Datum: 07.05.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rangauhalle
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 9. April 2021
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 9. April 2021
3 Bericht der ersten Bürgermeisterin
4 Betriebsübergabe der Kindertagesstätten - Vorstellung der Bewerber
5 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stiftung Bürgerhaus zum Löwen 2021
6 Bauantrag für ein weiteres Mehrfamilienhaus Am Erlengraben
7 Bauantrag zum Bau eines Wohnhauses in Rimbach
8 Bauantrag zum Bau einer Autowaschanlage an der Nürnberger Straße
9 Bebauungsplan Nr. 35 zum Baugebiet "Am Feuerbachtal" und 12. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aufstellungsbeschluss und Erlass einer Vorkaufssatzung
10 Namensvergabe für eine Straße im neuen Gewerbegebiet "Lerchenfeld-Nord"
11 Verschiedenes

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 9. April 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 10. Marktgemeinderat 07.05.2021 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift über die 9. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 9. April 2021 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 9. öffentliche Sitzung vom 9. April 2021.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 9. öffentliche Sitzung vom 9. April 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 9. April 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 10. Marktgemeinderat 07.05.2021 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Die Vorsitzende stellt fest, dass die Gründe für die Geheimhaltung bei folgenden Tagesordnungspunkten weggefallen sind:

TOP 13 - Neubau einer Kindertagesstätte in Markt Erlbach, Neue Straße 36 - Auftragsvergabe Freianlagen
Der Auftrag für die Freianlagen zum Neubau einer Kindertagesstätte in Markt Erlbach, Neue Straße 36, wird an die Firma FNB (Lehrberg) gemäß Angebot vom 30.03.2021 zum Angebotspreis von 203.314,42 € brutto vergeben.

TOP 14 - Neubau einer Kindertagesstätte in Markt Erlbach, Neue Straße 36 - Auftragsvergabe Möblierung
Der Auftrag für die Möblierung Los 1 – Schränke Gruppen- und Lagerräume (Angebot vom 17.03.2021) wird an die Firma Georg Hacker (Cadolzburg) zum Bruttoangebotspreis von 10.799,25 Euro vergeben.
Der Auftrag für die Möblierung Los 2 – Möblierung der Leitungs-, Personal- und Therapieräume (Angebot vom 08.04.2021) wird an die Firma Georg Hacker (Cadolzburg) zum Bruttoangebotspreis von 11.124,12 Euro vergeben.

TOP 15 - Sanierung des bestehenden Gehweges in der Neuen Straße gegenüber des Kindergartenneubaues, Errichtung von 17 öffentlichen Parkplätzen und eines Verbindungsweges zwischen der Neuen Straße und der Hauptstraße - Auftragsvergabe Pflasterarbeiten
1. Der Auftrag für die Pflasterarbeiten wird, vorbehaltlich der Zustimmung der Städtebauförderung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn, an die Fa. FNB (Lehrberg), gemäß Angebot vom 30.03.2021, zum Bruttoangebotspreis von 182.269,25 Euro vergeben.
2. Die Wegeflächen zwischen der Neuen Straße und der Hauptstraße sollen, wie vom Bauausschuss beschlossen, in Muschelkalkoptik ausgeführt werden.

TOP 16 - Erschließung des Gewerbegebietes "Lerchenfeld Nord" - Vergabe der Tiefbauarbeiten
Der Auftrag für die Erschließungsarbeiten des Gewerbeparkes „Lerchenfeld Nord“ wird an die Firma Dienstbier (Markt Erlbach), gemäß Angebot vom 30.03.2021 zum Angebotspreis (brutto) von 840.494,20 € vergeben.

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3. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 10. Marktgemeinderat 07.05.2021 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
1) Für die Stiftung „Bürgerhaus zum Löwen“ und unser Rangaubad haben wir Coronahilfen, die sogenannten „Novemberhilfen“ bzw. „Dezemberhilfen“ beantragt.
Für die Stiftung haben wir noch keinen Bewilligungsbescheid erhalten, die voraussichtliche Höhe gemäß Antrag beträgt 3.033,42 Euro.
Für das Rangaubad liegen die Bewilligungsbescheide bereits vor: Die Unterstützungsleistungen belaufen sich auf 4.328,14 Euro.

2) Neben unserer örtlichen Löwen-Apotheke wird nun auch in einem Nebengebäude des Fitnessstudios Kraftwerk ein Schnelltestzentrum betrieben.

3) Als Tischvorlage liegt ein Bericht des Bayerischen Städtetags über den Verein IKoMBe e.V. (Interkommunales Kompensationsmanagement) aus, bei dem wir auch Gründungsmitglied sind. Das Resümee ist positiv und wird bei Kommunen, Ökokontenbetreibern und auch verkaufsbereiten Grundstücksbesitzern als Akteur wahrgenommen. Für uns als Mitgliedskommune besteht der Vorteil darin, dass wir über Angebote und Käufe immer informiert sind. Bei Angeboten aus der eigenen Kommune hat erst einmal diese Kommune das Vorrecht, ein Angebot abzugeben.

4) Im Rahmen des Bayerischen Förderprogramms zur Anschaffung von Lehrerdienstgeräten wurden von Erich Ebert Angebote eingeholt und der Auftrag vergeben, nachdem Eile geboten war. Von vier Anbietern gab die Firma ACS mit 22.692,06 Euro für 16 Apple iPad Pro einschließlich Zubehör und erforderlicher Lizenzen das wirtschaftlichste Angebot ab und wurde beauftragt. Für diese Anschaffung erhalten wir 16.000 Euro Fördermittel.
Es handelte sich um eine dringliche Anordnung nach Artikel 37 Absatz 3 Satz 1 der Gemeindeordnung, die dem Marktgemeinderat bekanntzugeben ist.

5) Der Festausschuss des TSV Markt Erlbach hat mitgeteilt, dass es auch in diesem Jahr keine Kirchweih in der gewohnten Form geben wird.

6) Der Kindergarten Hauptstraße ist wegen eines positiven Covid-19-Falles einer Mitarbeiterin bis mindestens 19. Mai 2021 geschlossen.

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4. Betriebsübergabe der Kindertagesstätten - Vorstellung der Bewerber

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 10. Marktgemeinderat 07.05.2021 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In seiner öffentlichen Sitzung am 7. März 2021 hat der Marktgemeinderat die Kriterien festgelegt, anhand derer die Verwaltung für die Übernahme der Kindertagesstätten eine Ausschreibung ausarbeiten und ein Interessenbekundungsverfahren in die Wege leiten soll.
Bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 16. April 2021 sind in der Verwaltung drei Bewerbungen für die Übernahme der Kindertagesstätten eingegangen. Es handelt sich um folgende Bewerber:
1) AWO Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e.V., Katzwanger Straße 150, 90461 Nürnberg
2) Bayerisches Rotes Kreuz – Kreisverband Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim, Robert-Koch-Straße 2, 91413 Neustadt a.d.Aisch
3) Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Markt Erlbach, Hauptstraße 2, 91459 Markt Erlbach

Die Bewerbungsschreiben sowie weitere Dokumente sind als Anlage im Ratsinformationssystem hinterlegt und wurden vorab am 26. April 2021 an alle Marktgemeinderatsmitglieder versandt.

Nachdem die örtliche Kirchengemeinde eines unserer wichtigsten Kriterien, die Übernahme aller Kindertagesstätten, nicht erfüllt und „nur“ den Hort und die Kinderkrippe „Spatzennest“ übernehmen würde, wurde Frau Pfarrerin Christiana von Rotenhan am 26. April per Mail mitgeteilt, dass die Bewerbung im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden kann. In einem Nebensatz auf Seite 5 erklärt die Kirchengemeinde zudem, dass eine Mitsprache nicht verhandelbar sei.
Hinweis: Die Seiten 4 und 5 des Bewerbungsschreibens der Kirche waren aller Voraussicht nach nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, sondern es handelt sich eher um ein internes Dokument. Dieses wurde uns aber von Frau von Rotenhan persönlich per Mail übermittelt. Die analoge Bewerbung, die im Rathaus abgegeben wurde, endet mit Seite 3.

Sowohl die AWO als auch das BRK sind grundsätzlich bereit, unsere Kriterien zu erfüllen. Bei der AWO besteht lediglich noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Zusatzversorgung für die Beschäftigten. Vertreter beider Interessenten werden in der Sitzung ihre jeweilige Bewerbung nochmals erläutern, ihre Konzepte darstellen und sich den Fragen aus dem Gremium stellen.

Eine Vergabe sowie die Erläuterung der Verträge für die Betriebsübergabe erfolgt in nichtöffentlicher Sitzung.

Dr. Birgit Kreß schildert in einleitenden Worten den Werdegang, wie es zu der Entscheidung kam, die Trägerschaft der Kindertagesstätten zu übergeben.

Als erstes stellt sich die AWO, vertreten durch Herrn Rudolf Spang, zwei Fachbereichsleiterinnen und zwei Einrichtungsleiterinnen (im Folgenden AWO genannt, unabhängig vom Vortragenden) vor und erläutert ihre Ziele bei einer möglichen Übernahme. Bezüglich der Präsentation wird auf die Anlagen im RIS verwiesen.

Volker Rudolph bedankt sich für die Vorstellung und erklärt, dass die SPD die Frage der Altersvorsorge geklärt haben möchte. Er sieht es als schwierig an, dass konkrete Konzepte umgesetzt werden sollen, ohne dass man aber die Einrichtung im Vorfeld gesehen hat. Zudem möchte er wissen, ob auch Kapazitäten für weitere Einrichtungen vorhanden wären und ob es zu regelmäßigen Personalrochaden unter den Einrichtungen kommt.
Die AWO erklärt, dass für alle Beschäftigten die tariflichen Regelungen der AWO gelten, der Bestand an Zusatzversorgung aber in diese übertragen wird. Bezüglich der Konzeption wird diese zunächst 1:1 fortgeführt, dann aber step-by-step in die pädagogische Ausrichtung der AWO überführt. Diese Ausrichtung hat sich bewährt und wird in allen Einrichtungen so umgesetzt. Das Kinderrestaurant war beispielsweise in der Dietersheimer Einrichtung auch nicht vorhanden und wurde dann zu Lasten eines Gruppenraumes eingerichtet.
Sollten weitere Einrichtungen oder Gruppen vom Markt übertragen werden, steht die AWO auch für diese zur Verfügung.
Natürlich wird es vorkommen, dass Personal einrichtungsübergreifend eingesetzt wird und werden muss, in den aktuellen Häusern der AWO kam das jedoch sehr selten vor.

Werner Stieglitz bedankt sich für den ausführlichen Vortrag. Es sei wichtig, dass beim Personal der Status Quo erhalten bleibt. Er möchte wissen, wie die Höhe der Gebühren bei der AWO ist.
Die AWO erklärt, dass dies von der Region und von Einrichtungen in der näheren Umgebung abhängig sei. Die Elternbeiträge seien jedoch ein wichtiger Bestandteil der Finanzierung.
Dr. Birgit Kreß ergänzt, dass eine Änderung der Gebühren immer die Zustimmung des Marktes bedinge.

Christina Meth fragt, wie hoch der Defizitausgleich in bestehenden Einrichtungen ist. Die AWO berichtet, dass dies nicht pauschal beantwortet werden kann und von Faktoren wie Belegung, Größe und Anstellungsschlüssel abhängt, Ein Ausgleich findet jedoch nur in seltenen Fällen Anwendung. Grundsätzlich ist ein Betrieb bei einem Anstellungsschlüssel von 1:11 refinanziert.
Dr. Birgit Kreß erläutert, dass das Defizit nicht das einzige Kriterium sein darf, sondern immer auch die Belastung des Personals und der Bauunterhalt betrachtet werden müssen. Für die Übergangszeit sagt sie die Kooperation und Begleitung des Marktes zu.

Auf Nachfrage von Wolfgang Stotz erklärt die AWO, dass es im Bereich der Kindertagesstätten bisher keine Altersteilzeitmodelle für das Personal gäbe.

Anschließend präsentiert sich das BRK, vertreten durch den Kreisgeschäftsführer Ralph Engelbrecht und der Verwaltungsmitarbeiterin Simone Hajek und stellt sein Konzept und die Einrichtung „Schatzkiste“ in Neustadt a.d.Aisch vor.
Das BRK erklärt ausdrücklich, dass es kein festes Konzept gibt, dass unseren Einrichtungen auferlegt wird, sondern dass die bestehenden Konzeptionen dauerhaft fortgeführt werden.

Volker Rudolph möchte vom BRK ebenfalls wissen, ob es weitere Einrichtungen übernehmen würde, was von den Vertretern bejaht wird.

Auf Nachfrage von Anna Wachtler zum Catering in der bestehenden Einrichtungen erklärt das BRK, dass zwei Mitarbeiterinnen das Essen täglich frisch zubereiten und hierfür ein zusätzlicher Beitrag fällig wird.

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5. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stiftung Bürgerhaus zum Löwen 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 10. Marktgemeinderat 07.05.2021 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 sind als Anlage zu diesem TOP im Ratsinformationssystem eingestellt.
Der Haushalt umfasst insgesamt 107.800 Euro, davon 82.300 Euro im Verwaltungshaushalt und 25.500 Euro im Vermögenshaushalt.

Dr. Birgit Kreß erläutert, dass die Einnahmen aus dem Dämmerschoppen aufgrund der Pandemie rückläufig waren und sind, der Betrieb aber hoffentlich ab dem Sommer wieder anlaufen kann. Zum Haushaltsausgleich ist ein Kassenkredit erforderlich und es werden Mittel vom Vermögens- in den Verwaltungshaushalt überführt. Dennoch ist die Stiftung schuldenfrei und verfügt über einen Vermögensstock von über 800.000 Euro.

Steffen Bien berichtet, dass er die Stiftung im Rahmen der Rechnungsprüfung überprüft hat und keine Beanstandungen zu verzeichnen waren.

Volker Rudolph möchte wissen, warum ein Kassenkredit aufgenommen werden muss und ob der Dämmerschoppen als Außengastronomie geführt werden kann.
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass der Kassenkredit für den laufenden Unterhalt angesetzt wurde. Die Umsetzung des Dämmerschoppens wird vom Bürgerhausbeirat besprochen und dann umgesetzt.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter beschließt, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024 und die dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 in der vorgelegten Form zu genehmigen. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 82.300 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 25.500 Euro ab.

Beschluss

Der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter beschließt, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024 und die dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 in der vorgelegten Form zu genehmigen. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 82.300 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 25.500 Euro ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Bauantrag für ein weiteres Mehrfamilienhaus Am Erlengraben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 10. Marktgemeinderat 07.05.2021 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Am westlichen Ende der Straße „Am Erlengraben“ soll ein weiteres Mehrfamilienhaus errichtet werden (siehe Lageplan in der Anlage). Für diesen Bereich gibt es aktuell keinen Bebauungsplan, daher richtet sich die Zulässigkeit des Bauvorhabens nach § 34 BauGB. Demnach ist das Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Das geplante Gebäude fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung ein und die Erschließung ist über entsprechende privatrechtliche Wege- und Leitungsrechte gesichert.
Daher ist das Bauvorhaben zulässig.

Wegen der bekannten Parkplatzproblematik wurde mit dem Bauherrn vorab vereinbart, dass er mindestens 1,5 Stellplätze je Wohneinheit vorsehen sollte. Dies wurde vom Marktgemeinderat auch bei dem gegenüberliegenden und aktuell im Bau befindlichen Mehrfamilienhaus so gefordert. Das hier beantragte Wohnhaus hat sechs Wohneinheiten und es sind zehn Stellplätze vorgesehen, so dass auch diese Vorgabe eingehalten ist.

Das gemeindliche Einvernehmen kann daher aus Sicht der Verwaltung erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Flurstück 1347/13, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Flurstück 1347/13, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Bauantrag zum Bau eines Wohnhauses in Rimbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 10. Marktgemeinderat 07.05.2021 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Ortsteil Rimbach ist der Neubau eines Einfamilienhauses am westlichen Ortsrand geplant (Fläche siehe Anlage). Da sich das Bauvorhaben im Außenbereich befindet, wurde vorab eine offizielle Bauvoranfrage eingereicht. Diese wurde positiv vom Bauausschuss und vom Landratsamt beschieden, weil die Erschließung gesichert war und die Fläche auch im Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt war und auch andere öffentliche Belange nicht entgegenstanden.

Nachdem der Vorbescheid positiv beantwortet wurde, kann nun auch das Einvernehmen zu dem Bauantrag erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bau eines Wohnhauses auf dem nordöstlichen Teil des Flurstücks 631, Gemarkung Klausaurach, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bau eines Wohnhauses auf dem nordöstlichen Teil des Flurstücks 631, Gemarkung Klausaurach, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Bauantrag zum Bau einer Autowaschanlage an der Nürnberger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 10. Marktgemeinderat 07.05.2021 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück der ehemaligen Tankstelle an der Nürnberger Straße (am Ortsausgang in Richtung Eschenbach) soll eine SB-Autowaschanlage mit sechs Waschplätzen errichtet werden. Die Fläche befindet sich teilweise im unbeplanten Außenbereich und ist als sonstiges Bauvorhaben nach § 35 (2) BauGB einzuschätzen.
Demnach wäre es zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist und öffentliche Belange nicht berührt werden.

Die Erschließung (insbesondere Wasser- und Abwasser) kann in Rücksprache mit den beiden Zweckverbänden gesichert werden und hinsichtlich der erforderlichen Verlegung der Zufahrt ist der Bauherr bereits im Gespräch mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach.

Öffentliche Belange werden durch das Vorhaben aus Sicht der Verwaltung voraussichtlich nicht berührt. Daher kann das Bauvorhaben (unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Staatlichen Bauamtes) zugelassen werden.

Auf Nachfrage von Volker Rudolph erklärt Dr. Birgit Kreß, dass der Wasserverbrauch kein Problem für das Leitungsnetz darstellt.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bau einer Waschanlage auf dem Flst. 604, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bau einer Waschanlage auf dem Flst. 604, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Bebauungsplan Nr. 35 zum Baugebiet "Am Feuerbachtal" und 12. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aufstellungsbeschluss und Erlass einer Vorkaufssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 10. Marktgemeinderat 07.05.2021 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Verwaltung hat einen ersten Vorschlag für die Bebauung des Bereiches „Am Feuerbachtal“ erarbeitet und stellt die Konzeption in der Sitzung vor. Das Konzept sieht eine Eingrünung am Ortsrand, Gemeinbedarfsflächen (z.B. Kindertagesstätte, Seniorenheim), die Einbeziehung zu erhaltender Grünstrukturen und auch öffentliche Grünflächen vor, die unter anderem auch der Regenrückhaltung und Versickerung dienen sollen.
Da es in Markt Erlbach einen potenziell großen Bedarf an Mietwohnraum gibt, sind neben Baugrundstücken für Einfamilien- und Doppelhäusern auch eine ganze Reihe von Grundstücken für Mehrfamilienhäuser vorgesehen, um diesen dringenden Bedarf zu decken. Eine solche Bebauung würde auch den Flächenbedarf wesentlich verringern und dafür sorgen, dass der Wohnraumbedarf für einen längeren Zeitraum gedeckt werden kann, als wenn nur Einfamilienhäuser vorgesehen werden.

Die Verwaltung schlägt vor, dass der Marktgemeinderat den formalen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplanes fasst, so dass mit dem Verfahren begonnen werden kann. Da Teile der Flächen aktuell noch nicht verfügbar sind, sollte der Bebauungsplan zunächst nur die Bauflächen enthalten, auf die die Marktgemeinde einen Zugriff hat bzw. voraussichtlich kurzfristig haben wird. Der Flächennutzungsplan hingegen sollte den gesamten Umgriff beinhalten, um eine Entwicklung der weiteren Abschnitte zu einem späteren Zeitpunkt zu ermöglichen.

Um einen späteren Erwerb von Grundstücken abzusichern ist auch der Erlass einer Vorkaufssatzung nach § 25 BauGB sinnvoll, um potenzielle Grundstücksspekulationen zu verhindern. Der Entwurf für eine solche Satzung wird ebenfalls in der Sitzung vorgelegt.

Volker Rudolph stimmt grundsätzlich der Auffassung zu, dass man in die Zukunft denken müsse, es hätte aber auch andere Gebiete gegeben. Er bittet um eine getrennte Abstimmung von Bebauungsplan und Flächennutzungsplan.

Klaus Adelhardt spricht sich ebenfalls für eine Weiterentwicklung aus, jedoch muss diese gemäßigt vorangehen. Das Baugebiet in Eschenbach zeige, dass weitere Infrastruktur benötigt werde. Insbesondere müsse man die Zunahme des Verkehrs im Blick haben.

Friedrich Täuber spricht sich ganz klar für einen großen Umgriff im Flächennutzungsplan und für eine zeitnahe Realisierung dieses Baugebietes aus. Man dürfe auf keinen Fall zögern, da viele Markt Erlbacher Bauplätze benötigen und durch ein Hinausschieben deren Zukunftsplanung verbaut würde. Der Marktgemeinderat hat ja weiterhin die Hoheit über die zeitliche und räumliche Entwicklung.

Christina Meth ist grundsätzlich ebenfalls für die Ausweisung weiterer Flächen und neue Bauplätze werden auch schnell verkauft sein. Aber zum jetzigen Zeitpunkt könne sie dem nicht zustimmen.

Paul Hegendörfer spricht sich gegen die Ausweisung eines neuen Baugebietes aus, da dies zu schnell im Anschluss an das Kirchsteigfeld geschehe.

Dr. Birgit Kreß zeigt sich sehr irritiert über die bisherigen Aussagen, da in der nichtöffentlichen Sitzung am 5. Februar 2021 der Verwaltung ein ganz klarer Auftrag erteilt wurde, ein Konzept zu erstellen und in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen und darüber hinaus weitere weitreichende Beschlüsse gefasst wurden. Die heutige Diskussion über Grundsätzliches könne Sie in keinster Weise nachvollziehen. Aus dem Gremium gab es auch zu keiner Zeit Einwände gegen den zeitlichen Ablauf der Erschließung und des Verkaufs der Bauplätze im Kirchsteigfeld.
Sie erinnert an ihren ehemaligen Amtskollegen Harry Scheuenstuhl in, der in Wilhermsdorf für ein Baugebiet mit 200 Bauplätzen belächelt wurde, dieses aber, als Bauplätze rege gesucht wurden, sofort umsetzen konnte.

Michael Schlag ergänzt, dass es sich beim Bebauungsplan nur um eine Rechtsgrundlage handelt, damit Baurecht geschaffen werden kann. Dieser sollte keinesfalls zurückgestellt werden. Auch die Bedenken hinsichtlich der Verkehrsführung wurden im Entwurf berücksichtigt und deswegen die Zu- und Abfahrt über die Ansbacher Straße geplant.

Rudolf Born spricht sich für eine konsequente Fortführung der bisher gefassten Beschlüsse aus. Er erinnert daran, dass der Zugriff auf die Grundstücke zeitlich begrenzt sei und dass Baurecht frühestens in zwei Jahren geschaffen sei.

Matthias Kilian stimmt zunächst nur einer Änderung des Flächennutzungsplanes zu, da er die Auffassung vertritt, dass mit dieser ein Bebauungsplan problemlos realisiert werden könne.
Michael Schlag entgegnet, dass dies eben nicht der Fall sei, da erneut eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich werde. Zudem spare man sich jetzt sehr viel Zeit und Geld.

Steffen Bien ist grundsätzlich für die Ausweisung eines weiteren Baugebietes, würde jedoch einen Baubeginn in erst 5 oder 6 Jahren bevorzugen.

Matthias Meth spricht sich für die Umsetzung aus, um einen fertigen Bebauungsplan auf Abruf zu haben.

Anna Wachtler kann das Zögern einiger Kollegen im Gremium nicht nachvollziehen, da es viele bauwillige Familien und Paare gebe.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat beschließt die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes in dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Umgriff.

2. Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Am Feuerbachtal“ in dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Umgriff

3. Zur Sicherung der noch nicht verfügbaren Flächen wird eine Vorkaufssatzung gemäß § 25 BauGB erlassen. Der hierfür von der Verwaltung vorgelegte Entwurf wird als Satzung beschlossen und soll bekannt gemacht werden

Beschluss 1

1. Der Marktgemeinderat beschließt die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes in dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Umgriff.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Beschluss 2

2. Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Am Feuerbachtal“ in dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Umgriff

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 11

Beschluss 3

3. Zur Sicherung der noch nicht verfügbaren Flächen wird eine Vorkaufssatzung gemäß § 25 BauGB erlassen. Der hierfür von der Verwaltung vorgelegte Entwurf wird als Satzung beschlossen und soll bekannt gemacht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

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10. Namensvergabe für eine Straße im neuen Gewerbegebiet "Lerchenfeld-Nord"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 10. Marktgemeinderat 07.05.2021 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Für die neue, noch zu erschließende Straße im Gewerbegebiet „Lerchenfeld-Nord“ muss ein Straßenname vergeben werden. Die Flurbezeichnung im Umgriff der Fläche lautet „Schleifwegfeld“. Aus Sicht der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Straße „Schleifwegfeld“ zu nennen, analog der Bezeichnung „Lerchenfeld“ in einem Teilbereich des bestehenden Gewerbegebietes.

Beschlussvorschlag

1. Die Straße im „Gewerbegebiet Lerchenfeld-Nord“ erhält die Bezeichnung „Schleifwegfeld“.
2. Die Straße im „Gewerbegebiet Lerchenfeld-Nord“ erhält die Bezeichnung „Schleifweg“.

Beschluss 1

1. Die Straße im „Gewerbegebiet Lerchenfeld-Nord“ erhält die Bezeichnung „Schleifwegfeld“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 12

Beschluss 2

2. Die Straße im „Gewerbegebiet Lerchenfeld-Nord“ erhält die Bezeichnung „Schleifweg“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 10. Marktgemeinderat 07.05.2021 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Dr. Birgit Kreß berichtet aus dem Zweckverband Wasser von einem Antrag Wilhermsdorfer Bürger, dass Ortsteile an die Kläranlage angeschlossen werden sollen. Es gibt jedoch einen Grundsatzbeschluss, dass keine Ortsteile mehr angeschlossen werden, da die Kapazitäten für Bau- und Gewerbegebiete freigehalten werden und die Erschließungskosten nicht finanzierbar sind.

Klaus Adelhardt geht nochmal auf die Beschaffung der Lehrerdienstgeräte ein und fragt, warum es sich um eine Eilentscheidung gehandelt hat.
Dr. Birgit Kreß verweist auf ihren Bericht, in dem sie bereits dargelegt hat, dass es ansonsten zu einem nicht unerheblichen Lieferverzug und zu einer Kostensteigerung von etwa 1.600 Euro gekommen wäre.

Datenstand vom 09.06.2021 18:02 Uhr