Datum: 30.06.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 17:25 Uhr bis 18:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
3 Bauvoranfragen
4 Bauanträge
4.1 Bauantrag zum Neubau einer Lagerhalle für Hackgut
4.2 Bauantrag zur Aufstockung und Umnutzung eines bestehenden Stallgebäudes in Morbach
4.3 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Altziegenrück
4.4 Bauantrag zur Errichtung eines Güllebehälters bei Siedelbach
4.5 Bauantrag zum Neubau eines Güllebehälters bei Oberulsenbach
5 Sanierung des Pausenhofes (mit OT)
6 Erneuerung von Wand und Bodenfliesen im Schulgebäude (mit OT)
7 Neubau einer Kindertagesstätte - Stand der Bauarbeiten (mit OT)
8 Auflassung eines landwirtschaftlichen Grünweges (mit OT)
9 Reparatur von Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen (mit OT)
10 Sanierung von Ortsverbindungsstraßen
11 Gigabitbausbau - Einstieg in das Förderprogramm des Bundes und weiteres Vorgehen zum bayerischen Förderprogramm
12 Mögliche Teilnahme am Programm "Vor der Wiese kommt das Dach"
13 Dorferneuerung - Umbau des Feuerwehrhauses Jobstgreuth
14 Erneuerung des Zaunes für das Wasserschutzgebiet der Aurachquelle
15 Verschiedenes

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 30.06.2021 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der öffentliche Teil der Niederschrift des Bau- und Umweltausschusses vom 28.04.2021 wurde im Ratsinformationssystem eingestellt.

Beschlussvorschlag

Der öffentliche Teil der Niederschrift des Bau- und Umweltausschusses vom 28.04.2021 wurde wird genehmigt.

Beschluss

Der öffentliche Teil der Niederschrift des Bau- und Umweltausschusses vom 28.04.2021 wurde wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 30.06.2021 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 24.02.2021 wurden folgende Beschlüsse gefasst, bei denen die Gründe zur Geheimhaltung entfallen sind:

TOP 15 – Vergabe der Planungsleistungen zur Sanierung und Erweiterung der Kläranlage Linden

Beschluss: 
Das Büro Inrotec soll mit den Planungsleistungen und der Bauüberwachungen für die Erneuerung und Erweiterung der Teichkläranlage Linden beauftragt werden. Die 1. Bürgermeisterin wird beauftragt den Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.

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3. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 30.06.2021 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Bis zur Sitzung wurden keine Bauvoranfragen eingereicht.

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 30.06.2021 ö 4
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4.1. Bauantrag zum Neubau einer Lagerhalle für Hackgut

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 30.06.2021 ö 4.1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Auf dem Anwesen Kemmathen 10 soll eine Lagerhalle für Hackschnitzel (siehe beiliegender Lageplan) errichtet werden.

Die Halle befindet sich im Außenbereich und zählt zu den sogenannten sonstigen Bauvorhaben da der Bauherr keine Privilegierung im baurechtlichen Sinne hat.

Aus diesem Grunde wurde bereits vorab mit dem Landratsamt abgesprochen, ob das Vorhaben grundsätzlich zugelassen werden kann. Da die Halle die bestehende Bodenplatte und die Seitenwände eines nicht mehr benötigten Silos als Grundlage verwendet und keine zusätzliche Fläche versiegelt wird, stehen dem Vorhaben aus Sicht des Landratsamtes keine öffentlichen Belange entgegen. Auch die erforderliche Erschließung ist gesichert.

Aus diesem Grunde ist das Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau einer Lagerhalle für Hackgut auf dem Flst. 346, Gemarkung Siedelbach, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau einer Lagerhalle für Hackgut auf dem Flst. 346, Gemarkung Siedelbach, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4.2. Bauantrag zur Aufstockung und Umnutzung eines bestehenden Stallgebäudes in Morbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 30.06.2021 ö 4.2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Ortsteil Morbach soll ein Teil eines bestehenden Stallgebäudes aufgestockt und zu einem Wohnhaus umgenutzt werden. (siehe auch beiliegender Lageplan)

Der Ortsteil Morbach stellt keinen im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 BauGB dar, sondern ist eine Siedlung im sogenannten Außenbereich nach § 35 BauGB.

Da das Vorhaben keinem landwirtschaftlichen Betrieb dient (die landwirtschaftliche Nutzung wurde bereits vor Jahren aufgegeben) ist das Vorhaben nicht privilegiert
im Sinne des § 35 (1) BauGB, sondern fällt unter die sonstigen Vorhaben gemäß § 35 (2) BauGB. Als sogenanntes sonstiges Vorhaben im Außenbereich ist es zulässig, wenn keine öffentlichen Belange berührt werden und die Erschließung gesichert ist.

Da es sich um die Umnutzung eines bereits bestehenden Gebäudes handelt, berührt das Vorhaben keine öffentlichen Belange und die Erschließung des Bauvorhabens ist gesichert (Wasseranschluss ist vorhanden, Kleinkläranlage wird vom Bauherrn gebaut, Zufahrt zur öffentlichen Straße ist auch vorhanden). 

Das Bauvorhaben kann daher zugelassen werden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Aufstockung und Umnutzung eines bestehenden Stallgebäudes auf dem Flst. 514/1, Gemarkung Buchen, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Aufstockung und Umnutzung eines bestehenden Stallgebäudes auf dem Flst. 514/1, Gemarkung Buchen, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4.3. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Altziegenrück

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 30.06.2021 ö 4.3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Auf dem Anwesen Altziegenrück 2 sollen im rückwärtigen Bereich einige Nebengebäude teilweise abgebrochen und umgenutzt werden und es ist der Bau eines Einfamilienhauses in zweiter Reihe geplant. (Siehe Lageplan in der Anlage)

Hierzu wurde im Vorfeld eine Bauvoranfrage eingereicht. Der Marktgemeinderat hatte sich in der Sitzung am 05.02.2021 mit der Voranfrage befasst und das Einvernehmen unter der Auflage in Auflage erteilt, dass die Nachbarn dem Vorhaben zustimmen.

Inzwischen wurde der Bauantrag vorgelegt und die Nachbarn haben diesen auch alle unterzeichnet, so dass die gestellte Bedingung erfüllt ist.

Das Bauvorhaben befindet sich teilweise im Innenbereich nach § 34 BauGB und teilweise im Außenbereich nach § 35 BauGB und ist als sonstiges Vorhaben nach § 35 (2) BauGB einzuschätzen. Öffentliche Belange werden nach Auskunft des Landratsamtes durch das Bauvorhaben nicht berührt und die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben fügt sich außerdem in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Bauvorhaben kann daher zugelassen werden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau eines Einfamilienwohnhauses und eines Carports auf dem Flst. 680, Gemarkung Eschenbach, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau eines Einfamilienwohnhauses und eines Carports auf dem Flst. 680, Gemarkung Eschenbach, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4.4. Bauantrag zur Errichtung eines Güllebehälters bei Siedelbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 30.06.2021 ö 4.4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Nördlich von Siedelbach ist der Bau eines Güllebehälters geplant (siehe beiliegender Lageplan).

Die Fläche befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB und das Bauvorhaben ist privilegiert im Sinne des § 35 (1) BauGB, da es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient.

Die Erschließung (Zufahrt ist gesichert). Da außerdem keine öffentlichen Belange entgegenstehen, kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Errichtung eines Güllebehälters auf dem Flst. 114, Gemarkung Siedelbach, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Errichtung eines Güllebehälters auf dem Flst. 114, Gemarkung Siedelbach, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4.5. Bauantrag zum Neubau eines Güllebehälters bei Oberulsenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 30.06.2021 ö 4.5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Bereich des Aussiedlerhofes westlich von Oberulsenbach soll ein weiterer Güllebehälter gebaut werden (siehe auch beiliegenden Lageplan).

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und zählt zu den privilegierten Bauvorhaben im Sinne des § 35 (1) BauGB. 

Als solches ist es zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist und keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Beides ist zutreffend. Daher kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau eines Güllebehälters auf dem Flst. 386, Gemarkung Buchen, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau eines Güllebehälters auf dem Flst. 386, Gemarkung Buchen, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Sanierung des Pausenhofes (mit OT)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 30.06.2021 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Arbeiten zur Erneuerung des Pausenhofes haben begonnen. Dabei wurde festgestellt, dass der Unterbau problematisch ist. 

Bei einem Ortstermin vor der Sitzung erläuterte Wolfgang Heffner vom Ingenieurbüro Heffner + Müller, dass der Untergrund größtenteils kaum tragfähig sei. 

Um eine Normgerechte Tragfähigkeit des Untergrundes herzustellen müsste der anstehende Untergrund bis in eine große tiefe komplett ausgetauscht und durch verdichtungsfähiges Material ersetzt werden. Das würde die Kosten der Gesamtmaßnahme aber unverhältnismäßig verteuern.

Da die Platzfläche so gut wie nie mit schwerem Gerät befahren wird, schlägt das Ingenieurbüro vor, den Boden bis in eine Tiefe von ca. 35 cm unter dem ursprünglichen Erdplanum auszutauschen und Schroppen (0/120 mm) in den Untergrund einzuarbeiten. Diese Schicht sollte dann mit Geogitter/Geotextil und mit Schotter bis auf das ursprünglich geplante Erdplanum aufgefüllt werden. Hierdurch kann die Tragfähigkeit auf ein notwendiges Mindestmaß verbessert werden – auch wenn die Norm nicht erfüllt werden kann. Die Mehrkosten dafür belaufen sich etwa auf 45.000 € brutto.

Bei dieser Ausführung wird die Baufirma voraussichtlich die Gewährleistung, bezüglich möglicher Setzungen ablehnen, aber aus Sicht des Ingenieurbüros dürfte der Aufbau ausreichen, um Setzungen zu verhindern.

Darüber hinaus muss auch der Unterbau des ehemaligen Hartplatzes auf einer Deponie (DK 3) entsorgt werden, da das seinerzeit verwendete Material stark mit PCB belastet war, was weitere Zusatzkosten in Höhe von ca. 30.000 € brutto erzeugt. Ein entsprechender Nachtrag der Firma Fleischhacker liegt vor.

Beschluss

1. Der Bauausschussnimmt die Ausführungen des Ingenieurbüros Heffner + Müller und die voraussichtlichen Mehrkosten in Höhe von 75.000 € brutto zur Kenntnis.
2. Der Bodenaustausch soll wie vom Ingenieurbüro vorgeschlagen vorgenommen werden, auch wenn hierdurch die Gewährleistung der Fa. Fleischhacker entfallen sollte.
3.  Der Nachtrag der Fa. Fleischhacker, zur Entsorgung des Materials des Hartplatzes in Höhe von 30.185,06 €, wird angenommen. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt den Nachtrag zu unterzeichnen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Erneuerung von Wand und Bodenfliesen im Schulgebäude (mit OT)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 30.06.2021 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Schulgebäude (Schuhs-Anbau) sind in den Sanitärräumen viele der Fliesen lose und bereits teilweise abgefallen. Die Flächen werden vor Ort besichtigt. Diese Flächen müssen deswegen bald erneuert werden. Die Kosten hierfür belaufen sich voraussichtlich auf ca. 20.000 €.

Die Verwaltung schlägt vor, dass die Arbeiten vergeben und 2022 ausgeführt werden.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt Angebote für die Fliesenarbeiten einzuholen. Die Arbeiten sollen an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben werden.  Die 1. Bürgermeisterin wird beauftragt den Auftrag zu unterzeichnen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen für 2022 eingestellt werden.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt Angebote für die Fliesenarbeiten einzuholen. Die Arbeiten sollen an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben werden.  Die 1. Bürgermeisterin wird beauftragt den Auftrag zu unterzeichnen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen für 2022 eingestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Neubau einer Kindertagesstätte - Stand der Bauarbeiten (mit OT)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 30.06.2021 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Neubau des Kindergartens geht in die Schlussphase. Der Stand der Bauarbeiten wurde bei einem Ortstermin vor der Sitzung erläutert.

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8. Auflassung eines landwirtschaftlichen Grünweges (mit OT)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 30.06.2021 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Zwischen Markt Erlbach und Hagenhofen gibt es einen öffentlichen Feldweg (Grünweg -siehe beiliegender Lageplan), der im westlichen Teil im Laufe der Zeit mit Büschen und Bäumen zugewachsen ist, weil er in diesem Abschnitt von den Bauern nicht benötigt und daher auch nicht befahren wurde. 

Direkt neben dem Weg befindet sich eine Wiesenfläche, die als Teil der Ausgleichsmaßnahmen für das Baugebiet Kirchsteigfeld vor kurzem bepflanzt wurde. Diese Wiesenfläche ist deshalb der landwirtschaftlichen Nutzung weitgehend entzogen und kann nicht mehr auf der ganzen Fläche mit schwerem Gerät überfahren werden.

Der Eigentümer einer angrenzenden Ackerfläche hat sich darüber beklagt, dass der Grünweg nicht mehr nutzbar ist und seine Pächter daher nicht mehr den Acker anfahren können. Das zugehörige Schreiben liegt als Anlage bei.

Er fragt in dem Schreiben auch nach, wer zugestimmt hat, dass die Hecke als Naturschutzhecke kartiert wurde und vertritt außerdem die Ansicht, dass es nicht sinnvoll ist, seinen Acker von Norden (von der Gemeindeverbindungsstraße) her anzufahren.

Die Verwaltung hat sich mit den Aussagen des Eigentümers befasst und sich die Gegebenheiten vor Ort angesehen. Demnach ist die Darstellung des Eigentümers nicht zutreffend.

Der besagte Grünweg wird schon seit Jahren nicht mehr genutzt. Die nördlich angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen haben mehrere direkte Zufahrten von der Gemeindeverbindungsstraße her, die verrohrt sind und augenscheinlich auch von den Pächtern ausschließlich genutzt werden (unter anderem auch weil das einfach der kürzeste Weg ist). Dies ist sowohl vor Ort, aber auch auf den Luftbildern von 2019 und 2014 gut erkennbar. Die Verkehrsfrequenz auf der Gemeindeverbindungsstraße ist darüber hinaus auch vergleichsweise gering, so dass es überhaupt kein Problem darstellt, diese Zufahrten zu benutzen. Der Grünweg ist zur Erschließung der angrenzenden landwirtschaftlichen völlig entbehrlich. Das war zu Zeiten der Flurbereinigung in den 1980er Jahren vielleicht anders, aber in den vergangenen Jahren wurde der Weg nicht mehr benötigt.

Heckenstrukturen in der freien Landschaft stehen wegen ihrer Bedeutung für die Natur grundsätzlich unter Schutz, ohne dass es dafür eine Feststellung durch das Landratsamt oder einer Zustimmung durch den Eigentümer bedarf, auch wenn Sie wild aufgegangen sind. Rückschnitt und Pflege sind in gewissem Rahmen außerhalb der Vogelbrut möglich aber der komplette Rückschnittdarf darf nur in Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde erfolgen.

Ein Rückschnitt des Bewuchses auf diesem Weg wäre deswegen unter Umständen zwar machbar, aber es wäre nicht erforderlich und würde eine ökologisch wertvolle Grünstruktur ohne erkennbaren Sinn zerstören.

Daher schlägt die Verwaltung vor, das betreffende Wegestück zu entwidmen.

Die Entwidmung ist ein Verwaltungsakt. Durch die Entwidmung entfallen die straßenrechtlichen Rechte und Pflichten der Gemeinde als Straßenbaulastträger und der Weg verliert die Eigenschaft eines öffentlichen Weges. Der Weg hat nach Abschluss des Entwidmungsverfahrens den Status wie eine sonstige Fläche im Gemeindebesitz (in diesem Falle wie sonstige Grünflächen). Sofern es die Gemeinde zulässt, kann er auch als Trampelpfad genutzt werden.

Der Markt Markt Erlbach ist als Straßenbaulastträger für die Einziehung der Widmung zuständig und der Weg kann unter anderem dann eingezogen werden, wenn er für den Verkehr entbehrlich ist und jede Verkehrsbedeutung verloren hat. Diese Voraussetzung ist erfüllt.

Die Absicht der Einziehung bzw. der Entwidmung ist drei Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen. In diesem Zusammenhang können die betroffenen Anlieger oder die Öffentlichkeit Einwendungen dagegen erheben.

Sollten keine Einwendungen erhoben werden, so kann die Einziehung vollzogen werden. Wenn Einwendungen vorgebracht werden, dann muss der Bauausschuss die eingegangenen Einwendungen abwägen und darüber beschließen.

Die Rechtskraft der Einziehung ist anschließend auch bekannt zu machen.

Der gesamte Sachverhalt wurde bei einem Ortstermin vor der Sitzung erläutert. Dabei wurde von Marktgemeinderat Gerd Eisenbeiß angemerkt, dass die südlich angrenzende Hecke teilweise auf öffentlichem Grund gepflanzt wurde.

Beschlussvorschlag

1. Der westliche Teil des öffentlichen Feldweges auf dem Flst.  463, Gemarkung Markt Erlbach soll auf einer Gesamtlänge von 146 m gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen werden.

2. Die Verwaltung wird beauftragt die Absicht zur Einziehung des Teilstückes des öffentlichen Weges ortsüblich bekannt zu geben und die Einziehung zu vollziehen, sofern keine Einwendungen dagegen vorgebracht werden.

Beschluss

1. Der westliche Teil des öffentlichen Feldweges auf dem Flst.  463, Gemarkung Markt Erlbach soll auf einer Gesamtlänge von 146 m gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen werden.

2. Die Verwaltung wird beauftragt die Absicht zur Einziehung des Teilstückes des öffentlichen Weges ortsüblich bekannt zu geben und die Einziehung zu vollziehen, sofern keine Einwendungen dagegen vorgebracht werden.

3. Der Zaun, der sich in der südlich angrenzenden Hecke befindet, soll entfernt werden.

4. Auch wenn die Wegefläche formell entwidmet wird, soll ein Pfad für Wanderer und Spaziergänger freigehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

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9. Reparatur von Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen (mit OT)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 30.06.2021 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Markt Markt Erlbach ist Straßenbaulastträger für ca. 50 km Gemeindeverbindungs- und ca. 80 km Ortsstraßen, die dauernd unterhalten werden müssen. In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten hat der gemeindliche Bauhof die Straßen immer wieder notdürftig geflickt. Dies hat den Bauhof jährlich mehrere Wochen beschäftigt und das Ergebnis war trotzdem meist nicht von langer Dauer, da der Bauhof nicht über die richtigen Arbeitsmittel und das notwendige Know-How verfügt.

In den vergangenen Jahren kam außerdem noch der Umstand hinzu, dass der Bauhof viele zusätzliche Arbeiten übernehmen musste, so dass kaum Zeit für die Straßenreparatur blieb. Wenn Straßenschäden nicht kurzfristig behoben werden, dann vergrößern sich die Schäden sehr schnell.

Dasselbe Problem haben auch andere Gemeinden in der näheren Umgebung. Diese sind deshalb dazu übergegangen die Reparaturstellen (sofern eine Reparatur möglich ist) über das Jahr zu sammeln und dann gesammelt im Herbst für das nächste Frühjahr auszuschreiben. Nach Rücksprache mit dem Bauhof empfiehlt die Verwaltung dies auch so zu regeln um einen guten Zustand der Straßen langfristig zu gewährleisten.

Beschlussvorschlag

1. Die reparablen Fehlstellen an den asphaltierten und gepflasterten gemeindlichen Straßen und Wegen sollen künftig über das Jahr gesammelt werden und im Herbst für das nächste Frühjahr ausgeschrieben werden um den Bauhof zu entlasten. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind jährlich vorzusehen.

2. Dringende und unaufschiebbare Reparaturen an Straßen und Wegen sollen auch weiterhin, wenn möglich, durch den Bauhof oder entsprechende Firmen kurzfristig erledigt werden.

Beschluss

1. Die reparablen Fehlstellen an den asphaltierten und gepflasterten gemeindlichen Straßen und Wegen sollen künftig über das Jahr gesammelt werden und im Herbst für das nächste Frühjahr ausgeschrieben werden um den Bauhof zu entlasten. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind jährlich vorzusehen.

2. Dringende und unaufschiebbare Reparaturen an Straßen und Wegen sollen auch weiterhin, wenn möglich, durch den Bauhof oder entsprechende Firmen kurzfristig erledigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Sanierung von Ortsverbindungsstraßen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 30.06.2021 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Gemeindegebiet des Marktes gibt es eine ganze Reihe von Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen, die sanierungsbedürftig sind. Einige der Straßen werden im Zusammenhang mit dem Kernwegeausbau oder Dorferneuerungsverfahren angegangen.

Die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Oberulsenbach und Mosbach ist auch in einem sehr schlechten Zustand und muss dringend umfassend erneuert werden, da eine oberflächliche Reparatur (wegen des schwachen Ober- und Unterbaus) nicht sinnvoll machbar ist. Die Einbringung in ein Förderverfahren ist aber leider voraussichtlich nicht möglich.

Die Straße ist wegen ihres Zustandes ist in der Prioritätenliste zur Straßensanierung ganz oben aufgelistet.

Wegen der Länge des Straßenabschnittes (ca. 1.650 m) werden sich die Kosten für eine umfassende Erneuerung voraussichtlich auf 350.000 – 400.000 € belaufen.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss beschließt…….

Beschluss

1. Der Bauausschuss beschließt, dass die Gemeindeverbindungsstraße südlich von Mosbach auf einer Länge von ca. 1.650 m erneuert werden soll.

2. Die Arbeiten sollen ausgeschrieben und zur Vergabe vorgelegt werden. Vor der Ausschreibung soll der Asphalt auf Teer untersucht werden.

3. Die für die Sanierung erforderlichen Haushaltsmittel sollen für das Haushaltsjahr 2022 eingestellt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Gigabitbausbau - Einstieg in das Förderprogramm des Bundes und weiteres Vorgehen zum bayerischen Förderprogramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 30.06.2021 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Um den weiteren Breitbandausbau in Markt Erlbach voranzubringen und um die bisher noch nicht ausgebauten Ortsteile zu versorgen, hat die Verwaltung damit begonnen die ersten Schritte für das Bayerische Gigabitförderprogramm und parallel dazu auch für das entsprechende Bundeprogramm vorzubereiten.

Die Firma Breitbandberatung Bayern wird uns dabei wieder, wie auch bei den vergangenen Verfahren, unterstützen.

Der Freistaat Bayern und die Bundesrepublik Deutschland haben aktuell Förderprogramme aufgelegt, die eine ähnliche Zielrichtung haben, sich aber hinsichtlich Verfahrensdauer, Verwaltungsaufwand und Fördermitteln teilweise stark unterscheiden.

Nach Rücksprache mit der Firma Breitbandberatung Bayern wäre es das sinnvollste, zunächst die vorgeschriebene Markterkundung für das Bayerische Förderprogramm durchzuführen, um zu ermitteln, welche Teilbereiche mit Fördermitteln noch ausgebaut werden können. Auf dieser Grundlage kann dann weiter entschieden werden, ob die Arbeit im Bayerischen Programm oder im Programm des Bundes fortgesetzt wird.

Näheres dazu wird in der Sitzung erläutert.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt zusammen mit der Firma Breitbandberatung die Markterkundung nach der Bayerischen Gigabitrichtline durchzuführen.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt zusammen mit der Firma Breitbandberatung die Markterkundung nach der Bayerischen Gigabitrichtline durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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12. Mögliche Teilnahme am Programm "Vor der Wiese kommt das Dach"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 30.06.2021 ö 12

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Landkreis hat plant die Auflage eines Förderprogrammes mit dem Arbeitstitel „Vor der Wiese kommt das Dach“ um den Klimaschutz im Landkreis zu befördern.

Zu diesem Zweck sollen bis zu 100.000 € jährlich aus den Mitteln der Kreisumlage verwendet werden, um kommunale Pilotprojekte zu unterstützen bei denen Dachsolaranlagen errichtet werden.

Hierzu wird der Landkreis voraussichtlich einen Zuschuss von bis zu 5.000 € je Projekt   gewähren können.

Wenn der Markt Interesse an einer Teilnahme an diesem Programm hat, dann sollte bis Mitte September eine Bewerbung vorgelegt werden.

Aus Sicht der Verwaltung könnte man das Dach der Bauhofhalle dazu verwenden, um eine größere Photovoltaikanlage darauf zu errichten und hierfür auch den Zuschuss zu beantragen. 

Der erzeugte Strom könnte teilweise für die Liegenschaft verwendet werden. Der überwiegende Teil müsste jedoch ins Netz eingespeist werden. Die Einspeisung dürfte aber problemlos möglich sein, da sich auf dem Grundstück ein Trafo der N-ERGIE befindet.

Beschlussvorschlag

1. Die Verwaltung wird beauftragt den Bau einer PV-Anlage auf den Dächern des Bauhofes zu prüfen. Wenn eine solche Anlage technisch machbar ist, dann soll die Verwaltung hierfür vorsorglich einen Förderantrag an den Landkreis stellen.

2. Sobald eine Planung und eine Kostenschätzung vorliegt soll das Projekt nochmals im Bauausschuss vorgelegt werden.

Beschluss

1. Die Verwaltung wird beauftragt den Bau einer PV-Anlage auf den Dächern des Bauhofes zu prüfen. Wenn eine solche Anlage technisch machbar ist, dann soll die Verwaltung hierfür vorsorglich einen Förderantrag an den Landkreis stellen.

2. Sobald eine Planung und eine Kostenschätzung vorliegt soll das Projekt nochmals im Bauausschuss vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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13. Dorferneuerung - Umbau des Feuerwehrhauses Jobstgreuth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 30.06.2021 ö 13

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Büro Planquadrat (Langenzenn) hat einen ersten Entwurf für die Umgestaltung des Feuerwehrhauses in Jobstgreuth vorgelegt und der Entwurf wurde mit der Feuerwehr und der Dorfgemeinschaft abgestimmt.

Der Entwurf wird in der Sitzung vorgelegt.

Sofern das ALE und die Teilnehmergemeinschaft damit einverstanden sind, können die Arbeiten ausgeschrieben werden.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss stimmt dem vorgelegten Entwurf zum Umbau des Feuerwehrhauses Jobstgreuth zu. Die Arbeiten sollen ausgeschrieben werden.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem vorgelegten Entwurf zum Umbau des Feuerwehrhauses Jobstgreuth zu. Die Arbeiten sollen ausgeschrieben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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14. Erneuerung des Zaunes für das Wasserschutzgebiet der Aurachquelle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 30.06.2021 ö 14

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Zaun des Wasserschutzgebietes für die Aurachquelle ist über 30 Jahre alt und in einem sehr schlechten Zustand. Er hat mehrere Löcher, wurde über die Jahre immer wieder notdürftig geflickt und muss nun aber umfassend erneuert werden. Die Kosten für den ca. 400 m langen Zaun werden auf ca. 30.000 € geschätzt.

Die Verwaltung schlägt vor, dass die Arbeiten ausgeschrieben und an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben werden.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind vorhanden.

Beschlussvorschlag

Die Arbeiten zur Erneuerung des Zaunes für das Wasserschutzgebiet der Aurachquelle sollen ausgeschrieben und an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben werden. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.

Beschluss

Die Arbeiten zur Erneuerung des Zaunes für das Wasserschutzgebiet der Aurachquelle sollen ausgeschrieben und an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben werden. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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15. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 30.06.2021 ö 15

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

1. Marktgemeinderat Georg Zeilinger fragt nach dem Stand der Planungen für das Feuerwehrhaus in Eschenbach.

Die 1. Bürgermeisterin teilt mit, dass der Planentwurf dem Feuerwehrkommandanten zur Abstimmung vorgelegt wurde. Anschließend wird der offizielle Bauantrag vorbereitet.

2. Marktgemeinderat Georg Zeilinger bittet auch um Auskunft, wann die Sanierung des Denkmales am Pflanzwasen begonnen wird. 

Die Verwaltung erklärt, dass die Ausschreibung der Arbeiten im Herbst 2021 erfolgen soll.

Datenstand vom 24.09.2021 11:51 Uhr