Datum: 10.08.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 16:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
3 Bauanträge
3.1 Bauantrag zum Neubau eines Güllebehälters in Hagenhofen
3.2 Bauantrag zum Neubau eines Güllebehälters in Eschenbach
4 Antrag auf dauerhafte Installation von Geschwindigkeitsdisplays in der Nürnberger Straße
5 Dorferneuerung Wilhelmsgreuth - Gestaltung des Löschwasserbehälters
6 Ermittlung von Überschwemmungsbereichen an den Gewässern 3. Ordnung
7 Fertigstellung der Konsul-Lindner-Straße und der Rangaustraße
8 Bauleitplanung der Stadt Neustadt/Aisch - Bebauungsplan Nr. 72 und 19. Änderung des Flächennutzungsplanes
9 Verschiedenes

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 10.08.2021 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der öffentliche Teil der Niederschrift zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 30.06.2021 wurde im Ratsinformationssystem eingestellt.

Marktgemeinderat Gerd Eisenbeiß bittet darum, dass im öffentlichen Teil der Niederschrift vom 30.06.2021 unter Tagesordnungspunkt 8  - Auflassung eines landwirtschaftlichen Weges – noch seine Anmerkung aufgenommen wird, dass die vom Nachbarn gepflanzte Hecke teilweise auf öffentlichem Grund gepflanzt wurde.

Beschlussvorschlag

1. Unter Tagesordnungspunkt 8 – Auflassung eines landwirtschaftlichen Weges – wird im Sachstandsbericht die Anmerkung des Marktgemeinderates Gerd Eisenbeiß ergänzt, dass der Nachbar die Hecke teilweise auf öffentlichem Grund gepflanzt hat.

2. Der öffentliche Teil der Niederschrift zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 30.06.2021 wird, mit der oben genannten Ergänzung, genehmigt.

Beschluss

1. Unter Tagesordnungspunkt 8 – Auflassung eines landwirtschaftlichen Weges – wird im Sachstandsbericht die Anmerkung des Marktgemeinderates Gerd Eisenbeiß ergänzt, dass der Nachbar die Hecke teilweise auf öffentlichem Grund gepflanzt hat.

2. Der öffentliche Teil der Niederschrift zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 30.06.2021 wird, mit der oben genannten Ergänzung, genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 10.08.2021 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 30.06.2021 wurden folgende Beschlüsse gefasst, bei denen die Gründe zur Geheimhaltung entfallen sind:

TOP 17 – Breitbandausbau für verschiedene Ortsteile

Beschluss: 
1. Das Angebot der Firma Energie Ziegler (Neuhof/Zenn) zum Breitbandausbau für die Ortsteile Blümleinsmühle und Mittelmühle wird nicht angenommen.

2. Wenn der Breitbandausbau für die beiden Ortsteile im Rahmen eines Förderverfahrens öffentlich ausgeschrieben wird, dann soll die Firma Ziegler über die Ausschreibung informiert werden.

TOP 18 – Neubau Kindertagesstätte – Vergabe Metallzaun

Beschluss: 
Die Arbeiten für den Metallzaun zum Neubau der Kindertagesstätte werden gemäß Angebot vom 14.06.2021 an die Firma Kirchdörfer (Markt Erlbach) zum Angebotspreis von 12.681,83 € brutto vergeben.

TOP 20 – Ersatzbeschaffung einer Ölheizung für das Anwesen Wiesenstraße 13

Beschluss:
Die Ersatzbeschaffung der Ölheizung für das Anwesen Wiesenstraße 13 wird gemäß Angebot vom 24.06.2021 an die Firma Wißmeier zum Angebotspreis von 13.467,30 € brutto vergeben. Die Heizung soll später in der KITA Wegfeld eingebaut werden, wenn das Anwesen Wiesenstraße 13 an die Nahwärme angeschlossen wurde.

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 10.08.2021 ö 3
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3.1. Bauantrag zum Neubau eines Güllebehälters in Hagenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 10.08.2021 ö 3.1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Südöstlich des Ortsteiles Hagenhofen soll ein an einem Aussiedlerhof ein zusätzlicher Güllebehälter für den bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb errichtet werden. Der Behälter hat 16 m Durchmesser und 5 m Tiefe und fasst etwa 965 m³ Inhalt.

Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB:

Da das Vorhaben einem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb dient, zählt es zu den privilegierten Bauvorhaben im Sinne des § 35 (1) BauGB. Als solches ist es zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gesichert ist.

Die Erschließung ist gesichert und öffentliche Belange stehen dem Vorhaben aus Sicht der Verwaltung nicht entgegen. Das Vorhaben befindet sich zwar in einem Landschaftsschutzgebiet, der vorgesehene Standort ist aber durch den bestehenden Hof bereits vorgeprägt und reicht nicht zusätzlich in die freie Landschaft hinein, so dass das LSG nichtstärker als auch bisher schon in Anspruch genommen wird.

Das Bauvorhaben befindet sich darüber hinaus ca. 50 m vom Pilsenbach entfernt und etwa 2 m höher als der Bach, so dass es auch bei einem Hochwasser nicht betroffen sein dürfte.

Das Einvernehmen kann daher erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Güllebehälters auf dem Flst. 659, Gemarkung Altselingsbach, wird erteilt. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Güllebehälters auf dem Flst. 659, Gemarkung Altselingsbach, wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.2. Bauantrag zum Neubau eines Güllebehälters in Eschenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 10.08.2021 ö 3.2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Nördlich des Ortsteiles Eschenbach ist der Bau eines zusätzlichen Güllebehälter für den bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb geplant. Der Behälter hat 18 m Durchmesser und 6 m Tiefe und fasst etwa 1.475 m³ Inhalt.

Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB:

Da das Vorhaben einem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb dient, zählt es zu den privilegierten Bauvorhaben im Sinne des § 35 (1) BauGB. Als solches ist es zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gesichert ist.

Die Erschließung ist gesichert und öffentliche Belange stehen dem Vorhaben aus Sicht der Verwaltung nicht entgegen.

Das Einvernehmen kann daher erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Güllebehälters auf dem Flst. 104, Gemarkung Eschenbach, wird erteilt. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Güllebehälters auf dem Flst. 104, Gemarkung Eschenbach, wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Antrag auf dauerhafte Installation von Geschwindigkeitsdisplays in der Nürnberger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 10.08.2021 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Mit Schreiben vom 26. Juli 2021 beantragen die Eheleute Bettina und Udo Köhler die dauerhafte Aufstellung von zwei Geschwindigkeitsdisplays (eines pro Fahrtrichtung) in der Nürnberger Straße im Bereich zwischen der Erlanger Straße und der Neuen Straße. Das Schreiben ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im RIS hinterlegt.
Mit E-Mail vom 27. Januar 2021 wurde bei der Verwaltung bereits schon einmal dieser Antrag gestellt.
Seitens der Verwaltung wird hierzu wie folgt Stellung genommen:
1) Bei der Nürnberger Straße handelt es sich um die am stärksten befahrene Straße im gesamten Gemeindegebiet. Im Juli 2018 hat das Staatliche Bauamt Ansbach eine Videoverkehrszählung durchgeführt. Hierbei wurden im o.g. Bereich innerhalb von 24 Stunden 8.891 Fahrzeuge erfasst. Als Konsequenz hieraus hat das Staatliche Bauamt Ansbach unmittelbar vor dem Anwesen Nürnberger Straße 6 (Bettina und Udo Köhler) eine Lichtsignalanlage installiert, um den Fußgängern eine sichere Überquerung aus dem Ortskern in Richtung Apotheke, Arztpraxis und Friedhof zu ermöglichen.

2) Der Markt Markt Erlbach war bisher im Besitz von zwei Geschwindigkeitsdisplays, wovon eines auch dem Markt Neuhof a.d.Zenn und der Gemeinde Trautskirchen zusteht. Aus diesem Grund hat sich der Markt im Frühjahr entschieden, zwei weitere Geräte anzuschaffen. Dies erfolgte über eine Sammelbestellung, an der sich alle Gemeinden der kommunalen Allianz Aurach-Zenn beteiligt haben. Zusätzlich wurde ein weiteres Display von privater Hand speziell für unseren Ortsteil Linden gespendet. Aufgrund der immer noch hohen Nachfrage aus nahezu allen Ortsteilen und vielen Straßenzügen im Kernort wäre es unverhältnismäßig und ungerecht, bei insgesamt 90 Straßen in Markt Erlbach, Eschenbach und Linden sowie zusätzlich allen Straßen in den Ortsteilen an einzelnen Örtlichkeiten die Messgeräte dauerhaft aufzustellen. Man würde hier unnötigerweise einen Präzedenzfall schaffen. In den letzten Jahren hat sich ein regelmäßiger Wechsel der Standorte bewährt.

3) Aus verkehrsplanungstechnischer Sicht (zur Reduzierung der Geschwindigkeit) ist eine dauerhafte Aufstellung kontraproduktiv. Wie bereits unter Punkt 2 genannt ist eine Anbringung dann zielführend, wenn sie von kurzer Dauer ist. In der Regel hängen die Displays zwischen 10 und 14 Tagen.

4) Der Verweis auf andere Gemeinden, auch in benachbarten Landkreisen, wurde ebenfalls schon bei der Verwaltung vorgetragen. Es ist korrekt, dass mehrere Gemeinden an allen Ortseingängen (!) Messgeräte angebracht haben. Aus Sicht der Verwaltung ist dieses inflationäre Aufstellen kein wirksames Mittel gegen eine Entschleunigung des Individualverkehrs. Vielmehr führt eine jahrelange Anbringung an derselben Örtlichkeit zu dem Effekt, dass die Anzeigen von den Verkehrsteilnehmern nicht mehr wahrgenommen bzw. beachtet werden.

5) Die im letzten Absatz erwähnte „veränderte Situation in diesem Straßenabschnitt“ kann nicht nachvollzogen werden, da es zum einen keine Änderung der Situation gibt und zum anderen durch den Einbau der Lichtsignalanlage für die Fußgänger eine sichere Überquerungsmöglichkeit geschaffen wurde. Es ist vielmehr zu hinterfragen, ob nicht das seit Monaten praktizierte, größtenteils rechtswidrige Parkverhalten der Familie Köhler (halbseitiges Gehwegparken) im unmittelbaren Bereich der Lichtsignalanlage eine Gefahr darstellt, da hierdurch die querenden Fußgänger verdeckt werden und es dazu führt, dass Fahrzeuge oftmals abbremsen müssen, auf den Markierungen der Lichtsignalanlage halten, um den Gegenverkehr abzuwarten und dann wieder beschleunigt losfahren.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Geschwindigkeitsmessgeräte nicht dauerhaft in der Nürnberger Straße zwischen der Erlanger Straße und der Neuen Straße anzubringen. Es soll weiterhin ein regelmäßiger Wechsel des Standortes praktiziert werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Geschwindigkeitsmessgeräte nicht dauerhaft in der Nürnberger Straße zwischen der Erlanger Straße und der Neuen Straße anzubringen. Es soll weiterhin ein regelmäßiger Wechsel des Standortes praktiziert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Dorferneuerung Wilhelmsgreuth - Gestaltung des Löschwasserbehälters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 10.08.2021 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Dorfgemeinschaft in Wilhelmsgreuth hat sich für eine Umgestaltung der Löschwasserbehälter am südlichen Ortsrand (ehemalige Güllebehälter) ausgesprochen. 

Da die Behälter mit einer Betonplatte abgedeckt sind, nach Osten hin einen freien Blick zum Windsheimer Forst und zum Tal des Riegerbaches haben, würde es sich nach Meinung der Anwohner anbieten, hier eine Terrasse mit Sitzmöglichkeit zu errichten.

Die Anwohner haben hierfür einen Gestaltungsvorschlag (siehe Anlage) erarbeitet und Angebote für das notwendige Holz und die Absturzsicherung eingeholt und würden die Holzbauarbeiten in Eigenleistung übernehmen. (Kostenrahmen insgesamt ca. 10.000 €).

Das ALE hat den Vorschlag begrüßt und würde die Maßnahme im Rahmen der Dorferneuerung abwickeln und mitfinanzieren, so dass die Gemeinde lediglich den üblichen Kostenanteil von 34 % zu tragen hätte.

Auch aus Sicht der Verwaltung wäre die Umgestaltung der Löschwasserbehälter eine gute und gemeinschaftsstiftende Maßnahme die dem Ortsbild zugutekommt.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss begrüßt den Vorschlag zur Umgestaltung der Löschwasserbehälter im Ortsteil Wilhelmsgreuth. Der erforderliche Eigenanteil in Höhe von ca. 3.400 € wird zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Bauausschuss begrüßt den Vorschlag zur Umgestaltung der Löschwasserbehälter im Ortsteil Wilhelmsgreuth. Der erforderliche Eigenanteil in Höhe von ca. 3.400 € wird zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Ermittlung von Überschwemmungsbereichen an den Gewässern 3. Ordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 10.08.2021 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Bei den schweren Hochwassern im Juli dieses Jahrs wurden im ganzen Landkreis Bereiche überschwemmt, die in den vergangenen Jahrzehnten noch nie unter Wasser standen. Dabei sind allein in unserem Gemeindegebiet Schäden in Millionenhöhe an öffentlichem und privatem Eigentum entstanden – Personenschäden sind aber zum Glück nicht zu beklagen.

Einige der betroffenen Eigentümer haben bereits Spenden durch die Aktion „Freunde für alle“ bekommen und es gibt auch weitere Unterstützungsmöglichkeiten die gerade anlaufen.

Marktgemeinderat Gerd Eisenbeiß merkt in diesem Zusammenhang an, dass die Brücke in Mettelaurach beschädigt wurde und dass der Ortskanal mit Erde zugesetzt ist – beides müsste umgehend behoben werden.

Da die Extremwetterlagen durch den Klimawandel stetig zunehmen, muss die Marktgemeinde darüber nachdenken, wie Hochwasserschäden künftig besser vermieden werden können.

Hierzu ist es erforderlich die Hochwasserbereiche an den Gewässern 3. Ordnung zunächst einmal zu ermitteln, um Strategien zum Schutz und zur Vermeidung entwickeln zu können. Denn bisher gibt es dazu noch keine konkreten Daten.

Da auch die anderen Gemeinden im Allianzgebiet der Allianz AurachZenn von diesem Problem betroffen sind, schlägt die Verwaltung vor, die Ermittlung der Hochwasserbereiche an den Gewässern 3. Ordnung auf Allianzebene anzugehen. Denn durch eine gemeinsame Ausschreibung könnten erhebliche Ingenieurkosten eingespart werden.

Beschlussvorschlag

Die Hochwasserbereiche an den Gewässern 3. Ordnung sollen in Zusammenarbeit mit der Allianz AurachZenn ermittelt werden. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt die entsprechenden Vereinbarungen zu unterzeichnen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen bereitgestellt werden.

Beschluss

Die Hochwasserbereiche an den Gewässern 3. Ordnung sollen in Zusammenarbeit mit der Allianz AurachZenn ermittelt werden. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt die entsprechenden Vereinbarungen zu unterzeichnen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen bereitgestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Fertigstellung der Konsul-Lindner-Straße und der Rangaustraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 10.08.2021 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Sanierung der Konsul-Lindner-Straße und der Rangausstraße wurde nach etwa einem Jahr Bauzeit fertiggestellt.

Im Zusammenhang mit der Straßensanierung wurden die Kanal-, Wasserleitungen und die Straßenbeleuchtung erneuert, Microröhrchen und Leerrohre für den Breitbandausbau verlegt und mehrere Häuser an das Nahwärmenetz der Firma Naturstrom angeschlossen. 

Darüber hinaus wurden an der Rangaustraße neue Gehwege angelegt und an den Kreuzungen mit der Gartenstraße und dem Zennhäuser Weg wurden Maßnahmen getroffen, um die Sicherheit der Fußgänger zu verbessern.

Trotz der beengten Situation konnten die Bauarbeiten verhältnismäßig zügig und reibungslos abgewickelt werden und die Firmen Ochs (Nürnberg) und Dienstbier (Losaurach) haben sehr gute Arbeit geleistet.

Um den Abschluss der Arbeiten angemessen zu würdigen, findet nach der Sitzung eine Einweihungsfeier an der Konsul-Lindner-Straße statt, zu der die Baufirmen, die Gemeinderäte und auch die Anlieger eingeladen sind.

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8. Bauleitplanung der Stadt Neustadt/Aisch - Bebauungsplan Nr. 72 und 19. Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 10.08.2021 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Stadt Neustadt/Aisch plant die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes nordwestlich von Herrnneuses und Baurecht für eine ca. 15 ha große Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen. Die Planentwürfe sind im RIS hinterlegt.

Die Anlage selbst wird von unserem Gemeindegebiet aus voraussichtlich nicht zu sehen sein, so dass die Belange, die der Markt Markt Erlbach zu vertreten hat, nicht beeinträchtigt werden.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 und die parallele 19. Änderung des Flächennutzugsplanes der Stadt Neustadt/Aisch zur Kenntnis. Gegen die Planung werden im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB keine Einwände erhoben.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 und die parallele 19. Änderung des Flächennutzugsplanes der Stadt Neustadt/Aisch zur Kenntnis. Gegen die Planung werden im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 10.08.2021 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

1. Marktgemeinderat Georg Zeilinger fragt nach dem Stand zum Umbau des Feuerwehrhauses in Eschenbach.

Die 1. Bürgermeisterin erklärt, dass das Ingenieurbüro Heffner + Müller aktuell noch dabei ist den Bauantrag vorzubereiten. Das wurde vor kurzem auch dem stv. Kommandanten Manfred Wurm mitgeteilt.

2. Die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses findet am Mittwoch den 22.09.2021 statt.

Datenstand vom 24.09.2021 11:47 Uhr