Datum: 28.04.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 17:15 Uhr bis 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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28.04.2021
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ö
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1 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 24.02.2021 wurde ins Ratsinformationssystem eingestellt.
Beschlussvorschlag
Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 24.02.2021 wird genehmigt.
Beschluss
Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 24.02.2021 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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28.04.2021
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ö
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2 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 24.02.2021 wurden folgende Beschlüsse gefasst, bei denen die Gründe zur Geheimhaltung entfallen sind:
TOP 13: Auftragsvergabe zur Studie für die Wasserversorgung verschiedener Ortsteile
Beschluss: Der Auftrag zur Erstellung einer Studie zur Wasserversorgung wird an das Büro Christofori, zum Angebotspreis von 13.861,12 € brutto vergeben.
TOP 14: Auftragsvergabe für die Planungsleistungen zur Erneuerung einer Wasserleitung zwischen Klausaurach und Linden
Beschluss: Die Planungsleistungen zur Erneuerung der Wasserleitung zwischen Klausaurach und Linden werden an das Büro Christofori zum Angebotspreis von 25.989,28 € brutto vergeben.
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3. Bauvoranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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28.04.2021
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ö
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3 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Bis zur Sitzung wurden keine Bauvoranfragen eingereicht.
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4. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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28.04.2021
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ö
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4 |
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4.1. Neubau einer Strohbergehalle bei Mettelaurach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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28.04.2021
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ö
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4.1 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Nördlich des Ortsteiles Mettelaurach soll auf dem Grundstück eines bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes eine Strohbergehalle errichtet werden (Lageplan siehe Anlage). Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB und zählt zu privilegierten Bauvorhaben nach § 35 (1) und die erforderliche Erschließung ist gesichert.
Das Einvernehmen kann daher erteilt werden.
Beschlussvorschlag
Dase gemeindliche Einvernehmen, nach § 36 BauGB, zum Bau einer Strohbergehalle auf dem Flst. 293, Gemarkung Klausaurach, wird erteilt .
Beschluss
Dase gemeindliche Einvernehmen, nach § 36 BauGB, zum Bau einer Strohbergehalle auf dem Flst. 293, Gemarkung Klausaurach, wird erteilt .
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4.2. Bauantrag zum Bau eines Wohnhauses Am Birkenschlag
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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28.04.2021
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ö
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4.2 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Im Bereich am Birkenschlag soll ein bestehendes Wohnhaus, das Anfang der 1970er Jahre gebaut wurde, abgebrochen und durch ein neues Wohnhaus ersetzt werden (siehe Lageplan in der Anlage). Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 – 1. Änderung und widerspricht dem Bebauungsplan in folgenden Punkten:
1. Überschreitung der Baugrenze um ca. 1,5 m
2. Abweichung von der vorgegebenen Dachneigung (Vorgegeben sind 50 – 55 Grad – hier beantragt sind 38 Grad Neigung)
3. Abweichung von der Höhe des Kniestockes
4. Abweichung von der vorgegebenen Fußbodenhöhe
Näheres dazu wird in der Sitzung erläutert.
Die notwendigen Befreiungen sind nicht unerheblich, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gibt es jedoch bereits einige Bauvorhaben für die ähnlich umfangreiche Befreiungen bewilligt wurden. Daher sollte in diesem Falle, aus Gründen der Gleichbehandlung, auch hier die entsprechende Zustimmung erteilt werden.
Dies ist auch aus städtebaulicher Sicht vertretbar und öffentliche oder nachbarliche Belange werden durch die Befreiungen nicht beeinträchtigt.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Wohnhauses auf dem Flst. 407/29, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt. Die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Fußbodenhöhe, Dachneigung, Kniestockhöhe und Baugrenze können erteilt werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Wohnhauses auf dem Flst. 407/29, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt. Die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Fußbodenhöhe, Dachneigung, Kniestockhöhe und Baugrenze können erteilt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5. Pflasterung einer öffentlichen Fläche in Buchen (mit OT)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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28.04.2021
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ö
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5 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Eigentümerin des Anwesen Buchen 3 möchte gern einen Teil des bestehenden Grünstreifens vor ihrem Grundstück mit Rasengittersteinen Pflastern.
Zum einen sieht die Fläche sehr ungepflegt aus (da sie immer wieder von landwirtschaftlichen Maschinen überfahren wird) und zum anderen soll die Fläche auch als Besucherstellplätz genutzt werden.
Die Fläche soll bei einem Ortstermin vor der Sitzung begutachtet werden.
Wenn der Eigentümerin die Pflasterung der Fläche auf eigene Kosten gestattet wird, dann sollte dies im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden.
Beschlussvorschlag
Die Eigentümerin des Anwesens Buchen 3 darf den öffentlichen Grünstreifen auf dem Flst. 7/2, Gemarkung Buchen, der sich nördlich ihres Grundstückes und östlich ihrer Zufahrt befindet, auf eigene Kosten mit Rasengittersteinen befestigen. Näheres dazu soll in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden.
Beschluss
Die Eigentümerin des Anwesens Buchen 3 darf den öffentlichen Grünstreifen auf dem Flst. 7/2, Gemarkung Buchen, der sich nördlich ihres Grundstückes und östlich ihrer Zufahrt befindet, auf eigene Kosten mit Rasengittersteinen befestigen. Näheres dazu soll in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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6. Besichtigung eines Feldweges südöstlich von Eschenbach (mit OT)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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28.04.2021
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ö
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6 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Während des Baus der Ortsumgehung Eschenbach war die Ortsdurchfahrt des Ortsteiles gesperrt und es wurden großräumige Umleitungen eingerichtet.
Viele PKW und LKW-Fahrer haben die Umleitungen aber ignoriert und sind trotzdem bis zur Baustelle gefahren und haben dann meist erfolglos versucht die Baustelle auf landwirtschaftlichen Wegen zu umfahren.
Einer der Wege der besonders häufig in Anspruch genommen wurde, beginnt an der östlichen Ortseinfahrt der Ortsumgehung. Der Weg wurde durch die PKW und LKW stark in Mitleidenschaft gezogen und musste repariert werden. Die Reparatur wurde in Eigenleistung von Günter Billmann durchgeführt. Die Marktgemeinde stelle das Material zur Verfügung.
Vor der Sitzung fand hierzu ein Ortstermin statt um den Zustand des Weges zu begutachten.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt…..
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Reparatur des Weges zur Kenntnis und bedankt sich ausdrücklich bei Günter Billmann für die gute Arbeit.
Am Beginn des Weges sollte künftig ein Sackgassenschild aufgestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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7. Fläche zur Einrichtung eines Kinderspielplatzes in Altselingsbach (mit OT)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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28.04.2021
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ö
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7 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Einige Bürger aus dem Ortsteil Altselingsbach haben darum gebeten, dass die Gemeinde hier einen Kinderspielplatz einrichtet. Die Flächen die dafür in Frage kommen wurden bei einem Ortstermin vor der Sitzung begutachtet.
Aus Sicht der Verwaltung und der Mitglieder des Bauausschusses wäre der ehemalige Waschplatz der am besten geeignete Platz dafür. Die Bürger vor Ort sind jedoch mehrheitlich der Ansicht, dass die Gemeinde das Anwesen Altselingsbach 8 erwerben und abbrechen sollte, um dort einen Spielplatz anzulegen.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss beschließt …..
Beschluss
1. Der Bauausschuss nimmt die vorgeschlagenen Flächen für einen Spielplatz in Altselingsbach zur Kenntnis. Aus Sicht des Bauausschusses wäre der ehemalige Waschplatz die am besten geeignete Fläche.
2. Die Verwaltung wird dennoch beauftragt mit dem Eigentümer des Anwesens Altselingsbach 8 in Grunderwerbsverhandlungen zu treten. Das Ergebnis soll vorgelegt weden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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8. Erneuerung der Straßenbeleuchtung im westlichen Teil der Neuen Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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28.04.2021
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ö
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8 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Im Zusammenhang mit dem Kindergartenneubau und der Erneuerung der Gehwege im westlichen Teil der Neuen Straße muss auch die Straßenbeleuchtung in diesem Teil erneuert und erweitert werden.
Die Beleuchtung an der Neuen Straße ist mittlerweile fast 50 Jahre alt (Betonmasten von 1974) und hat einen Leuchtenabstand der schon lange nicht mehr der Norm entspricht. Dadurch ist der Gehweg an vielen Stellen nur unzureichend beleuchtet. Um die Sicherheit des Schulweges zu verbessern muss der Leuchtenabstand deutlich verringert werden.
Zwischen der Neuen Straße und der Hauptstraße werden auch neue Wegeverbindungen entstehen, die auch beleuchtet werden müssen.
Die Verwaltung hat daher die N-ERGIE Netz GmbH um ein Angebot für die Erneuerung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung gebeten. Das Angebot wird in der Sitzung vorgelegt und erläutert. Das Angebot beinhaltet Leuchten des Typs SL-11 Midi und SL-11 Micro. Die Leuchte des Typs Midi wurde bereits an der Ansbacher Straße eingebaut und ist vor allem für die Ausleuchtung viel befahrener Ortsstraßen gedacht. Die Leuchten des Typs Micro wurden bereits in der Sudetenstraße verwendet und sind vor allem für kleinere Anliegerstraßen gut geeignet.
Der Bauausschuss bittet die Verwaltung um Prüfung ob in der Neuen Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km/h möglich ist.
Beschlussvorschlag
Das Angebot der N-ERGIE Netz GmbH zur Erneuerung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung im westlichen Teil der Neuen Straße vom 08.04.2021, in Höhe von 21.645,28 € brutto, wird angenommen. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.
Beschluss
1. Das Angebot der N-ERGIE Netz GmbH zur Erneuerung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung im westlichen Teil der Neuen Straße vom 08.04.2021, in Höhe von 21.645,28 € brutto, wird angenommen. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.
2. Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung ob in der Neuen Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km/h möglich und sinnvoll ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2
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9. Anfertigung von Masten für die Sonnensegel in der Hauptstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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28.04.2021
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ö
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9 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Im vergangenen Jahr wurden für den Marktplatz Sonnensegel beschafft um die Besucher bei Festen vor Sonnen zu schützen. Um die Segel aufspannen zu können wurden stabile Bodenhülsen einbetoniert und es war angedacht die Masten der Weihnachtsbeleuchtung dafür zu verwenden.
Der Bauhof hat die Segel im vergangenen Sommer probeweise aufgespannt. Dabei hat sich jedoch gezeigt, dass die an sich recht stabilen Masten für diese Art von Belastung nicht ausreichend sind und sich unter Spannung zu stark durchbiegen. Wegen der notwendigen Höhe der Befestigung ist das Auf- und Abhängen der Segel recht zeitintensiv und es wäre vorteilhaft, wenn man die Segel mit einer Seilwinde herauf und herunterziehen könnte.
Nach Rücksprache mit dem Bauhof und dem Ingenieurbüro Heffner und Müller wäre es deswegen sinnvoll von einem Metallbauer entsprechende Masten (z.B. mit einem kreuzförmigen Querschnitt) mit der notwendigen Stabilität, Umlenkrollen und Seilwinden zur Aufspannung speziell für diesen Zweck anfertigen zu lassen.
Vorgefertigte Masten, die den notwendigen Anforderungen genügen, gibt es leider nicht.
Da die Masten in direkter Zusammenarbeit mit der Firma entwickelt werden müssen, ist eine Ausschreibung in der herkömmlichen Weise nicht möglich (weil die zu erbringende Leistung vorab nicht genau beschrieben werden kann).
Beschlussvorschlag
Für die Sonnensegel am Marktplatz sollen Masten angefertigt werden, die ausreichend stabil sind und ein einfaches Auf- und Abhängen der Segel ermöglichen. Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit einer geeigneten Metallbaufirma entsprechende Masten zu entwickeln und die voraussichtlichen Kosten für deren Herstellung zu ermitteln. Das Ergebnis soll zur Entscheidung vorgelegt werden.
Beschluss
Für die Sonnensegel am Marktplatz sollen Masten angefertigt werden, die ausreichend stabil sind und ein einfaches Auf- und Abhängen der Segel ermöglichen. Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit einer geeigneten Metallbaufirma entsprechende Masten zu entwickeln und die voraussichtlichen Kosten für deren Herstellung zu ermitteln. Das Ergebnis soll zur Entscheidung vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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10. Regelung zur Anzahl der Stellplätze für die Mehrfamilienhausgrundstücke im Baugebiet "Kirchsteigfeld"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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28.04.2021
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ö
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10 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Bauplätze für die drei Mehrfamilienhäuser im Baugebiet Kirschsteigfeld sind inzwischen verkauft oder der Verkauf steht kurz bevor.
Die Erwerber planen aktuell bereits den Bau von Wohnhäuser mit teils sehr vielen Wohneinheiten.
Da der Bebauungsplan festschreibt, dass je Wohneinheit in dem Baugebiet mindestens zwei PKW-Stellplätze geschaffen werden müssen, ist es schwierig hier viele Wohneinheiten unterzubringen.
Die Bauherren haben deswegen nachgefragt ob es möglich wäre die Anzahl der Stellplätze gestaffelt nach der Wohnungsgröße festzulegen. Denn kleinere Ein- und Zweiraumwohnungen werden oft nur von Singles bewohnt und haben daher auch keinen Bedarf für mehr als einen Stellplatz.
Die Verwaltung schlägt daher vor, eine generelle Regelung zu treffen unter welchen Voraussetzungen bei den Mehrfamilienhäusern (mit mehr als 3 Wohneinheiten) Befreiungen von der Festsetzung des Bebauungsplanes für das Baugebiet Kirchsteigfeld erteilt werden können.
Aus Sicht der Verwaltung wäre zum Beispiel die folgende Staffelung denkbar:
Wohnungen bis 60 m² Wohnfläche - 1,0 Stellplätze
Wohnungen ab 60 m² Wohnfläche - 2,0 Stellplätze
Viele Gemeinden mit eigener Stellplatzsatzung verwenden solche oder ähnliche Stellplatzschlüssel.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss beschließt, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 „Kirchsteigfeld“, im Sonderbereich I (Bereich für Mehrfamilienhäuser) auf Antrag Befreiungen von der Anzahl der festgesetzten Anzahl der Stellplätze erteilt werden sollen, wenn mindestens folgender Stellplatzschlüssel eingehalten wird:
Wohnungen bis 60 m² Wohnfläche – 1,0 Stellplätze
Wohnungen über 60 m² Wohnfläche - 2,0 Stellplätze
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 „Kirchsteigfeld“, im Sonderbereich I (Bereich für Mehrfamilienhäuser) grundsätzlich keine Befreiungen von der Anzahl der im Bebauungsplan festgesetzten Stellplätze erteilt werden sollen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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11. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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28.04.2021
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ö
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11 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Marktgemeinderat Georg Zeiliger bittet um Auskunft wann der Spielplatz im Baugebiet Kirchsteigfeld hergestellt wird.
Die Verwaltung erklärt, dass die Planung für den Spielplatz gerade erarbeitet wird. Die Umsetzung ist für den Herbst 2021 oder das Frühjahr 2022 angedacht.
Datenstand vom 24.09.2021 11:58 Uhr