Datum: 24.02.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.09.2020
3 Bauvoranfragen
3.1 Informelle Bauvoranfrage zur Aufstockung eines Wohnhauses am Kirchsteig in Eschenbach
4 Bauanträge
4.1 Bauantrag für die Errichtung eines Landwirtschaftshandelsbetriebes im Gewerbepark "Lerchenfeld - Nord"
5 Sanierung des Pausenhofes der Caspar-Löner- Grund- und Mittelschule - Bemusterung des Pflasters (mit OT)
6 Neubau KITA Neue Straße (mit OT)
7 Umsetzung der letzten Maßnahmen der Dorferneuerung im Ortsteil Jobstgreuth (mit OT)
8 Bestellung der Beleuchtung für den Gewerbepark "Lerchenfeld-Nord"
9 Bauleitplanung des Marktes Wilhermsdorf - Bebauungsplan "Sonderfläche Freiflächenphotovoltaikanlage Meiersberg" und die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes
10 Bauleitplanung des Marktes Taschendorf - Ausweisung einer Ausgleichsfläche für Windkraftanlagen
11 Verschiedenes

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 24.02.2021 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 23.09.2020 wurde im Ratsinformationssystem eingestellt.

Beschlussvorschlag

Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 23.09.2020 wird genehmigt.

Beschluss

Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 23.09.2020 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.09.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 24.02.2021 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Seit der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 23.09.2020 sind bei den folgenden Tagesordnungspunkten die Gründe der Geheimhaltung weggefallen. Und es wurden die folgenden Beschlüsse gefasst:

TOP 18: Neubau einer Kindertagesstätte - Vergabe zum Gewerk Fliesenarbeiten
Die Arbeiten zum Gewerk Fliesenarbeiten werden an die Fa. Rauch Fliesen GmbH (Cadolzburg), gemäß Angebot vom 02.09.2020 zum Angebotspreis von 36.983,47 € (brutto) vergeben.

TOP 19: Neubau einer Kindertagesstätte – Vergabe zum Gewerk Schlosserarbeiten

Die Arbeiten zum Gewerk Schlosserarbeiten werden an die Fa. Hegendörfer (Markt Erlbach – OT Hagenhofen), gemäß Angebot vom 19.08.2020, zum Angebotspreis von 34.468,12 € (brutto) vergeben.

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3. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 24.02.2021 ö 3
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3.1. Informelle Bauvoranfrage zur Aufstockung eines Wohnhauses am Kirchsteig in Eschenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 24.02.2021 ö 3.1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Besitzer des Anwesens Nelkenstraße 19 plant einen Umbau und eine Aufstockung des bestehenden Wohnhauses.

Da das Vorhaben dem Bebauungsplan in einigen wesentlichen Punkten widersprechen würde, hat der Bauherr darum gebeten, dass der Bauausschuss darüber berät ob die erforderlichen Befreiungen von dem Bebauungsplan in Aussicht gestellt werden.

Das Bauvorhaben widerspricht dem Bebauungsplan in folgenden Punkten:

1. Anzahl der Vollgeschosse (zulässig ist ein Vollgeschoss – hier beantragt sind zwei)
2. Dachneigung (zulässig 22 – 30 Grad – hier beantragt 18 Grad)
3. Höhe des Kniestockes (zulässig sind 25 cm – hier beantragt 2,20 m)

Die Abweichung von der Dachneigung ist nur minimal, daher ist eine solche Befreiung aus Sicht der Verwaltung unproblematisch.

Wesentlich schwerwiegender sind die erforderlichen Befreiungen für die Anzahl der Vollgeschosse und die Höhe des Kniestockes, denn diese Befreiungen würden grundsätzlich auch den Grundzügen der Planung widersprechen.

Der Bauausschuss hat in der Vergangenheit aber bereits mehrere ähnliche Befreiungen in dem Baugebiet erteilt, so dass man dem Bauherrn eine solche Befreiung aus Gründen der Gleichbehandlung inzwischen kaum mehr verweigern kann.

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass die notwendigen Befreiungen in Aussicht gestellt werden.

Der in dem Bereich zu Grunde liegende Bebauungsplan stammt noch aus den 1970er Jahren und im Gemeindegebiet bestehen noch weitere Bebauungspläne aus dieser Zeit, die Regelungen zum Bauen enthalten, die inzwischen aus der Mode gekommen sind und die die durch die Erteilung diverser Befreiungen konterkariert wurden. Aus diesem Grunde sollten diese alten Bebauungspläne mittelfristig angepasst und entschlackt werden um den Bauherren mehr Gestaltungsspielraum zu geben.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen, sowie die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, zur geplanten Aufstockung des Wohnhauses auf dem Flst. 298/19, Gemarkung Eschenbach, werden in Aussicht gestellt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen, sowie die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, zur geplanten Aufstockung des Wohnhauses auf dem Flst. 298/19, Gemarkung Eschenbach, werden in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 24.02.2021 ö 4
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4.1. Bauantrag für die Errichtung eines Landwirtschaftshandelsbetriebes im Gewerbepark "Lerchenfeld - Nord"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 24.02.2021 ö 4.1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Firma RLH plant die Zusammenlegung mehrerer Raiffeisen-Lagerhausstandorte im neuen Gewerbegebiet in Markt Erlbach und hat hierzu einen Bauantrag eingereicht.
Die Pläne werden in der Sitzung vorgelegt.

Die RLH plant den Bau mehrerer großer Lagerhallen für Getreide, Dünger und andere landwirtschaftliche Erzeugnisse, sowie auch die notwendigen Büroräume für die Verwaltung auf der ca. 1,2 ha großen Gewerbefläche.

Im Vorfeld hat es bereits verschiedene Gesprächstermine vor allem hinsichtlich der Entwässerung mit dem Abwasserzweckverband gegeben, um die Regenrückhaltung auf dem sehr großen und überwiegend versiegelten Grundstück zu regeln.

Um den Regenwasserabfluss zu drosseln wird die RLH mehrere eigene Rückhaltebecken anlegen und es werden insgesamt 3 Einleitmöglichkeiten für das Grundstück zugelassen.  Zum einen erhält es einen Regenwasseranschluss mit einer Nennweite von DN 250 in der Nähe des öffentlichen Rückhaltebeckens und zum anderen werden zwei Anschlüsse an die öffentlichen Entwässerungsgräben zugelassen, so dass das Regenwasser auch größtenteils versickern kann.

Das auf den Düngeladeflächen anfallende Niederschlagswasser muss separat gesammelt werden und darf nicht in die Kanalisation gelangen.

Das Bauvorhaben widerspricht dem erst kürzlich in Kraft getretenen Bebauungsplan geringfügig in dem folgenden Punkt:

1. Festgesetzte Baumassenzahl (zulässig 3,0 – hier beantragt ca.  3,11)

Da die Überschreitung nur minimal ist, kann aus Sicht der Verwaltung hierfür eine Befreiung erteilt werden.

Die Überschreitung der Baumassenzahl hat aber zur Konsequenz, dass der Wasser- und Abwasserzweckverband Herstellungsbeiträge in vierstelliger Höhe nacherheben müssen. Diese Mehrkosten sollte die RLH auch selbst zahlen, da Sie auch ausschließlich davon profitiert.

Beschlussvorschlag

1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Agrarstandortes auf den Flst. 771 und 772, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt. Auch die Befreiung für die geringfügige Überschreitung der Baumassenzahl (BMZ) kann erteilt werden.

2. Die Mehrkosten die sich aus der Überschreitung der Baumassenzahl ergeben (insbesondere auch die Nacherhebung von Herstellungsbeiträgen für Kanal und Wasser), muss der Antragsteller zahlen.

Beschluss

1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Agrarstandortes auf den Flst. 771 und 772, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt. Auch die Befreiung für die geringfügige Überschreitung der Baumassenzahl (BMZ) kann erteilt werden.

2. Die Mehrkosten die sich aus der Überschreitung der Baumassenzahl ergeben (insbesondere auch die Nacherhebung von Herstellungsbeiträgen für Kanal und Wasser), muss der Antragsteller zahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Sanierung des Pausenhofes der Caspar-Löner- Grund- und Mittelschule - Bemusterung des Pflasters (mit OT)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 24.02.2021 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Arbeiten zur Umgestaltung des Pausenhofes wurden in der vergangenen Gemeinderatssitzung vergeben. Bei der Neugestaltung ist die Verwendung von farbigem Pflaster vorgesehen, es kann aber grundsätzlich auch graues Pflaster verwendet werden. Hierdurch könnten Kosten in Höhe von ca. 11.000 € eingespart werden.

Inzwischen wurden Muster für das Pflaster geliefert und diese wurden bei einem Ortstermin vor der Sitzung begutachtet.

Beschlussvorschlag

Für die Neugestaltung des Pausenhofes soll folgendes Pflaster verwendet werden:

Beschluss

Für die Neugestaltung des Pausenhofes soll das Pflaster „il sentiero“ in Muschelkalkoptik von der Firma RUF verwendet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Neubau KITA Neue Straße (mit OT)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 24.02.2021 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Aktuell ist der Innenausbau der Kindertagesstätte an der Neuen Straße in vollem Gange und der Zustand der Baustelle wurde vom Architekten bei einem Ortstermin vor der Sitzung erläutert.

Das Architekturbüro wird in Kürze auch die Ausschreibung der Außenanlagen vornehmen. Der Bauausschuss hatte dazu seinerzeit beschlossen, dass im Zusammenhang damit auch die Erneuerung des Gehweges an der Neuen Straße (zwischen Zennhäuser Weg und Ansbacher Straße) ausgeschrieben werden soll.

Der Bauausschuss ist der Ansicht, dass der Gehweg an der neuen Straße mit grauem Betonpflaster hergestellt werden sollte. Im Bereich des KITA-Geländes sollen die wesentlichen Pflasterflächen mit Betonsteinen in Muschelkalkoptik gepflastert werden. Das Pflaster soll jeweils keine gebrochenen Kanten haben.

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7. Umsetzung der letzten Maßnahmen der Dorferneuerung im Ortsteil Jobstgreuth (mit OT)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 24.02.2021 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Amt für ländliche Entwicklung hat uns mitgeteilt, dass für den Abschluss der Dorferneuerung Jobstgreuth/Wilhelmsgreuth noch zusätzliche Mittel bereitgestellt werden konnten, die verwendet werden können um noch einige wichtige Maßnahmen im Ortsteil Jobstgreuth zu realisieren.

Eine dieser Maßnahmen ist der Umbau des Feuerwehrhauses in Jobstgreuth, die bereits vom Gemeinderat befürwortet wurde.  Hierzu haben bereits erste Gespräche mit der Feuerwehr, Vertretern der Dorfgemeinschaft und dem ALE stattgefunden um die Planung voranzubringen.

Daneben gibt es noch weitere Maßnahmen die Kürze angegangen werden sollen um die Dorferneuerung zum Abschluss zu bringen. Diese Maßnahmen werden bei einem Ortstermin vor der Sitzung erläutert.

Folgende Maßnahmen stehen noch im Raum:

Maßnahmen der Priorität 1 (Umsetzung 2021)

1. Sanierung Feuerwehrhaus (ca. 170.000 € - davon 117.000 € Förderung)
2. Bepflanzung am Steinbach (ca. 23.000 € - davon 12.000 € Förderung)
3. Arbeiten am Dorfweiher
(Böschungssicherung, Bepflanzung, Zaun – Kosten ca. 42.000 € - davon 29.000 € Förderung)

Maßnahmen der Priorität 2 (Umsetzung 2022)

1. Neubau eines Gehweges zwischen oberem und unterem Dorf und Teilsanierung der Ortsstraße (ca. 83.000 € - davon 46.000 € Förderung)
2. Befahrbarmachung (Asphaltierung) eines Weges zwischen Spielplatz und Ortsstraße (ca. 83.000 € - davon ca. 46.000 € Förderung)
3.  Anlage hintere Zufahrt Friedhof und Schaffung von Stellplätzen (ca.  41.000 € - davon ca. 23.000 € Förderung)
4. Herstellung Containerplatz (ca. 7.000 € - davon ca. 4.000 € Förderung)

Die für die Maßnahmen erforderlichen Finanzmittel sind für den Haushalt 2021 und 2022 vorgesehen worden. Insgesamt werden die Kosten auf ca. 450.000 € geschätzt. Wenn die Verwaltung einen Teil der Planungsleistungen übernimmt, dann auch entsprechend geringer.  Die Förderung beträgt voraussichtlich ca. 277.000 €.

Beschlussvorschlag

1. Der Bauausschuss befürwortet die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen für den Abschluss der Dorferneuerung Jobstgreuth/Wilhelmsgreuth.

2. Die Maßnahmen sollen 2021 und 2022 in der Baulast der Marktgemeinde umgesetzt werden. Sofern erforderlich, sollen die Planungsleistungen für die Maßnahmen an entsprechende Planungsbüros vergeben werden. Kleinere Maßnahmen sollen von der Verwaltung geplant und ausgeschrieben werden.

3. Die 1. Bürgermeisterin wird beauftragt die zur Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen Verträge mit Planungsbüros und der Teilnehmergemeinschaft zu unterzeichnen.

Beschluss

1. Der Bauausschuss befürwortet die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen für den Abschluss der Dorferneuerung Jobstgreuth/Wilhelmsgreuth.

2. Die Maßnahmen sollen 2021 und 2022 in der Baulast der Marktgemeinde umgesetzt werden. Sofern erforderlich, sollen die Planungsleistungen für die Maßnahmen an entsprechende Planungsbüros vergeben werden. Kleinere Maßnahmen sollen von der Verwaltung geplant und ausgeschrieben werden. Der Verbindungsweg zwischen dem Trafo und dem Spielplatz soll nach Möglichkeit gepflastert werden

3. Die 1. Bürgermeisterin wird beauftragt die zur Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen Verträge mit Planungsbüros und der Teilnehmergemeinschaft zu unterzeichnen.

4.  Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen in den Haushalt eingestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Bestellung der Beleuchtung für den Gewerbepark "Lerchenfeld-Nord"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 24.02.2021 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Zur Erschließung des neuen Gewerbegebietes muss noch die Herstellung der Beleuchtung bei der N-ERGIE beauftragt werden.

Die N-ERGIE hat in Rücksprache mit der Verwaltung ein Angebot für diese Leistung erarbeitet. Dieses beinhaltet die Aufstellung von 12 neuen Straßenleuchten des Typs „Streetlight 11 mini“ und die Umsetzung von zwei vorhandenen Leuchten, sowie die erforderliche Verlegung von Beleuchtungskabeln. Die Angebotssumme beträgt  
29.550,94 € brutto.

Beschlussvorschlag

Das Angebot der N-ERGIE Netz GmbH zur Lieferung und Herstellung der Straßenbeleuchtung für das Gewerbegebiet „Gewerbepark Lerchenfeld – Nord“ in Höhe von 29.550,94 € brutto wird angenommen. Die 1. Bürgermeisterin wird beauftragt den Auftrag zu unterzeichnen.

Beschluss

Das Angebot der N-ERGIE Netz GmbH zur Lieferung und Herstellung der Straßenbeleuchtung für das Gewerbegebiet „Gewerbepark Lerchenfeld – Nord“ in Höhe von 29.550,94 € brutto wird angenommen. Die 1. Bürgermeisterin wird beauftragt den Auftrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Bauleitplanung des Marktes Wilhermsdorf - Bebauungsplan "Sonderfläche Freiflächenphotovoltaikanlage Meiersberg" und die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 24.02.2021 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Markt Wilhermsdorf plant die Ausweisung eines Sondergebietes zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zwischen Meiersberg und Altkatterbach auf einer Fläche von ca. 6 ha. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Änderung des FNP liegt in der Anlage bei.

Die Anlage betrifft die Belange des Marktes Markt Erlbach nicht und ist von unserem Gemeindegebiet aus auch nicht zu sehen.

Beschlussvorschlag

Der Markt Markt Erlbach erhebt keine Einwände gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes und der zugehörigen Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Sondergebietes für Photovoltaikanlagen bei Meiersberg durch den Markt Wilhermsdorf.

Beschluss

Der Markt Markt Erlbach erhebt keine Einwände gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes und der zugehörigen Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Sondergebietes für Photovoltaikanlagen bei Meiersberg durch den Markt Wilhermsdorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

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10. Bauleitplanung des Marktes Taschendorf - Ausweisung einer Ausgleichsfläche für Windkraftanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 24.02.2021 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Markt Taschendorf stellt aktuell einen Bebauungsplan mit zugehöriger Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bau von zwei Windkraftanlagen auf. Investor ist die Markt Erlbacher Firma Wust, Wind und Sonne.

In diesem Zusammenhang muss auch ein naturschutzfachlicher Ausgleich erfolgen.
Die Firma Wust, Wind und Sonne hat bei Kotzenaurach (an der Holzmühle) Flächen in ein privates Ökokonto eingebracht und als Streuobstwiese angelegt. Ein Teil des Ausgleiches soll aus diesem privaten Ökokonto bereitgestellt und der Maßnahme zugewiesen werden.

Da sich Markt Taschendorf und Markt Erlbach in derselben naturräumlichen Haupteinheit befinden (D59 - Fränkisches Keuper-Lias-Land), ist dies auch nach Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde so zulässig.

Die Anlage und der dauerhafte Erhalt einer Streuobstwiese bei der Holzmühle (östlich von Kotzenaurach) ist aus Sicht der Verwaltung durchaus sinnvoll und ist dem Landschaftsbild nicht abträglich.

Beschlussvorschlag

Im Rahmen der Bauleitplanung des Marktes Taschendorf, zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für Windkraftanlagen und der zugehörigen Änderung des Flächennutzungsplanes, werden keine Einwände erhoben.

Beschluss

Im Rahmen der Bauleitplanung des Marktes Taschendorf, zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für Windkraftanlagen und der zugehörigen Änderung des Flächennutzungsplanes, werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 24.02.2021 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

1. Marktgemeinderat Volker Rudolph fragt nach, ob sich die Beleuchtungssituation im westlichen Teil der Konsul-Lindner-Straße durch die Erneuerung der Straßenbeleuchtung verbessern wird. Denn bisher war der Bereich nachts nur schlecht beleuchtet.
Die Verwaltung teilt mit, dass die Straßenleuchten künftig in einem engeren Raster aufgestellt werden. Bisher betrug der Abstand der vorhandenen Leuchten in diesem Teil der Konsul-Lindner Straße ca. 80 m. Künftig werden die Leuchten im Abstand von ca. 35 m aufgestellt. Die Situation sollte sich also deutlich verbessern.

2. Marktgemeinderat Klaus Adelhardt bittet um Auskunft wann die Firma Naturstrom weitere Teile des Nahwärmenetzes realisieren wird.
Die Verwaltung teilt dazu mit, dass die Firma Naturstrom den weiteren Ausbau bereits ausgeschrieben hat und dass der weitere Ablauf mitgeteilt wird, wenn die Baufirma feststeht und ein Bauzeitenplan vorliegt.

3. Marktgemeinderat Harald Eisenbeiß ist der Ansicht, dass die Bauflächen im Baugebiet Kirchsteigfeld teils recht hoch aufgefüllt wurden und dass die Nahwärmehausanschlüsse besser im nördlichen Grundstücksteil platziert worden wären, um die jeweilige Leitungslänge auf den Grundstücken möglichst gering zu halten.

Die Verwaltung stellt klar, dass die Baugrundstücke nur so weit aufgefüllt wurden, wie es im Zusammenhang mit den Straßenbauarbeiten erforderlich war um die Baugrundstücke an das Straßenniveau anzupassen. Bislang hat sich auch noch kein Bauherr darüber beklagt.  Der größte Teil des Aushubes der bei den Tiefbauarbeiten anfiel wurde außerdem im Bereich des Regenrückhaltebeckens an der Bahnlinie und auch am Lärmschutzwall eingebaut, so dass es ohnehin nicht viel Material zum Auffüllen gab.

Marktgemeinderat Matthias Kilian gibt zu bedenken, dass alle Grundstücksanschlüsse in der Regel am tiefsten Punkt des Grundstückes platziert werden. Dies ist besonders für die Grundstücksentwässerung von Vorteil. Die Verwaltung ergänzt hierzu, dass das Baugebietsgelände nach Süden abfällt und aus diesem Grunde auch alle Hausanschlüsse im jeweils südlichen Teil untergebracht wurden. Die Hausanschlüsse gemeinsam am tiefsten Punkt des Grundstückes unterzubringen ist übliche und bewährte Praxis bei der Erschließung.

Datenstand vom 30.03.2021 09:34 Uhr