieglitz bedankt sich ganz herzlich beim Jugendbeirat für die zahlreichen und kreativen Aktionen in den letzten Wochen, wie erst kürzlich beispielsweise der Osterweg.

Wolfgang Stotz bedankt sich bei … Helm für das Spuren von Loipen um Jobstgreuth und Wilhelmsgreuth.

Klaus Adelhardt möchte wissen, warum im Rechtlerwald nach einem Motorsägenlehrgang der Freiwilligen Feuerwehr noch das Holz gelagert ist. Der Verwaltung ist hierüber nichts bekannt, es handelt sich ohnehin um das Eigentum der Rechtler.

Datenstand vom 03.05.2021 16:09 Uhr